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Stammkapital25.000 €
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Lesedauer

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OnlineBilanzBlogAnhang Englisch

Anhang Jahresabschluss Englisch 2026: Der komplette Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Anhang zum Jahresabschluss heißt auf Englisch Notes to the Financial Statements und ergänzt Bilanz sowie GuV um unverzichtbare Zusatzinformationen. Die Erstellung dieser Komponenten erfolgt nach den Abschlussbuchungen zum Jahresende und ist integraler Bestandteil der Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss-Prozesse. Für internationale Geschäftsbeziehungen ist die korrekte englische Terminologie und Darstellung essenziell. Dieser Leitfaden erklärt alle relevanten Aspekte für 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Anhang zum Jahresabschluss wird auf Englisch als „Notes to the Financial Statements” bezeichnet. Er liefert Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und weiteren Bilanzpositionen. Für internationale Geschäftspartner ist die korrekte englische Terminologie und strukturierte Aufbereitung unverzichtbar.

Definition und korrekte englische Begrifflichkeit

Der Anhang zum Jahresabschluss wird im internationalen Kontext als Notes to the Financial Statements bezeichnet. Diese Bezeichnung ist weltweit etabliert und beschreibt präzise die Funktion: erläuternde Hinweise zu den Finanzberichten.

Gemäß § 264 Abs. 1 HGB besteht der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Der Anhang ist damit gesetzlich vorgeschriebener Pflichtbestandteil und keine optionale Ergänzung.

Achtung

Vermeiden Sie falsche Übersetzungen wie Appendix oder Attachment. Diese Begriffe haben im internationalen Rechnungswesen andere Bedeutungen und wirken unprofessionell. Nur Notes to the Financial Statements ist fachlich korrekt.

Für international agierende GmbHs, UGs und AGs ist die korrekte Terminologie unverzichtbar. Investoren, Banken und Geschäftspartner erwarten präzise Fachbegriffe, die eine klare Zuordnung ermöglichen.

Hinweis

Alternative englische Bezeichnungen wie Notes (Kurzform) oder Disclosures (bei IFRS-Abschlüssen) sind ebenfalls gebräuchlich, jedoch weniger präzise als die vollständige Form.

Funktion und Bedeutung des Anhangs

Der Anhang erfüllt eine zentrale Erläuterungs- und Informationsfunktion. Er macht die Zahlen aus Bilanz und GuV erst vollständig verständlich und transparent für Stakeholder.

Ohne Anhang bleiben viele Bilanzpositionen unklar: Welche Bewertungsmethoden wurden angewendet? Welche Risiken bestehen bei Rückstellungen? Welche Haftungsverhältnisse existieren? Der Anhang beantwortet diese Fragen systematisch.

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Pflichtbestandteile Jahresabschluss

§ 284-288

HGB Anhang-Vorschriften

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Der Anhang dient mehreren Zwecken gleichzeitig: Er schafft Transparenz für Geschäftspartner, erfüllt gesetzliche Publizitätspflichten nach § 325 HGB und liefert Entscheidungsgrundlagen für Investoren und Kreditgeber.

„Der Anhang ist kein Beiwerk, sondern integrale Interpretationshilfe des Jahresabschlusses. Gerade bei internationalen Geschäftsbeziehungen entscheidet die Qualität der englischen Aufbereitung oft über Vertrauen und Kapitalzugang.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Pflichtangaben und inhaltliche Anforderungen

Die Inhalte des Anhangs sind in §§ 284-288 HGB detailliert geregelt. Der Umfang variiert nach Größenklasse gemäß § 267 HGB: Kleine Kapitalgesellschaften haben Erleichterungen, mittelgroße und große Unternehmen umfangreichere Pflichten.

Kernangaben nach § 284 HGB

  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (accounting policies)
  • Abweichungen von Bewertungsmethoden mit Begründung
  • Erläuterungen zu Bilanzposten und GuV-Posten
  • Angaben zu Rückstellungen (provisions) und deren Entwicklung
  • Verbindlichkeiten: Restlaufzeiten und Sicherheiten
  • Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zusätzliche Angaben nach Größenklasse

Größenklasse Bilanzsumme Umsatz Mitarbeiter Besonderheiten Anhang
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Erleichterungen § 288 HGB
Mittel (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Erweiterte Angabepflichten
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Vollständige Angaben § 285 HGB

Zusätzlich zu den HGB-Pflichtangaben müssen gemäß § 285 HGB weitere Informationen offengelegt werden: Durchschnittliche Mitarbeiterzahl, Gesamthonorare des Abschlussprüfers (bei prüfungspflichtigen Gesellschaften), Angaben zu verbundenen Unternehmen.

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf einen Anhang verzichten, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden. Diese Erleichterung gilt seit dem BilRUG 2015.

Wichtige englische Fachbegriffe im Anhang

Für eine professionelle englische Darstellung müssen deutsche Fachbegriffe präzise übersetzt werden. Dabei gibt es etablierte internationale Standards, die von IFRS und angelsächsischem Rechnungswesen geprägt sind.

Zentrale Übersetzungen

Deutsche Begriffe

  • Anhang
  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Rückstellungen
  • Verbindlichkeiten
  • Forderungen
  • Haftungsverhältnisse
  • Anlagevermögen
  • Umlaufvermögen
  • Eigenkapital
  • Abschreibungen

Englische Entsprechungen

  • Notes to the Financial Statements
  • Accounting and Valuation Policies
  • Provisions
  • Liabilities
  • Receivables / Accounts Receivable
  • Contingent Liabilities
  • Fixed Assets / Non-current Assets
  • Current Assets
  • Equity / Shareholders’ Equity
  • Depreciation and Amortisation

GuV-Begriffe auf Englisch

Deutsch Englisch Kontext
Gewinn- und Verlustrechnung Profit and Loss Statement (P&L) / Income Statement HGB vs. IFRS Terminologie
Umsatzerlöse Revenue / Sales Primärertrag
Materialaufwand Cost of Materials Aufwandsposten
Personalaufwand Personnel Expenses Lohn- und Gehaltskosten
Abschreibungen Depreciation (Sachanlagen) / Amortisation (immaterielle VG) Unterscheidung wichtig
Jahresüberschuss/-fehlbetrag Net Profit / Net Loss Ergebnisgröße

Bei der Übersetzung ist zu beachten, dass HGB- und IFRS-Terminologie teilweise abweicht. Für deutsche Jahresabschlüsse mit englischer Übersetzung empfiehlt sich die HGB-Systematik mit englischen Begriffen, nicht eine IFRS-Umstellung.

Achtung

Verwechslungsgefahr: Provisions bedeutet im Englischen Rückstellungen, nicht Provisionen (= commissions). Solche False Friends können zu gravierenden Missverständnissen führen.

Internationale Rechnungslegungsstandards und der Anhang

Deutsche Kapitalgesellschaften erstellen ihren Jahresabschluss nach HGB. Konzerne und kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen zusätzlich einen IFRS-Konzernabschluss erstellen. Die Anhangsanforderungen unterscheiden sich erheblich.

HGB vs. IFRS: Unterschiede im Anhang

Aspekt HGB-Anhang IFRS-Notes
Rechtsgrundlage §§ 284-288 HGB IAS 1, diverse Standards
Umfang Nach Größenklasse gestaffelt Umfassend, keine Erleichterungen
Bewertung Vorsichtsprinzip, Anschaffungskosten Fair Value-Bewertung möglich
Detaillierungsgrad Moderat bis umfangreich Sehr detailliert, segmentbezogen
Sprache Deutsch (Übersetzung möglich) International meist Englisch

Für nicht-kapitalmarktorientierte GmbHs und UGs ist die HGB-Bilanzierung mit englischer Übersetzung des Anhangs meist ausreichend. Eine vollständige IFRS-Umstellung ist aufwendig und nur bei internationaler Konzerneinbindung notwendig.

Hinweis

US-amerikanische Investoren oder Partner erwarten häufig US-GAAP-konforme Darstellungen. Hier sind die Anhangsanforderungen (Footnotes) nochmals anders strukturiert. Eine fachliche Beratung ist dann unerlässlich.

Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die Offenlegungsstelle.

„Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand einer IFRS-konformen Anhangserstellung. Für reine Auslandsgeschäfte genügt oft eine saubere HGB-Bilanz mit professioneller englischer Übersetzung des Notes-Teils – das spart Kosten und Zeit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Erstellung des Anhangs in der Praxis

Die praktische Erstellung des Anhangs erfordert systematisches Vorgehen und Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben. Für 2026 gelten bei Bilanzstichtag 31.12.2025 folgende Fristen und Anforderungen.

Zeitlicher Ablauf und Fristen

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025 (Standard-Wirtschaftsjahr)
  • Feststellung Jahresabschluss: bis 30.11.2026 (kleine GmbH, 11 Monate nach § 42a Abs. 2 GmbHG)
  • Feststellung bei mittelgroßen/großen GmbHs: bis 31.08.2026 (8 Monate)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister: bis 31.12.2026 (12 Monate nach § 325 Abs. 1 HGB)
  • Bei Fristversäumnis: Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB (500-25.000 Euro)

Der Anhang wird parallel zu Bilanz und GuV erstellt. Alle drei Bestandteile bilden eine Einheit und müssen konsistent sein. Änderungen in der Bilanz erfordern entsprechende Anpassungen im Anhang.

Strukturierter Aufbau eines HGB-Anhangs (englisch)

  1. General Information – Allgemeine Angaben zum Unternehmen, Geschäftstätigkeit, Rechtsform
  2. Accounting Policies – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 HGB
  3. Notes to the Balance Sheet – Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten (Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen, Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten)
  4. Notes to the Income Statement – Erläuterungen zu GuV-Posten, außerordentlichen Erträgen/Aufwendungen
  5. Other Disclosures – Sonstige Angaben (§ 285 HGB): Mitarbeiter, Organvergütungen, Haftungsverhältnisse, Ereignisse nach Bilanzstichtag

Hinweis

Bei kleinen Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1 HGB greifen Erleichterungen nach § 288 HGB. Der Anhang kann deutlich kompakter ausfallen, bestimmte Angaben (z.B. zur Gewinnverwendung) können entfallen.

Für die englische Version empfiehlt sich eine direkte Übersetzung der deutschen Gliederung. So bleibt die HGB-Konformität gewahrt und die englische Version ist als Übersetzung erkennbar, nicht als eigenständiger IFRS-Abschluss.

Häufige Fehler vermeiden bei englischen Anhängen

Bei der Übersetzung und Erstellung englischer Anhänge treten typische Fehler auf, die die Qualität und Verständlichkeit beeinträchtigen. Diese lassen sich mit strukturiertem Vorgehen vermeiden.

Top-Fehlerquellen und Lösungen

Terminologie-Fehler

  • Provisions ≠ Provisionen (= commissions)
  • Appendix statt Notes to the Financial Statements
  • Balance statt Balance Sheet
  • Vermischung HGB/IFRS-Begriffe

Inhaltliche Lücken

  • Bewertungsmethoden nicht erläutert
  • Haftungsverhältnisse vergessen
  • Restlaufzeiten Verbindlichkeiten fehlen
  • Abweichungen nicht begründet

Formale Mängel

  • Inkonsistente Zahlen zu Bilanz/GuV
  • Fehlende Querverweise
  • Unklare Währungsangaben
  • Fehlende Datumsangaben

Achtung

Maschinelle Übersetzungen (DeepL, Google Translate) können Fachbegriffe falsch übersetzen. Eine fachliche Überprüfung durch bilanzierungskundige Personen oder spezialisierte Übersetzer ist zwingend erforderlich.

Checkliste: Qualitätssicherung englischer Anhang

  • Korrekte Fachterminologie durchgehend verwendet (Notes to the Financial Statements, nicht Appendix)
  • Alle Pflichtangaben nach §§ 284-288 HGB enthalten (größenklassenabhängig)
  • Zahlen konsistent mit Bilanz und GuV (exakte Übereinstimmung)
  • Währungsangaben eindeutig (EUR, currency: Euro)
  • Bewertungsmethoden klar beschrieben (accounting policies)
  • Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten vollständig (contingent liabilities)
  • Restlaufzeiten bei Verbindlichkeiten angegeben (maturity structure)
  • Keine False Friends oder Übersetzungsfehler
  • Einheitliche Terminologie im gesamten Dokument
  • Fachliche Prüfung durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer

Besondere Sorgfalt ist bei Zahlenformaten geboten: Im Englischen werden Tausendertrennzeichen als Komma (1,000) und Dezimaltrennzeichen als Punkt (1,000.50) dargestellt – umgekehrt zum deutschen Standard.

Digitale Tools und professionelle Unterstützung

Die Erstellung eines rechtskonformen Jahresabschlusses mit professionellem englischem Anhang erfordert Fachkenntnis. Moderne Softwarelösungen kombiniert mit steuerlicher Expertise bieten optimale Unterstützung.

OnlineBilanz.de: Jahresabschluss mit Steuerberatung

OnlineBilanz.de ermöglicht GmbHs, UGs und AGs die strukturierte Erstellung des Jahresabschlusses inklusive Anhang. Das Besondere: Die finale Fassung wird stets durch erfahrene Steuerberater geprüft, optimiert und rechtssicher beim Finanzamt eingereicht.

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Für internationale Geschäftsbeziehungen kann der Anhang professionell ins Englische übersetzt werden. Dabei wird die korrekte Fachterminologie (Notes to the Financial Statements) verwendet und die HGB-Struktur beibehalten.

Hinweis

Die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt digital und wird von OnlineBilanz.de unterstützt. So werden die Fristen nach § 325 HGB sicher eingehalten und Ordnungsgelder nach § 335 HGB vermieden.

Wann ist professionelle Übersetzung notwendig?

  • Internationale Investoren: Due-Diligence-Prozesse erfordern professionelle englische Unterlagen
  • Ausländische Banken: Kreditanträge und Bonitätsprüfungen benötigen korrekte Financial Statements
  • Konzernintegration: Ausländische Muttergesellschaften erwarten standardisierte englische Berichte
  • M&A-Transaktionen: Unternehmensverkauf oder -kauf erfordert vollständige englische Dokumentation
  • Internationale Ausschreibungen: Öffentliche und private Auftraggeber verlangen oft englische Jahresabschlüsse als Qualifikationsnachweis

„Ein professionell übersetzter Anhang ist eine Investition in die internationale Reputation. Fehlerhafte Übersetzungen schaden dem Unternehmensimage nachhaltig – gerade bei Investorengesprächen oder Bankverhandlungen zählt jedes Detail.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für die Offenlegung beim Unternehmensregister ist grundsätzlich die deutsche Version maßgeblich. Die englische Fassung dient der Kommunikation mit internationalen Stakeholdern und ist keine Pflicht, sondern strategisches Instrument.

Häufig gestellte Fragen

Wie heißt der Anhang zum Jahresabschluss auf Englisch?

Der korrekte englische Fachbegriff lautet Notes to the Financial Statements. Diese Bezeichnung ist international etabliert und beschreibt die erläuternden Hinweise zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Falsche Übersetzungen wie Appendix oder Attachment sollten vermieden werden, da sie im Rechnungswesen andere Bedeutungen haben.

Ist ein englischer Anhang für deutsche GmbHs Pflicht?

Nein, für die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB ist grundsätzlich die deutsche Version ausreichend. Ein englischer Anhang ist freiwillig, aber bei internationalen Geschäftsbeziehungen, ausländischen Investoren oder Banken oft erforderlich. Er dient der professionellen Kommunikation, nicht der gesetzlichen Publizitätspflicht.

Welche Pflichtangaben muss der Anhang nach HGB enthalten?

Die Pflichtangaben regeln §§ 284-288 HGB: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu Bilanz- und GuV-Posten, Angaben zu Rückstellungen, Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten, Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Der Umfang hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB ab – kleine Kapitalgesellschaften haben Erleichterungen nach § 288 HGB.

Wo wird der englische Jahresabschluss offengelegt?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Eingereicht wird grundsätzlich die deutsche Fassung. Die englische Version kann zusätzlich für internationale Stakeholder bereitgestellt werden, ist aber nicht Teil der gesetzlichen Offenlegungspflicht nach § 325 HGB.

Was kostet eine professionelle Übersetzung des Anhangs?

Die Kosten variieren je nach Umfang, Komplexität und Größenklasse. Einfache Übersetzungen für kleine GmbHs beginnen bei ca. 500-800 Euro, umfangreiche Anhänge mittelgroßer/großer Gesellschaften können 1.500-3.000 Euro oder mehr kosten. Wichtig ist die fachliche Qualifikation: Reine Sprachdienstleister ohne Bilanzierungskenntnisse können Fehler produzieren. Spezialisierte Übersetzungsbüros oder Steuerberater mit Englisch-Expertise sind empfehlenswert.

Welche Fristen gelten 2026 für Anhang und Jahresabschluss?

Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Feststellung des Jahresabschlusses bis 30.11.2026 (kleine GmbH, 11 Monate nach § 42a Abs. 2 GmbHG) bzw. bis 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH, 8 Monate). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen (12 Monate nach § 325 Abs. 1 HGB). Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500-25.000 Euro nach § 335 HGB.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 284 HGB – Erläuterung der Bilanz und GuV, § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater