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Jahresabschluss Fristen 2024: Aufstellung, Feststellung, Steuererklärungen und Offenlegung
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten
Für den GmbH-Jahresabschluss 2024 gelten mehrere gesetzliche Fristen mit unterschiedlichen Konsequenzen. Aufstellungsfrist, Feststellungsfrist, Fristen für Steuererklärungen und Bundesanzeiger-Offenlegung laufen unabhängig voneinander. Dieser Artikel erklärt jede Frist einzeln: was sie bedeutet, wie sie berechnet wird, was bei Versäumnis droht und wie OnlineBilanz hilft, alle Fristen für 2024 automatisch einzuhalten. Einen Überblick über die Jahresabschluss Fristen 2026 finden Sie in unserem separaten Beitrag.
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Einzelfristen für den GmbH-Jahresabschluss 2024 mit unterschiedlichen Rechtsfolgen
31.12.2025
Die wichtigste Frist: Offenlegung beim Bundesanzeiger
7–14
Werktage: von DATEV-Export bis vollständigem Jahresabschluss mit OnlineBilanz
Alle Fristen des Jahresabschlusses 2024 im Detail
Frist 1: Aufstellung bis 30.06.2025 (§ 264 HGB)
Die Aufstellungsfrist ist die erste Pflicht des Geschäftsführers. Der Jahresabschluss muss spätestens 6 Monate nach dem Bilanzstichtag vollständig aufgestellt sein. Für den Jahresabschluss 2024 (Bilanzstichtag 31.12.2024) ist dies der 30. Juni 2025. Große GmbHs haben nur 3 Monate (Frist: 31.03.2025). Die Konsequenz bei Versäumnis: persönliche Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft.
Frist 2: Feststellung bis 31.08.2025 (§ 42a GmbHG)
Nach der Aufstellung muss der Jahresabschluss bis spätestens 31. August 2025 den Gesellschaftern vorgelegt und durch Beschluss festgestellt werden. Ohne Feststellung ist der Jahresabschluss nicht rechtswirksam und kann nicht beim Bundesanzeiger eingereicht werden.
Frist 3: Steuererklärungen 2024
Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuerjahreserklärung für 2024 müssen ohne Steuerberater bis 31. Juli 2025 eingereicht werden. Mit Steuerberater gilt die verlängerte Frist bis 30. April 2026 nach der Abgabenordnung. Versäumnisfolge: Verspätungszuschlag (bis zu 10 % der Steuerschuld, maximal 25.000 € pro Erklärung).
Frist 4: E-Bilanz via ELSTER
Die elektronische Bilanz (E-Bilanz) im XBRL-Format muss parallel zur Körperschaftsteuererklärung eingereicht werden. Fristen sind identisch mit den Steuererklärungsfristen. OnlineBilanz übermittelt die E-Bilanz automatisch via ELSTER.
Frist 5: Bundesanzeiger-Offenlegung bis 31.12.2025 (§ 325 HGB)
Die Offenlegungsfrist ist die strengste und am häufigsten versäumte Frist. Der Jahresabschluss 2024 muss bis 31. Dezember 2025 beim Bundesanzeiger eingereicht sein. Versäumnisfolge: automatisches Ordnungsgeldverfahren des Bundesamts für Justiz – Mindestordnungsgeld 2.500 €.
Fristen-Tabelle Jahresabschluss 2024 kompakt
| Pflicht | Frist | Bei Versäumnis |
|---|---|---|
| Aufstellung | 30.06.2025 | Haftung GF |
| Feststellung | 31.08.2025 | Abschluss unwirksam |
| Steuererklärungen (ohne StB) | 31.07.2025 | Verspätungszuschlag |
| Steuererklärungen (mit StB) | 30.04.2026 | Verspätungszuschlag |
| Offenlegung Bundesanzeiger | 31.12.2025 | Ordnungsgeld ab 2.500 € |
Wie OnlineBilanz alle Fristen 2024 sicherstellt
Mit OnlineBilanz sind alle Fristen für den Jahresabschluss 2024 automatisch abgesichert. Nach Eingang der vollständigen Buchführungsdaten erstellt OnlineBilanz innerhalb von 7 bis 14 Werktagen den vollständigen Jahresabschluss, übermittelt E-Bilanz und alle drei Steuererklärungen via ELSTER, legt beim Bundesanzeiger im XBRL-Format fristgerecht offen und liefert die Feststellungsbeschluss-Vorlage für die Gesellschafter. Alles in einem einzigen Paket zum Festpreis.
Häufige Fragen
Bis wann muss der Jahresabschluss 2024 fertig sein?
Aufstellung bis 30.06.2025, Feststellung bis 31.08.2025. Die Bundesanzeiger-Offenlegung muss bis 31.12.2025 erfolgen.
Gibt es eine Fristverlängerung für die Bundesanzeiger-Offenlegung 2024?
Nein. Die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB gilt ohne Ausnahme. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren.
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