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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschlusspflicht Kapitalgesellschaft

Jahresabschlusspflicht Kapitalgesellschaft 2026 erfüllen – Alles Wichtige

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Jahresabschlusspflicht für Kapitalgesellschaften ist gesetzlich vorgeschrieben und betrifft alle GmbH, UG und AG. Der Jahresabschluss muss fristgerecht erstellt, festgestellt und beim Unternehmensregister offengelegt werden. Verstöße führen zu Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen nach § 264 HGB einen Jahresabschluss erstellen. Dieser besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Die Feststellung muss innerhalb von 11 Monaten (kleine KapG) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große KapG) erfolgen, die Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag.

Gesetzliche Grundlagen der Jahresabschlusspflicht

Die Jahresabschlusspflicht für Kapitalgesellschaften ist im Dritten Buch des Handelsgesetzbuchs (HGB) geregelt. Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen gesetzliche Vertreter von Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss innerhalb der ersten Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufstellen.

Neben den handelsrechtlichen Vorschriften gelten steuerrechtliche Verpflichtungen. Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung nach § 60 EStDV und muss dem Finanzamt eingereicht werden.

Hinweis

Die Jahresabschlusspflicht dient der Rechenschaft gegenüber Gesellschaftern, Gläubigern und Behörden. Sie schafft Transparenz über die wirtschaftliche Lage und schützt die Interessen Dritter, da Kapitalgesellschaften nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften.

Zentrale Rechtsgrundlagen sind § 242 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 264 HGB (Pflicht für Kapitalgesellschaften), § 266 HGB (Gliederung der Bilanz), § 275 HGB (Gliederung der GuV) sowie § 284 HGB (Angaben im Anhang).

Welche Rechtsformen unterliegen der Jahresabschlusspflicht

Die Jahresabschlusspflicht nach § 264 HGB gilt für alle Kapitalgesellschaften unabhängig von Größe oder Umsatz. Entscheidend ist ausschließlich die Rechtsform.

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
  • SE (Europäische Gesellschaft)
  • GmbH & Co. KG (wenn KapG Komplementär ist)

Auch neu gegründete Kapitalgesellschaften müssen ab dem ersten Geschäftsjahr einen Jahresabschluss erstellen. Dies gilt selbst dann, wenn das erste Geschäftsjahr verkürzt ist oder keine nennenswerten Geschäftsvorfälle stattgefunden haben.

„Viele Gesellschafter unterschätzen die Jahresabschlusspflicht im Gründungsjahr. Selbst eine ruhende GmbH muss einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss erstellen und offenlegen. Die Rechtsform allein begründet die Pflicht.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bestandteile des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft

Der Umfang des Jahresabschlusses richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften haben Erleichterungen, während mittelgroße und große Gesellschaften erweiterte Berichtspflichten haben.

Bestandteil Kleine KapG Mittelgroße KapG Große KapG
Bilanz (§ 266 HGB) Ja Ja Ja
GuV (§ 275 HGB) Ja Ja Ja
Anhang (§ 284 HGB) Ja Ja Ja
Lagebericht (§ 289 HGB) Nein Ja Ja
Ergebnisverwendung Bei Feststellung Bei Feststellung Bei Feststellung

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktivseite) und die Schulden sowie das Eigenkapital (Passivseite) gegenüber. Sie muss dem gesetzlichen Gliederungsschema nach § 266 HGB folgen und zeigt die wirtschaftliche Lage zum Bilanzstichtag.

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV zeigt die Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres. Kapitalgesellschaften können zwischen Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) und Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) wählen.

Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt die Angaben in Bilanz und GuV. Er enthält unter anderem Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abweichungen vom Vorjahr, Verbindlichkeiten, Haftungsverhältnissen und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl.

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Berichtspflichten, die Prüfungspflicht und den Offenlegungsumfang. Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn jeweils zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer) haben zusätzliche Erleichterungen bei der Erstellung und Offenlegung.

Achtung

Prüfungspflicht beachten: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 316 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfter oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen.

Die Größenklasse muss jährlich geprüft werden. Bei Überschreitung oder Unterschreitung der Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen wechselt die Gesellschaft in die neue Größenklasse.

Fristen und Termine für den Jahresabschluss 2026

Für Kapitalgesellschaften mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 folgende gesetzliche Fristen. Die Nichteinhaltung führt zu Ordnungsgeldern und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

3-6

Monate Aufstellungsfrist

11/8

Monate Feststellungsfrist

12

Monate Offenlegungsfrist

Aufstellungsfrist

Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss innerhalb der ersten Monate des Geschäftsjahres aufstellen. In der Praxis werden drei bis sechs Monate als angemessen betrachtet. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 sollte die Aufstellung bis spätestens 30.06.2026 erfolgen.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Die Gesellschafterversammlung muss den Jahresabschluss förmlich feststellen. Nach § 42a Abs. 2 GmbHG gelten folgende Fristen ab Bilanzstichtag:

Kleine Kapitalgesellschaften

Feststellung innerhalb von 11 Monaten nach Bilanzstichtag. Für den Stichtag 31.12.2025 bedeutet dies: bis spätestens 30.11.2026.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

Feststellung innerhalb von 8 Monaten nach Bilanzstichtag. Für den Stichtag 31.12.2025 bedeutet dies: bis spätestens 31.08.2026.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch einreichen. Für den Stichtag 31.12.2025 ist die Frist der 31.12.2026.

Achtung

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Das elektronische Unternehmensregister ist die einzige gesetzlich vorgeschriebene Stelle für die Offenlegung nach § 325 HGB.

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist ein förmlicher Beschluss der Gesellschafterversammlung. Erst durch diesen Beschluss wird der Jahresabschluss verbindlich und bildet die Grundlage für die Gewinnverwendung.

Nach § 42a Abs. 1 GmbHG können die Gesellschafter die Feststellung auch den Geschäftsführern übertragen, sofern dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Dies ist insbesondere bei Einpersonen-Gesellschaften praktikabel.

  • Einladung der Gesellschafter mit angemessener Frist
  • Vorlage des aufgestellten Jahresabschlusses
  • Beschlussfassung über Feststellung des Jahresabschlusses
  • Beschluss über Ergebnisverwendung (Gewinnausschüttung/Verlustvortrag)
  • Protokollierung des Feststellungsbeschlusses
  • Unterzeichnung durch alle anwesenden Gesellschafter

„Die Feststellung ist ein eigenständiger Rechtsakt, der häufig übersehen wird. Ohne förmlichen Feststellungsbeschluss ist der Jahresabschluss rechtlich nicht wirksam, auch wenn er fachlich korrekt erstellt wurde. Dies kann bei Prüfungen zu erheblichen Problemen führen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften muss vor der Feststellung die Abschlussprüfung nach § 316 HGB durch einen Wirtschaftsprüfer erfolgen. Der Bestätigungsvermerk ist Voraussetzung für die Feststellung.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB sind alle Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren festgestellten Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenzulegen. Die Offenlegung muss elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters erfolgen.

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften haben Erleichterungen nach § 326 HGB und können verkürzte Abschlüsse einreichen.

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstkapitalgesellschaft Verkürzt möglich Nicht offenlegungspflichtig Verkürzt Entfällt
Kleine Kapitalgesellschaft Verkürzt möglich Nicht offenlegungspflichtig Verkürzt möglich Entfällt
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Vollständig Vollständig Vollständig Vollständig
Große Kapitalgesellschaft Vollständig Vollständig Vollständig Vollständig

Ablauf der elektronischen Offenlegung

  1. Registrierung beim Unternehmensregister mit Elster-Zertifikat oder De-Mail
  2. Einreichung der Unterlagen im XBRL-Format (bei strukturierter Einreichung) oder als PDF
  3. Zahlung der Veröffentlichungsgebühr (ca. 45-70 Euro je nach Umfang)
  4. Prüfung der Unterlagen durch das Unternehmensregister
  5. Veröffentlichung und öffentliche Einsehbarkeit

Hinweis

OnlineBilanz.de übernimmt die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister. Die Unterlagen werden automatisch im vorgeschriebenen Format aufbereitet und fristgerecht übermittelt.

Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine Bestätigung vom Unternehmensregister. Diese sollte zu den Geschäftsunterlagen genommen werden, da sie als Nachweis der fristgerechten Offenlegung dient.

Folgen bei Verstößen gegen die Jahresabschlusspflicht

Die Nichteinhaltung der Jahresabschlusspflicht hat rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Offenlegung und verhängt bei Verstößen Ordnungsgelder.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder zwischen 2.500 Euro und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Gesellschaft und der Dauer der Pflichtverletzung.

Achtung

Wichtig: Das Ordnungsgeld ist keine einmalige Strafe. Bei fortgesetzter Pflichtverletzung können wiederholt Ordnungsgelder festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt ist.

Weitere Konsequenzen

  • Eintragung im Unternehmensregister als säumiges Unternehmen
  • Negative Auswirkungen auf Bonität und Kreditwürdigkeit
  • Haftung der Geschäftsführer bei schuldhafter Pflichtverletzung
  • Mögliche Bußgelder nach § 334 HGB bei vorsätzlichen Falschangaben
  • Steuerrechtliche Nachteile bei verspäteter Einreichung beim Finanzamt

Die persönliche Haftung der Geschäftsführer ist besonders zu beachten. Nach § 43 Abs. 2 GmbHG haften Geschäftsführer für Schäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen entstehen. Dies umfasst auch Ordnungsgelder wegen unterlassener Offenlegung.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Konsequenzen einer versäumten Offenlegung. Ein Ordnungsgeld von 2.500 Euro ist nur der Anfang. Bei Nichtreaktion folgen weitere Ordnungsgelder, und die persönliche Haftung kann existenzbedrohend werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitaler Erstellungsprozess mit OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de unterstützt Kapitalgesellschaften bei der vollständigen Erfüllung der Jahresabschlusspflicht. Die Plattform führt durch alle Schritte und kombiniert digitale Effizienz mit steuerlicher Fachkompetenz.

Schritt-für-Schritt-Prozess

  1. Datenerfassung: Eingabe der Kontensalden, Anlagenvermögen und ergänzender Angaben über intuitive Online-Formulare
  2. Automatische Plausibilitätsprüfung: Das System prüft Vollständigkeit und formale Richtigkeit der Angaben
  3. Steuerberater-Prüfung: Ein Steuerberater prüft alle Angaben fachlich und kontaktiert Sie bei Rückfragen
  4. Erstellung der Unterlagen: Automatische Generierung von Bilanz, GuV und Anhang nach HGB
  5. Digitale Unterschrift: Rechtsverbindliche Unterzeichnung durch die gesetzlichen Vertreter
  6. Offenlegung: Automatische elektronische Einreichung beim Unternehmensregister

Vorteile der digitalen Erstellung

Zeitersparnis

Automatische Berechnung und Plausibilitätsprüfung reduzieren den manuellen Aufwand erheblich. Die meisten Jahresabschlüsse sind innerhalb weniger Stunden erfasst.

Rechtssicherheit

Steuerberater-Prüfung und HGB-konforme Vorlagen gewährleisten die rechtliche Korrektheit. Alle gesetzlichen Anforderungen werden automatisch erfüllt.

Fristenkontrolle

Das System überwacht alle relevanten Fristen und sendet rechtzeitig Erinnerungen. Versäumnisse und Ordnungsgelder werden vermieden.

Die digitale Lösung ist besonders für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften geeignet, die keine eigene Buchhaltungsabteilung haben. Sie verbindet die Vorteile standardisierter Prozesse mit individueller fachlicher Betreuung.

Hinweis

OnlineBilanz.de erstellt den Jahresabschluss vollständig digital und übernimmt die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister. Sie erhalten alle Unterlagen als PDF und können diese jederzeit abrufen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Kapitalgesellschaften müssen einen Jahresabschluss erstellen?

Alle Kapitalgesellschaften sind nach § 264 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Dies betrifft GmbH, UG, AG, KGaA und SE unabhängig von Größe oder Umsatz. Auch neu gegründete und ruhende Gesellschaften müssen ab dem ersten Geschäftsjahr einen Jahresabschluss aufstellen, feststellen und offenlegen.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2026 bei Bilanzstichtag 31.12.2025?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Aufstellung bis spätestens 30.06.2026, Feststellung bis 30.11.2026 (kleine KapG) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große KapG) nach § 42a GmbHG, Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026 nach § 325 HGB. Die Feststellungs- und Offenlegungsfristen sind gesetzlich zwingend.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Nach § 325 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister einreichen. Die Einreichung muss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen. OnlineBilanz.de übernimmt die elektronische Übermittlung automatisch.

Welche Strafen drohen bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 2.500 Euro und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Größe der Gesellschaft und Dauer der Pflichtverletzung. Bei fortgesetzter Säumnis können wiederholt Ordnungsgelder festgesetzt werden. Zusätzlich haften Geschäftsführer persönlich für Schäden aus schuldhafter Pflichtverletzung.

Aus welchen Bestandteilen besteht der Jahresabschluss einer GmbH?

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht mindestens aus Bilanz nach § 266 HGB, Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB und Anhang nach § 284 HGB. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Der Umfang richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB.

Wer stellt den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft fest?

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG bzw. § 173 AktG. Bei einer GmbH können die Gesellschafter die Feststellung auch den Geschäftsführern übertragen, sofern dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Die Feststellung muss innerhalb von 11 Monaten (kleine KapG) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große KapG) nach Bilanzstichtag erfolgen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister – Offenlegungsstelle. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

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Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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