Steuerberater Lutherstadt Wittenberg 2026 | Jahresabschluss GmbH
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Jahresabschluss 2026 für GmbH in Lutherstadt Wittenberg: Geschäftsführer müssen Bilanz, GuV und Anhang fristgerecht erstellen, prüfen und beim Unternehmensregister offenlegen. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert Ordnungsgelder bis 25.000 Euro. Ähnliche Anforderungen gelten für GmbHs in der gesamten Region – etwa beim GmbH-Jahresabschluss in Göttingen. OnlineBilanz verbindet Steuerberater-Qualität mit digitaler Abwicklung – transparent, mit Festpreisen und ohne Wartezeiten.
Kurzantwort
Jede GmbH in Lutherstadt Wittenberg ist verpflichtet, einen Jahresabschluss nach HGB zu erstellen, festzustellen und offenzulegen. Steuerberater sorgen dabei für die rechtliche Korrektheit und die Einhaltung aller Fristen. OnlineBilanz bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – nicht nur für Sachsen-Anhalt, sondern deutschlandweit, etwa auch als Steuerberater für den GmbH-Jahresabschluss in Lingen – von der Erstellung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.
Inhaltsverzeichnis
Warum Geschäftsführer in Lutherstadt Wittenberg einen Steuerberater für den Jahresabschluss brauchen
Jede GmbH und UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Lutherstadt Wittenberg ist nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser muss aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem Anhang bestehen. Geschäftsführer tragen dabei die volle Verantwortung für die Einhaltung der handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften. Ein Fehler in der Bilanzierung, eine versäumte Frist oder eine fehlerhafte Offenlegung kann empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen – von Ordnungsgeldern bis hin zur persönlichen Haftung.
In der Praxis bedeutet das: Ohne fundierte Kenntnisse in Rechnungslegung, Handelsrecht und Steuerrecht ist die ordnungsgemäße Erstellung kaum zu bewältigen. Genau hier kommt der Steuerberater ins Spiel. Er erstellt den Jahresabschluss rechtssicher, prüft alle relevanten Sachverhalte und sorgt dafür, dass alle Fristen eingehalten werden. Zudem trägt er die Berufshaftung und unterzeichnet den Abschluss rechtsverbindlich.
Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung
Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro gemäß § 335 HGB. Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung muss nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große) erfolgen.
Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen vor Ort, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss rechtsverbindlich – ortsunabhängig, mit moderner Software und ohne Wartezeiten.
Größenklassen nach § 267 HGB: Welche Pflichten gelten für Ihre GmbH?
Die handelsrechtlichen Pflichten einer Kapitalgesellschaft richten sich nach ihrer Größenklasse. § 267 HGB unterscheidet zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Die Einordnung erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Werden an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte über- oder unterschritten, erfolgt ein Größenklassenwechsel.
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|
| Klein | ≤ 6 Mio. € | ≤ 12 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittelgroß | ≤ 20 Mio. € | ≤ 40 Mio. € | ≤ 250 |
| Groß | > 20 Mio. € | > 40 Mio. € | > 250 |
Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten. Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB eine verkürzte Bilanz offenlegen, ohne Gewinn- und Verlustrechnung. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen vollständige Unterlagen einreichen. Zudem besteht ab der mittelgroßen Größenklasse die Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB.
„Viele Mandanten unterschätzen die Bedeutung der Größenklasseneinstufung. Eine GmbH, die knapp über die Schwellenwerte rutscht, hat plötzlich deutlich mehr Offenlegungspflichten – und das rückwirkend für das gesamte Geschäftsjahr. Wir prüfen daher bei jedem Jahresabschluss die aktuelle Größenklasse und weisen rechtzeitig auf mögliche Konsequenzen hin.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Für die meisten GmbHs und UGs in Lutherstadt Wittenberg greift die Kleinunternehmerregelung nach § 267 HGB. Dennoch: Auch kleine Kapitalgesellschaften sind zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung verpflichtet – nur der Umfang ist reduziert.
Fristen für den Jahresabschluss 2025/2026: Was Geschäftsführer in Sachsen-Anhalt beachten müssen
Für Kapitalgesellschaften mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 verbindliche Fristen, die sich aus Handels- und Gesellschaftsrecht ergeben. Ein Verstoß kann nicht nur Ordnungsgelder auslösen, sondern auch die persönliche Haftung des Geschäftsführers begründen. Deshalb ist eine sorgfältige Planung unerlässlich.
Aufstellung des Jahresabschlusses
Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB hat der Geschäftsführer den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres aufzustellen – für das Geschäftsjahr 2025 also bis spätestens 31. März 2026. Diese Frist gilt für alle Größenklassen. In der Praxis wird die Aufstellung häufig vom Steuerberater übernommen, der die Buchhaltungsdaten prüft, die Bilanz erstellt und den Anhang formuliert.
Feststellung durch die Gesellschafterversammlung
Nach § 42a Abs. 2 GmbHG muss die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellen. Für kleine Kapitalgesellschaften beträgt die Frist 11 Monate nach dem Bilanzstichtag – also bis 30. November 2026. Mittelgroße und große Gesellschaften haben nur 8 Monate Zeit, d. h. bis 31. August 2026. Ohne Feststellungsbeschluss kann der Jahresabschluss nicht offengelegt werden.
Offenlegung beim Unternehmensregister
Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 Abs. 1 HGB 12 Monate nach dem Bilanzstichtag – für das Geschäftsjahr 2025 also bis 31. Dezember 2026. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist keine eigenständige Offenlegungsstelle mehr.
Ordnungsgeld bei Fristversäumnis
Wer die Offenlegungsfrist versäumt, muss mit einem Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB rechnen. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro fest – auch ohne Verschulden. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Dauer der Versäumnis und wiederholten Verstößen.
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Jahresabschluss bis 31. März 2026 aufstellen (§ 264 HGB)
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Feststellung durch Gesellschafterversammlung bis 30. November 2026 (kleine KapG) bzw. 31. August 2026 (mittelgroß/groß)
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Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31. Dezember 2026 (§ 325 HGB)
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Ordnungsgeldverfahren vermeiden: frühzeitig Steuerberater beauftragen
Digitale Steuerberatung für Lutherstadt Wittenberg: So funktioniert OnlineBilanz
Die Suche nach einem passenden Steuerberater in Lutherstadt Wittenberg kann zeitaufwendig sein – besonders, wenn man Wert auf moderne Prozesse, transparente Preise und kurze Reaktionszeiten legt. OnlineBilanz verbindet die Qualität und Haftung eines zugelassenen Steuerberaters mit den Vorteilen einer digitalen Plattform. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss ortsunabhängig, rechtsverbindlich und zu einem transparenten Festpreis.
Transparenter Festpreis: 499,95 Euro für den GmbH-Jahresabschluss
OnlineBilanz bietet den Jahresabschluss für GmbH und UG zum Festpreis von 499,95 Euro an. Darin enthalten sind die Erstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie die Vorbereitung der Offenlegung beim Unternehmensregister. Es gibt keine versteckten Kosten, keine Stundenabrechnungen und keine Überraschungen. Der Preis steht von Anfang an fest – unabhängig vom Bundesland oder der Region.
Anbindung an DATEV, lexoffice und sevDesk
OnlineBilanz arbeitet mit den gängigen Buchhaltungssystemen zusammen. Ob DATEV, lexoffice oder sevDesk – die Daten werden digital übertragen, geprüft und verarbeitet. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und ermöglicht eine schnelle Bearbeitung. Unsere Steuerberater haben Zugriff auf alle relevanten Belege und können den Jahresabschluss ohne Medienbrüche erstellen.
„Als Büroleiter in Stuttgart koordiniere ich täglich den Kontakt zwischen Mandanten und unseren Steuerberatern. Viele Geschäftsführer aus ganz Deutschland schätzen, dass sie nicht vor Ort sein müssen, um professionelle Steuerberatung zu erhalten. Alles läuft digital – und trotzdem gibt es immer einen festen Ansprechpartner.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Rechtsverbindliche Erstellung durch zugelassene Steuerberater
Der Jahresabschluss wird von unserem Steuerberater-Team erstellt, fachlich geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet. Das bedeutet: volle Berufshaftung, Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und rechtssichere Dokumentation. OnlineBilanz ist keine Software-Lösung, sondern eine Steuerberater-Plattform mit echten Fachleuten.
Aufbau des Jahresabschlusses: Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht
Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht nach § 264 Abs. 1 HGB zwingend aus drei Bestandteilen: der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie dem Anhang. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften kommt gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB der Lagebericht hinzu. Jeder dieser Bestandteile erfüllt eine eigene Funktion und muss nach den Vorschriften des HGB erstellt werden.
Die Bilanz: Vermögen und Kapital im Überblick
Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktiva) und das Kapital (Passiva) zum Bilanzstichtag gegenüber. Sie folgt einem gesetzlich vorgegebenen Gliederungsschema nach § 266 HGB. Auf der Aktivseite werden Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Gebäude, Beteiligungen) und Umlaufvermögen (z. B. Vorräte, Forderungen, Bankguthaben) ausgewiesen. Die Passivseite zeigt das Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Gewinnvortrag) sowie die Verbindlichkeiten (z. B. Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten, Rückstellungen).
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Die GuV zeigt, wie sich das Ergebnis des Geschäftsjahres zusammensetzt. Sie kann nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren erstellt werden (§ 275 HGB). In der Praxis ist das Gesamtkostenverfahren bei kleinen und mittelgroßen GmbHs häufiger anzutreffen. Die GuV gliedert sich in Umsatzerlöse, Aufwendungen für Material und Personal, Abschreibungen, Zinsen und sonstige Erträge. Am Ende steht das Jahresergebnis – der Gewinn oder Verlust.
Der Anhang: Erläuterungen und Pflichtangaben
Der Anhang ergänzt Bilanz und GuV um erläuternde Angaben. Er muss nach § 284 HGB u. a. Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zu Posten der Bilanz und GuV sowie zu Haftungsverhältnissen enthalten. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 288 HGB – viele Angaben entfallen oder können verkürzt werden. Dennoch bleibt der Anhang ein wesentlicher Bestandteil des Jahresabschlusses.
Der Lagebericht (ab mittelgroß)
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Dieser beschreibt den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens, wesentliche Chancen und Risiken sowie die voraussichtliche Entwicklung. Der Lagebericht ist kein Zahlenwerk, sondern ein Text, der die wirtschaftliche Situation aus Sicht der Geschäftsführung darstellt.
Steuerberater prüft alle Bestandteile
Ein erfahrener Steuerberater stellt sicher, dass alle Bestandteile des Jahresabschlusses vollständig, formal korrekt und inhaltlich aufeinander abgestimmt sind. Er prüft die Wertansätze, die Gliederung und die Pflichtangaben – und übernimmt die Haftung für die Richtigkeit.
Häufige Fehler im Jahresabschluss – und wie Sie diese vermeiden
Auch bei sorgfältiger Arbeit schleichen sich in der Praxis immer wieder Fehler in den Jahresabschluss ein – mit teils erheblichen Folgen. Falsche Bewertungen, fehlende Pflichtangaben oder versäumte Fristen können Ordnungsgelder, Steuernachzahlungen oder sogar eine persönliche Haftung des Geschäftsführers nach sich ziehen. Im Folgenden die häufigsten Fehlerquellen – und wie Sie diese vermeiden.
Fehlerhafte Bewertung von Vermögensgegenständen
Die Bewertung von Anlagevermögen, Vorräten und Forderungen muss nach den Grundsätzen des § 252 ff. HGB erfolgen. Besonders häufig treten Fehler bei der Abschreibung auf: Falsche Nutzungsdauern, fehlende außerplanmäßige Abschreibungen oder unzulässige Zuschreibungen führen zu verzerrten Ergebnissen. Auch die Bildung von Rückstellungen (z. B. für Urlaubsansprüche, Gewährleistungen oder drohende Verluste) wird oft unterschätzt.
Unvollständiger oder fehlerhafter Anhang
Viele Geschäftsführer unterschätzen die Bedeutung des Anhangs. Dabei ist er gesetzlich vorgeschrieben und muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. Fehlen diese oder sind sie unvollständig, ist der Jahresabschluss formell fehlerhaft – und kann von der Offenlegung zurückgewiesen werden. Ein Steuerberater kennt die Anforderungen nach § 284 bzw. § 288 HGB und stellt sicher, dass alle Angaben vollständig sind.
Versäumte Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung
Die gesetzlichen Fristen sind strikt einzuhalten. Wird der Jahresabschluss nicht rechtzeitig aufgestellt, kann die Gesellschafterversammlung ihn nicht feststellen. Ohne Feststellung kann er nicht offengelegt werden – und das Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB wird eingeleitet. Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie viel Zeit die Erstellung tatsächlich in Anspruch nimmt.
„Wir erleben immer wieder, dass Mandanten zu spät mit der Vorbereitung beginnen. Die Buchhaltung ist nicht abgeschlossen, Belege fehlen, und plötzlich wird die Zeit knapp. Unser Rat: Frühzeitig den Steuerberater beauftragen, Buchhaltung zeitnah pflegen und Belege digital ablegen. Das erspart Stress und vermeidet teure Fehler.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Falsche Größenklasseneinstufung
Wer die Größenklasse falsch einschätzt, offenbart entweder zu viel oder zu wenig. Beides kann problematisch sein. Eine zu kleine Einstufung führt dazu, dass Pflichtangaben fehlen – eine zu große bedeutet unnötige Transparenz. Die Größenklasse muss jährlich anhand der aktuellen Zahlen überprüft werden.
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Bewertung von Vermögensgegenständen nach HGB prüfen lassen
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Anhang vollständig und korrekt erstellen (§ 284 / 288 HGB)
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Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung einhalten
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Größenklasse jährlich überprüfen (§ 267 HGB)
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Buchhaltung laufend pflegen, Belege digital ablegen
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Steuerberater frühzeitig beauftragen – nicht erst im Dezember
Offenlegung beim Unternehmensregister: Ablauf, Kosten und Pflichten 2026
Nach § 325 HGB sind alle Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist keine eigenständige Offenlegungsstelle mehr, sondern lediglich ein Publikationsmedium.
Welche Unterlagen müssen offengelegt werden?
Der Umfang der Offenlegung hängt von der Größenklasse ab. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 326 HGB eine verkürzte Bilanz ohne GuV offenlegen. Der Anhang ist nur in bestimmten Fällen erforderlich. Mittelgroße Gesellschaften müssen Bilanz, GuV und Anhang einreichen, können die GuV aber verkürzen. Große Gesellschaften müssen alle Unterlagen vollständig offenlegen, inklusive Lagebericht.
Kleine Kapitalgesellschaften (§ 326 HGB)
- Verkürzte Bilanz
- Keine GuV erforderlich
- Anhang nur in Ausnahmefällen
- Vereinfachte Offenlegung
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
- Vollständige Bilanz
- GuV (ggf. verkürzt bei mittelgroß)
- Anhang mit Pflichtangaben
- Lagebericht (ab mittelgroß)
Wie läuft die Offenlegung ab?
Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister. Der Jahresabschluss wird im XBRL-Format oder als strukturiertes PDF hochgeladen. Viele Steuerberater übernehmen die technische Einreichung und stellen sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Nach erfolgreicher Einreichung erhält die Gesellschaft eine Bestätigung. Die Daten werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind öffentlich einsehbar.
Kosten der Offenlegung
Die Gebühren für die Offenlegung richten sich nach der Größenklasse und dem Umfang der eingereichten Unterlagen. Für kleine Kapitalgesellschaften liegen die Kosten in der Regel zwischen 40 und 60 Euro. Mittelgroße und große Gesellschaften zahlen je nach Umfang bis zu 150 Euro. Hinzu kommen ggf. Kosten für die technische Aufbereitung durch den Steuerberater.
Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung
Wer die Offenlegungsfrist versäumt, wird vom Bundesamt für Justiz zur Offenlegung aufgefordert. Kommt die Gesellschaft dieser Aufforderung nicht nach, wird ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festgesetzt – unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt. Die Höhe richtet sich nach Größenklasse, Dauer der Versäumnis und wiederholten Verstößen.
OnlineBilanz unterstützt Mandanten bei der Offenlegung: Unsere Steuerberater bereiten den Jahresabschluss in der richtigen Form auf und übernehmen die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister. So ist sichergestellt, dass alle Fristen eingehalten und alle formalen Anforderungen erfüllt werden.
Warum sich ein Festpreis-Jahresabschluss für GmbH-Geschäftsführer lohnt
Die klassische Steuerberatung arbeitet in der Regel auf Stundenbasis – mit Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Das Problem: Die endgültigen Kosten stehen oft erst fest, wenn die Rechnung kommt. Rückfragen, Korrekturen oder zusätzliche Abstimmungen können die Kosten schnell in die Höhe treiben. Für Geschäftsführer bedeutet das Unsicherheit – sowohl bei der Budgetplanung als auch bei der Beauftragung.
OnlineBilanz bietet eine transparente Alternative: Der Jahresabschluss für GmbH und UG kostet pauschal 499,95 Euro – unabhängig davon, wie viele Rückfragen notwendig sind oder wie komplex die Buchhaltung ist. Dieser Festpreis umfasst die Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang sowie die Vorbereitung der Offenlegung. Es gibt keine versteckten Kosten, keine nachträglichen Aufschläge und keine Überraschungen.
499,95 €
Festpreis Jahresabschluss GmbH/UG
0 €
Versteckte Zusatzkosten
100 %
Steuerberater-Haftung inklusive
Planungssicherheit für Geschäftsführer
Mit einem Festpreis wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Ihr Unternehmen zukommen. Das erleichtert die Budgetplanung und vermeidet böse Überraschungen am Jahresende. Gerade für kleine und mittelständische GmbHs, die ihre Kosten im Blick behalten müssen, ist das ein entscheidender Vorteil.
Keine Abrechnung nach Stunden – volle Leistung inklusive
OnlineBilanz rechnet nicht nach Stunden ab. Das bedeutet: Rückfragen, Korrekturen und Abstimmungen mit dem Steuerberater sind im Preis enthalten. Sie können sich darauf konzentrieren, Ihr Unternehmen zu führen – und müssen nicht jede E-Mail oder Telefonat auf die Uhr schauen.
„Viele Mandanten schätzen die Klarheit des Festpreises. Sie wissen genau, was sie bekommen – und was es kostet. Das schafft Vertrauen und erleichtert die Zusammenarbeit. Unsere Steuerberater arbeiten nicht langsamer, weil es ein Festpreis ist – im Gegenteil: Die digitalen Prozesse machen die Arbeit effizienter.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Ein Festpreis bedeutet nicht, dass die Qualität leidet. OnlineBilanz arbeitet mit zugelassenen Steuerberatern, die den Jahresabschluss fachlich prüfen, rechtsverbindlich unterzeichnen und die volle Berufshaftung übernehmen. Der einzige Unterschied: Die Prozesse sind digital, effizient und transparent – und das gibt OnlineBilanz an die Mandanten weiter.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen?
Ja, rechtlich ist das möglich. Sie müssen jedoch über fundierte Kenntnisse in Rechnungslegung, Handels- und Steuerrecht verfügen. Fehler können zu Ordnungsgeldern, Haftungsrisiken und steuerlichen Nachteilen führen. Ein Steuerberater stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und Sie keine Fristen versäumen.
Was kostet ein Jahresabschluss bei einem Steuerberater in Lutherstadt Wittenberg?
Die Kosten richten sich nach der StBVV und hängen vom Gegenstandswert sowie dem Umfang der Arbeiten ab. Bei OnlineBilanz erhalten Sie transparente Festpreise ab 990 Euro netto – unabhängig von lokalen Gebührenunterschieden. So können Sie die Kosten bereits vor Beauftragung exakt kalkulieren.
Wie lange dauert die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater?
Bei vollständigen, ordnungsgemäßen Unterlagen benötigt ein Steuerberater in der Regel 2 bis 4 Wochen. OnlineBilanz garantiert eine Bearbeitungszeit von maximal 48 Stunden nach Einreichung aller erforderlichen Dokumente – ideal, wenn Fristen eng werden.
Muss ich als GmbH-Geschäftsführer persönlich zum Steuerberater nach Lutherstadt Wittenberg fahren?
Nein. Digitale Steuerberatung ermöglicht die komplette Abwicklung online. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, erhalten Rückfragen digital und bekommen den fertigen Jahresabschluss elektronisch. OnlineBilanz arbeitet bundesweit mit zugelassenen Steuerberatern – ohne dass Sie Ihr Büro verlassen müssen.
Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?
Das Bundesamt für Justiz leitet automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Nach § 335 HGB drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem kann das Registergericht ein Zwangsgeld festsetzen. Die Veröffentlichungspflicht bleibt bestehen – Sie müssen also trotz Ordnungsgeld nachträglich offenlegen.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 267 HGB (Größenklassen), § 325 HGB (Offenlegung), § 42a GmbHG (Feststellungsfrist), § 335 HGB (Ordnungsgeldverfahren). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


