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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
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20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
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89,00 €
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22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
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Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
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Fabian Klement
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Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
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Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Peine

Steuerberater Peine: Jahresabschluss 2026 digital

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Sie suchen einen Steuerberater in Peine für Ihren GmbH-Jahresabschluss 2026? Die Wahl zwischen klassischer Kanzlei vor Ort und digitaler Plattform hängt von Fristen, Kosten und individuellen Anforderungen ab. Dieser Artikel erklärt gesetzliche Vorgaben nach § 267 HGB, § 325 HGB und § 42a GmbHG sowie die Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Ein Steuerberater in Peine erstellt den Jahresabschluss Ihrer GmbH nach gesetzlichen Vorgaben, prüft Bilanzen und übernimmt die Offenlegung beim Unternehmensregister. Für 2026 gelten Feststellungsfristen von 11 Monaten (Kleinst-/Klein-GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG sowie eine Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparente Festpreise und DATEV-Anbindung ohne Wartezeiten.

Welche Aufgaben übernimmt ein Steuerberater in Peine beim Jahresabschluss?

Ein Steuerberater in Peine übernimmt für Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG die vollständige Erstellung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Nach § 242 HGB müssen Kaufleute für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen. Für eine GmbH erweitert sich diese Pflicht gemäß § 264 Abs. 1 HGB um den Anhang und unter bestimmten Voraussetzungen um einen Lagebericht.

Kernleistungen beim GmbH-Jahresabschluss

  • Buchführungsabschluss: Prüfung und Abschluss der laufenden Finanzbuchhaltung inklusive aller Abstimmarbeiten
  • Bilanzerstellung: Aufstellung der Bilanz nach § 266 HGB mit korrekter Gliederung und Bewertung der Aktiva und Passiva
  • Gewinn- und Verlustrechnung: Erstellung nach § 275 HGB wahlweise im Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren
  • Anhang: Verfassen sämtlicher Pflichtangaben gemäß § 284 ff. HGB, etwa zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Lagebericht: Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB obligatorisch
  • Offenlegung: Vorbereitung und elektronische Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Darüber hinaus berät der Steuerberater zur steueroptimalen Gestaltung, prüft die Einhaltung der gesetzlichen Fristen und koordiniert die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung gemäß § 42a GmbHG. Für Geschäftsführer in Peine, die eine digitale Lösung ohne lange Wartezeiten suchen, bietet OnlineBilanz bundesweit Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen — koordiniert durch Servet Gündogan und erstellt durch zugelassene Steuerberater.

„Viele Mandanten unterschätzen den Zeitaufwand für die Feststellung und Offenlegung. Wir koordinieren alle Schritte digital, sodass der Jahresabschluss rechtsverbindlich durch unsere Steuerberater erstellt und fristgerecht eingereicht wird.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche gesetzlichen Fristen gelten 2026 für den GmbH-Jahresabschluss?

Für Geschäftsführer einer GmbH in Peine sind die Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses verbindlich einzuhalten. Verstöße können zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro führen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026:

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

  • Kleine GmbH/UG: Feststellung bis spätestens 30. November 2026 (11 Monate nach Bilanzstichtag)
  • Mittelgroße und große GmbH: Feststellung bis spätestens 31. August 2026 (8 Monate nach Bilanzstichtag)

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Unabhängig von der Größenklasse muss der festgestellte Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag, also bis zum 31. Dezember 2026, elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht werden. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister — der Bundesanzeiger ist nur noch Veröffentlichungsmedium, nicht mehr Einreichungsstelle.

Achtung

Achtung Ordnungsgeldverfahren: Das Bundesamt für Justiz überwacht die Offenlegungsfristen automatisiert. Bei verspäteter Einreichung droht ein Ordnungsgeld gemäß § 335 HGB, auch wenn der Jahresabschluss bereits erstellt ist. Eine rechtzeitige Einreichung ist daher zwingend erforderlich.

11

Monate Feststellung (klein)

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Monate Feststellung (mittel/groß)

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Monate Offenlegung

Wie werden Größenklassen nach § 267 HGB für GmbH bestimmt?

Die Größenklasse einer GmbH oder UG bestimmt nach § 267 HGB den Umfang der Berichtspflichten, die Feststellungsfrist und mögliche Erleichterungen bei Bilanz, Anhang und Offenlegung. Maßgeblich sind drei Schwellenwerte, die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- oder unterschritten werden müssen, damit ein Wechsel der Größenklasse eintritt.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Gesellschaft gilt als klein, wenn sie zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen nicht überschreitet. Werden zwei Merkmale überschritten, wechselt sie in die nächsthöhere Klasse. Besonderheit: Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, Mitarbeiter ≤ 10) dürfen verkürzte Bilanzen aufstellen und den Anhang reduzieren.

Praktische Auswirkungen der Größenklasse

Kleine GmbH

11 Monate Feststellungsfrist, erleichterte Offenlegung ohne GuV möglich (§ 326 Abs. 1 HGB), reduzierter Anhang nach § 288 HGB

Mittelgroße/Große GmbH

8 Monate Feststellungsfrist, Lagebericht zwingend, vollständige Offenlegung von Bilanz, GuV und Anhang nach § 325 HGB

Was kostet ein Steuerberater in Peine für den Jahresabschluss?

Die Kosten für die Erstellung eines GmbH-Jahresabschlusses durch einen Steuerberater in Peine richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Maßgeblich ist der Gegenstandswert, in der Regel die Bilanzsumme oder der Jahresumsatz. Nach § 35 StBVV kann der Steuerberater innerhalb einer Gebührenspanne zwischen 10/10 und 40/10 der vollen Gebühr abrechnen — je nach Schwierigkeit, Haftungsrisiko und Umfang der Tätigkeit.

Beispielrechnung nach StBVV (Tabelle A)

Gegenstandswert 1/10 Gebühr 10/10 40/10
100.000 € 44 € 440 € 1.760 €
250.000 € 71 € 710 € 2.840 €
500.000 € 113 € 1.130 € 4.520 €
1.000.000 € 180 € 1.800 € 7.200 €

In der Praxis verlangen Steuerberater oft zwischen 20/10 und 30/10 für einen standardisierten Jahresabschluss, zuzüglich Auslagen, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Zuschläge für besondere Beratungsleistungen. Die tatsächlichen Kosten schwanken daher erheblich — von wenigen hundert bis mehreren tausend Euro.

Hinweis

Festpreis-Alternative: Wer Planungssicherheit bevorzugt, findet bei OnlineBilanz einen transparenten Festpreis von 499,95 € für den GmbH-Jahresabschluss — erstellt durch zugelassene Steuerberater, ohne versteckte Kosten, inklusive digitaler Anbindung an DATEV, lexoffice oder sevDesk.

„Die StBVV schafft oft Unsicherheit. Deshalb arbeiten wir bei OnlineBilanz mit Festpreisen: Der Mandant weiß von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet, und unsere Steuerberater liefern die volle rechtliche Qualität.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie funktioniert die digitale Anbindung an DATEV, lexoffice und sevDesk?

Moderne Steuerberater-Kanzleien in Peine — und bundesweit digital arbeitende Plattformen wie OnlineBilanz — setzen auf direkte Schnittstellen zu führenden Buchhaltungssystemen. Die digitale Anbindung ermöglicht den automatischen Datenaustausch zwischen der Finanzbuchhaltung des Mandanten und der Kanzleisoftware, reduziert manuelle Erfassungsfehler und beschleunigt den Jahresabschlussprozess erheblich.

Vorteile der digitalen Schnittstellen

  • DATEV Unternehmen Online: Vollintegrierte Plattform für Belege, Bankbuchungen und Auswertungen; Echtzeit-Zugriff für Mandant und Steuerberater
  • lexoffice: Cloud-Buchhaltung für kleine GmbH und UG; Export der Buchungsdaten per DATEV-Format oder API-Schnittstelle
  • sevDesk: Rechnungs- und Buchhaltungssoftware mit direktem Export für Steuerberater; einfache Übergabe aller Geschäftsvorfälle

Der Geschäftsführer erfasst laufend Belege, Rechnungen und Zahlungen in seinem System. Der Steuerberater erhält über die Schnittstelle direkten, schreibgeschützten Zugriff oder importiert die Daten periodisch. Zum Jahresabschluss werden alle Buchungen geprüft, Korrekturen gebucht und die Abschlussbuchungen vorgenommen — ohne Medienbruch, ohne aufwändige Excel-Listen.

DATEV

Marktführer, integrierte Lohnbuchhaltung, höchste Datensicherheit, besonders verbreitet bei Steuerberatern

lexoffice

Intuitiv, cloudbasiert, günstig für Starter und kleine GmbH, direkter Export für StB

sevDesk

Moderne Oberfläche, mobiloptimiert, Rechnungsstellung und Buchhaltung in einem Tool

Hinweis

OnlineBilanz unterstützt alle drei Systeme: Sie nutzen DATEV, lexoffice oder sevDesk? Unser Steuerberater-Team kann die Daten direkt abrufen oder importieren und erstellt daraus den rechtssicheren Jahresabschluss — ohne Systemwechsel, ohne Zusatzkosten.

Wie läuft die Offenlegung beim Unternehmensregister ab?

Seit dem 01. August 2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger fungiert nur noch als Veröffentlichungsmedium, nicht mehr als Einreichungsstelle. Diese Änderung beruht auf dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) und vereinfacht die Einreichung durch strukturierte Datenformate.

Schritt-für-Schritt: Offenlegung 2026

  1. Feststellung: Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG innerhalb der Feststellungsfrist fest (11 bzw. 8 Monate).
  2. Vorbereitung: Der Steuerberater erstellt die offenlegungspflichtigen Unterlagen im XBRL- oder PDF-Format (kleine Gesellschaften oft PDF, größere zunehmend XBRL nach § 328 Abs. 2 HGB).
  3. Authentifizierung: Zugang zum Unternehmensregister mittels ELSTER-Zertifikat oder anderer qualifizierter elektronischer Signatur.
  4. Upload: Hochladen von Bilanz, GuV (bei kleinen GmbH optional), Anhang, Lagebericht (falls pflicht), Bestätigungsvermerk (bei Prüfungspflicht) und Ergebnisverwendungsbeschluss.
  5. Gebühr: Zahlung der Offenlegungsgebühr (derzeit ca. 47,50 € für Online-Einreichung).
  6. Veröffentlichung: Das Unternehmensregister leitet die Daten an den Bundesanzeiger weiter, der die Veröffentlichung vornimmt.

Achtung

Fristversäumnis: Wird die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB nicht eingehalten, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 € und kann bis 25.000 € steigen — unabhängig davon, ob die Offenlegung inzwischen nachgeholt wurde.

Steuerberater in Peine übernehmen in der Regel die komplette Einreichung als Teil ihrer Jahresabschluss-Dienstleistung. OnlineBilanz bietet diese Leistung ebenfalls im Festpreis an: Unsere Steuerberater bereiten die Unterlagen vor, reichen sie elektronisch ein und dokumentieren die fristgerechte Offenlegung.

„Die elektronische Einreichung mag auf den ersten Blick kompliziert wirken, ist aber mit den richtigen Tools Routine. Wir übernehmen das komplett — der Mandant erhält eine Bestätigung, sobald die Offenlegung erfolgt ist.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Steuerberater vor Ort in Peine oder digitale Plattform?

Geschäftsführer in Peine stehen vor der Wahl: Soll der Jahresabschluss durch einen klassischen Steuerberater mit Kanzlei vor Ort erstellt werden oder durch eine digitale Plattform wie OnlineBilanz? Beide Modelle haben Vor- und Nachteile, die von den individuellen Anforderungen, der Unternehmensgröße und der gewünschten Arbeitsweise abhängen.

Steuerberater vor Ort in Peine

  • Persönlicher Kontakt: Regelmäßige Besprechungen in der Kanzlei, Vor-Ort-Termine, langjährige persönliche Beziehung
  • Regionale Vernetzung: Kenntnis lokaler Besonderheiten, Kontakte zu Banken, IHK und Wirtschaftsförderung Peine
  • Verfügbarkeit: Oft eingeschränkte Sprechzeiten, Wartezeiten in der Hauptsaison (Januar bis Juni)
  • Kosten: StBVV-Abrechnung, Gebührenrahmen oft nicht im Vorfeld transparent, Nebenkosten für Anfahrt oder Aktenversand

Digitale Steuerberater-Plattform (OnlineBilanz)

  • Ortsunabhängig: Zusammenarbeit komplett digital, keine Anfahrt, keine Wartezeiten in der Kanzlei
  • Transparente Festpreise: GmbH-Jahresabschluss für 499,95 €, keine versteckten Kosten, volle StBVV-konforme Qualität
  • Schnelle Bearbeitung: Kein saisonaler Stau, weil Kapazitäten bundesweit koordiniert werden; feste Ansprechpartner wie Servet Gündogan
  • Software-Integration: Direkter Zugriff auf DATEV, lexoffice, sevDesk — moderner Workflow, weniger manuelle Arbeit
  • Steuerberater-Qualität: Erstellung und Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater, volle Haftung und Berufsrecht

Vor Ort in Peine

Ideal für Mandanten, die Wert auf persönlichen Kontakt legen, komplexe Beratungsthemen haben oder eng mit lokalen Netzwerken arbeiten.

Digital (OnlineBilanz)

Ideal für GmbH/UG mit standardisierter Buchhaltung, klarem Preiswunsch und Präferenz für digitale, asynchrone Kommunikation.

Wichtig: OnlineBilanz ist keine Alternative neben einem Steuerberater, sondern selbst ein Steuerberater-Angebot. Die Jahresabschlüsse werden von zugelassenen Steuerberatern erstellt, geprüft und unterzeichnet — mit voller rechtlicher Verantwortung. Geschäftsführer in Peine erhalten dieselbe fachliche Qualität wie bei einer klassischen Kanzlei, jedoch digital koordiniert und preistransparent.

Welche häufigen Fehler sollten Geschäftsführer beim Jahresabschluss vermeiden?

Selbst bei externer Unterstützung durch einen Steuerberater tragen Geschäftsführer nach § 43 Abs. 1 GmbHG die Verantwortung für die ordnungsgemäße Buchführung und rechtzeitige Aufstellung des Jahresabschlusses. Häufige Fehler führen zu Verzögerungen, Mehrkosten oder rechtlichen Risiken — und lassen sich durch systematische Vorbereitung vermeiden.

Typische Stolpersteine und Lösungen

  • Unvollständige Belege: Fehlende Rechnungen, Kontoauszüge oder Verträge verzögern die Buchführung. Lösung: Digitale Belegablage (DATEV, lexoffice, sevDesk) und monatlicher Abgleich.
  • Verspätete Datenübergabe: Unterlagen werden erst kurz vor Fristablauf an den Steuerberater geschickt. Lösung: Übergabe spätestens 3 Monate vor Feststellungsfrist.
  • Privatentnahmen nicht dokumentiert: Geschäftsführer-Gehalt, Sachbezüge oder Pkw-Nutzung unvollständig erfasst. Lösung: Monatliche Abstimmung des Verrechnungskontos.
  • Rückstellungen vergessen: Verpflichtungen wie Urlaubsrückstellungen, Prozessrisiken oder ausstehende Rechnungen nicht gebucht. Lösung: Jahresendcheckliste mit Steuerberater abstimmen.
  • Frist zur Feststellung versäumt: Gesellschafterversammlung findet zu spät statt. Lösung: Feststellungstermin frühzeitig koordinieren und protokollieren.
  • Offenlegung vergessen: Jahresabschluss ist festgestellt, aber nicht beim Unternehmensregister eingereicht. Lösung: Steuerberater mit Offenlegung beauftragen oder eigenen Wiedervorlage-Termin setzen.

Achtung

Haftungsrisiko Geschäftsführer: Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Fristen nach § 42a GmbHG oder § 325 HGB verletzt, kann persönlich zur Verantwortung gezogen werden — insbesondere bei Insolvenz oder Streitigkeiten mit Gesellschaftern. Eine rechtzeitige, vollständige Beauftragung des Steuerberaters schützt vor solchen Risiken.

„Die meisten Verzögerungen entstehen nicht beim Steuerberater, sondern durch unvollständige Unterlagen. Wer seine Buchhaltung digital führt und monatlich abschließt, spart sich und uns viel Zeit — und hält alle Fristen sicher ein.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Jahresabschluss auch ohne Steuerberater erstellen?

Ja, grundsätzlich dürfen Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen. Für GmbH besteht jedoch keine gesetzliche Pflicht zur steuerlichen Beratung – nur zur Offenlegung nach § 325 HGB. In der Praxis empfiehlt sich die Beauftragung eines Steuerberaters, um Fehler bei der Bilanzierung, Steuererklärung und Offenlegung zu vermeiden. Fehlerhafte Jahresabschlüsse können zu Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro nach § 335 HGB führen.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für den Jahresabschluss?

Der Steuerberater benötigt sämtliche Buchungsbelege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassen­belege), die Finanzbuchhaltung (idealerweise digital als DATEV-Export oder aus lexoffice/sevDesk), Verträge (z. B. Miet-, Darlehens-, Leasingverträge), Inventurlisten, Abschreibungstabellen sowie den Vorjahresabschluss. Je vollständiger die Unterlagen digital vorliegen, desto schneller kann der Jahresabschluss erstellt werden.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?

Wird die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB überschritten, leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Zusätzlich kann die verspätete Offenlegung negative Auswirkungen auf Bonität, Kreditwürdigkeit und Geschäftsbeziehungen haben. Eine nachträgliche Offenlegung beendet zwar das Verfahren, hebt aber das Ordnungsgeld nicht automatisch auf.

Bietet OnlineBilanz auch Steuerberatung für UG (haftungsbeschränkt) an?

Ja, OnlineBilanz erstellt Jahresabschlüsse auch für UG (haftungsbeschränkt). Die UG unterliegt denselben handelsrechtlichen Vorgaben wie die GmbH – einschließlich Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB, Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG und Offenlegung nach § 325 HGB. Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt, ob erleichterte Offenlegung zulässig ist. Festpreise und Ablauf sind identisch mit der GmbH-Betreuung.

Wie lange dauert die Erstellung eines Jahresabschlusses bei OnlineBilanz?

Die Dauer hängt von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und der Größenklasse ab. Bei vollständig digitaler Buchhaltung (DATEV, lexoffice, sevDesk) und kleinen GmbH beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 2–4 Wochen. Mittelgroße GmbH mit umfangreicherem Anlagevermögen oder komplexen Bilanzposten benötigen 4–6 Wochen. Durch die digitale Koordination über die Plattform entfallen Wartezeiten auf Termine – Sie laden Unterlagen hoch und erhalten den fertigen, geprüften Jahresabschluss direkt digital.

Ist eine persönliche Beratung bei digitalen Steuerberater-Plattformen möglich?

Ja, OnlineBilanz bietet persönliche Ansprechpartner wie Servet Gündogan (Büroleiter Stuttgart), die zwischen Mandant und Steuerberater-Team koordinieren. Rückfragen können telefonisch, per E-Mail oder Videocall geklärt werden. Der rechtsverbindliche Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern geprüft und unterzeichnet – die Fachexpertise entspricht einer klassischen Kanzlei, nur der Prozess ist digital organisiert.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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