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OnlineBilanzBlogUnbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse: SV-Nachweis für Vergabe und Nachunternehmerhaftung

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse: SV-Nachweis für Vergabe und Nachunternehmerhaftung

Veröffentlicht: 22.07.2026Aktualisiert: 22.07.2026Fachlich geprüft: 22.07.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Öffentliche Auftraggeber, Generalunternehmer und Präqualifizierungsstellen verlangen von beauftragten Unternehmen den Nachweis, dass Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden. Diesen Nachweis liefert die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse – ein Dokument, das auf den ersten Blick unscheinbar wirkt, im Vergabe- und Haftungsrecht jedoch erhebliche Bedeutung hat. Dieser Artikel erklärt GmbH- und UG-Geschäftsführern, wann die Bescheinigung zwingend erforderlich ist, wie sie bei AOK, TK, Barmer und anderen Kassen angefordert wird, worin sich die qualifizierte von der einfachen Variante unterscheidet und warum eine saubere Lohnbuchhaltung die unabdingbare Grundlage ist.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse bestätigt einem Arbeitgeber (GmbH/UG), dass er alle fälligen Sozialversicherungsbeiträge vollständig und fristgerecht abgeführt hat. Sie wird insbesondere bei öffentlichen Vergabeverfahren, Präqualifikationen nach VOB/A sowie im Rahmen der Nachunternehmerhaftung nach § 28e Abs. 3a–3f SGB IV verlangt. Arbeitgeber fordern sie direkt bei der zuständigen Einzugsstelle an – wahlweise schriftlich, über das SV-Meldeportal oder kassenspezifische Online-Portale. Voraussetzung ist ein lückenloser Beitragskontostand ohne offene Rückstände.

Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (auch: Krankenkassen-UB oder SV-Unbedenklichkeitsbescheinigung) ist ein amtliches Schreiben der gesetzlichen Krankenkasse in ihrer Funktion als Einzugsstelle für Gesamtsozialversicherungsbeiträge nach § 28h SGB IV. Sie bestätigt, dass der Arbeitgeber zum Ausstellungszeitpunkt keine rückständigen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung hat.

Inhaltlich bescheinigt das Dokument in der Regel:

  • die vollständige und fristgerechte Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge,
  • dass keine laufenden Beitragsrückstände bestehen,
  • ggf. den Zeitraum, auf den sich die Bescheinigung bezieht,
  • bei der qualifizierten Variante: den Nachweis ordnungsgemäßer Meldungen nach § 28a SGB IV.

Hinweis für Geschäftsführer

Die Krankenkasse stellt die UB stets als Arbeitgeber-Dokument aus. Sie hat nichts mit dem Versicherungsstatus einzelner Arbeitnehmer zu tun. Ausgestellt wird sie von der Kasse, bei der der Arbeitgeber die Beiträge einzieht – also in der Regel von der Kasse mit dem größten Mitgliederanteil im Betrieb oder der gewillkürten Einzugsstelle.

Rechtsgrundlagen: Vergabe, § 28e SGB IV und Nachunternehmerhaftung

Die Pflicht zur Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse ergibt sich aus verschiedenen Rechtsquellen, die je nach Auftragskontext ineinandergreifen.

Öffentliche Vergabe (VOB/A, UVgO, VgV)

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind Bieter und Auftragnehmer verpflichtet, ihre wirtschaftliche Zuverlässigkeit nachzuweisen. § 6a EU VOB/A und § 31 VgV verlangen Eigenerklärungen oder Nachweise über die ordnungsgemäße Erfüllung von Abgaben- und Beitragspflichten. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse werden dabei regelmäßig als geeigneter Nachweis anerkannt – sowohl im Unterschwellenbereich nach UVgO als auch im EU-weiten Verfahren. Präqualifizierungssysteme wie das PQ-VOB verlangen sie als Pflichtdokument mit definierter Gültigkeitsdauer (üblich: drei bis sechs Monate).

Nachunternehmerhaftung nach § 28e Abs. 3a–3f SGB IV

Die für GmbH und UG praktisch bedeutsamste Rechtsgrundlage ist die Generalunternehmerhaftung nach § 28e Abs. 3a SGB IV. Danach haftet ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, für die Sozialversicherungsbeiträge, die der Nachunternehmer für seine auf dem Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer schuldet – und zwar als selbstschuldnerischer Bürge.

Achtung Haftungsrisiko: Die Generalunternehmerhaftung nach § 28e Abs. 3a SGB IV gilt branchenübergreifend – nicht nur im Baugewerbe. Jede GmbH, die Nachunternehmer einsetzt, kann in diese Haftung geraten. Die Vorlage einer aktuellen Krankenkassen-UB des Subunternehmers ist das wichtigste Instrument zur Enthaftung nach § 28e Abs. 3b SGB IV.

§ 28e Abs. 3b SGB IV sieht eine Enthaftung des Auftraggebers vor, wenn der beauftragte Nachunternehmer zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegt und der Auftraggeber keinen Anlass hatte, an deren Richtigkeit zu zweifeln. Die Bescheinigung muss dabei von der zuständigen Einzugsstelle ausgestellt sein und darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein (Praxisempfehlung; die genaue Anforderung bestimmt der Auftraggeber).

§ 28e Abs. 3c–3f SGB IV regeln Sonderfälle wie Kettensubvergaben und die Haftungsfreistellung bei Einsatz zugelassener Verleihunternehmen.

Tariftreue- und Mindestlohngesetze der Länder

Mehrere Landesvergabegesetze (z. B. TVgG NRW, LVergabeG BW) verlangen ergänzend zur steuerlichen UB auch den SV-Nachweis als Eignungsvoraussetzung. Bieter ohne aktuelle Krankenkassen-UB können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Qualifizierte vs. einfache Bescheinigung: Unterschiede im Detail

In der Praxis unterscheiden Kassen und Vergabestellen zwischen zwei Typen der Unbedenklichkeitsbescheinigung:

Merkmal Einfache UB Qualifizierte UB
Inhalt Keine Beitragsrückstände zum Stichtag Zusätzlich: ordnungsgemäße Meldungen, korrekte Beitragsnachweise
Relevanz für § 28e SGB IV Ausreichend für Enthaftung nach § 28e Abs. 3b SGB IV Erforderlich bei Präqualifikation und manchen Landesvergabegesetzen
Ausstellungsdauer Kurzfristig (oft 1–3 Werktage) Länger (Prüfung der Meldehistorie, ggf. 1–2 Wochen)
Typische Anforderung Generalunternehmer, laufende Vergaben PQ-VOB, EU-weite Ausschreibungen, öffentliche Auftraggeber

Für die Enthaftung nach § 28e Abs. 3b SGB IV genügt in der Regel die einfache UB. Für Präqualifizierungsverfahren nach VOB/A oder den Eintrag in Bieterverzeichnisse sollte die qualifizierte Variante beantragt werden. Im Zweifel empfiehlt es sich, beim Auftraggeber oder der Präqualifizierungsstelle vorab zu klären, welcher Typ gefordert wird.

Anforderung bei AOK, TK und Barmer: Portale und Ablauf

Die Bescheinigung wird grundsätzlich bei der zuständigen Einzugsstelle angefordert – also bei der Krankenkasse, über die der Arbeitgeber die Beiträge abführt. Ist der Betrieb bei mehreren Kassen beitragspflichtig, kann es notwendig sein, mehrere Bescheinigungen einzuholen. In der Praxis wird die UB häufig bei der Kasse mit dem größten Mitgliederanteil beantragt.

AOK – Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Die AOK-Regionalkassen bieten seit 2023/2024 zunehmend digitale Arbeitgeberportale an. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse AOK kann je nach Regionalgeschäftsstelle über das AOK-Arbeitgeberportal, per gesichertem E-Mail-Formular oder klassisch schriftlich beantragt werden. Benötigt werden: Betriebsnummer (BBNR), Anschrift, Verwendungszweck (Vergabe/§ 28e SGB IV) und gewünschter Typ (einfach/qualifiziert). Die Bearbeitungszeit beträgt typischerweise drei bis sieben Werktage.

Techniker Krankenkasse (TK) – Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Techniker Krankenkasse Unbedenklichkeitsbescheinigung wird über das TK-Arbeitgeberportal (tk.de/arbeitgeber) oder schriftlich per formlosen Antrag angefordert. Die TK stellt die UB nach Prüfung des Beitragskontos aus. Arbeitgeber, die ihre Beitragsnachweise über DATEV Lohn und Gehalt oder eine andere Entgeltabrechnungssoftware übermitteln, profitieren davon, dass der Beitragskontenabruf durch die Kasse automatisiert erfolgt.

Barmer – Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Beim Barmer Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen steht das Barmer Arbeitgeber-Servicecenter zur Verfügung. Der Antrag kann telefonisch, per Post oder – soweit freigeschaltet – über das Barmer Arbeitgeberportal gestellt werden. Die Barmer benennt auf Anfrage die zuständige Geschäftsstelle für den jeweiligen Betrieb.

SV-Meldeportal als einheitlicher Kanal

Seit dem Ausbau des SV-Meldeportals (sv.net / svmeldeportal.de) können Arbeitgeber und ihre Steuerberater zunehmend SV-bezogene Verwaltungsvorgänge digital abwickeln. Die direkte Anforderung der UB über das SV-Meldeportal ist kassenabhängig; nicht alle Kassen haben diesen Prozess bereits vollständig integriert. Eine Anfrage beim Kassenservice klärt den aktuellen Stand.

DATEV-Integration

Für Arbeitgeber, die ihre Lohnabrechnung über DATEV Lohn und Gehalt erstellen lassen, ist der Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung im Regelfall in den Kassen-Kommunikationsmodulen vorbereitet. Der Steuerberater kann den Antrag im Mandantenauftrag stellen. Einige Kassen akzeptieren den Nachweis der ordnungsgemäßen DEÜV-Meldungen direkt aus dem DATEV-Ausdruck als Vorlage für die qualifizierte UB.

Praxistipp

Planen Sie bei Vergabeverfahren mindestens zwei bis drei Wochen Vorlauf für die Anforderung ein. Die Kasse prüft das Beitragskonto; bei offenen Mahnverfahren oder ungeklärten Beitragsmonaten kann sich die Ausstellung verzögern. Klären Sie Rückstände vorab mit Ihrer Lohnbuchhaltung oder Ihrem Steuerberater.

Zusammenspiel mit der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts

Neben der Krankenkassen-UB verlangen öffentliche Auftraggeber und Generalunternehmer regelmäßig auch die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (§ 48b EStG für den Baubereich, allgemeine UB für Vergabezwecke). Beide Dokumente erfüllen unterschiedliche Funktionen und ergänzen sich:

Merkmal Krankenkassen-UB Steuerliche UB (Finanzamt)
Ausstellende Stelle Zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse) Zuständiges Betriebsstättenfinanzamt
Bescheinigte Pflichten SV-Beiträge (KV, PV, RV, AV) Steuerliche Pflichten (USt, LSt, KSt, GewSt)
Rechtsgrundlage § 28e SGB IV, Vergaberecht § 48b EStG (Bau), allg. Vergaberecht
Gültigkeitsdauer Typisch 3–6 Monate Typisch 3 Monate (§ 48b EStG: 3 Jahre)

Eine detaillierte Erläuterung zur steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie zum Zusammenspiel beider Dokumente finden Sie in unserem Übersichtsartikel Unbedenklichkeitsbescheinigung – Überblick für GmbH und UG.

Saubere Lohnbuchhaltung als Grundlage: Praxisbeispiel GmbH

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist letztlich ein Spiegel der Lohnbuchhaltungsqualität. Nur wer Beiträge vollständig, richtig und fristgerecht abführt, erhält sie ohne Verzögerung. Das folgende Praxisbeispiel illustriert den Zusammenhang:

Praxisbeispiel: Bauservice Müller GmbH als Nachunternehmer

Die Bauservice Müller GmbH (10 gewerbliche Arbeitnehmer, Einzugsstelle AOK Bayern) wird von einem Generalunternehmer für ein öffentliches Hochbauprojekt als Nachunternehmer für Trockenbauarbeiten engagiert. Der Generalunternehmer verlangt vor Auftragserteilung eine aktuelle Krankenkassen-UB (einfache Variante) sowie die steuerliche UB des Finanzamts, beide nicht älter als drei Monate.

Sachverhalt Lohnbuchhaltung (Monat März):

  • Gesamtbruttolohn: 42.000 EUR
  • Arbeitnehmeranteil SV (ca. 20 %): 8.400 EUR
  • Arbeitgeberanteil SV (ca. 20 %): 8.400 EUR
  • Fälliger Gesamtbeitrag: 16.800 EUR, abzuführen bis zum drittletzten Bankarbeitstag des März
Buchungssatz Arbeitgeberbeitrag (Monat März):
Sozialversicherungsaufwand (Kto. 6110) 8.400 EUR an Verbindlichkeiten SV (Kto. 3730) 8.400 EUR
Bei Überweisung: Verbindlichkeiten SV (Kto. 3730) 16.800 EUR an Bank (Kto. 1200) 16.800 EUR

Weil die Müller GmbH die Beiträge stets pünktlich überweist, keine Nachberechnungen aus Betriebsprüfungen offen sind und alle DEÜV-Meldungen zeitgerecht übermittelt wurden, stellt die AOK die einfache UB innerhalb von vier Werktagen aus. Der Generalunternehmer akzeptiert das Dokument; die Nachunternehmerhaftung nach § 28e Abs. 3a SGB IV entfällt für ihn gemäß § 28e Abs. 3b SGB IV, sofern er die UB zu seinen Vergabeunterlagen nimmt und aufbewahrt.

Hätte die Müller GmbH im Februar einen Beitrag um zwei Wochen verspätet gezahlt, wäre das Beitragskonto mit einem Säumniszuschlag belastet. Die AOK hätte die UB bis zur Bereinigung zurückgehalten – mit der möglichen Konsequenz, den Auftrag zu verlieren.

Für GmbH und UG, die regelmäßig an Vergabeverfahren teilnehmen oder Nachunternehmer einsetzen, empfiehlt sich die monatliche Kontrolle des Beitragskontos bei der Einzugsstelle sowie eine strukturierte Lohnbuchhaltung, die Fälligkeiten automatisch überwacht. Moderne Lohnbuchhaltungssoftware (DATEV, Lexware, Agenda) kann Fälligkeitskalender abbilden und Zahlungsläufe vorstrukturieren.

Wenn Sie prüfen möchten, wie eine professionell betreute Lohnbuchhaltung Ihren Aufwand reduziert und die Voraussetzungen für eine jederzeit abrufbare Krankenkassen-UB schafft, können Sie unseren Kostenrechner für die Lohnbuchhaltung nutzen.

Checkliste: Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse anfordern

  • Einzugsstelle identifizieren (zuständige Krankenkasse als Beitragsempfänger)
  • Betriebsnummer (BBNR) und Anschrift bereithalten
  • Verwendungszweck angeben (Vergabeverfahren, § 28e SGB IV, Präqualifikation)
  • Typ klären: einfache oder qualifizierte UB erforderlich?
  • Beitragskonto vorab auf Rückstände und Säumniszuschläge prüfen
  • Offene DEÜV-Meldungen nachholen (Voraussetzung für qualifizierte UB)
  • Antrag über Kassenportal, SV-Meldeportal oder schriftlich stellen
  • Mindestens 2–3 Wochen Vorlauf vor Vergabeabgabe einplanen
  • Ausgestellte UB sofort auf Richtigkeit (Zeitraum, Stempel, Ausstellungsdatum) prüfen
  • UB des Nachunternehmers zu den Vergabeunterlagen nehmen und aufbewahren (§ 28e Abs. 3b SGB IV)
Als Auftragnehmer / Nachunternehmer

Reichen Sie die Krankenkassen-UB proaktiv mit dem Angebot ein. Eine fehlende UB kann zum Ausschluss aus der Wertung führen oder den Auftraggeber veranlassen, Sie trotz UB-Mangel einzusetzen – auf sein Risiko.

Als Generalunternehmer / Auftraggeber

Verlangen Sie die UB vor Auftragserteilung und archivieren Sie sie. Nur so greifen Sie die Enthaftung nach § 28e Abs. 3b SGB IV. Bei Kettensubvergaben gelten § 28e Abs. 3c–3f SGB IV – prüfen Sie die Haftungskette.

Wenn Sie die Lohnbuchhaltung Ihrer GmbH digitalisieren und die Voraussetzungen für eine permanente UB-Fähigkeit schaffen möchten, können Sie sich in unserer Demo-Umgebung unverbindlich einen Überblick verschaffen.

Fazit

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse ist für GmbH und UG weit mehr als ein bürokratisches Formular: Sie ist ein handfestes Vergabeinstrument und das zentrale Enthaftungsdokument im Rahmen der Nachunternehmerhaftung nach § 28e Abs. 3a–3f SGB IV. Wer als Auftragnehmer an öffentlichen Ausschreibungen teilnimmt oder als Generalunternehmer Subunternehmer einsetzt, muss sicherstellen, dass die eigene Lohnbuchhaltung keine Beitragsrückstände produziert – und dass die UB des Nachunternehmers aktuell und vollständig vorliegt. Die Anforderung bei AOK, TK, Barmer oder einer anderen Kasse ist verfahrenstechnisch unkompliziert, setzt aber ein bestelltes Beitragskonto voraus. Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein, klären Sie vorab den geforderten Typ (einfach oder qualifiziert) und archivieren Sie die Bescheinigungen systematisch als Teil Ihrer Vergabeakte.

§ 28e Abs. 3a–3f SGB IV

Rechtsgrundlage Nachunternehmerhaftung

3 Monate

Typische Gültigkeitsdauer der Krankenkassen-UB

2–3 Wochen

Empfohlener Vorlauf vor Vergabeabgabe

Häufig gestellte Fragen

Wer stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse aus?

Die zuständige gesetzliche Krankenkasse in ihrer Funktion als Einzugsstelle für Gesamtsozialversicherungsbeiträge nach § 28h SGB IV. Das ist die Kasse, über die der Arbeitgeber die Beiträge aller Arbeitnehmer abführt.

Wie lange ist die Krankenkassen-UB gültig?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer. In der Vergabepraxis akzeptieren die meisten Auftraggeber Bescheinigungen, die nicht älter als drei bis sechs Monate sind. Bei Präqualifikationen ist die maximale Gültigkeitsdauer oft auf drei Monate begrenzt.

Was passiert, wenn ein Nachunternehmer keine UB vorlegen kann?

Der Generalunternehmer haftet dann gemäß § 28e Abs. 3a SGB IV als selbstschuldnerischer Bürge für die SV-Beiträge der auf dem Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer des Nachunternehmers. Die Enthaftung nach § 28e Abs. 3b SGB IV setzt eine vorgelegte und archivierte aktuelle UB voraus.

Kann ich die Krankenkassen-UB und die steuerliche UB gleichzeitig beantragen?

Ja. Beide Bescheinigungen werden bei unterschiedlichen Behörden beantragt (Krankenkasse bzw. Finanzamt) und können parallel angefordert werden. Da Bearbeitungszeiten variieren, empfiehlt sich ein frühzeitiger gleichzeitiger Antrag.

Gilt die Nachunternehmerhaftung nach § 28e SGB IV nur im Baugewerbe?

Nein. § 28e Abs. 3a SGB IV gilt für alle Unternehmer, die andere Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragen – also branchenübergreifend. Besondere Regelungen gelten lediglich für das Baugewerbe nach dem SokaSiG.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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