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Datum

Lesedauer

8–13 Minuten

OnlineBilanzBlog Was braucht der Steuerberater für den Jahresabschluss

Was braucht der Steuerberater für den Jahresabschluss? Die komplette Checkliste – Alles Wichtige

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten

Kurzantwort

Für den Jahresabschluss benötigt der Steuerberater vor allem: die laufende Finanzbuchhaltung (DATEV-Export oder CSV), Kontoauszüge aller Geschäftskonten, offene und bezahlte Rechnungen, Kassenbuch, Inventurlisten, Lohn- und Gehaltsunterlagen, Verträge (Miete, Leasing, Kredit) und den letzten Jahresabschluss nebst Steuerbescheiden. Vollständige, digital geordnete Unterlagen sparen spürbar Zeit und Kosten.

Der Jahresabschluss ist die jährliche Zeugenprüfung jedes Unternehmens — und sein Erfolg beginnt mit der richtigen Vorbereitung. Wer weiß, welche Unterlagen der Steuerberater wirklich braucht, beschleunigt den Prozess, vermeidet Rückfragen und senkt die Kosten erheblich. Besonders wichtig sind dabei die Abschlussbuchungen zum Jahresabschluss, die alle notwendigen Korrekturen und Anpassungen umfassen. Bei der rechtssicheren Erstellung des UG-Jahresabschlusses sind vollständige Unterlagen entscheidend. Dieser Artikel zeigt die komplette Checkliste, gegliedert nach Bereichen — von der Finanzbuchhaltung bis zu den Verträgen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

8 Bereiche

Zu denen der Steuerberater Unterlagen für den Jahresabschluss benötigt

10 Jahre

Aufbewahrungspflicht für die meisten Buchführungsunterlagen (§ 147 AO)

30–50 %

Zeitersparnis bei vollständig und digital aufbereiteten Unterlagen

Überblick: Die 8 Bereiche der Jahresabschluss-Unterlagen

Der Steuerberater braucht für den Jahresabschluss nicht nur „die Belege“. Erst das Zusammenspiel aller Dokumentenbereiche erlaubt eine vollständige Bilanz mit korrekter Gewinn- und Verlustrechnung. Die acht Kernbereiche:

Buchführungs-Kern

FiBu-Daten (DATEV), Kontoauszüge, Kassenbuch, Ein-/Ausgangsrechnungen — die Basis der Bilanz

Bewertungs-Basis

Inventur, Anlageverzeichnis, Forderungs- und Verbindlichkeitslisten zum 31.12.

Personal

Lohnjournal, Lohnsteueranmeldungen, SV-Beitragsnachweise, Arbeitsverträge

Verträge & Historie

Mietverträge, Kredite, Leasing, Versicherungen, letzter Jahresabschluss, Steuerbescheide

1. Finanzbuchhaltung / DATEV-Daten

Das Herzstück jedes Jahresabschlusses ist die laufende Finanzbuchhaltung. Je nachdem, wer diese über das Jahr gemacht hat, liegen die Daten in unterschiedlicher Form vor:

Buchhaltung beim Steuerberater

Keine Datenlieferung nötig — die Daten liegen bereits vor. Nur periodenfremde Korrekturen nachreichen.

Eigene Buchhaltung mit Software

DATEV-Export, XML-Datei oder CSV aus der Software (lexoffice, sevdesk, Buchhaltungsbutler)

Externe Buchhalter

DATEV-Mandantenbestand oder Standard-Schnittstellenexport, meist mit Kontenplan SKR03 oder SKR04

Wichtige Details zur Finanzbuchhaltung

Der Steuerberater benötigt neben den Buchungsdaten den verwendeten Kontenplan (meist SKR03 oder SKR04), die Summen- und Saldenliste zum 31.12., alle USt-Voranmeldungen des Jahres sowie die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) für den Schnellcheck auf Plausibilität.

2. Bank- und Kassenunterlagen

Die Bank- und Kassenunterlagen dienen dem Steuerberater zum Abgleich der Geschäftsvorfälle. Sie müssen zum Stichtag 31.12. (oder abweichenden Bilanzstichtag) vollständig vorliegen:

  • Kontoauszüge aller Geschäftskonten — vollständig, chronologisch, vom 01.01. bis 31.12. — inklusive Sparkonten, Tagesgeld, PayPal und sonstige Zahlungsdienste
  • Kontosaldo-Bestätigung zum 31.12. — der Schlusskontoauszug jedes Kontos für die Bilanz
  • Kassenbuch — bei Barkasse: lückenlos geführtes Kassenbuch mit Anfangsbestand, allen Buchungen und Schlussbestand
  • Kreditkartenabrechnungen — geschäftlich genutzte Kreditkarten vollständig für das Geschäftsjahr
  • Zählprotokolle — bei offener Ladenkasse: Zählprotokoll zum 31.12. als Bestätigung des Kassenbestands

3. Ein- und Ausgangsrechnungen

Alle Rechnungen des Geschäftsjahres müssen vollständig vorliegen — getrennt nach Eingangs- und Ausgangsrechnungen, geordnet und digitalisiert:

Ausgangsrechnungen (Umsatz)

Alle Rechnungen an Kunden chronologisch oder nach Rechnungsnummer sortiert. Bei Online-Händlern: Exporte aus Shopify, WooCommerce, Amazon Seller Central.

Eingangsrechnungen (Kosten)

Alle Belege an das Unternehmen — Wareneinkauf, Büromaterial, Miete, Leasing, Werbung, Beratung, Telefon, Software-Abos.

Besonderheiten bei der Rechnungslegung

Achten Sie auf: vollständige Pflichtangaben nach § 14 UStG (Leistungszeitraum, Steuernummer, USt-Betrag), Reverse Charge bei EU-Rechnungen, Kleinbetragsrechnungen (bis 250 € brutto mit reduzierten Pflichtangaben) sowie Vermerk der Bezahlung (bezahlt / offen / noch offen).

4. Inventur und Anlageverzeichnis

Für die Bilanzposten „Vorräte“ und „Anlagevermögen“ braucht der Steuerberater strukturierte Bestandslisten:

Inventur (bei Handel & Produktion)

  • Inventurliste zum 31.12. — vollständige Aufstellung aller Vorräte mit Menge, Einzelwert, Gesamtwert
  • Bewertungsvermerke — bei wertberichtigten Artikeln (z.B. Ladenhüter, Verderb) entsprechende Dokumentation
  • Halbfertige Erzeugnisse / Aufwände — bei Projekten, die über das Jahresende hinauslaufen

Anlageverzeichnis

  • Aktualisiertes Anlageverzeichnis — Liste aller Wirtschaftsgüter > 800 € netto mit Anschaffungsdatum, Anschaffungswert, AfA-Methode
  • Neuanschaffungen im laufenden Jahr — Rechnungen für alle Wirtschaftsgüter, die im Jahr angeschafft wurden
  • Abgänge — Veräußerungen oder Verschrottungen von Anlagevermögen mit Datum und Wert

5. Lohn- und Gehaltsunterlagen

Wenn Mitarbeiter beschäftigt wurden, benötigt der Steuerberater für den Abschluss:

UnterlageZweck
Lohnjournal / LohnjahreslaufGesamtübersicht aller Gehälter, Sozialabgaben, Lohnsteuer
Lohnsteueranmeldungen (jede Monat/Quartal)Abgleich mit Finanzamt-Zahlungen
Beitragsnachweise SozialversicherungAbgleich mit Krankenkassen
Berufsgenossenschafts-BescheideJahresbeitrag für BG-Beiträge
Rückstellungen für Urlaub und ÜberstundenBewertung offener Ansprüche zum 31.12.
Geschäftsführer-Gehalt (bei GmbH / UG)Angemessenheits-Prüfung durch Steuerberater

Bei GmbH-Geschäftsführern zusätzlich wichtig

Der Anstellungsvertrag, alle Änderungen oder Beschlüsse zu Gehaltsanpassungen sowie private Nutzungsanteile (Firmenwagen, Telefon) sind zentrale Unterlagen. Sie sind Grundlage für die Angemessenheitsprüfung durch den Steuerberater — insbesondere bei beherrschenden Gesellschaftern.

6. Verträge und sonstige Vereinbarungen

Verträge helfen dem Steuerberater, wiederkehrende Zahlungen korrekt zu bilanzieren und Rückstellungen zu prüfen:

Mietverträge

Geschäftsräume, Lagerflächen, Hybrid-Homeoffice — mit Anlagen und Nebenkostenabrechnungen

Darlehens- und Kreditverträge

Bankdarlehen, Gesellschafterdarlehen — mit aktuellen Tilgungsplänen und Restvaluta

Leasingverträge

Fahrzeuge, Geräte — relevant für Leasing-Einstufung (Operating vs. Finance Leasing)

Versicherungsverträge

Betriebshaftpflicht, Sach-, Berufshaftpflicht-Versicherungen — für Abgrenzungsbuchungen

Gesellschaftsvertrag

Bei GmbH/UG: aktueller Gesellschaftsvertrag, ggf. Nachträge und Gesellschafterbeschlüsse

Gewinnausschüttungsbeschlüsse

Beschlüsse der Gesellschafterversammlung zu Ausschüttungen bzw. Thesaurierung

7. Vorjahresdaten und Steuerbescheide

Für die Fortführung der Bilanz und die Beurteilung der Vorjähres-Positionen braucht der Steuerberater zwingend:

  • Letzter Jahresabschluss — Bilanz, GuV, Anhang und Anlagespiegel des Vorjahres als Eröffnungsbilanz
  • Aktuelle Steuerbescheide — Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer für das Vorjahr
  • E-Bilanz des Vorjahres — wenn vorhanden, zur Kontenplan-Übereinstimmung und Kontinuitätsprüfung
  • Verlustvortrag-Feststellungen — falls vorhanden, für die Verlustverrechnung
  • Bundesanzeiger-Eintragungen — Nachweis der Vorjahres-Offenlegung (falls bereits erfolgt)

8. Sonstige Unterlagen nach Fall

Je nach Geschäftsmodell und Situation können weitere Unterlagen relevant sein:

Bei Online-Händlern

Exporte aus Shop-Systemen (Shopify, WooCommerce), Amazon Payment Reports, Stripe/PayPal-Umsatzreports, OSS-Meldungen bei EU-Verkäufen

Bei Firmenwagen

Fahrtenbuch oder Nachweis für 1 %-Regelung, Leasingvertrag, Inspektionen/Reparaturen, Treibstoffrechnungen

Bei Immobilien-GmbHs

Notarverträge zu Käufen/Verkäufen, Mieteinkünfteaufstellungen, Abschreibungsplan pro Objekt

Bei Holdings

Beteiligungsbewertungen, Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaften, KSt-Freistellung

„Der Unterschied zwischen einem schnellen und einem zähen Jahresabschluss ist fast immer die Vollständigkeit der Unterlagen. Wenn ein Mandant bei der Erstbeauftragung alle 8 Bereiche strukturiert mitbringt, sind wir oft in 2 bis 3 Wochen durch. Fehlen Unterlagen, können aus 3 Wochen auch 3 Monate werden — mit erhöhten Kosten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

Digital oder Papier? Die moderne Lösung

Moderne Steuerberater arbeiten ausschließlich digital. Unterlagen werden per Upload-Portal, DATEV Unternehmen online oder per E-Mail übermittelt. Die Vorteile:

Schneller

Sofortige Verfügbarkeit, keine Postlaufzeiten, keine Scan-Arbeit in der Kanzlei

Günstiger

Weniger Verwaltungsaufwand beim Steuerberater = niedrigere Honorare für Sie

Sicherer

GoBD-konforme Archivierung, kein Verlust von Unterlagen, DSGVO-Schutz bei deutschen Anbietern

OnlineBilanz arbeitet zu 100 % digital

Als DATEV-Export Kompatibel mit Server in Frankfurt arbeitet OnlineBilanz ausschließlich mit digitalen Workflows. Belege, DATEV-Exporte und Verträge werden sicher übertragen, geprüft und in den Abschluss integriert. Der Jahresabschluss kostet pauschal ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) — inklusive E-Bilanz, Steuererklärungen und Unternehmensregister-Offenlegung.

Häufige Fragen zum Thema

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Der Steuerberater fordert fehlende Dokumente an. Das verlängert die Bearbeitungszeit und kann Zusatzkosten verursachen — insbesondere bei Nachfragen nach StBVV-Stundensatz. In gravierenden Fällen (z.B. keine Bankauszüge) kann der Jahresabschluss nicht abgeschlossen werden.

Wann sollte ich die Unterlagen an den Steuerberater schicken?

Idealerweise in den ersten 6–8 Wochen nach Geschäftsjahresende. Für eine GmbH bedeutet das: Unterlagen bis Ende Februar. Damit hat der Steuerberater genügend Zeit für Rückfragen und kann die gesetzlichen Abgabefristen (Juli bei Eigenabgabe, Ende Februar Folgejahr bei StB) sicher einhalten.

Muss ich alle Originale einschicken?

Nein. Für die laufende Buchhaltung genügen in aller Regel digitale Kopien (Scan, PDF, Foto per App). Wichtig: Die Originale müssen nach § 257 HGB und § 147 AO 10 Jahre aufbewahrt werden — das ist Ihre Pflicht.

Welche Unterlagen sind am wichtigsten?

Kern-Priorität: (1) Vollständige FiBu-Daten bzw. DATEV-Export, (2) alle Kontoauszüge, (3) das Anlageverzeichnis, (4) Lohnunterlagen bei Mitarbeitern, (5) letzter Jahresabschluss. Ohne diese Kern-Unterlagen kommt der Abschluss nicht voran.

Gibt es eine Checkliste zum Download?

Viele Steuerberater und Online-Anbieter stellen Mandanten eine Checkliste zur Verfügung — individualisiert nach Rechtsform und Branche. Bei Beauftragung eines Jahresabschlusses bei OnlineBilanz erhalten Sie eine passende Checkliste und Zugang zum Upload-Portal.

Kann ich Unterlagen nachreichen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Aber: Jede Nachlieferung verzögert den Abschluss und verursacht eventuell Mehrarbeit beim Steuerberater. Im Interesse eines schnellen und günstigen Abschlusses sollten Sie die Unterlagen gleich zu Beginn vollständig bereitstellen.

Fazit: Gute Vorbereitung halbiert den Aufwand

Der Steuerberater braucht für den Jahresabschluss Unterlagen aus acht Bereichen — von der Finanzbuchhaltung bis zu den Verträgen und Vorjahresdaten. Wer diese Dokumente strukturiert, digital und vollständig bereitstellt, beschleunigt den Prozess um 30–50 %, reduziert Rückfragen und spart Kosten.

Für GmbHs, UGs und GmbH & Co. KGs empfiehlt sich eine strukturierte Checkliste: FiBu-Daten, Bank- und Kassenunterlagen, Rechnungen, Inventur und Anlageverzeichnis, Lohnunterlagen, Verträge, Vorjahresabschluss und Steuerbescheide — das ist das Fundament jedes rechtssicheren Jahresabschlusses. Mit OnlineBilanz wird der gesamte Prozess digital abgewickelt und endet in einem kompletten Jahresabschluss zum Festpreis.

Jahresabschluss rechtssicher und digital zum Festpreis — ohne versteckte Zusatzkosten.

OnlineBilanz — ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) komplett: Bilanz, GuV, E-Bilanz, alle Steuererklärungen, Unternehmensregister-Offenlegung — mit Steuerberater-Signatur.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Der Umfang der benötigten Unterlagen kann je nach Rechtsform, Branche und Einzelfall abweichen. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB, § 147 AO. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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