Wegzugsbesteuerung
Auslöser, Höhe und Rückkehrregelung.
Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und an einer Kapitalgesellschaft zu mindestens 1 % beteiligt ist, versteuert den Wertzuwachs der Anteile so, als hätte er sie verkauft (§ 6 AStG). Voraussetzung ist, dass er zuvor insgesamt mindestens sieben Jahre innerhalb der letzten zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war. Die Steuer kann auf Antrag in sieben Jahresraten gezahlt werden; bei Rückkehr innerhalb von sieben Jahren kann der Steueranspruch entfallen.



Drei Bausteine — alle müssen erfüllt sein.
Beteiligung, Vorzeit und Auslöser folgen jeweils eigenen Regeln.
Die Beteiligung
Sie waren innerhalb der letzten fünf Jahre an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt und halten die Anteile im Privatvermögen.
Rechtsbasis§ 17 Abs. 1 S. 1 EStGDie Vorzeit
Sie waren innerhalb der letzten zwölf Jahre vor dem Wegzug insgesamt mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Rechtsbasis§ 6 Abs. 2 AStGDer Auslöser
Die unbeschränkte Steuerpflicht endet, weil Sie Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgeben — oder ein gleichgestellter Fall tritt ein.
Rechtsbasis§ 6 Abs. 1 AStGDas Gesetz behandelt die Anteile im Zeitpunkt des Wegzugs so, als wären sie zum gemeinen Wert veräußert worden (§ 6 Abs. 1 AStG i. V. m. § 17 EStG). Die Steuer entsteht also auf einen Wertzuwachs, der noch nicht realisiert ist. Seit der Neufassung des § 6 AStG für Wegzüge ab 2022 gelten dafür dieselben Regeln, gleich ob Sie in einen EU-Staat oder in einen Drittstaat ziehen.
Wenn Sie an einer Kapitalgesellschaft zu mindestens 1 % beteiligt sind (§ 17 Abs. 1 S. 1 EStG), zuvor insgesamt mindestens sieben der letzten zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren (§ 6 Abs. 2 AStG) und diese Steuerpflicht durch Wegzug endet. Gleichgestellt sind unter anderem die Schenkung oder Vererbung der Anteile an eine Person, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Versteuert wird der Unterschied zwischen gemeinem Wert und Anschaffungskosten, davon 60 % nach dem Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. c EStG). Auf Antrag ist die Steuer in sieben gleichen Jahresraten zu entrichten, in der Regel gegen Sicherheitsleistung (§ 6 Abs. 4 AStG).
Was als Wegzug gilt.
Neben dem Umzug ins Ausland nennt das Gesetz drei gleichgestellte Fälle.
| Konstellation | Wegzugsbesteuerung? | Hinweis | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Wegzug ins Ausland | ja | Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland werden aufgegeben, gleich ob in einen EU-Staat oder einen Drittstaat | § 6 Abs. 1 S. 1 AStG |
| Schenkung oder Erbe ins Ausland | ja | An eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person, auch bei teilweise unentgeltlicher Übertragung | § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG |
| Wohnsitz im Ausland, DBA-Ansässigkeit | ja | Auch wenn ein Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt | § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AStG |
| Verlust des Besteuerungsrechts | ja | Anderes Ereignis, das das deutsche Besteuerungsrecht am Gewinn aus einer Veräußerung der Anteile ausschließt oder beschränkt | § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AStG |
| Beteiligung unter 1 % | nein | Maßgeblich sind die letzten fünf Jahre | § 17 Abs. 1 S. 1 EStG |
| Weniger als sieben Jahre steuerpflichtig | nein | Gezählt wird innerhalb der letzten zwölf Jahre | § 6 Abs. 2 AStG |
Wer die Anteile unentgeltlich erworben hat, etwa durch Schenkung oder Erbe, dem werden bei der Siebenjahresfrist die Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht des Rechtsvorgängers hinzugerechnet (§ 6 Abs. 2 AStG).
Vom Wert der Anteile bis zur Rate.
Die Berechnung folgt den Regeln für einen Verkauf, nur ohne Kaufpreis.
| Schritt | Inhalt | Zeitpunkt | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 1 · Gemeinen Wert ermitteln | Wert der Anteile; tritt an die Stelle des Kaufpreises | Ende der unbeschränkten Steuerpflicht | § 6 Abs. 1 AStG · § 11 BewG |
| 2 · Anschaffungskosten abziehen | Der Unterschied ist der fiktive Veräußerungsgewinn | Ende der unbeschränkten Steuerpflicht | § 17 Abs. 2 EStG |
| 3 · Teileinkünfteverfahren | 60 % des Gewinns sind steuerpflichtig, zum persönlichen Steuersatz | Veranlagung des Wegzugsjahres | § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. c EStG |
| 4 · Ratenzahlung beantragen | Sieben gleiche Jahresraten, in der Regel gegen Sicherheitsleistung | Auf Antrag | § 6 Abs. 4 AStG |
| 5 · Erste Rate zahlen | Die übrigen Raten folgen in den Folgejahren | Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids | § 6 Abs. 4 AStG |
Die Ratenzahlung endet vorzeitig: Der noch offene Betrag wird unter anderem fällig, wenn die Anteile veräußert werden oder eine Rate nicht rechtzeitig gezahlt wird (§ 6 Abs. 4 AStG).
Vier Fehler beim Wegzug.
Die meisten betreffen den Umfang der Regel und ihre Fristen.
Schon 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre genügt, auch mittelbar über eine andere Gesellschaft (§ 17 Abs. 1 S. 1 EStG).
Auch die Schenkung oder Vererbung der Anteile an eine Person ohne unbeschränkte Steuerpflicht löst die Besteuerung aus (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG).
Die sieben Jahresraten gibt es nur auf Antrag (§ 6 Abs. 4 AStG). Ohne Antrag ist die Steuer nach dem Bescheid in einem Betrag zu zahlen.
Der Steueranspruch kann nur bei Rückkehr innerhalb von sieben Jahren entfallen; eine Verlängerung muss beantragt werden (§ 6 Abs. 3 AStG).
Vier Situationen mit eigener Antwort.
Nicht jeder Wegzug ist endgültig, und nicht jeder Auslöser ist ein Umzug.
Vorübergehend im Ausland
Werden Sie innerhalb von sieben Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig, entfällt der Steueranspruch unter weiteren Voraussetzungen. Bei beruflich bedingter Abwesenheit und fortbestehender Rückkehrabsicht kann die Frist auf Antrag um bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Wegzug in einen EU-Staat
Für Wegzüge ab 2022 gibt es keine unbefristete zinslose Stundung mehr. Es gelten dieselben Regeln wie beim Wegzug in einen Drittstaat, einschließlich der Ratenzahlung auf Antrag.
Schenkung oder Erbe ins Ausland
Gehen die Anteile unentgeltlich auf eine Person über, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, wird beim Übertragenden so besteuert, als hätte er die Anteile veräußert.
Verkauf nach dem Wegzug
Werden die Anteile während der Ratenzahlung veräußert, wird der noch offene Betrag fällig.
Was es kostet.
Verbindlich sind das bestätigte Angebot und der darin bezeichnete Leistungsumfang einschließlich gesonderter Berufsträgerleistungen.
| Leistung | Preis netto | Enthalten |
|---|---|---|
| Steuerliche Beratung zum Wegzug | nach Angebot | Durch den beauftragten Steuerberater im gesonderten Mandat |
| Einkommensteuererklärung des Wegzugsjahres | nach Angebot | Einschließlich des fiktiven Veräußerungsgewinns — durch den beauftragten Steuerberater |
| Antrag auf Ratenzahlung | nach Angebot | Durch den beauftragten Steuerberater |
Was zur Wegzugsbesteuerung gefragt wird.
Ab welcher Beteiligung greift die Wegzugsbesteuerung?
Gilt die Wegzugsbesteuerung auch beim Umzug innerhalb der EU?
Was passiert, wenn ich nach Deutschland zurückkehre?
Muss ich die Steuer sofort zahlen?
Wird der gesamte Wertzuwachs versteuert?
Drei Köpfe, eine tragfähige Struktur.
Für steuerliche Einzelfallberatung und fachliche Freigaben wird ein befugter Berufsträger gesondert beauftragt.

Kooperierender Berufsträger · Wirtschaftsprüferkammer
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verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
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Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier