Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

8–12 Minuten


OnlineBilanzBlogEröffnungsbilanz UG

Eröffnungsbilanz UG erstellen 2026: Pflichten & Aufbau

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Eröffnungsbilanz ist für jede UG (haftungsbeschränkt) gesetzlich vorgeschrieben und bildet den buchhalterischen Startpunkt. Sie dokumentiert das Vermögen und die Schulden zum Tag der Handelsregistereintragung nach § 242 HGB. Wer eine Eröffnungsbilanz erstellen muss, sollte dabei die gesetzlichen Anforderungen genau beachten. Auch die Fristen zur Einreichung der Eröffnungsbilanz sind unbedingt zu berücksichtigen – ohne korrekte Eröffnungsbilanz fehlt die Grundlage für die gesamte Buchführung und alle folgenden Jahresabschlüsse. Die Anforderungen entsprechen dabei weitgehend denen einer GmbH Eröffnungsbilanz, wobei insbesondere das niedrigere Mindeststammkapital der UG zu beachten ist.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der handelsrechtliche Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Eröffnungsbilanz ist für jede UG nach § 242 HGB verpflichtend und zeigt Vermögen und Schulden am Tag der Gründung. Sie umfasst Aktiva (Stammkapital, Bankguthaben, Sachanlagen) und Passiva (gezeichnetes Kapital, ggf. Verbindlichkeiten). Die Bilanz muss mit dem ersten Geschäftstag erstellt und aufbewahrt werden.

Was ist eine Eröffnungsbilanz?

Die Eröffnungsbilanz ist eine Bestandsaufnahme der Vermögens- und Schuldenlage zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung. Sie dokumentiert, mit welchen Mitteln und Verpflichtungen die UG in den Geschäftsbetrieb startet.

Im Unterschied zum Jahresabschluss, der ein gesamtes Geschäftsjahr abbildet, zeigt die Eröffnungsbilanz einen einzigen Stichtag: den Tag der Eintragung ins Handelsregister. Sie ist der buchhalterische Nullpunkt und Ausgangspunkt aller weiteren Geschäftsvorfälle.

Für die UG (haftungsbeschränkt) gilt die Eröffnungsbilanz als erste bilanzielle Pflicht und bildet die Grundlage für die doppelte Buchführung nach § 238 HGB. Ohne sie fehlt die Basis für alle künftigen Buchungen und Jahresabschlüsse.

Hinweis

Die Eröffnungsbilanz wird zum Tag der Handelsregistereintragung erstellt – nicht zum Tag der notariellen Beurkundung. Dieser Stichtag ist maßgeblich für alle Ansätze und Bewertungen.

Gesetzliche Grundlagen für die Eröffnungsbilanz der UG

Die Pflicht zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz ergibt sich aus § 242 Abs. 1 HGB. Danach hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz aufzustellen, die das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellt.

Da die UG (haftungsbeschränkt) als Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264 HGB gilt, unterliegt sie denselben Buchführungs- und Bilanzierungspflichten wie eine GmbH. Das bedeutet: doppelte Buchführung, Inventur, Jahresabschluss und Offenlegung beim Unternehmensregister.

Ergänzend gilt § 42 GmbHG, der die Geschäftsführer zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Die Eröffnungsbilanz ist der erste Nachweis dieser Pflichterfüllung und muss im Falle einer Betriebsprüfung vorgelegt werden können.

§ 242 HGB

Eröffnungsbilanzpflicht

§ 264 HGB

Kapitalgesellschaften

§ 42 GmbHG

Buchführungspflicht

Aufbau und Struktur der Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz folgt dem klassischen Bilanzschema nach § 266 HGB: Links stehen die Aktiva (Vermögenswerte), rechts die Passiva (Eigenkapital und Schulden). Beide Seiten müssen sich ausgleichen – das ist das Grundprinzip jeder Bilanz.

Die Aktivseite zeigt, wofür das Kapital verwendet wurde: Bankguthaben, Einlagen, Geschäftsausstattung, Waren oder immaterielle Vermögensgegenstände. Die Passivseite zeigt, woher das Kapital stammt: gezeichnetes Stammkapital, Kapitalrücklage oder Verbindlichkeiten.

Bei der UG ist die Eröffnungsbilanz oft sehr übersichtlich, da zum Gründungszeitpunkt meist nur das Stammkapital (mindestens 1 Euro) und ggf. erste Einlagen vorhanden sind. Dennoch muss die Bilanz formal korrekt erstellt werden.

Aktivseite

Vermögenswerte, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen (z. B. Bankguthaben, Sachanlagen, Forderungen)

Passivseite

Herkunft der Mittel: Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage) und Fremdkapital (Verbindlichkeiten)

Typische Positionen in Aktiva und Passiva

Auf der Aktivseite werden alle Vermögensgegenstände erfasst, die zum Gründungsstichtag vorhanden sind. Bei einer UG sind das typischerweise: Bankguthaben (Stammkapitaleinzahlung), Geschäftsausstattung, EDV-Ausstattung, Fahrzeuge oder Warenbestände, falls bereits vorhanden.

Die Passivseite zeigt das gezeichnete Kapital (Stammkapital), ggf. eine Kapitalrücklage (wenn mehr als das Mindeststammkapital eingezahlt wurde) sowie Verbindlichkeiten, z. B. aus Darlehen oder offenen Rechnungen für die Gründung.

Wichtig: Die Bilanz muss ausgeglichen sein. Die Summe der Aktiva entspricht immer der Summe der Passiva. Ist das nicht der Fall, liegt ein Bilanzierungsfehler vor, der zwingend korrigiert werden muss.

Aktiva Betrag (EUR) Passiva Betrag (EUR)
Bankguthaben 5.000 Gezeichnetes Kapital 1.000
Geschäftsausstattung 2.000 Kapitalrücklage 4.000
Verbindlichkeiten 2.000
Summe 7.000 Summe 7.000

Erstellung der Eröffnungsbilanz – Schritt für Schritt

Die Erstellung der Eröffnungsbilanz erfolgt in mehreren klar definierten Schritten. Zunächst wird der Stichtag festgelegt: das Datum der Eintragung ins Handelsregister. Dieser Tag ist maßgeblich für alle Ansätze.

Anschließend wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt: Welche Vermögenswerte sind vorhanden? Welche Verbindlichkeiten bestehen? Alle Positionen werden dokumentiert und bewertet – in der Regel zu Anschaffungskosten oder Nennwerten.

Danach erfolgt die formale Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB. Die Bilanz wird in Kontenform erstellt, mit Aktiva links und Passiva rechts. Beide Seiten müssen identisch sein.

  • Stichtag der Handelsregistereintragung ermitteln
  • Alle Vermögenswerte erfassen (Bankguthaben, Sachwerte, Forderungen)
  • Alle Verbindlichkeiten dokumentieren (Darlehen, offene Rechnungen)
  • Bilanz nach § 266 HGB in Kontenform erstellen
  • Bilanz von Geschäftsführer unterzeichnen lassen
  • Bilanz im Geschäftsjahr aufbewahren (10 Jahre nach § 257 HGB)

„Viele Gründer unterschätzen die Bedeutung der Eröffnungsbilanz. Fehler hier setzen sich über Jahre fort und können bei Betriebsprüfungen zu erheblichen Problemen führen. Eine saubere Dokumentation vom ersten Tag an spart später Zeit und Geld.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Besonderheiten bei der UG (haftungsbeschränkt)

Die UG kann mit einem Stammkapital ab 1 Euro gegründet werden. Dieses Mindeststammkapital muss zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz vollständig eingezahlt sein und erscheint auf der Passivseite als gezeichnetes Kapital.

Wird mehr als das Mindeststammkapital eingezahlt, erscheint der überschießende Betrag als Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 HGB. Diese Rücklage dient der finanziellen Stabilität und kann später für Kapitalerhöhungen oder Verlustausgleich verwendet werden.

Nach § 5a Abs. 3 GmbHG muss die UG jährlich 25 % des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht. Diese Pflicht beginnt jedoch erst mit dem ersten Jahresabschluss, nicht mit der Eröffnungsbilanz.

Achtung

Die Eröffnungsbilanz muss das tatsächlich eingezahlte Stammkapital korrekt abbilden. Wird das Kapital erst nach der Handelsregistereintragung eingezahlt, liegt ein Verstoß gegen § 7 Abs. 2 GmbHG vor. Die Einzahlung muss vor der Anmeldung erfolgt sein.

Häufige Fehler bei der Eröffnungsbilanz vermeiden

Ein häufiger Fehler ist die falsche Datierung: Die Eröffnungsbilanz muss auf den Tag der Handelsregistereintragung datiert sein, nicht auf das Datum der Gründungsversammlung oder der notariellen Beurkundung.

Ebenfalls kritisch: Nicht eingezahltes Stammkapital wird in der Bilanz ausgewiesen, obwohl es tatsächlich nicht auf dem Geschäftskonto liegt. Das führt zu einer bilanziellen Überbewertung und kann als Insolvenzverschleppung gewertet werden.

Ein weiterer Fehler ist die fehlende Dokumentation von Sacheinlagen. Werden Gegenstände (z. B. Computer, Fahrzeuge) eingebracht, müssen diese bewertet und korrekt bilanziert werden. Ohne Nachweis drohen Probleme bei der Betriebsprüfung.

Falscher Stichtag

Eröffnungsbilanz muss auf Datum der Handelsregistereintragung erstellt werden

Nicht eingezahltes Kapital

Nur tatsächlich vorhandene Mittel dürfen bilanziert werden

Fehlende Bewertung

Sacheinlagen müssen nachvollziehbar bewertet und dokumentiert werden

Aufbewahrung und Prüfung der Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz unterliegt der Aufbewahrungspflicht nach § 257 HGB. Sie muss 10 Jahre lang aufbewahrt werden – gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem sie erstellt wurde.

Die Aufbewahrung kann in Papierform oder elektronisch erfolgen. Wichtig ist, dass die Bilanz jederzeit lesbar und unveränderbar verfügbar ist. Eine einfache Word- oder Excel-Datei reicht nicht aus – es muss ein unveränderliches Format (z. B. PDF/A) verwendet werden.

Die Eröffnungsbilanz ist zwar nicht offenlegungspflichtig, muss aber im Rahmen von Betriebsprüfungen durch das Finanzamt oder bei einer Sonderprüfung nach § 53 GmbHG vorgelegt werden können. Fehlt sie, drohen Ordnungsgelder.

Bei Jahresabschlüssen, die beim Unternehmensregister offengelegt werden müssen (ab dem ersten vollen Geschäftsjahr), wird die Eröffnungsbilanz als Grundlage für die Eröffnungsbilanzwerte herangezogen. Fehler hier wirken sich auf alle Folgeabschlüsse aus.

Hinweis

Die Offenlegung von Jahresabschlüssen erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Eröffnungsbilanz selbst ist nicht offenlegungspflichtig, bildet aber die Grundlage für den ersten Jahresabschluss.

10 Jahre

Aufbewahrungspflicht nach § 257 HGB

12 Monate

Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse nach § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB bei Fristversäumnis

Häufig gestellte Fragen

Wann muss die Eröffnungsbilanz für die UG erstellt werden?

Die Eröffnungsbilanz muss zum Tag der Eintragung ins Handelsregister erstellt werden. Dieser Stichtag ist maßgeblich für alle Ansätze und Bewertungen. Die Erstellung sollte unmittelbar nach der Handelsregistereintragung erfolgen, da sie die Grundlage für die doppelte Buchführung nach § 238 HGB bildet.

Muss die Eröffnungsbilanz beim Unternehmensregister offengelegt werden?

Nein, die Eröffnungsbilanz ist nicht offenlegungspflichtig. Sie muss jedoch 10 Jahre lang aufbewahrt werden und kann bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt oder Sonderprüfungen nach § 53 GmbHG angefordert werden. Offenlegungspflichtig sind erst die Jahresabschlüsse ab dem ersten vollen Geschäftsjahr.

Was passiert, wenn die Eröffnungsbilanz fehlerhaft ist?

Fehler in der Eröffnungsbilanz setzen sich auf alle folgenden Jahresabschlüsse fort. Bei Betriebsprüfungen können falsche Ansätze zu Nachforderungen, Korrekturen und im schlimmsten Fall zu Ordnungsgeldern führen. Eine fehlerhafte Bilanz kann zudem als Indiz für unzureichende Buchführung gewertet werden, was die Haftung der Geschäftsführer nach § 43 GmbHG berührt.

Kann ich die Eröffnungsbilanz selbst erstellen oder brauche ich einen Steuerberater?

Rechtlich können Sie die Eröffnungsbilanz selbst erstellen, wenn Sie über ausreichende buchhalterische Kenntnisse verfügen. Bei einfachen Sachverhalten (nur Stammkapital und Bankguthaben) ist das oft möglich. Bei Sacheinlagen, Verbindlichkeiten oder komplexeren Gründungskonstellationen ist die Beratung durch einen Steuerberater oder eine digitale Lösung wie OnlineBilanz.de empfehlenswert, um Fehler zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Eröffnungsbilanz, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschlüssen, § 5a GmbHG – Unternehmergesellschaft, § 257 HGB – Aufbewahrung von Unterlagen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz