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Stammkapital25.000 €
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Lesedauer

10–14 Minuten


OnlineBilanzBlogGewinn im Jahresabschluss

Gewinn im Jahresabschluss 2026: Begriffe und Bedeutung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Gewinn im Jahresabschluss ist mehr als nur eine Kennzahl – er bestimmt Steuerlast, Ausschüttungen und Finanzierungsmöglichkeiten. Doch viele Geschäftsführer kämpfen mit Begriffen wie Jahresüberschuss, Bilanzgewinn oder EBIT. Besonders in internationalen Geschäftsbeziehungen sind zudem die korrekten englischen Übersetzungen dieser Begriffe gefragt. Dieser Artikel erklärt die verschiedenen Gewinngrößen nach HGB und zeigt, wo sie im Jahresabschluss zu finden sind. Für die rechtswirksame Verwendung dieser Zahlen ist das Feststellungsdatum des Jahresabschlusses von zentraler Bedeutung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Gewinn im Jahresabschluss ist der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen eines Geschäftsjahres. Er wird in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ermittelt und erscheint als Jahresüberschuss am Ende der GuV sowie auf der Passivseite der Bilanz. Verschiedene Gewinngrößen wie EBIT, EBT oder Bilanzgewinn dienen unterschiedlichen Analysezwecken.

Was ist der Gewinn im Jahresabschluss?

Der Gewinn im Jahresabschluss ist das Ergebnis der unternehmerischen Tätigkeit eines Geschäftsjahres. Er ergibt sich aus dem Überschuss der Erträge über die Aufwendungen.

Erträge umfassen alle wirtschaftlichen Werte, die dem Unternehmen im Geschäftsjahr zugeflossen sind: Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, sonstige betriebliche Erträge wie Versicherungserstattungen, Auflösungen von Rückstellungen oder Erträge aus Beteiligungen.

Aufwendungen sind alle Kosten, die im Geschäftsjahr angefallen sind: Materialaufwand, Personalkosten, Abschreibungen nach § 253 HGB, Miet- und Zinsaufwendungen, Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie sonstige betriebliche Aufwendungen.

Hinweis

Wenn die Erträge die Aufwendungen übersteigen, entsteht ein Jahresüberschuss. Übersteigen die Aufwendungen die Erträge, entsteht ein Jahresfehlbetrag (Verlust).

Die Ermittlung erfolgt nach den Vorschriften des § 275 HGB. Diese handelsrechtliche Gewinnermittlung bildet die Grundlage für die Bilanzierung und unterscheidet sich von der steuerlichen Gewinnermittlung.

Warum weicht der Gewinn vom Kontostand ab?

Viele Geschäftsführer sind irritiert, wenn ein hoher Jahresüberschuss ausgewiesen wird, aber wenig Liquidität vorhanden ist – oder umgekehrt. Der Grund: Gewinn und Cashflow sind zwei völlig unterschiedliche Größen.

Der Jahresabschluss basiert auf dem Grundsatz der Periodenabgrenzung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB. Aufwendungen und Erträge werden dem Geschäftsjahr zugeordnet, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind – unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung.

Gewinn erhöht, aber kein Geld geflossen

  • Umsätze wurden fakturiert, aber noch nicht bezahlt (Forderungen)
  • Rückstellungen wurden aufgelöst (kein Zahlungseingang)
  • Abschreibungen wurden reduziert oder ausgesetzt

Geld geflossen, aber Gewinn nicht erhöht

  • Investitionen in Anlagevermögen (nur Abschreibung wirkt gewinnmindernd)
  • Tilgung von Krediten (nur Zinsen sind Aufwand)
  • Anzahlungen von Kunden (noch keine Umsatzrealisierung)

„Die häufigste Fehlannahme: Ein hoher Gewinn bedeutet automatisch viel Geld auf dem Konto. Tatsächlich kann ein profitables Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, wenn zu viel Kapital in Forderungen oder Vorräten gebunden ist.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wo steht der Gewinn im Jahresabschluss?

Der Gewinn erscheint an zwei zentralen Stellen im Jahresabschluss: am Ende der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und auf der Passivseite der Bilanz.

In der Gewinn- und Verlustrechnung

Die GuV ist gemäß § 242 Abs. 2 HGB neben der Bilanz Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. Sie stellt alle Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenüber und zeigt die Entstehung des Jahresergebnisses.

Nach § 275 HGB können Kapitalgesellschaften zwischen zwei Darstellungsformen wählen:

  • Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB): Aufwendungen werden nach Kostenarten gegliedert (Material, Personal, Abschreibungen)
  • Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB): Aufwendungen werden nach Funktionsbereichen gegliedert (Herstellung, Vertrieb, Verwaltung)

Beide Verfahren führen zum gleichen Jahresergebnis. Der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag steht jeweils in der letzten Zeile der GuV.

In der Bilanz

Das Jahresergebnis wird nach § 268 Abs. 1 HGB in die Bilanz übernommen und erscheint auf der Passivseite unter dem Eigenkapital. Bei einer GmbH oder UG wird es als Position Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ausgewiesen.

Hinweis

Die Bilanz zeigt die Vermögenslage zum Bilanzstichtag (z.B. 31.12.2025), während die GuV die Ertragslage des gesamten Geschäftsjahres darstellt. Der Gewinn verbindet beide Dokumente.

Die verschiedenen Gewinngrößen im Jahresabschluss

Im Jahresabschluss und in der Unternehmensanalyse werden verschiedene Gewinnbegriffe verwendet. Sie unterscheiden sich darin, welche Aufwendungen und Erträge berücksichtigt werden.

Gewinnbegriff Bedeutung Fundstelle
EBITDA Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, Amortization – Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen Nicht im HGB, Kennzahl für operative Ertragskraft
EBIT Earnings Before Interest and Taxes – Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern GuV nach § 275 HGB, Zeile 13 (GKV) bzw. 11 (UKV)
EBT Earnings Before Taxes – Ergebnis vor Steuern GuV nach § 275 HGB, vor Position Steuern vom Einkommen und Ertrag
Jahresüberschuss Ergebnis nach allen Aufwendungen und Erträgen GuV nach § 275 HGB, letzte Zeile
Bilanzgewinn Jahresüberschuss nach Gewinnverwendung Bilanz nach § 268 Abs. 1 HGB, nur bei AG

Das EBIT eignet sich besonders für Unternehmensvergleiche, da es unabhängig von Finanzierungsstruktur (Zinsen) und steuerlichen Rahmenbedingungen ist. Es zeigt die operative Leistungsfähigkeit des Unternehmens.

Das EBITDA geht noch einen Schritt weiter und eliminiert auch Abschreibungen. Diese Kennzahl wird häufig von Investoren und Banken verwendet, ist aber nicht handelsrechtlich definiert.

Achtung

Vorsicht bei internationalen Vergleichen: IFRS-Abschlüsse können zu abweichenden Gewinngrößen führen, da die Bilanzierungsregeln sich vom HGB unterscheiden.

Bilanzgewinn und Gewinnvortrag

Der Bilanzgewinn ist nicht identisch mit dem Jahresüberschuss. Er ergibt sich aus dem Jahresüberschuss nach Berücksichtigung von Gewinnvorträgen, Gewinnrücklagen und anderen Ergebnisverwendungen.

Bei einer Aktiengesellschaft ist die Unterscheidung gesetzlich vorgeschrieben: Nach § 268 Abs. 1 HGB muss die AG einen Bilanzgewinn oder Bilanzverlust ausweisen. Bei der GmbH ist dies nicht zwingend erforderlich.

Hinweis

Der Bilanzgewinn ist der Betrag, über den die Gesellschafterversammlung (GmbH) oder Hauptversammlung (AG) für die Ausschüttung entscheiden kann. Er berücksichtigt bereits die Zuführungen zu Rücklagen.

Die Berechnung des Bilanzgewinns:

  1. Ausgangspunkt: Jahresüberschuss
  2. Plus: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
  3. Plus: Entnahmen aus Gewinnrücklagen
  4. Minus: Einstellungen in Gewinnrücklagen
  5. Minus: Verlustvortrag aus dem Vorjahr
  6. Ergebnis: Bilanzgewinn

Ein Gewinnvortrag entsteht, wenn Gewinne aus früheren Jahren nicht ausgeschüttet, sondern im Unternehmen belassen wurden. Er erhöht das verfügbare Eigenkapital und kann in späteren Jahren zur Ausschüttung verwendet werden.

Gewinnverwendung nach HGB

Die Verwendung des Jahresüberschusses unterliegt bei Kapitalgesellschaften gesetzlichen Regelungen. Bei der GmbH entscheidet grundsätzlich die Gesellschafterversammlung über die Gewinnverwendung nach § 29 GmbHG.

Der Geschäftsführer und der Aufsichtsrat (falls vorhanden) können jedoch gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG bis zu 50 % des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies im Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen ist.

Möglichkeiten der Gewinnverwendung

  • Ausschüttung an Gesellschafter: Gewinnausschüttung nach Gesellschafterbeschluss
  • Einstellung in Gewinnrücklagen: Stärkung des Eigenkapitals (§ 272 Abs. 3 HGB)
  • Gewinnvortrag: Übertragung des nicht ausgeschütteten Gewinns ins nächste Jahr
  • Verrechnung mit Verlustvorträgen: Ausgleich früherer Verluste

Gesetzliche Anforderungen an die Rücklagenbildung finden sich in § 150 AktG für Aktiengesellschaften. Die AG muss mindestens 5 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einstellen, bis diese 10 % des Grundkapitals erreicht.

„Die Gewinnverwendung sollte strategisch geplant werden: Ausschüttungen erhöhen die Steuerlast bei Gesellschaftern, während Rücklagen die Eigenkapitalquote stärken und die Kreditwürdigkeit verbessern.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Feststellung des Jahresabschlusses muss nach § 42a GmbHG innerhalb von acht Monaten (mittelgroße und große GmbH) bzw. elf Monaten (kleine GmbH) nach Bilanzstichtag erfolgen. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt somit als Frist der 31.08.2026 bzw. 30.11.2026.

Steuerliche Bedeutung des Gewinns

Der handelsrechtliche Gewinn im Jahresabschluss ist nicht identisch mit dem steuerlichen Gewinn. Dennoch bildet er die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung.

Nach dem Maßgeblichkeitsprinzip gilt: Die handelsrechtliche Bilanz ist Ausgangspunkt für die Steuerbilanz. Allerdings gibt es zahlreiche steuerliche Korrekturen durch Mehr- oder Weniger-Rechnungen.

Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz

Typische außerbilanzielle Hinzurechnungen

  • Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 EStG)
  • Geschenke über 35 Euro pro Person
  • 50 % der Bewirtungskosten
  • Verpflegungsmehraufwand über Pauschalen
  • Bestimmte Geldbußen und Strafen

Typische außerbilanzielle Kürzungen

  • Steuerfreie Erträge (z.B. § 8b KStG bei Beteiligungen)
  • Sonderabschreibungen nach § 7g EStG
  • Investitionsabzugsbeträge
  • Unterschiede bei Abschreibungsmethoden

Aus dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss wird durch diese Korrekturen das zu versteuernde Einkommen ermittelt. Dieses ist die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer (15 %), den Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt) und die Gewerbesteuer.

15 %

Körperschaftsteuer

0,825 %

Solidaritätszuschlag

~14-17 %

Gewerbesteuer (je nach Hebesatz)

Achtung

Achtung: Die Körperschaftsteuer ist eine Ausgabe nach Gewinnermittlung und mindert daher nicht den handelsrechtlichen Jahresüberschuss. Sie wird als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in der GuV erfasst.

Praxishinweise für Geschäftsführer

Das Verständnis des Gewinns im Jahresabschluss ist für Geschäftsführer einer GmbH oder UG nicht nur aus betriebswirtschaftlicher, sondern auch aus rechtlicher Sicht zwingend erforderlich.

Offenlegungspflicht nach § 325 HGB

Kapitalgesellschaften sind nach § 325 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenzulegen. Diese Pflicht besteht seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ab 01.08.2022 ausschließlich gegenüber dem Unternehmensregister.

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) endet die Frist am 31.12.2026.

Achtung

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Wichtige Fristen im Überblick (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Pflicht Frist kleine GmbH Frist mittelgroße/große GmbH
Feststellung Jahresabschluss (§ 42a GmbHG) 30.11.2026 31.08.2026
Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB) 31.12.2026 31.12.2026
Steuererklärung (mit Fristverlängerung) Verlängert bis 31.07.2027 Verlängert bis 31.07.2027

Gewinnanalyse: Kennzahlen richtig nutzen

Der absolute Gewinn allein sagt wenig über die Unternehmensleistung aus. Aussagekräftiger sind Kennzahlen, die den Gewinn ins Verhältnis setzen:

  • Umsatzrendite: Jahresüberschuss / Umsatzerlöse × 100 – zeigt, wie viel Prozent des Umsatzes als Gewinn verbleibt
  • Eigenkapitalrendite: Jahresüberschuss / Eigenkapital × 100 – misst die Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals
  • Gesamtkapitalrendite: (Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen) / Gesamtkapital × 100 – zeigt die Rentabilität des gesamten Kapitals
  • EBIT-Marge: EBIT / Umsatzerlöse × 100 – operative Profitabilität vor Finanzierung und Steuern

„Eine Umsatzrendite von 5-10 % gilt in vielen Branchen als solide. Wichtiger als absolute Benchmarks ist jedoch die Entwicklung über mehrere Jahre: Steigt oder sinkt die Profitabilität?”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Jahresüberschuss und Bilanzgewinn?

Der Jahresüberschuss ist das Ergebnis der GuV nach § 275 HGB und zeigt den Gewinn nach allen Aufwendungen und Erträgen. Der Bilanzgewinn berücksichtigt zusätzlich Gewinnvorträge, Rücklagenbildung und Verlustvorträge und ist der Betrag, über den die Gesellschafter für eine Ausschüttung entscheiden können. Bei der GmbH ist die Ausweisung eines Bilanzgewinns nicht zwingend, bei der AG nach § 268 Abs. 1 HGB Pflicht.

Warum ist mein Kontostand niedriger als der ausgewiesene Gewinn?

Der Gewinn im Jahresabschluss basiert auf dem Periodenabgrenzungsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB und berücksichtigt alle Erträge und Aufwendungen unabhängig vom Zahlungszeitpunkt. Typische Gründe für Abweichungen: offene Forderungen (Umsatz gebucht, aber nicht bezahlt), Investitionen (Geldabfluss, aber nur Abschreibung mindert Gewinn), Kredittilgungen (Geldabfluss, aber kein Aufwand) oder Anzahlungen.

Wo finde ich den Gewinn im Jahresabschluss?

Der Gewinn erscheint in der letzten Zeile der Gewinn- und Verlustrechnung als Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag nach § 275 HGB. Zusätzlich wird er in die Bilanz übernommen und steht dort auf der Passivseite unter dem Eigenkapital gemäß § 268 Abs. 1 HGB.

Welche Fristen gelten für die Gewinnverwendung und Offenlegung 2026?

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss der Jahresabschluss bei kleinen GmbHs bis 30.11.2026, bei mittelgroßen und großen bis 31.08.2026 festgestellt werden (§ 42a GmbHG). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen (§ 325 HGB). Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 275 HGB – Gliederung der GuV, § 268 HGB – Bilanzgewinn, § 325 HGB – Offenlegungspflicht, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater