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OnlineBilanzBlogOnlineBilanz vs Sevdesk

OnlineBilanz vs. Sevdesk 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

OnlineBilanz und Sevdesk bedienen unterschiedliche Anforderungen: Sevdesk ist eine Buchhaltungssoftware für die laufende Finanzbuchhaltung, während OnlineBilanz ein spezialisierter Service zur Erstellung rechtskonformer Jahresabschlüsse nach HGB für Kapitalgesellschaften ist. Beide Tools ergänzen sich, ersetzen sich jedoch nicht. Mehr Details zu Ablauf, Leistungen und für welche Unternehmen der Service geeignet ist, finden Sie in den verifizierten Bewertungen und Erfahrungsberichten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

OnlineBilanz ist ein Jahresabschluss-Service für Kapitalgesellschaften mit vollständiger Erstellung nach HGB und Übermittlung ans Unternehmensregister; auf Wunsch prüft und zeichnet ein bestellter Steuerberater. Sevdesk ist eine Buchhaltungssoftware für die laufende Belegerfassung und Finanzbuchhaltung. Die Tools haben unterschiedliche Zwecke und ergänzen sich in der Praxis. Einen ähnlichen Unterschied gibt es auch im Vergleich zwischen OnlineBilanz und FastBill, wo ebenfalls Jahresabschluss-Service und Rechnungssoftware aufeinandertreffen. Anders verhält es sich beim Vergleich zwischen OnlineBilanz und eBilanz+, wo zwei spezialisierte Jahresabschluss-Services gegenübergestellt werden. Ebenso zeigt der Vergleich zwischen OnlineBilanz und Accountable die Abgrenzung zwischen vollständigem Jahresabschluss-Service und spezialisierter Steuer-App.

Kernunterschied: Service vs. Software

Der fundamentale Unterschied zwischen OnlineBilanz und Sevdesk liegt in der Ausrichtung und Funktion beider Angebote. Während es sich bei Sevdesk um eine Self-Service-Software für die laufende Buchhaltung handelt, bietet OnlineBilanz einen digitalen Jahresabschluss-Service inklusive fachlicher Erstellung und formaler Kontrolle.

Sevdesk richtet sich primär an Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen, die ihre laufende Finanzbuchhaltung eigenständig durchführen möchten. Die Software ermöglicht Belegerfassung, Rechnungsstellung und Liquiditätsmanagement.

OnlineBilanz hingegen fokussiert sich auf Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), die handelsrechtlich einen HGB-konformen Jahresabschluss aufstellen und im Unternehmensregister offenlegen müssen gemäß § 325 HGB. Auf Wunsch prüft und zeichnet ein bestellter Steuerberater.

OnlineBilanz

Digitaler Jahresabschluss-Service mit Erstellung durch Fachpersonal, HGB-konforme Bilanzierung und direkte Übermittlung ans Unternehmensregister.

Sevdesk

Buchhaltungssoftware zur eigenständigen Belegerfassung, Rechnungsstellung, Finanzbuchhaltung und Steuerberater-Anbindung.

Wichtig

Die beiden Angebote sind keine Alternativen, sondern bedienen unterschiedliche Phasen der kaufmännischen Organisation: Sevdesk die laufende Buchhaltung, OnlineBilanz den jährlichen Abschluss nach HGB.

Was leistet OnlineBilanz?

OnlineBilanz ist ein spezialisierter Jahresabschluss-Service für Kapitalgesellschaften. Der Leistungsumfang umfasst die vollständige Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach § 242 HGB, einschließlich Bilanz nach § 266 HGB und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB.

Die Erstellung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal, das die steuerlichen Saldenbilanzen (DATEV, Lexware, BMD etc.) als Grundlage nutzt und daraus den handelsrechtlichen Jahresabschluss ableitet. Dabei werden alle größenklassenspezifischen Gliederungs- und Ausweisvorschriften nach § 267 HGB berücksichtigt.

  • Erstellung von Bilanz und GuV nach HGB-Gliederungsschema
  • Anpassung der steuerlichen an die handelsrechtliche Darstellung
  • Erstellung des Anhangs bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften
  • Lagebericht bei großen Kapitalgesellschaften gemäß § 289 HGB
  • Kontrolle auf Vollständigkeit und Formvorschriften
  • Direkte elektronische Übermittlung ans Unternehmensregister

Nach § 325 HGB besteht für Kapitalgesellschaften die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. OnlineBilanz übernimmt diese Übermittlung direkt.

„Viele Gesellschaften verwechseln die laufende Buchhaltung mit der Jahresabschlusserstellung. Der Jahresabschluss nach HGB ist eine eigenständige handelsrechtliche Pflicht mit spezifischen Gliederungs- und Offenlegungsvorschriften, die weit über die steuerliche Gewinnermittlung hinausgehen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Laufende Buchhaltung bietet OnlineBilanz im Dauermandat an. In der einzelnen Jahresabschluss-Beauftragung kann die Finanzbuchhaltung auch durch den Steuerberater, eine Buchhaltungssoftware wie Sevdesk oder eine interne Abteilung erfolgen.

Was leistet Sevdesk?

Sevdesk ist eine cloudbasierte Buchhaltungssoftware, die sich an Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen richtet. Der Fokus liegt auf der laufenden Finanzbuchhaltung, der Belegerfassung und der Rechnungsstellung.

Die Software ermöglicht die digitale Erfassung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen, automatisierte Kontierung, Zahlungsabgleich und die Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) für Gewerbetreibende und Freiberufler sowie einfache Gewinnermittlungen.

  • Belegerfassung und -verwaltung (Eingangs- und Ausgangsrechnungen)
  • Rechnungserstellung und Angebotsverwaltung
  • Bankanbindung und automatischer Zahlungsabgleich
  • EÜR-Erstellung für Einnahmenüberschussrechner
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • DATEV-Export für Steuerberater
  • Mahnwesen und Liquiditätsplanung

Sevdesk erstellt keine HGB-konformen Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften. Die Software kann zwar Buchhaltungsdaten exportieren, die dann als Grundlage für einen Jahresabschluss dienen, übernimmt jedoch nicht die handelsrechtliche Aufbereitung nach § 266 und § 275 HGB.

Achtung

GmbHs und UGs können Sevdesk für die laufende Buchhaltung nutzen, benötigen jedoch zusätzlich einen HGB-konformen Jahresabschluss – selbst aufgestellt, durch den Steuerberater oder über einen Service wie OnlineBilanz.

Die Zielgruppe von Sevdesk sind primär Einzelunternehmer und Freiberufler, die ihre Buchhaltung selbst führen möchten. Für Kapitalgesellschaften ist Sevdesk ein Tool für die Vorbuchhaltung, ersetzt jedoch nicht die gesetzliche Jahresabschlusspflicht.

Unterschiedliche Zielgruppen

OnlineBilanz und Sevdesk sprechen aufgrund ihrer unterschiedlichen Funktionen auch unterschiedliche Nutzergruppen an. Die Eignung hängt maßgeblich von der Rechtsform und der Art der buchhalterischen Anforderungen ab.

Zielgruppe OnlineBilanz

OnlineBilanz richtet sich ausschließlich an Kapitalgesellschaften, die handelsrechtlich zur Erstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind gemäß § 264 HGB (GmbH, UG) und § 289 HGB (AG).

  • GmbHs aller Größenklassen
  • Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt)
  • Aktiengesellschaften und KGaAs
  • Gesellschaften mit bereits bestehender Buchhaltung (Steuerberater/Software)
  • Gesellschaften, die die Jahresabschluss-Erstellung auslagern möchten

Zielgruppe Sevdesk

Sevdesk eignet sich für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen, die ihre laufende Buchhaltung eigenständig ohne Steuerberater durchführen möchten.

  • Einzelunternehmer und Gewerbetreibende
  • Freiberufler (§ 18 EStG)
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG
  • GbRs und Personengesellschaften ohne Jahresabschlusspflicht
  • Kapitalgesellschaften für die laufende Vorbuchhaltung

Hinweis

Eine GmbH kann Sevdesk für die laufende Buchhaltung nutzen und dennoch OnlineBilanz für die Jahresabschlusserstellung beauftragen. Beide Systeme schließen sich nicht gegenseitig aus.

Rechtliche Anforderungen für Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften unterliegen strengen handelsrechtlichen Pflichten, die weder durch Buchhaltungssoftware noch durch steuerliche Gewinnermittlungen erfüllt werden. Diese Pflichten sind in den §§ 264 ff. HGB detailliert geregelt.

Nach § 242 HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften gelten gemäß § 264 HGB erweiterte Anforderungen hinsichtlich Gliederung, Inhalt und Offenlegung.

Pflicht Rechtsgrundlage Frist 2026
Aufstellung Jahresabschluss § 264 Abs. 1 HGB 31.12.2025 (Bilanzstichtag)
Feststellung durch Gesellschafterversammlung § 42a GmbHG 11 Monate (kleine GmbH)
Offenlegung im Unternehmensregister § 325 HGB 12 Monate nach Bilanzstichtag
Ordnungsgeld bei Versäumnis § 335 HGB 2.500 – 25.000 Euro

Die Gliederung der Bilanz richtet sich nach § 266 HGB, die der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Diese Gliederungsschemata sind verbindlich und unterscheiden sich erheblich von steuerlichen Gewinnermittlungen oder EÜR-Schemata.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang gemäß § 284 HGB erstellen. Große Kapitalgesellschaften sind zudem zur Erstellung eines Lageberichts nach § 289 HGB verpflichtet.

Ordnungsgeld

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 2.500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz leitet Ordnungsgeldverfahren von Amts wegen ein.

Sevdesk kann diese handelsrechtlichen Anforderungen nicht erfüllen, da die Software keine HGB-konforme Aufbereitung, keine Gliederung nach § 266/275 HGB und keine Offenlegungsfunktion ans Unternehmensregister bietet.

Kombination beider Systeme in der Praxis

In der Praxis ergänzen sich OnlineBilanz und Sevdesk optimal, da sie unterschiedliche Phasen der kaufmännischen Organisation abdecken. Viele Kapitalgesellschaften nutzen beide Systeme parallel.

Ein typischer Workflow für eine kleine GmbH sieht wie folgt aus: Die laufende Buchhaltung wird über Sevdesk geführt (Belegerfassung, Rechnungsstellung, Zahlungsabgleich). Die Buchhaltungsdaten werden monatlich oder quartalsweise an den Steuerberater übermittelt, der die steuerliche Saldenbilanz erstellt.

  1. Laufende Buchhaltung: Erfassung aller Geschäftsvorfälle in Sevdesk während des Geschäftsjahres
  2. Steuerberater-Export: Übermittlung der Buchhaltungsdaten via DATEV-Export an den Steuerberater
  3. Steuerliche Saldenbilanz: Erstellung durch den Steuerberater zum Jahresende
  4. Jahresabschluss: Übermittlung der Saldenbilanz an OnlineBilanz zur HGB-konformen Aufbereitung
  5. Offenlegung: Elektronische Übermittlung des fertigen Jahresabschlusses ans Unternehmensregister durch OnlineBilanz

Praxistipp

Die Kombination aus Sevdesk (laufende Buchhaltung), Steuerberater (steuerliche Jahresabschlüsse) und OnlineBilanz (handelsrechtlicher Jahresabschluss und Offenlegung) ist besonders arbeitsteilig, da jeder Dienstleister nur seinen Spezialbereich abdeckt.

Alternativ kann die laufende Buchhaltung auch vollständig beim Steuerberater verbleiben. In diesem Fall übermittelt der Steuerberater die Saldenbilanz direkt an OnlineBilanz zur Jahresabschlusserstellung.

Wichtig ist die klare Abgrenzung der Zuständigkeiten: Sevdesk für die Vorbuchhaltung, Steuerberater für steuerliche Fragen und Steuererklärungen, OnlineBilanz für den handelsrechtlichen Jahresabschluss und die Offenlegungspflicht.

Kosten im Vergleich

Die Kostenstrukturen von OnlineBilanz und Sevdesk unterscheiden sich grundlegend, da unterschiedliche Leistungen erbracht werden. Ein direkter Preisvergleich ist daher nicht zielführend.

Preismodell Sevdesk

Sevdesk arbeitet mit monatlichen Abonnements, die je nach Funktionsumfang gestaffelt sind. Die Preise richten sich laut Preisliste des Anbieters (Stand: August 2026) nach dem gewählten Tarif (Rechnung, Buchhaltung, Warenwirtschaft).

Diese Kosten fallen laufend während des gesamten Geschäftsjahres an, da die Software für die kontinuierliche Buchhaltung genutzt wird.

Preismodell OnlineBilanz

OnlineBilanz berechnet einen einmaligen Festpreis pro Geschäftsjahr für die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Der Preis richtet sich nach der Umsatzstaffel und dem Leistungsumfang (Bilanz + GuV bzw. zusätzlich Anhang/Lagebericht).

Für kleine Kapitalgesellschaften beginnt der Festpreis bei 499,95 € netto (zzgl. USt.) für die vollständige Abwicklung inklusive Offenlegung im Unternehmensregister.

Sevdesk

Monatliches Abo laut Preisliste des Anbieters (Stand: August 2026)

OnlineBilanz

Einmaliger Festpreis ab 499,95 € netto (zzgl. USt.), nach Umsatzstaffel

Kombination

Der Preisunterschied hängt von Umsatzgröße und Leistungsumfang ab.

Wird zusätzlich ein Steuerberater für die steuerliche Jahresabschlusserstellung und Steuererklärungen beauftragt, fallen weitere Kosten an. Der Preisunterschied hängt von Umsatzgröße und Leistungsumfang ab.

„Die Auslagerung der Jahresabschlusserstellung an OnlineBilanz entlastet den Steuerberater. Gleichzeitig ermöglicht Sevdesk eine effiziente Vorbuchhaltung. Diese Arbeitsteilung ist wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich einwandfrei.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Entscheidungshilfe: Welches System für wen?

Die Entscheidung zwischen OnlineBilanz und Sevdesk ist keine Entweder-Oder-Frage, sondern eine Frage der richtigen Kombination für die individuellen Anforderungen.

Sie benötigen Sevdesk, wenn:

  • Sie Einzelunternehmer, Freiberufler oder GbR sind
  • Sie Ihre laufende Buchhaltung selbst führen möchten
  • Sie Belege digital erfassen und verwalten wollen
  • Sie Rechnungen schreiben und das Mahnwesen organisieren müssen
  • Sie eine EÜR erstellen (kein HGB-Jahresabschluss erforderlich)

Sie benötigen OnlineBilanz, wenn:

  • Sie eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) führen
  • Sie zur Erstellung eines HGB-Jahresabschlusses verpflichtet sind
  • Sie die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB erfüllen müssen
  • Sie die Jahresabschlusserstellung auslagern möchten
  • Sie ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB vermeiden wollen

Sie benötigen beides, wenn:

  • Sie eine GmbH/UG führen und die Buchhaltung selbst führen möchten
  • Sie Sevdesk für die Vorbuchhaltung nutzen und dennoch einen HGB-Abschluss benötigen
  • Sie Ihre Kosten für den Jahresabschluss planbar halten wollen
  • Sie arbeitsteilig vorgehen: Buchhaltung selbst, Jahresabschluss extern

Wichtig

Kapitalgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, einen Jahresabschluss nach HGB aufzustellen und offenzulegen. Diese Pflicht kann nicht durch eine Buchhaltungssoftware ersetzt werden, unabhängig von deren Funktionsumfang.

Die optimale Lösung für viele kleine und mittelgroße GmbHs besteht in der Kombination: Sevdesk für die laufende Buchhaltung, der Steuerberater für steuerliche Fragen und die steuerliche Saldenbilanz, OnlineBilanz für den handelsrechtlichen Jahresabschluss und die Offenlegung.

Diese Arbeitsteilung nutzt die Spezialisierung der einzelnen Anbieter optimal und führt zu einem planbaren und rechtssicheren Gesamtprozess.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Sevdesk für die Jahresabschlusserstellung meiner GmbH nutzen?

Nein. Sevdesk ist eine Buchhaltungssoftware für die laufende Finanzbuchhaltung, erstellt jedoch keine HGB-konformen Jahresabschlüsse nach § 264 HGB mit Gliederung nach § 266 und § 275 HGB. Ein Unternehmen darf seinen Jahresabschluss selbst aufstellen und die E-Bilanz selbst übermitteln. Bei OnlineBilanz prüft und zeichnet auf Wunsch ein bestellter Steuerberater.

Kann ich OnlineBilanz und Sevdesk gleichzeitig nutzen?

Ja, diese Kombination ist sogar üblich und sinnvoll. Sevdesk wird für die laufende Buchhaltung während des Geschäftsjahres genutzt, die Daten werden an den Steuerberater übermittelt. Die steuerliche Saldenbilanz dient dann als Grundlage für den handelsrechtlichen Jahresabschluss durch OnlineBilanz. Beide Systeme ergänzen sich optimal.

Erfüllt die Buchhaltung mit Sevdesk die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB?

Nein. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB verlangt die Einreichung eines vollständigen, HGB-konformen Jahresabschlusses beim Unternehmensregister. Sevdesk bietet weder die Erstellung solcher Abschlüsse noch eine Übermittlungsfunktion ans Unternehmensregister. Diese Pflicht wird durch OnlineBilanz erfüllt.

Was kostet die Kombination aus Sevdesk und OnlineBilanz?

Sevdesk kostet je nach Tarif laut Preisliste des Anbieters (Stand: August 2026). OnlineBilanz berechnet einen einmaligen Festpreis pro Jahresabschluss ab 499,95 € netto (zzgl. USt.), Festpreis nach Umsatzstaffel. Der Preisunterschied hängt von Umsatzgröße und Leistungsumfang ab.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. sevDesk ist eine Marke des jeweiligen Herstellers. OnlineBilanz steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu diesem Unternehmen; die Nennung dient allein der Beschreibung und dem Vergleich. Gesetzliche Grundlagen: Impressum, Datenschutz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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