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Darf man Bilanzen selbst erstellen? Mehrere Jahresabschlüsse für GmbH & UG
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die direkte Antwort
Ja — man darf Bilanzen selbst erstellen. Die interne Aufstellung ist für jedes Jahr und jede Gesellschaft erlaubt. Für die steuerrechtliche Einreichung jeder einzelnen Bilanz ist ein zugelassener Steuerberater gesetzlich erforderlich — egal ob es sich um eine oder mehrere Bilanzen handelt.
Darf man Bilanzen selbst erstellen? — der Plural macht den Unterschied. Wer mehrere Jahresabschlüsse aufholen muss oder mehrere Gesellschaften betreut, stellt sich nicht nur die Frage nach der rechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach der richtigen Reihenfolge, den kumulierten Risiken und der effizientesten Lösung. Dieser Artikel beantwortet alle drei.
Inhaltsverzeichnis
- Grundsatz: Ja — auch mehrere Bilanzen darf man selbst erstellen
- Wann fallen mehrere Bilanzen an?
- Was intern erlaubt ist
- Die Pflicht zur chronologischen Reihenfolge
- Kumulative Risiken bei Rückständen
- Mehrere Gesellschaften: Separate Pflichten
- OnlineBilanz: Mehrere Bilanzen zum Festpreis
- Häufige Fragen
- Fazit
1 p.a.
Mindestens eine Bilanz pro Jahr — für jedes Geschäftsjahr und jede Gesellschaft separat
2.500 €
Mindest-Ordnungsgeld pro fehlendem Jahr beim Bundesanzeiger — summiert sich bei Rückständen schnell
499,95 €
Festpreis pro Jahr bei OnlineBilanz — auch für rückständige Bilanzen, kein Eilzuschlag
1. Grundsatz: Ja — auch mehrere Bilanzen darf man selbst erstellen
Die Frage, ob man Bilanzen selbst erstellen darf, gilt für jede einzelne Bilanz gleichermaßen: Die interne Aufstellung ist erlaubt — egal ob es sich um eine, zwei oder fünf Jahresabschlüsse handelt. § 242 HGB verpflichtet zur Erstellung, schreibt aber keinen externen Steuerberater vor.
Was sich bei mehreren Bilanzen ändert: der Aufwand, die Reihenfolge und die kumulierten Risiken — besonders wenn Bilanzen rückständig sind.
Dieselbe Regel — multipliziert
Was für eine einzelne Bilanz gilt, gilt für jede weitere: Intern aufstellen erlaubt, steuerrechtlich einreichen nur mit Steuerberater. Bei drei rückständigen Jahren bedeutet das: drei E-Bilanzen, drei Körperschaftsteuererklärungen, drei Bundesanzeiger-Einreichungen — alle mit Steuerberater. OnlineBilanz erledigt das für 499,95 € inkl. MwSt. pro Jahr.
2. Wann fallen mehrere Bilanzen an?
Rückständige Jahre
Die häufigste Situation: Eine GmbH hat einen oder mehrere Jahresabschlüsse nicht erstellt. Alle offenen Jahre müssen nachgeholt werden — chronologisch, beginnend beim ältesten Jahr.
Mehrere Gesellschaften
Wer eine GmbH und eine Holding oder mehrere operative Gesellschaften führt, muss für jede Gesellschaft separat Bilanzen erstellen — jede hat ihre eigene Jahresabschlusspflicht.
Unterjährige Ereignisse
Bei Umwandlungen, Verschmelzungen oder Aufspaltungen können Zwischenbilanzen zu mehreren Stichtagen erforderlich sein — zusätzlich zur regulären Jahresbilanz.
3. Was intern erlaubt ist
Für jede einzelne der mehreren Bilanzen gilt dieselbe Grenze: Intern aufstellen erlaubt, steuerrechtlich einreichen nur mit Steuerberater.
- Buchführungsdaten für alle Jahre aufbereiten — alle Belege und Exporte pro Geschäftsjahr strukturieren
- Bilanzen intern aufstellen — Rohbilanzen pro Jahr als Grundlage für den Steuerberater
- Jahresexporte erstellen — DATEV-Export oder CSV für jedes Jahr aus der Buchhaltungssoftware
- E-Bilanzen einreichen — für jedes Jahr zwingend mit Steuerberater-Zertifikat via ELSTER
- Steuererklärungen einreichen — für jedes Jahr vorbehaltene Tätigkeit nach § 2 StBerG
4. Die Pflicht zur chronologischen Reihenfolge
Wer mehrere rückständige Bilanzen selbst erstellt oder erstellen lässt, muss zwingend chronologisch vorgehen — also mit dem ältesten offenen Jahr beginnen. Der Grund:
Technischer Grund
Jede Bilanz übernimmt die Schlusssalden des Vorjahres als Eröffnungswerte. Wer 2023 vor 2022 erstellt, arbeitet mit falschen Anfangswerten — alle Folgebilanzen sind inhaltlich inkorrekt.
Steuerrechtlicher Grund
Verlustvorträge, Bewertungskontinuität und steuerliche Wahlrechte hängen von den Vorjahresabschlüssen ab. Das Finanzamt prüft Jahresabschlüsse im Zusammenhang.
5. Kumulative Risiken bei Rückständen
| Geschäftsjahr | Offenlegungsfrist | Status (April 2026) |
|---|---|---|
| 2021 | 31. Dezember 2022 | Abgelaufen — sofort nachholen |
| 2022 | 31. Dezember 2023 | Abgelaufen — sofort nachholen |
| 2023 | 31. Dezember 2024 | Abgelaufen — sofort nachholen |
| 2024 | 31. Dezember 2025 | Abgelaufen — sofort nachholen |
| 2025 | 31. Dezember 2026 | Frist läuft noch |
Ordnungsgelder kumulieren sich
Pro fehlendem Jahr beim Bundesanzeiger: Ordnungsgeld ab 2.500 €. Bei vier rückständigen Jahren: potenziell 10.000 € oder mehr — plus laufende Steuerschätzungen durch das Finanzamt für jedes fehlende Jahr. Je früher alle Bilanzen nachgeholt werden, desto geringer der Gesamtschaden.
„Darf man Bilanzen selbst erstellen? Ja. Aber bei mehreren rückständigen Jahren ist die Frage nicht mehr nur die Erlaubnis — es geht darum, schnell und vollständig zu handeln. Wer uns drei oder vier Jahre auf einmal gibt, hat das Problem in einem Zug gelöst.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz
6. Mehrere Gesellschaften: Separate Pflichten
Wer mehrere GmbHs oder eine Holding-Struktur betreibt, muss für jede Gesellschaft separat Bilanzen erstellen — unabhängig voneinander, mit eigenen Fristen und eigenen Bundesanzeiger-Einreichungen. Die Frage „Darf man Bilanzen selbst erstellen?” gilt für jede Gesellschaft einzeln.
Was für jede Gesellschaft gilt
Eigene Bilanz · Eigene GuV · Eigene E-Bilanz · Eigene Steuererklärungen · Eigene Bundesanzeiger-Einreichung · Eigene Fristen
Was OnlineBilanz übernimmt
Alle Gesellschaften zu je 499,95 € inkl. MwSt. pro Jahr · Kein Koordinationsaufwand · Chronologisch bei Rückständen · Alles aus einer Hand
7. OnlineBilanz: Mehrere Bilanzen zum Festpreis — auch rückständige
499,95 € inkl. MwSt. — pro Jahr, pro Gesellschaft, auch für Rückstände
Bilanz · GuV · Anlagespiegel · E-Bilanz · Körperschaftsteuererklärung · Gewerbesteuererklärung · Umsatzsteuerjahreserklärung · Bundesanzeiger-Offenlegung · StB-Signatur mit Berufshaftpflicht · 12 Monate Finanzamtsvertretung · 1 Jahr kostenlose Steuerberatung · Eröffnungsbilanz inklusive
8. Häufige Fragen
Darf man Bilanzen selbst erstellen — auch mehrere rückständige?
Ja — die interne Aufstellung ist für jedes Jahr erlaubt. Für die E-Bilanz-Einreichung und Steuererklärungen jedes einzelnen Jahres ist ein Steuerberater nach § 2 StBerG erforderlich. OnlineBilanz holt alle rückständigen Jahre chronologisch auf — zum Festpreis pro Jahr.
In welcher Reihenfolge müssen mehrere rückständige Bilanzen erstellt werden?
Immer chronologisch — mit dem ältesten offenen Jahr beginnen. Jede Bilanz übernimmt die Schlusswerte des Vorjahres. Eine falsche Reihenfolge macht alle nachfolgenden Bilanzen inhaltlich inkorrekt.
Was kostet es, mehrere rückständige Bilanzen bei OnlineBilanz nachholen zu lassen?
499,95 € inkl. MwSt. pro Jahr — derselbe Festpreis wie für einen regulären Jahresabschluss. Kein Eilzuschlag für Rückstände. Bei vier rückständigen Jahren: 4 × 499,95 € = 1.999,80 € inkl. MwSt. — alles vollständig erledigt.
Ich habe mehrere GmbHs — darf ich alle Bilanzen selbst erstellen?
Ja — für jede Gesellschaft intern aufstellen erlaubt. Die E-Bilanz und Steuererklärungen erfordern für jede Gesellschaft separat einen Steuerberater. OnlineBilanz übernimmt alle Gesellschaften zum Festpreis von je 499,95 € inkl. MwSt. pro Jahr und Gesellschaft.
9. Fazit: Darf man Bilanzen selbst erstellen?
Ja — man darf Bilanzen selbst erstellen. Intern aufstellen ist für jede Bilanz, jedes Jahr und jede Gesellschaft erlaubt. Die Steuerberater-Pflicht gilt für jede einzelne Einreichung — und summiert sich bei Rückständen entsprechend.
Die smarte Lösung bei mehreren Bilanzen: intern so weit wie möglich vorbereiten, OnlineBilanz für alle Jahre und Gesellschaften gleichzeitig beauftragen. Chronologische Aufholung, kein Eilzuschlag, klarer Festpreis pro Jahr.
- Bilanzen selbst erstellen: für jedes Jahr und jede Gesellschaft intern erlaubt
- Rückständige Bilanzen: immer chronologisch — ältestes Jahr zuerst
- E-Bilanz und Steuererklärungen: für jedes Jahr Steuerberater erforderlich
- OnlineBilanz: 499,95 € inkl. MwSt. pro Jahr — auch für Rückstände und mehrere Gesellschaften
„Drei Jahre gleichzeitig nachholen klingt nach viel Arbeit. Für uns ist es Routine. Bilanzen selbst erstellen — intern so weit wie möglich, der Rest kommt zu OnlineBilanz.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz
Mehrere rückständige Bilanzen? Alle Jahre in einem Auftrag — kein Eilzuschlag.
Bilanzen mit OnlineBilanz — 499,95 € inkl. MwSt. pro Jahr. Auch für Rückstände und mehrere Gesellschaften.Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB, § 264 HGB, § 2 StBerG. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.


