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Datum

Lesedauer

12–17 Minuten

OnlineBilanzBlogHebesatz Leipzig

Gewerbesteuer Hebesatz Leipzig 2026 | Berechnung & Vergleich

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Leipzig bestimmt maßgeblich die Steuerbelastung von Gewerbetreibenden und Kapitalgesellschaften. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie hoch der aktuelle Hebesatz ist, wie die Gewerbesteuer konkret berechnet wird und welche Gestaltungsmöglichkeiten und Fristen Sie kennen sollten – inklusive Vergleich mit anderen sächsischen Städten und Hinweisen zur Anrechnung auf die Einkommensteuer.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Leipzig erhebt 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 460 %. Die Gewerbesteuer wird aus dem Gewerbeertrag nach Freibeträgen und Hinzurechnungen/Kürzungen berechnet. Personenunternehmer können einen Teil der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen. Die Gewerbesteuererklärung ist in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen.

Welcher Gewerbesteuer-Hebesatz gilt aktuell in Leipzig?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Leipzig beträgt im Jahr 2026 unverändert 460 Prozent. Dieser Hebesatz wurde von der Stadt Leipzig festgelegt und ist für alle gewerbetreibenden Unternehmen mit Betriebsstätte in Leipzig maßgeblich. Im Vergleich zu anderen sächsischen Städten bewegt sich Leipzig damit im oberen Mittelfeld: Dresden erhebt ebenfalls 460 Prozent, während Chemnitz mit 450 Prozent etwas niedriger liegt.

460 %

Hebesatz Leipzig 2026

460 %

Hebesatz Dresden 2026

450 %

Hebesatz Chemnitz 2026

Die Gewerbesteuer wird nach § 1 Abs. 1 GewStG von jeder stehenden Gewerbebetriebsstätte erhoben. Die Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, auf den zunächst die bundeseinheitliche Steuermesszahl von 3,5 Prozent angewendet wird. Erst anschließend multipliziert die Stadt Leipzig diesen Steuermessbetrag mit dem kommunalen Hebesatz von 460 Prozent.

Praxis-Hinweis

Der Hebesatz gilt unabhängig von der Rechtsform. Ob GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG oder Einzelunternehmen – alle gewerblichen Betriebe in Leipzig zahlen denselben Hebesatz von 460 Prozent auf ihren Gewerbesteuermessbetrag.

Wie wird die Gewerbesteuer in Leipzig konkret berechnet?

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in drei Schritten, die im Gewerbesteuergesetz (GewStG) genau geregelt sind. Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Gewinn aus der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. der Bilanz, der um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bereinigt wird.

Die drei Berechnungsschritte im Detail

  1. Gewerbeertrag ermitteln: Handelsrechtlicher Gewinn vor Steuern + Hinzurechnungen (z. B. 25 % der Finanzierungsanteile über 200.000 Euro nach § 8 Nr. 1 GewStG) – Kürzungen (z. B. Freibetrag bei Einzelunternehmen/Personengesellschaften nach § 11 Abs. 1 GewStG: 24.500 Euro)
  2. Steuermessbetrag berechnen: Gewerbeertrag × 3,5 % (bundeseinheitliche Steuermesszahl nach § 11 Abs. 2 GewStG)
  3. Gewerbesteuer ermitteln: Steuermessbetrag × 460 % (Hebesatz Leipzig)

Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH entfällt der Freibetrag von 24.500 Euro. Personengesellschaften und Einzelunternehmen können diesen Freibetrag in Anspruch nehmen, sodass erst ab einem Gewerbeertrag von mehr als 24.500 Euro Gewerbesteuer anfällt.

Rechenbeispiel: GmbH mit Sitz in Leipzig

Position Betrag (EUR)
Handelsrechtlicher Gewinn vor Steuern 150.000
+ Hinzurechnungen (Finanzierungsanteile) 5.000
– Kürzungen 0
= Gewerbeertrag 155.000
× Steuermesszahl 3,5 %
= Steuermessbetrag 5.425
× Hebesatz Leipzig 460 %
= Gewerbesteuer Leipzig 24.955

„In der Praxis sehen wir häufig, dass GmbH-Geschäftsführer die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG unterschätzen. Gerade bei höheren Fremdfinanzierungen oder Miet- und Leasingaufwendungen können diese Hinzurechnungen den Gewerbeertrag spürbar erhöhen – und damit auch die Gewerbesteuerlast.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie steht Leipzig im Hebesatz-Vergleich mit anderen sächsischen Städten?

Innerhalb Sachsens zeigt sich ein heterogenes Bild bei den Gewerbesteuer-Hebesätzen. Während Großstädte wie Leipzig und Dresden identische Hebesätze von 460 Prozent festgelegt haben, liegen kleinere Kommunen teils deutlich niedriger. Der Hebesatz ist ein wichtiges Standortkriterium für Unternehmen, da er die Steuerbelastung direkt beeinflusst.

Stadt / Gemeinde Hebesatz 2026 Abweichung zu Leipzig
Leipzig 460 %
Dresden 460 % ±0 %
Chemnitz 450 % –10 %
Zwickau 440 % –20 %
Plauen 430 % –30 %
Meißen 440 % –20 %
Freital 450 % –10 %

Im bundesweiten Vergleich liegt Leipzig im soliden Mittelfeld. Spitzenreiter sind Städte wie München (490 %), Berlin (410 %) oder Hamburg (470 %). Ländliche Regionen in Sachsen bieten teils deutlich niedrigere Hebesätze, was insbesondere für produzierende Gewerbe mit hohem Flächenbedarf interessant sein kann.

Achtung bei mehreren Betriebsstätten

Unterhält Ihr Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Gewerbesteuermessbetrag nach § 28 GewStG aufgeteilt. Jede Gemeinde wendet dann ihren eigenen Hebesatz an. Eine geschickte Standortwahl kann die Gesamtbelastung spürbar senken – dies sollte jedoch stets mit einem Steuerberater abgestimmt werden.

Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?

Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) sieht § 35 EStG eine pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer vor. Diese Regelung soll die Doppelbelastung aus Gewerbe- und Einkommensteuer teilweise kompensieren. Die Anrechnung erfolgt in Höhe des 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags.

So funktioniert die Anrechnung nach § 35 EStG

Die Anrechnung ist auf die tatsächlich festgesetzte Gewerbesteuer begrenzt. Bei einem Hebesatz von 460 Prozent (Leipzig) ergibt sich folgende Rechnung: Der Anrechnungsfaktor 3,8 entspricht einem fiktiven Hebesatz von ca. 400 Prozent (3,8 / 3,5 % × 100). Da Leipzigs Hebesatz bei 460 Prozent liegt, wird nicht die volle Gewerbesteuer angerechnet – es verbleibt eine Restbelastung.

Gewerbesteuermessbetrag Gewerbesteuer (460 %) Anrechnung (3,8-fach) Verbleibende Belastung
1.000 EUR 4.600 EUR 3.800 EUR 800 EUR
5.000 EUR 23.000 EUR 19.000 EUR 4.000 EUR
10.000 EUR 46.000 EUR 38.000 EUR 8.000 EUR

Für GmbH-Gesellschafter greift die Anrechnung nach § 35 EStG nicht, da die GmbH selbst Steuerschuldner der Gewerbesteuer ist und die Gesellschafter nur über Gewinnausschüttungen (Kapitalerträge nach § 20 EStG) am Gewinn partizipieren. Die Gewerbesteuer mindert jedoch den ausschüttungsfähigen Gewinn der GmbH, sodass eine indirekte Entlastung eintritt.

Praxis-Tipp für Personengesellschaften

Die Anrechnung erfolgt automatisch im Einkommensteuerbescheid, sobald der Gewerbesteuermessbescheid vorliegt. Wichtig: Die Anrechnung ist auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt. Bei Verlustvorträgen oder Freibeträgen kann die Anrechnung daher niedriger ausfallen.

Welche Fristen gelten für die Gewerbesteuererklärung in Leipzig?

Die Gewerbesteuererklärung ist nach § 14a GewStG zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung (bei Kapitalgesellschaften) bzw. der Einkommensteuererklärung (bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen) beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten im Jahr 2026 folgende Abgabefristen:

Ohne steuerliche Beratung

  • Abgabefrist: 31. Juli 2026
  • Gilt für Unternehmen ohne Steuerberater
  • Verlängerung nur auf Einzelantrag möglich

Mit Steuerberater

  • Abgabefrist: 30. April 2027
  • Automatische Fristverlängerung nach § 149 Abs. 3 AO
  • Gilt bei ordnungsgemäßer Mandatierung

Die Gewerbesteuererklärung wird elektronisch über ELSTER an das Finanzamt Leipzig übermittelt. Zuständig ist das Finanzamt am Ort der Geschäftsleitung bzw. Betriebsstätte nach § 22 GewStG. Die Stadtverwaltung Leipzig erlässt anschließend auf Basis des Gewerbesteuermessbetrags den Gewerbesteuerbescheid und zieht die Steuer ein.

Vorauszahlungen und Fälligkeiten

Nach § 19 GewStG werden vierteljährliche Vorauszahlungen fällig, jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Höhe richtet sich nach dem zuletzt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag. Bei wesentlichen Änderungen der Ertragslage kann eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragt werden, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

„Viele GmbH-Geschäftsführer unterschätzen die Vorauszahlungslast. Wer im Vorjahr einen hohen Gewinn erzielt hat, muss auch bei rückläufigen Erträgen zunächst auf Basis der Vorjahreswerte zahlen. Eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater hilft, Liquiditätsengpässe zu vermeiden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Verspätungszuschlag vermeiden

Bei verspäteter Abgabe der Gewerbesteuererklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen – bis zu 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat, mindestens aber 25 Euro pro Monat. Bei erheblicher Verspätung droht zudem ein Zwangsgeld.

Wie hängen Gewerbesteuer und Jahresabschluss bei der GmbH zusammen?

Die Gewerbesteuer ist für GmbHs untrennbar mit dem handelsrechtlichen Jahresabschluss verbunden. Grundlage für die Berechnung des Gewerbeertrags ist der nach §§ 242 ff. HGB ermittelte Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag. Dieser ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die integraler Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Nach § 264 Abs. 1 HGB besteht der Jahresabschluss einer GmbH aus Bilanz, GuV und Anhang; mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen.

Vom handelsrechtlichen Gewinn zum Gewerbeertrag

Der handelsrechtliche Jahresüberschuss bildet den Ausgangspunkt, wird aber durch zahlreiche steuerrechtliche Korrekturen angepasst. Die wichtigsten Unterschiede betreffen Abschreibungen (handelsrechtlich nach § 253 HGB vs. steuerrechtlich nach § 7 EStG), Rückstellungen (§ 249 HGB vs. § 5 EStG) und außerbilanzielle Hinzurechnungen bzw. Kürzungen nach GewStG. Der so ermittelte steuerliche Gewinn wird anschließend um die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) bereinigt.

  • Jahresabschluss nach HGB erstellen (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Handelsrechtlichen Jahresüberschuss ermitteln
  • Steuerliche Mehr-/Weniger-Rechnungen (§ 60 EStDV)
  • Hinzurechnungen nach § 8 GewStG (Finanzierungsanteile, Mieten, Lizenzen)
  • Kürzungen nach § 9 GewStG (z. B. Beteiligungserträge)
  • Gewerbeertrag als Bemessungsgrundlage
  • Gewerbesteuermessbetrag und Gewerbesteuer berechnen

Die Gewerbesteuer selbst ist nach § 4 Abs. 5b EStG nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig – sie mindert also nicht den steuerlichen Gewinn. Bilanzierungspflichtig ist sie dennoch: In der Handelsbilanz wird die Gewerbesteuerrückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB als Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt bzw. der Stadt Leipzig passiviert.

Praxis-Tipp: Jahresabschluss und Steuererklärungen zentral koordinieren

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, erhält in der Regel alle erforderlichen Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, ggf. Umsatzsteuer-Jahreserklärung) im Paket. Auf OnlineBilanz.de erhalten GmbH-Geschäftsführer Jahresabschluss und Steuererklärungen digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Welche legalen Gestaltungsmöglichkeiten gibt es bei der Gewerbesteuer?

Auch bei einem festgelegten Hebesatz wie in Leipzig (460 %) können Unternehmen die Gewerbesteuerbelastung durch legale steuerliche Gestaltungen beeinflussen. Zentrale Ansatzpunkte sind die Vermeidung bzw. Reduzierung gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen, die Nutzung von Kürzungen sowie die Wahl der Rechtsform und Finanzierungsstruktur.

Hinzurechnungen nach § 8 GewStG minimieren

Nach § 8 Nr. 1 GewStG sind 25 Prozent der Finanzierungsanteile (Schuldzinsen, Renten, Miet- und Leasingraten, Lizenzen) dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen, soweit sie einen Freibetrag von 200.000 Euro übersteigen. Eine gezielte Umstellung von Fremdfinanzierung auf Eigenkapital, die Ablösung von Leasing-Verträgen durch Direktkauf oder die Senkung von Lizenzzahlungen an verbundene Unternehmen kann die Hinzurechnungen spürbar reduzieren.

Kürzungen nach § 9 GewStG nutzen

Beteiligungserträge aus Tochtergesellschaften können nach § 9 Nr. 2a, 7 GewStG unter bestimmten Voraussetzungen zu 95 Prozent (bei Streubesitzdividenden zu 100 Prozent) gekürzt werden. Auch Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen können teilweise steuerfrei sein. Eine durchdachte Holdingstruktur kann daher die Gewerbesteuerbelastung der Obergesellschaft deutlich senken.

Standortwahl und Betriebsstättenaufteilung

Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten erfolgt die Zerlegung des Steuermessbetrags nach § 28 ff. GewStG. Liegt eine Betriebsstätte in einer Gemeinde mit niedrigerem Hebesatz, kann dies die Gesamtbelastung senken. Voraussetzung ist jedoch eine tatsächliche, wirtschaftlich eigenständige Betriebsstätte – rein formale Konstruktionen erkennt das Finanzamt nicht an.

Finanzierungsstruktur

Eigenkapital statt Fremdkapital, um Hinzurechnungen zu senken

Holdingstruktur

Beteiligungserträge nutzen Kürzung nach § 9 GewStG

Standortwahl

Niedrigere Hebesätze in Umlandgemeinden prüfen

„Gewerbesteueroptimierung ist kein Selbstzweck, sondern muss immer in die Gesamtstrategie des Unternehmens eingebettet sein. Eine rein steuergetriebene Standortverlagerung ohne wirtschaftliche Substanz führt zu Risiken bei Betriebsprüfungen. Wir empfehlen, solche Gestaltungen stets mit einem Steuerberater abzustimmen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Achtung: Missbrauchsvermeidung und Betriebsprüfung

Das Finanzamt prüft Gestaltungen kritisch auf ihre wirtschaftliche Substanz. Reine Scheingeschäfte oder missbräuchliche Gestaltungen nach § 42 AO können steuerlich nicht anerkannt werden. Alle Maßnahmen sollten daher wirtschaftlich begründbar sein und ordnungsgemäß dokumentiert werden.

Was ist bei Einspruch und Aussetzung der Vollziehung zu beachten?

Gegen den Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts bzw. den Gewerbesteuerbescheid der Stadt Leipzig kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch nach § 347 Abs. 1 AO eingelegt werden. Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch (z. B. über ELSTER) eingereicht und begründet werden. Typische Einspruchsgründe sind fehlerhafte Hinzurechnungen, nicht berücksichtigte Kürzungen oder abweichende Gewinnermittlungen.

Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO

Ein Einspruch hat zunächst keine aufschiebende Wirkung – die Gewerbesteuer bleibt also fällig. Um eine vorläufige Zahlungspflicht zu vermeiden, kann zusammen mit dem Einspruch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 361 AO gestellt werden. Die Finanzbehörde prüft dann, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen. Bei Erfolg wird die Zahlung bis zur Klärung des Einspruchs ausgesetzt.

  • Frist: Einspruch binnen einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 Abs. 1 AO)
  • Form: Schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Finanzamt
  • Begründung: Konkrete Angabe der Rechts- oder Tatsachenfehler
  • AdV-Antrag: Gesondert oder im Einspruchsschreiben stellen
  • Entscheidung: Durch Finanzamt bzw. Stadt Leipzig; bei Ablehnung Antrag beim Finanzgericht möglich (§ 69 FGO)

Sollte der Einspruch erfolglos bleiben, kann innerhalb eines Monats Klage beim Sächsischen Finanzgericht in Leipzig erhoben werden (§ 44 FGO). In der Praxis werden Gewerbesteuerstreitigkeiten häufig durch außergerichtliche Einigungen oder Teilabhilfe durch die Finanzbehörde beigelegt.

Praxis-Tipp: Vorläufigkeitsvermerk nutzen

Sind bestimmte Rechtsfragen beim Bundesfinanzhof anhängig, kann das Finanzamt den Bescheid mit einem Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 AO versehen. In diesem Fall erfolgt eine spätere Anpassung automatisch, sobald die Rechtsfrage höchstrichterlich geklärt ist – ein gesonderter Einspruch ist dann nicht erforderlich.

„Einspruchsverfahren sollten nicht auf eigene Faust geführt werden. Die Begründung muss rechtlich tragfähig sein, und bei der Aussetzung der Vollziehung ist die Erfolgsaussicht kritisch zu prüfen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Formulierung und Durchsetzung berechtigter Einwände gegenüber den Finanzbehörden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Freiberufler in Leipzig Gewerbesteuer zahlen?

Nein. Freiberufler im Sinne des § 18 EStG (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten, Künstler) unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer, unabhängig vom Hebesatz in Leipzig. Gewerbesteuerpflichtig sind nur gewerbliche Unternehmen nach § 2 GewStG.

Kann die Stadt Leipzig den Hebesatz jederzeit ändern?

Ja, die Stadt Leipzig kann den Gewerbesteuer-Hebesatz durch Beschluss des Stadtrates jederzeit anpassen. Änderungen erfolgen in der Regel zum Beginn eines Kalenderjahres und werden im Amtsblatt veröffentlicht. Unternehmen sollten die kommunalen Beschlüsse daher regelmäßig beobachten.

Was passiert, wenn ich die Gewerbesteuererklärung verspätet abgebe?

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen (mindestens 25 € pro Monat, bei GmbH ab 100 € monatlich). Außerdem drohen Zwangsgelder nach § 328 AO. Bei beratenen Unternehmen mit Fristverlängerung gelten längere Abgabefristen bis Ende Februar 2027 für das Steuerjahr 2025.

Gibt es in Leipzig besondere Erleichterungen für Start-ups bei der Gewerbesteuer?

Nein, auf kommunaler Ebene gibt es keine spezifischen Erleichterungen für Start-ups. Allerdings gilt bundesweit der Freibetrag von 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften nach § 11 Abs. 1 GewStG, der Start-ups in der Anfangsphase oft entlastet. Kapitalgesellschaften wie GmbHs haben keinen Freibetrag und zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag.

Wo zahle ich Gewerbesteuer, wenn mein Unternehmen mehrere Standorte hat?

Bei mehreren Betriebsstätten erfolgt die Zerlegung der Gewerbesteuer nach § 28 ff. GewStG. Der Gewerbeertrag wird entsprechend den Arbeitslöhnen auf die verschiedenen Gemeinden aufgeteilt. Jede Gemeinde erhebt dann ihren eigenen Hebesatz auf den ihr zustehenden Anteil. Das Finanzamt erlässt hierfür einen Zerlegungsbescheid.

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer die Gewerbesteuer privat anrechnen?

Nein. Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG steht nur natürlichen Personen zu, die als Einzelunternehmer oder Mitunternehmer (z. B. GbR, OHG, KG) tätig sind. Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie Arbeitnehmer, nicht Mitunternehmer. Die GmbH als Kapitalgesellschaft trägt die Gewerbesteuer selbst ohne Anrechnungsmöglichkeit.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Gewerbesteuergesetz (GewStG), Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV), Einkommensteuergesetz (EStG), Abgabenordnung (AO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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