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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogRechtsanwaltsbestätigung Jahresabschluss

Rechtsanwaltsbestätigung Jahresabschluss 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine Rechtsanwaltsbestätigung zum Jahresabschluss dokumentiert rechtliche Risiken, laufende Verfahren und Verpflichtungen, die für die Bilanzierung relevant sind. Sie schafft Transparenz für Banken, Investoren und Wirtschaftsprüfer und ist ein wichtiger Bestandteil der Prüfungsdokumentation. Erfahren Sie, wann diese Bestätigung erforderlich ist und wie sie beim Jahresabschluss erstellen berücksichtigt werden muss.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine Rechtsanwaltsbestätigung dokumentiert rechtliche Risiken, laufende Verfahren und Verpflichtungen für den Jahresabschluss. Sie ist erforderlich bei Rechtsstreitigkeiten, drohenden Verbindlichkeiten oder auf Verlangen von Banken und Wirtschaftsprüfern. Die Bestätigung erhöht Transparenz und Glaubwürdigkeit des Abschlusses nach § 264 HGB.

Was ist eine Rechtsanwaltsbestätigung zum Jahresabschluss?

Eine Rechtsanwaltsbestätigung zum Jahresabschluss ist ein schriftlicher Nachweis eines Rechtsanwalts über rechtliche Sachverhalte, die für die Bilanzierung und den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft relevant sind. Sie dokumentiert laufende oder abgeschlossene Rechtsstreitigkeiten, potenzielle Risiken und rechtliche Verpflichtungen.

Die Bestätigung dient dazu, dem Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer oder externen Stakeholdern wie Banken eine objektive Einschätzung der rechtlichen Risikosituation zu geben. Sie ergänzt die wirtschaftlichen Daten des Jahresabschlusses nach § 264 HGB um eine rechtliche Perspektive.

Anders als ein Rechtsgutachten bewertet die Rechtsanwaltsbestätigung keine Erfolgsaussichten detailliert, sondern bestätigt den aktuellen Stand rechtlicher Vorgänge zum Bilanzstichtag 31.12.2025. Sie ist damit ein Dokumentations- und Nachweisdokument, kein Beratungsinstrument.

Hinweis

Die Rechtsanwaltsbestätigung ist keine gesetzliche Pflicht nach HGB. Sie wird jedoch häufig von Wirtschaftsprüfern, Banken oder im Rahmen von Due-Diligence-Prüfungen verlangt, um die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses zu bestätigen.

Rechtsanwälte erstellen diese Bestätigung auf Mandantenwunsch. Sie setzen voraus, dass der Mandant alle relevanten rechtlichen Vorgänge offenlegt. Die Haftung des Rechtsanwalts beschränkt sich auf die korrekte Wiedergabe der ihm bekannten Sachverhalte.

Bedeutung der Rechtsanwaltsbestätigung für den Jahresabschluss

Die Rechtsanwaltsbestätigung erhöht die Transparenz und Glaubwürdigkeit des Jahresabschlusses. Sie zeigt externen Partnern, dass das Unternehmen rechtliche Risiken systematisch erfasst und dokumentiert. Dies ist besonders wichtig bei Kreditverhandlungen, Beteiligungen oder Unternehmensverkäufen.

Nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB gilt das Vorsichtsprinzip: Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste müssen im Jahresabschluss berücksichtigt werden. Laufende Rechtsstreitigkeiten oder drohende Verbindlichkeiten fallen hierunter. Die Rechtsanwaltsbestätigung liefert die Grundlage für die korrekte bilanzielle Erfassung.

§ 252 HGB

Vorsichtsprinzip

§ 249 HGB

Rückstellungen

§ 251 HGB

Haftungsverhältnisse

Wirtschaftsprüfer fordern die Rechtsanwaltsbestätigung häufig als Prüfungsnachweis an, um die Vollständigkeit der Rückstellungen nach § 249 HGB zu verifizieren. Ohne eine solche Bestätigung können Prüfer das Testat verweigern oder einschränken.

„Eine Rechtsanwaltsbestätigung ist kein reiner Formalismus. Sie gibt Geschäftsführern und Prüfern die notwendige Rechtssicherheit, um Risiken korrekt zu bilanzieren und Haftungsrisiken zu minimieren.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Inhalt und Umfang einer Rechtsanwaltsbestätigung

Der Inhalt der Rechtsanwaltsbestätigung richtet sich nach den spezifischen rechtlichen Vorgängen des Unternehmens. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Form, jedoch haben sich in der Praxis bestimmte Mindestangaben etabliert.

Typische Bestandteile einer Rechtsanwaltsbestätigung

  • Bezeichnung aller laufenden Gerichtsverfahren (Aktenzeichen, Gerichte, Streitwert)
  • Beschreibung der Streitgegenstände und rechtlichen Positionen
  • Angabe über bereits entstandene oder drohende Prozesskosten
  • Hinweise auf außergerichtliche Verfahren (Schiedsverfahren, Mediation)
  • Dokumentation von Haftungsverhältnissen nach § 251 HGB (Bürgschaften, Garantien)
  • Bewertung der Erfolgsaussichten (sofern vom Mandanten gewünscht)
  • Bestätigung, dass keine weiteren rechtlichen Risiken bekannt sind

Die Bestätigung wird zum Bilanzstichtag 31.12.2025 erstellt. Rechtliche Vorgänge, die nach dem Stichtag eintreten, aber wirtschaftlich das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen, müssen nach § 285 Nr. 33 HGB im Anhang erläutert werden.

Achtung

Die Rechtsanwaltsbestätigung ersetzt nicht die Pflicht zur Rückstellungsbildung nach § 249 HGB. Sie ist lediglich die Grundlage für die bilanzielle Bewertung durch den Geschäftsführer oder Steuerberater.

Bei komplexen Verfahren oder hohen Streitwerten empfiehlt sich eine detaillierte Darstellung. Bei kleineren Sachverhalten genügt eine tabellarische Übersicht mit Aktenzeichen, Streitwert und aktuellem Verfahrensstand.

Wann ist eine Rechtsanwaltsbestätigung erforderlich?

Eine Rechtsanwaltsbestätigung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber in verschiedenen Situationen dringend empfohlen oder von Dritten verlangt. Die Notwendigkeit hängt von der Unternehmensgröße, der Risikostruktur und externen Anforderungen ab.

Typische Anwendungsfälle

  • Abschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfer (vor allem bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB)
  • Kreditanträge bei Banken mit Vorlage des Jahresabschlusses
  • Due-Diligence-Prüfungen bei Unternehmensverkauf oder Beteiligungen
  • Laufende Rechtsstreitigkeiten mit erheblichem Streitwert
  • Drohende Verbindlichkeiten aus Gewährleistungs- oder Garantiefällen
  • Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB (Bürgschaften, Patronatserklärungen)
  • Compliance-Anforderungen in regulierten Branchen

Insbesondere mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 und 3 HGB, die prüfungspflichtig sind, benötigen regelmäßig eine Rechtsanwaltsbestätigung. Wirtschaftsprüfer fordern diese im Rahmen der Jahresabschlussprüfung nach § 316 HGB an.

Freiwillige Anwendung

Kleine Kapitalgesellschaften, die keine Prüfungspflicht haben, können freiwillig eine Rechtsanwaltsbestätigung einholen, um die Dokumentation zu verbessern und bei Banken oder Geschäftspartnern Vertrauen zu schaffen.

Pflichtanwendung

Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften nach § 316 HGB verlangt der Wirtschaftsprüfer in der Regel eine Rechtsanwaltsbestätigung, um die Vollständigkeit der Rückstellungen nach § 249 HGB zu bestätigen.

Ablauf und Beantragung der Rechtsanwaltsbestätigung

Die Beantragung einer Rechtsanwaltsbestätigung erfolgt in mehreren Schritten. Eine strukturierte Vorbereitung spart Zeit und Kosten. Der Geschäftsführer muss alle relevanten Informationen zusammenstellen.

Schritt-für-Schritt-Ablauf

  1. Interne Erfassung: Alle laufenden oder abgeschlossenen Rechtsstreitigkeiten, Haftungsverhältnisse und rechtlichen Risiken auflisten
  2. Kontaktaufnahme: Rechtsanwalt kontaktieren und Zweck der Bestätigung erläutern (Jahresabschluss 2025)
  3. Informationsübermittlung: Aktenzeichen, Streitwerte, Verfahrensstände und relevante Dokumente bereitstellen
  4. Erstellung: Rechtsanwalt prüft Unterlagen und erstellt die Bestätigung zum Stichtag 31.12.2025
  5. Abstimmung: Entwurf prüfen und gegebenenfalls Ergänzungen oder Korrekturen veranlassen
  6. Finale Bestätigung: Unterschriebene Rechtsanwaltsbestätigung entgegennehmen und in die Jahresabschlussunterlagen aufnehmen

Der gesamte Prozess dauert in der Regel zwischen wenigen Tagen und zwei Wochen, abhängig von der Komplexität der rechtlichen Vorgänge. Eine frühzeitige Beauftragung – idealerweise im ersten Quartal 2026 – vermeidet Zeitdruck bei der Jahresabschlusserstellung.

Hinweis

Die Rechtsanwaltsbestätigung sollte vor Feststellung des Jahresabschlusses vorliegen. Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss für kleine Kapitalgesellschaften bis spätestens 11 Monate nach dem 31.12.2025 festgestellt werden.

Bei mehreren Rechtsanwälten (z. B. in verschiedenen Rechtsgebieten) sollten alle Kanzleien jeweils eine Teilbestätigung erstellen. Diese werden dann zu einer Gesamtübersicht zusammengeführt.

Bilanzielle Auswirkungen der Rechtsanwaltsbestätigung

Die in der Rechtsanwaltsbestätigung dokumentierten rechtlichen Risiken müssen bilanziell korrekt erfasst werden. Je nach Art und Wahrscheinlichkeit des Risikos kommen unterschiedliche bilanzielle Behandlungen in Betracht.

Rückstellungen nach § 249 HGB

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus laufenden Prozessen oder drohenden Zahlungsverpflichtungen ist nach § 249 Abs. 1 HGB eine Rückstellung zu bilden. Die Höhe bemisst sich nach der Wahrscheinlichkeit des Eintritts und der geschätzten Schadenshöhe.

Die Bewertung erfolgt nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Bei mehreren möglichen Szenarien ist das wahrscheinlichste Szenario anzusetzen. Prozesskosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten) sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Anhangangaben nach § 285 HGB

Haftungsverhältnisse, die nicht in der Bilanz erscheinen, müssen nach § 251 HGB unter der Bilanz und nach § 285 Nr. 3 HGB im Anhang angegeben werden. Dies betrifft etwa Bürgschaften oder Garantieverpflichtungen.

Sachverhalt Bilanzierung Rechtsgrundlage
Laufender Prozess, Niederlage wahrscheinlich Rückstellung in geschätzter Höhe § 249 Abs. 1 HGB
Laufender Prozess, Erfolgsaussichten offen Rückstellung oder Anhangangabe § 249 / § 285 HGB
Bürgschaft, Inanspruchnahme unwahrscheinlich Angabe unter der Bilanz § 251 HGB
Abgeschlossener Prozess, keine weiteren Risiken Keine bilanzielle Erfassung

Achtung

Wird eine erforderliche Rückstellung nicht gebildet, liegt ein Verstoß gegen § 249 HGB vor. Dies kann zur Ablehnung des Bestätigungsvermerks durch den Wirtschaftsprüfer und zu haftungsrechtlichen Konsequenzen für den Geschäftsführer führen.

Die Rechtsanwaltsbestätigung dient als objektive Grundlage für die Bewertung. Der Geschäftsführer kann sich bei der Rückstellungsbildung auf die Angaben des Rechtsanwalts stützen, trägt aber letztlich die Verantwortung für die korrekte Bilanzierung.

Kosten und Aufwand einer Rechtsanwaltsbestätigung

Die Kosten für eine Rechtsanwaltsbestätigung richten sich nach dem Umfang der zu dokumentierenden Vorgänge und dem zeitlichen Aufwand des Rechtsanwalts. Es gibt keine gesetzlichen Gebühren, die Abrechnung erfolgt nach Stundenhonorar oder Pauschalvereinbarung.

Bei einfachen Sachverhalten (ein bis zwei laufende Verfahren, klare Aktenlage) liegt der Aufwand in der Regel zwischen 300 und 800 Euro netto. Bei komplexen oder zahlreichen Verfahren kann der Aufwand deutlich höher ausfallen.

Einfache Bestätigung

  • 300 – 600 €
  • Bearbeitungszeit: 1-2 Stunden
  • Geeignet für kleine GmbH

Mittlere Bestätigung

  • 600 – 1.500 €
  • Bearbeitungszeit: 3-6 Stunden
  • Typisch bei mittelgroßen Unternehmen

Umfassende Bestätigung

  • 1.500 – 5.000 €
  • Bearbeitungszeit: >6 Stunden
  • Große Kapitalgesellschaften

Die Kosten sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Sie mindern den Gewinn des laufenden Geschäftsjahres 2026 und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Hinweis

Eine Rechtsanwaltsbestätigung kann mehrfach verwendet werden: für die interne Dokumentation, für die Wirtschaftsprüfung, für Banken und für Due-Diligence-Prozesse. Die Investition amortisiert sich dadurch schnell.

Bei laufenden Mandatsverhältnissen bieten viele Rechtsanwälte die Erstellung der Bestätigung zu reduzierten Konditionen an, da sie bereits mit den Sachverhalten vertraut sind. Eine frühzeitige Absprache über die Kosten ist empfehlenswert.

Integration der Rechtsanwaltsbestätigung in digitale Jahresabschlussprozesse

Die Erstellung des Jahresabschlusses 2025 erfolgt zunehmend digital. Moderne Lösungen wie OnlineBilanz.de ermöglichen Unternehmen die strukturierte Erstellung des Jahresabschlusses ohne Steuerberater. Erfahrene Steuerberater prüfen anschließend den Abschluss und reichen ihn rechtskonform beim Unternehmensregister ein.

Die Rechtsanwaltsbestätigung lässt sich nahtlos in diesen digitalen Prozess integrieren. Sie wird als PDF-Dokument hochgeladen und den übrigen Jahresabschlussunterlagen beigefügt. Dadurch entsteht eine vollständige digitale Dokumentation.

Vorteile der digitalen Integration

  • Zentrale Ablage: Alle Unterlagen (Bilanz, GuV, Anhang, Rechtsanwaltsbestätigung) an einem Ort
  • Revisionssicherheit: Nachvollziehbare Dokumentation aller rechtlichen Risiken zum Stichtag 31.12.2025
  • Prüferzugriff: Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater können digital auf die Bestätigung zugreifen
  • Mehrfachnutzung: Dokument kann für Banken, Investoren oder Behörden exportiert werden
  • Versionierung: Änderungen oder Ergänzungen werden automatisch protokolliert

„Die Kombination aus digitaler Jahresabschlusserstellung und professioneller Prüfung durch erfahrene Steuerberater schafft Effizienz und Rechtssicherheit. Die Rechtsanwaltsbestätigung ist ein wichtiger Baustein dieser Dokumentation.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Nach Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 42a GmbHG (spätestens 11 Monate nach dem 31.12.2025 für kleine Kapitalgesellschaften) muss die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgen. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach § 325 HGB.

Bei Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Rechtsanwaltsbestätigung selbst muss nicht offengelegt werden, gehört aber zu den internen Nachweisdokumenten.

Checkliste: Rechtsanwaltsbestätigung im Jahresabschlussprozess

  • Alle laufenden Rechtsstreitigkeiten und Haftungsverhältnisse identifizieren
  • Rechtsanwalt kontaktieren und Bestätigung zum Stichtag 31.12.2025 anfordern
  • Bestätigung prüfen und in digitale Jahresabschlussunterlagen integrieren
  • Rückstellungen nach § 249 HGB bilden oder Anhangangaben nach § 285 HGB vornehmen
  • Jahresabschluss durch Steuerberater prüfen lassen
  • Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb der Frist nach § 42a GmbHG
  • Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB
  • Rechtsanwaltsbestätigung archivieren (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre nach § 257 HGB)

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Rechtsanwaltsbestätigung zum Jahresabschluss gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, eine Rechtsanwaltsbestätigung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird jedoch häufig von Wirtschaftsprüfern, Banken oder im Rahmen von Due-Diligence-Prüfungen verlangt, um die Vollständigkeit der Rückstellungen nach § 249 HGB und die korrekte Erfassung rechtlicher Risiken zu bestätigen.

Welche rechtlichen Vorgänge müssen in der Rechtsanwaltsbestätigung dokumentiert werden?

Die Bestätigung umfasst laufende Gerichtsverfahren, außergerichtliche Verfahren, Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB (Bürgschaften, Garantien), drohende Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsfällen und sonstige rechtliche Risiken, die zum Bilanzstichtag 31.12.2025 bekannt sind.

Wie hoch sind die Kosten für eine Rechtsanwaltsbestätigung?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der zu dokumentierenden Vorgänge. Bei einfachen Sachverhalten liegen sie zwischen 300 und 800 Euro netto, bei komplexen Fällen mit mehreren Verfahren können sie 1.500 bis 5.000 Euro betragen. Die Kosten sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.

Muss die Rechtsanwaltsbestätigung beim Unternehmensregister offengelegt werden?

Nein, die Rechtsanwaltsbestätigung selbst ist kein Bestandteil der offenlegungspflichtigen Unterlagen nach § 325 HGB. Sie gehört zur internen Dokumentation und dient als Nachweis gegenüber Wirtschaftsprüfern, Banken oder Geschäftspartnern. Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre nach § 257 HGB.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss erstellen, Jahresabschluss offenlegen, Fristen für den Jahresabschluss. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
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  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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