Steuerberater Günzburg 2026: Jahresabschluss GmbH
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Sie suchen einen Steuerberater in Günzburg für Ihren GmbH-Jahresabschluss 2026? Dieser Ratgeber erklärt Ihnen die gesetzlichen Anforderungen nach HGB, die Größenklassen nach § 267 HGB, Fristen zur Feststellung und Offenlegung sowie die Kosten für Steuerberater-Leistungen – ob lokal vor Ort oder digital bundesweit. Ähnliche Anforderungen gelten bundesweit, beispielsweise für Unternehmen, die einen Steuerberater in Stralsund suchen.
Kurzantwort
Jede GmbH in Günzburg ist verpflichtet, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss nach §§ 242 ff. HGB zu erstellen, festzustellen und offenzulegen. Die Anforderungen richten sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Steuerberater in Günzburg oder digitale Anbieter wie OnlineBilanz unterstützen bei Erstellung, Prüfung und fristgerechter Offenlegung beim Unternehmensregister – mit transparenten Festpreisen oder klassischem Stundenhonorar. Wer hingegen einen Jahresabschluss für GmbH in Bernburg benötigt, findet dort vergleichbare Leistungen unter denselben handelsrechtlichen Anforderungen.
Inhaltsverzeichnis
- Steuerberater in Günzburg für GmbH-Jahresabschluss
- Digitale Steuerberater-Leistungen als Alternative
- Größenklassen nach § 267 HGB
- Ablauf der Jahresabschluss-Erstellung
- Kosten: Festpreis vs. Stundenhonorar
- DATEV, lexoffice, sevDesk: Software-Integration
- Häufige Fehler beim GmbH-Jahresabschluss
- OnlineBilanz für Günzburger GmbHs
Steuerberater in Günzburg für GmbH-Jahresabschluss: Anforderungen und Pflichten
Jede GmbH mit Sitz in Günzburg unterliegt den handelsrechtlichen Vorgaben zur Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Nach § 242 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH gelten darüber hinaus die erweiterten Vorschriften der §§ 264 ff. HGB, die insbesondere bei der Bilanzierung, Bewertung und beim Anhang zu beachten sind.
Die Beauftragung eines Steuerberaters ist für GmbH-Geschäftsführer in Günzburg keine gesetzliche Pflicht, wird jedoch dringend empfohlen: Die Komplexität der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, die Haftungsrisiken bei Fehlern sowie die notwendige Expertise bei Bewertungsfragen machen die fachliche Unterstützung durch einen zugelassenen Steuerberater faktisch unverzichtbar.
Fristen für Erstellung, Feststellung und Offenlegung
| Vorgang | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Aufstellung Jahresabschluss (kleine GmbH) | 11 Monate nach Bilanzstichtag | § 42a Abs. 2 GmbHG |
| Aufstellung Jahresabschluss (mittelgroße/große GmbH) | 8 Monate nach Bilanzstichtag | § 42a Abs. 2 GmbHG |
| Feststellung durch Gesellschafterversammlung | Innerhalb der Aufstellungsfrist | § 42a Abs. 2 GmbHG |
| Offenlegung beim Unternehmensregister | 12 Monate nach Bilanzstichtag | § 325 HGB |
Achtung
Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung: Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht beim Unternehmensregister eingereicht, droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister.
Digitale Steuerberater-Leistungen als Alternative zum lokalen Büro in Günzburg
Die Wahl eines Steuerberaters ist für Geschäftsführer in Günzburg nicht mehr zwingend an die lokale Präsenz gebunden. Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die fachliche Qualität und Haftung zugelassener Steuerberater mit den Vorteilen digitaler Prozesse: transparente Festpreise, keine Wartezeiten, direkte Anbindung an DATEV, lexoffice und sevDesk sowie eine klare Projektkoordination.
Während klassische Steuerkanzleien in Günzburg oft Stundenhonorare abrechnen und individuelle Preisvereinbarungen treffen, bietet eine digitale Steuerberater-Plattform planbare Kosten: Der GmbH-Jahresabschluss wird zum Festpreis von 499,95 Euro durch zugelassene Steuerberater erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet. Dieses Modell gilt bundesweit – so profitieren etwa auch Unternehmen, die einen Steuerberater in Naumburg suchen, von denselben transparenten Konditionen. Die Mandanten sparen Zeit durch digitale Dokumentenübermittlung und profitieren von der Flexibilität einer bundesweiten Verfügbarkeit.
„Viele Geschäftsführer aus Günzburg und Umgebung schätzen die Kombination aus fachlicher Steuerberater-Qualität und digitaler Effizienz. Die Koordination läuft über uns als Büroleiter, die Erstellung und Prüfung übernehmen unsere zugelassenen Steuerberater — ohne Kompromisse bei der Qualität.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Vorteile der digitalen Steuerberater-Beauftragung
Transparente Festpreise
GmbH-Jahresabschluss ab 499,95 Euro — keine versteckten Kosten, keine Stundenabrechnungen, planbare Budgets.
Direkte Software-Anbindung
Nahtlose Integration mit DATEV, lexoffice, sevDesk — Daten werden automatisch übernommen, manuelle Fehlerquellen reduziert.
Größenklassen nach § 267 HGB: Welche Anforderungen gelten für Ihre GmbH?
Die handelsrechtlichen Pflichten einer GmbH richten sich nach ihrer Größenklasse gemäß § 267 HGB. Die Einordnung erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Werden an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte über- oder unterschritten, wechselt die Gesellschaft die Größenklasse.
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|
| Klein | ≤ 7,5 Mio. € | ≤ 15 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittelgroß | ≤ 25 Mio. € | ≤ 50 Mio. € | ≤ 250 |
| Groß | > 25 Mio. € | > 50 Mio. € | > 250 |
Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Offenlegung, die Prüfungspflicht und die Erleichterungen bei Bilanzierung und Anhang. Kleine GmbHs dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen und gemäß § 288 HGB auf die Erstellung eines Lageberichts verzichten. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen der gesetzlichen Abschlussprüfungspflicht nach § 316 HGB.
Hinweis
Kleinstkapitalgesellschaften: Erfüllt eine GmbH die Kriterien nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 450.000 €, Umsatz ≤ 900.000 €, ≤ 10 Mitarbeiter), gelten weitere Erleichterungen — etwa bei der Erstellung der Bilanz und beim Anhang. Die Offenlegungspflicht besteht jedoch auch hier.
Feststellungs- und Offenlegungsfristen nach Größenklasse
Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen für GmbHs in Günzburg: Kleine Kapitalgesellschaften haben 11 Monate Zeit für Aufstellung und Feststellung (also bis 30.11.2026), mittelgroße und große GmbHs nur 8 Monate (bis 31.08.2026). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen — also bis 31.12.2026 — unabhängig von der Größenklasse.
Ablauf der Jahresabschluss-Erstellung: Von der Buchhaltung bis zur Offenlegung
Die Erstellung eines GmbH-Jahresabschlusses folgt einem klaren Prozess, der sich in mehrere Phasen gliedert. Eine lückenlose und ordnungsgemäße Vorbereitung durch den Mandanten beschleunigt die Bearbeitung erheblich und reduziert Rückfragen. Steuerberater benötigen vollständige und korrekt vorerfasste Daten aus der Finanzbuchhaltung, um den Jahresabschluss fristgerecht und fehlerfrei erstellen zu können.
Phase 1: Vorbereitung und Datenbereitstellung
- Abschluss der laufenden Finanzbuchhaltung für das Geschäftsjahr 2025
- Kontierung und Verbuchung aller Geschäftsvorfälle in DATEV, lexoffice oder sevDesk
- Bereitstellung von Bankauszügen, Kreditverträgen, Inventurlisten und sonstigen Nachweisen
- Übermittlung der Daten an den Steuerberater — digital via Software-Schnittstelle oder Export
Phase 2: Erstellung und Prüfung durch den Steuerberater
Das Steuerberater-Team erstellt auf Basis der bereitgestellten Daten Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang gemäß den Vorschriften des HGB. Es werden Bewertungen nach §§ 252 ff. HGB durchgeführt, Abschreibungen ermittelt, Rückstellungen gebildet und alle erforderlichen Angaben im Anhang dokumentiert. Nach interner Prüfung wird der Jahresabschluss rechtsverbindlich unterzeichnet.
Phase 3: Feststellung durch die Gesellschafterversammlung
Nach § 42a Abs. 2 GmbHG haben die Gesellschafter den Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Frist festzustellen. Die Feststellung erfolgt per Gesellschafterbeschluss. Erst nach der Feststellung darf der Jahresabschluss beim Unternehmensregister eingereicht werden.
Phase 4: Offenlegung beim Unternehmensregister
Die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister erfolgt gemäß § 325 HGB in strukturierter Form (XBRL-Format oder PDF). Seit dem DiRUG (01.08.2022) ist der Bundesanzeiger nicht mehr zuständig — die Offenlegung erfolgt ausschließlich über das Unternehmensregister. Viele Steuerberater übernehmen diesen Schritt im Rahmen der Beauftragung.
„Die fristgerechte Offenlegung ist keine Formalie, sondern eine gesetzliche Pflicht mit empfindlichen Sanktionen bei Verstoß. Wir empfehlen allen Mandanten, die Feststellung und Offenlegung nicht auf den letzten Drücker zu planen — lieber drei Monate Puffer einkalkulieren.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Was kostet ein Steuerberater in Günzburg? Festpreis vs. Stundenhonorar
Die Kosten für die Erstellung eines GmbH-Jahresabschlusses variieren erheblich — je nach Kanzlei, Abrechnungsmodell und Komplexität des Mandats. Klassische Steuerkanzleien in Günzburg arbeiten häufig mit Stundenhonoraren gemäß Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder individuell vereinbarten Gebühren. Die tatsächlichen Kosten sind für Mandanten oft erst nach Abschluss der Arbeiten ersichtlich, was die Budgetplanung erschwert.
| Abrechnungsmodell | Typische Kosten GmbH-Jahresabschluss | Planbarkeit |
|---|---|---|
| Stundenhonorar (StBVV) | 1.500 – 4.000 € (je nach Aufwand) | Gering |
| Individuelle Vereinbarung | 1.000 – 5.000 € (Verhandlungssache) | Mittel |
| Festpreis (digital) | 499,95 € (OnlineBilanz) | Hoch |
Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten eine transparente Alternative: Der GmbH-Jahresabschluss wird zum Festpreis von 499,95 Euro erstellt — inklusive Bilanz, GuV, Anhang sowie Prüfung und Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater. Zusätzliche Stunden oder versteckte Gebühren entfallen. Die Beauftragung erfolgt online, die Koordination übernimmt Servet Gündogan als Büroleiter, die fachliche Erstellung das Steuerberater-Team.
Hinweis
Festpreis bedeutet Planungssicherheit: Besonders für kleine und mittelgroße GmbHs ist die Kostenkontrolle entscheidend. Mit einem Festpreis-Modell entfallen Überraschungen bei der Abrechnung, und Sie können den Jahresabschluss als feste Position im Budget einplanen.
Weitere Leistungen und Zusatzkosten
- Laufende Finanzbuchhaltung: oft separat berechnet, je nach Belegzahl
- Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer): zusätzliche Gebühren
- Beratungsleistungen und Sonderfragen: meist nach Stundenhonorar
- Offenlegung beim Unternehmensregister: kann im Festpreis enthalten sein oder extra abgerechnet werden
DATEV, lexoffice, sevDesk: Wie digitale Tools den Jahresabschluss beschleunigen
Moderne Buchhaltungssoftware wie DATEV, lexoffice und sevDesk ermöglicht eine nahtlose Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater. Daten werden digital erfasst, gebucht und automatisch bereitgestellt — manuelle Übertragungen und Medienbrüche entfallen. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und beschleunigt die Erstellung des Jahresabschlusses erheblich.
DATEV
Marktführer im Steuerberater-Umfeld. Vollständige Integration von Finanzbuchhaltung, Lohn und Jahresabschluss. Besonders für mittelgroße und große GmbHs geeignet.
lexoffice
Cloud-basierte Lösung für kleine GmbHs und Gründer. Einfache Bedienung, automatischer Belegabruf, direkte Zusammenarbeit mit dem Steuerberater via Schnittstelle.
sevDesk
Moderne Buchhaltungssoftware mit intuitiver Oberfläche. Geeignet für kleine und mittelgroße Unternehmen, direkte Anbindung an Steuerberater-Plattformen möglich.
OnlineBilanz unterstützt die Integration mit allen drei Systemen. Mandanten können ihre Buchhaltungsdaten direkt aus DATEV, lexoffice oder sevDesk exportieren und digital übermitteln. Das Steuerberater-Team übernimmt die Daten, prüft sie auf Vollständigkeit und Plausibilität und erstellt auf dieser Basis den Jahresabschluss. Rückfragen werden digital über die Plattform geklärt — ohne zeitraubende Termine oder Postversand.
Vorteile der Software-Anbindung für GmbH-Geschäftsführer
-
Automatische Datenübernahme — keine manuelle Erfassung durch den Steuerberater nötig
-
Echtzeitübersicht über den Stand der Buchhaltung — jederzeit abrufbar
-
Reduzierung von Rückfragen und Korrekturschleifen durch strukturierte Datenqualität
-
Schnellere Bearbeitung und Einhaltung der gesetzlichen Fristen
-
Transparente Kommunikation und Dokumentation aller Schritte auf der Plattform
„Die direkte Anbindung an DATEV, lexoffice oder sevDesk spart unseren Mandanten aus Günzburg durchschnittlich zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit. Die Daten liegen strukturiert vor, wir können sofort mit der Erstellung beginnen.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Häufige Fehler beim GmbH-Jahresabschluss und wie Sie diese vermeiden
Fehler bei der Erstellung oder Offenlegung des Jahresabschlusses können erhebliche Konsequenzen haben — von Ordnungsgeldern über Haftungsrisiken bis hin zu steuerlichen Nachteilen. Viele Fehler entstehen durch unvollständige Vorbereitung, fehlendes Fachwissen oder Missverständnisse bei der Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften. Ein erfahrener Steuerberater erkennt diese Risiken frühzeitig und sorgt für eine rechtssichere Umsetzung.
Fehler 1: Fristversäumnis bei Feststellung oder Offenlegung
Die gesetzlichen Fristen nach § 42a GmbHG und § 325 HGB sind bindend. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss bis spätestens 30.11.2026 feststellen, mittelgroße und große GmbHs bis 31.08.2026. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.
Fehler 2: Unvollständige oder fehlerhafte Bilanzierung
Häufige Fehlerquellen sind falsche Bewertungen von Vermögensgegenständen, fehlende oder zu niedrig dotierte Rückstellungen, nicht gebuchte Verbindlichkeiten oder fehlerhafte Abschreibungen. Solche Mängel führen zu einem falschen Jahresergebnis und können steuerliche Nachforderungen oder haftungsrechtliche Konsequenzen nach § 43 GmbHG auslösen.
Fehler 3: Fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Anhang
Der Anhang ist integraler Bestandteil des Jahresabschlusses und muss nach §§ 284 ff. HGB umfassende Angaben enthalten — etwa zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zu Forderungen und Verbindlichkeiten, zu Haftungsverhältnissen und zu weiteren Pflichtangaben. Werden diese Angaben nicht oder unvollständig gemacht, ist der Jahresabschluss formell fehlerhaft.
Achtung
Haftung des Geschäftsführers: Nach § 43 Abs. 2 GmbHG haften Geschäftsführer für Schäden, die durch Pflichtverletzungen entstehen — dazu zählt auch die fehlerhafte oder verspätete Aufstellung des Jahresabschlusses. Eine sorgfältige Vorbereitung und die Beauftragung eines Steuerberaters mindern dieses Risiko erheblich.
Fehler 4: Offenlegung beim falschen Register
Seit dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister — nicht mehr beim Bundesanzeiger. Mandanten, die ihren Jahresabschluss fälschlicherweise noch beim Bundesanzeiger einreichen, erfüllen die gesetzliche Offenlegungspflicht nicht und riskieren ein Ordnungsgeldverfahren.
-
Fristen für Feststellung und Offenlegung frühzeitig im Kalender vermerken
-
Vollständige und geprüfte Buchhaltungsdaten bereitstellen
-
Steuerberater frühzeitig beauftragen — nicht erst kurz vor Fristablauf
-
Anhang vollständig und korrekt erstellen lassen
-
Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister vornehmen
OnlineBilanz für Günzburger GmbHs: Festpreis, digitale Abwicklung, Steuerberater-Qualität
Geschäftsführer von GmbHs und UGs in Günzburg stehen vor der Herausforderung, einen kompetenten und verlässlichen Steuerberater zu finden — idealerweise zu planbaren Kosten und ohne lange Wartezeiten. OnlineBilanz verbindet die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit den Vorteilen digitaler Prozesse: transparente Festpreise, direkte Software-Integration und eine klare Projektkoordination durch Servet Gündogan als Büroleiter.
Der GmbH-Jahresabschluss wird zum Festpreis von 499,95 Euro erstellt — inklusive Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie rechtsverbindlicher Unterzeichnung durch das OnlineBilanz Steuerberater-Team. Die Beauftragung erfolgt online, die Datenübermittlung über DATEV, lexoffice oder sevDesk, die Kommunikation digital über die Plattform. Mandanten sparen Zeit, Kosten und profitieren von der Planungssicherheit eines Festpreismodells.
So funktioniert die Zusammenarbeit mit OnlineBilanz
- Online-Beauftragung: Auswahl des Leistungspakets (z. B. GmbH-Jahresabschluss) und Angabe der Unternehmensdaten auf OnlineBilanz.de
- Datenübermittlung: Export der Buchhaltungsdaten aus DATEV, lexoffice oder sevDesk und Upload auf der Plattform
- Koordination durch Servet Gündogan: Erster Ansprechpartner für organisatorische Fragen, Prüfung der Vollständigkeit, Abstimmung mit dem Steuerberater-Team
- Erstellung durch Steuerberater: Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt Bilanz, GuV und Anhang nach HGB, prüft alle Positionen fachlich und unterzeichnet den Jahresabschluss rechtsverbindlich
- Übermittlung und Offenlegung: Fertiger Jahresabschluss wird digital bereitgestellt, auf Wunsch übernimmt OnlineBilanz auch die Offenlegung beim Unternehmensregister
499,95 €
Festpreis GmbH-Jahresabschluss
100%
Zugelassene Steuerberater
3 Software
DATEV, lexoffice, sevDesk
„Unsere Mandanten aus Günzburg schätzen die Kombination aus persönlicher Ansprechbarkeit und digitaler Effizienz. Ich koordiniere als Büroleiter alle organisatorischen Schritte, während unsere Steuerberater die fachliche Qualität sicherstellen — ohne Kompromisse.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wer den GmbH-Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 fristgerecht, rechtssicher und zu planbaren Kosten erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisgarantie und direkter Anbindung an gängige Buchhaltungssoftware.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Jahresabschluss meiner GmbH selbst erstellen oder benötige ich zwingend einen Steuerberater?
Rechtlich dürfen Sie als Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen, sofern Sie die fachlichen Kenntnisse besitzen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Beauftragung eines Steuerberaters, um Fehler bei der Bilanzierung, Bewertung und Offenlegung zu vermeiden und steuerliche Optimierungen zu nutzen. Zudem haftet der Geschäftsführer persönlich für fehlerhafte Abschlüsse.
Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater in Günzburg für die Erstellung des Jahresabschlusses?
Der Steuerberater benötigt die vollständige Finanzbuchhaltung (DATEV, lexoffice, sevDesk o.ä.), Kontoauszüge, Belegordner, Inventurlisten, Verträge (Miet-, Darlehens-, Leasingverträge), Versicherungspolicen, Anlageverzeichnisse sowie Angaben zu Rückstellungen und offenen Verbindlichkeiten. Je strukturierter die Unterlagen vorliegen, desto schneller und günstiger verläuft die Abschlusserstellung.
Gilt die 12-Monats-Frist zur Offenlegung auch während der Corona-Pandemie oder gab es Fristverlängerungen?
Die gesetzliche Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB galt grundsätzlich auch während der Corona-Pandemie. Einzelne befristete Sonderregelungen (z. B. COVID-19-Gesetz 2020/2021) sind ausgelaufen. Für das Geschäftsjahr 2025 (Abschluss 2026) gilt die reguläre Frist ohne pandemiebedingte Verlängerung. Versäumnisse führen weiterhin zu Ordnungsgeldverfahren.
Was passiert, wenn meine GmbH die Offenlegungsfrist verpasst hat?
Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und kann wiederholt festgesetzt werden, solange die Offenlegungspflicht nicht erfüllt ist. Zusätzlich drohen Haftungsrisiken für den Geschäftsführer. Eine nachträgliche Offenlegung sollte daher umgehend erfolgen, um weitere Sanktionen zu vermeiden.
Muss ich als Kleinst-GmbH ebenfalls einen Jahresabschluss offenlegen?
Ja, auch Kleinst-Kapitalgesellschaften nach § 267a HGB unterliegen der Offenlegungspflicht gemäß § 325 HGB. Allerdings gelten Erleichterungen: Sie dürfen eine verkürzte Bilanz offenlegen und können auf die Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung verzichten, sofern bestimmte Angaben im Anhang gemacht werden. Die Frist von 12 Monaten gilt unverändert.
Kann ein Steuerberater in Günzburg auch die Einreichung beim Unternehmensregister übernehmen?
Ja, die meisten Steuerberater bieten die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an das Unternehmensregister als Serviceleistung an. Dies erfolgt über das EHUG-Portal mit qualifizierter elektronischer Signatur. Digitale Anbieter wie OnlineBilanz übernehmen die Offenlegung standardmäßig im Festpreis, sodass Sie sich nicht um technische Details kümmern müssen.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, Unternehmensregister – Offenlegungsportal. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


