Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogGmbH stilllegen: Ruhende Gesellschaft oder Liquidation – was sich wann lohnt

GmbH stilllegen: Ruhende Gesellschaft oder Liquidation – was sich wann lohnt

Veröffentlicht: 15.07.2026Aktualisiert: 15.07.2026Fachlich geprüft: 15.07.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Umsatz null, Geschäftsbetrieb eingestellt – doch die GmbH soll noch nicht weg. Viele Geschäftsführer greifen dann zur vermeintlich einfachsten Lösung: die Gesellschaft einfach „stilllegen“. Was dahinter steckt, welche Dauerpflichten trotzdem laufen und wann die Liquidation die bessere Wahl ist, zeigt dieser Artikel.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Eine GmbH stilllegen bedeutet rechtlich, den Geschäftsbetrieb einzustellen, ohne die Gesellschaft aufzulösen. Die GmbH bleibt als juristische Person vollständig existent: Jahresabschluss, Offenlegung, Steuererklärungs­pflichten und IHK-Beiträge laufen unverändert weiter. Das Ruhen lassen lohnt sich nur, wenn eine konkrete Reaktivierungs- oder Veräußerungsperspektive besteht; andernfalls ist die förmliche Liquidation mit anschließender Löschung im Handelsregister die günstigere Dauerlösung.

Was „GmbH stilllegen“ rechtlich bedeutet

Der Begriff GmbH stilllegen ist im deutschen Gesellschafts- und Steuerrecht nirgendwo legal definiert. Er beschreibt ausschließlich einen wirtschaftlichen Zustand: Der operative Geschäftsbetrieb wird eingestellt, laufende Verträge werden abgewickelt oder gekündigt, Mitarbeiter werden entlassen, Bankkonten werden auf Mindestbetrieb reduziert. Die GmbH selbst existiert als juristische Person jedoch fort – ohne Unterbrechung, ohne Statuswechsel.

Wer eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung endgültig beenden will, muss den im § 60 GmbHG geregelten Auflösungsweg beschreiten: Gesellschafterbeschluss mit Dreiviertelmehrheit, Bestellung eines Liquidators, Gläubigeraufruf, Sperrjahr, Schlussverteilung und schließlich die Löschung im Handelsregister. Dieser Prozess ist zwingend – einen vereinfachten „Schlafmodus“ kennt das GmbHG nicht.

Merksatz

Die Stilllegung einer GmbH ist kein Rechtsstatus, sondern ein wirtschaftlicher Zustand. Die Gesellschaft bleibt mit allen Rechten und Pflichten bestehen, bis sie förmlich aufgelöst und gelöscht ist.

Kein eigener Rechtsstatus: die ruhende GmbH

Das Handelsregister kennt für eine inaktive GmbH keinen gesonderten Eintrag wie „ruhend“ oder „inaktiv“. Die Gesellschaft erscheint im Register weiterhin als voll operative juristische Person. Gläubiger, Vertragspartner und Behörden können daher unverändert gegen sie vorgehen. Die Haftungsbeschränkung bleibt bestehen – aber eben auch die Pflichten.

Für steuerliche Zwecke kann das Finanzamt auf Antrag die Abgabe von Voranmeldungen aussetzen oder auf Jahresumsatzsteuererklärungen umstellen, wenn keine Umsätze mehr anfallen. Das ändert aber nichts an der Existenz der steuerlichen Pflichten als solcher; es ist lediglich eine verfahrensrechtliche Erleichterung nach § 18 UStG.

Laufende Pflichten und Kosten des leeren Mantels

Der entscheidende Grund, warum die Stilllegung einer GmbH kein kostenloser Wartezustand ist: Sämtliche gesetzlichen Pflichten laufen weiter. Nachfolgend die wichtigsten Positionen mit realistischen Jahreskosten für 2025/2026:

Jahresabschluss und Offenlegung

Nach § 242 HGB ist jede Kapitalgesellschaft – unabhängig von ihrer Aktivität – zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Für eine kleine GmbH ohne Umsatz (Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB) reduziert sich der Umfang auf Bilanz und Anhang, die Offenlegung beim Bundesanzeiger erfolgt vereinfacht. Die Steuerberatungskosten für einen „Nullabschluss“ liegen trotzdem typischerweise bei 500–900 EUR netto pro Jahr, dazu kommen Veröffentlichungsgebühren.

Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung

Auch eine GmbH ohne Gewinn gibt gemäß § 8 KStG eine Körperschaftsteuererklärung ab. Gleiches gilt für die Gewerbesteuererklärung nach § 14a GewStG. Bei einem laufend negativen Ergebnis (z. B. Kontoführungsgebühren als Betriebsausgaben) entsteht ein steuerlicher Verlustvortrag – ein isolierter Vorteil, der aber meist die Kosten der Erklärungspflicht nicht aufwiegt.

IHK-Pflichtbeiträge

Die IHK-Mitgliedschaft endet nicht mit der Betriebseinstellung, sondern erst mit der Löschung im Handelsregister. Für Unternehmen mit einem Gewerbeertrag von 0 EUR gilt der Mindestbeitrag, der je nach IHK zwischen 100 und 180 EUR pro Jahr liegt.

Kontoführung und Mindestreserve

Ein Geschäftskonto muss weiterhin geführt werden, um steuerliche Zahlungsverpflichtungen (z. B. Vorauszahlungen, Mahngebühren) begleichen zu können. Typische Jahresgebühren: 120–360 EUR.

Praxisrechnung: Jahreskosten einer ruhenden GmbH

Kostenposition Jahreskosten (netto, ca.)
Jahresabschluss (Kleinstkapitalgesellschaft) 600 EUR
KSt- und GewSt-Erklärung 300 EUR
Offenlegung Bundesanzeiger 30–60 EUR
IHK-Mindestbeitrag 130 EUR
Kontoführung 180 EUR
Jahresgesamtkosten ca. 1.240–1.440 EUR

Bei fünf Jahren Ruhen entstehen damit Kosten von über 6.000–7.000 EUR – ohne jeden wirtschaftlichen Gegenwert, wenn keine Reaktivierung stattfindet.

Achtung: Ordnungsgeldverfahren

Wer die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB versäumt, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren des Bundesamts für Justiz – auch für eine ruhende GmbH. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 EUR und kann wiederholt festgesetzt werden.

Häufiger Irrtum: Gewerbeabmeldung ≠ Löschung

Einer der verbreitetsten Fehler in der Praxis: Geschäftsführer melden das Gewerbe bei der Gemeinde ab und glauben, damit sei die GmbH „weg“. Das ist falsch. Die Gewerbeabmeldung ist eine ordnungsrechtliche Pflichtmeldung nach § 14 GewO, die lediglich den Betrieb am konkreten Standort erfasst. Sie hat keinerlei Auswirkung auf die Existenz der GmbH als juristische Person im Handelsregister.

Die GmbH besteht nach einer Gewerbeabmeldung fort. Alle handels- und steuerrechtlichen Pflichten (Jahresabschluss, Steuererklärungen, Offenlegung) laufen weiter. Erst die Löschung im Handelsregister nach abgeschlossenem Liquidationsverfahren beendet die Gesellschaft endgültig. Mehr zu diesem Prozess lesen Sie in unserem Artikel zur Firmenlöschung.

Wann das Ruhen lassen sinnvoll ist

Trotz der laufenden Kosten gibt es Konstellationen, in denen die Stilllegung einer GmbH – also das bewusste Ruhenlassen – die wirtschaftlich vernünftige Entscheidung ist:

Geplante Reaktivierung

Wenn das Geschäftsmodell saisonal, projektgebunden oder temporär unterbrochen ist (z. B. Baupause, Lizenzproblematik, Nachfolgesuche) und der Neustart innerhalb von ein bis zwei Jahren realistisch geplant ist, lohnt es sich, die GmbH zu halten. Eine neue GmbH kostet Gründungskosten, Notargebühren und erfordert erneute Bankkonten, Steuernummern und Behördengänge.

Mantelverwertung/Verkauf

Ein GmbH-Mantel mit sauberer Geschichte, keinen Verbindlichkeiten und positiver Eigenkapitalstruktur hat am Markt einen eigenständigen Wert. Hier kann das Ruhenlassen gezielt dazu genutzt werden, den Mantel „sauber zu halten“, bis ein Käufer gefunden ist. Die laufenden Kosten werden in diesem Fall als Investition in den Verkaufserlös kalkuliert.

  • Konkrete Reaktivierungsplanung mit Zeitrahmen < 24 Monate
  • Kein Insolvenzrisiko (kein negatives Eigenkapital, keine drohenden Verbindlichkeiten)
  • Kaufinteressenten für Mantel vorhanden oder aktiv gesucht
  • Steuerlicher Verlustvortrag mit konkreter Nutzungsperspektive
  • Dauerkosten sind im laufenden Budget gedeckt

Wann die Liquidation die bessere Wahl ist

Fehlt eine der oben genannten Voraussetzungen, ist die förmliche Auflösung und Liquidation in aller Regel die ökonomisch überlegene Entscheidung. Die einmaligen Liquidationskosten – Notargebühren für den Auflösungsbeschluss, Kosten des Liquidationsabschlusses und die Handelsregistergebühren – belaufen sich bei einer unkomplizierten kleinen GmbH auf 1.500–3.500 EUR. Diese Einmalkosten amortisieren sich schon nach zwei bis drei Jahren im Vergleich zu den laufenden Mantelkosten.

Besonders klar ist die Entscheidung in diesen Fällen:

  • Kein wirtschaftlicher Nutzen der Rechtsform mehr erkennbar
  • Keine steuerlichen Verlustvorträge mit Nutzungsperspektive
  • Kein Käufer für den Mantel absehbar
  • Dauerhafter Nullbetrieb ohne Reaktivierungsplanung

Wichtig: Ist die GmbH überschuldet oder zahlungsunfähig, ist die Liquidation keine freie Wahl mehr – es besteht nach § 15a InsO eine unverzügliche Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers. Die Verletzung dieser Pflicht ist strafbewehrt und löst persönliche Haftung aus.

Insolvenzantragspflicht beachten

Zeigt die ruhende GmbH eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit, ist der Geschäftsführer nach § 15a InsO verpflichtet, binnen sechs Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Das Ruhenlassen „löst“ diese Pflicht nicht auf.

Reaktivierung: Chancen und Haftungsrisiko wirtschaftliche Neugründung

Soll eine ruhende GmbH wieder aktiviert werden, genügt formal die Aufnahme des Geschäftsbetriebs – ein Beschluss der Gesellschafterversammlung und die Anmeldung der wiederaufgenommenen Tätigkeit beim Finanzamt reichen in der Regel aus. Es ist kein Eintrag ins Handelsregister erforderlich, sofern keine Satzungsänderungen erfolgen.

Das zentrale Haftungsrisiko bei der Reaktivierung liegt im Rechtsinstitut der wirtschaftlichen Neugründung. Der BGH hat mit Urteil vom 7. Juli 2003 (Az. II ZB 4/02) und nachfolgender Rechtsprechung klargestellt: Wird ein „leerer Mantel“ mit neuem Geschäftsbetrieb befüllt, ist dies wirtschaftlich einer Neugründung gleichzustellen. Die Konsequenzen:

  • Die Geschäftsführer müssen gegenüber dem Registergericht versichern, dass das Stammkapital in voller Höhe zur freien Verfügung steht – analog zur Gründung.
  • Ist das Stammkapital durch Verluste aufgezehrt oder unterschritten, haften die Geschäftsführer persönlich für die Differenz.
  • Eine nicht angemeldete wirtschaftliche Neugründung kann zur unbeschränkten persönlichen Haftung der Gesellschafter führen – die Haftungsbeschränkung der GmbH greift insoweit nicht.

Praxisbeispiel: Reaktivierung mit Haftungsrisiko

Die Müller Handels GmbH hat ihr Stammkapital von 25.000 EUR durch Verluste auf 8.000 EUR reduziert und ruhte drei Jahre. Geschäftsführer G nimmt den Betrieb wieder auf, ohne Anmeldung beim Registergericht. Ein Gläubiger macht 18.000 EUR geltend. G haftet persönlich für die Differenz zwischen vorhandenem Kapital (8.000 EUR) und dem geschuldeten Stammkapital (25.000 EUR) – also bis zu 17.000 EUR aus eigenem Vermögen.

Dritte Option: Verkauf des GmbH-Mantels

Neben dem Ruhenlassen und der Liquidation gibt es eine dritte strategische Option: den Verkauf des GmbH-Mantels. Ein Mantel mit sauberer Buchführung, keine offenen Verbindlichkeiten, bestehendem Handelsregistereintrag und positivem Eigenkapital ist für Gründer attraktiv, die den Aufwand einer Neugründung scheuen oder schnell handlungsfähig sein müssen.

Der Kaufpreis hängt von Alter, Eigenkapital, steuerlichen Verlustvorträgen und der Branchenhistorie ab. Zu den Fallstricken beim Mantelkauf – insbesondere dem Verlust des Verlustvortrags nach § 8c KStG bei Anteilsübertragung – und zur konkreten Abwicklung lesen Sie unseren Detailartikel zum GmbH-Verkauf (Verlinkung folgt über UB-Hub).

Möchten Sie die laufenden Kosten Ihrer ruhenden GmbH transparent kalkulieren, bevor Sie eine Entscheidung treffen? Der Kostenrechner von onlinebilanz.de gibt Ihnen eine schnelle Übersicht über Buchhaltungs- und Abschlusskosten.

Fazit: GmbH stilllegen – die Entscheidungsmatrix

Wer eine GmbH stilllegen will, muss zunächst verstehen: Eine rechtliche Stilllegung gibt es nicht. Die Gesellschaft bleibt existent, und der „leere Mantel“ kostet jährlich realistisch 1.200–1.500 EUR – ohne Gegenwert, wenn keine klare Perspektive besteht.

Kriterium Ruhender Mantel Liquidation Mantelverkauf
Reaktivierungsplan < 2 Jahre ✔ sinnvoll ✘ unnötig ◑ möglich
Kein Käufer absehbar, Dauerbetrieb sinnlos ✘ teuer ✔ optimal ◑ prüfen
Positives Eigenkapital, saubere Historie ✔ erhalten ✘ Wert vernichtet ✔ monetarisieren
Verlustvorträge mit Nutzungsperspektive ✔ erhalten ✘ entfällt ⚠ § 8c KStG-Risiko
Insolvenzgefahr / negatives EK ✘ Haftung! ⚠ InsO prüfen ✘ nicht veräußerbar

Das Ruhenlassen einer GmbH ist keine kostenfreie Pause, sondern eine bewusste unternehmerische Entscheidung mit laufenden Verpflichtungen. Wer keine realistische Wiederaufnahme- oder Veräußerungsperspektive hat, fährt mit der förmlichen Liquidation langfristig günstiger. Mehr zu den einzelnen Schritten der Auflösung finden Sie in unserem Artikel zur Firmenlöschung.

Für eine individuelle Einschätzung Ihrer Kostensituation und der steuerlichen Auswirkungen steht Ihnen das Team von onlinebilanz.de zur Verfügung – jetzt Demo-Zugang nutzen und Ihre GmbH-Unterlagen digital verwalten.

1.200–1.500 EUR

Jahreskosten ruhende GmbH

1.500–3.500 EUR

Einmalkosten Liquidation (unkomplizierte kleine GmbH)

Häufig gestellte Fragen

Kann man eine GmbH einfach stilllegen?

Nein, eine rechtliche Stilllegung existiert nicht. Wer den Geschäftsbetrieb einstellt, lässt die GmbH als juristische Person fortbestehen – mit allen handels- und steuerrechtlichen Pflichten. Eine endgültige Beendigung erfordert das formelle Liquidationsverfahren nach § 60 GmbHG und die Löschung im Handelsregister.

Was kostet eine ruhende GmbH pro Jahr?

Realistisch fallen für Jahresabschluss, Steuererklärungs­pflichten, Offenlegung, IHK-Beitrag und Kontoführung jährlich rund 1.200–1.500 EUR (netto) an – auch bei null Umsatz.

Ist Gewerbeabmeldung gleich GmbH-Löschung?

Nein. Die Gewerbeabmeldung bei der Gemeinde ist eine ordnungsrechtliche Meldepflicht und hat keinerlei Wirkung auf die Existenz der GmbH im Handelsregister. Die Gesellschaft bleibt vollständig bestehen.

Was ist das Risiko bei der Reaktivierung einer ruhenden GmbH?

Bei der Reaktivierung liegt das zentrale Risiko in der wirtschaftlichen Neugründung: Ist das Stammkapital nicht vollständig vorhanden, haften Geschäftsführer persönlich für die Differenz. Eine Anmeldung beim Registergericht und eine Versicherung über das vorhandene Kapital sind erforderlich.

Wann lohnt sich der Verkauf eines GmbH-Mantels?

Ein GmbH-Mantel ist dann veräußerbar, wenn er schulden­frei ist, eine saubere Buchführungshistorie aufweist und über positives Eigenkapital verfügt. Vor dem Verkauf ist § 8c KStG zu prüfen, da ein Anteilsübergang den steuerlichen Verlustvortrag ganz oder teilweise vernichten kann.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑KompatibelSchnittstellenkompatibel
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz