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18.10.25
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
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Sachanlagen218.400 €
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B. Umlaufvermögen
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten
Darf man Bilanzen selbst erstellen? Für GmbH & mehrere Jahre | OnlineBilanz

OnlineBilanz Wissensdatenbank Darf man Bilanzen selbst erstellen

Darf man Bilanzen selbst erstellen? Mehrere Jahresabschlüsse für GmbH & UG

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die direkte Antwort

Ja — man darf Bilanzen selbst erstellen. Die interne Aufstellung ist für jedes Jahr und jede Gesellschaft erlaubt. Für die steuerrechtliche Einreichung hingegen ist ein zugelassener Steuerberater gesetzlich vorgeschrieben — egal ob es sich um eine oder mehrere Bilanzen handelt. Unternehmen, die dabei professionelle Unterstützung suchen, können beispielsweise einen Steuerberater für die Bilanz in Frankfurt beauftragen, der sowohl die Aufstellung als auch die fristgerechte Einreichung übernimmt.

Darf man Bilanzen selbst erstellen? — der Plural macht den Unterschied. Wer mehrere Jahresabschlüsse aufholen muss oder mehrere Gesellschaften betreut, stellt sich nicht nur die Frage nach der rechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach der richtigen Reihenfolge, den kumulierten Risiken und der effizientesten Lösung. Dieser Artikel beantwortet alle drei.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

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Mindestens eine Bilanz pro Jahr — für jedes Geschäftsjahr und jede Gesellschaft separat

2.500 €

Mindest-Ordnungsgeld pro fehlendem Jahr beim Bundesanzeiger — summiert sich bei Rückständen schnell

499,95 €

Festpreis pro Jahr bei OnlineBilanz — auch für rückständige Bilanzen, kein Eilzuschlag

1. Grundsatz: Ja — auch mehrere Bilanzen darf man selbst erstellen

Die Frage, ob man Bilanzen selbst erstellen darf, gilt für jeden Jahresabschluss gleichermaßen: Die interne Aufstellung ist grundsätzlich erlaubt — egal ob es sich um eine, zwei oder fünf Bilanzen handelt. § 242 HGB verpflichtet zur Erstellung, schreibt aber keinen externen Steuerberater vor. Wer dennoch professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, etwa weil die eigene Kapazität fehlt oder Unsicherheiten bestehen, findet beim Steuerberater für die Bilanz in Halle einen konkreten Anlaufpunkt vor Ort.

Was sich bei mehreren Bilanzen ändert: der Aufwand, die Reihenfolge und die kumulierten Risiken — besonders wenn Bilanzen rückständig sind.

Dieselbe Regel — multipliziert

Was für eine einzelne Bilanz gilt, gilt für jede weitere: Intern aufstellen erlaubt, steuerrechtlich einreichen nur mit Steuerberater. Bei drei rückständigen Jahren bedeutet das: drei E-Bilanzen, drei Körperschaftsteuererklärungen, drei Bundesanzeiger-Einreichungen — alle mit Steuerberater. OnlineBilanz erledigt das für 499,95 € inkl. MwSt. pro Jahr.

2. Wann fallen mehrere Bilanzen an?

Rückständige Jahre

Die häufigste Situation: Eine GmbH hat einen oder mehrere Jahresabschlüsse nicht erstellt. Alle offenen Jahre müssen nachgeholt werden — chronologisch, beginnend beim ältesten Jahr.

Mehrere Gesellschaften

Wer eine GmbH und eine Holding oder mehrere operative Gesellschaften führt, muss für jede Gesellschaft separat Bilanzen erstellen — jede hat ihre eigene Jahresabschlusspflicht.

Unterjährige Ereignisse

Bei Umwandlungen, Verschmelzungen oder Aufspaltungen können Zwischenbilanzen zu mehreren Stichtagen erforderlich sein — zusätzlich zur regulären Jahresbilanz.

3. Was intern erlaubt ist

Für jede einzelne der mehreren Bilanzen gilt dieselbe Grenze: Intern aufstellen erlaubt, steuerrechtlich einreichen nur mit Steuerberater.

  • Buchführungsdaten für alle Jahre aufbereiten — alle Belege und Exporte pro Geschäftsjahr strukturieren
  • Bilanzen intern aufstellen — Rohbilanzen pro Jahr als Grundlage für den Steuerberater
  • Jahresexporte erstellen — DATEV-Export oder CSV für jedes Jahr aus der Buchhaltungssoftware
  • E-Bilanzen einreichen — für jedes Jahr zwingend mit Steuerberater-Zertifikat via ELSTER
  • Steuererklärungen einreichen — für jedes Jahr vorbehaltene Tätigkeit nach § 2 StBerG

4. Die Pflicht zur chronologischen Reihenfolge

Wer mehrere rückständige Bilanzen selbst erstellt oder erstellen lässt, muss zwingend chronologisch vorgehen — also mit dem ältesten offenen Jahr beginnen. Der Grund:

Technischer Grund

Jede Bilanz übernimmt die Schlusssalden des Vorjahres als Eröffnungswerte. Wer 2023 vor 2022 erstellt, arbeitet mit falschen Anfangswerten — alle Folgebilanzen sind inhaltlich inkorrekt.

Steuerrechtlicher Grund

Verlustvorträge, Bewertungskontinuität und steuerliche Wahlrechte hängen von den Vorjahresabschlüssen ab. Das Finanzamt prüft Jahresabschlüsse im Zusammenhang.

5. Kumulative Risiken bei Rückständen

GeschäftsjahrOffenlegungsfristStatus (April 2026)
202131. Dezember 2022Abgelaufen — sofort nachholen
202231. Dezember 2023Abgelaufen — sofort nachholen
202331. Dezember 2024Abgelaufen — sofort nachholen
202431. Dezember 2025Abgelaufen — sofort nachholen
202531. Dezember 2026Frist läuft noch

Ordnungsgelder kumulieren sich

Pro fehlendem Jahr beim Bundesanzeiger: Ordnungsgeld ab 2.500 €. Bei vier rückständigen Jahren: potenziell 10.000 € oder mehr — plus laufende Steuerschätzungen durch das Finanzamt für jedes fehlende Jahr. Je früher alle Bilanzen nachgeholt werden, desto geringer der Gesamtschaden.

„Darf man Bilanzen selbst erstellen? Ja. Aber bei mehreren rückständigen Jahren ist die Frage nicht mehr nur die Erlaubnis — es geht darum, schnell und vollständig zu handeln. Wer uns drei oder vier Jahre auf einmal gibt, hat das Problem in einem Zug gelöst.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

6. Mehrere Gesellschaften: Separate Pflichten

Wer mehrere GmbHs oder eine Holding-Struktur betreibt, muss für jede Gesellschaft separat Bilanzen erstellen — unabhängig voneinander, mit eigenen Fristen und eigenen Bundesanzeiger-Einreichungen. Die Frage „Darf man Bilanzen selbst erstellen?“ gilt für jede Gesellschaft einzeln.

Was für jede Gesellschaft gilt

Eigene Bilanz · Eigene GuV · Eigene E-Bilanz · Eigene Steuererklärungen · Eigene Bundesanzeiger-Einreichung · Eigene Fristen

Was OnlineBilanz übernimmt

Alle Gesellschaften zu je 499,95 € inkl. MwSt. pro Jahr · Kein Koordinationsaufwand · Chronologisch bei Rückständen · Alles aus einer Hand

7. OnlineBilanz: Mehrere Bilanzen zum Festpreis — auch rückständige

499,95 € inkl. MwSt. — pro Jahr, pro Gesellschaft, auch für Rückstände

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8. Häufige Fragen

Darf man Bilanzen selbst erstellen — auch mehrere rückständige?

Ja — die interne Aufstellung ist für jedes Jahr erlaubt. Für die E-Bilanz-Einreichung und Steuererklärungen jedes einzelnen Jahres ist ein Steuerberater nach § 2 StBerG erforderlich. OnlineBilanz holt alle rückständigen Jahre chronologisch auf — zum Festpreis pro Jahr.

In welcher Reihenfolge müssen mehrere rückständige Bilanzen erstellt werden?

Immer chronologisch — mit dem ältesten offenen Jahr beginnen. Jede Bilanz übernimmt die Schlusswerte des Vorjahres. Eine falsche Reihenfolge macht alle nachfolgenden Bilanzen inhaltlich inkorrekt.

Was kostet es, mehrere rückständige Bilanzen bei OnlineBilanz nachholen zu lassen?

499,95 € inkl. MwSt. pro Jahr — derselbe Festpreis wie für einen regulären Jahresabschluss. Kein Eilzuschlag für Rückstände. Bei vier rückständigen Jahren: 4 × 499,95 € = 1.999,80 € inkl. MwSt. — alles vollständig erledigt.

Ich habe mehrere GmbHs — darf ich alle Bilanzen selbst erstellen?

Ja — für jede Gesellschaft intern aufstellen erlaubt. Die E-Bilanz und Steuererklärungen erfordern für jede Gesellschaft separat einen Steuerberater. OnlineBilanz übernimmt alle Gesellschaften zum Festpreis von je 499,95 € inkl. MwSt. pro Jahr und Gesellschaft.

9. Fazit: Darf man Bilanzen selbst erstellen?

Ja — man darf Bilanzen selbst erstellen. Intern aufstellen ist für jede Bilanz, jedes Jahr und jede Gesellschaft erlaubt. Die Steuerberater-Pflicht gilt für jede einzelne Einreichung — und summiert sich bei Rückständen entsprechend.

Die smarte Lösung bei mehreren Bilanzen: intern so weit wie möglich vorbereiten, OnlineBilanz für alle Jahre und Gesellschaften gleichzeitig beauftragen. Chronologische Aufholung, kein Eilzuschlag, klarer Festpreis pro Jahr.

  • Bilanzen selbst erstellen: für jedes Jahr und jede Gesellschaft intern erlaubt
  • Rückständige Bilanzen: immer chronologisch — ältestes Jahr zuerst
  • E-Bilanz und Steuererklärungen: für jedes Jahr Steuerberater erforderlich
  • OnlineBilanz: 499,95 € inkl. MwSt. pro Jahr — auch für Rückstände und mehrere Gesellschaften
„Drei Jahre gleichzeitig nachholen klingt nach viel Arbeit. Für uns ist es Routine. Bilanzen selbst erstellen — intern so weit wie möglich, der Rest kommt zu OnlineBilanz.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

Mehrere rückständige Bilanzen? Alle Jahre in einem Auftrag — kein Eilzuschlag.

Bilanzen mit OnlineBilanz — 499,95 € inkl. MwSt. pro Jahr. Auch für Rückstände und mehrere Gesellschaften.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB, § 264 HGB, § 2 StBerG. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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SG
Servet Gündogan
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Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
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Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

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Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

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Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

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Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

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