Reverse Charge buchen: Buchungssätze SKR03 & SKR04 mit Beispielen
Wer als GmbH Dienstleistungen oder Werkleistungen von ausländischen Unternehmern bezieht, schuldet die Umsatzsteuer selbst – das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG. Die korrekte Buchung entscheidet darüber, ob die Umsatzsteuervoranmeldung stimmt, der Vorsteuerabzug gesichert ist und eine Betriebsprüfung reibungslos verläuft. Ähnlich komplex verhält es sich beim Buchen innergemeinschaftlicher Lieferungen, die ebenfalls besondere umsatzsteuerliche Anforderungen stellen. Dieser Praxisartikel liefert Ihnen die exakten Buchungssätze für SKR03 und SKR04 – inklusive DATEV-Steuerschlüsseln, UStVA-Kennzahlen und einem durchgerechneten Beispiel je Kontenrahmen.
Kurzantwort
Reverse Charge buchen bedeutet: Der Nettobetrag der Eingangsrechnung wird auf das jeweilige Aufwandskonto gebucht. Gleichzeitig werden eine Umsatzsteuer-Verbindlichkeit (§ 13b-Steuer) und – bei vollem Vorsteuerabzugsrecht – eine Vorsteuer aus § 13b UStG gegengebucht, sodass per Saldo keine Steuerzahlung entsteht. In SKR03 werden dafür die Konten 1787 (Umsatzsteuer 19 %) und 1577 (Vorsteuer § 13b) genutzt; in SKR04 sind es 3837 und 1407. In der UStVA erscheinen Bemessungsgrundlage und Steuer in den Kennzahlen 46/47 (EU-Dienstleistungen) bzw. 84/85 (übrige Fälle) sowie die abziehbare Vorsteuer in Kennzahl 67.
Inhaltsverzeichnis
- Reverse-Charge-Verfahren: Grundlagen in Kürze
- Relevante Konten im SKR03
- Relevante Konten im SKR04
- Buchungssatz SKR03: Praxisbeispiel mit Durchrechnung
- Buchungssatz SKR04: Praxisbeispiel mit Durchrechnung
- DATEV-Steuerschlüssel und automatische Verbuchung
- Darstellung in UStVA und USt-Jahreserklärung
- Sonderfall: nicht voll vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen
- Praxis-Checkliste: Reverse Charge korrekt buchen
Reverse-Charge-Verfahren: Grundlagen in Kürze
Das Reverse-Charge-Verfahren verlagert die Umsatzsteuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger. Welche Leistungen betroffen sind und unter welchen Voraussetzungen das Verfahren greift, erläutern wir ausführlich in unserem Pillar-Artikel zum Reverse-Charge-Verfahren. Für diesen Buchungsartikel gilt: Sobald § 13b UStG anzuwenden ist, schuldet die empfangende GmbH die Steuer – und muss sie korrekt erfassen.
Relevante Konten im SKR03
Im SKR03 (Standardkontenrahmen für Unternehmen mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. Bilanz nach alter DATEV-Systematik) sind für Reverse-Charge-Fälle folgende Konten maßgeblich:
| Konto | Bezeichnung | Funktion |
|---|---|---|
| 1787 | Umsatzsteuer 19 % aus innergemeinschaftlichen Erwerben / § 13b UStG | Passive Steuerverbindlichkeit (geschuldete USt) |
| 1788 | Umsatzsteuer 7 % aus § 13b UStG | Passive Steuerverbindlichkeit (ermäßigter Steuersatz) |
| 1577 | Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG (19 %) | Aktive Vorsteuerposition (Gegenbuchung) |
| 1578 | Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG (7 %) | Aktive Vorsteuerposition (ermäßigter Steuersatz) |
| 4980 ff. | Bezogene Leistungen / sonstige betriebliche Aufwendungen | Aufwandskonto je nach Leistungsart |
Hinweis zur Kontonomenklatur
DATEV aktualisiert Kontenbezeichnungen im Rahmen von Kontenrahmen-Releases. Prüfen Sie in Ihrer DATEV-Umgebung stets die aktuelle Kontenbeschreibung. Die hier genannten Nummern entsprechen dem SKR03-Stand 2024/2025.
Relevante Konten im SKR04
Der SKR04 folgt der Gliederungslogik des HGB und wird von vielen GmbHs und Holdings bevorzugt. Die USt-Konten für § 13b UStG lauten hier:
| Konto | Bezeichnung | Funktion |
|---|---|---|
| 3837 | Umsatzsteuer 19 % aus § 13b UStG | Passive Steuerverbindlichkeit |
| 3838 | Umsatzsteuer 7 % aus § 13b UStG | Passive Steuerverbindlichkeit (ermäßigt) |
| 1407 | Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG (19 %) | Aktive Vorsteuerposition |
| 1408 | Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG (7 %) | Aktive Vorsteuerposition (ermäßigt) |
| 6300 ff. | Fremdleistungen / sonstige betriebliche Aufwendungen | Aufwandskonto je nach Leistungsart |
Buchungssatz SKR03: Praxisbeispiel mit Durchrechnung
Sachverhalt: Die Muster-GmbH (Sitz München, voll vorsteuerabzugsberechtigt, SKR03) erhält eine Rechnung eines französischen IT-Dienstleisters über 4.000,00 EUR netto für die Entwicklung einer Unternehmenssoftware. Die Leistung ist nach § 3a Abs. 2 UStG in Deutschland steuerbar; der Leistungsempfänger schuldet die Steuer gemäß § 13b Abs. 1, Abs. 5 UStG. Steuersatz 19 %.
Berechnung:
- Nettobetrag: 4.000,00 EUR
- Zu buchende USt (19 %): 760,00 EUR
- Abziehbare Vorsteuer (19 %): 760,00 EUR
- Nettobelastung: 4.000,00 EUR (USt und Vorsteuer saldieren sich)
Buchung 1 – Aufwand und geschuldete Steuer:
Soll: 1787 Umsatzsteuer 19 % (§ 13b) 760,00 EUR
Haben: 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.760,00 EUR
Steuerschlüssel: 94 (DATEV EU-Dienstleistung 19 %, Steuerschuldnerschaft)
Buchung 2 – Vorsteuerabzug:
Haben: 1787 Umsatzsteuer 19 % (§ 13b) 760,00 EUR
Steuerschlüssel: 94 (automatisch durch DATEV-Software bei korrektem Schlüssel oft als eine kombinierte Buchung dargestellt)
Praxis-Tipp: Kombinierte Buchung in DATEV
In DATEV Unternehmen online und DATEV Pro wird bei Hinterlegung des Steuerschlüssels 94 die Gegenbuchung auf 1577 und 1787 automatisch erzeugt. Die manuelle Zweitbuchung entfällt. Der Buchungssatz lautet dann lediglich: Soll 4980 / Haben 1600 mit Betrag 4.000,00 EUR und Steuerschlüssel 94.
Buchungssatz SKR04: Praxisbeispiel mit Durchrechnung
Sachverhalt: Identischer Sachverhalt wie oben, jedoch bucht die Muster-GmbH nach SKR04. Aufwandskonto ist hier 6300 (Fremdleistungen).
Buchung 1 – Aufwand und geschuldete Steuer:
Soll: 3837 Umsatzsteuer 19 % (§ 13b) 760,00 EUR
Haben: 3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.760,00 EUR
Steuerschlüssel: 94
Buchung 2 – Vorsteuerabzug:
Haben: 3837 Umsatzsteuer 19 % (§ 13b) 760,00 EUR
Steuerschlüssel: 94
Ergebnis: Konto 3837 ist nach Buchung 2 wieder ausgeglichen (Saldo 0). Der Nettoaufwand beträgt 4.000,00 EUR; die Steuerkonten saldieren sich auf null. In der Bilanz erscheint lediglich die Verbindlichkeit gegenüber dem französischen Dienstleister.
DATEV-Steuerschlüssel und automatische Verbuchung
Die korrekte Zuordnung des DATEV-Steuerschlüssels ist entscheidend für die automatische Befüllung der UStVA. Die wichtigsten Schlüssel im Überblick:
| Steuerschlüssel | Anwendungsfall | Steuersatz | UStVA-Kennzahl (BGL / Steuer) |
|---|---|---|---|
| 94 | EU-Dienstleistung § 13b Abs. 1 UStG (B2B, EU-Ausland) | 19 % | KZ 46 / KZ 47 |
| 95 | EU-Dienstleistung § 13b Abs. 1 UStG (ermäßigt) | 7 % | KZ 46 / KZ 47 |
| 84 | Inländische Bauleistungen § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG | 19 % | KZ 84 / KZ 85 |
| 85 | Sonstige § 13b-Fälle (Drittland, Gebäudereinigung u. a.) | 19 % | KZ 84 / KZ 85 |
| – | Abziehbare Vorsteuer § 13b (alle Fälle) | – | KZ 67 |
Achtung: Schlüssel 84/85 vs. 94/95 – Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung der Schlüssel für inländische Bauleistungen (84) mit EU-Dienstleistungen (94). Falsche Schlüssel führen zu falschen UStVA-Kennzahlen und können eine Betriebsprüfung auslösen.
Moderne cloudbasierte Buchhaltungssoftware wie onlinebilanz.de ordnet Reverse-Charge-Buchungen auf Basis der hinterlegten Lieferanten-USt-ID und des Leistungstyps automatisch dem richtigen Steuerschlüssel zu und befüllt die UStVA ohne manuelle Eingriffe.
Darstellung in UStVA und USt-Jahreserklärung
Die korrekte Buchung wirkt sich unmittelbar auf die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) aus. Folgende Kennzahlen sind relevant:
- KZ 46: Bemessungsgrundlage EU-Dienstleistungen § 13b Abs. 1 UStG
- KZ 47: Steuer darauf (19 %)
- KZ 84: Bemessungsgrundlage übrige § 13b-Fälle
- KZ 85: Steuer darauf
- KZ 67: Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG (alle Fälle)
- Bei vollem Vorsteuerabzug: KZ 47 = KZ 67 (Betrag identisch, Saldo null)
- Bei eingeschränktem Abzug: KZ 67 < KZ 47 → Reststeuer verbleibt
In der Umsatzsteuer-Jahreserklärung (USt 2 A) werden dieselben Kennzahlen in den entsprechenden Zeilen der Anlage UN bzw. des Hauptvordrucks übernommen. Wichtig: Die Jahreserklärung ist eine Zusammenfassung aller monatlichen/vierteljährlichen Voranmeldungen. Korrekturen einzelner Voranmeldungszeiträume müssen per berichtigter UStVA oder im Rahmen der Jahreserklärung nachgeholt werden (§ 18 Abs. 1 UStG).
Zeitpunkt der Entstehung: Die Steuerschuld entsteht nach § 13b Abs. 1 UStG mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde – nicht mit Rechnungseingang. Für die Buchhaltung bedeutet das: Maßgeblich ist das Leistungsdatum, nicht das Buchungsdatum der Rechnung.
Sonderfall: nicht voll vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen
Unternehmen, die sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze erzielen (z. B. gemischte Holding, teilweise steuerbefreite Finanzdienstleistungen), können den Vorsteuerabzug aus § 13b UStG nur anteilig geltend machen. Die Abzugsbeschränkung ergibt sich aus § 15 Abs. 2 UStG i. V. m. § 15 Abs. 4 UStG (Pro-rata-Aufteilung).
Buchungstechnische Konsequenz:
- Die geschuldete USt (KZ 47 oder 85) wird in voller Höhe gebucht.
- Die abziehbare Vorsteuer (KZ 67) wird nur im Umfang des Vorsteuerabzugsanteils (z. B. 60 %) gebucht.
- Der nicht abzugsfähige Anteil (40 %) wird als zusätzlicher Aufwand auf dem Aufwandskonto erfasst oder auf ein separates Konto „Nicht abziehbare Vorsteuer“ gebucht.
Beispiel (SKR04, 60 % Vorsteuerabzugsquote):
Soll: 6300 Fremdleistungen 4.000,00 EUR
Soll: 6300 Fremdleistungen (nicht abziehbare VSt) 304,00 EUR
Soll: 3837 USt 19 % § 13b 760,00 EUR
Haben: 3300 Verbindlichkeiten aLuL 4.760,00 EUR
Haben: 3837 USt 19 % § 13b 456,00 EUR (Vorsteuerkorrektur)
Soll: 1407 Abziehbare VSt § 13b 456,00 EUR
Haben: 3837 USt 19 % § 13b 456,00 EUR
In der UStVA erscheinen dann: KZ 84/85 mit 760 EUR Steuer, KZ 67 mit 456 EUR abziehbarer Vorsteuer. Die Differenz von 304 EUR ist tatsächlich abzuführende Umsatzsteuer und erhöht den betrieblichen Aufwand.
Holdinggesellschaften aufgepasst: Bei Holdingstrukturen mit gemischter Tätigkeit (geschäftsleitende vs. rein finanzielle Holding) ist die Vorsteuerabzugsquote sorgfältig zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine fehlerhafte Vollabzugsquote kann in der Betriebsprüfung zu erheblichen Nachzahlungen führen.
Praxis-Checkliste: Reverse Charge korrekt buchen
- Eingangsrechnung prüfen: Enthält sie den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ und ist sie ohne USt-Ausweis?
- Leistungsort nach § 3a UStG bestimmen: Ist die Leistung in Deutschland steuerbar?
- Richtigen § 13b-Tatbestand zuordnen (Abs. 1 EU-DL, Abs. 2 Nr. 1 Drittland, Nr. 4 Bau etc.)
- Korrekten DATEV-Steuerschlüssel hinterlegen (94/95 für EU-DL, 84/85 für übrige Fälle)
- Richtiges USt-Konto je Kontenrahmen verwenden: SKR03 → 1787/1577; SKR04 → 3837/1407
- Leistungsdatum (nicht Rechnungsdatum) als Steuerzeitraum erfassen
- Bei eingeschränktem Vorsteuerabzug: Pro-rata-Quote anwenden und nicht abziehbaren Anteil als Aufwand buchen
- UStVA-Probe: KZ 47 + KZ 85 und KZ 67 abstimmen; bei vollem Abzug identisch
- Jahreserklärung: Alle Voranmeldungszeiträume plausibilisieren und etwaige Korrekturen einarbeiten
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Fazit: Reverse Charge buchen – auf die Kontonummern kommt es an
Reverse Charge buchen ist kein buchhalterisches Mysterium, aber ein Bereich mit hohem Fehlerpotenzial. Der entscheidende Erfolgsfaktor ist die Kombination aus richtigem Aufwandskonto, korrektem USt-Gegenkonto (SKR03: 1787/1577; SKR04: 3837/1407) und passendem DATEV-Steuerschlüssel. Nur so werden die UStVA-Kennzahlen 46/47 bzw. 84/85 und 67 korrekt befüllt. Bei nicht voll vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen – insbesondere Holdinggesellschaften – ist die anteilige Vorsteuerkorrektur zwingend zu beachten, da sonst echte Steuernachzahlungen entstehen. Wer die Buchungslogik einmal verinnerlicht hat, kann § 13b-Fälle sicher und revisionsfest verarbeiten.
760 EUR
Geschuldete USt bei 4.000 EUR Netto (19 %)
304 EUR
Nicht abziehbare VSt bei 60 % Abzugsquote
Häufig gestellte Fragen
Welche Konten verwende ich für Reverse Charge im SKR03?
Im SKR03 buchen Sie die geschuldete Umsatzsteuer auf Konto 1787 (19 %) bzw. 1788 (7 %) und die abziehbare Vorsteuer auf Konto 1577 (19 %) bzw. 1578 (7 %). Das Aufwandskonto richtet sich nach der Leistungsart, z. B. 4980 für sonstige Fremdleistungen.
Welche Konten verwende ich für Reverse Charge im SKR04?
Im SKR04 wird die geschuldete USt auf Konto 3837 (19 %) gebucht, die abziehbare Vorsteuer auf Konto 1407 (19 %). Aufwand läuft typischerweise über Konto 6300 (Fremdleistungen).
Welcher DATEV-Steuerschlüssel gilt für EU-Dienstleistungen nach § 13b UStG?
Für EU-Dienstleistungen nach § 13b Abs. 1 UStG gilt der Steuerschlüssel 94 (19 %) bzw. 95 (7 %). Für inländische Bauleistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG ist Schlüssel 84 zu verwenden.
In welche Kennzahlen der UStVA fließt Reverse Charge ein?
EU-Dienstleistungen erscheinen in KZ 46 (Bemessungsgrundlage) und KZ 47 (Steuer). Übrige § 13b-Fälle landen in KZ 84/85. Die abziehbare Vorsteuer aus § 13b UStG wird in KZ 67 eingetragen.
Was passiert, wenn meine GmbH nicht voll vorsteuerabzugsberechtigt ist?
Dann darf nur der abzugsberechtigte Anteil der Vorsteuer in KZ 67 eingetragen werden. Der Rest erhöht den Betriebsaufwand. Die geschuldete USt in KZ 47 oder 85 bleibt in voller Höhe bestehen, sodass per Saldo eine echte Steuerzahlung entsteht.
Wann entsteht die Steuerschuld bei Reverse Charge?
Nach § 13b Abs. 1 UStG entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Maßgeblich ist das Leistungsdatum, nicht das Datum der Rechnungsstellung oder des Rechnungseingangs.
Über Autor und fachliche Prüfung
Autor
Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.
Fachliche Prüfung
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer
Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.
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