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Datum

Lesedauer

15–22 Minuten

OnlineBilanzBlogGmbH gründen Anleitung

GmbH gründen Schritt für Schritt 2026 – Anleitung

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Gründung einer GmbH erfordert mehrere formale Schritte – vom Gesellschaftsvertrag über die notarielle Beurkundung und Handelsregister-Anmeldung bis zu steuerlichen Pflichten und laufender Buchführung. Unser ausführlicher Leitfaden für Anfänger zur GmbH-Gründung erklärt Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen, Fristen und Kosten Sie als Gründer beachten müssen und wie Sie Fehler vermeiden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Eine GmbH-Gründung umfasst mehrere aufeinander aufbauende Schritte: Vorüberlegungen zu Rechtsform und Gesellschafterzahl, Erstellung eines Gesellschaftsvertrags oder Musterprotokolls, notarielle Beurkundung, Einzahlung des Stammkapitals (mindestens 12.500 Euro), Anmeldung beim Handelsregister, Gewerbeanmeldung sowie Erfüllung steuerlicher und buchhalterischer Pflichten. Nach der Eintragung ins Handelsregister entsteht die juristische Person GmbH mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Welche Vorüberlegungen sind vor der GmbH-Gründung zu treffen?

Bevor Sie eine GmbH gründen, sollten Sie grundsätzliche strategische Entscheidungen treffen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nach § 1 GmbHG eine Kapitalgesellschaft, die als juristische Person eigenständig am Rechtsverkehr teilnimmt und deren Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften. Diese Haftungsbeschränkung ist der zentrale Vorteil gegenüber Personengesellschaften.

Gründungsvarianten im Überblick

  • Standard-GmbH: Mindeststammkapital 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG), vollständige Gestaltungsfreiheit im Gesellschaftsvertrag
  • UG (haftungsbeschränkt): Mindeststammkapital 1 Euro (§ 5a GmbHG), verpflichtende Thesaurierung von 25 % des Jahresüberschusses bis 25.000 Euro erreicht sind
  • Ein-Personen-GmbH: Gründung durch einen alleinigen Gesellschafter möglich (§ 1 GmbHG), alle Beschlüsse durch diesen allein
  • Sachgründung: Einlage nicht in Geld, sondern durch Sachwerte (§ 5 Abs. 4 GmbHG), erfordert Sachgründungsbericht und notarielle Bewertung

Praxishinweis

Die Wahl zwischen GmbH und UG hängt weniger von der verfügbaren Liquidität ab, sondern von der Außenwirkung. Viele Geschäftspartner und Banken bewerten eine UG kritischer, da sie mit geringer Kapitalausstattung assoziiert wird. Für seriöse Geschäftsbeziehungen empfiehlt sich daher meist die Standard-GmbH mit vollem Stammkapital.

Neben der Rechtsform müssen Sie auch die steuerliche Ausgangssituation klären: Kommt die GmbH als Holding-Struktur in Frage? Welche Gewerbesteuerhebesätze gelten am geplanten Sitz? Wird die Organschaft mit anderen Gesellschaften geprüft? Diese Fragen sollten bereits vor der notariellen Beurkundung mit einem Steuerberater besprochen werden. OnlineBilanz bietet hier digitale Beratungsleistungen mit transparenten Festpreisen durch zugelassene Steuerberater.

Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll: Was ist die richtige Wahl?

Der Gesellschaftsvertrag ist die Verfassung Ihrer GmbH. Er regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Geschäftsführung, Gewinnverteilung und vieles mehr. Nach § 2 GmbHG muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden. Für Standardgründungen steht seit 2008 das vereinfachte Musterprotokoll nach § 2 Abs. 1a GmbHG zur Verfügung.

Musterprotokoll: Schnell, aber eingeschränkt

  • Nur bei Bargründung mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer anwendbar
  • Keine individuellen Regelungen zu Wettbewerbsverboten, Gewinnverteilung oder Sonderkündigungsrechten
  • Geringere Notarkosten, schnellere Beurkundung
  • Keine Anpassung an spezielle Branchen- oder Familienstrukturen möglich

Individueller Gesellschaftsvertrag: Flexibel und zukunftssicher

Ein maßgeschneiderter Gesellschaftsvertrag ermöglicht Regelungen zu Vinkulierung (Zustimmungsvorbehalt bei Anteilsübertragung gem. § 15 Abs. 5 GmbHG), qualifizierten Mehrheitserfordernissen für bestimmte Beschlüsse, Abfindungsklauseln beim Ausscheiden von Gesellschaftern und differenzierten Geschäftsführungsbefugnissen. Besonders bei mehreren Gesellschaftern oder familiären Strukturen ist ein individueller Vertrag unerlässlich.

Fehlerquelle

Viele Gründer unterschätzen die langfristige Bedeutung des Gesellschaftsvertrags. Spätere Änderungen erfordern nach § 53 GmbHG erneut notarielle Beurkundung und Gesellschafterbeschluss mit mindestens 75 % der Stimmen (§ 53 Abs. 2 GmbHG). Eine nachträgliche Anpassung ist deshalb aufwendig und kostspielig — eine sorgfältige Erstfassung spart langfristig Zeit und Geld.

„In der Praxis sehen wir regelmäßig Konflikte, die auf einen unzureichenden Gesellschaftsvertrag zurückgehen: fehlende Regelungen zum Ausscheiden von Gesellschaftern, unklare Stimmrechte bei ungleichen Beteiligungen oder fehlende Wettbewerbsverbote. Ein individueller Vertrag kostet initial mehr, verhindert aber teure Streitigkeiten und Blockaden im laufenden Betrieb.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie läuft die notarielle Beurkundung und Einzahlung des Stammkapitals ab?

Nach § 2 Abs. 1 GmbHG muss der Gesellschaftsvertrag durch einen Notar beurkundet werden. Der Notar prüft die Identität der Gründer, klärt über rechtliche Konsequenzen auf und übernimmt die Anmeldung zum Handelsregister. Vor der Beurkundung sollten alle Gesellschafter ihre persönlichen Daten, Steueridentifikationsnummern und bei ausländischen Gesellschaftern beglaubigte Ausweiskopien vorbereiten.

Stammkapital und Einlagepflicht

Das Mindeststammkapital beträgt nach § 5 Abs. 1 GmbHG 25.000 Euro. Vor Anmeldung zum Handelsregister muss gemäß § 7 Abs. 2 GmbHG mindestens ein Viertel jedes Geschäftsanteils eingezahlt sein — insgesamt also mindestens 12.500 Euro. Die Einzahlung erfolgt auf ein Geschäftskonto, das auf den Namen der GmbH in Gründung (i.G.) lautet.

  • Geschäftskonto für GmbH i.G. eröffnen (Banktermin mit notarieller Vollmacht oder Gründungsurkunde)
  • Mindestens 12.500 Euro (bei 25.000 Euro Stammkapital) einzahlen
  • Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug beim Notar einreichen
  • Notar erstellt Einzahlungsbestätigung für Handelsregister-Anmeldung
  • Restliche Einlagen können nach Eintragung ins Handelsregister geleistet werden

Steuerlicher Hinweis

Die Einzahlung des Stammkapitals ist kein Betriebsausgaben-abzugsfähiger Aufwand, sondern eine Einlage in das Eigenkapital der GmbH. Erst ab Eintragung ins Handelsregister kann die GmbH operative Ausgaben steuerlich geltend machen. Kosten der Gründung (Notar, Handelsregister, Beratung) können als Gründungskosten aktiviert und über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Was gehört zur Handelsregister-Anmeldung und wie lange dauert die Eintragung?

Die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt durch den Notar nach § 7 GmbHG. Mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person und erlangt Rechtsfähigkeit (§ 11 GmbHG). Bis zur Eintragung haftet die Gesellschaft in Gründung nur eingeschränkt — die handelnden Personen können unter Umständen persönlich haften.

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung

  • Gesellschaftsvertrag in notariell beglaubigter Form
  • Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG mit Namen, Geburtsdaten, Wohnorten und Geschäftsanteilen aller Gesellschafter
  • Bestellung des Geschäftsführers durch Gesellschafterbeschluss (kann im Gesellschaftsvertrag oder gesondertem Beschluss erfolgen)
  • Versicherung des Geschäftsführers nach § 8 Abs. 2 GmbHG, dass keine Umstände vorliegen, die seiner Bestellung entgegenstehen (z. B. Insolvenzverfahren, Berufsverbote)
  • Nachweis der Einzahlung des Mindeststammkapitals durch Bankbestätigung

Bearbeitungsdauer und Veröffentlichung

Die Bearbeitungszeit beim Handelsregister beträgt in der Regel 1 bis 3 Wochen, kann aber je nach Gericht und Auslastung variieren. Das Registergericht prüft die formelle und sachliche Richtigkeit der Anmeldung. Nach Eintragung wird die Gründung im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht. Mit der Eintragung erhält die GmbH ihre Handelsregisternummer (HRB-Nummer), die auf allen Geschäftsbriefen und der Webseite anzugeben ist (§ 35a GmbHG).

1–3

Wochen durchschnittliche Bearbeitungszeit Handelsregister

§ 7

GmbHG: Anmeldung zum Handelsregister

§ 11

GmbHG: Rechtsfähigkeit ab Eintragung

„Viele Gründer möchten sofort nach der Beurkundung operative Geschäfte tätigen. Das ist grundsätzlich als GmbH i.G. möglich, birgt aber Haftungsrisiken. Wir empfehlen, größere Verträge erst nach Handelsregistereintragung abzuschließen oder entsprechende Haftungsklauseln zu vereinbaren. In der Koordinationsphase mit unseren Mandanten weisen wir regelmäßig auf diese Übergangsphase hin.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Behördengänge und Anmeldungen folgen nach der Handelsregistereintragung?

Mit der Eintragung ins Handelsregister beginnen die weiteren behördlichen Anmeldungen. Diese sind teilweise gesetzlich verpflichtend, teilweise branchenabhängig. Die wichtigste Pflicht ist die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO, die innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen muss.

Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt der Gemeinde, in der die GmbH ihren Sitz hat. Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, die IHK oder Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft. Für die Anmeldung benötigen Sie die Handelsregister-Nummer, den Gesellschaftsvertrag und einen gültigen Ausweis des Geschäftsführers. Die Gebühr beträgt in der Regel zwischen 20 und 60 Euro.

Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Das Finanzamt sendet nach Mitteilung durch das Gewerbeamt oder Handelsregister den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Dieser ist vollständig auszufüllen und enthält Angaben zu geplanten Umsätzen, Gewinnerwartungen, Lohnzahlungen und zur Option der Umsatzsteuer-Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung. Nach Bearbeitung erhalten Sie die Steuernummer der GmbH und ggf. eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).

IHK / Handwerkskammer

  • Automatische Mitgliedschaft durch Gewerbeamt-Meldung
  • Jahresbeitrag je nach Ertragslage (ab ca. 150 Euro)
  • Grundbeitrag auch bei Verlust zu zahlen

Berufsgenossenschaft

  • Anmeldung binnen 1 Woche nach Betriebsaufnahme
  • Beitrag richtet sich nach Lohnsumme und Gefahrenklasse
  • Auch für Geschäftsführer-Gesellschafter relevant

Fristversäumnis

Die verspätete Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft kann mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Zudem besteht im Schadensfall das Risiko, dass Leistungen gekürzt oder verweigert werden. Die Anmeldung sollte daher unmittelbar nach Geschäftsaufnahme erfolgen.

Welche steuerlichen Pflichten gelten ab Gründung der GmbH?

Die GmbH unterliegt als Kapitalgesellschaft einer umfassenden steuerlichen Berichtspflicht. Anders als Einzelunternehmer oder Personengesellschaften muss die GmbH zwingend Bilanzen erstellen und ist körperschaftsteuerpflichtig. Die wichtigsten Steuerarten sind Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und ggf. Lohnsteuer bei Angestellten.

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

Die GmbH zahlt auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % (§ 23 KStG) zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer, also effektiv 15,825 %. Hinzu kommt die Gewerbesteuer, deren Höhe vom Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde abhängt. Die bundesweite Gewerbesteuer-Messzahl beträgt 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG), die durch den kommunalen Hebesatz (meist zwischen 200 % und 500 %) multipliziert wird.

Steuerart Bemessungsgrundlage Steuersatz / Regelung
Körperschaftsteuer Zu versteuernder Gewinn 15 % + 5,5 % SolZ = 15,825 %
Gewerbesteuer Gewerbeertrag 3,5 % × Hebesatz (z. B. 400 % = 14 %)
Umsatzsteuer Nettoumsatz 19 % Regelsteuersatz, 7 % ermäßigt
Lohnsteuer Bruttolöhne Nach individueller Steuerklasse der Arbeitnehmer
Kapitalertragsteuer Gewinnausschüttung 25 % + 5,5 % SolZ = 26,375 % (Abgeltungsteuer)

Umsatzsteuer und Voranmeldungen

Die GmbH ist grundsätzlich zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet (§ 18 UStG). Im Gründungsjahr und im Folgejahr besteht i. d. R. monatliche Voranmeldungspflicht, ab dem dritten Jahr vierteljährlich (bei Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr unter 7.500 Euro). Die Voranmeldung muss bis zum 10. des Folgemonats elektronisch über ELSTER übermittelt werden. Bei Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat, es ist jedoch eine Sondervorauszahlung zu leisten.

Buchführungs- und Bilanzierungspflicht

Nach § 238 HGB ist jede GmbH buchführungspflichtig. Es besteht die Pflicht zur doppelten Buchführung, zur Erstellung einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 HGB) sowie zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen über 10 Jahre (§ 257 HGB). Der Jahresabschluss ist innerhalb der gesetzlichen Fristen festzustellen (§ 42a GmbHG) und bei mittelgroßen und großen GmbHs offenzulegen (§ 325 HGB).

Steuerberater-Pflicht?

Rechtlich besteht keine Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen. Praktisch ist die steuerliche Komplexität einer GmbH jedoch so hoch, dass eine fachkundige Begleitung dringend empfohlen wird. OnlineBilanz bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen für Jahresabschluss, Steuererklärungen und laufende Buchhaltung — ohne lange Wartezeiten und mit transparenter Kostenstruktur.

„Viele GmbH-Gründer unterschätzen den steuerlichen Aufwand: monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen, quartalsweise Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen, Jahresabschluss mit Steuerbilanz und E-Bilanz. Hinzu kommen Lohnabrechnungen und Meldungen an Sozialversicherungen. Ohne professionelle Unterstützung sind Fehler und Fristen-Versäumnisse praktisch unvermeidbar — und die Folgen können teuer werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Rechte und Pflichten hat der GmbH-Geschäftsführer?

Der Geschäftsführer ist das zentrale Organ der GmbH und vertritt die Gesellschaft nach § 35 GmbHG gerichtlich und außergerichtlich. Er ist gesetzlicher Vertreter der juristischen Person und haftet persönlich für Pflichtverletzungen. Die Bestellung erfolgt entweder im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss (§ 6 GmbHG).

Aufgaben und Vertretungsbefugnis

  • Geschäftsführung: Leitung der GmbH in kaufmännischer und organisatorischer Hinsicht, Umsetzung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Vertretung: Abschluss von Verträgen, Prozessführung, Anmeldungen zu Behörden (Handelsregister, Finanzamt, Gewerbeamt)
  • Buchführung und Bilanzierung: Sicherstellung ordnungsgemäßer Bücher, Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses (§ 41 GmbHG)
  • Sorgfaltspflicht: Nach § 43 GmbHG Verpflichtung, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns zu handeln
  • Insolvenzantragspflicht: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss der Geschäftsführer binnen drei Wochen Insolvenzantrag stellen (§ 15a InsO) — Verstoß ist strafbar

Haftung des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer haftet der GmbH gegenüber nach § 43 Abs. 2 GmbHG für Pflichtverletzungen mit seinem Privatvermögen. Auch gegenüber Dritten kann persönliche Haftung entstehen, etwa bei verspäteter Insolvenzanmeldung (Insolvenzverschleppung), bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen oder bei Steuerhinterziehung. Besonders kritisch ist die persönliche Haftung für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge — hier haftet der Geschäftsführer auch strafrechtlich.

Haftungsfalle Steuern und Sozialversicherung

Der Geschäftsführer haftet persönlich für nicht abgeführte Lohnsteuer (§ 69 AO) und Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB). Auch bei Liquiditätsengpässen müssen diese Zahlungen Vorrang haben. Wer Löhne auszahlt, aber Steuern und Beiträge nicht abführt, begeht eine Straftat und haftet unbegrenzt mit seinem Privatvermögen.

Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

Der Geschäftsführer wird durch Gesellschafterbeschluss bestellt (organschaftliche Bestellung), erhält aber sein Gehalt aufgrund eines Anstellungsvertrags (schuldrechtliche Beziehung). Dieser sollte schriftlich fixiert werden und Regelungen zu Gehalt, Urlaub, Kündigungsfristen, Konkurrenzverboten und ggf. Tantiemen enthalten. Fremdgeschäftsführer (nicht Gesellschafter) sind sozialversicherungspflichtig; Gesellschafter-Geschäftsführer mit Sperrminorität sind i. d. R. sozialversicherungsfrei.

  • Bestellung durch Gesellschafterbeschluss (§ 6 GmbHG)
  • Schriftlicher Anstellungsvertrag mit Gehaltsregelung
  • Prüfung der Sozialversicherungspflicht (abhängig von Beteiligung und Stimmrechten)
  • Eintragung der Vertretungsbefugnis ins Handelsregister
  • D&O-Versicherung (Directors-and-Officers) für Haftungsschutz prüfen

„Die persönliche Haftung des Geschäftsführers wird in der Praxis oft unterschätzt. Insbesondere bei finanziellen Engpässen drohen schnell Pflichtverletzungen: verspätete Insolvenzanmeldung, nicht abgeführte Steuern, fehlende Meldungen an Behörden. Eine sorgfältige Dokumentation aller Entscheidungen, regelmäßige Liquiditätsplanung und rechtzeitige Einbindung von Steuerberatern sind essenziell, um Haftungsrisiken zu minimieren.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Fristen gelten für Jahresabschluss und Offenlegung der GmbH?

Jede GmbH ist nach § 242 HGB verpflichtet, für jedes Geschäftsjahr einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung; mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Anhang erstellen (§ 264 HGB) und ggf. einen Lagebericht (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Fristen für Feststellung und Offenlegung sind streng geregelt und bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder.

Fristen zur Feststellung des Jahresabschlusses

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG gelten für die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung folgende Fristen ab Bilanzstichtag (in der Regel 31.12.):

  • Kleine GmbH: 11 Monate nach Bilanzstichtag (also bis 30. November des Folgejahres bei Bilanzstichtag 31.12.2025)
  • Mittelgroße und große GmbH: 8 Monate nach Bilanzstichtag (bis 31. August des Folgejahres bei Bilanzstichtag 31.12.2025)
  • Bei Pflichtprüfung: Die 8-Monats-Frist gilt auch für prüfungspflichtige kleine GmbHs

Offenlegungspflicht im Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

GmbH-Größenklasse Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate 12 Monate
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate 12 Monate
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate 12 Monate

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Wird die Offenlegungsfrist versäumt, verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB. Dieses beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach Größe der GmbH, Dauer der Säumnis und Wiederholungsfällen. Das Ordnungsgeld trifft die GmbH und kann zusätzlich gegen die Geschäftsführer persönlich festgesetzt werden.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Offenlegungspflicht. Kleine GmbHs dürfen verkürzte Bilanzen offenlegen, Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Offenlegung der GuV befreit. Für die Einordnung gelten folgende Schwellenwerte (zwei von drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen):

Klein (§ 267 Abs. 1)

  • Bilanzsumme: 7,5 Mio. €
  • Umsatzerlöse: 15 Mio. €
  • Arbeitnehmer: 50 (Jahresdurchschnitt)

Mittelgroß (§ 267 Abs. 2)

  • Bilanzsumme: 20 Mio. €
  • Umsatzerlöse: 40 Mio. €
  • Arbeitnehmer: 250

Groß (§ 267 Abs. 3)

  • Bilanzsumme: > 20 Mio. €
  • Umsatzerlöse: > 40 Mio. €
  • Arbeitnehmer: > 250

Digitale Jahresabschluss-Erstellung

Die Erstellung eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses, fristgerechte Feststellung und elektronische Offenlegung erfordern fundiertes steuerliches und handelsrechtliches Fachwissen. OnlineBilanz bietet GmbHs digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen: vom Jahresabschluss über die E-Bilanz bis zur Offenlegung im Unternehmensregister — alles aus einer Hand durch zugelassene Steuerberater.

Welche laufenden Pflichten bestehen nach der GmbH-Gründung?

Die Gründung der GmbH ist nur der erste Schritt. Im laufenden Geschäftsbetrieb kommen zahlreiche regelmäßige Pflichten hinzu: steuerliche Meldungen, handelsrechtliche Dokumentation, Gesellschafterbeschlüsse, Anpassungen im Handelsregister und Aufbewahrungspflichten. Wer diese Pflichten vernachlässigt, riskiert Bußgelder, Haftung und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen.

Regelmäßige steuerliche Pflichten

  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Monatlich (Gründungsjahr + 1 Jahr) oder vierteljährlich, fällig am 10. des Folgemonats (§ 18 UStG)
  • Lohnsteuer-Anmeldungen: Monatlich bis zum 10. des Folgemonats, bei geringer Lohnsteuer vierteljährlich (§ 41a EStG)
  • Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen: Vierteljährlich am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. (§ 31 KStG)
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: Vierteljährlich, analog zur Körperschaftsteuer (§ 19 GewStG)
  • Jahressteuererklärungen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer — Abgabefrist 31.07. des Folgejahres (mit Steuerberater bis 28.02. oder 30.04. des übernächsten Jahres)

Handelsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Pflichten

Die GmbH muss alle Gesellschafterbeschlüsse protokollieren und aufbewahren (§ 48 GmbHG). Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen müssen notariell beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden. Die Gesellschafterliste ist bei jeder Veränderung der Beteiligungsverhältnisse zu aktualisieren und beim Handelsregister einzureichen (§ 40 GmbHG).

  • Führung ordnungsgemäßer Bücher (§ 238 HGB), Aufbewahrung 10 Jahre (§ 257 HGB)
  • Jährliche Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses (§ 42a GmbHG)
  • Aktualisierung der Gesellschafterliste bei Anteilsübertragungen (§ 40 GmbHG)
  • Meldung von Änderungen im Handelsregister (Geschäftsführer, Sitz, Geschäftsgegenstand)
  • Aufbewahrung von Handels- und Geschäftsbriefen, Rechnungen, Verträgen (10 Jahre)
  • Datenschutz: Einhaltung der DSGVO, ggf. Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Buchführung und Belegorganisation

Die ordnungsgemäße Buchführung ist Grundlage für alle steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten. Jede Geschäftsvorfall muss durch Belege dokumentiert werden (§ 238 Abs. 2 HGB). Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage der GmbH erhält (§ 238 Abs. 1 Satz 2 HGB). Moderne digitale Buchhaltungssysteme erleichtern diese Pflicht erheblich.

„Viele Mandanten unterschätzen den laufenden administrativen Aufwand nach der Gründung. Neben der operativen Geschäftstätigkeit müssen steuerliche Fristen, Meldepflichten und interne Dokumentation im Blick bleiben. Wir koordinieren diese Prozesse digital: Belege werden über unsere Plattform hochgeladen, unsere Steuerberater erstellen die laufende Buchführung, Voranmeldungen und Jahresabschlüsse — so können sich die Geschäftsführer auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

10

Jahre Aufbewahrungspflicht für Bücher und Belege (§ 257 HGB)

12

Monate Offenlegungsfrist für Jahresabschluss (§ 325 HGB)

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung (§ 335 HGB)

Häufig gestellte Fragen

Kann eine GmbH auch mit nur einem Gesellschafter gegründet werden?

Ja, die Gründung einer Ein-Personen-GmbH ist nach § 1 GmbHG ausdrücklich zulässig. Der Alleingesellschafter übernimmt alle Stammeinlagen und fungiert in der Regel auch als alleiniger Geschäftsführer. Die formalen Anforderungen – notarielle Beurkundung, Mindestkapital, Handelsregister-Anmeldung – sind identisch mit einer Mehr-Personen-GmbH.

Wie hoch sind die Gesamtkosten einer GmbH-Gründung?

Die Gründungskosten setzen sich zusammen aus Notargebühren (ca. 400–800 Euro bei Standardsatzung), Handelsregistergebühr (ca. 150 Euro), eventuell Gewerbeanmeldung (ca. 20–60 Euro) sowie IHK-Beitrag. Hinzu kommt das Mindeststammkapital von 25.000 Euro, wovon mindestens 12.500 Euro sofort einzuzahlen sind. Insgesamt sollten Gründer mit Barmitteln ab etwa 13.000 Euro rechnen.

Wann haftet der Geschäftsführer persönlich trotz GmbH?

Obwohl die GmbH grundsätzlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet, kann der Geschäftsführer persönlich haften bei Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Verletzung steuerlicher Pflichten (§ 69 AO), Verstößen gegen die Kapitalerhaltungspflicht (§ 43 GmbHG) oder bei Straftaten. Eine sorgfältige Erfüllung der Geschäftsführerpflichten ist daher essenziell.

Ist eine UG (haftungsbeschränkt) eine Alternative zur GmbH?

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH mit reduziertem Stammkapital ab 1 Euro (§ 5a GmbHG). Sie eignet sich für kapitalschwache Gründer, erfordert jedoch eine Thesaurierungspflicht von 25 % des Jahresüberschusses, bis 25.000 Euro erreicht sind. Rechtlich unterliegt die UG denselben Pflichten wie eine Voll-GmbH – Buchführung, Jahresabschluss, Offenlegung.

Welche Besonderheiten gelten bei Sachgründung einer GmbH?

Bei Einbringung von Sachwerten (Grundstücke, Maschinen, Forderungen) statt Bargeld muss der Gesellschaftsvertrag nach § 5 Abs. 4 GmbHG detaillierte Angaben zu Gegenstand, Bewertung und Gesellschafter enthalten. Zudem ist ein Sachgründungsbericht erforderlich, und das Registergericht prüft die Angemessenheit der Bewertung. Sachgründungen sind daher aufwendiger und zeitintensiver als reine Bargründungen.

Kann der Gesellschaftsvertrag nach der Gründung noch geändert werden?

Ja, Satzungsänderungen sind jederzeit möglich, erfordern jedoch grundsätzlich einen Gesellschafterbeschluss mit mindestens Dreiviertelmehrheit (§ 53 GmbHG) sowie erneute notarielle Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister. Änderungen der Firma, des Unternehmensgegenstands oder der Geschäftsführerbestellung müssen stets im Handelsregister eingetragen werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: GmbH-Gesetz (GmbHG), Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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