hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar Steuer-Chat Login
OnlineBilanz
Jahresabschluss
ÜbersichtKosten & FestpreisFristenSelbst feststellenOhne SteuerberaterNach Geschäftsjahr202520242023202220212020
Software
DATEVLexwareLexware OfficesevdeskBuchhaltungsButlerDebitoorAccountableTaxfixMIKAeBilanz-PluseBilanz-OnlineCollmexTaxpoolMonkeyOfficeSyskaSimbaAgendaAddisonSage 50PapierkramorgaMAXWISO BuchhaltungScopevisioweclappJTL-WawimyebilanzAlle Programme →
Bestandteile
BilanzGewinn- und VerlustrechnungE-BilanzSteuererklärungenOffenlegung BundesanzeigerFinanzbuchhaltungLohnbuchhaltungBWA
Bilanzarten
EröffnungsbilanzBilanz zum 31.12.ZwischenbilanzLiquidationsbilanzSchlussbilanzHandelsbilanzSteuerbilanzKonzernbilanzUmwandlungsbilanzInsolvenzbilanz
Für wen
GmbHUG (haftungsbeschränkt)GmbH & Co. KGHoldingAGGbRKGOHGVerein & StiftungFreiberuflerGewerbebetriebAlle 69 Branchen
Rechner & Tools
RechtsformrechnerHolding-SteuerrechnerGmbH-AusschüttungUmsatzsteuer-RechnerKleinunternehmer-GrenzeSteuernummer-UmrechnerBehördenbrief-ÜbersetzerFirmenwertschätzungSäumniszuschlag-RechnerGmbH-AusschüttungGründungskostenRückstellungsrechnerFirmenwagenrechnerVerpflegungsmehraufwandFirmenwertschätzungVergleich DATEVVergleich LexwareVergleich LexofficeVergleich sevDesk
Hilfe & Kanzlei
SteuerberatungOnline-SteuerberaterBetriebsprüfungEinspruch FinanzamtInsolvenzberatungFirmenlöschungDas TeamKontakt & SupportAktuellesMandantenportal
hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Mo – Do 10:00 – 18:00 Uhraußerhalb: KI-Assistenz am Telefon
Steuern & Recht

Nicht recherchieren.
Direkt fragen.

Stellen Sie Ihre Frage zum Thema diesem Thema einer KI, die ausschließlich für deutsches Steuerrecht entwickelt wurde — mit Gesetzestexten, Rechtsprechung und 70.000 Stellungnahmen trainiert. Kostenlos, sofort und auf Ihren Fall zugeschnitten.

Trainiert von Steuerberatern & WirtschaftsprüfernNamentlich benannt — bei Bedarf jederzeit erreichbar.

Kostenlos anmelden & Frage klären
0 € Anmeldung, Antwort in Sekunden Steuerberater auf Wunsch zuschaltbar
Steuer-ChatLive
Was bedeutet das konkret für mein Unternehmen?
Das hängt von Ihrer Situation ab: Rechtsform, Zahlen und Ziel entscheiden über die richtige Antwort.
Antwort mit Gesetzes- und Rechtsprechungsbezug
KISteuerberaterZoomRückruf
Ihre Frage zu diesem Artikel …
EU-KI-Verordnung konform Hosting in Deutschland

Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogSanierungsberatung: Beraterrollen, Kosten und Auswahlkriterien für GmbH-Geschäftsführer

Sanierungsberatung: Beraterrollen, Kosten und Auswahlkriterien für GmbH-Geschäftsführer

Veröffentlicht: 04.08.2026Aktualisiert: 04.08.2026Fachlich geprüft: 04.08.2026Lesezeit: ca. 9 Minuten

Wenn eine GmbH in die Krise gerät, entscheidet die Wahl des richtigen Beraters oft über Fortbestand oder Insolvenz. Doch der Markt für Sanierungsberatung ist unübersichtlich: Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, spezialisierte Restrukturierungsberater, Chief Restructuring Officers und Fachanwälte bieten teils sehr unterschiedliche Leistungen zu sehr unterschiedlichen Preisen an. Dieser Artikel zeigt, welche Beraterrolle in welcher Krisenphase passt, was die Mandate realistisch kosten und wie Sie als Geschäftsführer eine fundierte Auswahlentscheidung treffen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Sanierungsberatung bezeichnet das gesamte Spektrum externer Beratungsleistungen zur Überwindung einer Unternehmenskrise: von der Krisendiagnose über die Erstellung eines Sanierungskonzepts bis zur Begleitung der Umsetzung. Typische Beraterrollen sind Wirtschaftsprüfer/Steuerberater (Zahlenanalyse, IDW-Gutachten), spezialisierte Restrukturierungsberater (operative Konzepte), Chief Restructuring Officer (interimistische Geschäftsführung), und Fachanwälte für Insolvenzrecht (Rechtsrahmen, Gläubigerverhandlungen). Die Kosten variieren je nach Rolle und Mandatsgröße stark – BAFA-geförderte Beratung kann einen Teil der Kosten abfedern.

Krisendiagnose: Wann braucht die GmbH externe Beratung?

Nicht jede Ergebnisschwäche erfordert sofort einen spezialisierten Sanierungsberater. Die entscheidende Frage lautet: In welchem Stadium der Unternehmenskrise befindet sich die GmbH? Das IDW-Modell unterscheidet klassisch zwischen Stakeholder-, Strategie-, Produkt/Markt-, Erfolgs- und Liquiditätskrise sowie der drohenden und eingetretenen Insolvenz. Je weiter die Krise fortgeschritten ist, desto spezifischer – und kostenintensiver – muss die Beratung ausfallen.

Hinweis für Geschäftsführer

Ab dem Moment, in dem Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 InsO oder Überschuldung gemäß § 19 InsO droht, beginnt die insolvenzrechtliche Antragspflicht. Spätestens dann ist fachkundige Beratung keine Kür, sondern rechtliche Notwendigkeit – auch zur Vermeidung persönlicher Haftung nach § 43 GmbHG.

Typische Warnsignale, bei denen externe Sanierungsberatung geboten ist: dauerhaft negative operative Cashflows, Kündigung von Kreditlinien durch Hausbanken, wiederkehrende Verluste über mehrere Quartale, Forderungsstundungen gegenüber Lieferanten und ein steigendes Verhältnis von Verbindlichkeiten zu Eigenkapital. Für den Prozess der Sanierung selbst – Phasen, Konzepterstellung und Umsetzung – verweisen wir auf den Artikel zur Unternehmenssanierung; konkrete operative Sanierungsinstrumente sind im Artikel zu den Sanierungsmaßnahmen beschrieben. Dieser Beitrag konzentriert sich ausschließlich auf die Auswahl der richtigen Berater, ihre Qualifikationen und die damit verbundenen Kosten.

Die vier Beraterrollen in der Sanierungsberatung

Der Markt für Sanierungsberatung und Restrukturierungsberatung ist heterogen. Vier Beratertypen dominieren die Praxis:

Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

WP und StB sind prädestiniert für die Krisendiagnose auf Zahlenbasis: Analyse der Jahresabschlüsse nach § 242 HGB, Erstellung von Fortführungsprognosen, Überschuldungsstatus und – vor allem – die Erarbeitung von Sanierungsgutachten nach dem IDW-Standard S 6. Dieser Standard definiert die Anforderungen an ein schlüssiges Sanierungskonzept, das von Gläubigern, insbesondere Banken, akzeptiert wird. Ohne ein IDW-S-6-konformes Gutachten werden Banken in aller Regel keine Stundungen oder Forderungsverzichte gewähren. WP und StB übernehmen typischerweise keine operative Umsetzungsverantwortung, sind aber unverzichtbar für die steuerlichen Aspekte der Sanierung: Sanierungsgewinne, die durch Forderungsverzichte entstehen, sind unter den Voraussetzungen des BMF-Schreibens vom 27.03.2003 (sog. Sanierungserlass) und nach dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen steuerbegünstigt; die genauen steuerlichen Folgen sollten im Einzelfall geprüft werden.

Spezialisierte Restrukturierungsberater

Unternehmensberatungen mit Restrukturierungsschwerpunkt (u. a. Boutiquen wie Alix Partners, FTI Consulting, aber auch mittelständische Spezialisten) übernehmen die operative Konzeption und Steuerung der Sanierung. Sie entwickeln Maßnahmenpläne, begleiten Verhandlungen mit Gläubigern und Gesellschaftern, analysieren die Wertschöpfungskette und erarbeiten Business-Pläne. Ihr Vorteil: branchenspezifische Erfahrung und eine neutrale Außenperspektive. Sie arbeiten oft im Tandem mit WP/StB (Zahlen) und Fachanwälten (Recht).

Chief Restructuring Officer (CRO)

Der CRO ist ein interimistischer Geschäftsführer mit Sanierungsmandat. Er übernimmt – entweder als alleiniger oder als weiterer Geschäftsführer – die operative Verantwortung für die Umsetzung des Restrukturierungsplans. Rechtlich wird der CRO regulär nach § 35 GmbHG als Geschäftsführer bestellt; seine Haftung entspricht der eines regulären Geschäftsführers nach § 43 GmbHG. Der CRO schafft Glaubwürdigkeit gegenüber Gläubigern: Er signalisiert, dass die Gesellschafter externe Kontrolle akzeptieren. Sinnvoll ist diese Lösung ab einer GmbH-Größe, bei der eine eigenständige Steuerung der Sanierungsmaßnahmen die Kapazitäten des amtierenden Managements übersteigt.

Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Sobald außergerichtliche Verhandlungen scheitern oder insolvenzrechtliche Tatbestände relevant werden, ist spezialisierter Rechtsrat unverzichtbar. Fachanwälte begleiten die Verhandlungen mit Gläubigern, erstellen Gläubigervereinbarungen (Poolverträge, Stillhalteabkommen), beraten zur Nutzung des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (StaRUG) und vertreten die GmbH im Insolvenzverfahren. Für das StaRUG-Verfahren ist ein Restrukturierungsbeauftragter gesetzlich vorgesehen; der Fachanwalt übernimmt häufig die Koordination mit dem Restrukturierungsgericht.

Qualifikationen und Standards: Worauf Sie achten müssen

Der Begriff „Sanierungsberater“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Jeder kann sich so nennen. Verlässliche Qualitätsindikatoren sind:

  • Mitgliedschaft im Verband der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) oder im Berufsverband der Restrukturierungs- und Sanierungsberater (TMA Deutschland)
  • Zertifizierung als Certified Restructuring and Renewal Professional (CIRA/CIRP) nach internationalen Standards
  • Erfahrung in der Erstellung von IDW-S-6-konformen Sanierungskonzepten (von WP/StB)
  • Fachanwaltstitel Insolvenzrecht (RA-Kammer-geprüft, Nachweis von Fallzahlen und Fortbildung)
  • Belegbare Branchenerfahrung: Referenzen aus vergleichbaren Krisen in der jeweiligen Branche
  • Unabhängigkeit: Kein Interessenkonflikt durch bestehende Mandate bei Gläubigern oder Wettbewerbern

Vorsicht vor Beratern, die ausschließlich Erfolgshonorare anbieten und dabei sehr hohe prozentuale Anteile am „geretteten“ Vermögen verlangen. Diese Modelle können Interessenkonflikte erzeugen und sind bei Insolvenzverfahren berufsrechtlich problematisch. Erfolgshonorare sind ergänzend sinnvoll, sollten aber nie das einzige Vergütungselement sein.

Kosten der Sanierungsberatung: Honorarmodelle im Vergleich

Die Kosten einer Sanierungsberatung variieren stark nach Krisenintensität, Unternehmensgröße und Beratertyp. Folgende Tabelle gibt einen Marktüberblick für mittelständische GmbH (Umsatz 2–20 Mio. EUR):

Beraterrolle Typisches Honorarmodell Richtwert Tageshonorar Gesamtkosten (Projekt)
WP/StB (IDW S 6, Fortführungsprognose) Zeithonorar oder Pauschalhonorar 1.200–2.500 EUR 15.000–80.000 EUR
Restrukturierungsberater (Konzept + Begleitung) Zeithonorar + Erfolgskomponente 1.500–3.500 EUR 50.000–300.000 EUR
CRO (Interims-GF) Tagessatz oder Monatsretainer 2.000–4.000 EUR 60.000–500.000 EUR
Fachanwalt Insolvenzrecht Zeithonorar (§ RVG + Vereinbarung) 300–600 EUR/Std. 10.000–150.000 EUR

Die Gesamtkosten eines vollständigen Sanierungsmandats – von der Krisendiagnose bis zum Abschluss der Umsetzungsphase – liegen für eine mittelständische GmbH typischerweise zwischen 80.000 und 500.000 EUR, wenn mehrere Beraterrollen parallel besetzt werden. Größere Unternehmen (Umsatz > 50 Mio. EUR) müssen mit deutlich höheren Beträgen rechnen.

Honorarmodelle im Überblick: Das reine Zeithonorar schafft Transparenz, kann bei unklarem Umfang aber kostspielig werden. Das Pauschalhonorar gibt Planungssicherheit, ist aber nur sinnvoll, wenn der Leistungsumfang klar definiert ist. Das kombinierte Modell (Basishonorar + Erfolgskomponente) ist in der Praxis am weitesten verbreitet und balanciert Interessen von Berater und Mandant am besten. Vereinbarte Erfolgshonorare orientieren sich häufig an eingesparten Verbindlichkeiten (z. B. 5–15 % auf Forderungsverzichte) oder an einem definierten Unternehmenswertanstieg.

BAFA-Förderung und weitere Förderprogramme

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme unter 43 Mio. EUR) bietet das BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ eine Bezuschussung von Beratungsleistungen:

  • Zuschuss: Bis zu 80 % des förderfähigen Beraterhonorars in wirtschaftlich benachteiligten Regionen, 50 % in anderen Regionen (Stand: Richtlinie 2023, gültig bis auf weiteres)
  • Förderfähiges Honorar: Maximal 4.000 EUR netto je Beratung (entspricht max. 3.200 EUR Zuschuss in Förderregionen)
  • Voraussetzung: Unternehmen muss mindestens 2 Jahre am Markt sein; kein laufendes Insolvenzverfahren
  • Beraterqualifikation: Der Berater muss beim BAFA als förderfähig gelistet sein (Registrierung erforderlich)
  • Antragstellung: Vor Beratungsbeginn beim BAFA; nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen

Wichtig: BAFA-Förderung und akute Insolvenz

Die BAFA-Förderung ist explizit für Unternehmen in schwieriger wirtschaftlicher Lage vorgesehen, jedoch nicht für Unternehmen in einem laufenden Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren nach StaRUG. Beantragen Sie die Förderung daher frühzeitig – idealerweise in der Erfolgs- oder frühen Liquiditätskrise.

Ergänzend zur BAFA-Förderung kommen in Betracht: Bürgschaftsbanken der Länder (Bürgschaften für Sanierungskredite), KfW-Sonderprogramme (situationsabhängig), und länderspezifische Beratungsförderungen (z. B. Bayern: BayBFG, NRW: „Beratung.NRW“). Auch der Europäische Sozialfonds (ESF) finanziert in einigen Bundesländern Restrukturierungsberatung für Unternehmen mit Beschäftigungsrisiko.

Wenn es neben der Unternehmenskrise auch um eine strukturierte Schuldensanierung geht – insbesondere bei Kontokorrentkrediten, Gesellschafterdarlehen und Lieferantenverbindlichkeiten –, sollten die Beratungsleistungen eng aufeinander abgestimmt sein.

Auswahlkriterien: So finden Sie den richtigen Sanierungsberater

Die Auswahl eines Sanierungsberaters sollte strukturiert und dokumentiert erfolgen – nicht zuletzt, weil Gesellschafter und Gläubiger die Auswahlentscheidung später hinterfragen können. Folgender Entscheidungsrahmen hat sich in der Praxis bewährt:

Schritt 1: Krisenphase bestimmen

Liegt eine reine Erfolgskrise vor, reicht oft eine intensive StB-Begleitung aus. In der Liquiditätskrise oder bei drohendem Insolvenztatbestand brauchen Sie zwingend einen Fachanwalt und einen spezialisierten Restrukturierungsberater. Bei einer tiefgreifenden strategischen Krise ist ein CRO sinnvoll.

Schritt 2: Shortlist erstellen und Referenzen prüfen

Fragen Sie gezielt nach vergleichbaren Mandaten (Branche, Umsatzgröße, Krisentyp). Seriosität zeigt sich an der Bereitschaft, Referenzen mit Zustimmung ehemaliger Mandanten offenzulegen. Industrie- und Handelskammern sowie Steuerberaterkammern können geeignete Berater benennen.

Schritt 3: Angebote vergleichen

Holen Sie mindestens drei Angebote ein. Achten Sie dabei nicht nur auf den Stundensatz, sondern auf die Leistungsbeschreibung: Was genau ist im Mandat enthalten? Welche Meilensteine und Berichte sind vereinbart? Wie wird der Berater die GmbH in Gläubigergesprächen vertreten?

Schritt 4: Unabhängigkeit und Interessenlage prüfen

Bestehen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Berater und wesentlichen Gläubigern (z. B. der Hausbank)? Solche Interessenkonflikte sind offenzulegen. Ein unabhängiger Berater verhandelt härter für die GmbH.

Schritt 5: Mandatsvereinbarung und Datenzugang

Regeln Sie schriftlich: Vergütungsmodell, Laufzeit, Kündigung, Vertraulichkeit (NDA), Umfang des Datenzugangs (BWA, OPOS-Listen, Bankkommunikation) und Berichtspflichten an Gesellschafter und Gläubiger.

Praxisbeispiel: Sanierungsberatung einer GmbH mit 4 Mio. EUR Umsatz

Die Muster Handels-GmbH (Einzelhandel, 4 Mio. EUR Umsatz, 22 Mitarbeiter) hat im zweiten Jahr in Folge einen Jahresfehlbetrag erwirtschaftet. Die Hausbank kündigt die Kreditlinie, das Eigenkapital ist auf 80.000 EUR geschrumpft, die Verbindlichkeiten übersteigen 1,2 Mio. EUR. Der Geschäftsführer entscheidet sich für externe Sanierungsberatung.

Beratungsleistung Beratertyp Honorar (geschätzt) Förderfähig?
Krisendiagnose, Fortführungsprognose, IDW S 6 (Kurzgutachten) WP/StB 18.000 EUR netto Teilweise (BAFA: max. 4.000 EUR Basis)
Restrukturierungskonzept und Gläubigerverhandlung (3 Monate) Restrukturierungsberater 35.000 EUR netto Nein (überschreitet BAFA-Grenze)
Rechtsberatung Stillhalteabkommen und Bankverhandlung Fachanwalt InsO 12.000 EUR netto Nein
Gesamtkosten 65.000 EUR netto BAFA-Zuschuss: ca. 2.000–3.200 EUR

Die GmbH beantragt vor Beratungsbeginn die BAFA-Förderung für die WP-Krisendiagnose und erhält einen Zuschuss von 3.200 EUR (80 %, da Förderregion). Das Restrukturierungskonzept führt zu Forderungsverzichten der Lieferanten in Höhe von 180.000 EUR; das Erfolgshonorar des Restrukturierungsberaters ist mit 8 % auf die erlassenen Verbindlichkeiten vereinbart (14.400 EUR zusätzlich). Die Gesamtkosten der Beratung belaufen sich damit auf ca. 79.400 EUR netto – bei einer eingesparten Forderungssumme von 180.000 EUR und vermiedener Insolvenz ein betriebswirtschaftlich eindeutig positiver Return.

Buchungssatz: Sanierungsberatungskosten

Sonstige betriebliche Aufwendungen (SKR 03: 4970) an Verbindlichkeiten aus L&L 65.000 EUR
Vorsteuer (SKR 03: 1576) an Verbindlichkeiten aus L&L 12.350 EUR

Sanierungsberatungskosten sind als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG (i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG) abziehbar, sofern sie betrieblich veranlasst sind. Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG voraus.

Für die laufende Transparenz über BWA, Liquiditätsplanung und Jahresabschluss empfiehlt sich der Einsatz einer cloudbasierten Bilanzierungsplattform – der onlinebilanz.de-Demo-Zugang zeigt, wie Geschäftsführer und Berater gemeinsam in Echtzeit auf Finanzdaten zugreifen können.

Haftung und Pflichten des Geschäftsführers bei Beauftragung

Der Geschäftsführer einer GmbH bleibt auch bei Beauftragung externer Berater voll verantwortlich. Die Delegation von Aufgaben entbindet ihn nicht von der Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG. Er muss den Berater sorgfältig auswählen (Auswahlverschulden), ihn angemessen instruieren (Instruktionsverschulden) und seine Arbeit überwachen (Überwachungsverschulden). Dokumentieren Sie die Auswahlentscheidung, die Angebote und die Vergabe im Protokollband der Gesellschaft.

Kommt es trotz Beratung zur Insolvenz und wird später Insolvenzverschleppung vorgeworfen (§ 15a InsO), kann ein lückenhaft dokumentierter Beratungsprozess die Haftung des Geschäftsführers verschärfen. Ein gutes Sanierungskonzept mit nachweisbarer Umsetzungsbegleitung ist dagegen ein wichtiges Entlastungsargument: Es belegt, dass der Geschäftsführer die Krise erkannt und ernsthaft auf Abwendung hingewirkt hat.

Nutzen Sie zur Vorbereitung von Beratergesprächen und für die laufende Kostenkontrolle den onlinebilanz.de-Kostenrechner, um Beraterkosten und steuerliche Effekte zu planen.

Fazit

Professionelle Sanierungsberatung ist für GmbH-Geschäftsführer in der Krise keine optionale Ausgabe, sondern eine strategische Investition – und oft die Voraussetzung dafür, dass Gläubiger überhaupt zur Mitarbeit bereit sind. Entscheidend ist die richtige Kombination aus Beraterrollen: WP/StB für die Zahlengrundlage und das IDW-S-6-Gutachten, Restrukturierungsberater für das operative Konzept, Fachanwalt für die rechtliche Absicherung und ggf. ein CRO für die interimistische Führung. BAFA-Fördermittel sollten frühzeitig beantragt werden. Bei der Beraterauswahl gilt: Qualifikation und Referenzen vor Tagessatz, Unabhängigkeit vor Netzwerknähe, klare Mandatsvereinbarung vor Beratungsbeginn. Wer diese Grundsätze beachtet, schafft die beste Ausgangslage für eine erfolgreiche Sanierungsberatung.

4.000 EUR

Max. förderfähiges BAFA-Honorar (netto)

80 %

Max. BAFA-Zuschuss in Förderregionen

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Sanierungsberater für eine mittelständische GmbH?

Die Kosten variieren stark nach Krisenintensität und Beratertyp. Für eine GmbH mit 2–10 Mio. EUR Umsatz sind Gesamtkosten zwischen 50.000 und 200.000 EUR realistisch, wenn WP/StB, Restrukturierungsberater und Fachanwalt zusammenarbeiten. Erfolgshonorare auf erlassene Verbindlichkeiten kommen häufig hinzu.

Was ist der Unterschied zwischen einem Sanierungsberater und einem CRO?

Ein Sanierungsberater berät das Management extern, trägt aber keine operative Verantwortung. Ein Chief Restructuring Officer (CRO) wird hingegen als Geschäftsführer nach § 35 GmbHG bestellt und trägt die volle Führungsverantwortung für die Umsetzung der Sanierung.

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer Sanierungsberatung über BAFA fördern lassen?

Ja, sofern die GmbH KMU-Status hat, mindestens 2 Jahre am Markt ist und sich nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren befindet. Der BAFA-Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden. Förderfähig sind maximal 4.000 EUR Beraterhonorar je Beratung.

Bin ich als Geschäftsführer haftungsfrei, wenn ich einen Sanierungsberater beauftrage?

Nein. Die Beauftragung eines Beraters entbindet Sie nicht von Ihrer Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG. Sie müssen den Berater sorgfältig auswählen, instruieren und überwachen. Die Beauftragung und deren Dokumentation wirken aber bei einem späteren Insolvenzverfahren entlastend.

Was ist ein IDW-S-6-Gutachten und warum brauche ich es?

Das IDW S 6 ist ein Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer für Sanierungskonzepte. Es legt fest, welche Mindestanforderungen ein Gutachten erfüllen muss, damit Banken und Gläubiger es als Grundlage für Stundungen oder Forderungsverzichte akzeptieren. Ohne IDW-S-6-konformes Konzept sind Gläubigerverhandlungen in der Regel kaum erfolgversprechend.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: August 2026.

Ben
Ben
KI-Assistenz