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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogNachholung Jahresabschluss 2022

Jahresabschluss 2022 nachholen: Offenlegung und Ordnungsgeld 2026 – Ihr Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Unternehmen haben die Offenlegung des Jahresabschlusses 2022 versäumt. Auch 2026 kann die Nachholung über das Unternehmensregister erfolgen, um Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB zu beenden. Dieser Artikel erklärt den Ablauf, Fristen und rechtliche Konsequenzen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Wer den Jahresabschluss 2022 nicht offengelegt hat, kann dies 2026 noch nachholen. Die Nachreichung erfolgt über das Unternehmensregister. Bei Versäumnis der Offenlegung des Jahresabschlusses droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB. Nach Nachholung wird das Verfahren meist eingestellt.

Status Offenlegung 2022 im Jahr 2026

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 musste bis zum 31.12.2023 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Diese Frist ist seit über zwei Jahren abgelaufen. Dennoch können Unternehmen die Offenlegung auch 2026 noch nachholen – vorausgesetzt, sie unterliegen überhaupt der Offenlegungspflicht und können nicht eine Befreiung von der Offenlegungspflicht in Anspruch nehmen.

Die nachträgliche Veröffentlichung beendet laufende Ordnungsgeldverfahren und stellt die Rechtssicherheit wieder her. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt seit Jahren konsequent Zwangsgeldverfahren gegen säumige Unternehmen durch.

31.12.2023

Frist Offenlegung 2022

500-25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

100%

Prüfquote BfJ

Achtung

Wichtig: Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Einreichung.

Rechtliche Grundlagen und Pflichten

Die Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften ergibt sich aus § 325 HGB. Alle GmbHs, UGs und AGs müssen ihren festgestellten Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister einreichen.

Der Jahresabschluss 2022 musste zunächst innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große) nach § 42a GmbHG festgestellt werden. Anschließend läuft die 12-Monats-Frist für die Offenlegung nach § 325 Abs. 1 HGB.

Betroffene Rechtsformen

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • SE (Societas Europaea)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)

Hinweis

Rechtsgrundlagen: Die Offenlegung ist in § 325 HGB geregelt, Ordnungsgelder in § 335 HGB, Feststellungsfristen in § 42a GmbHG bzw. § 264 Abs. 1 HGB. Das Unternehmensregister wird durch § 8b HGB definiert.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Offenlegungsumfang
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Bilanz, Anhang (verkürzt)
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Vollständiger Abschluss, Lagebericht

Die Größenklassen nach § 267 HGB bestimmen den Umfang der Offenlegung. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen, müssen aber mindestens Bilanz und Anhang veröffentlichen.

Nachholung der Offenlegung 2022

Die Nachholung der Offenlegung ist auch Jahre nach Fristablauf möglich und rechtlich zulässig. Sie erfolgt über dasselbe Verfahren wie eine fristgerechte Einreichung – elektronisch über das Unternehmensregister.

Voraussetzung ist, dass der Jahresabschluss 2022 bereits von der Gesellschafterversammlung festgestellt wurde. Ist dies nicht erfolgt, muss zunächst die verspätete Feststellung nachgeholt werden.

Voraussetzungen für die Nachreichung

  • Jahresabschluss 2022 ist von der Gesellschafterversammlung festgestellt
  • Unterlagen liegen in elektronisch einreichbarer Form vor (XBRL oder PDF)
  • Gesellschafter- und Geschäftsführerliste ist aktuell
  • Gegebenenfalls Prüfbericht liegt vor (bei prüfungspflichtigen Gesellschaften)
  • Vollmacht für die Einreichung ist vorhanden (bei Steuerberater/Dienstleister)

„Die Nachholung alter Jahresabschlüsse wird vom Unternehmensregister ohne Rückfragen akzeptiert. Entscheidend ist die korrekte elektronische Einreichung im XBRL-Format oder als strukturiertes PDF. Nach erfolgreicher Einreichung wird das Ordnungsgeldverfahren in der Regel eingestellt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Einreichungsformat

Seit dem DiRUG ist für Bilanzen grundsätzlich das XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) vorgeschrieben. Kleine Kapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin PDF-Dokumente einreichen.

XBRL-Einreichung

Strukturierte, maschinenlesbare Daten nach internationalen Standards. Pflicht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Wird von DATEV, SAP und anderen Buchhaltungsprogrammen unterstützt.

PDF-Einreichung

Für kleine Kapitalgesellschaften unter bestimmten Bedingungen zulässig. Einfachere Handhabung, aber weniger zukunftssicher. Muss strukturiert und durchsuchbar sein.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflicht und leitet bei Versäumnis automatisch Ordnungsgeldverfahren ein. Die Rechtsgrundlage bildet § 335 HGB in Verbindung mit der Verordnung über die Festsetzung von Ordnungsgeld (OGeldV).

Für den Jahresabschluss 2022 dürften die meisten Unternehmen bereits 2024 oder Anfang 2025 eine erste Androhung erhalten haben. Bei weiterer Nichtreaktion folgen Festsetzungsbescheide mit konkreten Zahlungsaufforderungen.

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

  1. Androhung: Erste Mitteilung des BfJ mit Fristsetzung (meist 6 Wochen). Kein Zwangsgeld fällig, aber Warnung.
  2. Festsetzung: Bei Nichtreaktion erfolgt Festsetzungsbescheid mit konkretem Ordnungsgeld (500-25.000 €).
  3. Vollstreckung: Bleibt das Ordnungsgeld unbezahlt und die Offenlegung aus, droht Zwangsvollstreckung.
  4. Wiederholung: Das BfJ kann mehrfach Ordnungsgelder festsetzen, bis die Pflicht erfüllt ist.

Achtung

Achtung Eskalation: Ordnungsgelder können mehrfach festgesetzt werden. Jede weitere Festsetzung kann höher ausfallen. Die Nachholung der Offenlegung beendet das Verfahren, hebt aber bereits festgesetzte Ordnungsgelder nicht automatisch auf.

Höhe des Ordnungsgelds

Nach § 335 HGB beträgt das Ordnungsgeld mindestens 500 Euro und maximal 25.000 Euro. Die konkrete Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Dauer der Pflichtverletzung und Verschulden.

Kriterium Niedriges Ordnungsgeld Hohes Ordnungsgeld
Unternehmensgröße Kleine Kapitalgesellschaft Große Kapitalgesellschaft
Verzögerung Wenige Monate Mehrere Jahre
Wiederholung Erstmaliger Verstoß Wiederholte Versäumnisse
Mitwirkung Kooperativ, reagiert Ignoriert Aufforderungen
Typische Höhe 500 – 2.500 € 5.000 – 25.000 €

Rechtsmittel gegen Ordnungsgeldbescheide

Gegen Festsetzungsbescheide kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Begründete Einwände (z.B. fehlerhafte Zustellung, bereits erfolgte Offenlegung) können zur Aufhebung führen.

In der Praxis ist es jedoch meist effektiver, die Offenlegung unverzüglich nachzuholen und beim BfJ um Einstellung des Verfahrens zu bitten. Viele Verfahren werden nach Nachreichung ohne Zahlung eingestellt.

Praktischer Ablauf der Nachreichung

Die technische Einreichung beim Unternehmensregister erfolgt über das Portal www.unternehmensregister.de. Der Zugang ist kostenpflichtig und erfordert eine Registrierung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Registrierung: Erstellen Sie ein Konto beim Unternehmensregister oder nutzen Sie das Konto Ihres Steuerberaters.
  2. Daten vorbereiten: Konvertieren Sie den Jahresabschluss in XBRL-Format oder bereiten Sie ein strukturiertes PDF vor.
  3. Einreichung starten: Wählen Sie ‚Rechnungslegungsunterlagen offenlegen‘ und geben Sie Ihre Registernummer an.
  4. Dokumente hochladen: Laden Sie Bilanz, GuV (falls erforderlich), Anhang und ggf. Lagebericht hoch.
  5. Prüfung: Das System prüft die Unterlagen auf formale Korrektheit und XBRL-Validität.
  6. Freigabe: Nach erfolgreicher Prüfung geben Sie die Einreichung frei. Die Gebühr wird abgebucht.
  7. Bestätigung: Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Registriernummer.

Hinweis

Tipp: Nutzen Sie professionelle Software wie OnlineBilanz, DATEV oder andere HGB-konforme Buchhaltungsprogramme. Diese erzeugen automatisch XBRL-Dateien und übermitteln direkt an das Unternehmensregister.

Zeitaufwand und Bearbeitungsdauer

Die Vorbereitung dauert bei vorhandenem Jahresabschluss wenige Stunden. Die technische Einreichung selbst nimmt 15-30 Minuten in Anspruch. Das Unternehmensregister bestätigt den Eingang in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen.

Vorbereitung

2-4 Stunden für XBRL-Konvertierung und Datenprüfung

Einreichung

15-30 Minuten für Upload und Freigabe

Bestätigung

1-2 Werktage bis zur offiziellen Eingangsbestätigung

Beendigung des Ordnungsgeldverfahrens

Nach erfolgreicher Einreichung sollten Sie das BfJ aktiv über die Nachholung informieren. Senden Sie eine E-Mail oder ein Schreiben mit der Referenznummer des Ordnungsgeldverfahrens und der Bestätigung des Unternehmensregisters.

Das BfJ prüft die Offenlegung und stellt das Verfahren bei korrekter Einreichung in den meisten Fällen ein. Bereits festgesetzte Ordnungsgelder können auf Antrag reduziert oder erlassen werden, wenn die Nachholung zügig erfolgt ist.

Kosten und Gebühren

Die Offenlegung beim Unternehmensregister ist gebührenpflichtig. Die Kosten richten sich nach Größenklasse und Umfang der eingereichten Unterlagen.

Gebühren des Unternehmensregisters

Kategorie Gebühr Bemerkung
Kleine Kapitalgesellschaft 42,50 € Nur Bilanz und Anhang
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 56,50 € Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht
Große Kapitalgesellschaft 70,50 € Vollständiger Abschluss
Zusatzservice (Express) + 15,00 € Beschleunigte Bearbeitung

Diese Gebühren fallen für jedes Geschäftsjahr an. Bei der Nachholung des Jahresabschlusses 2022 im Jahr 2026 entstehen keine zusätzlichen Verspätungsgebühren beim Unternehmensregister selbst.

Steuerberater- und Dienstleisterkosten

Wenn Sie die Einreichung über einen Steuerberater oder spezialisierten Dienstleister abwickeln lassen, fallen zusätzliche Honorare an. Diese variieren je nach Komplexität und Umfang der Unterlagen.

  • XBRL-Konvertierung: 150-400 € je nach Umfang
  • Einreichungsservice: 80-200 € für die technische Abwicklung
  • Beratung Ordnungsgeld: 150-500 € für Korrespondenz mit BfJ
  • OnlineBilanz-Komplettservice: Ab 199 € inkl. Erstellung, XBRL und Einreichung

Achtung

Ordnungsgelder kommen hinzu: Die Gebühren für die Offenlegung sind unabhängig von eventuell festgesetzten Ordnungsgeldern (500-25.000 €). Diese müssen zusätzlich beglichen oder durch Einspruch angefochten werden.

Fristen und Termine im Überblick

Für den Jahresabschluss 2022 mit Bilanzstichtag 31.12.2022 galten folgende Fristen. Diese sind alle bereits abgelaufen, die Nachholung ist aber weiterhin möglich.

Meilenstein Kleine KapG Mittelgroße/Große KapG Rechtsgrundlage
Feststellung JA 2022 30.11.2023 31.08.2023 § 42a GmbHG
Offenlegung JA 2022 31.12.2023 31.12.2023 § 325 Abs. 1 HGB
Androhung Ordnungsgeld Q2-Q3 2024 Q2-Q3 2024 § 335 HGB
Festsetzung Ordnungsgeld Q4 2024 – Q1 2025 Q4 2024 – Q1 2025 § 335 HGB

Aktuelle Fristen für Jahresabschluss 2025

Zum Vergleich: Für den aktuellen Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen im Jahr 2026:

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Feststellung bis: 30.11.2026
  • Offenlegung bis: 31.12.2026
  • Frist für Nachholung 2022: keine – jederzeit möglich

Mittelgroße/Große Gesellschaften

  • Feststellung bis: 31.08.2026
  • Offenlegung bis: 31.12.2026
  • Frist für Nachholung 2022: keine – jederzeit möglich

Hinweis

Keine Verjährung: Die Offenlegungspflicht verjährt nicht. Auch Jahresabschlüsse aus 2022 oder noch älteren Jahren können und müssen nachgeholt werden. Die Pflicht erlischt erst mit Liquidation oder Löschung der Gesellschaft.

Häufige Fehler vermeiden

Bei der Nachholung alter Jahresabschlüsse treten häufig vermeidbare Fehler auf. Diese führen zu Verzögerungen oder Zurückweisungen durch das Unternehmensregister.

Typische Fehlerquellen

  • Falsches Einreichungsformat (veraltetes PDF statt XBRL)
  • Fehlende Feststellungsvermerk oder Unterschriften
  • Unvollständige Unterlagen (z.B. Anhang fehlt)
  • Falsche Größenklasse angegeben
  • Veraltete Gesellschafterdaten
  • Technische XBRL-Validierungsfehler
  • Versuch der Einreichung beim Bundesanzeiger statt Unternehmensregister

Bundesanzeiger vs. Unternehmensregister

Achtung

Wichtiger Hinweis: Seit dem DiRUG (01.08.2022) ist ausschließlich das Unternehmensregister zuständig. Einreichungen beim Bundesanzeiger werden nicht als Offenlegung anerkannt und erfüllen die gesetzliche Pflicht nicht. Das BfJ akzeptiert nur Veröffentlichungen im Unternehmensregister.

Der Bundesanzeiger ist heute nur noch das Publikationsorgan, in dem die Daten nach Einreichung beim Unternehmensregister automatisch veröffentlicht werden. Die Einreichung selbst muss aber über das Unternehmensregister-Portal erfolgen.

XBRL-Validierung

Viele Zurückweisungen erfolgen wegen fehlerhafter XBRL-Dateien. Nutzen Sie validierte Software oder lassen Sie die Taxonomie vor Einreichung von Fachleuten prüfen.

  • Verwenden Sie die korrekte XBRL-Taxonomie (HGB-Version 2022 für JA 2022)
  • Prüfen Sie alle Pflichtfelder auf Vollständigkeit
  • Achten Sie auf korrekte Rundungen und Vorzeichen
  • Testen Sie die Datei mit dem Validator des Unternehmensregisters
  • Bei Unsicherheit: Professionelle Dienstleister beauftragen

„Die häufigsten Ablehnungen sehen wir bei manuell erstellten XBRL-Dateien oder veralteten Taxonomien. Investieren Sie in professionelle Software oder einen erfahrenen Dienstleister – das spart Zeit und vermeidet Mehrfacheinreichungen mit zusätzlichen Gebühren.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Checkliste vor Einreichung

Prüfpunkt Status Maßnahme bei Fehler
Feststellungsbeschluss vorhanden Gesellschafterversammlung nachholen
XBRL-Datei validiert Taxonomie-Prüfung durchführen
Alle Pflichtdokumente komplett Fehlende Unterlagen ergänzen
Größenklasse korrekt bestimmt § 267 HGB erneut prüfen
Registernummer korrekt Handelsregisterauszug abrufen
Gebühr bereitgestellt Konto aufladen
Unternehmensregister (nicht Bundesanzeiger!) Korrektes Portal verwenden

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Jahresabschluss 2022 auch 2026 noch offenlegen?

Ja, die Nachholung ist auch Jahre nach Fristablauf möglich. Die Offenlegung erfolgt über das Unternehmensregister im gleichen Verfahren wie bei fristgerechter Einreichung. Nach erfolgreicher Veröffentlichung wird das Ordnungsgeldverfahren in der Regel eingestellt. Bereits festgesetzte Ordnungsgelder bleiben zunächst bestehen, können aber auf Antrag reduziert werden.

Wie hoch ist das Ordnungsgeld bei versäumter Offenlegung?

Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt mindestens 500 Euro und maximal 25.000 Euro. Die konkrete Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Dauer der Pflichtverletzung und Verschulden. Kleine Kapitalgesellschaften erhalten meist 500-2.500 Euro, größere Unternehmen oder bei wiederholten Verstößen deutlich mehr. Das Ordnungsgeld kann mehrfach festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt.

Wo reiche ich den Jahresabschluss 2022 ein – Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die Einreichungsstelle, sondern nur noch das Publikationsorgan. Einreichungen beim Bundesanzeiger erfüllen die gesetzliche Offenlegungspflicht nicht und werden vom Bundesamt für Justiz nicht anerkannt.

Wird das Ordnungsgeldverfahren nach Nachholung automatisch eingestellt?

Das Verfahren wird nicht automatisch eingestellt. Nach der Einreichung sollten Sie das Bundesamt für Justiz aktiv informieren und die Eingangsbestätigung des Unternehmensregisters vorlegen. In den meisten Fällen stellt das BfJ das Verfahren dann ein. Bereits festgesetzte Ordnungsgelder bleiben zunächst bestehen, können aber auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, insbesondere wenn die Nachholung zügig erfolgte.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegungspflicht, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister – Offenlegungsportal, Bundesamt für Justiz – Ordnungsgeldstelle. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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