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Einfuhr · § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG

Import aus Drittländern
EORI, Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuer.

Wer Waren aus Nicht-EU-Staaten einführt, braucht in der Regel eine EORI-Nummer — und die Einfuhrumsatzsteuer ist nur für den abziehbar, für dessen Unternehmen eingeführt wird.
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Bei der Einfuhr aus einem Drittland erhebt der Zoll neben einem möglichen Zoll auch die Einfuhrumsatzsteuer. Sie ist für Unternehmer grundsätzlich als Vorsteuer abziehbar — aber nur für den, für dessen Unternehmen die Ware eingeführt wird. Wer das ist, hängt an der Verfügungsmacht im Zeitpunkt der Einfuhr — und daran, wer die Einfuhrumsatzsteuer schuldet.

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01
Grundlagen

Drei Bausteine — bei jeder Einfuhr.

Nummer, Abgaben und Abzug hängen zusammen, folgen aber eigenen Regeln.

Baustein 1

Die EORI-Nummer

Wer als Wirtschafts­beteiligter mit dem Zoll zu tun hat, etwa Waren zur Einfuhr anmeldet oder anmelden lässt, braucht grundsätzlich eine EORI-Nummer. Sie gilt in der gesamten EU und wird in Deutschland vom Zoll vergeben.

RechtsbasisArt. 9 UZK
Baustein 2

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhr eines Gegenstands aus dem Drittland ist steuerbar. Der Zoll erhebt die Einfuhr­umsatzsteuer grundsätzlich zum Satz von 19 % bzw. 7 % — daneben gegebenenfalls Zoll, je nach Ware und Ursprung.

Rechtsbasis§ 1 Abs. 1 Nr. 4 · § 21 UStG
Baustein 3

Der Vorsteuerabzug

Die entstandene Einfuhr­umsatzsteuer ist als Vorsteuer abziehbar, wenn der Gegenstand für Ihr Unternehmen eingeführt wurde. Abziehen darf nur, wer im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht hat.

Rechtsbasis§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG
!
Wer die Steuer zahlt, darf sie nicht automatisch abziehen.

Entscheidend ist nicht, wer die Einfuhr­umsatzsteuer überweist oder auf wessen Rechnung sie erscheint, sondern für wessen Unternehmen der Gegenstand eingeführt wird — also wer bei der Einfuhr die Verfügungsmacht hat. Ist das der Lieferer, kann der Käufer die Einfuhr­umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen, auch wenn sie ihm weiterberechnet wird.

Kurz erklärt
Was muss ich beim Import aus einem Drittland beachten?

Sie brauchen in der Regel eine EORI-Nummer für die Zollanmeldung (Art. 9 UZK). Bei der Einfuhr erhebt der Zoll die Einfuhr­umsatzsteuer auf Zollwert, Zoll und bestimmte Nebenkosten bis zum ersten Bestimmungsort (§ 11 UStG) — und gegebenenfalls Zoll.

Als Unternehmer können Sie die entstandene Einfuhr­umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn die Ware für Ihr Unternehmen eingeführt wurde (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG). Schuldet der Lieferer die Einfuhr­umsatzsteuer, etwa bei Lieferung verzollt und versteuert (DDP), steht dieses Recht ihm zu (§ 3 Abs. 8 UStG).

EU
weitEine EORI-Nummer gilt in allen Mitgliedstaaten.
19
%Regelsatz der Einfuhrumsatzsteuer, ermäßigt 7 %.
§ 11
UStGBemessungsgrundlage: Zollwert zuzüglich Zoll und Kosten.
§ 15
UStGVorsteuerabzug der entstandenen Einfuhrumsatzsteuer.
02
Vorsteuer

Wer die Einfuhrumsatzsteuer abziehen darf.

Maßgeblich ist, wer bei der Überführung in den freien Verkehr die Verfügungsmacht hat.

KonstellationVorsteuerabzug beim Käufer?HinweisFundstelle
Käufer meldet an, Ware für sein UnternehmenjaNachweis durch den Abgabenbescheid des Zolls§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG
Spediteur meldet im Namen des Käufers anja, wenn für sein Unternehmen eingeführtDie Auslagen des Spediteurs sind keine Vorsteuer aus einer Rechnung§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG
Lieferung „verzollt und versteuert“ (DDP)nein, wenn der Lieferer die EUSt schuldetSeine Lieferung gilt dann als im Inland ausgeführt; den Abzug hat der Lieferer§ 3 Abs. 8 · § 15 UStG
Lieferung „unverzollt“ (z. B. DAP)in der Regel jaDer Käufer meldet an und schuldet die Abgaben§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG
KleinunternehmerneinKein Vorsteuerabzug bei Anwendung der Kleinunternehmer­regelung§ 19 UStG
Ware für private ZweckeneinNur für das Unternehmen eingeführte Gegenstände§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG

Lieferbedingungen wie DDP oder DAP sind Klauseln der Incoterms® und kein Gesetz. Wann die Verfügungsmacht übergeht, richtet sich nach den Regeln über den Ort der Lieferung (§ 3 Abs. 6 bis 8 UStG); die vereinbarte Lieferklausel allein ist nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht entscheidend (Abschn. 15.8 Abs. 4 UStAE).

03
Der Ablauf

Von der EORI-Nummer bis zur Vorsteuer.

Die Zollanmeldung übernimmt häufig ein Spediteur — die Nummer und der Abzug bleiben Ihre Sache.

SchrittWoWannHinweis
1 · EORI-Nummer beantragenZoll-PortalVor der ersten ZollanmeldungEinmalig, kostenlos, gilt EU-weit
2 · ZollanmeldungZoll, selbst oder über einen VertreterBei der EinfuhrMit EORI-Nummer und Handelsrechnung
3 · AbgabenbescheidZollNach der AnmeldungSetzt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fest
4 · ZahlungAn den ZollLaut Bescheid oder ZahlungsaufschubGgf. über den Spediteur
5 · VorsteuerabzugUmsatzsteuer-VoranmeldungZeitraum, in dem die Steuer entstanden istBescheid als Nachweis aufbewahren

Meldet ein Spediteur in Ihrem Namen an, stellt er die verauslagten Abgaben in der Regel in Rechnung. Den Vorsteuerabzug begründet dann nicht seine Rechnung, sondern der Abgabenbescheid des Zolls — er sollte Ihnen in jedem Fall vorliegen.

04
Typische Fehler

Vier Fehler beim Import.

Jeder davon kann zu Nachzahlungen oder einem versagten Vorsteuerabzug führen.

×
Abzug trotz DDP-Lieferung

Schuldet der Lieferer die Einfuhrumsatzsteuer, steht der Abzug ihm zu (§ 3 Abs. 8 UStG). Die weiterberechnete Einfuhrumsatzsteuer ist dann beim Käufer keine Vorsteuer.

×
Spediteursrechnung als Beleg

Grundlage des Abzugs ist der Abgabenbescheid des Zolls, nicht die Rechnung des Spediteurs über die verauslagten Abgaben.

×
Kosten nicht einbezogen

Zur Bemessungsgrundlage gehören neben dem Zollwert auch Zoll und bestimmte Nebenkosten bis zum ersten Bestimmungsort (§ 11 Abs. 3 UStG).

×
Falscher Zeitraum

Abziehbar ist die entstandene Einfuhrumsatzsteuer — maßgeblich ist der Zeitraum der Einfuhr, nicht der Zahlung.

05
Sonderfälle

Vier Situationen mit eigener Antwort.

Nicht jede Einfuhr läuft über den eigenen Namen und den deutschen Zoll.

Fall 1

Lieferung verzollt und versteuert

Schuldet der Lieferer die Einfuhrumsatzsteuer, ist er in Deutschland in der Regel selbst umsatzsteuerlich zu erfassen; seine anschließende Lieferung an Sie ist eine Inlandslieferung mit deutscher Umsatzsteuer.

Rechtsbasis: § 3 Abs. 8 UStG
Fall 2

Einfuhr über einen anderen EU-Staat

Wird die Ware in einem anderen Mitgliedstaat zum freien Verkehr abgefertigt, entsteht die Einfuhrumsatzsteuer dort. Die Weiterbeförderung nach Deutschland ist dann regelmäßig ein innergemeinschaftlicher Vorgang.

Rechtsbasis: § 1a UStG
Fall 3

Sendungen an Privatkunden bis 150 €

Für Sendungen mit einem Sachwert bis 150 € an Privatkunden gibt es den Import-One-Stop-Shop — ein freiwilliges Verfahren, in dem die Umsatzsteuer beim Verkauf erhoben wird.

Rechtsbasis: § 18k UStG
Fall 4

Kleinunternehmer

Auch Kleinunternehmer brauchen für Einfuhren in der Regel eine EORI-Nummer und zahlen Einfuhrumsatzsteuer. Einen Vorsteuerabzug gibt es für sie nicht.

Rechtsbasis: § 19 UStG
06
Kosten

Was es kostet.

Verbindlich sind das bestätigte Angebot und der darin bezeichnete Leistungsumfang einschließlich gesonderter Berufsträgerleistungen.

LeistungPreis nettoEnthalten
Einfuhrumsatzsteuer in der Voranmeldungnach AngebotPrüfung des Abzugs anhand der Zollbescheide — durch den beauftragten Steuerberater
Laufende Buchhaltungnach AngebotMit Erfassung der Abgabenbescheide
Umsatzsteuerjahreserklärungim JahresabschlussEinschließlich der abgezogenen Einfuhrumsatzsteuer
Zollanmeldung und EORI-Antragnicht enthaltenÜber Zoll, Spediteur oder Zollvertreter
✓Jahressteuererklärungen inklusiveIm Preis des Jahresabschlusses enthalten
✓Preis vor AuftragLeistungsumfang und Preis stehen vor der Beauftragung fest.
Häufige Fragen

Was zum Import gefragt wird.

Wer braucht eine EORI-Nummer?
Grundsätzlich jeder Wirtschaftsbeteiligte, der mit dem Zoll zu tun hat — etwa wer Waren aus einem Drittland einführt oder in ein Drittland ausführt (Art. 9 UZK). Wer kein Wirtschaftsbeteiligter ist und weniger als zehn Zollanmeldungen im Jahr abgibt, braucht keine. Die Nummer gilt in der gesamten EU und wird in Deutschland von der Generalzolldirektion kostenlos vergeben.
Brauche ich die EORI-Nummer auch, wenn mein Spediteur verzollt?
In der Regel ja. Auch wenn ein Spediteur die Anmeldung für Sie abgibt, wird Ihre EORI-Nummer als die des Einführers angegeben.
Wie wird die Einfuhrumsatzsteuer berechnet?
Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich Zoll und bestimmter Nebenkosten wie Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (§ 11 UStG). Darauf gilt der Steuersatz wie im Inland: 19 % oder 7 % (§ 12 UStG).
Kann ich die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen?
Ja, wenn Sie Unternehmer sind und der Gegenstand für Ihr Unternehmen eingeführt wurde (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG). Abziehbar ist die entstandene Steuer; als Nachweis dient der Abgabenbescheid des Zolls.
Warum geht der Abzug bei DDP oft verloren?
Schuldet bei Lieferung „verzollt und versteuert“ der Lieferer die Einfuhrumsatzsteuer, gilt seine Lieferung als im Inland ausgeführt (§ 3 Abs. 8 UStG). Die Verfügungsmacht geht dann erst im Inland auf Sie über, und nur der Lieferer kann die Einfuhrumsatzsteuer abziehen — auch wenn er sie Ihnen weiterberechnet.
07
Freigabe · zwei Modelle

Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.

Die KI-Assistenz erstellt einen Entwurf zur weiteren Prüfung. Sie können ihn herunterladen und selbst weiterverwenden. Bei Einreichung über uns prüft, korrigiert und übermittelt der beauftragte Steuerberater.

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Sie prüfen und verwenden den Entwurf
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Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Kooperierender Berufsträger · Wirtschaftsprüferkammer

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Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
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Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
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Dr. Jeannine Dinnebier
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Rechtsgrundlagen & Stand

Die rechtlichen Aussagen dieser Seite im Volltext.

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Stand: Oktober 2026
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlicher Ansprechpartner
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Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
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