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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogAbschlussbuchungen Jahresabschluss

Abschlussbuchungen Jahresabschluss 2026: Checkliste & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Abschlussbuchungen sind der letzte Schritt vor dem fertigen Jahresabschluss. Sie stellen sicher, dass alle Geschäftsvorfälle periodengerecht erfasst und Bilanz sowie GuV ein rechtssicheres Bild der Vermögens- und Ertragslage wiedergeben. Dabei spielen auch die korrekten Buchungen aus der Lohnbuchhaltung eine zentrale Rolle – eine entsprechende Checkliste Jahresabschluss Lohnbuchhaltung hilft, alle Fristen und Pflichten zu beachten. Dieser Leitfaden zeigt, welche Abschlussbuchungen für GmbH, UG und AG nach HGB verpflichtend sind und wie Sie typische Fehler vermeiden. Speziell für die Unternehmergesellschaft haben wir eine ausführliche Checkliste für den Jahresabschluss der UG erstellt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Abschlussbuchungen sind alle buchhalterischen Vorgänge am Geschäftsjahresende, die Erträge und Aufwendungen periodengerecht abgrenzen. Dazu zählen Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen, Abschreibungen und Bestandsbuchungen. Sie sind nach § 238 und § 246 HGB verpflichtend, damit Bilanz und GuV die tatsächliche Vermögens- und Ertragslage korrekt darstellen.

Was sind Abschlussbuchungen im Jahresabschluss?

Abschlussbuchungen sind alle Buchungen, die am Ende des Geschäftsjahres erforderlich sind, um die periodengerechte Erfolgsermittlung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB sicherzustellen. Sie ergänzen die laufende Finanzbuchhaltung und ordnen Erträge sowie Aufwendungen dem korrekten Wirtschaftsjahr zu.

Ohne Abschlussbuchungen würde der Jahresabschluss ein verzerrtes Bild der Ertragslage zeigen: Bereits erhaltene, aber erst 2026 erbrachte Leistungen würden als Ertrag 2025 erscheinen. Noch nicht bezahlte, aber wirtschaftlich 2025 entstandene Aufwendungen fehlten in der GuV. Genau das verhindern Abschlussbuchungen.

Die gesetzliche Grundlage bilden § 238 HGB (Buchführungspflicht), § 246 HGB (Vollständigkeitsgebot) und § 252 HGB (Allgemeine Bewertungsgrundsätze). Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzlich die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB.

Hinweis

Abschlussbuchungen sind keine freiwillige Optimierung, sondern handelsrechtliche Pflicht. Sie müssen in jedem Jahresabschluss durchgeführt werden, unabhängig von der Unternehmensgröße.

„Viele Mandanten unterschätzen die Bedeutung der Abschlussbuchungen. Sie sind der Unterschied zwischen einem formell korrekten und einem tatsächlich aussagekräftigen Jahresabschluss. Ohne periodengerechte Abgrenzung stimmt das Ergebnis schlicht nicht.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Abschlussbuchungen sind verpflichtend?

Nicht jede Abschlussbuchung ist in jedem Unternehmen erforderlich. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Pflichtbuchungen, die in nahezu jedem Jahresabschluss einer GmbH oder UG vorkommen:

Abschlussbuchung Gesetzliche Grundlage Zweck
Aktive Rechnungsabgrenzung § 250 Abs. 1 HGB Aufwendungen vorziehen (z. B. Versicherung 2026 bereits 2025 bezahlt)
Passive Rechnungsabgrenzung § 250 Abs. 2 HGB Erträge abgrenzen (z. B. Miete für Januar 2026 bereits 2025 erhalten)
Rückstellungen § 249 HGB Verpflichtungen berücksichtigen (z. B. Jahresabschlusskosten, Urlaub, Prozessrisiken)
Abschreibungen § 253 Abs. 3 HGB Wertminderung Anlagevermögen periodengerecht erfassen
Bestandsbuchungen § 240 HGB Inventur auf Waren, RHB, Forderungen, Kasse abstimmen
Sonstige Verbindlichkeiten § 266 Abs. 3 HGB Noch nicht gebuchte Eingangsrechnungen erfassen

Zusätzlich können je nach Branche und Geschäftsmodell weitere Buchungen notwendig sein: Währungsbewertung bei Fremdwährungsforderungen (§ 256a HGB), Wertberichtigungen auf Forderungen (§ 253 Abs. 4 HGB) oder latente Steuern bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (§ 274 HGB).

Achtung

Fehlende Abschlussbuchungen führen zu einem unvollständigen Jahresabschluss, der gegen § 246 HGB (Vollständigkeitsgebot) verstößt. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder nach § 334 HGB und Ordnungsgelder nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro).

Periodenabgrenzung: Rechnungsabgrenzungsposten richtig buchen

Die Periodenabgrenzung nach § 250 HGB stellt sicher, dass Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind – unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.

Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP)

Ein ARAP wird gebucht, wenn eine Zahlung 2025 erfolgt, die wirtschaftlich (ganz oder teilweise) das Jahr 2026 betrifft. Typische Beispiele:

  • Versicherungsprämie für 01.01.2026 bis 31.12.2026, bezahlt im Dezember 2025
  • Miete für Januar 2026, bereits im Dezember 2025 überwiesen
  • Software-Lizenz für 12 Monate ab November 2025, im Oktober 2025 bezahlt

Die Buchung erfolgt auf das Aktivkonto Rechnungsabgrenzungsposten (§ 266 Abs. 2 HGB). Der anteilige Betrag wird vom Aufwand 2025 abgezogen und erscheint in der Bilanz als Vermögensgegenstand.

Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP)

Ein PRAP wird gebucht, wenn eine Zahlung 2025 eingeht, die wirtschaftlich (ganz oder teilweise) das Jahr 2026 betrifft. Typische Beispiele:

  • Mieteinnahme für Januar 2026, bereits im Dezember 2025 auf dem Konto eingegangen
  • Wartungsvertrag ab November 2025 für 12 Monate, im Oktober 2025 vom Kunden bezahlt
  • Jahresabonnement eines Kunden, Vorauszahlung im Dezember 2025 für 2026

Die Buchung erfolgt auf das Passivkonto Rechnungsabgrenzungsposten (§ 266 Abs. 3 HGB). Der anteilige Betrag wird vom Ertrag 2025 abgezogen und erscheint in der Bilanz als Verbindlichkeit.

Hinweis

Die Periodenabgrenzung wird häufig monatsweise berechnet. Beispiel: Versicherung 1.200 Euro für 12 Monate ab 01.11.2025. Anteil 2025: 2 Monate (200 Euro Aufwand). Anteil 2026: 10 Monate (1.000 Euro ARAP).

Rückstellungen: Verpflichtungen periodengerecht erfassen

Rückstellungen nach § 249 HGB bilden Verpflichtungen ab, die am Bilanzstichtag wirtschaftlich entstanden sind, deren Höhe oder Fälligkeit aber noch ungewiss ist. Sie gehören zu den wichtigsten Abschlussbuchungen, da sie oft erhebliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis haben.

Pflicht-Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 HGB

Für bestimmte Verpflichtungen besteht eine Passivierungspflicht. Folgende Rückstellungen müssen gebildet werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen:

  • Pensionsrückstellungen (zugesagte Altersversorgung)
  • Steuerrückstellungen (z. B. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
  • Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (z. B. drohende Prozesse, Gewährleistungen)
  • Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung (innerhalb von 3 Monaten nachzuholen)
  • Urlaubsrückstellungen (nicht genommener Urlaub der Arbeitnehmer)
  • Rückstellungen für Jahresabschluss- und Prüfungskosten

Die Bewertung erfolgt nach § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag, also dem Betrag, der vernünftigerweise zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist. Bei langfristigen Rückstellungen ist eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB verpflichtend.

Achtung

Urlaubsrückstellungen werden häufig vergessen. Jeder nicht genommene Urlaubstag stellt eine Verpflichtung gegenüber dem Arbeitnehmer dar und muss nach § 249 Abs. 1 HGB rückgestellt werden.

Typische Rückstellungen im Mittelstand

Jahresabschlusskosten

Steuerberaterkosten für Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2025, auch wenn die Rechnung erst 2026 gestellt wird.

Gewährleistungen

Erwartete Kosten für Garantiefälle aus Verkäufen 2025, die erst 2026 oder später geltend gemacht werden.

Inventur und Bestandsbuchungen zum Bilanzstichtag

Nach § 240 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein Inventar aufzustellen. Die Inventur bildet die Grundlage für die Bestandsbuchungen im Jahresabschluss.

Die Inventur erfasst alle Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert. Sie kann als Stichtagsinventur (31.12.), zeitnahe Inventur (± 10 Tage) oder permanente Inventur erfolgen. Für bestimmte Wirtschaftsgüter ist auch eine Stichprobeninventur zulässig.

Bestandsbuchungen auf Basis der Inventur

Die Inventur führt zu folgenden typischen Abschlussbuchungen:

  • Wareneinsatz: Bestandsveränderung bei Handelswaren (§ 266 Abs. 2 B. I. HGB)
  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe: Bestandsabgleich Materialkonten
  • Unfertige Erzeugnisse und Leistungen: Aktivierung angefangener Projekte
  • Fertige Erzeugnisse: Bestandsbewertung zu Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB)
  • Forderungen: Abgleich Debitoren, Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen
  • Kasse: Kassensturz und Buchung von Differenzen (Kassenfehl/Kassenüberschuss)

Bei der Bewertung gilt das Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB: Vorräte sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen. Wertminderungen müssen durch Abschreibungen berücksichtigt werden.

„Die Inventur ist keine lästige Pflicht, sondern der Realitätscheck für Ihre Buchhaltung. Differenzen zwischen Soll und Ist zeigen, wo Optimierungsbedarf besteht – sei es bei der Lagerhaltung, der Kassendisziplin oder im Forderungsmanagement.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB erfassen die planmäßige Wertminderung abnutzbarer Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Sie verteilen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Nutzungsdauer und stellen damit eine periodengerechte Aufwandsverteilung sicher.

Die Abschreibung ist eine der wichtigsten Abschlussbuchungen, da sie sowohl die Bilanz (Wertansatz des Anlagevermögens) als auch die GuV (Abschreibungsaufwand) direkt beeinflusst.

Arten der Abschreibung

Abschreibungsart Methode Gesetzliche Grundlage
Lineare Abschreibung Gleichmäßige Verteilung über Nutzungsdauer § 253 Abs. 3 S. 1 HGB
Degressive Abschreibung Steuerlich seit 2011 nur noch eingeschränkt möglich § 7 Abs. 2 EStG (historisch)
Leistungsabschreibung Nach tatsächlicher Nutzung (z. B. Kilometer, Maschinenstunden) § 253 Abs. 3 S. 1 HGB
Außerplanmäßige Abschreibung Bei dauerhafter Wertminderung § 253 Abs. 3 S. 5 HGB

Die Nutzungsdauer richtet sich nach den AfA-Tabellen der Finanzverwaltung. Beispiele: Büromöbel 13 Jahre, PKW 6 Jahre, EDV-Hardware 3 Jahre, Gebäude 33 bis 50 Jahre je nach Bauart.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto können nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden (Sofortabschreibung). Alternativ können GWG von 250 bis 1.000 Euro in einen Sammelposten eingestellt werden, der über 5 Jahre abgeschrieben wird (§ 6 Abs. 2a EStG).

Hinweis

Die handelsrechtliche Abschreibung kann von der steuerrechtlichen abweichen. In der Handelsbilanz gilt das Gebot der Einzelbewertung nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB, während steuerlich Vereinfachungen zulässig sind.

Typische Fehlerquellen bei Abschlussbuchungen vermeiden

Auch erfahrene Unternehmer und Buchhalter begehen bei Abschlussbuchungen immer wieder dieselben Fehler. Die folgenden Stolpersteine sollten Sie kennen und vermeiden:

Fehler 1: Fehlende Periodenabgrenzung

Versicherungsprämien, Lizenzen oder Mieten werden vollständig als Aufwand 2025 gebucht, obwohl sie wirtschaftlich teilweise 2026 betreffen. Das Ergebnis 2025 wird dadurch zu niedrig, das Ergebnis 2026 zu hoch ausgewiesen.

Fehler 2: Unvollständige Rückstellungen

Urlaubsrückstellungen, Gewährleistungen oder Jahresabschlusskosten werden vergessen oder zu niedrig angesetzt. Das führt zu einem überhöhten Jahresüberschuss und später zu Nachbuchungen.

Fehler 3: Keine Inventur durchgeführt

Die Bestandskonten werden einfach aus dem Vorjahr übernommen, ohne dass eine Inventur stattgefunden hat. Das verstößt gegen § 240 HGB und führt zu unrealistischen Bestandswerten.

Fehler 4: Falsche oder fehlende Abschreibungen

Anlagegüter werden nicht oder mit falscher Nutzungsdauer abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung unterbleiben, obwohl sie nach § 253 Abs. 3 S. 5 HGB verpflichtend sind.

Achtung

Fehler bei Abschlussbuchungen fallen spätestens bei der Betriebsprüfung auf. Nachträgliche Korrekturen sind aufwändig, zeitintensiv und können zu Nachzahlungen bei Steuern führen.

Checkliste: So vermeiden Sie Fehler

  • Alle Zahlungen des Dezembers auf Abgrenzungsbedarf prüfen
  • Offene Posten-Liste bei Debitoren und Kreditoren durchgehen
  • Rückstellungen systematisch durchgehen (Urlaub, Jahresabschluss, Gewährleistung etc.)
  • Inventur termingerecht durchführen und dokumentieren
  • Anlageverzeichnis auf Vollständigkeit und korrekte Abschreibungen prüfen
  • Abstimmung aller Bestandskonten mit Belegen
  • Jahresabschluss durch Steuerberater prüfen lassen

Prozess und Vorbereitung: So bereiten Sie Abschlussbuchungen vor

Die Abschlussbuchungen sind kein isolierter Vorgang, sondern der letzte Schritt eines strukturierten Prozesses. Eine gute Vorbereitung spart Zeit, reduziert Fehler und sorgt dafür, dass Sie die gesetzlichen Fristen einhalten.

Zeitplan für Abschlussbuchungen 2026

Termin Aufgabe Verantwortlich
Bis 15.01.2026 Inventur durchführen und dokumentieren Buchhaltung / Geschäftsführung
Bis 31.01.2026 Laufende Buchhaltung 2025 abschließen Buchhaltung
Bis 15.02.2026 Abschlussbuchungen vorbereiten und buchen Buchhaltung / Steuerberater
Bis 28.02.2026 Jahresabschluss erstellen Steuerberater
Bis 30.11.2026 Jahresabschluss feststellen (GmbH bis 8 Monate) Gesellschafterversammlung
Bis 31.12.2026 Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB) Geschäftsführung

Für kleine Kapitalgesellschaften gilt eine Feststellungsfrist von 11 Monaten nach § 42a GmbHG, für mittelgroße und große 8 Monate. Die Offenlegungsfrist beträgt einheitlich 12 Monate nach § 325 Abs. 1 HGB. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Unterlagen für Abschlussbuchungen

Folgende Unterlagen sollten Sie für die Abschlussbuchungen bereithalten:

  • Inventurlisten (Waren, Anlagevermögen, Kasse)
  • Kontoauszüge Bank zum 31.12.2025
  • Offene Posten Listen (Debitoren und Kreditoren)
  • Verträge mit mehrjähriger Laufzeit (Versicherungen, Miete, Leasing, Lizenzen)
  • Anlageverzeichnis mit Zugängen und Abgängen 2025
  • Übersicht über noch nicht gebuchte Eingangsrechnungen
  • Dokumentation zu Rückstellungen (Urlaubslisten, Gewährleistungsfälle, Prozessrisiken)

„Eine strukturierte Vorbereitung ist die halbe Miete. Wer die Abschlussbuchungen erst im November beginnt, gerät in Zeitdruck und riskiert Fehler. Ideal ist es, bereits im Januar mit Inventur und Vorarbeiten zu starten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Unterstützung: OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de unterstützt Kapitalgesellschaften bei der Erstellung des Jahresabschlusses nach HGB. Die Software führt durch alle notwendigen Schritte, prüft Plausibilität und erstellt die Offenlegungsunterlagen für das Unternehmensregister. Abschlussbuchungen werden strukturiert abgefragt, sodass keine Pflichtbuchung vergessen wird.

Alle Jahresabschlüsse werden von erfahrenen Steuerberatern geprüft und digital signiert. So verbinden Sie die Effizienz einer Software mit der Rechtssicherheit einer fachlichen Prüfung.

Hinweis

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger. OnlineBilanz.de übernimmt die elektronische Einreichung automatisch.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Abschlussbuchungen im Jahresabschluss?

Abschlussbuchungen sind alle Buchungen am Geschäftsjahresende, die sicherstellen, dass Erträge und Aufwendungen periodengerecht dem richtigen Wirtschaftsjahr zugeordnet werden. Dazu gehören Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen, Abschreibungen, Bestandsbuchungen und Wertberichtigungen. Sie sind nach § 238, § 246 und § 252 HGB verpflichtend.

Welche Abschlussbuchungen sind für GmbH und UG Pflicht?

Verpflichtend sind: Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB), Rückstellungen (§ 249 HGB), Abschreibungen (§ 253 Abs. 3 HGB), Bestandsbuchungen nach Inventur (§ 240 HGB) und Wertberichtigungen auf Forderungen (§ 253 Abs. 4 HGB). Zusätzlich sind sonstige Verbindlichkeiten für noch nicht gebuchte Eingangsrechnungen zu erfassen.

Wann müssen Abschlussbuchungen spätestens erfolgen?

Die Abschlussbuchungen müssen vor der Feststellung des Jahresabschlusses abgeschlossen sein. Für kleine Kapitalgesellschaften gilt eine Feststellungsfrist von 11 Monaten, für mittelgroße und große 8 Monate nach § 42a GmbHG (Bilanzstichtag 31.12.2025). Die Offenlegung muss spätestens nach 12 Monaten erfolgen (§ 325 HGB).

Was passiert, wenn Abschlussbuchungen vergessen werden?

Fehlende Abschlussbuchungen führen zu einem unvollständigen Jahresabschluss, der gegen § 246 HGB (Vollständigkeitsgebot) verstößt. Das Jahresergebnis ist verzerrt, und bei Betriebsprüfungen drohen nachträgliche Korrekturen und Steuernachzahlungen. Im schlimmsten Fall können Ordnungsgelder nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro) verhängt werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 246 HGB – Vollständigkeit, § 249 HGB – Rückstellungen, § 250 HGB – Rechnungsabgrenzungsposten, § 253 HGB – Bewertungsmaßstäbe. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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