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OnlineBilanzBlogSchlussformel im Arbeitszeugnis: Dank, Bedauern und Zukunftswünsche richtig dosieren

Schlussformel im Arbeitszeugnis: Dank, Bedauern und Zukunftswünsche richtig dosieren

Veröffentlicht: 23.07.2026Aktualisiert: 23.07.2026Lesezeit: ca. 9 Minuten

Die Schlussformel im Arbeitszeugnis wirkt auf den ersten Blick wie eine Höflichkeitsgeste – tatsächlich ist sie eines der stärksten codierten Bewertungssignale, das HR-Profis und erfahrene Recruiter sofort entschlüsseln. Welche Bestandteile in welcher Kombination welche Note signalisieren, was das Bundesarbeitsgericht 2021 entschieden hat und warum das vollständige Weglassen der Formel ein unmissverständliches rotes Flag setzt, erfahren Sie in diesem Fachbeitrag.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Kurzantwort

Die Schlussformel im Arbeitszeugnis enthält typischerweise drei Elemente: Dankesformel, Bedauernsformel und Zukunftswünsche. Ein Rechtsanspruch auf ihre Aufnahme besteht nach BAG-Urteil vom 25.01.2022 (Az. 9 AZR 146/21) nicht. Dennoch entfaltet ihr Vorhandensein, ihre Formulierungstiefe und die Kombination der Bausteine eine starke Notenwirkung: Vollständige Formel mit persönlichem Ton = Note 1–2; verkürzte oder floskelhaft-neutrale Fassung = Note 3; Fehlen einzelner Elemente oder der gesamten Formel = deutliches Negativsignal.

Rechtslage: Was das BAG 2022 entschieden hat

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. Januar 2022 (Az. 9 AZR 146/21) klargestellt, dass ein Arbeitnehmer keinen einklagbaren Anspruch auf eine Schlussformel im Arbeitszeugnis hat. Der zugrunde liegende Fall: Eine Arbeitnehmerin klagte auf Aufnahme einer Dankesformel und eines Bedauernssatzes. Das BAG wies die Klage ab mit der Begründung, dass § 109 GewO dem Arbeitnehmer zwar das Recht auf ein schriftliches Zeugnis mit „klarer und verständlicher Sprache“ einräumt, jedoch keine Verpflichtung des Arbeitgebers begründet, über die sachliche Tätigkeits- und Leistungsbeschreibung hinaus subjektive Bewertungselemente wie Dank oder Bedauern aufzunehmen.

Diese Entscheidung beendet eine jahrelange Diskussion in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung, in der einzelne Landesarbeitsgerichte – etwa das LAG Hamm und das LAG Düsseldorf – noch einen Anspruch auf vollständige Schlussformeln anerkannt hatten, sofern vergleichbare Zeugnisse im Betrieb entsprechende Formeln enthielten (Gleichbehandlungsgrundsatz).

Rechtlicher Rahmen 2025

§ 109 Abs. 1 GewO verpflichtet zum Zeugnis über Art und Dauer der Tätigkeit sowie auf Verlangen auch über Leistung und Verhalten. Eine Pflicht zur Schlussformel ergibt sich hieraus nicht. Das Wohlwollensgebot (§ 109 Abs. 2 GewO) verbietet lediglich verdeckte negative Aussagen – es erzwingt keine positive Schlussformel.

Für die Praxis bedeutet dies: Der Arbeitgeber darf die Schlussformel weglassen, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Er sendet damit jedoch ein klares Signal – und genau das macht die Formel zu einem mächtigen Bewertungsinstrument, das in keinem Lehrbuch für Zeugnissprache fehlt.

Die drei Bausteine der Schlussformel

In der Zeugnissprache haben sich drei kanonische Bestandteile etabliert, deren Kombination und Gewichtung die Gesamtnote mitprägt:

1. Dankesformel

Der Dank richtet sich an die geleistete Arbeit des Mitarbeiters. Die klassische Formulierung lautet: „Wir danken Herrn/Frau [Name] für die stets engagierte Mitarbeit.“ Die Intensität des Dankes variiert mit der Notenabstufung (dazu unten). Fehlt der Dank ganz, interpretieren erfahrene Recruiter dies als bewusste Distanzierung des Arbeitgebers.

2. Bedauernsformel

Das Bedauern über das Ausscheiden ist das emotionalste Element und damit das differenzierteste. Eine vollständige Bedauernsformel – „Sein/Ihr Ausscheiden bedauern wir sehr“ – signalisiert echten Verlust. Eine abgeschwächte Version – „Sein/Ihr Ausscheiden nehmen wir zur Kenntnis“ – ist in der Praxis ein schwerwiegendes Negativsignal, obwohl der Satz formal vorhanden ist.

Im Falle einer arbeitgeberseitigen Kündigung ist die Bedauernsformel besonders heikel: Wer selbst kündigt, kann nur schwer glaubwürdig Bedauern ausdrücken. Hierzu mehr im Abschnitt zum Kündigungskontext.

3. Zukunftswünsche

Der Zukunftswunsch rundet ab und kann beruflich, persönlich oder beides umfassen. Die Formel „Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg“ ist die Basisversion. Die Steigerung: „… beruflich wie privat alles Gute und für den weiteren Berufsweg viel Erfolg“. Der explizite Hinweis auf „persönliches Wohlergehen“ steht häufig in besonders wohlwollenden Zeugnissen der Noten 1–2.

Formulierungen nach Notenstufe

Die folgende Übersicht zeigt, wie die Schlussformel im Arbeitszeugnis je nach Gesamtnote typischerweise aufgebaut ist. Beachten Sie, dass die Schlussformel nie isoliert bewertet werden darf – sie muss zur Leistungsbeurteilung im Fließtext konsistent sein.

Note Dankesformel Bedauernsformel Zukunftswunsch
Note 1 „Wir danken herzlich für die stets herausragende Mitarbeit“ „Sein/Ihr Ausscheiden bedauern wir außerordentlich“ „… wünschen beruflich wie privat alles Gute und viel Erfolg“
Note 2 „Wir danken für die stets engagierte und zuverlässige Mitarbeit“ „Sein/Ihr Ausscheiden bedauern wir sehr“ „… wünschen für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg“
Note 3 „Wir danken für die geleistete Mitarbeit“ „Wir nehmen sein/ihr Ausscheiden zur Kenntnis“ oder Bedauern fehlt „… wünschen für die Zukunft alles Gute“
Note 4 Dank fehlt oder stark eingeschränkt Fehlt „… wünschen für den weiteren Weg alles Gute“ (nur privat, kein Beruf)
Note 5/6 Fehlt vollständig Fehlt vollständig Fehlt oder nur formal: „Wir wünschen alles Gute“

Achtung: Verdeckte Negativsignale

Formulierungen wie „Wir wünschen ihm für seinen weiteren Lebensweg alles Gute“ – also ohne beruflichen Bezug – sind in der Zeugnissprache ein klares Signal dafür, dass der Aussteller dem Kandidaten keine erfolgreiche berufliche Zukunft zutraut. Recruiter erkennen dieses Muster unmittelbar.

Arbeitszeugnis Schlussformel Note 1: Das Höchstmaß

Eine Note-1-Schlussformel ist nicht bloß eine Aneinanderreihung von Superlativen. Sie zeichnet sich durch Authentizität und Spezifität aus: Der Dank ist persönlich gefärbt, das Bedauern klingt real – auch weil es inhaltlich zur Leistungsbeschreibung passt. Typisch ist die Kombination aus „herzlichem Dank“, „außerordentlichem Bedauern“ und dem Wunsch nach Erfolg in allen Lebensbereichen. Manche Note-1-Zeugnisse ergänzen: „Wir würden uns freuen, ihn/sie jederzeit wieder in unserem Team begrüßen zu dürfen.“ Diese Wiedereinstellungsbereitschaft ist das stärkste positive Schlusszeichen, das ein Zeugnis enthalten kann.

Arbeitszeugnis Schlussformel Note 2: Der Standard der Leistungsträger

Note 2 ist das häufigste Niveau in gut funktionierenden Arbeitsverhältnissen. Die Schlussformel ist vollständig, alle drei Elemente sind vorhanden, die Sprache ist wohlwollend, aber nicht überschwänglich. „Wir danken Frau Müller für die stets engagierte und zuverlässige Mitarbeit. Ihr Ausscheiden bedauern wir sehr und wünschen ihr für die Zukunft beruflich wie privat alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“

Schlussformel im Kündigungskontext

Der Kontext des Ausscheidens prägt die Schlussformel maßgeblich – und zwar auf mehreren Ebenen:

Eigenkündigung des Arbeitnehmers

Kündigt der Arbeitnehmer selbst, kann der Arbeitgeber die vollständige Dankesformel und Bedauernsformel unbefangen verwenden. Das Bedauern ist authentisch, weil der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht wegsenden wollte. Entsprechend ist hier die stärkste Schlussformel möglich und glaubwürdig.

Betriebsbedingte Kündigung

Bei betriebsbedingter Kündigung ist Bedauern inhaltlich konsistent: Das Unternehmen schätzt den Mitarbeiter, muss ihn aber aus wirtschaftlichen Gründen entlassen. Vollständige Schlussformel ist hier angemessen und wird auch von Recruitern als plausibel eingestuft. Ein klarer Hinweis wie „Das Ausscheiden erfolgt aus betrieblichen Gründen, die in keiner Weise mit der Person oder Leistung von Herrn X zusammenhängen“ kann optional ergänzt werden – allerdings nicht zwingend in der Schlussformel selbst, sondern im Fließtext.

Verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung

Hier entsteht das größte Spannungsfeld. Wer jemanden wegen Schlechtleistung oder Fehlverhaltens kündigt, kann nicht glaubwürdig tiefstes Bedauern ausdrücken. In der Praxis wird die Bedauernsformel in diesen Fällen häufig weggelassen oder stark reduziert. Recruiter wissen: Fehlt das Bedauern bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung, ist das kein Zufall. Der Schlusssatz im Arbeitszeugnis kann hier lauten: „Wir wünschen Herrn X für seinen weiteren Berufsweg alles Gute.“ – vollständig ohne Dank und ohne Bedauern.

Aufhebungsvertrag und einvernehmliche Trennung

Bei einvernehmlicher Trennung – etwa im Rahmen einer Restrukturierung mit Aufhebungsvertrag – sollte die Schlussformel im Sinne des Verhandlungsergebnisses gestaltet sein. Oft enthält der Aufhebungsvertrag selbst eine Regelung zur Zeugnisformulierung. Wird dort eine bestimmte Schlussformel vereinbart, ist der Arbeitgeber daran gebunden – auch wenn das BAG grundsätzlich keinen Anspruch anerkennt, schafft die vertragliche Vereinbarung einen eigenständigen schuldrechtlichen Anspruch.

Praxishinweis Aufhebungsvertrag

Enthält der Aufhebungsvertrag eine Zeugnisregelung mit konkreter Schlussformel, entsteht ein einklagbarer Erfüllungsanspruch aus dem Vertrag – unabhängig vom BAG-Urteil zum § 109 GewO. Arbeitgeber sollten daher keine Formulierungen im Aufhebungsvertrag akzeptieren, die sie später nicht einhalten wollen.

Was das Weglassen der Schlussformel bedeutet

Das vollständige Fehlen der Schlussformel im Arbeitszeugnis ist – rechtlich betrachtet – zulässig. In der Praxis ist es ein unmissverständliches Negativsignal. Recruiter und HR-Profis mit Zeugniserfahrung wissen: Ein Zeugnis ohne Schlussformel ist kein formaler Fehler, sondern eine bewusste kommunikative Entscheidung des Ausstellers.

Die Interpretationsstufen beim Weglassen einzelner Elemente:

  • Nur der Zukunftswunsch fehlt: Eher selten; wirkt unfertig, leicht negativ.
  • Bedauern fehlt, Dank und Zukunftswunsch vorhanden: Deutliches Signal, dass der Arbeitgeber das Ausscheiden nicht bedauert – typisch bei verhaltensbedingter Kündigung oder erheblichen Differenzen.
  • Dank fehlt, nur Zukunftswunsch: Starkes Negativsignal; der Arbeitgeber verweigert jede Anerkennung der geleisteten Arbeit.
  • Gesamte Schlussformel fehlt: Schwerster Negativindikator; entspricht in der Zeugnissprache einem Note-4-bis-5-Signal, unabhängig vom sonstigen Fließtext.

Für Arbeitnehmer gilt: Ein Zeugnis ohne Schlussformel sollte – sofern die Leistung insgesamt gut war – zumindest zur Nachbesserung vorgelegt werden. Auch wenn kein Rechtsanspruch auf die Formel besteht, kann das Fehlen als Verstoß gegen das Wohlwollensgebot gewertet werden, wenn der übrige Zeugnistext Note 2 signalisiert, die fehlende Schlussformel aber Note 4 kommuniziert.

Praxisbeispiel: GmbH-Geschäftsführer stellt Zeugnis aus

Die Mustermann Consulting GmbH beschäftigt 12 Mitarbeiter. Der kaufmännische Leiter, Herr Stefan Berger, kündigt nach fünf Jahren zum 31. März, um sich selbständig zu machen. Gesamtleistung: sehr gut (Note 2). Es handelt sich um eine Eigenkündigung. Der Geschäftsführer – der auch die Lohnbuchhaltung für Personalakten verantwortet – möchte ein korrektes Zeugnis ausstellen.

Falsch: Note-3-Signal trotz guter Leistung

„Wir danken Herrn Berger für seine Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.“

Probleme: Kein Adverb beim Dank, kein Bedauern, kein Berufsbezug im Zukunftswunsch → wirkt wie Note 3–4.

Richtig: Note-2-Signal, konsistent

„Wir danken Herrn Berger herzlich für seine stets engagierte und zuverlässige Mitarbeit. Sein Ausscheiden bedauern wir sehr. Für seinen weiteren Berufsweg als Selbständiger sowie privat wünschen wir ihm alles Gute und viel Erfolg.“

Vorteile: Vollständige Formel, authentisches Bedauern (Eigenkündigung), beruflicher Bezug, persönliche Note durch Erwähnung der Selbständigkeit.

Hinweis für die GmbH: Das Arbeitszeugnis wird vom Geschäftsführer oder, bei größeren Unternehmen, vom Personalverantwortlichen unterzeichnet. Bei GmbHs ohne HR-Abteilung liegt die Zeugniserstellung häufig direkt beim Geschäftsführer. Eine sorgfältige Dokumentation der Zeugnisse in der Personalakte ist arbeitsrechtlich geboten und vereinfacht spätere Nachbesserungsbegehren der Arbeitnehmer.

Checkliste für Arbeitgeber

Dankesformel vorhanden und stimmig zur Gesamtnote (Adverb entsprechend wählen: „herzlich“ = Note 1, „engagiert“ = Note 2, schlicht = Note 3)
Bedauernsformel nur verwenden, wenn inhaltlich konsistent mit Kündigungskontext (Eigenkündigung, betriebsbedingt: ja; verhaltensbedingt: nein oder eingeschränkt)
Zukunftswunsch enthält beruflichen Bezug bei Note 1–2; nur privaten Wunsch bei Note 4
Schlussformel konsistent zum Leistungsteil des Zeugnisses (kein Widerspruch zwischen Fließtext-Note und Schlussformel-Niveau)
Aufhebungsvertrag prüfen: Ist eine Schlussformel vertraglich vereinbart? Dann bindend
Bei verhaltensbedingter Kündigung: Schlussformel reduzieren oder weglassen, aber intern dokumentieren, warum
Wiedereinstellungsbereitschaft nur aufnehmen, wenn tatsächlich gemeint (bei Note 1 und aufrichtigem Bedauern)
Zeugnis zeitnah ausstellen – Verzögerung kann als eigenes Negativsignal gewertet werden

Für GmbH-Geschäftsführer, die Zeugnisse für mehrere Mitarbeiter ausstellen und dabei die Konsistenz über alle Dokumente hinweg wahren wollen, empfiehlt sich eine standardisierte Vorlage je Notenstufe – angepasst an den jeweiligen Einzelfall. Tools zur digitalen Dokumentenverwaltung und Lohnabrechnung helfen dabei, Zeugnisse in der Personalakte lückenlos zu archivieren. Testen Sie unsere Plattform kostenlos im Demo-Modus, um zu sehen, wie digitale Personalaktenverwaltung und Lohnbuchhaltung ineinandergreifen.

Fazit: Schlussformel im Arbeitszeugnis – kein Anspruch, aber maximale Wirkung

Die Schlussformel im Arbeitszeugnis ist rechtlich optional – das BAG hat dies 2022 abschließend geklärt. Faktisch ist sie jedoch eines der wirkungsmächtigsten Signalwerkzeuge im gesamten Zeugnisdokument. Dankesformel, Bedauernsformel und Zukunftswunsch bilden in ihrer Kombination, Intensität und inhaltlichen Ausgestaltung ein klares Notenprofil, das erfahrene Recruiter auf einen Blick lesen können.

Für Arbeitgeber bedeutet dies: Die Schlussformel bewusst einsetzen – weder als inhaltsleere Floskel noch als unbedachtes Weglassen. Jedes fehlende Element, jedes abgeschwächte Adverb, jeder fehlende Berufsbezug im Zukunftswunsch kommuniziert eine Bewertung – ob gewollt oder nicht. Insbesondere GmbH-Geschäftsführer, die Zeugnisse ohne HR-Fachabteilung eigenverantwortlich ausstellen, sollten die Codierungslogik der Zeugnissprache kennen und die Schlussformel gezielt und konsistent zum übrigen Zeugnistext gestalten.

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Einklagbarer Anspruch auf Schlussformel (BAG 2022)

3

Kanonische Bausteine der Schlussformel (Dank, Bedauern, Zukunft)

Häufig gestellte Fragen

Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Schlussformel im Arbeitszeugnis?

Nein. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25.01.2022 (Az. 9 AZR 146/21) entschieden, dass § 109 GewO keinen einklagbaren Anspruch auf eine Schlussformel begründet. Ausnahme: Der Aufhebungsvertrag enthält eine vertragliche Vereinbarung zur Schlussformel – dann besteht ein schuldrechtlicher Erfüllungsanspruch.

Was bedeutet es, wenn im Arbeitszeugnis die Schlussformel fehlt?

Das vollständige Fehlen der Schlussformel ist in der Zeugnissprache ein starkes Negativsignal und entspricht in der Praxis mindestens einem Note-4-Signal, unabhängig vom übrigen Zeugnistext. Recruiter interpretieren das Fehlen als bewusste Distanzierung des Arbeitgebers.

Wie unterscheidet sich die Schlussformel bei Note 1 und Note 2?

Bei Note 1 enthält die Schlussformel „herzlichsten Dank", „außerordentliches Bedauern" und häufig die Wiedereinstellungsbereitschaft. Bei Note 2 steht „herzlicher Dank", „bedauern wir sehr" sowie der Zukunftswunsch beruflich wie privat – vollständig, aber ohne Superlative.

Darf der Arbeitgeber bei einer verhaltensbedingten Kündigung die Bedauernsformel weglassen?

Ja. Das Weglassen der Bedauernsformel bei verhaltensbedingter Kündigung ist inhaltlich konsistent und rechtlich zulässig. Ein Bedauern, das der Arbeitgeber nicht empfindet, muss er nicht ausdrücken – das Wohlwollensgebot erzwingt keine inhaltlich unwahre Aussage.

Was ist eine Dankesformel im Arbeitszeugnis und worauf kommt es an?

Die Dankesformel bestätigt, dass der Arbeitgeber die erbrachten Leistungen anerkannte. Entscheidend sind das Adverb (herzlich, aufrichtig, schlicht) und der Bezug (stets engagiert, zuverlässig, lediglich „Mitarbeit"). Je stärker und spezifischer die Formulierung, desto besser die implizierte Note.

Über Autor

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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