Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

15–22 Minuten

OnlineBilanzBlog›Steuerberater Schönebeck

Steuerberater Schönebeck 2026: GmbH & UG Jahresabschluss

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

GmbH und UG in Schönebeck sind gesetzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen, feststellen und offenlegen zu lassen. Die Fristen nach § 325 HGB und § 42a GmbHG sind strikt – bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder bis 25.000 Euro. OnlineBilanz verbindet Steuerberater-Qualität mit digitaler Effizienz: transparente Festpreise, keine Wartezeiten, volle rechtliche Sicherheit.

SG
Servet GündoganBüroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jede GmbH und UG in Schönebeck muss einen Jahresabschluss erstellen, durch die Gesellschafterversammlung feststellen lassen und beim Unternehmensregister offenlegen. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB), die Feststellungsfrist 11 bzw. 8 Monate (§ 42a GmbHG). Steuerberater sorgen für rechtssichere Erstellung, fristgerechte Einreichung und vermeiden Ordnungsgelder nach § 335 HGB (500–25.000 Euro).

Warum benötigen GmbH und UG in Schönebeck einen Steuerberater?

Kapitalgesellschaften mit Sitz in Schönebeck (Elbe) unterliegen denselben handels- und steuerrechtlichen Pflichten wie bundesweit alle GmbH und UG. Nach § 264 Abs. 1 HGB sind sie verpflichtet, einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang aufzustellen. Hinzu kommt die Offenlegungspflicht gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister – seit dem DiRUG vom 01.08.2022 ausschließlich dort, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Die Komplexität der Bilanzierung nach HGB, die korrekte Gewinnermittlung, die Beachtung von Ausschüttungssperren nach § 268 Abs. 8 HGB sowie die fristgerechte Erfüllung aller Melde- und Veröffentlichungspflichten machen die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater für die meisten Geschäftsführer unverzichtbar. Ein Steuerberater gewährleistet nicht nur die Rechtssicherheit, sondern minimiert auch das Risiko von Ordnungsgeldern nach § 335 HGB, die zwischen 500 und 25.000 Euro betragen können.

Fristen für GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025

Feststellung des Jahresabschlusses: 30.11.2026 (11 Monate bei Kleinstkapitalgesellschaften, 8 Monate bei mittelgroßen/großen nach § 42a GmbHG). Offenlegung beim Unternehmensregister: 31.12.2026 (12 Monate nach § 325 HGB). Versäumnisse lösen automatisch Ordnungsgeldverfahren aus.

Lokale Suche oder digitale Steuerberater-Plattform?

Viele Geschäftsführer in Schönebeck suchen zunächst nach einem Steuerberater vor Ort. Die traditionelle Kanzleistruktur bietet persönliche Nähe, ist aber oft mit langen Wartezeiten, intransparenten Honorarvereinbarungen und unflexiblen Terminen verbunden. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit moderner Software, transparenten Festpreisen (z. B. 499,95 Euro für den GmbH-Jahresabschluss) und direkter Anbindung gängiger Buchhaltungssysteme wie DATEV, lexoffice oder sevDesk.

Welche Pflichten haben GmbH und UG in Schönebeck konkret?

Die handelsrechtlichen Pflichten für Kapitalgesellschaften in Schönebeck ergeben sich primär aus dem HGB und dem GmbHG. Sie gelten unabhängig von der Unternehmensgröße, wobei Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB existieren.

Buchführungs- und Bilanzierungspflicht

Nach § 238 HGB muss jede GmbH und UG Bücher führen, die ihre Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfassen. Der Jahresabschluss ist gemäß § 242 HGB aufzustellen und muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen. Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzlich die erweiterten Vorschriften der §§ 264 ff. HGB, die u. a. die Erstellung eines Anhangs vorschreiben.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB) > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Feststellung und Offenlegung

Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss ist gemäß § 42a GmbHG von den Gesellschaftern festzustellen – bei kleinen GmbH/UG binnen 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen binnen 8 Monaten nach Bilanzstichtag. Anschließend ist der Jahresabschluss nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenzulegen. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Achtung bei verspäteter Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz leitet bei Fristversäumnis automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Die Höhe des Ordnungsgeldes richtet sich nach Unternehmensgröße, Grad des Verschuldens und Dauer der Verspätung. Erstmaliges Versäumnis wird nicht nachgesehen.

Welche Größenklasse gilt für meine GmbH in Schönebeck?

Die Zuordnung zu einer der vier Größenklassen nach § 267 bzw. § 267a HGB entscheidet über Umfang und Detailtiefe des Jahresabschlusses sowie über Erleichterungen bei der Offenlegung. Entscheidend sind die Werte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen. Werden mindestens zwei der drei Kriterien (Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Arbeitnehmerzahl) überschritten, erfolgt ein Größenklassenwechsel.

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB)

Kleinstkapitalgesellschaften profitieren von weitreichenden Erleichterungen: Sie dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen, auf die Erstellung einer GuV verzichten (wenn bestimmte Angaben in den Anhang aufgenommen werden) und müssen den Anhang nur in stark verkürzter Form erstellen. Die Offenlegung beschränkt sich auf die Bilanz – vorausgesetzt, bestimmte Angaben werden am Fuß der Bilanz gemacht (§ 326 Abs. 1 HGB). Dennoch: Auch Kleinstkapitalgesellschaften müssen die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag einhalten.

Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB)

Kleine Kapitalgesellschaften müssen einen vollständigen Jahresabschluss erstellen, dürfen aber bei der Offenlegung die Umsatzerlöse im Anhang weglassen (§ 326 Abs. 1 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung kann in verkürzter Form offengelegt werden. Anhangangaben sind in reduziertem Umfang zu machen.

„Viele Mandate in Schönebeck sind Kleinstkapitalgesellschaften oder kleine GmbH. Trotz Erleichterungen gibt es keinen Freibrief: Die Offenlegungsfrist bleibt strikt, und die handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften – von der Abschreibung nach § 253 HGB bis zur Rückstellungsbildung nach § 249 HGB – gelten vollumfänglich.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Prüfen Sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen, ob mindestens zwei der drei Schwellenwerte überschritten werden.
  • Nutzen Sie Erleichterungen nur, wenn Ihre GmbH dauerhaft unter den Schwellenwerten bleibt.
  • Dokumentieren Sie die Größenklassenzuordnung im Anhang oder in den Unterlagen zur Gesellschafterversammlung.
  • Achten Sie auf Sonderregelungen bei erstmaliger Überschreitung (Übergangsfristen existieren nicht – der Wechsel erfolgt nach zwei Jahren).

Wie läuft die Erstellung des Jahresabschlusses in Schönebeck ab?

Die Erstellung des Jahresabschlusses durchläuft mehrere Phasen: Vorbereitung der Buchhaltung, Abstimmung der Konten, Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden, Erstellung der Bilanz und GuV, Ausarbeitung des Anhangs sowie – je nach Größenklasse – Erstellung eines Lageberichts. Abschließend erfolgen die Feststellung durch die Gesellschafter und die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Vorbereitung und Kontierung

Die laufende Finanzbuchhaltung bildet die Grundlage. Alle Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres müssen vollständig erfasst, kontiert und verbucht sein. Gängige Buchhaltungsprogramme wie DATEV, lexoffice oder sevDesk ermöglichen eine digitale Erfassung und Übermittlung der Belege. Ein Steuerberater prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Buchungen, nimmt notwendige Korrekturen vor und erstellt Abstimmungen (z. B. Bankkonten, Debitoren, Kreditoren).

Bilanzierung und Bewertung

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach den Vorschriften der §§ 252 ff. HGB. Anschaffungskosten sind nach § 255 HGB zu ermitteln, Abschreibungen nach § 253 HGB vorzunehmen. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen. Besondere Bedeutung haben Bewertungswahlrechte (z. B. bei geringwertigen Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 2 EStG) und steuerliche Sonderregelungen (z. B. § 5 EStG, § 6 EStG).

Traditionelle Kanzlei

Persönlicher Termin vor Ort, Belege in Papierform oder per E-Mail, manuelle Abstimmung, Honorar nach Zeitaufwand (oft erst nach Fertigstellung bekannt), Wartezeiten in der Hochsaison.

Digitale Steuerberater-Plattform (z. B. OnlineBilanz)

Direkter Upload aus DATEV/lexoffice/sevDesk, automatische Vorprüfung, transparenter Festpreis (499,95 € für GmbH-Jahresabschluss), digitale Kommunikation, keine Wartezeiten, rechtsverbindliche Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater.

Feststellung und Offenlegung

Nach Fertigstellung legt die Geschäftsführung den Jahresabschluss der Gesellschafterversammlung vor. Diese stellt den Jahresabschluss fest (§ 42a GmbHG) und beschließt über die Ergebnisverwendung. Anschließend ist der Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister einzureichen. Die Offenlegung erfolgt im strukturierten Format (XBRL für Taxonomie-pflichtige Unternehmen) oder als PDF. Ein Steuerberater übernimmt in der Regel die Einreichung und stellt sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.

Steuerberater vor Ort in Schönebeck oder digitale Plattform?

Die Wahl zwischen einem Steuerberater vor Ort in Schönebeck und einer digitalen Steuerberater-Plattform hängt von individuellen Präferenzen, Unternehmensgröße und Komplexität ab. Beide Modelle bieten Vor- und Nachteile, die Geschäftsführer sorgfältig abwägen sollten.

Vorteile lokaler Steuerberater in Schönebeck

  • Persönlicher Kontakt: Face-to-Face-Beratung kann Vertrauen schaffen und komplexe Sachverhalte erleichtern.
  • Regionale Vernetzung: Lokale Steuerberater kennen oft Förderprogramme des Landes Sachsen-Anhalt und regionale Besonderheiten.
  • Langfristige Beziehung: Über Jahre gewachsene Mandatsbeziehungen ermöglichen tiefes Verständnis für das Geschäftsmodell.

Nachteile traditioneller Kanzleien

  • Intransparente Honorare: Abrechnung nach StBVV erfolgt oft erst nach Leistungserbringung, Festpreise sind selten.
  • Wartezeiten: Besonders in der Hochsaison (März–Juni) sind viele Kanzleien ausgelastet, Termine schwer zu bekommen.
  • Begrenzte Digitalisierung: Nicht alle Kanzleien bieten vollständig digitale Prozesse, Anbindung an moderne Buchhaltungssoftware oft eingeschränkt.
  • Kapazitätsengpässe: Kleinere Kanzleien können bei Krankheit oder Urlaub in Verzug geraten.

Vorteile digitaler Steuerberater-Plattformen

Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit moderner Software-Infrastruktur. Das Ergebnis: rechtsverbindliche Jahresabschlüsse zum transparenten Festpreis (z. B. 499,95 Euro für GmbH-Jahresabschluss), ohne Wartezeiten, mit direkter Anbindung an DATEV, lexoffice oder sevDesk. Die Kommunikation erfolgt digital, Belege werden verschlüsselt übertragen, und die Offenlegung beim Unternehmensregister wird automatisch koordiniert.

„Viele Mandate aus Schönebeck und dem Salzlandkreis wählen OnlineBilanz, weil sie Steuerberater-Qualität erwarten, aber keine intransparenten Honorare und keine Wartezeiten akzeptieren wollen. Servet Gündogan, unser Büroleiter in Stuttgart, koordiniert zwischen Mandanten und unserem Steuerberater-Team – digital, schnell, verbindlich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

OnlineBilanz für GmbH/UG aus Schönebeck

Festpreis 499,95 Euro für den Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang), direkte Anbindung an DATEV, lexoffice, sevDesk. Rechtsverbindliche Erstellung und Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater. Offenlegung beim Unternehmensregister inklusive. Keine Wartezeiten, keine versteckten Kosten.

Was kostet ein Steuerberater in Schönebeck für den Jahresabschluss?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie hängen ab vom Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder der Umsatz), vom Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit und von der gewählten Gebührenstufe (zwischen 10/10 und 40/10). Viele Kanzleien in Schönebeck kalkulieren individuell, was für Mandanten oft zu mangelnder Transparenz führt.

Gebührenrahmen nach StBVV

Für die Erstellung eines Jahresabschlusses sieht die StBVV in der Anlage einen Gebührenrahmen vor, der je nach Gegenstandswert zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro liegen kann. Bei einer kleinen GmbH mit Bilanzsumme von 300.000 Euro und mittlerem Schwierigkeitsgrad (z. B. 20/10) kann die Gebühr zwischen 800 und 1.500 Euro liegen – hinzu kommen oft Nebenkosten für die Offenlegung, Korrespondenz und Dokumentation.

Leistung Gebührenrahmen (StBVV) Festpreis OnlineBilanz
Jahresabschluss GmbH/UG (klein) 800–1.800 € 499,95 €
Offenlegung Unternehmensregister 80–150 € inklusive
Korrespondenz, Abstimmung nach Zeitaufwand inklusive
DATEV/lexoffice/sevDesk Anbindung oft Aufpreis inklusive

Transparenz durch Festpreise

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten Jahresabschlüsse zum transparenten Festpreis an: 499,95 Euro für den vollständigen Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) einer GmbH oder UG, inklusive Offenlegung beim Unternehmensregister und Anbindung an DATEV, lexoffice oder sevDesk. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen – der Preis ist final, rechtsverbindlich erstellt durch zugelassene Steuerberater.

Vorsicht vor Billigangeboten

Angebote unter 400 Euro für einen GmbH-Jahresabschluss sind oft unseriös: Entweder fehlen wesentliche Leistungen (z. B. Anhang, Offenlegung), oder es handelt sich um Lockangebote, bei denen im Nachhinein Zusatzkosten berechnet werden. Achten Sie auf die Berufszulassung: Nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer dürfen Jahresabschlüsse rechtsverbindlich erstellen.

Welche Fristen gelten 2026 für Feststellung und Offenlegung?

Für GmbH und UG mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 klare gesetzliche Fristen. Deren Einhaltung ist zwingend – Versäumnisse führen automatisch zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB, eingeleitet durch das Bundesamt für Justiz.

Feststellung des Jahresabschlusses (§ 42a GmbHG)

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG muss der Jahresabschluss von den Gesellschaftern in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr festgestellt werden. Für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) verlängert sich die Frist auf elf Monate. Für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) gilt ebenfalls die 11-Monats-Frist.

30.11.2026

Feststellung Jahresabschluss kleine/Kleinst-GmbH (11 Monate)

31.08.2026

Feststellung mittelgroße/große GmbH (8 Monate)

31.12.2026

Offenlegung beim Unternehmensregister (12 Monate)

Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)

Nach § 325 Abs. 1 HGB sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, den festgestellten Jahresabschluss unverzüglich, spätestens aber vor Ablauf von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch einzureichen. Seit dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

Die Einreichung erfolgt im strukturierten Format (XBRL für Taxonomie-pflichtige Unternehmen) oder als PDF. Ein Steuerberater übernimmt in der Regel die technische Einreichung und bestätigt die fristgerechte Offenlegung.

Praxistipp: Frühzeitig planen

Beginnen Sie spätestens im Oktober 2026 mit der Vorbereitung des Jahresabschlusses für 2025. Abstimmung der Buchhaltung, Inventur, Bewertung und Erstellung des Anhangs nehmen Zeit in Anspruch. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, sollte die Unterlagen bis spätestens Ende Oktober 2026 übermitteln – so bleibt ausreichend Zeit für Rückfragen und Korrekturen.

  • Bilanzstichtag 31.12.2025: Feststellung bis 30.11.2026 (kleine/Kleinst-GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister bis spätestens 31.12.2026
  • Vorbereitung der Buchhaltung und Inventur spätestens ab Oktober 2026
  • Technische Einreichung durch Steuerberater koordinieren (XBRL/PDF)
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung und Ergebnisverwendung protokollieren

Wie vermeide ich Ordnungsgelder nach § 335 HGB?

Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB und leitet bei Fristversäumnis automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld kann zwischen 500 und 25.000 Euro betragen und wird ohne Vorwarnung festgesetzt. Eine nachträgliche Offenlegung beendet zwar das Verfahren, führt aber nicht zur Aufhebung des bereits festgesetzten Ordnungsgeldes.

Höhe und Bemessung des Ordnungsgeldes

Die Höhe des Ordnungsgeldes richtet sich nach Unternehmensgröße, Schwere des Verstoßes (Dauer der Verspätung) und Verschulden. Bei erstmaliger Verspätung werden in der Regel Ordnungsgelder zwischen 500 und 2.500 Euro festgesetzt. Bei wiederholten Verstößen oder erheblicher Verspätung können Beträge bis 25.000 Euro verhängt werden. Das Ordnungsgeld ist kein Bußgeld, sondern ein Zwangsmittel zur Durchsetzung der Offenlegungspflicht.

Erstmalige Verspätung

Ordnungsgeld typischerweise 500–1.500 Euro. Nachholung der Offenlegung beendet das Verfahren, Ordnungsgeld bleibt aber bestehen.

Wiederholte Verspätung

Ordnungsgeld deutlich höher, oft 2.500–10.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz wertet Wiederholung als verschärfendes Merkmal.

Jahrelange Unterlassung

Ordnungsgeld bis zu 25.000 Euro. Zudem können strafrechtliche Konsequenzen (§ 331 HGB: Freiheitsstrafe bis drei Jahre) drohen.

Strategien zur Vermeidung

  • Frühzeitige Beauftragung: Übertragen Sie die Erstellung des Jahresabschlusses rechtzeitig an einen Steuerberater – spätestens im Oktober des Folgejahres.
  • Digitale Prozesse nutzen: Plattformen wie OnlineBilanz bieten automatische Erinnerungen, digitale Belegübermittlung und direkte Einreichung beim Unternehmensregister – das Risiko von Versäumnissen sinkt erheblich.
  • Festpreis vereinbaren: Transparente Kostenstrukturen (z. B. 499,95 Euro für GmbH-Jahresabschluss inklusive Offenlegung) vermeiden böse Überraschungen und erleichtern die Budgetplanung.
  • Gesellschafterbeschluss vorbereiten: Stimmen Sie den Jahresabschluss frühzeitig mit den Gesellschaftern ab, um Verzögerungen bei der Feststellung zu vermeiden.

„Das Ordnungsgeld ist kein theoretisches Risiko, sondern wird konsequent durchgesetzt. Wer die Offenlegung versäumt, erhält Post vom Bundesamt für Justiz – ohne Vorankündigung, ohne Kulanzfrist. Deshalb empfehlen wir unseren Mandanten, den Jahresabschluss spätestens im Herbst in Auftrag zu geben und die Offenlegung bis November abzuschließen – auch wenn die gesetzliche Frist bis Jahresende läuft.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Warum wählen Unternehmen aus Schönebeck OnlineBilanz?

Geschäftsführer von GmbH und UG in Schönebeck stehen vor derselben Herausforderung wie bundesweit: Sie benötigen einen rechtsverbindlichen, fristgerechten Jahresabschluss durch einen zugelassenen Steuerberater – ohne Wartezeiten, ohne intransparente Honorare, ohne organisatorischen Aufwand. OnlineBilanz verbindet Steuerberater-Qualität mit moderner Plattform-Technologie: digitale Belegübermittlung, automatische Vorprüfung, transparenter Festpreis von 499,95 Euro für den GmbH-Jahresabschluss, rechtsverbindliche Erstellung und Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater.

Festpreis statt StBVV-Abrechnung

Traditionelle Kanzleien rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab – die finale Rechnung steht oft erst nach Abschluss der Arbeiten fest. OnlineBilanz setzt auf transparente Festpreise: 499,95 Euro für den vollständigen Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) inklusive Offenlegung beim Unternehmensregister. Keine versteckten Kosten, keine Nachberechnungen.

DATEV, lexoffice, sevDesk: nahtlose Integration

OnlineBilanz ist direkt an DATEV, lexoffice und sevDesk angebunden. Belege, Buchungen und Kontenabstimmungen werden verschlüsselt übertragen – ohne Medienbrüche, ohne manuelle Nacharbeit. Die Steuerberater im OnlineBilanz-Team prüfen die Daten, nehmen notwendige Korrekturen vor und erstellen den Jahresabschluss. Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, koordiniert die Kommunikation zwischen Mandant und Steuerberater-Team.

Traditioneller Ablauf

Belege per Post/E-Mail, manuelle Erfassung, Rückfragen per Telefon/E-Mail, Honorar nach StBVV (oft erst nach Fertigstellung bekannt), Offenlegung separat beauftragen.

OnlineBilanz

Digitaler Belegupload aus DATEV/lexoffice/sevDesk, automatische Vorprüfung, Festpreis 499,95 €, digitale Kommunikation, Offenlegung inklusive, rechtsverbindliche Unterzeichnung durch Steuerberater.

Rechtsverbindlich durch zugelassene Steuerberater

OnlineBilanz ist keine Software, sondern eine Steuerberater-Plattform. Die Jahresabschlüsse werden durch zugelassene Steuerberater erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team übernimmt die volle fachliche Verantwortung – Sie erhalten einen Jahresabschluss, der allen handels- und steuerrechtlichen Anforderungen genügt und beim Unternehmensregister akzeptiert wird.

OnlineBilanz für GmbH/UG aus Schönebeck

499,95 Euro Festpreis für Ihren Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) – rechtsverbindlich erstellt und unterzeichnet durch zugelassene Steuerberater. Inklusive Offenlegung beim Unternehmensregister, inklusive DATEV/lexoffice/sevDesk-Anbindung. Keine Wartezeiten, keine versteckten Kosten. Ihr Ansprechpartner: Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, koordiniert zwischen Ihnen und unserem Steuerberater-Team.

„Viele Mandate aus Schönebeck und dem Salzlandkreis kommen zu OnlineBilanz, weil sie die Kombination aus Steuerberater-Qualität, digitaler Effizienz und transparentem Festpreis schätzen. Wir sind keine Alternative zum Steuerberater – wir sind der Steuerberater, nur ohne die Nachteile traditioneller Kanzleien.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer in Schönebeck den Jahresabschluss selbst erstellen?

Rechtlich ist die Erstellung durch den Geschäftsführer zulässig, sofern die nötige Fachkenntnis vorhanden ist. In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Beauftragung eines Steuerberaters, da Fehler bei Bilanzierung, Bewertung oder Offenlegung zu Ordnungsgeldern, Haftungsrisiken und steuerlichen Nachteilen führen können. Zudem gewährleistet der Steuerberater die Einhaltung aller Fristen nach § 325 HGB und § 42a GmbHG.

Muss ich als Kleinst-GmbH in Schönebeck ebenfalls offenlegen?

Ja. Seit dem DiRUG (01.08.2022) sind auch Kleinst-Kapitalgesellschaften nach § 267a HGB zur Offenlegung beim Unternehmensregister verpflichtet. Sie profitieren jedoch von Erleichterungen: verkürzte Bilanz und Verzicht auf Anhang sowie Lagebericht. Die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB gilt unverändert, Versäumnisse führen zu Ordnungsgeld nach § 335 HGB.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für den Jahresabschluss meiner Schönebecker GmbH?

Der Steuerberater benötigt sämtliche Buchhaltungsunterlagen (Belege, Kontoauszüge, Rechnungen), die Saldenliste zum Bilanzstichtag, Verträge (Darlehen, Leasing, Miet- und Arbeitsverträge), Inventurlisten, Abschreibungsverzeichnisse sowie ggf. Gesellschafterbeschlüsse. Je vollständiger und digitaler die Unterlagen vorliegen, desto schneller und kostengünstiger erfolgt die Erstellung.

Was passiert, wenn die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss nicht rechtzeitig feststellt?

Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist Voraussetzung für die Offenlegung. Erfolgt sie nicht fristgerecht (11 bzw. 8 Monate nach § 42a GmbHG), verzögert sich auch die Offenlegung. Das Bundesamt für Justiz kann ein Ordnungsgeldverfahren einleiten. Zudem kann die fehlende Feststellung zu Problemen bei Kreditvergaben, Gesellschafterwechseln oder Betriebsprüfungen führen.

Gilt die Offenlegungspflicht auch für die UG (haftungsbeschränkt) in Schönebeck?

Ja, die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH und unterliegt denselben Pflichten nach § 325 HGB. Sie muss den Jahresabschluss erstellen, feststellen und binnen 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen. Auch hier drohen bei Versäumnis Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Kann ich die Offenlegung meiner GmbH in Schönebeck selbst beim Unternehmensregister vornehmen?

Technisch ist die eigenständige Einreichung über das Unternehmensregister-Portal möglich. Sie benötigen dafür ein ELSTER-Zertifikat und müssen die Daten im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) aufbereiten. In der Praxis übernehmen Steuerberater diese Aufgabe, da sie die formalen Anforderungen kennen, Fehlerquellen vermeiden und die fristgerechte Einreichung sicherstellen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellungsfristen, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz