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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogGmbH gründen Anfänger

GmbH gründen für Anfänger 2026: Leitfaden & Checkliste

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Gründung einer GmbH ist für Anfänger komplex, aber mit dem richtigen Fahrplan strukturiert umsetzbar. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie der Gründungsprozess abläuft, welche Kosten entstehen und welche steuerlichen sowie buchhalterischen Pflichten ab Tag eins gelten. Zu den zentralen Aufgaben gehört von Anfang an die ordnungsgemäße Buchführung für Ihre GmbH, die Sie professionell aufsetzen sollten. Dazu zählt unter anderem die Abgabe der Gewerbesteuererklärung in München, wenn Ihr Unternehmen dort ansässig ist. So starten Sie 2026 rechtskonform in die Selbstständigkeit mit beschränkter Haftung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und erfordert mindestens 25.000 Euro Stammkapital sowie einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag. Nach Eintragung ins Handelsregister gelten umfassende Buchführungs-, Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten nach HGB. Anfänger sollten den gesamten Gründungsprozess sorgfältig planen und sich frühzeitig steuerlich beraten lassen, um Haftungsrisiken und Ordnungsgelder zu vermeiden.

Warum eine GmbH gründen? Vorteile und Einsatzgebiete der Rechtsform

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zählt zu den beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Ihre Attraktivität liegt in der Haftungsbeschränkung: Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage, nicht mit ihrem Privatvermögen. Diese Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen macht die GmbH besonders für risikobehaftete Geschäftsmodelle, größere Investitionen oder Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern interessant.

Kernmerkmale der GmbH im Überblick

  • Haftungsbeschränkung: Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Stammeinlage (§ 13 Abs. 2 GmbHG)
  • Mindeststammkapital: 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG), bei Gründung mindestens 12.500 Euro einzuzahlen
  • Juristische Person: Die GmbH ist selbständiger Rechtsträger und kann eigene Rechte und Pflichten erwerben
  • Geschäftsführung: Vertretung durch einen oder mehrere Geschäftsführer (§ 6 Abs. 1 GmbHG)
  • Publizitätspflichten: Jahresabschluss und Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)

Hinweis

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH mit reduziertem Mindeststammkapital ab 1 Euro. Allerdings besteht eine Ansparpflicht von 25 % des Jahresüberschusses, bis 25.000 Euro erreicht sind (§ 5a GmbHG). Für Gründer mit begrenztem Startkapital kann dies eine sinnvolle Alternative sein.

„In der Beratungspraxis sehen wir häufig, dass Gründer die GmbH wählen, sobald Haftungsrisiken entstehen – etwa bei Warenlager, größeren Kundenaufträgen oder Mitarbeitern. Die Haftungsbeschränkung gibt Sicherheit, verlangt aber auch strikte Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Voraussetzungen müssen Gründer einer GmbH erfüllen?

Die Gründung einer GmbH ist an klar definierte rechtliche und finanzielle Voraussetzungen geknüpft. Das GmbHG regelt die Anforderungen detailliert. Wer eine GmbH gründen möchte, muss diese Punkte zwingend beachten, um eine rechtssichere Eintragung im Handelsregister zu erreichen.

Persönliche Voraussetzungen für Gesellschafter und Geschäftsführer

  • Geschäftsfähigkeit: Gesellschafter und Geschäftsführer müssen voll geschäftsfähig sein (§ 6 Abs. 2 Satz 2 GmbHG)
  • Anzahl Gesellschafter: Mindestens ein Gesellschafter erforderlich, keine Obergrenze (Ein-Personen-GmbH ist zulässig)
  • Wohnsitz: Keine Wohnsitzpflicht in Deutschland, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige können GmbH gründen
  • Gewerbeanmeldung: Nach Eintragung ins Handelsregister ist die GmbH beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden

Finanzielle Mindestanforderungen

Anforderung Betrag Rechtsgrundlage
Mindeststammkapital 25.000 Euro § 5 Abs. 1 GmbHG
Einzahlung bei Bargründung Mindestens 12.500 Euro § 7 Abs. 2 GmbHG
Sachgründung Vollständige Leistung erforderlich § 7 Abs. 3 GmbHG
Notarkosten (Richtwert) ca. 600–1.200 Euro GNotKG
Handelsregistereintragung ca. 150–250 Euro KV GNotKG

Achtung

Bei Sacheinlagen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien) ist eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen erforderlich. Überbewertete Sacheinlagen führen zur persönlichen Haftung der Gesellschafter für die Differenz (§ 9 GmbHG). Eine belastbare Bewertung ist daher unerlässlich.

Wie läuft die Gründung einer GmbH Schritt für Schritt ab?

Der Gründungsprozess einer GmbH folgt einem gesetzlich definierten Ablauf. Von der Vorbereitung des Gesellschaftsvertrags über die notarielle Beurkundung bis zur Eintragung ins Handelsregister sind mehrere Schritte zu durchlaufen. Mit guter Vorbereitung dauert die Gründung in der Regel 4 bis 8 Wochen.

1. Gesellschaftsvertrag vorbereiten und beurkunden

Der Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) muss notariell beurkundet werden (§ 2 Abs. 1 GmbHG). Er regelt unter anderem Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Geschäftsanteile und Geschäftsführung. Für Standardgründungen mit einem Gesellschafter kann das Musterprotokoll nach § 2 Abs. 1a GmbHG genutzt werden – dies senkt die Notarkosten, ist aber weniger flexibel als ein individueller Vertrag.

2. Stammkapital einzahlen und Geschäftskonto eröffnen

Nach der Beurkundung eröffnen die Gründer ein Geschäftskonto auf den Namen der GmbH in Gründung (i. G.). Mindestens 12.500 Euro (die Hälfte des Stammkapitals) müssen eingezahlt werden, bevor die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt. Die Bank bestätigt den Geldeingang – dieser Nachweis wird beim Handelsregister eingereicht.

3. Anmeldung zum Handelsregister

Der oder die Geschäftsführer melden die GmbH gemeinsam mit dem Notar beim zuständigen Handelsregister an (§ 7 GmbHG). Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Notariell beglaubigte Anmeldung durch alle Geschäftsführer
  • Gesellschaftsvertrag in notariell beglaubigter Form
  • Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals (Bankbestätigung)
  • Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG)
  • Bei Sacheinlagen: Sachgründungsbericht und Bewertungsgutachten

4. Eintragung ins Handelsregister und Beginn der Rechtsfähigkeit

Das Registergericht prüft die Unterlagen. Bei vollständiger und korrekter Vorlage erfolgt die Eintragung in das Handelsregister B (HRB). Erst mit dieser Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person (§ 11 GmbHG). Ab diesem Zeitpunkt gilt die Haftungsbeschränkung. Zuvor haftet die ‚GmbH i. G.‘ – und im Zweifelsfall auch die Gründer persönlich.

  • Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden lassen
  • Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen (mind. 12.500 Euro)
  • Anmeldung zum Handelsregister durch Geschäftsführer und Notar
  • Gesellschafterliste gemäß § 40 GmbHG einreichen
  • Nach Eintragung: Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
  • Steuerliche Erfassung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
  • IHK- oder HWK-Mitgliedschaft anmelden

„Viele Gründer unterschätzen die Zeit bis zur Handelsregistereintragung. Wir empfehlen, schon in der Gründungsphase alle steuerlichen Weichen zu stellen – von der Wahl der Gewinnermittlungsart bis zur Umsatzsteuer-Voranmeldung. So vermeiden Sie später Nacharbeit und unnötige Verzögerungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was muss im Gesellschaftsvertrag einer GmbH geregelt werden?

Der Gesellschaftsvertrag ist das zentrale Gründungsdokument der GmbH. Er wird notariell beurkundet und muss zwingend bestimmte Mindestangaben enthalten (§ 3 GmbHG). Darüber hinaus können Gesellschafter individuelle Regelungen treffen, etwa zur Gewinnverteilung, zu Veräußerungsbeschränkungen oder zur Geschäftsführung.

Notwendige Mindestangaben gemäß § 3 GmbHG

  1. Firma und Sitz der Gesellschaft: Eindeutige Bezeichnung und Angabe des Ortes (z. B. ‚Mustermann Consulting GmbH, Stuttgart‘)
  2. Gegenstand des Unternehmens: Beschreibung der Geschäftstätigkeit (möglichst konkret, aber nicht zu eng, um Flexibilität zu wahren)
  3. Höhe des Stammkapitals: Mindestens 25.000 Euro, Aufteilung in Geschäftsanteile
  4. Nennbeträge der Geschäftsanteile: Jeder Gesellschafter muss mindestens einen Geschäftsanteil von 1 Euro übernehmen

Optionale, aber praxisrelevante Regelungen

  • Geschäftsführung: Anzahl, Befugnisse, Einzelvertretung oder Gesamtvertretung (§ 35 GmbHG)
  • Gesellschafterversammlung: Einberufung, Beschlussfassung, Mehrheitserfordernisse (§ 47 ff. GmbHG)
  • Gewinnverteilung: Abweichend von der gesetzlichen Regelung nach Geschäftsanteilen (§ 29 GmbHG)
  • Vinkulierung: Veräußerung von Geschäftsanteilen nur mit Zustimmung der Gesellschafter (wichtig bei Mehrgesellschafter-GmbHs)
  • Wettbewerbsverbot: Regelung für Geschäftsführer und Gesellschafter
  • Nachfolge und Erbfall: Eintrittsrechte, Abfindungsregelungen

Musterprotokoll (§ 2 Abs. 1a GmbHG)

Vorteile: Kostengünstig, schnell, Standardfall mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Nachteile: Keine individuellen Regelungen möglich, starre Struktur, nicht für komplexere Gesellschafterstrukturen geeignet.

Individueller Gesellschaftsvertrag

Vorteile: Volle Gestaltungsfreiheit, maßgeschneiderte Regelungen, ideal für Mehrgesellschafter-GmbHs. Nachteile: Höhere Notarkosten, längere Vorbereitungszeit, rechtliche Beratung empfehlenswert.

Hinweis

Bei Mehrgesellschafter-GmbHs sollten unbedingt Regelungen zur Vinkulierung, zu Abfindungen und zur Nachfolgeregelung getroffen werden. Fehlt dies, kann jeder Gesellschafter seine Anteile frei verkaufen – das kann zu unerwünschten neuen Mitgesellschaftern führen.

Welche Kosten entstehen bei der Gründung und im laufenden Betrieb?

Die Gründung einer GmbH verursacht einmalige Gründungskosten sowie laufende Kosten im Betrieb. Gründer sollten diese Ausgaben realistisch einplanen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Neben dem Stammkapital fallen Notarkosten, Handelsregistereintragung, steuerliche Beratung und laufende Buchführungs- sowie Offenlegungspflichten an.

Einmalige Gründungskosten im Detail

Kostenposition Betrag (Richtwert) Bemerkung
Stammkapital (Mindesteinlage) 12.500–25.000 Euro Bei Bargründung mind. 50 % einzuzahlen
Notarkosten (Beurkundung) 400–800 Euro Abhängig von Stammkapital und Vertragsgestaltung
Handelsregistereintragung 150–250 Euro Gerichtsgebühren gemäß KV GNotKG
Gewerbeanmeldung 20–60 Euro Je nach Kommune
Beratungskosten (Steuerberater, Anwalt) 500–2.000 Euro Optional, aber empfohlen bei individueller Satzung
IHK-Grundbeitrag (erstes Jahr) 150–300 Euro Je nach Region und Umsatz

Laufende Kosten im GmbH-Betrieb

  • Buchführung und Jahresabschluss: GmbHs sind buchführungspflichtig nach § 238 HGB und müssen einen Jahresabschluss erstellen. Kosten: 1.500–5.000 Euro jährlich je nach Komplexität.
  • Steuerberatung: Laufende Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung. Festpreismodelle wie bei OnlineBilanz bieten Planungssicherheit.
  • Offenlegung beim Unternehmensregister: Jährlich nach § 325 HGB verpflichtend, Kosten ca. 35–60 Euro plus Aufbereitungsaufwand.
  • IHK- oder HWK-Beiträge: Abhängig von Gewinn und Region, jährlich einige hundert bis mehrere tausend Euro.
  • Versicherungen: Betriebshaftpflicht, D&O-Versicherung für Geschäftsführer, je nach Branche weitere Versicherungen.

25.000 €

Mindeststammkapital GmbH

12.500 €

Mindesteinzahlung bei Gründung

1.500–5.000 €

Jahresabschluss-Kosten (Ø)

Achtung

Bei Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro gemäß § 335 HGB. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 ist die Frist somit der 31.12.2026.

Welche steuerlichen Pflichten hat eine GmbH ab Gründung?

Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft eigenständiges Steuersubjekt. Sie unterliegt der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und – bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen – der Umsatzsteuer. Hinzu kommen umfangreiche Erklärungs- und Buchführungspflichten. Geschäftsführer tragen die Verantwortung für die fristgerechte Erfüllung aller steuerlichen Pflichten und haften im Extremfall persönlich.

Übersicht der Steuerarten für die GmbH

Steuerart Steuersatz Bemessungsgrundlage
Körperschaftsteuer (KSt) 15 % Zu versteuerndes Einkommen (§ 7 KStG)
Solidaritätszuschlag 5,5 % der KSt = 0,825 % auf das zu versteuernde Einkommen
Gewerbesteuer (GewSt) ca. 7–17 % Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen/Kürzungen (§ 7 GewStG), abhängig vom Hebesatz der Gemeinde
Umsatzsteuer (USt) 19 % / 7 % Entgelte für Lieferungen und Leistungen (§ 1 UStG)

Die effektive Gesamtsteuerbelastung (KSt + SolZ + GewSt) liegt je nach Hebesatz der Gemeinde bei circa 30–33 %. Diese Belastung ist unabhängig von der Höhe des Gewinns – im Gegensatz zur Einkommensteuer bei Personengesellschaften, wo der progressive Tarif gilt.

Laufende steuerliche Pflichten und Fristen

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: Monatlich oder vierteljährlich (abhängig von der Vorauszahlungshöhe), Abgabe bis zum 10. des Folgemonats (bei ELSTER-Nutzung: 10 Tage Fristverlängerung)
  • Körperschaftsteuererklärung: Jährlich, Abgabefrist 31. Juli des Folgejahres (bei steuerlicher Beratung Fristverlängerung bis Ende Februar des übernächsten Jahres)
  • Gewerbesteuererklärung: Jährlich, gleiche Frist wie KSt-Erklärung
  • Zusammenfassende Meldung (ZM): Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen monatlich oder quartalsweise
  • Lohnsteuer-Anmeldung: Bei Angestellten monatlich oder vierteljährlich, inklusive Sozialversicherungsmeldungen

Hinweis

Seit 2026 ist die elektronische Übermittlung aller Steuererklärungen über ELSTER verpflichtend. Steuerberater übernehmen diese Aufgabe vollumfänglich. Wer den Jahresabschluss und die Steuererklärungen digital und zum Festpreis erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de eine Steuerberater-Plattform mit transparenten Preisen und ohne Wartezeiten.

„In der Praxis sehen wir oft Fehler bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung und bei Fristen. Geschäftsführer haften persönlich für nicht abgeführte Umsatzsteuer (§ 69 AO). Deshalb empfehlen wir von Anfang an eine strukturierte Buchhaltung und die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater – das spart Ärger und Geld.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Buchführungs- und Bilanzierungspflichten gelten für die GmbH?

Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft unabhängig von ihrer Größe zur doppelten Buchführung verpflichtet (§ 238 HGB). Daraus folgt die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 HGB). Je nach Größenklasse kommen weitere Anforderungen hinzu, etwa die Erstellung eines Anhangs oder eines Lageberichts.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer (Ø)
Klein ≤ 7 Mio. € ≤ 16 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Eine GmbH gilt als klein, wenn sie zwei der drei Schwellenwerte nicht überschreitet. Kleine GmbHs dürfen Erleichterungen bei der Bilanzierung und Offenlegung nutzen (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB, § 276 HGB).

Bestandteile des Jahresabschlusses nach Größenklasse

Kleine GmbH

  • Bilanz (verkürzte Form zulässig)
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang (vereinfacht möglich)
  • Offenlegung: Bilanz und Anhang (GuV kann entfallen)

Mittelgroße GmbH

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang (vollständig)
  • Offenlegung: Bilanz, GuV, Anhang

Große GmbH

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang
  • Lagebericht
  • Pflichtprüfung durch Wirtschaftsprüfer (§ 316 HGB)

Fristen für Feststellung und Offenlegung

  • Feststellung des Jahresabschlusses: Kleine GmbH binnen 11 Monaten (§ 42a Abs. 2 GmbHG), mittelgroße und große GmbH binnen 8 Monaten nach Bilanzstichtag
  • Offenlegung beim Unternehmensregister: Binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Für Bilanzstichtag 31.12.2025 somit spätestens am 31.12.2026
  • Ordnungsgeld bei Verstoß: 500 bis 25.000 Euro gemäß § 335 HGB, verhängt durch das Bundesamt für Justiz nach vorheriger Androhung

Achtung

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die elektronische Einreichung über das Unternehmensregister ist verpflichtend. Steuerberater übernehmen diese Aufgabe im Rahmen der Jahresabschlusserstellung.

Wer die Buchführung und den Jahresabschluss sicher und rechtssicher erstellen lassen möchte, arbeitet mit einem Steuerberater zusammen. OnlineBilanz verbindet die Expertise zugelassener Steuerberater mit digitaler Koordination und bietet Festpreise ohne versteckte Kosten – ideal für GmbH-Geschäftsführer, die Planungssicherheit und Qualität suchen.

Welche Haftungsrisiken trägt der Geschäftsführer einer GmbH?

Die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt die Gesellschafter – nicht automatisch den Geschäftsführer. Dieser haftet persönlich, wenn er seine gesetzlichen Pflichten verletzt. Die Haftung kann erhebliche finanzielle Folgen haben und sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Geschäftsführer sollten sich der Risiken bewusst sein und entsprechende Vorkehrungen treffen.

Gesetzliche Pflichten des Geschäftsführers

  • Sorgfaltspflicht: Geschäftsführer haben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden (§ 43 Abs. 1 GmbHG)
  • Insolvenzantragspflicht: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss binnen drei Wochen Insolvenz angemeldet werden (§ 15a InsO). Verstoß führt zu persönlicher Haftung für Neugläubiger.
  • Steuerliche Pflichten: Nichtabgeführte Lohnsteuer oder Umsatzsteuer führen zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers (§ 69 AO, § 34 AO)
  • Buchführungs- und Bilanzierungspflichten: Verstoß gegen § 238 HGB, § 242 HGB kann Ordnungsgelder und Schadensersatzansprüche auslösen
  • Kapitalerhaltung: Verbotene Auszahlungen an Gesellschafter führen zur Rückzahlungspflicht und Haftung (§ 30, § 31 GmbHG)

Haftungsrisiken in der Praxis

Haftung gegenüber der GmbH

Der Geschäftsführer haftet der Gesellschaft für Schäden aus Pflichtverletzungen (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Beispiele: fehlende Insolvenzanmeldung, unzulässige Gewinnausschüttungen, Verstöße gegen die Buchführungspflicht. Die GmbH oder im Insolvenzfall der Insolvenzverwalter können Schadensersatz fordern.

Haftung gegenüber Dritten

Bei deliktischem Handeln (z. B. vorsätzliche Gläubigerschädigung, Insolvenzverschleppung) haftet der Geschäftsführer persönlich gegenüber Gläubigern. Ebenso bei Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern. Diese Haftung ist unbegrenzt und betrifft das Privatvermögen.

Achtung

Die Insolvenzverschleppung ist strafbar (§ 15a InsO). Geschäftsführer, die trotz Zahlungsunfähigkeit keinen Insolvenzantrag stellen, riskieren Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe – zusätzlich zur zivilrechtlichen Haftung. Eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) deckt fahrlässige Pflichtverletzungen ab, nicht aber vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die persönliche Haftung für Steuerschulden. Wer Umsatzsteuer oder Lohnsteuer nicht fristgerecht abführt, haftet persönlich – selbst wenn die GmbH zahlungsunfähig ist. Wir empfehlen ein professionelles Liquiditätsmanagement und die frühzeitige Einbindung eines Steuerberaters.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Monatliches Liquiditätscontrolling etablieren
  • Steuerzahlungen (USt, LSt) stets priorisieren
  • Frühwarnsystem für Zahlungsschwierigkeiten einrichten
  • D&O-Versicherung abschließen (Deckung mind. 1 Mio. Euro)
  • Bei Krise frühzeitig Rechtsanwalt und Steuerberater einschalten
  • Insolvenzantrag binnen drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung stellen

UG oder GmbH – welche Rechtsform ist für Anfänger besser geeignet?

Viele Gründer stehen vor der Wahl: GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG? Die UG ist eine Sonderform der GmbH und wurde 2008 eingeführt, um Gründern mit geringem Startkapital den Zugang zur Haftungsbeschränkung zu ermöglichen. Beide Rechtsformen bieten Haftungsschutz, unterscheiden sich aber in Kapitalanforderungen, Image und langfristiger Perspektive.

Vergleich GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Merkmal GmbH UG (haftungsbeschränkt)
Mindeststammkapital 25.000 Euro 1 Euro (theoretisch, praktisch meist höher)
Einzahlung bei Gründung Mindestens 12.500 Euro Vollständige Einzahlung erforderlich
Rechtsformzusatz ‚GmbH‘ ‚UG (haftungsbeschränkt)‘ oder ‚UG (h.)‘
Gewinnverwendung Frei (nach Gesellschafterbeschluss) Ansparpflicht 25 % des Jahresüberschusses (§ 5a Abs. 3 GmbHG)
Umwandlung möglich Ja, sobald 25.000 Euro Stammkapital erreicht
Image/Außenwirkung Etabliert, seriös Kann als ‚Billig-GmbH‘ wahrgenommen werden

Wann ist die UG sinnvoll?

  • Start mit geringem Kapital: Wenn das Stammkapital von 25.000 Euro nicht verfügbar ist, aber Haftungsschutz gewünscht wird
  • Testphase für Geschäftsmodell: UG eignet sich für Gründer, die ein Geschäftsmodell erst validieren wollen
  • Dienstleistungsunternehmen: Bei geringem Kapitalbedarf (z. B. IT-Beratung, Marketing) ist die UG oft ausreichend
  • Klare Umwandlungsstrategie: Wenn geplant ist, sobald möglich zur GmbH zu wechseln

Wann ist die GmbH vorzuziehen?

  • Seriöses Außenbild: Bei Geschäften mit größeren Unternehmen, öffentlichen Auftraggebern oder im B2B-Bereich wird die GmbH oft als vertrauenswürdiger wahrgenommen
  • Kapitalintensives Geschäft: Für Produktion, Handel mit Warenlager oder größere Investitionen ist die GmbH von Anfang an die richtige Wahl
  • Mehrere Gesellschafter: Bei Gesellschaftern, die jeweils größere Beträge investieren, ist die GmbH strukturell sinnvoller
  • Finanzierung/Kredite: Banken vergeben Kredite häufiger und zu besseren Konditionen an GmbHs als an UGs

Hinweis

Die UG kann jederzeit in eine GmbH umgewandelt werden, sobald das Stammkapital 25.000 Euro erreicht hat. Dies geschieht durch Gesellschafterbeschluss und Satzungsänderung. Die Umwandlung ist kostenpflichtig (Notar, Handelsregister), aber ermöglicht den nahtlosen Übergang zur vollwertigen GmbH.

„Aus der Praxis: Viele Gründer wählen die UG, um Gründungskosten zu sparen, merken aber nach ein bis zwei Jahren, dass Geschäftspartner die GmbH bevorzugen. Wer mittelfristig seriös auftreten möchte und das Kapital aufbringen kann, sollte direkt die GmbH wählen – das spart eine spätere Umwandlung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine GmbH alleine gründen oder brauche ich mehrere Gesellschafter?

Sie können eine GmbH auch als Einzelperson gründen – die sogenannte Ein-Personen-GmbH. Ein zweiter Gesellschafter ist nicht zwingend erforderlich. Alle Gesellschaftsanteile und Geschäftsführungsbefugnisse können bei Ihnen liegen, solange das Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vollständig gezeichnet und mindestens zur Hälfte eingezahlt ist.

Wie lange dauert die Eintragung einer GmbH ins Handelsregister?

Nach notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Einzahlung des Stammkapitals reicht der Notar die Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht ein. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. Erst mit Eintragung ins Handelsregister entsteht die GmbH als juristische Person.

Muss ich als Gesellschafter auch Geschäftsführer der GmbH sein?

Nein. Gesellschafter und Geschäftsführer sind rechtlich zwei unterschiedliche Rollen. Sie können als Gesellschafter eine andere Person zum Geschäftsführer bestellen – auch einen externen Manager. Umgekehrt kann ein Geschäftsführer ohne eigene Gesellschaftsanteile (Fremdgeschäftsführer) die GmbH operativ leiten.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister versäume?

Bei Verstoß gegen die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz fordert zunächst zur Offenlegung auf; bei Nichtbeachtung folgt die Festsetzung des Ordnungsgeldes. Wiederholte Verstöße können zu wiederholten Bußgeldern führen.

Kann ich meine GmbH später wieder in eine andere Rechtsform umwandeln?

Ja. Eine GmbH kann im Wege der Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) in eine andere Rechtsform überführt werden – beispielsweise in eine AG, UG oder Personengesellschaft (OHG, KG). Auch ein Formwechsel ist möglich. Die Umwandlung erfordert jedoch notarielle Beurkundung, Handelsregistereintragung und steuerliche Begleitung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: GmbH-Gesetz (GmbHG), Handelsgesetzbuch (HGB), Umwandlungsgesetz (UmwG), Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
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Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

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Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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