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OnlineBilanzBlogVerdeckte Gewinnausschüttung: Beispiele und typische Fallgruppen im Überblick

Verdeckte Gewinnausschüttung: Beispiele und typische Fallgruppen im Überblick

Veröffentlicht: 30.06.2026Aktualisiert: 30.06.2026Fachlich geprüft: 30.06.2026Lesezeit: ca. 9 Minuten

Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist kein Kavaliersdelikt: Sie löst bei der GmbH Körperschaft- und Gewerbesteuer aus und beim Gesellschafter zusätzlich Kapitalertragsteuer – ohne dass ein Cent Liquidität geflossen sein muss. Betriebsprüfer kennen die Muster genau. Dieser Artikel zeigt die häufigsten Fallgruppen mit konkreten Beispielen, erläutert die steuerliche Bewertung und gibt praxisnahe Hinweise zur Vermeidung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Ein verdeckte Gewinnausschüttung Beispiel liegt immer dann vor, wenn eine GmbH ihrem Gesellschafter oder einer nahestehenden Person einen Vermögensvorteil gewährt, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem fremden Dritten nicht gewährt hätte – klassisch etwa durch überhöhtes Geschäftsführergehalt, nicht vorab vereinbarte Tantiemen, unangemessene Pensionszusagen, Firmenwagen zur Privatnutzung ohne Nutzungsvertrag oder die Übernahme privater Kosten über die GmbH. Die vGA erhöht das zu versteuernde Einkommen der GmbH und führt beim Gesellschafter zu Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG).

Was ist eine vGA? (Kurzüberblick)

Die verdeckte Gewinnausschüttung ist im deutschen Steuerrecht nicht legaldefiniert, aber in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG geregelt: Minderungen oder verhinderte Erhöhungen des Einkommens der Körperschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, dürfen das körperschaftsteuerliche Einkommen nicht mindern. Der Bundesfinanzhof (BFH) konkretisiert: Eine vGA liegt vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte.

Rechtsfolge im Überblick

Die vGA wird dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzugerechnet. Sie unterliegt Körperschaftsteuer (15 %), Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Beim Gesellschafter entstehen Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, die der Abgeltungsteuer (25 % zzgl. SolZ) oder – bei Antragstellung und Beteiligung ≥ 25 % – dem Teileinkünfteverfahren unterliegen. Kapitalertragsteuer wird nachgefordert.

Grundlagen zu Buchung, Bilanzierung und Offenlegungspflichten im Jahresabschluss der GmbH werden an dieser Stelle nur angerissen – vertiefte Informationen finden Sie im verlinkten Übersichtsartikel. Im Folgenden stehen die sieben häufigsten Fallgruppen im Mittelpunkt, die Betriebsprüfer regelmäßig aufgreifen.

Fallgruppe 1: Überhöhtes Geschäftsführergehalt

Der Klassiker schlechthin. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) kann sein Gehalt faktisch selbst festsetzen – und genau deshalb prüft das Finanzamt, ob die Vergütung einem Fremdvergleich standhält.

Was die vGA auslöst

Maßgeblich ist, was ein ordentlicher Geschäftsleiter einem familienfremden Manager für dieselbe Tätigkeit in einem vergleichbaren Unternehmen zahlen würde (externer Fremdvergleich). Übersteigt das Gesamtpaket (Fixgehalt + Tantieme + Nebenleistungen) diesen Betrag, ist der übersteigende Teil eine vGA. Einschlägige Gehaltsvergleichsstudien (z. B. BBE, Kienbaum) oder Branchendaten der Finanzverwaltung dienen als Anhaltspunkt. Problematisch ist außerdem die fehlende zivilrechtliche Wirksamkeit des Anstellungsvertrags: Fehlt ein Gesellschafterbeschluss oder wurde der Vertrag nicht schriftlich und im Voraus fixiert, ist bereits dem Grunde nach keine betriebliche Veranlassung erkennbar.

Wie man sie vermeidet

Schließen Sie den Anstellungsvertrag vor Tätigkeitsbeginn schriftlich ab, dokumentieren Sie den Gesellschafterbeschluss und holen Sie einen aktuellen Gehaltsvergleich ein. Überprüfen Sie das Gesamtpaket jährlich und passen Sie es – ebenfalls per Beschluss – an die Unternehmensgröße an. Angemessen ist auch eine Gesamtbezügeprüfung: Tantieme und Fixgehalt zusammen dürfen typischerweise nicht mehr als 75 % des Jahresgewinns vor Gehalt und Ertragsteuern ausmachen (75 %-Grenze, BFH v. 27.03.2001 – I R 27/99).

Fallgruppe 2: Tantieme ohne vorherige Vereinbarung

Tantiemen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn sie vor dem Beginn des Wirtschaftsjahres, für das sie gewährt werden, klar und eindeutig vereinbart wurden (Rückwirkungsverbot, ständige BFH-Rechtsprechung).

Was die vGA auslöst

Wird die Tantieme erst im Jahresabschluss oder durch Gesellschafterbeschluss nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgesetzt, fehlt es an der vorherigen Vereinbarung. Gleiches gilt für unklare Berechnungsformeln oder Ermessensklauseln ohne Obergrenze. Auch Nur-Tantiemen (kein Fixgehalt) sind in der Regel nicht fremdüblich und damit vGA-verdächtig.

Wie man sie vermeidet

Nehmen Sie eine klare Tantiemeklausel mit Bemessungsgrundlage, Prozentsatz und Auszahlungszeitraum in den Anstellungsvertrag auf – vor Jahresbeginn. Beachten Sie die Angemessenheitsgrenze: Der BFH hält eine Gesamttantieme von bis zu 50 % des Jahresüberschusses nach Körperschaftsteuer für grundsätzlich fremdüblich, sofern das Fixgehalt marktgerecht ist.

Fallgruppe 3: Unangemessene Pensionszusage

Pensionszusagen an GGF sind ein besonders fehlerträchtiges Gestaltungsfeld. Sie bieten steuerliche Vorteile (Rückstellungsbildung senkt den Gewinn), werden aber von der Finanzverwaltung intensiv geprüft.

Was die vGA auslöst

  • Erdienbarkeit: Der GGF muss die Pension noch „erdienen“ können. Als Faustregel gilt: Bei Zusage im Alter über 60 Jahren (nach BFH-Rechtsprechung, zuletzt verschärft) ist eine Erdienbarkeit kaum noch darstellbar. Die Finanzverwaltung setzt die Grenze regelmäßig bei einem Mindestzeitraum von 10 Jahren bis zur Altersgrenze an.
  • Überversorgung: Pension + gesetzliche Rente dürfen 75 % der letzten Aktivbezüge nicht übersteigen (R 6a Abs. 23 EStR). Der übersteigende Teil der Rückstellung ist vGA.
  • Fehlende Finanzierbarkeit: Die GmbH muss die Zusage wirtschaftlich tragen können.
  • Formfehler: Die Zusage muss schriftlich, eindeutig und unverfallbar ausgestaltet sein (§ 6a EStG).

Wie man sie vermeidet

Lassen Sie Pensionszusagen vor Erteilung versicherungsmathematisch und steuerrechtlich prüfen. Achten Sie auf ausreichenden Erdienungszeitraum und dokumentieren Sie die Finanzierbarkeit. Eine regelmäßige Überprüfung der Überversorgungsgrenze bei Gehaltserhöhungen ist Pflicht.

Fallgruppe 4: Firmenwagen und Privatnutzung

Der Dienstwagen des GGF ist ein Dauerbrenner in Betriebsprüfungen – nicht wegen der Nutzungsüberlassung an sich, sondern wegen typischer Vertragsmängel.

Was die vGA auslöst

Fehlt ein schriftlicher Nutzungsüberlassungsvertrag, der auch die Privatnutzung regelt, oder wird ein unangemessen teures Fahrzeug für eine kleine GmbH angeschafft, liegt eine vGA nahe. Typisch: Der GGF nutzt das Fahrzeug privat, führt kein Fahrtenbuch und zahlt keinen geldwerten Vorteil (1 %-Regelung) nach – die GmbH trägt die Kosten still. Auch die Überlassung mehrerer Fahrzeuge an einen GGF ohne betriebliche Notwendigkeit ist vGA-verdächtig. Ebenso kritisch: Fahrzeuge, die dem Ehepartner oder erwachsenen Kindern des GGF überlassen werden, ohne dass diese in der GmbH tätig sind.

Wie man sie vermeidet

Regeln Sie Firmenwagen schriftlich im Anstellungsvertrag oder in einem separaten Nutzungsüberlassungsvertrag. Legen Sie fest, ob Privatnutzung gestattet ist und wie der geldwerte Vorteil versteuert wird (1 %-Regelung oder Fahrtenbuch). Prüfen Sie die Angemessenheit der Fahrzeugklasse an Umsatz und Branchenüblichkeit.

Fallgruppe 5: Miet- und Darlehensverträge mit Gesellschaftern

Verträge zwischen GmbH und Gesellschafter sind steuerrechtlich grundsätzlich anerkannt – aber nur, wenn sie dem Fremdvergleich standhalten und wie unter fremden Dritten abgewickelt werden.

Mietverträge

Mietet die GmbH Räume vom Gesellschafter zu einem über dem Marktniveau liegenden Mietzins, ist die Differenz zum Fremdüblichen eine vGA. Gleiches gilt, wenn die GmbH Renovierungen an gemieteten Privaträumen des GGF trägt, ohne dass dies vereinbart oder angemessen vergütet ist. Auch die Rückwärtsrichtung ist problematisch: Überlässt die GmbH dem Gesellschafter GmbH-Eigentum unentgeltlich oder zu günstig, entsteht ebenfalls eine vGA.

Darlehensverträge

Darlehen der GmbH an den Gesellschafter müssen fremdüblich verzinst sein, über klare Rückzahlungsmodalitäten verfügen und tatsächlich zurückgezahlt werden. Ein zinsloses oder nicht ernsthaft durchgesetztes Darlehen gilt in Höhe des entgangenen Zinses als vGA (Zinsvorteil). Der BFH legt hier den marktüblichen Zinssatz zugrunde – als Orientierung dienen Bundesbank-Referenzzinssätze. Umgekehrt: Darlehen des Gesellschafters an die GmbH zu überhöhtem Zinssatz führen ebenfalls zu einer vGA in Höhe des nicht fremdüblichen Zinsanteils.

Wie man sie vermeidet

Schließen Sie alle Verträge schriftlich und vor Beginn der Leistungsbeziehung ab. Holen Sie Marktpreisvergleiche ein (z. B. Mietspiegel, Bankkonditionen). Halten Sie vereinbarte Zahlungen tatsächlich und pünktlich ein – ein beherrschender Gesellschafter muss das Vereinbarte strikt befolgen.

Fallgruppe 6: Private Kosten über die GmbH

Nicht selten buchen GGF persönliche Ausgaben als Betriebsausgaben der GmbH. Betriebsprüfer achten besonders auf diese Positionen:

Häufige Beispiele für private Kosten als vGA

  • Urlaubs- und Freizeitreisen als „Geschäftsreisen“ deklariert
  • Private Bewirtungskosten (Familie, Freunde) als Kundenessen gebucht
  • Kosten für Haus, Garten, Hobbyraum des GGF als Bürokosten
  • Private Versicherungsprämien (Privathaftpflicht, Lebensversicherung) über die GmbH
  • Schulgeld oder Studienkosten der Kinder des GGF
  • Luxusgüter (Kunstwerke, Schmuck) ohne betrieblichen Bezug

Jede dieser Positionen, die die GmbH für den Gesellschafter trägt, ohne dass eine betriebliche Veranlassung belegt ist, stellt eine vGA dar – und zwar in voller Höhe der aufgewendeten Kosten. Bei beherrschenden Gesellschaftern gilt: Bereits das Fehlen einer klaren, im Voraus getroffenen Vereinbarung reicht aus, um die betriebliche Veranlassung zu verneinen.

Fallgruppe 7: Inflationsausgleichsprämie als vGA

Die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11c EStG (bis zu 3.000 EUR, begünstigt im Zeitraum Oktober 2022 bis Dezember 2024) war für Arbeitnehmer gedacht – nicht für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. Hier lauert eine oft unterschätzte vGA-Falle.

Was die vGA auslöst

Zahlt die GmbH dem beherrschenden GGF eine Inflationsausgleichsprämie, ohne dass diese vor der Auszahlung im Anstellungsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss vereinbart wurde, fehlt es an der vorherigen klaren Vereinbarung. Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11c EStG setzt zudem voraus, dass die Zahlung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erfolgt. Bei einem beherrschenden GGF ist dies besonders kritisch: Er kann die Zahlung selbst veranlassen und kontrollieren. Fehlt die Vorab-Vereinbarung, behandelt das Finanzamt die gesamte Prämie als vGA – sie ist damit weder beim GGF steuerfrei noch bei der GmbH abzugsfähig, sondern wird als Gewinnausschüttung umqualifiziert.

Wie man sie vermeidet

Für noch offene Sachverhalte gilt: Dokumentieren Sie den Gesellschafterbeschluss mit konkretem Betrag und Rechtsgrundlage rückwirkend – soweit dies zeitlich noch möglich war. Für künftige Sonderzahlungen immer: Beschluss vor Auszahlung, klare Vereinbarung im Anstellungsvertrag, Fremdvergleich mit Arbeitnehmerbehandlung im Betrieb.

Berechnung und Bewertung der vGA – Rechenbeispiel

Die Bewertung der vGA erfolgt nach dem gemeinen Wert (§ 8 Abs. 2 KStG i. V. m. § 9 BewG) – also dem Betrag, den ein fremder Dritter im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen bzw. zahlen würde.

Praxis-Rechenbeispiel: Überhöhtes GGF-Gehalt

Position Betrag
Tatsächliches GGF-Jahresgehalt (brutto) 240.000 EUR
Fremdübliches Gehalt laut Vergleichsstudie 160.000 EUR
vGA-Betrag (Differenz) 80.000 EUR
Körperschaftsteuer auf vGA (15 %) 12.000 EUR
SolZ auf KSt (5,5 %) 660 EUR
Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %, Messzahl 3,5 %) 11.200 EUR
Kapitalertragsteuer beim GGF (25 % auf 80.000 EUR) 20.000 EUR
SolZ auf KapESt (5,5 %) 1.100 EUR
Gesamtsteuerbelastung aus vGA 44.960 EUR

Hinzu kommt, dass das bereits versteuerte Gehalt des GGF (als Lohnsteuer) grundsätzlich auf die Kapitalertragsteuer angerechnet werden kann – aber nur, wenn und soweit eine Doppelbelastung tatsächlich entsteht und das Finanzamt entsprechende Anträge bearbeitet. Die Abwicklung ist aufwändig und fehlerträchtig. Besser: Die vGA von vornherein vermeiden.

Buchungssatz bei Feststellung einer vGA

Außerbilanzielle Hinzurechnung der vGA zum körperschaftsteuerlichen Einkommen (80.000 EUR); gleichzeitig Umbuchung beim Gesellschafter: Lohnaufwand → verdeckte Gewinnausschüttung (nicht abzugsfähige Betriebsausgabe).

Für eine präzise Berechnung der steuerlichen Auswirkungen – auch unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens bei einer Beteiligung ≥ 25 % – empfiehlt sich der Steuer-Kostenrechner von onlinebilanz.de.

Vermeidungsstrategien: Checkliste für die Praxis

Die wichtigste Prämisse lautet: Was unter fremden Dritten schriftlich, im Voraus und zu marktüblichen Konditionen vereinbart wäre, hält auch dem Finanzamt stand. Beherrschende Gesellschafter (Beteiligung > 50 %) müssen dabei besonders sorgfältig vorgehen, weil bei ihnen Vorab-Vereinbarung und Fremdvergleich kumulativ geprüft werden.

Alle Verträge zwischen GmbH und Gesellschafter schriftlich und vor Leistungsbeginn abschließen
Gesellschafterbeschlüsse für Gehalt, Tantieme, Sonderzahlungen und Pensionszusagen dokumentieren und im Beschlussbuch aufbewahren
Fremdvergleich für GGF-Vergütung mindestens alle zwei Jahre anhand aktueller Gehaltsvergleichsstudien prüfen
Tantiemevereinbarung vor Beginn des Wirtschaftsjahres mit eindeutiger Berechnungsformel und Obergrenze festhalten
Pensionszusage vor Erteilung versicherungsmathematisch und steuerrechtlich prüfen lassen (Erdienbarkeit, Überversorgung)
Firmenwagen-Nutzungsüberlassung schriftlich regeln, geldwerten Vorteil korrekt versteuern
Darlehen: schriftlicher Vertrag, marktüblicher Zinssatz, tatsächliche Rückzahlung sicherstellen
Private Kosten konsequent vom Betriebsvermögen trennen; Belege mit betrieblichem Nachweis versehen
Sonderzahlungen (Inflationsausgleich, Boni) erst nach Beschluss und bei belegter Fremdüblichkeit auszahlen
Jahresabschluss und Gehaltsstruktur gemeinsam mit dem Steuerberater auf vGA-Risiken durchleuchten
Risiko: Beherrschender Gesellschafter

Bei Beteiligung > 50 % prüft das Finanzamt besonders streng. Jede Zuwendung ohne vorige schriftliche Vereinbarung gilt als gesellschaftlich veranlasst – also als vGA. Doppelte Dokumentationspflicht: Beschluss UND Fremdvergleich.

Chance: Proaktive Gestaltung

Wer Verträge, Beschlüsse und Fremdvergleiche sauber dokumentiert, kann vGA-Risiken nahezu eliminieren. Eine strukturierte Überprüfung im Rahmen des Jahresabschlusses deckt Schwachstellen frühzeitig auf.

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Fazit: verdeckte gewinnausschüttung beispiel – lieber vermeiden als erklären

Ein verdeckte Gewinnausschüttung Beispiel ist schnell gefunden – ob überhöhtes Gehalt, rückwirkende Tantieme, Pensionsfehler, Firmenwagen ohne Vertrag oder private Kosten über die GmbH. Jeder dieser Fälle löst eine Doppelbelastung aus: Steuer bei der GmbH und beim Gesellschafter. Der Schlüssel zur Vermeidung liegt in drei Grundsätzen: vorherige schriftliche Vereinbarung, Fremdvergleich und tatsächliche Durchführung. Wer diese Grundsätze konsequent anwendet und die Vertragsstruktur jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses überprüft, schützt sich vor unangenehmen Überraschungen in der Betriebsprüfung.

80.000 EUR

Typische vGA im Gehaltsbeispiel

44.960 EUR

Gesamtsteuerbelastung aus vGA im Rechenbeispiel

75 %

Überversorgungsgrenze bei Pensionszusagen

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein typisches Beispiel für eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Ein typisches verdeckte Gewinnausschüttung Beispiel ist das überhöhte Geschäftsführergehalt: Zahlt die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer mehr als ein fremder Dritter für dieselbe Tätigkeit erhalten würde, ist die Differenz eine vGA – mit Körperschaft-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer als Folge.

Wie wird eine verdeckte Gewinnausschüttung berechnet?

Die vGA wird in Höhe des Betrags angesetzt, um den die tatsächliche Leistung den fremdüblichen Wert übersteigt (bzw. unterschreitet). Dieser Betrag wird dem körperschaftsteuerlichen Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzugerechnet und beim Gesellschafter als Kapitalertrag (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) besteuert.

Ist die Inflationsausgleichsprämie für GGF eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Ja, wenn sie ohne vorherige schriftliche Vereinbarung oder Gesellschafterbeschluss ausgezahlt wurde. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern fehlt es dann an der notwendigen Vorab-Vereinbarung, sodass die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11c EStG entfällt und eine vGA vorliegt.

Was sind verdeckte Gewinnausschüttungen bei Darlehen?

Gewährt die GmbH dem Gesellschafter ein zinsloses oder unterverzinstes Darlehen, entsteht in Höhe des entgangenen marktüblichen Zinses eine vGA. Umgekehrt ist ein überhöhter Zinssatz beim Gesellschafterdarlehen an die GmbH ebenfalls vGA-verdächtig.

Wie vermeidet man verdeckte Gewinnausschüttungen?

Durch drei Grundsätze: (1) Alle Vereinbarungen schriftlich und vor Beginn der Leistungsbeziehung treffen, (2) Fremdvergleich mit marktüblichen Konditionen dokumentieren, (3) Vereinbartes tatsächlich und pünktlich durchführen. Eine jährliche Überprüfung im Rahmen des Jahresabschlusses deckt Risiken frühzeitig auf.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Fachliche Prüfung

Fabian Klement

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Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

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Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

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Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

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Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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