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Fabian Klement
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Sachanlagen218.400 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogRechnung Jahresabschluss Steuerberater

Rechnung Jahresabschluss Steuerberater 2026: Kosten & Gebühren

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Rechnung für den Jahresabschluss beim Steuerberater sorgt regelmäßig für Überraschungen. Dieser Leitfaden erklärt, wie sich die Kosten nach Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zusammensetzen, welche Faktoren die Gebühren beeinflussen – etwa ob eine Einnahmen-Überschussrechnung im Jahresabschluss oder eine Bilanz erstellt wird – und wie digitale Lösungen wie OnlineBilanz Transparenz und Kostenkontrolle ermöglichen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Rechnung für den Jahresabschluss beim Steuerberater richtet sich nach der StBVV und basiert auf Bilanzsumme, Umsatz und Aufwand. Eine detaillierte Übersicht zu den Kosten für den Jahresabschluss beim Steuerberater zeigt, dass typische Gebühren zwischen 800 und 5.000 Euro liegen. Kleinere Unternehmen und Freiberufler können alternativ eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, was den Aufwand reduziert. Digitale Vorbereitung und strukturierte Buchhaltung senken die Gebühren erheblich.

Warum die Rechnung für den Jahresabschluss oft höher ausfällt als erwartet

Viele Unternehmen erleben jährlich die gleiche Überraschung: Die Rechnung für den Jahresabschluss liegt deutlich über der ursprünglichen Schätzung. Diese Diskrepanz entsteht nicht durch willkürliche Preisgestaltung, sondern durch nachvollziehbare, aber oft unbekannte Faktoren.

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bildet die rechtliche Grundlage für die Abrechnung. Sie definiert Rahmengebühren, die je nach Aufwand zwischen dem niedrigsten und höchsten Satz variieren können. Ohne Kenntnis dieser Spielräume fehlt Unternehmen oft die Möglichkeit, Rechnungen nachzuvollziehen.

  • Unvollständige oder fehlerhafte Buchhaltungsdaten erfordern Nachbearbeitung
  • Fehlende Kontenabstimmungen verursachen zusätzlichen Klärungsaufwand
  • Komplexe Bewertungsfragen bei Rückstellungen oder Wirtschaftsgütern
  • Umfangreiche Erstellung des Anhangs nach § 284 HGB
  • Zusätzliche Beratungsleistungen außerhalb des eigentlichen Jahresabschlusses

Achtung

Achtung: Unstrukturierte Buchhaltung kann die Kosten für den Jahresabschluss um 30-50% erhöhen. Eine saubere Vorbereitung ist der wichtigste Kostenfaktor.

Wie Steuerberater die Rechnung für den Jahresabschluss berechnen

Die Abrechnung eines Jahresabschlusses folgt nicht freien Marktpreisen, sondern den Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese gesetzliche Grundlage regelt detailliert, nach welchen Kriterien und in welcher Bandbreite Steuerberater ihre Leistungen berechnen dürfen.

Wertgebühr als Bemessungsgrundlage

Nach § 33 StBVV richtet sich die Gebühr für den Jahresabschluss nach dem Gegenstandswert. Dieser errechnet sich aus der Summe des Eigenkapitals zuzüglich der Schulden laut Jahresabschluss. Zusätzlich wird der Betriebsertrag (bei Produktionsbetrieben) oder Umsatz (bei Handelsbetrieben) mit 10% gewichtet.

Die StBVV enthält Gebührentabellen, die jedem Gegenstandswert eine Rahmengebühr zuordnen. Diese Gebühr kann zwischen 1/10 und 6/10 der Mittelgebühr liegen, je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang der Leistung.

Gegenstandswert Mittelgebühr Min (1/10) Max (6/10)
50.000 € 228 € 46 € 1.368 €
100.000 € 347 € 69 € 2.082 €
300.000 € 725 € 145 € 4.350 €
500.000 € 1.067 € 213 € 6.402 €

„Die StBVV gibt Steuerberatern erhebliche Spielräume. Bei identischem Gegenstandswert kann die Rechnung je nach angesetztem Gebührensatz um den Faktor 6 variieren. Transparenz setzt voraus, dass der angewandte Satz nachvollziehbar begründet wird.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kostenfaktoren: Was die Rechnung für den Jahresabschluss beeinflusst

Die Höhe der Rechnung hängt nicht nur vom Gegenstandswert ab, sondern von einer Vielzahl operativer und struktureller Faktoren. Diese bestimmen, wo innerhalb des gesetzlichen Rahmens die Gebühr angesetzt wird.

Unternehmensgröße und Rechtsform

Nach § 267 HGB werden Kapitalgesellschaften in drei Größenklassen eingeteilt. Diese beeinflussen nicht nur die Offenlegungspflichten nach § 325 HGB, sondern auch den Aufwand für die Erstellung des Jahresabschlusses und damit die Gebührenhöhe.

Kleine GmbH

Bilanzsumme bis 6 Mio. €, Umsatz bis 12 Mio. €, bis 50 Mitarbeiter. Vereinfachter Jahresabschluss ohne Anhang möglich (§ 264 Abs. 1 HGB).

Mittelgroße GmbH

Bilanzsumme bis 20 Mio. €, Umsatz bis 40 Mio. €, bis 250 Mitarbeiter. Vollständiger Jahresabschluss mit Anhang nach § 284 HGB erforderlich.

Große GmbH

Überschreitung zweier Schwellenwerte. Erweiterte Berichtspflichten, Lagebericht nach § 289 HGB, oft Abschlussprüfung nach § 316 HGB.

Qualität der Buchhaltung

Die wichtigste Variable für den Arbeitsaufwand ist die Qualität der vorbereitenden Buchhaltung. Vollständige, DATEV-konforme Buchhaltung mit monatlichen Kontenabstimmungen reduziert den Aufwand erheblich. Fehlende oder unstrukturierte Daten verursachen Mehrarbeit, die nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet wird.

  • Vollständige, chronologische Belegerfassung
  • Monatliche Kontenabstimmung (Bank, Kasse, Debitoren, Kreditoren)
  • Korrekte Zuordnung von Aufwand und Ertrag nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB
  • Dokumentierte Inventur zum Bilanzstichtag nach § 240 HGB
  • Abstimmung zwischen Finanzbuchhaltung und Anlagenbuchhaltung

Komplexität der Geschäftstätigkeit

Unternehmen mit mehreren Geschäftsbereichen, internationalen Transaktionen, komplexen Rückstellungen oder umfangreichen Bewertungsfragen verursachen höheren Beratungs- und Prüfungsaufwand. Jede Sonderfrage – etwa zur Bilanzierung von Fremdwährungsgeschäften, latenten Steuern oder Leasingverhältnissen – erhöht die Gebühr.

Typische Kostenfallen bei der Rechnung für den Jahresabschluss

Viele Unternehmen übersehen versteckte Kostentreiber, die sich erst in der Rechnung zeigen. Diese Fallen lassen sich durch strukturierte Vorbereitung und klare Kommunikation vermeiden.

Unklare Leistungsvereinbarung

Ohne schriftliche Vereinbarung über den Leistungsumfang entstehen Missverständnisse. Gehört die Erstellung des Anhangs zum vereinbarten Preis? Werden Rückfragen telefonisch oder per E-Mail als Beratung abgerechnet? Ist die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB enthalten?

Hinweis

Eine detaillierte Auftragsbestätigung sollte folgende Punkte klären: Leistungsumfang (Bilanz, GuV, Anhang), angewandte Gebührensätze, Behandlung von Nachfragen, Termine für Datenzulieferung und Abschlussfreigabe, Kosten für Zusatzleistungen wie Offenlegung.

Nachträgliche Korrekturen und Klärungsbedarf

Jede nachträgliche Buchungskorrektur, jede Rückfrage zu fehlenden Belegen und jede Abstimmung offener Posten verursacht Zeitaufwand. Dieser wird nach § 13 StBVV mit Zeitgebühren zwischen 30 und 120 Euro pro halbe Stunde abgerechnet – zusätzlich zur Grundgebühr für den Jahresabschluss.

  • Fehlende Abstimmung der Kreditoren- und Debitorenkonten
  • Ungeklärte Differenzen zwischen Banksaldo und Buchhaltung
  • Nachträgliche Erfassung von Belegen aus dem Vorjahr
  • Unvollständige Anlagenbuchhaltung mit fehlenden Abschreibungen
  • Fehlende Dokumentation von Rückstellungen

Zusatzleistungen ohne Transparenz

Viele Steuerberater berechnen Leistungen wie die elektronische Übermittlung zum Unternehmensregister, die Erstellung von Beschlussvorlagen für die Gesellschafterversammlung oder die Berechnung der Körperschaftsteuer separat. Ohne vorherige Klärung erscheinen diese Posten erst in der Endabrechnung.

Transparenz und Kostenkontrolle durch digitale Jahresabschluss-Erstellung

Die Digitalisierung verändert die Jahresabschlusserstellung grundlegend. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz.de ermöglichen eine vollständig digitale Abschlusserstellung mit integrierten Prüfroutinen, sodass Unternehmen die Kontrolle über Prozess und Kosten zurückgewinnen.

Das digitale Modell basiert auf drei Säulen: Strukturierte Datenaufbereitung direkt aus DATEV oder anderen Finanzbuchhaltungssystemen, softwaregestützte Plausibilitätsprüfungen nach HGB-Vorschriften und optionale Einbindung erfahrener Steuerberater zur fachlichen Freigabe.

60%

weniger Zeitaufwand durch digitale Vorbereitung

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Transparenz über Kosten und Leistungen

24/7

Zugriff auf alle Abschlussdokumente

Vorteile der digitalen Abschlusserstellung

Kostentransparenz

  • Festpreise statt variabler Gebührensätze
  • Keine versteckten Zusatzkosten
  • Volle Kontrolle über Leistungsumfang

Effizienzgewinn

  • Automatisierte Datenübernahme aus DATEV
  • Integrierte Plausibilitätsprüfungen nach § 243 HGB
  • Digitale Offenlegung beim Unternehmensregister

„Digitale Systeme reduzieren den manuellen Aufwand um bis zu 60%. Unternehmen profitieren von transparenten Festpreisen, während die fachliche Qualität durch integrierte Prüfroutinen und optionale Steuerberater-Freigabe gewährleistet bleibt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kostenvergleich: Klassischer Steuerberater vs. OnlineBilanz

Der direkte Vergleich zwischen traditioneller Steuerberater-Erstellung und digitaler Abschlusserstellung zeigt deutliche Unterschiede in Kosten, Transparenz und Prozessgeschwindigkeit. Beide Modelle haben ihre Berechtigung – die Wahl hängt von Unternehmensgröße, interner Kompetenz und Kostensensitivität ab.

Leistung Steuerberater (klassisch) OnlineBilanz.de
Jahresabschluss (Bilanz + GuV) 1.200 – 2.500 € ab 499 € (Festpreis)
Anhang (§ 284 HGB) 300 – 800 € inklusive
Offenlegung Unternehmensregister 80 – 150 € inklusive
Beschlussvorlagen Gesellschafter 100 – 200 € inklusive
Gesamtkosten 1.680 – 3.650 € ab 499 €

Diese Kostenunterschiede entstehen durch den unterschiedlichen Automatisierungsgrad. Während traditionelle Kanzleien jede Position manuell prüfen und bearbeiten, übernehmen digitale Systeme Standardprüfungen automatisiert. Die fachliche Kontrolle erfolgt durch integrierte Plausibilitätsregeln und optionale Steuerberater-Freigabe.

Wann lohnt sich welches Modell?

  • Klassischer Steuerberater: Bei komplexen Bilanzierungsfragen, internationalen Verflechtungen oder wenn persönliche Beratung zentral ist
  • Hybrid-Modell (OnlineBilanz + Steuerberater-Freigabe): Für Unternehmen mit strukturierter Buchhaltung, die Kostenkontrolle und fachliche Sicherheit verbinden möchten
  • Rein digitale Erstellung: Für Unternehmen mit einfacher Geschäftsstruktur und internem Rechnungswesen-Know-how

Hinweis

Wichtig: Auch bei digitaler Erstellung bleibt die Verantwortung für die Richtigkeit des Jahresabschlusses beim gesetzlichen Vertreter (§ 264 Abs. 1 HGB). OnlineBilanz bietet deshalb optionale Prüfung durch erfahrene Steuerberater an.

Die Rechnung für den Jahresabschluss richtig prüfen

Jede Rechnung eines Steuerberaters sollte nachvollziehbar sein. Nach § 10 StBVV muss die Rechnung bestimmte Pflichtangaben enthalten, die eine Überprüfung ermöglichen. Viele Unternehmen verzichten jedoch auf diese Kontrolle und zahlen überhöhte Beträge.

Pflichtangaben auf der Steuerberater-Rechnung

  • Bezeichnung der erbrachten Leistung (z.B. ‚Erstellung Jahresabschluss 2025′)
  • Gegenstandswert nach § 33 StBVV
  • Angewandter Gebührensatz (z.B. 3/10 der Mittelgebühr)
  • Einzelaufstellung von Zeitgebühren mit Datum und Tätigkeit
  • Auslagen (Porto, Kopien, elektronische Übermittlung)
  • Umsatzsteuer (19% gemäß § 12 UStG)

Fehlen diese Angaben, ist die Rechnung nicht nachprüfbar. Unternehmen haben nach § 10 Abs. 1 StBVV das Recht, eine detaillierte Aufstellung zu verlangen. Bei Unstimmigkeiten kann die Rechnung durch die zuständige Steuerberaterkammer überprüft werden.

Typische Prüfpunkte

Prüfpunkt Worauf achten?
Gegenstandswert Entspricht er der tatsächlichen Bilanzsumme + 10% Umsatz?
Gebührensatz Ist der angewandte Satz (z.B. 4/10) für den Aufwand angemessen?
Zeitgebühren Sind die abgerechneten Stunden nachvollziehbar dokumentiert?
Doppelabrechnung Wurden Tätigkeiten sowohl als Gebühr als auch als Zeitaufwand berechnet?
Auslagen Sind Pauschalen oder nur tatsächlich angefallene Kosten berechnet?

Achtung

Vorsicht: Viele Kanzleien rechnen telefonische Rückfragen als Beratungsleistung ab. Klären Sie vorab, welche Kommunikation im Grundhonorar enthalten ist und was zusätzlich berechnet wird.

Kosten für den Jahresabschluss senken: Praktische Maßnahmen

Die effektivste Methode zur Kostensenkung ist eine strukturierte Vorbereitung des Jahresabschlusses. Je weniger Nacharbeit der Steuerberater leisten muss, desto niedriger fällt die Rechnung aus. Digitale Tools unterstützen diesen Prozess systematisch.

Maßnahmen vor dem Bilanzstichtag

  1. Monatliche Buchführung: Führen Sie die Buchhaltung laufend und nicht erst zum Jahresende. Dies ermöglicht frühzeitige Fehlerkorrektur.
  2. Kontenabstimmung: Stimmen Sie monatlich alle Konten ab (Bank, Kasse, Forderungen, Verbindlichkeiten).
  3. Inventur vorbereiten: Führen Sie die Inventur nach § 240 HGB zeitnah zum Bilanzstichtag durch und dokumentieren Sie diese vollständig.
  4. Rückstellungen dokumentieren: Listen Sie alle Verpflichtungen auf, die eine Rückstellung nach § 249 HGB erfordern (Urlaubsrückstellung, Prozessrisiken, ausstehende Rechnungen).
  5. Anlagenbuchhaltung prüfen: Überprüfen Sie die Vollständigkeit der Anlagenbuchhaltung und dokumentieren Sie Zu- und Abgänge.

Digitale Hilfsmittel nutzen

Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten integrierte Prüfroutinen, die typische Fehler automatisch erkennen. Die Software prüft etwa die Übereinstimmung von Haupt- und Nebenbuch, die korrekte Umsatzsteuerberechnung oder die Plausibilität von Abschreibungen nach § 253 HGB.

DATEV-Schnittstelle

Automatischer Import aller Buchhaltungsdaten ohne manuelle Erfassung. Fehlerquellen werden minimiert.

HGB-Prüfroutinen

Softwaregestützte Kontrolle der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach §§ 238-263 HGB.

Offenlegungsautomatik

Direkte elektronische Übermittlung zum Unternehmensregister nach § 325 HGB – ohne Zusatzkosten.

Kommunikation mit dem Steuerberater optimieren

Klare Kommunikation spart Zeit und Geld. Vereinbaren Sie feste Termine für die Datenübergabe, klären Sie den Leistungsumfang schriftlich und nutzen Sie digitale Kommunikationstools statt kostenpflichtiger Telefonate. Eine strukturierte Zusammenarbeit reduziert Rückfragen und damit die abrechenbaren Stunden.

„Unternehmen, die ihre Buchhaltung digital strukturieren und standardisierte Vorbereitungsprozesse nutzen, senken ihre Jahresabschlusskosten um durchschnittlich 40-50%. Die Investition in saubere Prozesse zahlt sich direkt aus.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Jahresabschluss beim Steuerberater für eine kleine GmbH?

Die Kosten richten sich nach der StBVV und hängen vom Gegenstandswert (Bilanzsumme + 10% Umsatz) ab. Für eine kleine GmbH mit 200.000 Euro Bilanzsumme liegen die Kosten typischerweise zwischen 1.200 und 2.500 Euro. Hinzu kommen Kosten für den Anhang (300-800 Euro) und die Offenlegung (80-150 Euro). Digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de bieten Festpreise ab 499 Euro inklusive aller Leistungen.

Wie setzt sich die Rechnung für den Jahresabschluss zusammen?

Die Rechnung basiert auf der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Grundlage ist der Gegenstandswert nach § 33 StBVV (Summe Eigenkapital + Schulden + 10% Betriebsertrag/Umsatz). Daraus ergibt sich eine Gebührentabelle mit Rahmengebühren zwischen 1/10 und 6/10 der Mittelgebühr. Zusätzlich werden Zeitgebühren für besondere Tätigkeiten (30-120 Euro/halbe Stunde) und Auslagen berechnet. Die Rechnung muss nach § 10 StBVV alle Positionen einzeln ausweisen.

Kann ich die Kosten für den Jahresabschluss senken?

Ja, durch strukturierte Vorbereitung lassen sich die Kosten erheblich reduzieren. Wichtigste Maßnahmen: Laufende monatliche Buchhaltung statt Jahresendstress, vollständige Kontenabstimmung vor Abschlusserstellung, dokumentierte Inventur nach § 240 HGB, vollständige Belegerfassung und digitale Vorbereitung über Plattformen wie OnlineBilanz.de. Diese Maßnahmen senken den Zeitaufwand des Steuerberaters und damit die Gebühren um 40-50%.

Muss der Jahresabschluss vom Steuerberater erstellt werden?

Nein, die Erstellung des Jahresabschlusses ist keine Pflichtleistung eines Steuerberaters. Nach § 264 Abs. 1 HGB sind die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) für die Aufstellung verantwortlich. Viele Unternehmen nutzen digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de zur eigenständigen Erstellung mit integrierten HGB-Prüfroutinen. Eine optionale Freigabe durch erfahrene Steuerberater bietet zusätzliche Sicherheit. Nur bei Prüfungspflicht nach § 316 HGB ist ein Wirtschaftsprüfer zwingend erforderlich.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Impressum, Datenschutz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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