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Fabian Klement
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B. Umlaufvermögen
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Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogBaulohnabrechnung Steuerberater

Baulohnabrechnung beim Steuerberater 2026: Kosten & Leistungen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Baulohnabrechnung gehört zu den komplexesten Bereichen der Lohnbuchhaltung. Tarifverträge, Sozialkassenmeldungen und witterungsbedingte Ausfallzeiten erfordern Fachwissen, das über die klassische Gehaltsabrechnung hinausgeht. Ein erfahrener Steuerberater sorgt für rechtssichere Abrechnung und fristgerechte Meldungen – digital und mit persönlichem Ansprechpartner.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Baulohnabrechnung beim Steuerberater umfasst die monatliche Entgeltabrechnung, Meldungen an Sozialkassen (SOKA-BAU, Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) sowie die Einhaltung tariflicher Vorgaben. Ein spezialisierter Steuerberater übernimmt alle Meldepflichten, sorgt für korrekte SFN-Zuschläge und reduziert Haftungsrisiken bei Betriebsprüfungen. Neben der laufenden Lohnbuchhaltung unterstützt er auch bei der Umsatzsteuer-Prüfung beim Steuerberater, die insbesondere bei Bauleistungen und der korrekten Anwendung der Reverse-Charge-Regelung relevant ist. Die Kosten für Buchhaltung beim Steuerberater richten sich dabei nach dem individuellen Leistungsumfang und der Anzahl der Mitarbeiter.

Grundlagen der Baulohnabrechnung

Die Baulohnabrechnung unterscheidet sich fundamental von der klassischen Gehaltsabrechnung. Während Büroangestellte meist ein festes Monatsgehalt erhalten, arbeiten Beschäftigte im Baugewerbe überwiegend auf Stundenlohnbasis mit wechselnden Einsatzorten und witterungsbedingten Ausfallzeiten.

Erschwernis­zuschläge, Akkordlohn, SFN-Zuschläge (Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge) sowie Auslösungen für auswärtige Baustellen müssen in jeder Abrechnung korrekt erfasst werden. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Bauarbeiter-Urlaubsgesetz (BUrlG), dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und den jeweiligen Bautarifverträgen.

Hinzu kommen branchenspezifische Meldepflichten an die SOKA-BAU, die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse sowie die Zusatzversorgungskasse. Ein Fehler in der Abrechnung führt nicht nur zu Nachforderungen, sondern kann auch Ordnungsgelder nach sich ziehen.

Klassische Lohnabrechnung

  • Festes Monatsgehalt
  • Büroarbeitsplatz
  • Standardisierte Lohnarten
  • Keine Sozialkassen-Meldungen

Baulohnabrechnung

  • Stundenlohn mit Zuschlägen
  • Wechselnde Baustellen
  • Tarifliche Sonderregelungen
  • SOKA-BAU, Urlaubs- und Lohnausgleichskasse

Hinweis

Das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz (BUrlG) verpflichtet alle Betriebe des Bauhauptgewerbes zur Zahlung von Beiträgen an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK). Dies gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

Aufgaben des Steuerberaters bei der Baulohnabrechnung

Ein spezialisierter Steuerberater übernimmt die gesamte Lohnbuchhaltung für Bauunternehmen und sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen und tariflichen Vorgaben. Die monatliche Entgeltabrechnung umfasst die Berechnung von Bruttolöhnen, die Berücksichtigung aller Zuschläge sowie die Ermittlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Darüber hinaus erstellt der Steuerberater alle erforderlichen Meldungen an Sozialversicherungsträger, Krankenkassen und Finanzbehörden. Die elektronische Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldungen erfolgt über ELSTER, die Sozialversicherungsmeldungen über das DEÜV-Verfahren.

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung mit allen Zuschlägen
  • Berechnung von SFN-Zuschlägen und steuerfreien Auslösungen
  • Lohnsteuer-Anmeldung und -Abführung über ELSTER
  • Sozialversicherungsmeldungen (DEÜV) an Krankenkassen
  • Meldungen an SOKA-BAU, ULAK und ZVK
  • Jahresmeldungen und Bescheinigungen für Arbeitnehmer
  • Prüfung von Betriebsprüfungsunterlagen
  • Beratung bei tariflichen Änderungen

„In der Baulohnabrechnung genügt es nicht, nur die Software zu bedienen. Entscheidend ist die Kenntnis der Tarifverträge und der branchenspezifischen Sozialkassen-Regelungen. Ein Fehler bei der SOKA-BAU-Meldung kann schnell zu vierstelligen Nachforderungen führen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater reduziert nicht nur Fehlerquellen, sondern entlastet auch Ihre Verwaltung. Sie liefern die Stundenzettel und Baustellennachweise, der Steuerberater übernimmt die komplette Verarbeitung und Meldung.

Sozialkassen und Meldepflichten im Baugewerbe

Bauunternehmen unterliegen besonderen Meldepflichten gegenüber den Sozialkassen der Bauwirtschaft. Die wichtigsten Einrichtungen sind die SOKA-BAU (Sozialkasse der Bauwirtschaft), die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) sowie die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK).

Die SOKA-BAU erfasst alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sowie geringfügig Beschäftigte im Bauhauptgewerbe. Monatlich müssen Beitragsnachweise mit den tatsächlich gezahlten Bruttolöhnen übermittelt werden. Die Beitragssätze werden jährlich durch Tarifverträge festgelegt.

Sozialkasse Zuständigkeit Melderhythmus
SOKA-BAU Beitragseinzug für Urlaub, Winter, Altersvorsorge Monatlich
ULAK Urlaubskasse, Lohnausgleich bei Schlechtwetter Monatlich
ZVK Zusätzliche Altersversorgung Monatlich
Berufsgenossenschaft BAU Unfallversicherung Jährlich (Lohnsumme)

Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse zahlt den Beschäftigten das Urlaubsgeld sowie den Ausgleich für witterungsbedingte Ausfallzeiten (Saison-Kurzarbeitergeld). Der Arbeitgeber führt die Beiträge ab und meldet die Ansprüche seiner Mitarbeiter.

Achtung

Wichtig: Verspätete oder fehlerhafte Meldungen an die Sozialkassen führen zu Säumniszuschlägen und können bei Betriebsprüfungen zu erheblichen Nachforderungen führen. Die Fristen sind strikt einzuhalten.

Ein erfahrener Steuerberater kennt die Meldefristen, berechnet die Beiträge korrekt und übermittelt alle Daten fristgerecht an die Sozialkassen. Dies minimiert das Risiko von Bußgeldern und Nachzahlungen.

Tarifliche Besonderheiten und Zuschläge

Im Baugewerbe gelten bundesweit Mindestlöhne, die durch Tarifverträge festgelegt und für allgemeinverbindlich erklärt werden. Diese Mindestlöhne sind nach Lohngruppen und Tätigkeiten differenziert und werden regelmäßig angepasst.

Neben dem Grundlohn sind zahlreiche Zuschläge zu berücksichtigen. SFN-Zuschläge (Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge) sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei gemäß § 3b EStG. Erschwerniszuschläge für besonders belastende Tätigkeiten (z. B. Arbeiten unter Lärm, in großer Höhe oder bei extremer Witterung) müssen tarifkonform berechnet werden.

SFN-Zuschläge

  • Sonntagsarbeit: 50 % Zuschlag
  • Feiertagsarbeit: 125 % Zuschlag
  • Nachtarbeit: 25 % Zuschlag
  • Steuerfrei nach § 3b EStG

Auslösungen

  • Verpflegungsmehraufwand nach § 9 Abs. 4a EStG
  • Übernachtungskosten
  • Fahrtkosten zur auswärtigen Baustelle
  • Steuerfreie Erstattung möglich

Erschwerniszuschläge

  • Schmutz- und Lärmzulagen
  • Höhenzulagen
  • Hitze- und Kältezulagen
  • Tariflich geregelt

Bei auswärtigen Baustellen können steuerfreie Auslösungen für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten gezahlt werden. Die Pauschbeträge richten sich nach § 9 Abs. 4a EStG und betragen für 2026 bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden 14 Euro, bei 24 Stunden 28 Euro.

Hinweis

Die Winterbauumlage gleicht Lohnausfälle bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen aus. Arbeitgeber zahlen Beiträge an die ULAK, die bei Schlechtwetter Saison-Kurzarbeitergeld an die Beschäftigten auszahlt.

Die korrekte Anwendung der Tarifverträge erfordert laufende Beobachtung der Rechtsentwicklung. Ein spezialisierter Steuerberater kennt die aktuellen Mindestlöhne, Zuschlagssätze und Freistellungsregelungen und setzt diese korrekt um.

Digitale Prozesse und DATEV-Integration

Moderne Baulohnabrechnung erfolgt heute vollständig digital. Der Datenaustausch zwischen Bauunternehmen und Steuerberater läuft über sichere Cloud-Plattformen, die DATEV-Export ermöglichen und alle Belege revisionssicher archivieren.

Stundenzettel können digital erfasst werden – entweder über mobile Apps direkt auf der Baustelle oder über Excel-Vorlagen, die der Steuerberater bereitstellt. Die Daten werden in die Lohnsoftware importiert, geprüft und automatisch in die Abrechnung übernommen.

  • Digitale Erfassung von Arbeitsstunden per App oder Excel
  • Automatischer Import in DATEV Lohn und Gehalt
  • Elektronische Übermittlung an Finanzamt (ELSTER)
  • DEÜV-Meldungen an Krankenkassen
  • Schnittstelle zu SOKA-BAU und Sozialkassen
  • Revisionssichere Archivierung aller Belege
  • Monatlicher DATEV-Export für Finanzbuchhaltung

Die Integration mit der Finanzbuchhaltung erfolgt über standardisierte DATEV-Schnittstellen. Die Lohnsummen werden automatisch in die Buchhaltung übernommen, Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Sozialkassen werden korrekt verbucht.

„Digitale Prozesse reduzieren den Verwaltungsaufwand erheblich. Statt Papierbelegen und manueller Datenerfassung arbeiten wir mit strukturierten Datenimporten. Das spart Zeit und minimiert Eingabefehler, die in der Baulohnabrechnung schnell teuer werden können.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ein weiterer Vorteil: Die digitale Zusammenarbeit ermöglicht transparente Preismodelle ohne versteckte Kosten. Der monatliche Aufwand ist planbar, die Abrechnungen sind jederzeit online einsehbar.

Kosten und Leistungsumfang beim Steuerberater

Die Kosten für die Baulohnabrechnung beim Steuerberater richten sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer und dem Umfang der Leistungen. Die Gebühren orientieren sich an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), können aber auch als Pauschalhonorar vereinbart werden. Wer nach kostengünstigen Alternativen sucht, findet bei Steuerberater online günstig transparente Angebote. Detaillierte Informationen zu den Steuerberater Kosten für Unternehmen sowie zu den Kosten für die Steuererklärung beim Steuerberater helfen bei der Einschätzung der zu erwartenden Ausgaben.

Bei klassischen Kanzleimodellen zahlen Sie typischerweise pro Arbeitnehmer und Abrechnungsmonat zwischen 15 und 35 Euro, abhängig von der Komplexität. Hinzu kommen Zusatzkosten für Jahresmeldungen, Bescheinigungen und Beratungsleistungen.

15–35 €

Pro Arbeitnehmer/Monat

12×

Monatliche Abrechnungen

4

Sozialkassen-Meldungen

100%

DATEV-Integration

Digitale Steuerberatungskanzleien bieten oft Pauschalpreise an, die alle Leistungen abdecken: monatliche Abrechnung, Sozialkassen-Meldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen, Bescheinigungen und Beratung. Dadurch erhalten Sie volle Kostentransparenz ohne versteckte Gebühren.

Leistung Häufigkeit Enthaltene Aufgaben
Monatliche Lohnabrechnung 12× jährlich Bruttoberechnung, Zuschläge, Steuer, SV-Beiträge
Sozialkassen-Meldungen 12× jährlich SOKA-BAU, ULAK, ZVK
Lohnsteuer-Anmeldung Monatlich ELSTER-Übermittlung ans Finanzamt
Jahresmeldungen 1× jährlich Lohnsteuerbescheinigungen, Sozialversicherungsnachweise
Betriebsprüfung Bei Bedarf Vorbereitung, Begleitung, Nachbearbeitung

Hinweis

Bei OnlineBilanz erhalten Sie ein Komplettpaket: Lohnabrechnung, Sozialkassen-Meldungen und persönlicher Ansprechpartner zu transparenten Pauschalpreisen. Alle Leistungen sind digital, alle Daten DATEV-kompatibel.

Wichtig ist, dass Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualität und Erreichbarkeit achten. Ein günstiger Steuerberater, der sich nicht im Baugewerbe auskennt, kann durch Fehler schnell teurer werden als ein spezialisierter Anbieter.

Auswahl des richtigen Steuerberaters für Baulohnabrechnung

Nicht jeder Steuerberater ist auf die Baulohnabrechnung spezialisiert. Die Branche erfordert spezifisches Fachwissen über Tarifverträge, Sozialkassen und die besonderen Anforderungen des Baugewerbes. Bei der Auswahl sollten Sie daher auf Erfahrung und Referenzen achten.

Ein guter Indikator ist die Anzahl der Bauunternehmen, die der Steuerberater bereits betreut. Fragen Sie nach Erfahrungen mit der SOKA-BAU, der ULAK und mit Betriebsprüfungen im Baugewerbe. Ein spezialisierter Steuerberater kennt die typischen Prüfungsschwerpunkte und kann Sie proaktiv beraten.

  • Nachweisbare Erfahrung in der Baulohnabrechnung
  • Kenntnis der aktuellen Bautarifverträge
  • Digitale Prozesse und DATEV-Integration
  • Persönlicher Ansprechpartner (kein Call-Center)
  • Transparente Preisgestaltung ohne versteckte Kosten
  • Schnelle Reaktionszeiten bei Rückfragen
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Positive Referenzen von Bauunternehmen

Die Erreichbarkeit ist ein weiterer entscheidender Faktor. Bei Rückfragen vom Finanzamt, von Sozialkassen oder bei dringenden Abrechnungsfragen benötigen Sie schnelle Antworten. Ein persönlicher Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt, ist hier deutlich wertvoller als ein anonymes Service-Center.

„In der Baulohnabrechnung zählt Verlässlichkeit. Wenn die Fristen für SOKA-BAU oder Lohnsteuer-Anmeldung versäumt werden, haften Sie als Geschäftsführer. Deshalb sollten Sie bei der Auswahl Ihres Steuerberaters nicht nur auf den Preis schauen, sondern vor allem auf Kompetenz und Erreichbarkeit.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Kanzleien wie OnlineBilanz kombinieren moderne Technologie mit persönlicher Betreuung. Sie profitieren von schlanken Prozessen und günstigen Preisen, haben aber gleichzeitig einen festen Ansprechpartner, der Ihre Baustellen und Ihre Mitarbeiter kennt.

Haftung und Betriebsprüfungen

Die Haftung für fehlerhafte Lohnabrechnungen liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Der Geschäftsführer einer GmbH haftet persönlich für nicht abgeführte Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Eine korrekte Abrechnung ist daher nicht nur eine Frage der Verwaltung, sondern auch eine Frage der persönlichen Haftung.

Betriebsprüfungen im Baugewerbe sind häufig und gründlich. Die Deutsche Rentenversicherung prüft regelmäßig die Einhaltung der Sozialversicherungspflicht, die Finanzbehörden prüfen die Lohnsteuer-Anmeldungen. Auch die SOKA-BAU führt eigene Prüfungen durch.

Achtung

Haftungsrisiko: Der Geschäftsführer haftet persönlich für nicht abgeführte Lohnsteuer nach § 69 AO. Auch bei Insolvenz bleibt diese Haftung bestehen. Eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung ist daher zwingend erforderlich.

Bei Betriebsprüfungen werden typischerweise folgende Bereiche kontrolliert: korrekte Zuordnung von Arbeitnehmern zur Sozialversicherung, Einhaltung von Mindestlöhnen, ordnungsgemäße Berechnung von Zuschlägen, vollständige Meldungen an Sozialkassen und Finanzbehörden.

Prüfungsart Prüfende Stelle Typische Prüfungspunkte
Lohnsteuer-Außenprüfung Finanzamt Lohnsteuer-Anmeldungen, Zuschläge, Auslösungen
Sozialversicherungsprüfung Deutsche Rentenversicherung Versicherungspflicht, Beitragshöhe, Meldungen
SOKA-BAU-Prüfung SOKA-BAU Beitragspflicht, Meldungen, Beitragssätze
Mindestlohnprüfung Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) Einhaltung Mindestlohn, Aufzeichnungspflichten

Ein erfahrener Steuerberater bereitet alle Unterlagen für Betriebsprüfungen vor, begleitet die Prüfung und vertritt Ihre Interessen gegenüber den Prüfern. Im Idealfall werden Fehler bereits im Vorfeld erkannt und korrigiert, bevor die Prüfung stattfindet.

Hinweis

Die Aufbewahrungspflicht für Lohnunterlagen beträgt gemäß § 147 AO mindestens 6 Jahre. Stundenzettel, Lohnabrechnungen und Sozialkassen-Meldungen müssen revisionssicher archiviert werden.

Digitale Archivierung über DATEV-Systeme erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen an Revisionssicherheit und Unveränderbarkeit. Alle Belege sind jederzeit abrufbar und können bei Prüfungen schnell vorgelegt werden.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Baulohnabrechnung beim Steuerberater?

Die Kosten liegen typischerweise zwischen 15 und 35 Euro pro Arbeitnehmer und Monat. Digitale Kanzleien bieten oft Pauschalpreise an, die alle Leistungen umfassen: monatliche Abrechnung, Sozialkassen-Meldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und Beratung. Der genaue Preis hängt von der Anzahl der Mitarbeiter und der Komplexität der Abrechnung ab.

Welche Sozialkassen-Meldungen sind im Baugewerbe erforderlich?

Bauunternehmen müssen monatlich Meldungen an die SOKA-BAU (Sozialkasse der Bauwirtschaft), die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) und die ZVK (Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes) abgeben. Zusätzlich erfolgen die regulären Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt. Ein spezialisierter Steuerberater übernimmt alle Meldungen fristgerecht.

Wie werden SFN-Zuschläge in der Baulohnabrechnung behandelt?

SFN-Zuschläge (Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge) sind gemäß § 3b EStG bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei. Sonntagsarbeit wird mit 50 % Zuschlag vergütet, Feiertagsarbeit mit 125 %, Nachtarbeit mit 25 %. Die Zuschläge müssen korrekt berechnet und in der Lohnabrechnung gesondert ausgewiesen werden, um die Steuerfreiheit zu gewährleisten.

Wer haftet bei Fehlern in der Baulohnabrechnung?

Der Geschäftsführer haftet persönlich für nicht abgeführte Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge nach § 69 AO. Diese Haftung besteht auch bei Insolvenz. Deshalb ist eine korrekte Abrechnung durch einen erfahrenen Steuerberater entscheidend. Bei Betriebsprüfungen können Fehler zu erheblichen Nachforderungen und Bußgeldern führen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: OnlineBilanz Startseite, Impressum. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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