Steuerberater Amberg 2026: Jahresabschluss GmbH
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Geschäftsführer einer GmbH in Amberg stehen vor klaren gesetzlichen Pflichten bei Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Ein Steuerberater unterstützt dabei nicht nur fachlich, sondern sichert die Einhaltung aller Fristen nach § 325 HGB und § 42a GmbHG. Dieser Artikel erläutert, worauf es 2026 ankommt – von Kosten über digitale Prozesse bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.
Kurzantwort
Steuerberater in Amberg erstellen den GmbH-Jahresabschluss nach § 242 ff. HGB und unterstützen bei Feststellung und Offenlegung. Die Kosten richten sich nach StBVV und der Komplexität des Mandats. Dank digitaler Prozesse ist eine ortsunabhängige Zusammenarbeit möglich – so lässt sich beispielsweise auch ein Steuerberater aus Sonneberg für die GmbH-Bilanzierung beauftragen. Dabei sind in jedem Fall die gesetzlichen Fristen von 8–11 Monaten (Feststellung) und 12 Monaten (Offenlegung) einzuhalten.
Inhaltsverzeichnis
- Steuerberater in Amberg für den GmbH-Jahresabschluss
- Pflichten der Geschäftsführer beim Jahresabschluss
- Kosten für den Steuerberater in Amberg
- Digitale Zusammenarbeit mit Steuerberatern
- Fristen 2026 für Jahresabschluss und Offenlegung
- Erleichterungen für kleine GmbH
- Offenlegung beim Unternehmensregister
- OnlineBilanz als digitale Alternative
Steuerberater in Amberg für den GmbH-Jahresabschluss – worauf es ankommt
Geschäftsführer von GmbH und UG in Amberg stehen jährlich vor derselben Aufgabe: Der Jahresabschluss muss erstellt, festgestellt und offengelegt werden. Nach § 264 Abs. 1 HGB haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, kleine Kapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen nutzen (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB). Die Erstellung durch einen Steuerberater bietet nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch die nötige Fachexpertise bei der Bilanzierung nach HGB.
In Amberg und der Oberpfalz gibt es eine Vielzahl von Steuerberatern – von Einzelkanzleien bis zu überregionalen Gesellschaften. Die Wahl des richtigen Partners hängt von mehreren Faktoren ab: Branchenkenntnisse, Verfügbarkeit, Kommunikationswege und nicht zuletzt die Preistransparenz. Wer den Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) fristgerecht erstellen lassen möchte, sollte frühzeitig handeln – die gesetzlichen Fristen nach § 42a GmbHG (8 bzw. 11 Monate nach Bilanzstichtag) und § 325 HGB (12 Monate für die Offenlegung) laufen strikt.
Digitale Steuerberater-Plattform als Alternative
OnlineBilanz verbindet die Expertise zugelassener Steuerberater mit digitalen Prozessen. Der GmbH-Jahresabschluss wird durch unser Steuerberater-Team erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – zum Festpreis von 499,95 Euro. Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, koordiniert als erster Ansprechpartner zwischen Mandant und Steuerberater-Team. Die Buchführungsdaten können direkt aus DATEV, lexoffice oder sevDesk übernommen werden.
Größenklassen und Umfang des Jahresabschlusses
Die Anforderungen an den Jahresabschluss richten sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Zum Stand 2026 gelten folgende Schwellenwerte für kleine Kapitalgesellschaften: Bilanzsumme bis 6 Mio. Euro, Umsatzerlöse bis 12 Mio. Euro, maximal 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Mindestens zwei dieser drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden. Kleine GmbH profitieren von Erleichterungen bei der Gliederung der Bilanz und können auf die Erstellung eines Lageberichts verzichten (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).
Welche Pflichten haben Geschäftsführer bei der Erstellung des Jahresabschlusses?
Der Geschäftsführer einer GmbH trägt nach § 41 GmbHG die Verantwortung für die rechtzeitige Aufstellung des Jahresabschlusses. Diese Pflicht ist nicht delegierbar – auch wenn die tatsächliche Erstellung durch einen Steuerberater erfolgt, bleibt die Verantwortung beim Geschäftsführer. Der Jahresabschluss muss innerhalb der gesetzlichen Fristen erstellt werden: Bei kleinen GmbH sind dies 11 Monate nach dem Bilanzstichtag, bei mittelgroßen und großen Gesellschaften 8 Monate (§ 42a GmbHG, Stand 2026).
Feststellung durch die Gesellschafterversammlung
Nach der Aufstellung durch den Geschäftsführer muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Erst nach der Feststellung beginnt die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 1 HGB). Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister – dies ist seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) gesetzlich vorgeschrieben. Der früher genutzte Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle.
Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung
Wer die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nicht einhält, riskiert ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz leitet das Verfahren automatisch ein – eine Mahnung erfolgt in der Regel nicht. Für den Jahresabschluss 2025 (Stichtag 31.12.2025) läuft die Offenlegungsfrist bis zum 31.12.2026.
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Jahresabschluss durch Geschäftsführer aufstellen (innerhalb von 8 bzw. 11 Monaten nach § 42a GmbHG)
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Feststellung durch Gesellschafterversammlung dokumentieren (Protokoll erforderlich)
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Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB)
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Prüfung, ob Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 326 HGB genutzt werden können
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Aufbewahrung der Unterlagen für 10 Jahre (§ 257 HGB)
Was kostet ein Steuerberater in Amberg für den Jahresabschluss?
Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die tatsächliche Vergütung hängt vom Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder der Jahresumsatz) und dem gewählten Gebührenrahmen ab. Innerhalb der gesetzlichen Bandbreite haben Steuerberater erheblichen Spielraum – je nach Komplexität und Aufwand können sich die Kosten für denselben Jahresabschluss zwischen verschiedenen Kanzleien deutlich unterscheiden.
Preistransparenz in Amberg und Umgebung
Viele Steuerberater in Amberg arbeiten nach individuellen Honorarvereinbarungen, die vom gesetzlichen Rahmen abweichen können. Transparente Festpreise sind in klassischen Kanzleistrukturen eher selten – die Abrechnung erfolgt häufig erst nach Abschluss der Arbeiten. Für Geschäftsführer bedeutet dies Planungsunsicherheit, insbesondere wenn mehrere Abstimmungsschleifen oder zusätzliche Beratungsleistungen anfallen.
„Mandanten fragen uns regelmäßig nach klaren Preisen – gerade bei standardisierten Leistungen wie dem Jahresabschluss einer kleinen GmbH. Unser Festpreis von 499,95 Euro für den GmbH-Jahresabschluss schafft Planungssicherheit und umfasst die vollständige Erstellung, Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung durch unser Steuerberater-Team.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Klassische Steuerberaterkanzlei Amberg
- Abrechnung nach StBVV (variabler Gebührenrahmen)
- Kosten oft erst nach Fertigstellung bekannt
- Zusatzkosten für Rückfragen, Korrekturen möglich
- Persönlicher Termin vor Ort erforderlich
Digitale Steuerberater-Plattform (OnlineBilanz)
- Festpreis 499,95 Euro für GmbH-Jahresabschluss
- Transparente Preisgestaltung vor Beauftragung
- Digitale Übermittlung via DATEV, lexoffice, sevDesk
- Koordination durch Servet Gündogan, Erstellung durch zugelassene Steuerberater
Wie funktioniert die digitale Zusammenarbeit mit einem Steuerberater?
Die Digitalisierung hat auch die Steuerberatung erreicht. Statt Papierordnern und persönlichen Terminen setzen moderne Steuerberater auf cloudbasierte Buchhaltungssoftware, verschlüsselte Datenübertragung und digitale Freigabeprozesse. Für Mandanten in Amberg bedeutet dies: Die Buchführungsdaten können direkt aus Programmen wie DATEV, lexoffice oder sevDesk übernommen werden – ohne Medienbrüche, ohne manuelle Übertragung.
Vorteile digitaler Steuerberater-Plattformen
- Zeitersparnis: Keine Anfahrt zur Kanzlei, keine Wartezeiten auf Termine – alle Unterlagen werden digital übermittelt.
- Transparenz: Jederzeit Einblick in den Bearbeitungsstatus, klare Fristen und Festpreise ohne versteckte Kosten.
- Datensicherheit: Verschlüsselte Übertragung und Speicherung nach deutschen Datenschutzstandards (DSGVO).
- Fachliche Qualität: Jahresabschlüsse werden durch zugelassene Steuerberater erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – dieselbe Rechtssicherheit wie bei einer klassischen Kanzlei.
- Softwareanbindung: Direkte Integration mit DATEV, lexoffice, sevDesk und anderen gängigen Buchhaltungsprogrammen.
OnlineBilanz kombiniert diese Vorteile mit der persönlichen Ansprechbarkeit: Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, koordiniert als erster Ansprechpartner zwischen Mandant und Steuerberater-Team. Fragen zur Bilanzierung, zu einzelnen Buchungsvorgängen oder zur Offenlegung werden direkt geklärt – ohne lange E-Mail-Ketten oder Telefonschleifen.
So läuft der digitale Jahresabschluss ab
Nach der Beauftragung übermitteln Sie Ihre Buchführungsdaten digital (DATEV-Export, lexoffice, sevDesk oder andere Formate). Unser Steuerberater-Team prüft die Daten, erstellt den Jahresabschluss nach HGB und übermittelt Ihnen den fertigen Abschluss zur Feststellung durch die Gesellschafterversammlung. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Offenlegung beim Unternehmensregister. Festpreis: 499,95 Euro für eine GmbH.
Welche Fristen gelten 2026 für Jahresabschluss und Offenlegung?
Für den Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten im Jahr 2026 klare gesetzliche Fristen. Die Nichteinhaltung kann erhebliche Konsequenzen haben – vom Ordnungsgeld bis zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers. Daher ist eine frühzeitige Planung und Beauftragung des Steuerberaters entscheidend.
Aufstellungsfrist nach § 42a GmbHG
Der Geschäftsführer muss den Jahresabschluss innerhalb der ersten Monate des Folgejahres aufstellen. Für kleine Kapitalgesellschaften gilt eine Frist von 11 Monaten, für mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate nach dem Abschlussstichtag. Für den Jahresabschluss 2025 (Stichtag 31.12.2025) bedeutet dies: Kleine GmbH müssen bis zum 30.11.2026 aufstellen, mittelgroße und große bis zum 31.08.2026.
Offenlegungsfrist nach § 325 HGB
Nach der Feststellung durch die Gesellschafterversammlung muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Abschlussstichtag – für den Jahresabschluss 2025 also bis zum 31.12.2026. Diese Frist ist unabhängig vom Zeitpunkt der Feststellung. Wer verspätet offenlegt, muss mit einem Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro rechnen (§ 335 HGB).
| Größenklasse | Aufstellungsfrist (§ 42a GmbHG) | Feststellung (§ 42a GmbHG) | Offenlegung (§ 325 HGB) |
|---|---|---|---|
| Kleine GmbH/UG | 11 Monate (bis 30.11.2026) | Innerhalb Aufstellungsfrist | 12 Monate (bis 31.12.2026) |
| Mittelgroße GmbH | 8 Monate (bis 31.08.2026) | Innerhalb Aufstellungsfrist | 12 Monate (bis 31.12.2026) |
| Große GmbH | 8 Monate (bis 31.08.2026) | Innerhalb Aufstellungsfrist | 12 Monate (bis 31.12.2026) |
„Die Fristen werden häufig unterschätzt – insbesondere die Offenlegungsfrist. Viele Mandanten gehen davon aus, dass nach der Feststellung noch Zeit bleibt. Tatsächlich läuft die 12-Monats-Frist ab dem Bilanzstichtag, nicht ab Feststellung. Wer im November feststellt und dann erst offenlegt, ist bei einem Dezember-Abschluss bereits in Verzug.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Automatisches Ordnungsgeldverfahren
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) prüft automatisiert, ob Jahresabschlüsse fristgerecht offengelegt wurden. Eine Mahnung erfolgt nicht – das Ordnungsgeldverfahren wird direkt eingeleitet. Die Höhe richtet sich nach Dauer und Schwere des Verstoßes. Auch Geschäftsführer können persönlich in Anspruch genommen werden.
Welche Erleichterungen gelten für kleine GmbH beim Jahresabschluss?
Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB profitieren von erheblichen Erleichterungen bei der Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Diese Erleichterungen sollen den Aufwand für kleine Unternehmen reduzieren, ohne die Aussagekraft der Bilanzierung grundsätzlich zu beeinträchtigen. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei der drei Schwellenwerte (Bilanzsumme max. 6 Mio. Euro, Umsatzerlöse max. 12 Mio. Euro, max. 50 Arbeitnehmer) an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden.
Verkürzte Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
Kleine GmbH dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen, bei der nur die mit Buchstaben und römischen Ziffern bezeichneten Posten ausgewiesen werden müssen. Die detaillierte Untergliederung mit arabischen Ziffern entfällt. Dies reduziert den Aufwand bei der Aufstellung und schützt gleichzeitig sensible Details vor der Veröffentlichung.
Keine Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts
Nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB sind kleine Kapitalgesellschaften von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts befreit. Der Lagebericht, der bei mittelgroßen und großen Gesellschaften Pflicht ist, erfordert eine ausführliche Darstellung der Geschäftsentwicklung, Risiken und Prognosen – ein erheblicher Mehraufwand, der bei kleinen GmbH entfällt.
Erleichterte Offenlegung nach § 326 HGB
Kleine Kapitalgesellschaften können wählen, ob sie die vollständige Bilanz oder nur eine verkürzte Bilanz beim Unternehmensregister offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden (§ 326 Abs. 1 HGB). Diese Regelung schützt die Wettbewerbsposition kleiner Unternehmen, da Umsatz- und Ertragszahlen nicht öffentlich einsehbar sind.
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Verkürzte Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nutzen
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Auf Erstellung eines Lageberichts verzichten (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB)
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Prüfen, ob nur verkürzte Bilanz offengelegt wird (§ 326 Abs. 1 HGB)
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Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden
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Anhang kann in vereinfachter Form erstellt werden
Erleichterungen auch bei digitaler Steuerberatung
Unser Steuerberater-Team prüft automatisch, ob Ihre GmbH die Voraussetzungen für Erleichterungen erfüllt, und wendet diese im Jahresabschluss an. Sie profitieren von reduzierten Offenlegungspflichten und geringerem Aufwand – ohne dass Sie selbst die komplexen Vorschriften des HGB prüfen müssen.
Wie erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister?
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung von Jahresabschlüssen ausschließlich über das Unternehmensregister. Der früher genutzte Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle – Veröffentlichungen dort erfüllen die gesetzliche Offenlegungspflicht nach § 325 HGB nicht mehr. Geschäftsführer in Amberg müssen daher sicherstellen, dass die Einreichung korrekt über das Unternehmensregister erfolgt.
Technischer Ablauf der elektronischen Offenlegung
Die Übermittlung an das Unternehmensregister erfolgt elektronisch im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als strukturiertes PDF. Viele Steuerberater nutzen spezielle Software, die direkt aus dem Buchhaltungsprogramm heraus die Daten im korrekten Format exportiert. Nach der Übermittlung wird eine Eingangsbestätigung erstellt – diese sollte unbedingt aufbewahrt werden, um im Fall eines Ordnungsgeldverfahrens die fristgerechte Offenlegung nachweisen zu können.
Kosten der Offenlegung
Für die Offenlegung beim Unternehmensregister fallen Gebühren an, die sich nach dem Umfang der eingereichten Unterlagen richten. Kleine Kapitalgesellschaften zahlen in der Regel zwischen 40 und 60 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für die Aufbereitung der Daten durch den Steuerberater. Wer eine digitale Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz nutzt, kann die Offenlegung als zusätzliche Dienstleistung beauftragen – die Koordination übernimmt Servet Gündogan, die technische Durchführung erfolgt durch unser Steuerberater-Team.
Selbstständige Offenlegung
- Zugang zum Unternehmensregister erforderlich
- XBRL- oder PDF-Export aus Buchhaltungssoftware
- Prüfung der Dateiformate und Validierung
- Gebühren: ca. 40–60 Euro (direkt ans Unternehmensregister)
Offenlegung durch Steuerberater
- Steuerberater übernimmt Aufbereitung und Übermittlung
- Rechtssichere Durchführung, korrekte Formate
- Eingangsbestätigung wird dokumentiert
- OnlineBilanz: auf Wunsch als Zusatzleistung verfügbar
„Viele Mandanten unterschätzen den technischen Aufwand der Offenlegung. Das XBRL-Format ist komplex, Fehler führen zur Zurückweisung – und die Frist läuft weiter. Wir übernehmen die Offenlegung als Komplettservice, sodass Geschäftsführer sich um nichts kümmern müssen.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
OnlineBilanz als digitale Steuerberater-Alternative für Amberg
Geschäftsführer in Amberg, die nach einer modernen, transparenten und preiswerten Lösung für den Jahresabschluss suchen, finden mit OnlineBilanz eine digitale Steuerberater-Plattform, die klassische Steuerberater-Qualität mit den Vorteilen der Digitalisierung verbindet. Der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – zum Festpreis von 499,95 Euro für eine GmbH.
Wie funktioniert OnlineBilanz?
- Beauftragung online: Über die Website onlinebilanz.de können Sie den Jahresabschluss direkt beauftragen – ohne Vor-Ort-Termin, ohne lange Wartezeiten.
- Datenübermittlung: Ihre Buchführungsdaten werden digital übermittelt – per DATEV-Export, aus lexoffice, sevDesk oder anderen gängigen Buchhaltungsprogrammen.
- Koordination durch Servet Gündogan: Als Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart ist Servet Gündogan Ihr erster Ansprechpartner. Er koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und unserem Steuerberater-Team.
- Erstellung durch Steuerberater-Team: Unser Team aus zugelassenen Steuerberatern erstellt den Jahresabschluss nach HGB, prüft die Bilanzierung und unterzeichnet rechtsverbindlich.
- Digitale Übergabe: Sie erhalten den fertigen Jahresabschluss digital zur Feststellung durch Ihre Gesellschafterversammlung. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Offenlegung beim Unternehmensregister.
Vorteile für GmbH und UG in Amberg
- Festpreis 499,95 Euro: Keine versteckten Kosten, keine nachträglichen Überraschungen – der Preis für den GmbH-Jahresabschluss steht von Anfang an fest.
- Zeitersparnis: Keine Anfahrt zur Kanzlei, keine Wartezeiten – die gesamte Kommunikation läuft digital.
- Steuerberater-Qualität: Der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt und unterzeichnet – dieselbe Rechtssicherheit wie bei einer klassischen Kanzlei in Amberg.
- Softwareanbindung: Direkte Integration mit DATEV, lexoffice, sevDesk – Ihre Buchhaltungsdaten können nahtlos übernommen werden.
- Persönlicher Ansprechpartner: Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter zwischen Mandant und Steuerberater-Team – Sie haben immer einen festen Ansprechpartner.
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StB-Team
Zugelassene Steuerberater
Jetzt Jahresabschluss 2025 beauftragen
Für den Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) läuft die Offenlegungsfrist bis zum 31.12.2026. Wer frühzeitig beauftragt, vermeidet Stress und Ordnungsgelder. OnlineBilanz bietet Geschäftsführern in Amberg und ganz Bayern eine transparente, digitale und rechtssichere Lösung – erstellt durch zugelassene Steuerberater, koordiniert durch Servet Gündogan.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen oder brauche ich zwingend einen Steuerberater?
Rechtlich sind Sie als Geschäftsführer nach § 242 HGB selbst zur Aufstellung des Jahresabschlusses verpflichtet. Ein Steuerberater ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen: Er sichert die steuerliche und bilanzielle Korrektheit, minimiert Haftungsrisiken und gewährleistet die Einhaltung aller Formvorschriften nach § 264 ff. HGB. Viele Gesellschafter verlangen zudem die Mitwirkung eines Steuerberaters.
Welche Unterlagen muss ich meinem Steuerberater für den Jahresabschluss zur Verfügung stellen?
Sie benötigen alle Belege und Kontoauszüge des Geschäftsjahres, die Finanzbuchhaltung (SKR03/04), Inventurlisten, Verträge (Darlehen, Leasing, Miete), Lohn- und Gehaltsnachweise, Steuerbescheide sowie Angaben zu Rückstellungen, offenen Posten und Gesellschafterbeschlüssen. Je strukturierter die Übergabe, desto schneller und kostengünstiger arbeitet der Steuerberater.
Was passiert, wenn ich als GmbH die Offenlegungsfrist verpasse?
Das Bundesamt für Justiz leitet nach § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und kann wiederholt festgesetzt werden, solange die Offenlegung nicht erfolgt. Zudem drohen persönliche Haftungsrisiken für den Geschäftsführer bei Pflichtverletzung nach § 43 GmbHG.
Gibt es in Amberg Besonderheiten oder lokale Anlaufstellen für die Offenlegung?
Nein, die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Lokale Anlaufstellen wie IHK oder Bundesanzeiger sind nicht mehr zuständig. Die Einreichung ist bundesweit einheitlich geregelt und ortsunabhängig – auch aus Amberg heraus.
Kann ich den Steuerberater wechseln, wenn der Jahresabschluss bereits begonnen wurde?
Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Sie sollten jedoch das bestehende Mandat ordnungsgemäß kündigen, offene Honorare klären und alle Unterlagen zurückfordern. Der neue Steuerberater benötigt vollständige Vorjahresabschlüsse und Buchhaltungsdaten. Ein Wechsel während laufender Arbeiten kann zu Verzögerungen und Mehrkosten führen.
Welche Rolle spielt die IHK Regensburg für Amberg bei Jahresabschluss und Offenlegung?
Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim (zuständig für Amberg) informiert GmbH über gesetzliche Pflichten, bietet Seminare und Merkblätter an, ist aber weder für die Erstellung noch für die Offenlegung des Jahresabschlusses zuständig. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht bei der IHK.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


