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Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

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Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
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Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
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Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
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Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

8–13 Minuten


OnlineBilanzBlogOnlineBilanz vs. eBilanz-Online

OnlineBilanz vs. eBilanz-Online 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Unternehmer verwechseln OnlineBilanz.de mit eBilanz-Online – dabei handelt es sich um grundverschiedene Angebote. OnlineBilanz ist ein Vollservice-Dienstleister für die Jahresabschlusserstellung nach § 242 ff. HGB, während eBilanz-Online lediglich ein technisches Portal zur Datenübermittlung an das Finanzamt darstellt. Ähnliche Verwechslungen treten auch bei anderen Plattformen auf, wie unser digitaler Vergleich mit Steuerberaten.de zeigt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

OnlineBilanz.de ist ein Vollservice-Dienstleister, der Jahresabschlüsse nach HGB erstellt, prüft und offenlegt. eBilanz-Online ist hingegen nur ein technisches Übermittlungsportal des Bundes für die E-Bilanz-Übermittlung ans Finanzamt – ohne Beratung oder Erstellung. Wer einen Jahresabschluss nach HGB oder IFRS benötigt, findet bei OnlineBilanz die passende fachliche Unterstützung. Einen ähnlichen Unterschied zeigt der Vergleich zwischen OnlineBilanz und eBilanz+, wo ebenfalls Vollservice-Jahresabschluss und reines E-Bilanz-Tool gegenübergestellt werden.

Der grundlegende Unterschied

Die Verwechslung zwischen OnlineBilanz.de und eBilanz-Online ist kein Zufall – beide Begriffe klingen ähnlich und bewegen sich im Bereich der digitalen Bilanzierung. Der fundamentale Unterschied liegt jedoch in der Funktion: OnlineBilanz ist ein privater Dienstleister, eBilanz-Online ein staatliches Portal.

OnlineBilanz.de erstellt nach § 242 HGB den gesamten Jahresabschluss inklusive Bilanz nach § 266 HGB und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. eBilanz-Online hingegen übermittelt lediglich bereits fertige Daten an das Finanzamt – es erstellt nichts.

Vollservice

OnlineBilanz-Ansatz

Nur Übermittlung

eBilanz-Online-Funktion

§ 325 HGB

Offenlegungspflicht

Wichtig

eBilanz-Online wird vom Bundesministerium der Finanzen betrieben und dient ausschließlich der elektronischen Übermittlung von Bilanzdaten an die Finanzverwaltung. Es ersetzt keine steuerliche oder bilanzielle Beratung und erstellt keine Abschlüsse.

Was ist OnlineBilanz.de?

OnlineBilanz.de ist ein spezialisierter Dienstleister für die Erstellung von Jahresabschlüssen für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). Der Service umfasst die vollständige Abschlusserstellung nach § 264 HGB, die Prüfung auf Plausibilität und die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.

Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister. OnlineBilanz übernimmt diesen gesamten Prozess – von der Datenerfassung bis zur fristgerechten Einreichung.

Leistungsumfang OnlineBilanz

  • Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB
  • Erstellung der GuV nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB (bei Offenlegungspflicht)
  • Lagebericht nach § 289 HGB (falls erforderlich)
  • XBRL-Konvertierung für Unternehmensregister
  • Fristenkontrolle nach § 325 HGB (12 Monate)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Vermeidung von Ordnungsgeld nach § 335 HGB

„Viele Mandanten kommen zu uns, weil sie mit eBilanz-Online nicht weiterkommen. Sie stellen dann fest: eBilanz-Online erstellt nichts, es überträgt nur. OnlineBilanz hingegen übernimmt den gesamten Jahresabschluss von A bis Z.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was ist eBilanz-Online?

eBilanz-Online ist ein kostenloses Online-Portal des Bundesministeriums der Finanzen. Es dient ausschließlich der elektronischen Übermittlung von Bilanzdaten an die Finanzverwaltung im XBRL-Format. Die Nutzung ist Teil der E-Bilanz-Pflicht, die seit 2013 für Kapitalgesellschaften gilt.

Das Portal ermöglicht es Unternehmen oder deren Steuerberatern, bereits erstellte Jahresabschlussdaten strukturiert an das Finanzamt zu übermitteln. Es ersetzt jedoch weder die Abschlusserstellung noch die handelsrechtliche Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB.

Funktion von eBilanz-Online

  • Technisches Übermittlungsportal für E-Bilanz
  • Konvertierung in XBRL-Format
  • Übertragung an ELSTER (Finanzverwaltung)
  • Keine Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Keine steuerliche Beratung
  • Keine Offenlegung beim Unternehmensregister

Achtung

Die Übermittlung der E-Bilanz ans Finanzamt über eBilanz-Online erfüllt NICHT die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Diese muss separat beim Unternehmensregister erfolgen – andernfalls droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Leistungsvergleich im Detail

Um die Unterschiede deutlich zu machen, lohnt sich ein direkter Vergleich der Leistungen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Aufgaben von welchem Angebot abgedeckt werden.

Leistung OnlineBilanz.de eBilanz-Online
Bilanz nach § 266 HGB erstellen
GuV nach § 275 HGB erstellen
Anhang nach § 284 HGB erstellen
Offenlegung beim Unternehmensregister
E-Bilanz ans Finanzamt übermitteln
XBRL-Konvertierung
Steuerliche Beratung
Fristenkontrolle § 325 HGB
Vermeidung Ordnungsgeld § 335 HGB
Kosten ab 199 € kostenlos

Wie die Tabelle zeigt, überschneiden sich die Angebote nur bei der XBRL-Konvertierung und E-Bilanz-Übermittlung. Alle anderen Aufgaben – insbesondere die Erstellung und Offenlegung – fallen ausschließlich in den Bereich von OnlineBilanz.

OnlineBilanz.de

Vollständige Jahresabschlusserstellung nach HGB, XBRL-Konvertierung, Offenlegung beim Unternehmensregister, Fristenkontrolle, Vermeidung von Ordnungsgeldern – alles aus einer Hand.

eBilanz-Online

Technisches Portal zur Übermittlung bereits erstellter Bilanzdaten an die Finanzverwaltung. Keine Erstellung, keine Beratung, keine Offenlegung beim Unternehmensregister.

Rechtliche Grundlagen

Beide Angebote basieren auf unterschiedlichen rechtlichen Verpflichtungen. Während OnlineBilanz die handelsrechtliche Offenlegungspflicht nach § 325 HGB adressiert, dient eBilanz-Online der steuerrechtlichen Übermittlungspflicht.

Handelsrechtliche Offenlegung

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 läuft die Frist am 31.12.2026 ab. Wird diese Frist versäumt, verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro).

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

Steuerrechtliche E-Bilanz-Pflicht

Die E-Bilanz-Pflicht verpflichtet bilanzierende Unternehmen zur elektronischen Übermittlung ihrer steuerlichen Gewinnermittlung an das Finanzamt. Diese Übermittlung erfolgt über ELSTER oder technische Portale wie eBilanz-Online. Sie ist Teil der Steuererklärung und hat nichts mit der Offenlegung nach § 325 HGB zu tun.

Wichtig zu wissen

Die E-Bilanz-Übermittlung ans Finanzamt und die Offenlegung beim Unternehmensregister sind zwei getrennte Pflichten. Nur wer seine E-Bilanz übermittelt hat, hat noch nicht seine Offenlegungspflicht erfüllt.

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

8–11 Monate

Feststellungsfrist § 42a GmbHG

500–25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

Für wen ist was geeignet?

Die Wahl zwischen OnlineBilanz und eBilanz-Online ist keine Entscheidung zwischen zwei Alternativen – oft benötigt man beide oder keines der beiden Angebote, je nach individueller Situation.

OnlineBilanz ist geeignet für:

  • Kapitalgesellschaften ohne eigene Buchhaltungsabteilung
  • Unternehmen ohne Steuerberater mit Jahresabschluss-Mandat
  • GmbHs und UGs, die eine kostengünstige Komplettlösung suchen
  • Gesellschaften, die Offenlegungspflicht und E-Bilanz aus einer Hand erledigen möchten
  • Unternehmer, die Ordnungsgelder nach § 335 HGB vermeiden wollen

eBilanz-Online ist geeignet für:

  • Steuerberater, die E-Bilanzen selbst übermitteln
  • Unternehmen mit eigener Buchhaltung und DATEV-Zugang
  • Bilanzierende Einzelunternehmen ohne Offenlegungspflicht
  • Fälle, in denen nur die steuerliche Übermittlung fehlt

Achtung

Viele Unternehmen nutzen eBilanz-Online und glauben, damit ihre Pflicht erfüllt zu haben. Das ist ein teurer Irrtum: Die Offenlegung beim Unternehmensregister bleibt bestehen und muss separat erfolgen – andernfalls droht Ordnungsgeld.

„Die häufigste Rückfrage bei uns lautet: ‚Ich habe doch schon die E-Bilanz abgegeben – warum soll ich jetzt noch etwas offenlegen?‘ Die Antwort: E-Bilanz geht ans Finanzamt, Offenlegung geht ans Unternehmensregister. Beides sind separate Pflichten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Verwechslungen

Die Verwechslung zwischen OnlineBilanz und eBilanz-Online ist symptomatisch für eine allgemeine Unsicherheit bei der Jahresabschlusspflicht. Folgende Irrtümer treten besonders häufig auf:

Irrtum 1: E-Bilanz = Offenlegung

Viele Unternehmer glauben, mit der E-Bilanz-Übermittlung ans Finanzamt ihre Pflicht erfüllt zu haben. Tatsächlich ist die E-Bilanz Teil der Steuererklärung und hat nichts mit der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB zu tun. Diese muss separat beim Unternehmensregister erfolgen.

Irrtum 2: Bundesanzeiger = Unternehmensregister

Seit dem DiRUG (01.08.2022) ist der Bundesanzeiger nicht mehr für die Offenlegung zuständig. Alle Offenlegungen erfolgen ausschließlich über das Unternehmensregister. Alte Anleitungen, die auf den Bundesanzeiger verweisen, sind veraltet.

Irrtum 3: eBilanz-Online erstellt den Jahresabschluss

eBilanz-Online ist ein reines Übermittlungsportal. Es erstellt weder Bilanz noch GuV noch Anhang. Wer keinen fertigen Jahresabschluss hat, kann mit eBilanz-Online nichts anfangen.

E-Bilanz

Steuerrechtliche Übermittlung an das Finanzamt über ELSTER oder eBilanz-Online.

Offenlegung

Handelsrechtliche Veröffentlichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB.

Jahresabschluss

Erstellung nach § 242 HGB mit Bilanz, GuV und ggf. Anhang – Grundlage für beides.

Kosten und Aufwand

Die Kostenfrage ist für viele Unternehmen entscheidend. Dabei ist wichtig zu verstehen: eBilanz-Online ist kostenlos, weil es nichts erstellt – OnlineBilanz ist kostenpflichtig, weil es den gesamten Jahresabschluss übernimmt.

Kostenvergleich

Position OnlineBilanz.de eBilanz-Online
Nutzung Portal ab 199 € kostenlos
Jahresabschluss-Erstellung inklusive nicht enthalten
Offenlegung Unternehmensregister inklusive nicht enthalten
Fristenkontrolle inklusive nicht enthalten
Support inklusive nur technisch
Gesamtaufwand gering hoch (selbst erstellen)

Wer eBilanz-Online nutzt, muss den Jahresabschluss anderweitig erstellen lassen – entweder durch einen Steuerberater (typischerweise 800–2.500 Euro) oder selbst mit entsprechender Software und Fachkenntnis. Die Offenlegung beim Unternehmensregister kostet zusätzlich etwa 40–70 Euro.

Zeitaufwand

Der Zeitaufwand unterscheidet sich erheblich. Bei OnlineBilanz lädt der Mandant seine Buchhaltungsdaten hoch, der Rest wird übernommen. Bei eBilanz-Online muss der Jahresabschluss bereits fertig vorliegen – die Erstellung und Offenlegung müssen separat organisiert werden.

Praxis-Tipp

Für kleine GmbHs und UGs ohne eigene Buchhaltungsabteilung ist OnlineBilanz meist die wirtschaftlichere Lösung. Der Pauschalpreis ab 199 Euro liegt deutlich unter den üblichen Steuerberater-Honoraren und umfasst alle Pflichten – von der Erstellung bis zur Offenlegung.

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eBilanz-Online Nutzung

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen OnlineBilanz und eBilanz-Online?

OnlineBilanz.de ist ein Vollservice-Dienstleister, der Jahresabschlüsse nach § 242 HGB erstellt, prüft und beim Unternehmensregister offenlegt. eBilanz-Online ist ein kostenloses Portal des Bundes, das lediglich bereits fertige Bilanzdaten an das Finanzamt übermittelt – ohne Erstellung oder Beratung.

Erfülle ich mit eBilanz-Online meine Offenlegungspflicht nach § 325 HGB?

Nein. eBilanz-Online übermittelt nur die steuerliche E-Bilanz an das Finanzamt. Die handelsrechtliche Offenlegung nach § 325 HGB muss separat beim Unternehmensregister erfolgen. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Kann ich eBilanz-Online nutzen, wenn ich noch keinen Jahresabschluss habe?

Nein. eBilanz-Online ist ein reines Übermittlungsportal und erstellt keine Jahresabschlüsse. Sie benötigen eine fertige Bilanz nach § 266 HGB und GuV nach § 275 HGB, um eBilanz-Online nutzen zu können. Für die Erstellung ist ein Steuerberater oder ein Dienstleister wie OnlineBilanz erforderlich.

Wann sollte ich OnlineBilanz statt eBilanz-Online nutzen?

OnlineBilanz ist die richtige Wahl, wenn Sie den Jahresabschluss erstellen lassen, die Offenlegung beim Unternehmensregister sicherstellen und Ordnungsgelder nach § 335 HGB vermeiden möchten. eBilanz-Online ist nur sinnvoll, wenn Sie bereits einen fertigen Abschluss haben und lediglich die E-Bilanz ans Finanzamt übermitteln wollen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Impressum, Datenschutz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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