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OnlineBilanzBlogUnternehmensnachfolge-Beratung: Wer berät, was es kostet und welche Förderung es gibt

Unternehmensnachfolge-Beratung: Wer berät, was es kostet und welche Förderung es gibt

Veröffentlicht: 23.07.2026Aktualisiert: 23.07.2026Fachlich geprüft: 23.07.2026Lesezeit: ca. 9 Minuten

Eine Unternehmensnachfolge ist eines der komplexesten Projekte im Leben eines GmbH-Geschäftsführers – steuerlich, rechtlich und betriebswirtschaftlich. Wer die falschen Berater beauftragt oder zu spät startet, riskiert erhebliche Steuermehrbelastungen und juristische Fallstricke. Dieser Artikel zeigt, welche Beraterlandschaft existiert, was professionelle Begleitung kostet und welche Fördergelder den Aufwand reduzieren.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Unternehmensnachfolge-Beratung umfasst je nach Phase unterschiedliche Fachleute: Der Steuerberater optimiert die steuerliche Struktur, der Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV/DIHK) koordiniert den Gesamtprozess, der M&A-Berater organisiert den externen Verkauf, der Rechtsanwalt sichert die Vertragsgestaltung, und die IHK bietet kostenlose Erstorientierung. Kosten variieren zwischen einigen Hundert Euro für eine IHK-Erstberatung und mehreren Hunderttausend Euro bei komplexen M&A-Transaktionen. Die BAFA-Förderung „Unternehmensberatung für KMU“ erstattet bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten bis maximal 1.550 EUR Zuschuss.

Warum professionelle Unternehmensnachfolge-Beratung unverzichtbar ist

Rund 125.000 Familienunternehmen und mittelständische Betriebe suchen jährlich in Deutschland eine Nachfolgeregelung. Viele Übergaben scheitern nicht am fehlenden Nachfolger, sondern an mangelnder Vorbereitung. Die Übergabe einer GmbH berührt gleichzeitig das Erbschaftsteuerrecht (§§ 13a, 13b ErbStG), das Körperschaftsteuerrecht, das Umwandlungsrecht (UmwG), das Gesellschaftsrecht nach GmbHG sowie das Zivilrecht. Kein einzelner Berater beherrscht alle Disziplinen gleichermaßen – deshalb ist ein koordiniertes Beratungsteam der Normalfall, nicht die Ausnahme.

Ein häufiger Fehler: Geschäftsführer beauftragen erst dann einen Steuerberater, wenn der Kaufvertrag bereits paraphiert ist. Zu diesem Zeitpunkt sind steuerliche Gestaltungsoptionen – etwa die Nutzung des § 17 EStG bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen oder die Umstrukturierung über eine Holding – bereits vertan. Professionelle Beratung muss mindestens drei bis fünf Jahre vor dem geplanten Übergabezeitpunkt beginnen.

Hinweis: Vorlaufzeit beachten

Steuerliche Optimierungsmaßnahmen wie die Einbringung in eine Holdingstruktur unterliegen Sperrfristen von bis zu sieben Jahren (§ 22 UmwStG). Eine kurzfristige Beratung kurz vor der Übergabe kann diese Gestaltungen nicht mehr nutzen.

Die Beraterlandschaft im Überblick

Der Markt für Unternehmensnachfolge-Beratung ist heterogen. Je nach Unternehmensgröße, Übergabeform (familienintern, MBO, externer Verkauf) und Komplexität sind unterschiedliche Beraterdisziplinen gefragt. Die folgende Tabelle gibt eine erste Orientierung:

Beratertyp Kernkompetenz Typische Phase Honorarrahmen
Steuerberater (generalistisch) Steuerliche Strukturierung, Jahresabschluss, Due Diligence Früh & Abschluss Zeithonorar 120–300 EUR/h
Fachberater Unternehmensnachfolge (DStV) Gesamtprozesskoordination, Unternehmensbewertung, Nachfolgekonzept Gesamtprozess Pauschal 3.000–25.000 EUR
M&A-Berater / Corporate Finance Käufersuche, Transaktionsstrukturierung, LOI/SPA Verkaufsprozess Retainer + Success Fee 3–8 % des Kaufpreises
Rechtsanwalt / Notar Anteilskaufvertrag, GmbH-rechtliche Fragen, Erbrecht Vertragsphase Zeithonorar 200–450 EUR/h; Notargebühren nach GNotKG
IHK / HWK / Kammern Erstberatung, Nachfolgebörse, Netzwerkvermittlung Orientierungsphase Kostenlos bis 200 EUR
Unternehmensberater (KMU-fokussiert) Organisationsentwicklung, Personalübergang, Käuferbegleitung Integrationsphase Zeithonorar 100–200 EUR/h

Der Steuerberater: steuerliche Strukturierung der Nachfolge

Der Steuerberater ist in aller Regel der erste Ansprechpartner für den GmbH-Geschäftsführer, weil er das Unternehmen durch die laufende Mandatsbeziehung – Jahresabschluss, Steuererklärungen, Lohnbuchhaltung – bereits gut kennt. Seine Kernaufgabe in der Nachfolgeberatung liegt in der steuerlichen Optimierung der Übergabe.

Zentrale Themen des Steuerberaters bei der Unternehmensnachfolge-Beratung:

  • Analyse der optimalen Übergabeform: entgeltliche Veräußerung, Schenkung, gemischte Schenkung oder Erbfolge
  • Steuerliche Bewertung der GmbH-Anteile (vereinfachtes Ertragswertverfahren nach § 199 BewG für Erbschaftsteuerzwecke)
  • Prüfung der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen (§§ 13a, 13b ErbStG): Regelverschonung 85 % oder Optionsverschonung 100 %
  • Gestaltung von Versorgungsleistungen und Kaufpreisraten steueroptimiert (§ 10 EStG, § 22 EStG)
  • Holding-Strukturierung vor der Übergabe zur Minimierung der Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Begleitung der steuerlichen Due Diligence (offene Betriebsprüfungen, latente Steuern)
  • Erstellung normgerechter Jahresabschlüsse als Bewertungsgrundlage für die Unternehmensbewertung

Wichtig: Ein generalistischer Steuerberater ohne vertiefte Nachfolgekompetenz stößt bei komplexen Umstrukturierungen schnell an Grenzen. In solchen Fällen empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Fachberater.

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV): der Spezialist im Mittelpunkt

Der Fachberater für Unternehmensnachfolge ist ein gesetzlich nicht geschützter, aber vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) und einzelnen Steuerberaterkammern zertifizierter Qualifikationstitel. Voraussetzung ist in der Regel eine mehrjährige Berufserfahrung als Steuerberater sowie die erfolgreiche Absolvierung eines spezialisierten Lehrgangs mit Prüfung (typischerweise 200+ Unterrichtsstunden). Inhaltlich werden abgedeckt: Unternehmensbewertung, Nachfolgeplanung, steuerliches Umstrukturierungsrecht und Verhandlungsführung.

Qualifikationsnachweis prüfen

Wer den Titel „Fachberater für Unternehmensnachfolge“ führt, sollte auf Anfrage Zertifikat und Fortbildungsnachweise vorlegen können. Einige Kammern führen öffentliche Register. Alternativ bietet der DIHK ein eigenes Zertifizierungsprogramm für Nachfolgeberater an.

Der Fachberater übernimmt typischerweise die Gesamtkoordination des Nachfolgeprozesses: Er erstellt das Nachfolgekonzept, koordiniert Steuerberater, Anwalt und M&A-Berater, führt die Unternehmensbewertung durch und begleitet Käufer- und Verkäufergespräche. Damit ist er der „Dirigent“ in einem komplexen Beratungsensemble.

M&A-Berater: professioneller externer Unternehmensverkauf

Sobald die Nachfolge extern – also an einen strategischen Investor, einen Finanzinvestor oder im Rahmen eines Management-Buy-out (MBO) – erfolgen soll, kommt ein M&A-Berater ins Spiel. Corporate-Finance-Boutiquen und spezialisierte Unternehmensberatungen für Unternehmensnachfolge strukturieren den gesamten Verkaufsprozess: von der Unternehmensbewertung über das Information Memorandum bis zur Käuferidentifikation und Verhandlungsführung.

Typisches Honorarmodell bei M&A-Mandaten:

  • Retainer (monatliche Bereitstellungsgebühr): 2.000–10.000 EUR/Monat, wird meist auf die Erfolgsgebühr angerechnet
  • Success Fee: 3–8 % des Transaktionswertes bei kleineren Transaktionen (< 5 Mio. EUR); bei größeren Deals Staffelmodelle (sog. Lehman-Formel oder Double Lehman)
  • Mindestgebühr: Häufig 50.000–150.000 EUR als Untergrenze, unabhängig vom Kaufpreis

Vorsicht bei „No-Cure-No-Pay“-Versprechen ohne Retainer: Berater ohne Festhonorar haben wirtschaftliche Anreize, schnell abzuschließen – nicht unbedingt zum besten Preis für den Verkäufer. Prüfen Sie Referenztransaktionen und vermeiden Sie exklusive Mandate mit langen Laufzeiten ohne Kündigungsrecht.

Rechtsanwalt: Vertragssicherheit und Haftungsschutz

Der Rechtsanwalt für Unternehmensnachfolge – idealerweise mit dem Fachanwaltstitel für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht oder Erbrecht – ist unverzichtbar für die rechtssichere Gestaltung der Transaktion. Kernaufgaben:

  • Gestaltung und Verhandlung des Anteilskaufvertrages (Share Purchase Agreement, SPA) einschließlich Garantie- und Freistellungsregelungen
  • GmbH-rechtliche Fragen: Anpassung des Gesellschaftsvertrages, Einziehung und Abtretung von Geschäftsanteilen nach § 15 GmbHG, notarielle Beurkundung
  • Erbschafts- und schenkungsrechtliche Gestaltungen: Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsregelungen, Nießbrauchvorbehalt
  • Arbeitsrechtliche Aspekte: Betriebsübergang nach § 613a BGB, Informationspflichten gegenüber Arbeitnehmern
  • Wettbewerbsverbote für den Veräußerer (Post-Closing-Obligations)

Notarkosten für die Beurkundung der Anteilsabtretung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Geschäftswert (regelmäßig der Kaufpreis) ab. Bei einem Kaufpreis von 1 Mio. EUR sind Notarkosten von ca. 3.000–5.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer realistisch.

IHK, Kammern und öffentliche Förderstellen: kostenlose Erstorientierung

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Handwerkskammern (HWK) bieten bundesweit kostenlose oder sehr günstige Erstberatungen zur Unternehmensnachfolge an. Über die IHK-Unternehmensbörse „nexxt-change“ (Bundesinitiative gemeinsam mit KfW, DIHK und Bundesministerium für Wirtschaft) können Unternehmen und Nachfolger anonym zueinander finden. Die Nutzung ist kostenlos.

Weitere öffentliche Anlaufstellen:

  • KfW: Förderprogramme für Nachfolger (z. B. ERP-Gründerkredit – Universell für Unternehmensübernahmen ab 25.000 EUR Kreditvolumen)
  • Landesförderinstitute: Ergänzende Zuschüsse und Bürgschaften (z. B. NRW.BANK, Bayern Kapital, Bürgschaftsbank Bayern)
  • RKW Kompetenzzentrum: Kostenlose Leitfäden und regionale Beratungsangebote zur Betriebsübergabe
  • BAFA: Geförderte Unternehmensberatung (siehe nächster Abschnitt)

Kosten und Honorarmodelle der Unternehmensnachfolge-Beratung im Detail

Die Gesamtkosten einer professionellen Nachfolgeberatung hängen stark von Unternehmensgröße, Übergabeform und benötigten Disziplinen ab. Folgende Bandbreiten sind marktüblich:

Familieninterne Übergabe / Schenkung
Steuerberater: 5.000–20.000 EUR
Fachberater Unternehmensnachfolge: 3.000–15.000 EUR
Rechtsanwalt / Notar: 3.000–10.000 EUR
Gesamt: ca. 10.000–45.000 EUR
Externer Unternehmensverkauf (M&A)
Steuerberater / Tax Due Diligence: 15.000–50.000 EUR
M&A-Berater (Success Fee 5 % auf 2 Mio. EUR): 100.000 EUR
Rechtsanwalt SPA-Verhandlung: 20.000–60.000 EUR
Gesamt: ca. 135.000–210.000 EUR

Honorarmodelle variieren erheblich. Steuerberater rechnen häufig nach dem Zeitaufwand ab (120–300 EUR/h netto). Für Nachfolgeprojekte werden zunehmend Pauschalangebote mit klar definierten Leistungspaketen vereinbart – das schafft Kostenklarheit für den Mandanten. M&A-Berater arbeiten fast immer mit einer Kombination aus Retainer und erfolgsabhängiger Komponente.

BAFA-Förderung und weitere Zuschüsse für die Nachfolgeberatung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen des Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ Beratungsleistungen für KMU – explizit auch für Unternehmensnachfolge. Aktuelle Konditionen (Stand 2025):

Parameter Regelung
Förderfähige Beratungskosten (Tagessatz) Bis maximal 1.500 EUR netto pro Beratertag
Maximale förderfähige Beratungskosten gesamt 3.100 EUR netto (entspricht ca. 2 Beratertagen)
Fördersatz (allgemein; Unternehmen > 2 Jahre) 50 % der förderfähigen Kosten
Maximaler Zuschuss 1.550 EUR
Zuschuss für strukturschwache Regionen / neue Bundesländer Bis 80 %; max. 2.480 EUR
Antragstellung Vor Beratungsbeginn über BAFA-Portal; Regionaler Ansprechpartner (Leitstelle) einzuschalten
Berechtigte Unternehmen KMU im Sinne der EU-KMU-Definition (< 250 MA, < 50 Mio. EUR Jahresumsatz)

Die BAFA-Förderung deckt nur einen begrenzten Teil der Gesamtkosten einer Nachfolgeberatung ab. Sie eignet sich besonders für die Erstberatungs- und Konzeptphase. Für die gesamte Transaktion sind ergänzende Finanzierungsquellen erforderlich. Der Antrag muss zwingend vor Beratungsbeginn gestellt werden – nachträgliche Anträge werden abgelehnt.

Zusätzlich zur BAFA-Förderung bieten viele Bundesländer eigene Zuschusssysteme: So fördert etwa Bayern im Rahmen des „Digitalbonus“ oder der „Beratungsförderung Bayern“ ergänzend, Nordrhein-Westfalen über das Programm „Beratung.NRW“. Eine kumulative Inanspruchnahme von Bundes- und Landesförderung ist möglich, soweit die Gesamtförderung 100 % der Kosten nicht überschreitet und De-minimis-Grenzen eingehalten werden.

Praxisbeispiel: GmbH-Nachfolge mit konkreter Beratungskostenkalkulation

Ausgangssituation: Maschinenbau-GmbH, Umsatz 3,5 Mio. EUR, EBIT 420.000 EUR, Gesellschafter-Geschäftsführer (65 Jahre) möchte in 3 Jahren an einen externen Käufer veräußern. Unternehmenswert: ca. 2,0–2,5 Mio. EUR (Multiple 5× EBIT als Richtwert).

Empfohlene Beratungsstrecke und Kosten:

Leistung Berater Geschätzte Kosten (netto)
Nachfolgekonzept, steuerliche Optimierung, Holding-Check Fachberater Unternehmensnachfolge / StB 12.000 EUR
Jahresabschlüsse 2023–2025 (3 Jahre, Bewertungsbasis) Steuerberater (laufendes Mandat) Laufendes Mandat
Unternehmensbewertungsgutachten (IDW S1) WP / StB 8.000 EUR
M&A-Mandat: Retainer 18 Monate à 3.000 EUR M&A-Boutique 54.000 EUR
M&A-Mandat: Success Fee 4,5 % auf 2,2 Mio. EUR Kaufpreis M&A-Boutique 99.000 EUR
SPA-Verhandlung, GmbH-rechtliche Abwicklung Rechtsanwalt / Notar 22.000 EUR
Gesamtberatungskosten (netto) ca. 195.000 EUR

BAFA-Förderung: Für die Nachfolgekonzept-Phase (12.000 EUR) können bis zu 3.100 EUR förderfähig gestellt werden → Zuschuss 1.550 EUR. Die M&A-Leistungen sind nicht BAFA-fähig (Success Fee = erfolgsabhängig, keine förderfähige Beratungsleistung).

Steuerlicher Effekt der Veräußerung: Bei Verkauf der GmbH-Anteile durch die Holdinggesellschaft (§ 8b KStG) sind 95 % des Gewinns körperschaftsteuerfrei – ein zentrales Argument für die frühzeitige Holdingstrukturierung. Ohne Holding wäre der Veräußerungsgewinn beim Gesellschafter-Geschäftsführer nach dem Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) mit 60 % steuerpflichtig.

Buchungsbeispiel Kaufpreiszahlung (Eingang bei der Holding-GmbH):
Bank 2.200.000 EUR an Beteiligung GmbH-Anteile 100.000 EUR + Ertrag aus Anteilsveräußerung 2.100.000 EUR
→ 5 % steuerpflichtiger Anteil nach § 8b Abs. 3 KStG: 105.000 EUR
→ Effektive KSt-Belastung auf Holdingebene: ca. 15.825 EUR (15,825 % auf 105.000 EUR)

Dieser Steuervorteil übersteigt die gesamten Beratungskosten um ein Vielfaches – ein klares Argument für die frühzeitige steuerliche Beratung. Weitere Grundlagen zur Bewertung und Bilanzierung finden Sie in unserem Artikel zum Jahresabschluss der GmbH.

Auswahlkriterien: Den richtigen Berater für die Unternehmensnachfolge finden

Die Auswahl des richtigen Beraters ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Nachfolgeprozess. Folgende Kriterien helfen bei der systematischen Auswahl:

  • Qualifikationsnachweis: Fachberater-Zertifikat (DStV/DIHK), Fachanwaltstitel, Referenztransaktionen in vergleichbarer Größenordnung und Branche nachfordern
  • Interessenkonflikte prüfen: Berät der M&A-Berater auch Käufer? Bestehen Verflechtungen mit Investoren? Transparenz über Vergütungsstruktur einfordern
  • Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA): Vor jeder Erstbesprechung mit Unternehmensdaten eine NDA unterzeichnen lassen
  • Honorartransparenz: Schriftliches Angebot mit klarer Leistungsabgrenzung, Stundensatz, Pauschale oder Erfolgskomponente verlangen; § 611a BGB (Dienstvertrag) regelt Grundsätze
  • Referenzen einholen: Mindestens 2–3 Referenzkunden ähnlicher Größenordnung direkt kontaktieren
  • Teamstruktur klären: Wer bearbeitet das Mandat operativ? Vorsicht, wenn der Partner im Erstgespräch glänzt und dann Junior-Berater arbeiten
  • Netzwerk und Käuferzugang: Bei M&A-Mandaten: Wie groß ist die aktive Käuferdatenbank? Welche Branchen werden adressiert?
  • Digitale Kompetenz: Nutzung von Virtual Data Rooms, digitaler Kommunikation und Prozessmanagement-Tools ist heute Standard

Für eine schnelle Kostenschätzung und Orientierung zu digitalen Beratungsangeboten können Geschäftsführer den Kostenrechner von onlinebilanz.de nutzen. Wer die Digitalisierung der laufenden Buchhaltung als Basis für eine saubere Datenlage zur Nachfolge vorantreiben möchte, findet mit der Demo-Version einen schnellen Einstieg.

Fazit: Unternehmensnachfolge-Beratung frühzeitig und strukturiert aufstellen

Professionelle Unternehmensnachfolge-Beratung ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition mit messbarem Return: Steuereinsparungen durch frühzeitige Holdingstrukturierung, höhere Verkaufspreise durch professionelles M&A-Mandat und Haftungsvermeidung durch sorgfältige Vertragsgestaltung übersteigen die Beratungskosten in der Regel erheblich. Die Beraterlandschaft ist vielfältig – entscheidend ist, die richtige Disziplin zur richtigen Projektphase einzusetzen. Der Steuerberater startet früh, der Fachberater koordiniert, der M&A-Berater akquiriert Käufer, der Anwalt sichert den Vertragsabschluss rechtlich ab. Die IHK und die BAFA-Förderung bieten günstige Einstiegspunkte für die Orientierungsphase. Wer diesen strukturierten Ansatz konsequent verfolgt und mindestens drei Jahre Vorlaufzeit einplant, erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit seiner Nachfolge signifikant.

1.550 EUR

Max. BAFA-Zuschuss Nachfolgeberatung

3–8 %

M&A-Berater Success Fee (Kaufpreis)

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Fachberater für Unternehmensnachfolge?

Ein zertifizierter Fachberater für Unternehmensnachfolge berechnet je nach Leistungsumfang zwischen 3.000 und 25.000 EUR netto für ein vollständiges Nachfolgekonzept. Einzelne Stunden kosten typischerweise 150–300 EUR netto.

Wer fördert die Kosten der Unternehmensnachfolge-Beratung?

Das BAFA fördert über das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows" bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.550 EUR Zuschuss (Stand 2025). In strukturschwachen Regionen kann der Zuschuss bis zu 2.480 EUR betragen. Der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden.

Was macht ein Steuerberater bei der Unternehmensnachfolge?

Der Steuerberater analysiert die steuerlich optimale Übergabeform (Verkauf, Schenkung, Erbfolge), prüft Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG, gestaltet Versorgungsleistungen und begleitet die steuerliche Due Diligence. Er erstellt auch die Jahresabschlüsse als Bewertungsbasis.

Brauche ich für die Nachfolge einen M&A-Berater oder reicht der Steuerberater?

Bei familieninterner Nachfolge oder Schenkung genügen meist Steuerberater und Rechtsanwalt. Sobald ein externer Käufer gesucht wird, ist ein M&A-Berater mit aktivem Käufernetzwerk unverzichtbar – er erhöht Kaufpreis und Transaktionssicherheit erheblich.

Wie lange dauert eine professionelle Unternehmensnachfolge?

Eine vollständige Nachfolge vom Beginn der Planung bis zum Closing dauert typischerweise drei bis fünf Jahre. Steuerliche Optimierungsmaßnahmen (z. B. Holding-Einbringung) unterliegen Sperrfristen von bis zu sieben Jahren und müssen entsprechend früh umgesetzt werden.

Muss die Anteilsabtretung bei einer GmbH notariell beurkundet werden?

Ja. Nach § 15 Abs. 3 GmbHG bedürfen Verfügungen über GmbH-Anteile der notariellen Form. Die Beurkundungskosten richten sich nach dem GNotKG und hängen vom Geschäftswert (Kaufpreis) ab. Bei 1 Mio. EUR Kaufpreis sind ca. 3.000–5.000 EUR Notarkosten realistisch.

Über Autor und fachliche Prüfung

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Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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