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OnlineBilanzBlogVerbindlichkeitenspiegel: Pflichtangabe nach § 285 Nr. 1 HGB mit Muster

Verbindlichkeitenspiegel: Pflichtangabe nach § 285 Nr. 1 HGB mit Muster

Veröffentlicht: 23.07.2026Aktualisiert: 23.07.2026Fachlich geprüft: 23.07.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Der Verbindlichkeitenspiegel ist für viele GmbH-Geschäftsführer eine der unübersichtlichsten Pflichtangaben im Jahresabschluss – dabei folgt er einer klaren gesetzlichen Systematik. Wer Restlaufzeiten falsch gliedert, Sicherheiten nicht offenlegt oder die Erleichterungen für kleine Gesellschaften übersieht, riskiert einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk oder Nachfragen des Finanzamts. Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Verbindlichkeitenspiegel korrekt aufbauen, mit einer vollständigen Mustertabelle.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Der Verbindlichkeitenspiegel ist eine Pflichtangabe im Anhang nach § 285 Nr. 1 HGB, die alle bilanziellen Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten (bis 1 Jahr, 1–5 Jahre, über 5 Jahre) und gesicherten Beträgen aufschlüsselt. Kleine GmbH im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sind von der Anhangangabe befreit und können stattdessen einen Bilanzvermerk nutzen; mittelgroße und große GmbH müssen den vollständigen Spiegel im Anhang ausweisen.

Rechtsgrundlage & BilRUG-Stand

Die Pflicht zum Verbindlichkeitenspiegel ergibt sich unmittelbar aus § 285 Nr. 1 HGB. Danach sind im Anhang für jeden Posten der Verbindlichkeiten des Bilanzgliederungsschemas nach § 266 Abs. 3 HGB der Gesamtbetrag sowie die auf Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren entfallenden Beträge anzugeben. Zusätzlich sind Art und Form der Sicherheiten zu nennen.

Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) von 2015, in Kraft seit dem Geschäftsjahr 2016, hat die Schwellenwerte für die Größenklassen (§ 267 HGB) angehoben und damit den Kreis der kleinen Gesellschaften erweitert, die Erleichterungen beanspruchen können. Die aktuell geltenden Schwellenwerte wurden zuletzt durch die Schwellenwertrichtlinie 2023/2775/EU angepasst und sind in Deutschland ab dem Geschäftsjahr 2024 anzuwenden: Kleine GmbH liegt vor bei Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio. €, Umsatzerlöse ≤ 15 Mio. € und ≤ 50 Arbeitnehmer (zwei von drei Merkmalen). Für ältere Abschlüsse galten niedrigere Werte – prüfen Sie daher stets den maßgeblichen Stichtag.

Hinweis BilRUG

Das BilRUG hat inhaltlich an der Angabepflicht nach § 285 Nr. 1 HGB selbst nichts geändert, aber durch die erhöhten Größenklassenschwellen deutlich mehr GmbH in die Erleichterungszone verschoben. Prüfen Sie jedes Geschäftsjahr neu, welcher Größenklasse Ihre GmbH angehört.

Was gehört in den Verbindlichkeitenspiegel?

Der Verbindlichkeitenspiegel erfasst sämtliche Verbindlichkeitenposten der Passivseite nach § 266 Abs. 3 C HGB, also:

  • Anleihen (davon konvertibel)
  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  • Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
  • Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
  • Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  • Sonstige Verbindlichkeiten

Nicht erfasst werden Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern – auch wenn diese auf der Passivseite ausgewiesen sind. Ebenso sind Eventualverbindlichkeiten (§ 251 HGB) getrennt zu behandeln; sie erscheinen nicht im Verbindlichkeitenspiegel, sondern in einer eigenen Anhangangabe.

Mehr zu den Grundlagen des vollständigen Jahresabschlusses finden Sie in unserem Überblicksartikel auf onlinebilanz.de.

Restlaufzeiten-Gliederung: bis 1 Jahr, 1–5 Jahre, über 5 Jahre

Das Gesetz verlangt in § 285 Nr. 1 Buchst. a HGB explizit nur zwei Restlaufzeitkategorien: bis zu einem Jahr und mehr als fünf Jahre. Die mittlere Kategorie 1–5 Jahre ergibt sich zwingend als Restgröße (Gesamtbetrag minus Kurzfrist minus Langfrist) und wird in der Praxis stets mitgezeigt, weil der Leser sonst keine vollständige Laufzeitstruktur erhält. DATEV und andere gängige Softwaresysteme bilden alle drei Spalten standardmäßig ab.

Maßgeblicher Zeitpunkt

Die Restlaufzeit bemisst sich nach dem Bilanzstichtag, nicht nach dem Ursprungslaufzeitbeginn. Eine 10-jährige Grundschuld, die am Stichtag noch 4 Jahre läuft, fällt in die Kategorie „1–5 Jahre“.

Besonderes Augenmerk ist auf Tilgungsvereinbarungen zu richten: Wenn ein langfristiges Darlehen vertraglich vereinbarte Jahrestilgungen enthält, ist der im nächsten Jahr fällige Tilgungsanteil in die Spalte „bis 1 Jahr“ zu stellen, der verbleibende Restbetrag entsprechend auf die anderen Laufzeitbänder aufzuteilen. Einmalige Endfälligkeitsdarlehen werden demgegenüber komplett in dem Band ausgewiesen, in das ihr Fälligkeitsdatum fällt.

Bei Kontokorrentkrediten (revolvierende Linien) gilt die formal vereinbarte Kündigungs- oder Verlängerungsfrist. Ist die Kreditlinie unbefristet oder jederzeit kündbar, ist sie als kurzfristig (bis 1 Jahr) auszuweisen, auch wenn sie dauerhaft in Anspruch genommen wird.

Besicherte Verbindlichkeiten: Offenlegungspflicht & Fallstricke

Nach § 285 Nr. 1 Buchst. b HGB sind Art und Form der Sicherheiten für besicherte Verbindlichkeiten anzugeben. Typische Sicherheitenarten:

  • Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld) auf Betriebsgrundstücke
  • Sicherungsübereignung von Maschinen oder Warenlagern
  • Abtretung von Forderungen (stille Zession)
  • Bürgschaften Dritter (Gesellschafter, Muttergesellschaft)
  • Verpfändung von Wertpapieren oder Bankguthaben

Achtung: Bürgschaften von Gesellschaftern sind nicht im Verbindlichkeitenspiegel der GmbH selbst auszuweisen, sondern allenfalls als Haftungsverhältnis nach § 285 Nr. 3 HGB. Im Verbindlichkeitenspiegel erscheint nur die durch die Bürgschaft besicherte Verbindlichkeit – mit Hinweis auf die Besicherungsart.

Die Angabe muss qualitativ (Art der Sicherheit) und quantitativ (Betrag der besicherten Verbindlichkeit) erfolgen. Ein bloßer Hinweis „dinglich gesichert“ ohne Betrag genügt den Anforderungen nicht. In der Praxis empfiehlt sich eine Fußnote oder Spalte in der Tabelle, die den besicherten Betrag und die Sicherheitenart kombiniert.

Anhangangabe vs. Bilanzvermerk: Wer muss was?

Hier liegt eine der häufigsten Verwechslungen in der Praxis. Das HGB unterscheidet zwei Darstellungsorte:

Anhangangabe (§ 285 Nr. 1 HGB)

Gilt für mittelgroße und große GmbH (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB). Der vollständige tabellarische Verbindlichkeitenspiegel mit Restlaufzeiten und Sicherheitenangaben muss im Anhang erscheinen. Kleine GmbH sind nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB von dieser Pflicht befreit.

Bilanzvermerk (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB)

Gilt für alle GmbH als Mindestpflicht: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind unter dem jeweiligen Bilanzposten zu vermerken. Kleine GmbH können sich auf diesen Vermerk beschränken; mittelgroße/große GmbH müssen Bilanzvermerk und Anhangangabe erbringen.

Der Bilanzvermerk nach § 268 Abs. 5 HGB lautet typischerweise in der Bilanz: „davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 1.200.000 €“ – unmittelbar unter dem entsprechenden Verbindlichkeitenposten. Er ersetzt für kleine GmbH den ausführlichen Anhang-Spiegel, nicht aber die qualitative Sicherheitenangabe.

Wichtig: Auch kleine GmbH müssen Art und Form der Sicherheiten im Anhang angeben, wenn solche bestehen – diese Angabepflicht ist von der Erleichterung nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB nicht vollständig dispensiert. Prüfen Sie § 288 Abs. 1 HGB im Wortlaut sorgfältig.

Erleichterungen für kleine GmbH

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB dürfen nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB auf die Anhangangabe des vollständigen Verbindlichkeitenspiegels verzichten. Sie müssen lediglich:

  • Den Bilanzvermerk nach § 268 Abs. 5 HGB je Verbindlichkeitenposten ausweisen (Betrag mit Restlaufzeit > 1 Jahr)
  • Art und Form der Sicherheiten im Anhang oder unter der Bilanz angeben, sofern Verbindlichkeiten besichert sind
  • Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert vermerken (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
  • Die Größenklasse zweimal hintereinander erfüllt haben (§ 267 Abs. 4 HGB – Stichtagsprinzip)

Mikro-Kapitalgesellschaften nach § 267a HGB genießen noch weitergehende Erleichterungen: Sie dürfen den Anhang vollständig weglassen, wenn sie die Angaben nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB unter der Bilanz ausweisen – der Verbindlichkeitenspiegel entfällt damit vollständig. Schwellenwerte für Mikro: Bilanzsumme ≤ 450.000 €, Umsatz ≤ 900.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer (zwei von drei).

Verbindlichkeitenspiegel Muster: Mustertabelle & Excel-Vorlage

Die folgende Tabelle zeigt einen vollständigen Verbindlichkeitenspiegel im Format, das für mittelgroße und große GmbH als Anhangangabe erforderlich ist. Die Spaltenstruktur entspricht dem IDW-Standard und dem DATEV-Standardformular.

Verbindlichkeitenposten (§ 266 Abs. 3 C HGB) Gesamt­betrag
31.12. (€)
davon
bis 1 Jahr (€)
davon
1–5 Jahre (€)
davon
> 5 Jahre (€)
davon besichert (€) / Art
Anleihen 0 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.800.000 120.000 480.000 1.200.000 1.800.000 / Grundschuld
Erhaltene Anzahlungen 45.000 45.000 0 0
Verbindlichkeiten aus L+L 320.000 320.000 0 0
Wechselverbindlichkeiten 0 0 0 0
Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen 250.000 250.000 0 0
Verbindlichkeiten ggü. Beteiligungsunternehmen 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 98.000 98.000 0 0
Summe Verbindlichkeiten 2.513.000 833.000 480.000 1.200.000 1.800.000
Vorjahr 2.680.000 910.000 530.000 1.240.000 1.960.000

Anmerkungen zur Tabelle: Der Ausweis der Vorjahreszahlen ist nach § 265 Abs. 2 HGB Pflicht. Die Spalten „1–5 Jahre“ und „> 5 Jahre“ ergeben zusammen die langfristigen Verbindlichkeiten; die Summe aller drei Laufzeitspalten muss dem Gesamtbetrag entsprechen (Kontrollsumme).

Eine Excel-Vorlage mit automatischer Kontrollsumme und Vorjahrsspalten können Sie über den Demo-Zugang von onlinebilanz.de herunterladen und direkt befüllen.

Praxisbeispiel: Muster-GmbH mit Rechenweg

Die Muster-GmbH (mittelgroße GmbH, Geschäftsjahr = Kalenderjahr) hat zum 31.12. des Berichtsjahres folgende Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten:

  • Investitionsdarlehen A: Restschuld 900.000 €, endfällig in 7 Jahren, besichert durch Grundschuld 900.000 €
  • Investitionsdarlehen B: Restschuld 600.000 €, jährliche Tilgung 120.000 €, Laufzeit noch 5 Jahre, besichert durch Grundschuld 600.000 €
  • Kontokorrentlinie: 300.000 € in Anspruch genommen, unbefristet kündbar

Laufzeitaufteilung Darlehen B:
Tilgung Jahr 1 (bis 1 Jahr): 120.000 €
Tilgung Jahre 2–5 (1–5 Jahre): 4 × 120.000 € = 480.000 €
Restbetrag > 5 Jahre: 0 € (Laufzeit endet nach 5 Jahren)

Kontokorrentlinie: Unbefristet kündbar → vollständig „bis 1 Jahr“: 300.000 €

Darlehen A: Endfällig in 7 Jahren → vollständig „> 5 Jahre“: 900.000 €

Ergebnis für den Verbindlichkeitenspiegel (Posten „Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten“):

Laufzeitband Darlehen A Darlehen B Kontokorrent Gesamt
Bis 1 Jahr 0 120.000 300.000 420.000
1–5 Jahre 0 480.000 0 480.000
> 5 Jahre 900.000 0 0 900.000
Gesamt 900.000 600.000 300.000 1.800.000

Besicherungsangabe im Anhang: „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1.500.000 € (Darlehen A und B) sind durch Grundschulden auf das Betriebsgrundstück in [Ort] dinglich gesichert.“

Buchungshinweis: Die Aufteilung der Tilgungsraten in kurz- und langfristige Anteile erfordert ggf. eine Umbuchung innerhalb des Verbindlichkeitenkontos. Buchen Sie den kurzfristigen Tilgungsanteil zum Bilanzstichtag auf ein separates Konto „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, fällig in < 1 Jahr“ um, damit die Bilanzsystematik und der Verbindlichkeitenspiegel übereinstimmen.

Verbindlichkeitenspiegel in DATEV & Software erstellen

In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen wird der Verbindlichkeitenspiegel im Modul „Jahresabschluss“ unter „Anhangtexte / Pflichtangaben“ automatisch aus den Kontensalden befüllt, sofern die Konten korrekt den HGB-Bilanzpositionen zugeordnet sind. Die Laufzeitbänder müssen manuell in den Anlagenstammdaten oder über spezifische DATEV-Felder gepflegt werden – sie ergeben sich nicht automatisch aus dem Kontostand.

Wichtige Einstellungen in DATEV:

  • Verbindlichkeitenkonten den Bilanzpositionen nach § 266 Abs. 3 C HGB zuordnen
  • Restlaufzeiten je Einzelverbindlichkeit in den Stammdaten hinterlegen
  • Sicherheitenart im Freitextfeld „Besicherung“ vermerken
  • Vorjahreszahlen aus dem Vorjahresabschluss übernehmen (automatischer DATEV-Transfer)

Auch cloudbasierte Lösungen wie onlinebilanz.de führen den Verbindlichkeitenspiegel als strukturierten Eingabebereich. Über den Kostenrechner können Sie prüfen, welches Paket für Ihre GmbH-Größe geeignet ist. Die Software prüft automatisch Kontrollsummen und warnt bei fehlenden Besicherungsangaben.

Alle Verbindlichkeitenposten nach § 266 Abs. 3 C HGB vollständig erfasst?
Restlaufzeiten auf Basis des Bilanzstichtags berechnet?
Tilgungsanteile korrekt auf Laufzeitbänder aufgeteilt?
Kontokorrentkredite ohne feste Laufzeit als kurzfristig ausgewiesen?
Besicherte Beträge und Sicherheitenart vollständig angegeben?
Vorjahreszahlen (§ 265 Abs. 2 HGB) in der Tabelle enthalten?
Größenklasse geprüft: Anhang oder nur Bilanzvermerk erforderlich?
Kontrollsumme: Summe der drei Laufzeitspalten = Gesamtbetrag?

Fazit

Der Verbindlichkeitenspiegel ist mehr als eine formale Pflichtangabe – er gibt Gläubigern, Gesellschaftern und dem Finanzamt einen klaren Blick auf die Fälligkeitsstruktur und Besicherung der Unternehmensverbindlichkeiten. Mittelgroße und große GmbH müssen die vollständige Tabelle im Anhang ausweisen; kleine GmbH können sich auf den Bilanzvermerk beschränken, müssen aber Sicherheiten weiterhin offenlegen. Die Laufzeiteinteilung (bis 1 Jahr, 1–5 Jahre, über 5 Jahre) folgt dem Bilanzstichtag, nicht dem Vertragsabschluss. Besonderes Augenmerk verdienen tilgungsplanbasierte Darlehen und unbefristete Kontokorrentlinien. Nutzen Sie die Mustertabelle und die Checkliste als Arbeitsgrundlage und prüfen Sie jedes Jahr neu, welcher Größenklasse Ihre GmbH angehört – die BilRUG-Schwellenwerte haben sich zuletzt 2024 geändert.

3 Laufzeitbänder

Restlaufzeiten-Gliederung nach § 285 Nr. 1 HGB

7,5 Mio. € Bilanzsumme

Schwelle kleine GmbH (ab GJ 2024)

450.000 € Bilanzsumme

Schwelle Mikro-GmbH (§ 267a HGB)

Häufig gestellte Fragen

Müssen kleine GmbH einen Verbindlichkeitenspiegel erstellen?

Nein, kleine GmbH nach § 267 Abs. 1 HGB sind nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB von der Anhangangabe befreit. Sie müssen stattdessen nur den Bilanzvermerk nach § 268 Abs. 5 HGB ausweisen (Betrag mit Restlaufzeit über 1 Jahr je Bilanzposten). Bestehen gesicherte Verbindlichkeiten, sind Art und Form der Sicherheiten aber dennoch anzugeben.

Was ist der Unterschied zwischen Anhangangabe und Bilanzvermerk beim Verbindlichkeitenspiegel?

Der Bilanzvermerk nach § 268 Abs. 5 HGB erscheint direkt unter dem Bilanzposten und nennt nur den Betrag mit Restlaufzeit über einem Jahr. Die Anhangangabe nach § 285 Nr. 1 HGB enthält zusätzlich die vollständige Restlaufzeitgliederung (bis 1 Jahr, 1–5 Jahre, über 5 Jahre) und die Sicherheitenangaben in Tabellenform. Mittelgroße und große GmbH benötigen beides.

Wie werden Kontokorrentkredite im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesen?

Unbefristet kündbare oder täglich fällige Kontokorrentkredite werden vollständig im Laufzeitband „bis 1 Jahr" ausgewiesen, auch wenn sie dauerhaft in Anspruch genommen werden. Maßgeblich ist die formal vereinbarte Kündigungsfrist, nicht die tatsächliche Nutzungsdauer.

Muss der Verbindlichkeitenspiegel Vorjahreszahlen enthalten?

Ja. Nach § 265 Abs. 2 HGB sind für jeden Posten des Jahresabschlusses die Vorjahresbeträge anzugeben. Dies gilt auch für den Verbindlichkeitenspiegel im Anhang. Ohne Vorjahreszahlen ist die Angabe formell unvollständig.

Wie behandle ich teilweise besicherte Verbindlichkeiten im Verbindlichkeitenspiegel?

Nur der tatsächlich besicherte Teilbetrag ist als „besichert" auszuweisen. Ist beispielsweise ein Darlehen von 1.000.000 € nur in Höhe von 800.000 € durch eine Grundschuld gesichert, sind 800.000 € als besicherter Betrag anzugeben. Art der Sicherheit und der besicherte Betrag müssen aus der Angabe klar hervorgehen.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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