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Sachanlagen218.400 €
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Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogAufgaben Jahresabschluss Buchhaltung

Aufgaben Jahresabschluss Buchhaltung 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss ist eine der zentralen Aufgaben der Buchhaltung und zugleich gesetzliche Pflicht für Kapitalgesellschaften. Die Jahresabschlusspflicht für Kapitalgesellschaften umfasst die korrekte Darstellung der finanziellen Lage des Unternehmens und dient als Grundlage für Steuererklärungen, Unternehmenssteuerung und Offenlegung. Die korrekte Erfassung der Jahresabschluss Buchungssätze ist dabei ein wesentlicher Bestandteil der Abschlusstätigkeit. Dieser Leitfaden zeigt, welche konkreten Aufgaben die Buchhaltung beim Jahresabschluss hat und wie Sie diese strukturiert und rechtssicher erfüllen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Buchhaltung muss beim Jahresabschluss alle Geschäftsvorfälle vollständig erfassen, Konten abstimmen, Bilanz und GuV erstellen sowie die Offenlegung vorbereiten. Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen. Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Warum der Jahresabschluss für Unternehmen unverzichtbar ist

Der Jahresabschluss bildet den finanziellen Zustand eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag ab. Für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG ist er gesetzlich vorgeschrieben und dient als zentrale Informationsquelle für verschiedene Stakeholder.

Nach § 242 HGB müssen Kaufleute zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen. Dieser besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang erstellen (§ 264 HGB).

12

Monate Offenlegungsfrist

25.000 €

Max. Ordnungsgeld

10

Jahre Aufbewahrung

Der Jahresabschluss erfüllt mehrere zentrale Funktionen: Er dokumentiert die wirtschaftliche Entwicklung, dient als Grundlage für Steuererklärungen, informiert Gesellschafter und Gläubiger und ermöglicht fundierte unternehmerische Entscheidungen.

Hinweis

Ohne einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss fehlt die Basis für Finanzierungsgespräche mit Banken, steuerliche Pflichterfüllung und rechtssichere Unternehmensführung. Zudem drohen bei verspäteter oder fehlerhafter Erstellung erhebliche rechtliche Konsequenzen.

Zentrale Ziele der Buchhaltung im Jahresabschluss

Die Buchhaltung verfolgt bei der Jahresabschlusserstellung klare Zielsetzungen, die sich aus gesetzlichen Vorgaben und betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten ergeben.

Ordnungsmäßigkeit sicherstellen

Alle Geschäftsvorfälle müssen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erfasst werden. Dies bedeutet: vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und nachvollziehbar. Die §§ 238-241 HGB regeln diese Anforderungen im Detail.

Jede Buchung muss durch einen Beleg nachgewiesen werden können. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann.

Verlässliche Steuerbasis schaffen

Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und weitere steuerliche Pflichten. Fehler in der Buchhaltung führen direkt zu fehlerhaften Steuerfestsetzungen und können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Nach § 60 EStDV ist die Handelsbilanz Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung. Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz müssen dokumentiert und begründet werden.

„Viele Unternehmen unterschätzen, dass Fehler im Jahresabschluss nicht nur zu Nachzahlungen führen, sondern auch das Vertrauen von Banken und Investoren beschädigen können. Sorgfältige Vorbereitung ist deshalb keine Pflichtübung, sondern strategische Notwendigkeit.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Konkrete Aufgaben der Buchhaltung beim Jahresabschluss

Die Erstellung eines Jahresabschlusses umfasst zahlreiche Einzelaufgaben, die systematisch und in der richtigen Reihenfolge abgearbeitet werden müssen.

1. Vollständigkeit aller Geschäftsvorfälle prüfen

Zunächst muss sichergestellt werden, dass alle Geschäftsvorfälle des abgelaufenen Geschäftsjahres erfasst wurden. Dies betrifft Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankbewegungen, Kassenbelege, Löhne und Gehälter sowie sonstige Aufwendungen und Erträge.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und Jahresabschlusserstellung. Hier können noch Belege auftauchen, die wirtschaftlich zum abgelaufenen Jahr gehören.

2. Kontenabstimmung durchführen

Alle Konten müssen abgestimmt werden. Bankkonten werden mit Kontoauszügen abgeglichen, Debitorenkonten mit offenen Forderungen, Kreditorenkonten mit offenen Verbindlichkeiten. Differenzen müssen geklärt und korrigiert werden.

  • Bankkonten mit Kontoauszügen zum Stichtag abgleichen
  • Offene Posten in der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung prüfen
  • Kassenbestände durch Kassensturz ermitteln
  • Anlagenkonten mit Anlageverzeichnis abstimmen
  • Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten kontrollieren

3. Abgrenzungen vornehmen

Nach dem Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung müssen Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Dies erfolgt durch aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB.

Beispiele sind vorausgezahlte Versicherungsbeiträge, nachträglich in Rechnung gestellte Energiekosten oder bereits erbrachte, aber noch nicht fakturierte Leistungen.

4. Inventur durchführen und bewerten

Nach § 240 HGB ist zum Abschlussstichtag eine Inventur durchzuführen. Dabei werden Vermögensgegenstände und Schulden mengenmäßig erfasst und bewertet. Dies betrifft vor allem Vorräte, aber auch Anlagevermögen und Forderungen.

Die Bewertung erfolgt nach § 253 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen. Bei Forderungen sind Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen zu bilden.

5. Rückstellungen bilden

Für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind nach § 249 HGB Rückstellungen zu bilden. Typische Beispiele sind Urlaubsrückstellungen, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Steuerrückstellungen oder Prozessrisiken.

6. Bilanz und GuV erstellen

Auf Basis der abgestimmten und korrigierten Konten wird die Bilanz nach § 266 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB erstellt. Die Gliederung ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich nach der Größenklasse des Unternehmens.

7. Anhang erstellen

Kapitalgesellschaften müssen nach § 284 HGB einen Anhang erstellen, der die Bilanz und GuV erläutert. Der Umfang hängt von der Größenklasse ab. Kleinstgesellschaften können nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB unter bestimmten Voraussetzungen darauf verzichten.

Die wichtigsten Unterlagen für den Jahresabschluss

Für die ordnungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses benötigt die Buchhaltung eine Vielzahl von Unterlagen und Nachweisen. Eine strukturierte Vorbereitung spart Zeit und vermeidet Fehler.

Laufende Buchhaltungsunterlagen

  • Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Bankkontoauszüge aller Geschäftskonten
  • Kassenbuchführung und Kassenberichte
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen

Stichtagsbezogene Nachweise

  • Inventurlisten (Waren, Material, Anlagen)
  • Anlagenverzeichnis mit Zu- und Abgängen
  • Offene Postenlisten Debitoren/Kreditoren
  • Darlehensverträge und Tilgungspläne
  • Miet- und Leasingverträge

Zusätzlich werden benötigt: Versicherungspolicen, Arbeitsverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Steuerbescheide des Vorjahres sowie alle Verträge mit langfristiger Wirkung.

Achtung

Fehlende oder unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen und können die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses gefährden. Prüfen Sie rechtzeitig vor Jahresende, ob alle Belege vollständig vorliegen.

Die Aufbewahrungspflicht für diese Unterlagen beträgt nach § 257 HGB zehn Jahre. Dies gilt auch für die Buchungsbelege und den Jahresabschluss selbst.

Strukturierter Ablauf des Jahresabschlusses

Ein strukturierter Ablauf ist entscheidend für die termingerechte und fehlerfreie Erstellung des Jahresabschlusses. Die folgenden Schritte haben sich in der Praxis bewährt.

Phase 1: Vorbereitung (vor Jahresende)

Bereits vor dem Bilanzstichtag sollten Sie die Grundlagen schaffen: Abstimmung der laufenden Buchhaltung, Klärung offener Fragen mit dem Steuerberater, Vorbereitung der Inventur und Überprüfung der Vollständigkeit aller Belege.

Je besser die Vorbereitung, desto schneller kann der Jahresabschluss nach dem Stichtag erstellt werden. Dies ist besonders wichtig, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten.

Phase 2: Abschlussbuchungen (Januar/Februar)

Nach dem Jahreswechsel erfolgen die eigentlichen Abschlussbuchungen: Inventurbewertung, Abschreibungen, Rückstellungen, Abgrenzungen und Korrektur von Fehlbuchungen. Alle Konten werden abgeschlossen und in die Schlussbilanz übertragen.

Phase 3: Erstellung und Prüfung (bis März/April)

Die Bilanz, GuV und der Anhang werden erstellt und einer gründlichen Plausibilitätsprüfung unterzogen. Der Steuerberater prüft die Zahlen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften.

Phase 4: Feststellung und Offenlegung

Der Jahresabschluss wird von der Geschäftsführung festgestellt. Bei GmbHs erfolgt dies nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (Kleinstkapitalgesellschaften) oder 8 Monaten (größere Gesellschaften) nach Ende des Geschäftsjahres.

Anschließend muss der Jahresabschluss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offengelegt werden. Dies erfolgt ausschließlich in elektronischer Form.

Phase Zeitraum Hauptaufgaben
Vorbereitung Oktober – Dezember Buchhaltung aktualisieren, Inventur vorbereiten
Abschlussbuchungen Januar – Februar Bewertungen, Abschreibungen, Rückstellungen
Erstellung Februar – April Bilanz, GuV, Anhang erstellen und prüfen
Feststellung Bis 8/11 Monate Gesellschafterbeschluss herbeiführen
Offenlegung Bis 12 Monate Elektronische Einreichung Unternehmensregister

Fristen und Pflichten für den Jahresabschluss 2026

Für Geschäftsjahre, die dem Kalenderjahr entsprechen und am 31.12.2025 enden, gelten im Jahr 2026 folgende Fristen und Pflichten für Kapitalgesellschaften.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB müssen den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres feststellen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 wäre dies bis zum 30.11.2026.

Kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben eine Feststellungsfrist von 8 Monaten. Für den Stichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Feststellung bis spätestens 31.08.2026.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Unabhängig von der Größenklasse müssen alle Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für das Geschäftsjahr 2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, wirksam ab 01.08.2022) ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr erforderlich.

Hinweis

Die Einreichung beim Unternehmensregister erfolgt über das Portal www.unternehmensregister.de. Kleinst- und Kleinkapitalgesellschaften können vereinfachte Offenlegungsformen nutzen.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren einleiten. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Das Ordnungsgeld richtet sich gegen die Gesellschaft selbst und kann zusätzlich gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (Geschäftsführer) festgesetzt werden. Es handelt sich nicht um eine Strafe, sondern um ein Zwangsmittel zur Durchsetzung der Offenlegungspflicht.

Feststellung Kleinst-GmbH

  • 11 Monate nach Bilanzstichtag
  • § 42a Abs. 2 GmbHG
  • Gesellschafterbeschluss erforderlich

Feststellung kleine/mittlere GmbH

  • 8 Monate nach Bilanzstichtag
  • § 42a Abs. 1 GmbHG
  • Gesellschafterbeschluss erforderlich

Offenlegung alle

  • 12 Monate nach Bilanzstichtag
  • § 325 HGB
  • Nur Unternehmensregister

Häufige Fehler bei der Jahresabschlusserstellung vermeiden

Trotz aller Sorgfalt kommt es in der Praxis immer wieder zu typischen Fehlern, die die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses gefährden oder zu Nacharbeiten führen.

Unvollständige Erfassung von Geschäftsvorfällen

Fehlende Belege, nicht erfasste Bargeschäfte oder vergessene Eingangsrechnungen führen zu einer unvollständigen Buchführung. Dies verstößt gegen § 239 HGB und kann zur Verwerfung der Buchführung führen.

Achten Sie besonders auf Belege aus dem Dezember, die erst im Januar eintreffen, sowie auf Gutschriften und Stornorechnungen.

Fehlende oder falsche Abgrenzungen

Vorausbezahlte Aufwendungen oder nachträglich abgerechnete Erträge müssen periodengerecht abgegrenzt werden. Fehlen diese Abgrenzungen, wird der Gewinn des Geschäftsjahres falsch ausgewiesen.

Falsche Bewertung von Vermögensgegenständen

Die Bewertung muss nach § 253 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfolgen, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Willkürliche Wertansätze oder fehlende Abschreibungen sind unzulässig.

Besonders häufig werden Fehler bei der Bewertung von Vorräten, der Bildung von Wertberichtigungen auf Forderungen oder bei außerplanmäßigen Abschreibungen gemacht.

Unvollständiger oder fehlerhafter Anhang

Der Anhang muss alle nach § 284 HGB erforderlichen Angaben enthalten. Fehlen wesentliche Informationen, ist der Jahresabschluss unvollständig und kann nicht ordnungsgemäß offengelegt werden.

  • Alle Geschäftsvorfälle des Jahres vollständig erfasst
  • Periodengerechte Abgrenzungen vorgenommen
  • Bewertungen nach § 253 HGB korrekt durchgeführt
  • Rückstellungen vollständig und in zutreffender Höhe gebildet
  • Anhang mit allen Pflichtangaben erstellt
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung herbeigeführt
  • Offenlegung rechtzeitig beim Unternehmensregister eingereicht

Achtung

Fehlerhafte Jahresabschlüsse können zu steuerlichen Nachforderungen, Haftungsrisiken der Geschäftsführung und Ordnungsgeldern führen. Eine sorgfältige Prüfung durch einen erfahrenen Steuerberater ist daher unverzichtbar.

Digitale Lösungen für effizienten Jahresabschluss nutzen

Moderne digitale Werkzeuge können den Jahresabschluss erheblich vereinfachen und beschleunigen. Sie ermöglichen eine strukturierte Datenerfassung, automatische Plausibilitätsprüfungen und direkte Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Tools

Digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de bieten Unternehmen die Möglichkeit, den Jahresabschluss selbst vorzubereiten, auch ohne tiefgehende Buchhaltungskenntnisse. Die Software führt durch alle notwendigen Schritte und stellt sicher, dass keine Pflichtangaben vergessen werden.

Alle Daten werden in strukturierter Form erfasst und können direkt an den prüfenden Steuerberater übermittelt werden. Dieser prüft den Jahresabschluss auf Vollständigkeit und Richtigkeit und reicht ihn anschließend elektronisch beim Unternehmensregister ein.

Zeitersparnis

  • Automatische Übernahme von Buchhaltungsdaten
  • Vorausgefüllte Formulare nach HGB-Vorgaben
  • Keine manuelle Erstellung von Bilanz und GuV
  • Direkte Zusammenarbeit mit Steuerberater

Rechtssicherheit

  • Prüfung durch erfahrene Steuerberater
  • Automatische Einhaltung der HGB-Gliederung
  • Vollständigkeitsprüfung aller Pflichtangaben
  • Fristgerechte Offenlegung garantiert

So funktioniert der digitale Jahresabschluss

Sie erfassen Ihre Unternehmensdaten, laden Ihre Buchhaltungsunterlagen hoch und beantworten Fragen zu Ihrem Geschäftsjahr. Die Software erstellt daraus automatisch einen Entwurf von Bilanz, GuV und Anhang.

Ein Steuerberater prüft alle Angaben, nimmt gegebenenfalls Korrekturen vor und stellt die Rechtskonformität sicher. Nach Ihrer Freigabe wird der Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht.

Sie erhalten alle Dokumente in rechtssicherer Form und können diese für Ihre Unterlagen archivieren. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren nach § 257 HGB wird damit problemlos erfüllt.

„Digitale Jahresabschluss-Tools demokratisieren den Zugang zu professioneller Bilanzierung. Auch kleine Unternehmen ohne eigene Buchhaltungsabteilung können so rechtssicher und effizient ihre Offenlegungspflichten erfüllen – zu einem Bruchteil der Kosten traditioneller Steuerberatung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

Mit OnlineBilanz.de erstellen Sie Ihren Jahresabschluss rechtssicher, prüfen lassen ihn von erfahrenen Steuerberatern und erfüllen alle Offenlegungspflichten – transparent, günstig und vollständig digital.

Häufig gestellte Fragen

Welche Aufgaben hat die Buchhaltung beim Jahresabschluss?

Die Buchhaltung muss alle Geschäftsvorfälle vollständig erfassen, Konten abstimmen, periodengerechte Abgrenzungen vornehmen, Inventur durchführen, Bewertungen nach § 253 HGB vornehmen, Rückstellungen bilden sowie Bilanz nach § 266 HGB und GuV nach § 275 HGB erstellen. Bei Kapitalgesellschaften kommt die Erstellung des Anhangs nach § 284 HGB hinzu.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss nach § 325 HGB bis zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Feststellung muss bei Kleinstkapitalgesellschaften bis zum 30.11.2026, bei anderen Kapitalgesellschaften bis zum 31.08.2026 erfolgen (§ 42a GmbHG).

Wo muss der Jahresabschluss 2026 eingereicht werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Offenlegung. Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Welche Unterlagen werden für den Jahresabschluss benötigt?

Benötigt werden: alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankkontoauszüge, Kassenbuch, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Inventurlisten, Anlagenverzeichnis, offene Postenlisten, Darlehensverträge, Miet- und Leasingverträge, Versicherungspolicen sowie alle Verträge mit langfristiger Wirkung. Die Vollständigkeit dieser Unterlagen ist Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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