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Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
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98%
19.10.25
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142,80 €
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20.10.25
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
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14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
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Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
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Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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übermittelt
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanzBlogLohnabrechnung erstellen: selbst machen oder erstellen lassen?

Lohnabrechnung erstellen: selbst machen oder erstellen lassen?

Veröffentlicht: 15.07.2026Aktualisiert: 15.07.2026Fachlich geprüft: 15.07.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Jede GmbH und UG ist als Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten monatlich eine korrekte Lohnabrechnung auszuhändigen. Wer dabei Pflichtangaben vergisst, Abgaben falsch berechnet oder Fristen versäumt, riskiert Nachzahlungen, Bußgelder und persönliche Haftung der Geschäftsführung. Dieser Artikel zeigt, welche Angaben zwingend enthalten sein müssen, wie Sie die Abrechnung selbst erstellen oder erstellen lassen können und was die einzelnen Optionen realistisch kosten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Eine Lohnabrechnung erstellen bedeutet: Sie berechnen Bruttolohn, alle Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer, weisen sämtliche Pflichtangaben nach § 108 GewO aus und melden Abgaben fristgerecht an Finanzamt und Einzugsstellen. GmbH/UG-Arbeitgeber können die Abrechnung selbst mit einer zertifizierten Lohnsoftware erstellen, eine Online-Plattform nutzen oder sie vom Steuerberater erstellen lassen – jede Option hat eigene Kosten zwischen ca. 5 € und 30 € pro Abrechnung sowie unterschiedliche Haftungsprofile.

Pflichtangaben nach § 108 GewO

Nach § 108 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) muss dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform ausgehändigt werden. Die Norm ist zwingend; ein Verzicht durch Arbeitsvertrag ist unwirksam. Für GmbH und UG als Kapitalgesellschaften gilt diese Pflicht uneingeschränkt – auch für den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Gesellschafter-Geschäftsführer, sofern ein Anstellungsverhältnis besteht.

Name und Anschrift des Arbeitgebers (Firma lt. Handelsregister)
Name und Anschrift des Arbeitnehmers
Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts
Art und Höhe der Zulagen, Zuschläge, Prämien, Sonderzahlungen
Abzüge (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag)
Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Nettoarbeitsentgelt (Auszahlungsbetrag)
Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Steuernummer/Steueridentifikationsnummer
Beschäftigungsort, sofern abweichend vom Betriebssitz

Hinweis: Digitale Abrechnung zulässig

Seit der Neufassung des § 108 GewO ist die Abrechnung in Textform – also auch als PDF per E-Mail oder über ein Mitarbeiterportal – ausreichend, wenn der Arbeitnehmer auf die digitale Zustellung zugestimmt hat. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.

Berechnung: Brutto, SV und Lohnsteuer

Die Berechnung folgt einer festen Reihenfolge: Ausgangspunkt ist das Bruttoarbeitsentgelt, von dem zunächst der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (SV) und anschließend die Lohnsteuer nebst Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen werden.

Sozialversicherungsbeiträge 2025

Die Gesamtbeitragssätze verteilen sich paritätisch auf Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN). Für 2025 gelten folgende Beitragssätze:

SV-Zweig Gesamtsatz AN-Anteil AG-Anteil
Krankenversicherung (allg.) 14,6 % + KV-Zusatzbeitrag (Ø ca. 2,5 %) 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag
Rentenversicherung 18,6 % 9,3 % 9,3 %
Arbeitslosenversicherung 2,6 % 1,3 % 1,3 %
Pflegeversicherung 3,4 % (+ 0,6 % für Kinderlose ab 23 J.) 1,7 % (+ ggf. 0,35 %) 1,7 %

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) sind 2025 zu beachten: In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die BBG West bei 8.050 € / Monat, die BBG Ost wurde angeglichen. In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt bundeseinheitlich 5.512,50 € / Monat. Überschreitet das Bruttogehalt diese Werte, werden SV-Beiträge nur bis zur Grenze berechnet.

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird anhand der Lohnsteuertabellen bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) berechnet. Relevante Faktoren sind Steuerklasse, Freibeträge und Jahresarbeitslohn. Eine manuelle Berechnung ohne Software ist fehleranfällig; die maschinelle ELStAM-Abfrage ist Pflicht (§ 39e EStG).

Achtung: Arbeitgeberhaftung nach § 42d EStG

Der Arbeitgeber haftet nach § 42d EStG als Gesamtschuldner für die korrekt einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer. Fehler bei der Lohnberechnung führen nicht nur zu Nachzahlungen, sondern können auch Haftungsbescheide gegen den Geschäftsführer persönlich auslösen – insbesondere wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Optionen im Überblick

Für GmbH und UG stehen im Wesentlichen drei Wege zur Verfügung, um die Lohnabrechnung zu erstellen:

Selbst mit Software

Volle Kontrolle, einmalige Einrichtung, laufender Zeitaufwand intern. Geeignet für Geschäftsführer mit buchhalterischem Grundverständnis.

Online-Plattform

Geführter Prozess, geringe IT-Infrastruktur, monatliches Abo. Ideal für kleine GmbH/UG mit überschaubarer Mitarbeiterzahl.

Steuerberater / Lohndienstleister

Maximale Sicherheit, externer Sachverstand, höchste laufende Kosten. Empfehlenswert ab komplexerer Personalstruktur.

Kombination

Online-Plattform für Standardfälle, StB für Sonderfälle (Kurzarbeit, Expatriates, Sachbezüge). Kostenoptimierter Mittelweg.

Die grundsätzliche Make-or-Buy-Entscheidung für die gesamte Lohnbuchhaltung wird im separaten Artikel Lohnbuchhaltung auslagern vertieft; dort finden Sie auch eine strategische Checkliste für wachsende Unternehmen.

Option 1: Lohnabrechnung selbst erstellen mit Software

Wer die Lohnabrechnung selbst erstellen möchte, benötigt eine zertifizierte Lohnsoftware, die an ELSTER angebunden ist und ELStAM-Daten abrufen kann. Gängige Lösungen für kleine GmbH sind DATEV Lohn und Gehalt, Lexware Lohn & Gehalt, Agenda Lohn sowie cloudbasierte Anbieter wie Personio oder Staffolio.

Technische Mindestanforderungen

  • ELSTER-Zertifikat des Unternehmens (kostenlose Registrierung beim Finanzamt)
  • Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit
  • Zugangsdaten zur Krankenkassen-Clearingstelle (sv.net oder Branchenlösung)
  • Softwarelizenz mit aktuellem Tarifstand (jährliche Updates zwingend)

Zeitaufwand

Erfahrungsgemäß sollten GmbH-Geschäftsführer bei 1–3 Mitarbeitern mit 1,5 bis 3 Stunden pro Monat rechnen – inklusive Meldewesen, Beitragsnachweis an die Krankenkasse und Lohnsteueranmeldung ans Finanzamt. Bei steigender Mitarbeiterzahl oder Sonderfällen (Elternzeit, Pfändung, variabler Provision) steigt der Aufwand überproportional.

Lohnabrechnung erstellen kostenlos?

Vollständig kostenlose Lösungen, die alle gesetzlichen Anforderungen (ELStAM, DEÜV-Meldungen, Beitragsnachweise) erfüllen, existieren am Markt kaum. Einige Anbieter bieten kostenfreie Einstiegstarife für einen Mitarbeiter an; ab zwei Mitarbeitern oder bei Nutzung des ELSTER-Transfers fallen in der Regel Kosten an. Reine Gehaltszettel-Generatoren ohne ELSTER-Anbindung sind für Arbeitgeber nicht ausreichend, weil sie weder Meldungen noch Beitragsnachweise erzeugen.

Option 2: Lohnabrechnung online erstellen

Online-Plattformen führen den Arbeitgeber Schritt für Schritt durch den Abrechnungsprozess. ELStAM-Abruf, SV-Berechnung und ELSTER-Übermittlung sind integriert. Der Vorteil: kein lokaler Softwareinstall, automatische gesetzliche Updates, oft Mitarbeiter-Self-Service-Portal.

Typische Monatskosten liegen bei 5 bis 15 € pro Mitarbeiter zuzüglich einer Grundgebühr von 10–30 € / Monat. Für eine Drei-Personen-GmbH ergibt sich damit ein monatlicher Aufwand von ca. 25–75 €.

Demo-Tipp

onlinebilanz.de stellt eine unverbindliche Demo-Umgebung bereit: Jetzt Demo starten – inklusive Lohnmodul für GmbH/UG.

Option 3: Vom Steuerberater erstellen lassen

Die Lohnabrechnung vom Steuerberater erstellen zu lassen ist die fachlich sicherste Option. Der StB übernimmt sämtliche Meldepflichten, prüft Sonderfälle (Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 EStG, Firmenwagenbesteuerung, Zuschüsse) und haftet bei Fehlern, die auf seinen Beratungsvertrag zurückzuführen sind, aus der Berufshaftpflicht.

Abrechnung nach Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) – insbesondere § 34 – richtet sich das Honorar nach der Anzahl der Abrechnungen und dem Lohnsummenvolumen. In der Praxis berechnen Steuerberater für kleine GmbH:

Mitarbeiterzahl Typische monatliche Kosten (netto)
1 – 3 60 – 150 €
4 – 10 150 – 350 €
11 – 25 350 – 700 €

Hinzu kommen Jahresabschlussarbeiten wie die Lohnsteuerbescheinigung, Sozialversicherungsprüfung und ggf. Beratungsleistungen zu Kurzarbeit oder Mindestlohn.

Kostenvergleich der drei Optionen

Option Einmalige Kosten Laufend pro MA / Monat Zeitaufwand intern Haftung bei Fehler
Selbst / Software 150 – 500 € (Lizenz/Jahr) ca. 5 – 10 € mittel – hoch Arbeitgeber voll
Online-Plattform Einrichtung oft inklusive ca. 8 – 20 € gering – mittel Arbeitgeber (Platform-Fehler ggf. teilbar)
Steuerberater Mandatsaufnahme ca. 100 –300 € ca. 20 – 40 € minimal StB-Berufshaftpflicht greift

Praxisbeispiel: GmbH mit drei Mitarbeitern

Die Muster-GmbH (Handelsbetrieb, Sitz in NRW) hat drei sozialversicherungspflichtige Angestellte: eine Vollzeitkraft (Brutto 3.500 €, Stklasse I), eine Teilzeitkraft (Brutto 1.200 €, Stklasse V) und einen Auszubildenden (Brutto 850 €, Stklasse I).

Schritt 1: Brutto-Netto-Berechnung Vollzeitkraft (Vereinfacht)

Position Betrag
Bruttogehalt 3.500,00 €
./. KV-AN-Anteil (7,3 % + ½ Zusatzbeitrag 1,25 %) = 8,55 % – 299,25 €
./. RV-AN-Anteil (9,3 %) – 325,50 €
./. AV-AN-Anteil (1,3 %) – 45,50 €
./. PV-AN-Anteil (1,7 %, keine Kinder) – 59,50 €
= Zwischensumme (SV-Abzüge AN) – 729,75 €
./. Lohnsteuer (Stklasse I, ca.) – 469,00 €
./. Solidaritätszuschlag (entfällt bei diesem Einkommen i.d.R. 2025) – 0,00 €
Nettolohn (Auszahlung) ca. 2.301,25 €

Zusätzlich trägt die GmbH als Arbeitgeberin den AG-Anteil zur SV (spiegelbildlich ca. 718 €) sowie ggf. Umlagen nach AAG (U1/U2) und Insolvenzgeldumlage. Der Gesamtpersonalkostenaufwand für diese Stelle beläuft sich auf ca. 4.218 € / Monat.

Buchungssatz (vereinfacht, SKR 03):
Personalaufwand 4200 / Verbindlichkeiten SV-Träger 1740, Verbindlichkeiten Finanzamt 1741, Verbindlichkeiten Löhne 1700 | Lohnaufwand gesamt

Schritt 2: Meldepflichten bis zum Stichtag

  • Lohnsteueranmeldung ans Finanzamt: bis zum 10. des Folgemonats (vierteljährlich möglich bei Lohnsteuer unter 5.000 € / Jahr)
  • Beitragsnachweis an die zuständige Krankenkasse: bis zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats
  • DEÜV-Meldungen (An-, Ab-, Jahresmeldung) über sv.net oder Lohnsoftware
  • Lohnsteuerbescheinigung: elektronisch bis 28. Februar des Folgejahres

Haftungsrisiken bei Fehlern

Fehler beim Lohnabrechnung erstellen sind keine Bagatelle. Die wesentlichen Haftungsebenen für GmbH-Geschäftsführer:

Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Nach ständiger BFH-Rechtsprechung haftet der Geschäftsführer persönlich für nicht abgeführte Lohnsteuer, wenn er die Zahlung trotz vorhandener Mittel schuldhaft unterlässt oder die Berechnung grob fahrlässig fehlerhaft delegiert. Die GmbH-Haftungsbeschränkung schützt hier nicht. Gleiches gilt für vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge nach § 266a StGB – das ist ein Straftatbestand.

Fehlertyp Konsequenz Rechtsgrundlage
Falsche SV-Einstufung (z.B. Mini-Job statt SVP) Nachforderung bis zu 4 Jahre rückwirkend, zzgl. Säumniszuschläge § 24 SGB IV
Lohnsteuer nicht einbehalten Haftungsbescheid gegen GmbH und GF persönlich § 42d EStG
Fehlende SV-Beitragsabführung Strafbarkeit nach § 266a StGB, Insolvenzrisiko § 266a StGB
Falsche Lohnsteuerbescheinigung Ordnungswidrigkeit, Nachzahlung beim AN § 41b EStG
Verstoß gegen § 108 GewO (keine Abrechnung) Ordnungswidrigkeit, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche § 149 GewO

Entscheidungshilfe: Was passt zu Ihrer GmbH?

1–2 Mitarbeiter, einfache Gehaltsstruktur: Online-Plattform oder Software ausreichend – sofern der GF bereit ist, monatlich 1–2 Stunden zu investieren.
3–10 Mitarbeiter, Standardfälle: Online-Plattform mit integriertem ELSTER-Modul ist kosteneffizient; Steuerberater für Jahresabschluss hinzuziehen.
Ab 10 Mitarbeiter oder variable Vergütungsbestandteile: Steuerberater oder spezialisierter Lohndienstleister empfehlenswert; Fehlerwahrscheinlichkeit steigt mit Komplexität überproportional.
Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Branchen-Kenntnisse: Externen Dienstleister bevorzugen – die persönliche Haftung des GF wiegt schwerer als die eingesparten Kosten.
Wachstumspläne (Skalierung): Skalierbare Online-Plattform oder DATEV-basierter StB-Workflow verhindert spätere Systemmigrationen.

Wenn Sie sich für eine Kombination aus digitalem Tool und professioneller Begleitung interessieren, können Sie den Kostenrechner von onlinebilanz.de nutzen, um die monatlichen Gesamtkosten für Ihre Mitarbeiterzahl zu kalkulieren.

Für die übergreifende strategische Frage, wann sich das vollständige Auslagern der Lohnbuchhaltung rechnet, lesen Sie unseren Artikel Lohnbuchhaltung auslagern: Entscheidungshilfe für GmbH.

Fazit

Eine fehlerfreie Lohnabrechnung erstellen ist für jede GmbH und UG mit Angestellten keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht. Die Pflichtangaben nach § 108 GewO, die korrekte SV-Berechnung und die fristgerechte Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen bilden das unverzichtbare Fundament. Ob Sie die Abrechnung selbst mit Software erstellen, eine Online-Plattform nutzen oder sie vom Steuerberater erstellen lassen, hängt von Mitarbeiterzahl, Komplexität und Ihrem eigenen Zeitbudget ab. Entscheidend ist: Das günstigste System ist nicht das billigste, sondern das, das Fehler zuverlässig ausschließt – denn Fehler kosten im Zweifel nicht nur Geld, sondern gefährden die persönliche Haftungsfreistellung des Geschäftsführers.

5–40 €

Kosten pro Abrechnung je nach Option

266a StGB

Straftatbestand: vorenthaltene SV-Beiträge

Häufig gestellte Fragen

Welche Pflichtangaben muss eine Lohnabrechnung nach § 108 GewO enthalten?

Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Abrechnungszeitraum, Bruttozusammensetzung, alle Abzüge (Lohnsteuer, SV-Beiträge) und der Nettobetrag müssen ausgewiesen sein. Fehlende Angaben begründen eine Ordnungswidrigkeit nach § 149 GewO.

Kann ich eine Lohnabrechnung kostenlos erstellen?

Vollständig kostenlose Tools, die ELStAM-Abruf, DEÜV-Meldungen und ELSTER-Übermittlung abdecken, sind am Markt kaum vorhanden. Einfache Gehaltszettel-Generatoren ohne Meldewesen sind für Arbeitgeber unzureichend. Einige Anbieter bieten kostenlose Tarife für einen Mitarbeiter an.

Haftet der GmbH-Geschäftsführer persönlich für Lohnsteuerfehler?

Ja. Nach § 42d EStG und ständiger BFH-Rechtsprechung haftet der Geschäftsführer persönlich für schuldhaft nicht abgeführte Lohnsteuer. Die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt ihn in diesem Fall nicht.

Was kostet es, die Lohnabrechnung vom Steuerberater erstellen zu lassen?

Für eine GmbH mit 1–3 Mitarbeitern rechnen Steuerberater in der Regel 60–150 € netto pro Monat. Die Vergütung richtet sich nach § 34 StBVV und dem tatsächlichen Aufwand.

Ab wann lohnt sich eine Online-Plattform gegenüber dem Steuerberater?

Bei einfachen Gehaltsstrukturen und bis ca. 5–8 Mitarbeitern ist eine Online-Plattform (5–20 € pro Mitarbeiter/Monat) deutlich günstiger. Ab höherer Komplexität (variable Vergütung, Sachbezüge, Expatriates) überwiegen die Vorteile des Steuerberaters.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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