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OnlineBilanzBlogJahresabschluss Englisch

Jahresabschluss Englisch: Begriffe & Übersetzungen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Deutsche Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen benötigen häufig englische Übersetzungen ihrer Jahresabschlüsse. Ob für ausländische Investoren, internationale Banken oder Konzernberichterstattung – die korrekte Terminologie ist entscheidend. Während der deutsche Jahresabschluss im Unternehmensregister veröffentlicht wird, verlangen internationale Partner oft zusätzlich eine englischsprachige Version. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Fachbegriffe, rechtliche Anforderungen und praktische Hinweise für die Übersetzung von Jahresabschlüssen ins Englische.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der deutsche Jahresabschluss wird im Englischen als “annual financial statements” oder “annual accounts” bezeichnet. Die Bilanz heißt “balance sheet”, die GuV “income statement” oder “profit and loss account”. Eine präzise Übersetzung ist für internationale Geschäftsbeziehungen, Kreditanträge und Due Diligence unverzichtbar, da deutsche HGB-Begriffe nicht immer eine direkte Entsprechung in IFRS oder US-GAAP haben.

Jahresabschluss auf Englisch – die Grundbegriffe

Der deutsche Begriff Jahresabschluss wird im englischsprachigen Raum unterschiedlich übersetzt. Im britischen Englisch ist annual accounts die gängige Bezeichnung, im amerikanischen Englisch spricht man von financial statements oder annual financial statements. Diese Unterschiede gelten auch für einzelne Bestandteile wie den Anhang zum Jahresabschluss, der im Englischen als „notes to the financial statements” bezeichnet wird. Wer den formellen Jahresabschluss-Beschluss auf Englisch benötigt, sollte auch bei der Formulierung des Gesellschafterbeschlusses die entsprechende Terminologie beachten.

Der Begriff annual report ist weiter gefasst und umfasst neben dem Jahresabschluss auch den Lagebericht, Corporate Governance-Erklärungen und weitere Berichtsinhalte. Er entspricht eher dem deutschen Geschäftsbericht börsennotierter Gesellschaften.

Hinweis

Die Übersetzung von Jahresabschlüssen ist keine rein sprachliche Aufgabe. Hinter jedem deutschen Fachbegriff steht ein klarer rechtlicher Inhalt nach HGB, der nicht immer eine direkte Entsprechung in internationalen Rechnungslegungsstandards hat.

Nach § 242 HGB besteht der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 HGB).

Annual Accounts

Britisches Englisch, umfasst Bilanz, GuV und Notes

Financial Statements

Amerikanisches Englisch, Standard in US-GAAP

Annual Report

Gesamter Geschäftsbericht inkl. Lagebericht

Übersicht: Deutsche und englische Fachbegriffe

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten deutschen Begriffe des Jahresabschlusses und ihre international anerkannten englischen Entsprechungen. Diese Terminologie wird von Wirtschaftsprüfern, Banken und Investoren weltweit verwendet.

Deutscher Begriff Englische Entsprechung Kontext
Jahresabschluss Annual financial statements Gesamtbegriff
Bilanz Balance sheet Vermögensübersicht
Gewinn- und Verlustrechnung Income statement / P&L Ertragslage
Anhang Notes to the financial statements Erläuterungen
Lagebericht Management report Lagedarstellung
Feststellungsbeschluss Resolution approving the accounts Gesellschafterbeschluss
Abschlussstichtag Balance sheet date 31.12.2025
Bilanzstichtag Reporting date Stichtag

Diese Begriffe bilden das Grundgerüst der internationalen Finanzkommunikation. Präzise Übersetzungen sind besonders wichtig bei Kreditverhandlungen, M&A-Transaktionen und der Konzernberichterstattung.

Bilanz-Begriffe im Detail

Die Bilanz (balance sheet) gliedert sich nach § 266 HGB in Aktiva (assets) und Passiva (liabilities and equity). Die Aktivseite zeigt die Vermögenswerte, die Passivseite die Kapitalherkunft.

Aktivseite der Bilanz

Deutsch Englisch Erläuterung
Aktiva Assets Gesamte Vermögensseite
Anlagevermögen Non-current assets / Fixed assets Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögensgegenstände Intangible assets Patente, Lizenzen, Software
Sachanlagen Property, plant and equipment (PP&E) Grundstücke, Maschinen
Finanzanlagen Financial assets Beteiligungen, Wertpapiere
Umlaufvermögen Current assets Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte Inventories Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Forderungen Receivables / Trade receivables Kundenforderungen
Kassenbestand Cash on hand Barmittel
Bankguthaben Cash at bank Bankkonten

Passivseite der Bilanz

Deutsch Englisch Erläuterung
Passiva Liabilities and equity Kapitalseite
Eigenkapital Equity / Shareholders’ equity Eigene Mittel
Gezeichnetes Kapital Share capital / Subscribed capital Stammkapital bei GmbH
Kapitalrücklage Capital reserves Aus Einlagen
Gewinnrücklagen Retained earnings / Revenue reserves Thesaurierte Gewinne
Bilanzgewinn/-verlust Retained profit/loss Ergebnisvortrag
Fremdkapital Debt / Liabilities Externe Finanzierung
Rückstellungen Provisions Ungewisse Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten Liabilities / Payables Gewisse Schulden

Achtung

Der Begriff provisions hat im britischen und amerikanischen Rechnungswesen eine engere Bedeutung als deutsche Rückstellungen nach § 249 HGB. In IFRS werden viele deutsche Rückstellungen als liabilities ausgewiesen.

Gewinn- und Verlustrechnung auf Englisch

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird im Englischen als income statement, profit and loss account (P&L) oder statement of comprehensive income bezeichnet. Sie zeigt die Ertragslage des Geschäftsjahres.

Nach § 275 HGB können Kapitalgesellschaften zwischen Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren wählen. Im internationalen Kontext ist das Umsatzkostenverfahren (cost of sales method) verbreiteter.

Deutscher Begriff Englische Entsprechung Position
Umsatzerlöse Revenue / Turnover / Sales Erlöse aus Verkäufen
Bestandsveränderungen Changes in inventory Produktionsunternehmen
Materialaufwand Cost of materials Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Personalaufwand Personnel expenses / Staff costs Löhne, Gehälter, Sozialabgaben
Abschreibungen Depreciation and amortisation Wertminderungen AV
Sonstige betriebliche Aufwendungen Other operating expenses Diverse Kosten
Sonstige betriebliche Erträge Other operating income Nebenerträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen Interest and similar expenses Fremdkapitalkosten
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Profit from ordinary activities Operatives Ergebnis
Außerordentliches Ergebnis Extraordinary items Selten nach HGB-Modernisierung
Steuern vom Einkommen und Ertrag Income taxes Ertragsteuern
Jahresüberschuss Net profit / Net income Positives Ergebnis
Jahresfehlbetrag Net loss Negatives Ergebnis

Hinweis

Der Begriff EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) ist eine international verbreitete Kennzahl, die im HGB-Abschluss nicht explizit ausgewiesen wird, aber häufig für internationale Analysen berechnet wird.

Rechtliche Anforderungen an englische Jahresabschlüsse

Deutsche Kapitalgesellschaften sind nach § 325 HGB grundsätzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss in deutscher Sprache offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister.

Eine freiwillige Übersetzung ins Englische ist zulässig, ersetzt aber nicht die deutsche Originalversion. Nach § 325 Abs. 2a HGB können kapitalmarktorientierte Gesellschaften eine englische Fassung zusätzlich veröffentlichen.

  • Offenlegung der deutschen Originalfassung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB)
  • Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb 11 Monate (kleine GmbH) bzw. 8 Monate (mittelgroße/große) nach § 42a GmbHG
  • Bei zusätzlicher englischer Fassung: Vermerk, dass die deutsche Fassung maßgeblich ist
  • Prüfungsvermerk muss sich auf die deutsche Fassung beziehen
  • Bei Konzernabschlüssen nach § 315e HGB: IFRS-Abschlüsse können auf Englisch erstellt werden

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss bis spätestens 31.12.2026 offengelegt werden. Bei Nichtoffenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

„In der Praxis erstellen viele Unternehmen für internationale Investoren oder Banken eine englische Übersetzung als Arbeitsunterlage. Rechtlich maßgeblich bleibt jedoch immer die deutsche HGB-Fassung. Bei beglaubigten Übersetzungen sollte ein vereidigter Übersetzer mit Fachkenntnissen im Rechnungswesen beauftragt werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Unterschiede zwischen HGB, IFRS und US-GAAP

Die deutsche Rechnungslegung nach HGB unterscheidet sich grundlegend von internationalen Standards wie IFRS (International Financial Reporting Standards) und US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles). Dies hat direkte Auswirkungen auf die Übersetzung und Interpretation von Jahresabschlüssen.

Nach § 315e HGB müssen kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen. Für diese Unternehmen ist eine englische Fassung Standard, da IFRS-Abschlüsse international vergleichbar sein sollen.

Aspekt HGB (Deutschland) IFRS (International) US-GAAP (USA)
Grundprinzip Gläubigerschutz, Vorsicht Informationsfunktion Investorenschutz
Bilanzierung Anschaffungskostenprinzip Fair Value häufiger Mixed model
Rückstellungen § 249 HGB sehr weit IAS 37 enger Ähnlich IFRS
Firmenwert Planmäßige Abschreibung Impairment-only Impairment-only
Entwicklungskosten Wahlrecht § 248 Abs. 2 HGB Aktivierungspflicht IAS 38 Sofortaufwand
Sprache Deutsch (offiziell) Meist Englisch Englisch
Währung Euro (Deutschland) Funktionale Währung USD (USA)

Diese strukturellen Unterschiede bedeuten, dass eine einfache Übersetzung deutscher HGB-Abschlüsse nicht automatisch IFRS- oder US-GAAP-konforme Abschlüsse ergibt. Eine vollständige Überleitungsrechnung ist erforderlich.

Achtung

Vorsicht: Der Begriff provisions bezeichnet in IFRS/US-GAAP primär Rückstellungen für Gewährleistungen und Restrukturierungen. Deutsche Steuerrückstellungen oder Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung haben oft keine direkte Entsprechung.

Praktische Hinweise für Unternehmen mit internationalen Bezügen

Unternehmen mit ausländischen Gesellschaftern, internationalen Bankkrediten oder grenzüberschreitenden Transaktionen benötigen regelmäßig englische Versionen ihrer Jahresabschlüsse. Dabei sind einige praktische Aspekte zu beachten.

Übersetzung beauftragen

Fachübersetzer

Vereidigte Übersetzer mit Spezialisierung auf Rechnungswesen gewährleisten terminologische Präzision und rechtssichere Formulierungen.

Wirtschaftsprüfer

Viele Prüfungsgesellschaften bieten die Übersetzung von Jahresabschlüssen als Zusatzleistung an, oft in Kombination mit der Abschlussprüfung.

Häufige Anwendungsfälle

  • Kreditanträge bei internationalen Banken: Englische Jahresabschlüsse als Kreditunterlage, oft mit zusätzlichen Finanzkennzahlen
  • Due Diligence bei M&A-Transaktionen: Käufer verlangen englische Abschlüsse mehrerer Jahre sowie detaillierte Erläuterungen
  • Konzernberichterstattung: Tochtergesellschaften müssen der ausländischen Muttergesellschaft englische Abschlüsse liefern
  • Investor Relations: Gesellschafter aus dem Ausland benötigen verständliche Unterlagen zur Ergebnisverwendung
  • Börsengang (IPO): Prospekte enthalten englische Finanzinformationen nach IFRS

Bei beglaubigten Übersetzungen sollte auf dem Dokument vermerkt werden: “This is a translation of the German original. In case of discrepancies, the German version shall prevail.”

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

31.12.2026

Deadline für Bilanzstichtag 31.12.2025

500-25.000 €

Ordnungsgeld bei Versäumnis

Häufige Übersetzungsfehler und wie Sie diese vermeiden

Bei der Übersetzung von Jahresabschlüssen ins Englische treten regelmäßig Fehler auf, die zu Missverständnissen bei internationalen Partnern führen können. Die folgenden Punkte helfen, typische Stolperfallen zu vermeiden.

Falsche Freunde und Begriffsverwirrung

Deutscher Begriff Falsche Übersetzung Korrekte Übersetzung Erläuterung
Bilanz Balance Balance sheet Balance allein ist mehrdeutig
Rückstellungen Reserves Provisions Reserves = Rücklagen (Eigenkapital)
Rücklagen Provisions Reserves Häufige Verwechslung
Umsatzerlöse Sales Revenue / Turnover Revenue ist präziser
Jahresüberschuss Annual profit Net profit / Net income Net ist kaufmännisch korrekt
Forderungen Claims Receivables Claims = Ansprüche (rechtlich)
Verbindlichkeiten Debts Liabilities / Payables Debts zu eng gefasst

Strukturelle Fehler

  • Gliederungstiefe nicht anpassen: § 266 HGB schreibt eine andere Struktur vor als IFRS. Die Übersetzung sollte die HGB-Struktur beibehalten.
  • Kennzahlen ohne Kontext: Begriffe wie EBIT oder EBITDA sollten definiert werden, da sie nicht standardisiert sind.
  • Datumsformate: In englischen Abschlüssen 31 December 2025 statt 31.12.2025 verwenden.
  • Währungsangaben: Konsistent EUR oder € verwenden, in US-Kontexten oft EUR bevorzugt.
  • Rechtsformzusätze: GmbH nicht übersetzen, ggf. ergänzen: “GmbH (limited liability company)”.

Hinweis

Wichtig: Die Überschriften der Bilanz und GuV sollten exakt der Systematik des § 266 bzw. § 275 HGB folgen. Kreative Umformulierungen führen zu Verwirrung bei internationalen Analysten, die mit HGB-Abschlüssen arbeiten.

Qualitätssicherung

  • Terminologie mit Standardwerken wie PwC oder KPMG Glossaries abgleichen
  • Konsistenz innerhalb des Dokuments prüfen (einheitliche Begriffe)
  • Zahlen und Summen auf Übereinstimmung kontrollieren
  • Rechtliche Vermerke zur Maßgeblichkeit der deutschen Fassung einfügen
  • Bei Unsicherheiten Wirtschaftsprüfer oder Fachübersetzer konsultieren

„Ein häufiger Fehler ist die unreflektierte Verwendung automatischer Übersetzungstools. Diese kennen die fachlichen Nuancen nicht und verwechseln beispielsweise provisions und reserves regelmäßig. Für rechtssichere Übersetzungen sollte immer ein Fachexperte hinzugezogen werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Wie heißt der deutsche Jahresabschluss auf Englisch?

Der deutsche Jahresabschluss wird im Englischen als “annual financial statements” oder “annual accounts” bezeichnet. Im britischen Englisch ist “annual accounts” gebräuchlicher, im amerikanischen Englisch “financial statements”. Der Begriff “annual report” umfasst darüber hinaus auch den Lagebericht und weitere Berichtsinhalte.

Muss ein deutscher Jahresabschluss auf Englisch übersetzt werden?

Nein, nach § 325 HGB ist die Offenlegung in deutscher Sprache beim Unternehmensregister verpflichtend. Eine englische Übersetzung ist freiwillig und kann zusätzlich veröffentlicht werden. Rechtlich maßgeblich bleibt immer die deutsche HGB-Fassung. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften können nach § 325 Abs. 2a HGB eine englische Fassung zusätzlich offenlegen.

Was ist der Unterschied zwischen provisions und reserves?

“Provisions” sind Rückstellungen (Fremdkapital) nach § 249 HGB, also ungewisse Verbindlichkeiten. “Reserves” hingegen sind Rücklagen (Eigenkapital) wie Gewinnrücklagen oder Kapitalrücklage. Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt, haben aber völlig unterschiedliche Bedeutungen in der Bilanz.

Können HGB-Abschlüsse einfach ins Englische übersetzt werden?

Ja, eine sprachliche Übersetzung ist möglich. Allerdings unterscheiden sich HGB, IFRS und US-GAAP strukturell erheblich. Eine einfache Übersetzung deutscher HGB-Begriffe ergibt nicht automatisch einen IFRS- oder US-GAAP-konformen Abschluss. Für internationale Vergleichbarkeit ist oft eine vollständige Überleitungsrechnung oder Neuaufstellung nach IFRS erforderlich.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 275 HGB – Gliederung der GuV. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
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    KI-Steuerberater