Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

15–22 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Aurich

Steuerberater Aurich: Jahresabschluss GmbH 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Geschäftsführer von GmbH und UG in Aurich stehen jährlich vor der Aufgabe, den Jahresabschluss fristgerecht zu erstellen, festzustellen und offenzulegen. Ein qualifizierter Steuerberater in Aurich unterstützt bei Bilanzierung, Gewinnermittlung und der Einhaltung aller handels- und steuerrechtlichen Vorgaben. Für die laufende Buchhaltung in Aurich gibt es zudem verschiedene Lösungsansätze. Dieser Leitfaden zeigt, worauf es bei der Wahl des richtigen Steuerberaters ankommt, welche Kosten anfallen und welche digitalen Alternativen es gibt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jede GmbH und UG mit Sitz in Aurich ist nach § 264 HGB zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Ein Steuerberater erstellt Bilanz, GuV und Anhang, prüft steuerliche Optimierungen und sorgt für fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister. Die Kosten richten sich nach § 35 StBVV und hängen von Umsatz, Bilanzsumme und Komplexität ab.

Steuerberater in Aurich für Jahresabschluss und Bilanzierung der GmbH

Geschäftsführer von GmbH und UG (haftungsbeschränkt) in Aurich stehen jährlich vor der Pflicht, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss gemäß § 264 HGB zu erstellen. Dieser umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Kapitalgesellschaften unterliegen strengen Publizitätspflichten und müssen den Jahresabschluss innerhalb von zwölf Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 enden, gelten die aktuellen Größenklassen nach § 267 HGB sowie die seit dem DiRUG (01.08.2022) verschärften Offenlegungspflichten ausschließlich über das Unternehmensregister.

Die Wahl eines Steuerberaters in Aurich erfolgt traditionell über persönliche Empfehlungen oder lokale Recherche. Neben der fachlichen Qualifikation spielen Faktoren wie Erreichbarkeit, Spezialisierung auf Kapitalgesellschaften, Digitalität der Prozesse und transparente Honorargestaltung eine zentrale Role. Viele mittelständische Kanzleien in Aurich arbeiten mit DATEV, lexoffice oder sevDesk, um Buchhaltungsdaten digital zu übernehmen und Jahresabschlüsse effizient zu erstellen.

Digitale Alternative

Wer den Jahresabschluss seiner GmbH oder UG durch einen zugelassenen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Wartezeiten oder unklare Honorare, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen ab 499,95 Euro für den GmbH-Jahresabschluss. Das Steuerberater-Team übernimmt Erstellung, Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung — digital koordiniert über die Plattform.

Anforderungen an den Steuerberater für Kapitalgesellschaften

  • Zulassung: Nur zugelassene Steuerberater (§ 3 StBerG) dürfen geschäftsmäßig Jahresabschlüsse erstellen und unterzeichnen.
  • Fachkenntnis HGB: Sichere Anwendung der §§ 242 ff. HGB, § 264 HGB, § 267 HGB (Größenklassen), § 325 HGB (Offenlegung).
  • GmbH-Recht: Kenntnis § 42a GmbHG (Feststellungsfristen: 11 Monate für Kleinst-/Klein-GmbH, 8 Monate für mittelgroße und große).
  • Digitale Anbindung: Schnittstellen zu DATEV, lexoffice, sevDesk für effiziente Datenübernahme und Vermeidung von Medienbrüchen.
  • Termine und Kommunikation: Zuverlässige Einhaltung gesetzlicher Fristen, transparente Kommunikation über Honorar und Bearbeitungsstand.

Welche Pflichten haben GmbH und UG in Aurich beim Jahresabschluss?

Jede GmbH und UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Aurich ist nach § 242 HGB verpflichtet, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften erweitert § 264 HGB diese Pflicht um Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der Jahresabschluss muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.

Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG muss die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss binnen bestimmter Fristen feststellen: elf Monate nach Ende des Geschäftsjahres für Kleinst- und kleine Kapitalgesellschaften, acht Monate für mittelgroße und große. Für ein Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2025 endet, muss die Feststellung also spätestens am 30. November 2026 (klein) bzw. 31. August 2026 (mittel/groß) erfolgen. Wird diese Frist versäumt, drohen keine unmittelbaren Sanktionen gegen die Gesellschaft, wohl aber Haftungsrisiken für den Geschäftsführer wegen Pflichtverletzung (§ 43 GmbHG).

Offenlegung beim Unternehmensregister

Spätestens zwölf Monate nach Bilanzstichtag muss der festgestellte Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 HGB). Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister; der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro gemäß § 335 HGB.

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Wird die 12-Monats-Frist des § 325 HGB nicht eingehalten, droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500–25.000 Euro). Das Bundesamt für Justiz leitet Verfahren zunehmend automatisiert ein. Geschäftsführer sollten rechtzeitig vor Ablauf der Frist mit ihrem Steuerberater klären, ob Jahresabschluss festgestellt und offenlegungsbereit ist.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer Feststellungsfrist Offenlegungsfrist
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10 11 Monate 12 Monate
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50 11 Monate 12 Monate
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250 8 Monate 12 Monate
Große Kapitalgesellschaft > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250 8 Monate 12 Monate

Was kostet ein Steuerberater in Aurich für den Jahresabschluss?

Die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses einer GmbH oder UG richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). § 35 StBVV sieht für Jahresabschlüsse Gebührenrahmen vor, die vom Gegenstandswert (meist Bilanzsumme oder Umsatz) und der Schwierigkeit abhängen. In der Praxis werden Jahresabschlüsse von GmbH häufig als Pauschal- oder Festpreis angeboten, um Mandanten Planungssicherheit zu geben.

Typische Honorare lokaler Steuerberater in Aurich

Für eine kleine GmbH mit Bilanzsumme bis 1 Mio. Euro und überschaubarer Komplexität liegen die Kosten bei etablierten Kanzleien in Aurich häufig zwischen 1.200 und 2.500 Euro netto. Hinzu kommen gegebenenfalls Zusatzleistungen wie Erstellung des Anhangs, Lagebericht, Offenlegung oder laufende Buchhaltung. Mittelgroße GmbH können mit Honoraren ab 2.500 Euro rechnen, je nach Umfang der Geschäftsvorfälle und notwendiger Abstimmungen. Wichtig: Vor Mandatserteilung sollte ein detailliertes Angebot mit Leistungsumfang und Festpreis oder Gebührenrahmen vereinbart werden.

„Viele Geschäftsführer schätzen Transparenz und Planbarkeit. Ein Festpreis für den Jahresabschluss — ohne versteckte Zusatzkosten — ermöglicht klare Budgetierung. Auf OnlineBilanz bieten wir den GmbH-Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater ab 499,95 Euro Festpreis an, inklusive digitaler Koordination und DATEV-Anbindung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Traditionelle Kanzlei Aurich

  • Honorar nach StBVV oder individuellem Angebot
  • Häufig 1.200–2.500 € für kleine GmbH
  • Persönlicher Kontakt vor Ort
  • Bearbeitungszeit abhängig von Auslastung
  • Zusatzkosten für Offenlegung, Anhang etc. möglich

OnlineBilanz (digitale Steuerberater-Plattform)

  • Festpreis ab 499,95 € für GmbH-Jahresabschluss
  • Zugelassene Steuerberater erstellen und unterzeichnen
  • Digitale Koordination, keine Wartezeiten
  • DATEV, lexoffice, sevDesk Anbindung inklusive
  • Transparente Leistungspakete ohne versteckte Kosten

Worauf sollten Geschäftsführer bei der Auswahl eines Steuerberaters in Aurich achten?

Die Wahl des richtigen Steuerberaters ist eine strategische Entscheidung. Neben fachlicher Kompetenz und Zulassung spielen Branchenerfahrung, Digitalisierungsgrad, Erreichbarkeit und Honorartransparenz eine entscheidende Rolle. Gerade für GmbH und UG ist es wichtig, dass der Steuerberater die Besonderheiten des Kapitalgesellschaftsrechts (GmbHG, HGB) sicher beherrscht und Fristen wie Feststellung (§ 42a GmbHG) und Offenlegung (§ 325 HGB) im Blick behält.

Fachliche Qualifikation und Zulassung

Nur Steuerberater, die bei der zuständigen Steuerberaterkammer (in Niedersachsen: Steuerberaterkammer Niedersachsen) zugelassen sind, dürfen geschäftsmäßig Jahresabschlüsse erstellen und unterzeichnen (§ 3 StBerG). Prüfen Sie die Zulassung über die öffentlichen Verzeichnisse der Kammer. Achten Sie zudem auf Fortbildungsnachweise und Spezialisierungen im Bereich Bilanzierung, Kapitalgesellschaften oder Ihrem spezifischen Geschäftsfeld.

Digitale Prozesse und Softwareanbindung

Moderne Kanzleien bieten digitale Mandantenportale, elektronischen Belegaustausch und Schnittstellen zu Buchhaltungssoftware wie DATEV, lexoffice oder sevDesk. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und beschleunigt die Erstellung des Jahresabschlusses. Fragen Sie gezielt, welche Systeme unterstützt werden und ob eine medienbruchfreie Datenübernahme möglich ist.

  • Zulassung bei Steuerberaterkammer Niedersachsen geprüft?
  • Erfahrung mit GmbH/UG-Jahresabschlüssen vorhanden?
  • Digitale Anbindung an DATEV, lexoffice oder sevDesk?
  • Transparente Honorarvereinbarung (Festpreis oder klarer Gebührenrahmen)?
  • Klare Kommunikation zu Fristen (§ 42a GmbHG, § 325 HGB)?
  • Referenzen oder Bewertungen verfügbar?
  • Erreichbarkeit und Reaktionszeit im Tagesgeschäft akzeptabel?

Tipp für Geschäftsführer

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie sich ein detailliertes Angebot erstellen. Klären Sie vorab, welche Leistungen im Honorar enthalten sind (Erstellung, Prüfung, Offenlegung, Anhang, Lagebericht) und welche Zusatzkosten entstehen können.

DATEV, lexoffice und sevDesk: Welche Vorteile bietet die digitale Anbindung?

Digitale Buchhaltungssoftware wie DATEV Unternehmen online, lexoffice oder sevDesk ermöglicht es GmbH und UG, Belege, Rechnungen und Bankbuchungen laufend zu erfassen. Die direkte Anbindung an den Steuerberater stellt sicher, dass alle Daten medienbruchfrei übernommen werden — ohne manuelle Nacherfassung, ohne Excel-Listen, ohne Papierordner. Das beschleunigt die Erstellung des Jahresabschlusses erheblich und reduziert Fehlerquellen.

DATEV Unternehmen online

DATEV ist der Standard in deutschen Steuerkanzleien. DATEV Unternehmen online bietet Mandantenportale für Belegerfassung, Bankanbindung und vorbereitende Buchhaltung. Der Steuerberater übernimmt die Daten direkt in DATEV und kann Kontierungen prüfen, Jahresabschluss erstellen und Steuererklärungen nahtlos ableiten. Viele Kanzleien in Aurich setzen auf DATEV als zentrale Plattform.

lexoffice und sevDesk

lexoffice (Lexware) und sevDesk sind cloud-basierte Lösungen, die besonders bei kleineren GmbH und Start-ups beliebt sind. Sie bieten intuitive Bedienung, automatische Belegerfassung per Foto-Upload und Bankanbindung. Steuerberater können über Schnittstellen (z. B. DATEV-Export oder direkte API) die Buchhaltungsdaten übernehmen und in ihre Systeme integrieren. OnlineBilanz unterstützt alle drei Plattformen und ermöglicht so einen reibungslosen Datenaustausch zwischen Mandant und Steuerberater-Team.

DATEV Unternehmen online

Standard in Steuerkanzleien, umfangreiche Funktionen, direkte Integration in DATEV-Arbeitsplatz des Steuerberaters.

lexoffice

Cloud-basiert, einfache Bedienung, automatische Belegerfassung, DATEV-Export, ideal für kleine GmbH.

sevDesk

Moderne Oberfläche, Bankanbindung, Rechnungsstellung, API-Schnittstellen für Steuerberater-Anbindung.

„Die digitale Anbindung spart beiden Seiten Zeit. Wir übernehmen die Buchhaltungsdaten direkt aus DATEV, lexoffice oder sevDesk, prüfen Kontierungen und erstellen den Jahresabschluss — ohne dass der Mandant Belege per Post schicken muss. Das beschleunigt die Bearbeitung und erhöht die Datenqualität.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Fristen gelten 2026 für Jahresabschluss und Offenlegung?

Für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2025 enden, gelten die gesetzlichen Fristen nach § 42a GmbHG (Feststellung) und § 325 HGB (Offenlegung) wie folgt: Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung muss innerhalb von elf Monaten (kleine/Kleinst-GmbH) bzw. acht Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach Bilanzstichtag erfolgen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss spätestens zwölf Monate nach Bilanzstichtag abgeschlossen sein.

Konkrete Stichtage für Bilanzstichtag 31.12.2025

Größenklasse Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)
Kleinst-/Klein-GmbH bis 30.11.2026 bis 31.12.2026
Mittelgroße/Große GmbH bis 31.08.2026 bis 31.12.2026

Die Offenlegungsfrist von zwölf Monaten beginnt mit dem Bilanzstichtag, nicht mit der Feststellung. Das bedeutet: Auch wenn die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss erst im November 2026 feststellt, läuft die Offenlegungsfrist bereits am 31. Dezember 2026 ab. Geschäftsführer sollten daher frühzeitig mit dem Steuerberater klären, ob der Jahresabschluss rechtzeitig erstellt, festgestellt und zur Offenlegung eingereicht werden kann.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Wird der Jahresabschluss nicht bis 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Die Höhe liegt zwischen 500 und 25.000 Euro. Verantwortlich ist der Geschäftsführer; das Ordnungsgeld kann persönlich gegen ihn festgesetzt werden.

Praxistipp: Frühzeitige Planung

Beginnen Sie die Vorbereitung des Jahresabschlusses bereits im ersten Quartal 2026. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Unterlagen benötigt werden (Hauptbuch, Saldenliste, Inventurlisten, Verträge, Gesellschafterbeschlüsse). Nutzen Sie digitale Plattformen wie OnlineBilanz, um Dokumente hochzuladen und den Bearbeitungsstand jederzeit einzusehen. So vermeiden Sie Zeitdruck und stellen sicher, dass alle Fristen eingehalten werden.

OnlineBilanz: Digitale Steuerberater-Leistung als Alternative zum lokalen Steuerberater in Aurich

OnlineBilanz ist eine digitale Steuerberater-Plattform, die GmbH und UG in Aurich und ganz Deutschland Zugang zu zugelassenen Steuerberatern mit transparenten Festpreisen bietet. Das Steuerberater-Team von OnlineBilanz erstellt den Jahresabschluss nach HGB, prüft ihn fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich — genau wie ein lokaler Steuerberater. Der Unterschied: Die gesamte Koordination erfolgt digital, ohne Wartezeiten, ohne unklare Honorare, ohne Medienbrüche.

Wie funktioniert OnlineBilanz?

  1. Auftrag online erfassen: Geschäftsführer wählen das gewünschte Leistungspaket (z. B. Jahresabschluss GmbH) und laden Unterlagen über das Portal hoch.
  2. Büroleiter Servet Gündogan koordiniert: Er ist erster Ansprechpartner, prüft Vollständigkeit der Unterlagen und koordiniert zwischen Mandant und Steuerberater-Team.
  3. Steuerberater-Team erstellt Jahresabschluss: Zugelassene Steuerberater übernehmen Daten aus DATEV, lexoffice oder sevDesk, erstellen Bilanz, GuV, Anhang und prüfen die Einhaltung von § 264 HGB, § 267 HGB etc.
  4. Rechtsverbindliche Unterzeichnung: Der Jahresabschluss wird vom Steuerberater unterzeichnet und kann direkt für die Feststellung (§ 42a GmbHG) und Offenlegung (§ 325 HGB) genutzt werden.
  5. Offenlegung optional hinzubuchbar: OnlineBilanz übernimmt auf Wunsch auch die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister.

Festpreis und Transparenz

Der Jahresabschluss für eine GmbH kostet bei OnlineBilanz ab 499,95 Euro (Festpreis, netto). Im Preis enthalten sind Erstellung, Prüfung und Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater sowie digitale Koordination und Anbindung an DATEV, lexoffice oder sevDesk. Zusatzleistungen wie Lagebericht, Offenlegung oder laufende Buchhaltung können modular hinzugebucht werden. Es gibt keine versteckten Kosten — was im Angebot steht, wird abgerechnet.

499,95 €

Festpreis GmbH-Jahresabschluss

100 %

Digital koordiniert

3

Software-Anbindungen (DATEV, lexoffice, sevDesk)

„Viele Geschäftsführer aus Aurich und Niedersachsen schätzen die Kombination aus Steuerberater-Qualität und digitaler Effizienz. Sie bekommen denselben rechtssicheren Jahresabschluss wie von einer lokalen Kanzlei — aber schneller, transparenter und oft günstiger.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für wen eignet sich OnlineBilanz?

  • GmbH und UG in Aurich, die digitale Prozesse bevorzugen und Wert auf Transparenz legen.
  • Geschäftsführer, die bereits mit DATEV, lexoffice oder sevDesk arbeiten und eine nahtlose Anbindung wünschen.
  • Unternehmen, die Festpreise ohne Überraschungen schätzen und keine langen Wartezeiten akzeptieren möchten.
  • Start-ups und mittelständische GmbH, die eine moderne, zukunftsorientierte Steuerberatung suchen.

OnlineBilanz ist Steuerberater-Leistung

OnlineBilanz ersetzt nicht den Steuerberater — OnlineBilanz ist die Steuerberater-Leistung. Alle Jahresabschlüsse werden von zugelassenen Steuerberatern erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet. Die Plattform koordiniert digital, das Steuerberater-Team bringt die fachliche Expertise und Haftung.

Häufige Fehler beim Jahresabschluss der GmbH — und wie Sie diese vermeiden

Auch mit erfahrenem Steuerberater können Fehler bei der Vorbereitung und Abwicklung des Jahresabschlusses entstehen — meist durch unvollständige Unterlagen, versäumte Fristen oder unklare Kommunikation. Geschäftsführer tragen die Verantwortung für die rechtzeitige Aufstellung (§ 264 HGB), Feststellung (§ 42a GmbHG) und Offenlegung (§ 325 HGB). Fehler können zu Ordnungsgeldern, Haftungsrisiken und steuerlichen Nachteilen führen.

Fehler 1: Verspätete oder unvollständige Unterlagen

Der Steuerberater kann den Jahresabschluss nur erstellen, wenn alle relevanten Unterlagen vorliegen: Saldenliste, Hauptbuch, Inventurlisten, Bankkonten, Darlehensverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Mietverträge. Werden Unterlagen zu spät nachgereicht, verzögert sich die Erstellung — und die Fristen (§ 42a GmbHG, § 325 HGB) rücken näher. Nutzen Sie digitale Plattformen, um Dokumente zentral und frühzeitig bereitzustellen.

Fehler 2: Inventur wird vernachlässigt

Die körperliche Bestandsaufnahme (Inventur) ist nach § 240 HGB Pflicht und Grundlage für die Bewertung von Vorräten, Anlagevermögen und Forderungen. Fehlt eine ordnungsgemäße Inventur, kann der Jahresabschluss nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Planen Sie die Inventur rechtzeitig zum Bilanzstichtag und dokumentieren Sie Zählprotokolle und Bewertungsgrundlagen.

Fehler 3: Fristen werden nicht überwacht

Geschäftsführer verlassen sich oft darauf, dass der Steuerberater die Fristen im Blick hat. Rechtlich verantwortlich bleibt aber der Geschäftsführer (§ 43 GmbHG). Vereinbaren Sie mit Ihrem Steuerberater klare Meilensteine (z. B. Unterlagen bis März, Entwurf bis Juni, Feststellung bis August, Offenlegung bis November) und überwachen Sie diese aktiv.

Haftung des Geschäftsführers

Bei Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Aufstellung, Feststellung oder Offenlegung haftet der Geschäftsführer persönlich nach § 43 GmbHG. Auch Ordnungsgelder nach § 335 HGB können gegen den Geschäftsführer persönlich festgesetzt werden.

Fehler 4: Offenlegung erfolgt beim falschen Adressaten

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Einreichungen an den Bundesanzeiger gelten nicht als ordnungsgemäße Offenlegung und erfüllen die Pflicht des § 325 HGB nicht. Achten Sie darauf, dass Ihr Steuerberater oder Ihre Plattform (z. B. OnlineBilanz) die Offenlegung korrekt über das Unternehmensregister vornimmt.

  • Alle Unterlagen (Saldenliste, Verträge, Inventur) vollständig und rechtzeitig bereitstellen
  • Inventur ordnungsgemäß durchführen und dokumentieren (§ 240 HGB)
  • Fristen für Feststellung (§ 42a GmbHG) und Offenlegung (§ 325 HGB) aktiv überwachen
  • Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister vornehmen (nicht Bundesanzeiger)
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung protokollieren und archivieren
  • Bei Unklarheiten frühzeitig mit Steuerberater klären, nicht bis Jahresende warten

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Jahresabschluss meiner GmbH in Aurich auch selbst erstellen?

Grundsätzlich ja, wenn Sie über die erforderlichen Kenntnisse in Bilanzierung und Steuerrecht verfügen. Allerdings haftet der Geschäftsführer persönlich für Fehler im Jahresabschluss nach § 43 GmbHG. Ein Steuerberater minimiert dieses Risiko erheblich, erstellt den Abschluss fachlich korrekt und unterzeichnet ihn rechtsverbindlich. Besonders bei komplexen Sachverhalten — etwa Rückstellungen, latenten Steuern oder Bewertungsfragen — ist fachliche Unterstützung dringend zu empfehlen.

Wie finde ich einen spezialisierten Steuerberater für GmbH in Aurich?

Nutzen Sie Empfehlungen von Geschäftspartnern, IHK-Verzeichnisse oder Online-Plattformen wie OnlineBilanz.de. Achten Sie auf Referenzen im GmbH-Bereich, Kenntnisse in Ihrer Branche und die Bereitschaft zur digitalen Zusammenarbeit. Ein Erstgespräch hilft, fachliche Kompetenz, Erreichbarkeit und das persönliche Vertrauensverhältnis zu prüfen. Viele Steuerberater in Aurich bieten kostenlose oder kostengünstige Erstberatungen an.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater in Aurich für den Jahresabschluss?

Sie sollten Kontoauszüge, Kassenbücher, Rechnungen (Ein- und Ausgang), offene Posten-Listen, Verträge (Miet-, Darlehens-, Leasingverträge), Inventurlisten, Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Bescheide vom Finanzamt bereitstellen. Bei digitaler Buchführung genügen oft DATEV- oder Software-Exporte. Je vollständiger und strukturierter die Belege, desto schneller und kostengünstiger wird der Jahresabschluss.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2026 versäume?

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und kann mehrfach festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt. Zudem drohen persönliche Haftungsrisiken des Geschäftsführers nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 325 HGB. Eine verspätete Offenlegung kann auch die Bonität und das Vertrauen von Geschäftspartnern beeinträchtigen.

Bietet ein Steuerberater in Aurich auch Unterstützung bei der Steuererklärung der GmbH?

Ja, die Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung gehören zum Standardleistungsumfang eines Steuerberaters. Oft werden Jahresabschluss und Steuererklärungen als Paket angeboten, da sie inhaltlich eng verzahnt sind. Die Kosten richten sich nach § 24 und § 35 StBVV und werden meist als Gesamthonorar kalkuliert. Ein erfahrener Steuerberater identifiziert dabei auch steuerliche Optimierungspotenziale.

Kann ich während des Jahres den Steuerberater wechseln?

Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Sie sollten das bestehende Mandat schriftlich kündigen und klären, welche Unterlagen und offenen Arbeiten noch abzuschließen sind. Der neue Steuerberater fordert die Handakten beim bisherigen Berater an — dieser ist nach § 66 StBerG zur Herausgabe verpflichtet. Planen Sie den Wechsel rechtzeitig, idealerweise nach Abschluss des laufenden Jahresabschlusses, um Verzögerungen zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz