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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogGastronomie Buchhaltung Software

Gastronomie Buchhaltung Software 2026: Vergleich & Guide

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Gastronomie-Buchhaltung stellt besondere Anforderungen an Software: Kassenintegration nach TSE-Pflicht, Warengruppen, Saisonalität und schnelle Monatsabschlüsse. Dieser Leitfaden zeigt, welche Funktionen unverzichtbar sind, welche Anbieter sich bewährt haben und wie Sie Jahresabschluss und Betriebsprüfung rechtssicher vorbereiten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Gastronomie-Buchhaltungssoftware muss TSE-zertifizierte Kassensysteme anbinden, Warengruppen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 UStG differenzieren und E-Rechnungspflicht nach § 14 UStG erfüllen. Marktführer wie DATEV, lexoffice und sevDesk bieten Schnittstellen zu Kassensystemen wie Gastrofix oder Orderbird. Eine professionelle Lösung amortisiert sich in der Regel nach 12–18 Monaten durch Zeitersparnis und Steuerberater-Effizienz.

Warum die Gastronomie eine spezielle Buchhaltung braucht

Die Gastronomie stellt besondere Anforderungen an die Buchhaltung, die weit über die klassische kaufmännische Buchführung hinausgehen. Hohe Bargeldintensität, täglich wechselnde Warenbestände verderblicher Güter, Trinkgeldhandhabung,Bon- und Kassenpflicht sowie komplexe Umsatzsteuerregelungen (7 % für Speisen, 19 % für Getränke nach § 12 UStG) erfordern spezialisierte Software-Lösungen, die diese Besonderheiten abbilden können.

Rechtliche Rahmenbedingungen für GmbH-Gastronomiebetriebe

Gastronomiebetriebe in der Rechtsform der GmbH unterliegen der vollständigen Buchführungspflicht nach § 238 HGB sowie der Jahresabschlusspflicht nach § 242 HGB. Die Geschäftsführung trägt gemäß § 43 GmbHG die persönliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Buchführung und die fristgerechte Aufstellung des Jahresabschlusses. Bei Verstößen gegen die Buchführungspflicht oder bei Insolvenzverschleppung drohen persönliche Haftungsrisiken.

  • Kassenpflicht nach § 146 AO mit TSE-Pflicht (Technische Sicherheitseinrichtung) seit 01.01.2020
  • GoBD-konforme Aufbewahrung aller digitalen Belege und Kassendaten über 10 Jahre
  • Getrennte Erfassung von 7 % (Speisen) und 19 % (Getränke) Umsatzsteuer
  • Tägliche Kassensturzpflicht und Z-Bon-Erstellung bei elektronischen Kassensystemen
  • Besondere Dokumentationspflichten bei Bargeldgeschäften über 10.000 Euro (Geldwäschegesetz)

Hinweis

Praxis-Tipp: Die Finanzverwaltung prüft Gastronomiebetriebe häufig intensiver als andere Branchen. Eine lückenlose, GoBD-konforme Kassenführung mit zertifizierter Software ist nicht nur Pflicht, sondern schützt im Prüfungsfall vor Hinzuschätzungen nach § 162 AO.

Welche Kernfunktionen muss eine Gastronomie-Buchhaltungssoftware bieten?

Eine professionelle Buchhaltungssoftware für die Gastronomie muss weit mehr leisten als nur Belege zu erfassen. Sie muss nahtlos mit dem Kassensystem kommunizieren, Warenwirtschaft integrieren, steuerrechtliche Anforderungen automatisch umsetzen und dem Steuerberater strukturierte Daten für den Jahresabschluss liefern.

Kassensystem-Integration

  • DATEV-kompatible Schnittstellen
  • GoBD-konforme Archivierung
  • Automatische USt-Aufteilung 7/19 %

Warenwirtschaft & Inventur

  • Automatische Verbrauchsbuchung
  • Inventurdifferenzen dokumentieren
  • Lieferantenverwaltung

Lohnabrechnung & Personal

  • Schnittstelle zu Lohnsoftware
  • Zeiterfassung & Dienstpläne
  • Reisekostenabrechnung

DATEV-Schnittstelle als Qualitätsmerkmal

Für GmbH-Betriebe, die ihren Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen, ist eine DATEV-Schnittstelle nahezu unverzichtbar. DATEV ist der Standard in deutschen Steuerkanzleien. Software ohne DATEV-Export erfordert manuelles Übertragen der Buchungsdaten — ein zeitaufwändiger und fehleranfälliger Prozess. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und direkter DATEV-Integration.

„In der Gastronomie scheitert die Zusammenarbeit mit Steuerberatern oft an unstrukturierten Daten. Wer von Anfang an mit DATEV-kompatibler Software arbeitet, spart bei der Jahresabschlusserstellung erheblich Zeit und Kosten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Marktführende Softwarelösungen für Gastronomie-Buchhaltung im Vergleich

Der deutsche Markt für Gastronomie-Buchhaltungssoftware ist stark fragmentiert. Während einige Anbieter reine Kassensysteme mit Buchhaltungs-Modul anbieten, setzen andere auf integrierte ERP-Systeme. Für GmbH-Betriebe ist entscheidend, dass die Software nicht nur die operative Buchhaltung abbildet, sondern auch die Anforderungen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach § 242 HGB erfüllt.

Anbieter Typ DATEV-Export TSE-Integration Preismodell
DATEV Kassenbuch Reine Buchhaltung Nativ Über Partner-Kassen Ab 15 €/Monat
gastronovi All-in-One ERP Ja Ja (integriert) Ab 89 €/Monat + Kasse
ready2order Kasse + Buchhaltung Ja (Export) Ja (integriert) Ab 29 €/Monat
orderbird Kasse + Buchhaltung Ja (Export) Ja (integriert) Ab 39 €/Monat + Hardware
lexoffice Cloud-Buchhaltung Ja Über Schnittstellen Ab 15,90 €/Monat

Die Wahl der richtigen Software hängt von der Betriebsgröße, der Anzahl der Standorte und der bestehenden IT-Infrastruktur ab. Kleinere Betriebe (bis 10 Mitarbeiter) kommen häufig mit Cloud-Lösungen wie lexoffice oder ready2order aus, die primär die laufende Buchhaltung digitalisieren. Mittelgroße Betriebe mit mehreren Standorten benötigen meist integrierte ERP-Systeme wie gastronovi oder HOGAPAGE, die neben Buchhaltung auch Warenwirtschaft, Personal und Controlling abbilden.

Achtung

Achtung bei reinen Kassensystemen: Viele Gastronomie-Kassensysteme bieten nur rudimentäre Buchhaltungsfunktionen. Für GmbH-Betriebe mit Bilanzierungspflicht reicht das meist nicht aus. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob die Software § 238 HGB-konforme Grundaufzeichnungen und eine vollständige Nebenbuchhaltung ermöglicht.

Implementierung: Wie Sie Gastronomie-Software erfolgreich einführen

Die Einführung einer neuen Buchhaltungssoftware in einem laufenden Gastronomiebetrieb ist ein kritisches Projekt. Falsche Migration, unvollständige Stammdaten oder fehlende Mitarbeiterschulung führen zu Buchungslücken, die später bei Betriebsprüfungen oder beim Jahresabschluss aufwändig korrigiert werden müssen. Eine strukturierte Implementierung in fünf Phasen minimiert Risiken.

Phase 1: Anforderungsanalyse und Softwareauswahl

  • Anzahl Standorte, Kassen und gleichzeitige Nutzer definieren
  • Bestehende Systeme (Kasse, Warenwirtschaft, Lohnsoftware) dokumentieren
  • Anforderungen an DATEV-Export und Steuerberater-Schnittstelle klären
  • Budget für Software, Implementierung und Schulung festlegen
  • Testversionen mit Echtdaten (anonymisiert) durchführen

Phase 2: Datenmigration und Stammdatenpflege

Die Migration von Altdaten ist bei Gastronomie-Software besonders heikel, da oft keine strukturierten Datenbestände vorliegen. Entscheidend ist der Stichtag der Migration: Idealerweise wird zum Jahreswechsel oder zu Beginn eines Quartals migriert, um Buchungsperioden sauber abzugrenzen. Bestehende Verbindlichkeiten, offene Forderungen und Warenbestände müssen manuell übertragen und mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Hinweis

Best Practice: Führen Sie die neue Software zunächst parallel zur bestehenden Lösung für mindestens einen Monat. So können Sie Abweichungen frühzeitig erkennen und korrigieren, bevor Sie das Altsystem abschalten.

Phase 3: Integration mit Kassensystem und TSE

Die TSE-Pflicht (Technische Sicherheitseinrichtung) nach § 146a AO erfordert, dass jede elektronische Kasse mit einer zertifizierten TSE ausgestattet ist. Die Buchhaltungssoftware muss die TSE-Daten täglich automatisch importieren und unveränderbar archivieren. Prüfen Sie, ob Ihr Kassensystem die DSFinV-K-Schnittstelle (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) unterstützt — das ist der Standard für Betriebsprüfungen.

„Die häufigsten Fehler bei der Software-Einführung entstehen an der Schnittstelle zwischen Kasse und Buchhaltung. Fehlende Automatisierung führt zu manuellen Übertragungsfehlern, die bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung und im Jahresabschluss durchschlagen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Jahresabschluss: Wie Gastronomie-Software die Steuerberater-Zusammenarbeit vereinfacht

Die laufende Buchhaltung ist nur die halbe Miete. Am Jahresende muss jede GmbH einen handelsrechtlichen Jahresabschluss gemäß § 242 HGB erstellen, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und bei mittelgroßen/großen Gesellschaften auch einem Anhang besteht (§ 264 HGB). Die Gastronomie-Software muss die laufenden Buchungen so strukturieren, dass der Steuerberater den Jahresabschluss effizient erstellen kann.

Software-seitige Vorarbeit

  • Vollständiger DATEV-Export aller Buchungen
  • Korrekte Kontierung auf SKR03/04
  • Offene-Posten-Verwaltung (Debitoren/Kreditoren)
  • Anlagenbuchhaltung mit AfA-Berechnung
  • Inventurlisten zum Bilanzstichtag

Steuerberater-Aufgaben

  • Abschlussbuchungen (Rückstellungen, Abgrenzungen)
  • Bilanzerstellung nach § 266 HGB
  • GuV nach § 275 HGB
  • Anhang bei mittelgroßen/großen GmbHs (§ 264 Abs. 1 HGB)
  • E-Bilanz-Übermittlung an Finanzamt

Fristen für Gastro-GmbHs (Stand 2026)

Für GmbH-Betriebe mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung muss bei kleinen GmbHs binnen 11 Monaten (bis 30.11.2026), bei mittelgroßen und großen GmbHs binnen 8 Monaten (bis 31.08.2026) nach § 42a GmbHG erfolgen. Die anschließende Offenlegung beim Unternehmensregister (nicht Bundesanzeiger) muss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen (bis 31.12.2026 nach § 325 HGB). Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

11 Mon.

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a GmbHG)

12 Mon.

Offenlegungsfrist Unternehmensregister (§ 325 HGB)

25.000 €

Max. Ordnungsgeld bei Versäumnis (§ 335 HGB)

Für Gastronomiebetriebe, die erstmals mit einem Steuerberater zusammenarbeiten oder den Steuerberater wechseln möchten, bietet OnlineBilanz.de eine digitale Plattform mit zugelassenen Steuerberatern, transparenten Festpreisen und direkter DATEV-Integration. Die Mandanten laden ihre Buchhaltungsdaten hoch, unsere Steuerberater erstellen den vollständigen Jahresabschluss und übernehmen die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister.

„Gastronomie-Mandanten profitieren besonders von der digitalen Zusammenarbeit. Statt Ordner mit Belegen zu versenden, erfolgt der Datenaustausch vollständig digital über DATEV-Schnittstellen. Das beschleunigt die Jahresabschluss-Erstellung erheblich und reduziert Rückfragen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Kosten-Nutzen-Analyse: Wann amortisiert sich professionelle Gastronomie-Software?

Die Investition in professionelle Gastronomie-Buchhaltungssoftware bewegt sich je nach Systemumfang zwischen 180 Euro (reine Cloud-Buchhaltung) und 3.000 Euro (integriertes ERP mit Kassensystem) pro Jahr. Hinzu kommen Implementierungskosten, Schulungen und gegebenenfalls Hardware (Kassenterminals, TSE-Module). Die Amortisation erfolgt über mehrere Hebel.

Einsparungspotenziale durch Digitalisierung

Bereich Manuell (Jahresaufwand) Mit Software Einsparung p.a.
Belegerfassung 120 Std. à 25 € 40 Std. à 25 € 2.000 €
Kassenabschluss & Z-Bons 240 Std. à 15 € 0 Std. (automatisch) 3.600 €
USt-Voranmeldung 40 Std. à 35 € 8 Std. à 35 € 1.120 €
Jahresabschluss (StB-Honorar) 4.500 € 2.800 € (strukturierte Daten) 1.700 €
Betriebsprüfung (Risikominimierung) Hinzuschätzung Risiko GoBD-Sicherheit ~ variabel

Bei einem typischen mittelgroßen Gastronomiebetrieb (2–3 Standorte, 15–25 Mitarbeiter) liegt das Einsparungspotenzial bei 8.000–12.000 Euro pro Jahr. Die Software-Investition (ca. 1.500 € p.a. für All-in-One-Lösung) amortisiert sich damit bereits im ersten Jahr. Zusätzlich entfallen Risiken durch fehlerhafte Kassenführung oder verspätete Steueranmeldungen.

Indirekte Mehrwerte: Controlling und Liquidität

Neben der reinen Buchhaltung liefert professionelle Software entscheidende Controlling-Daten: Tagesumsätze in Echtzeit, Wareneinsatzquoten, Deckungsbeiträge pro Gericht, Personalkosten-Quote, Liquiditätsplanung. Diese Kennzahlen ermöglichen es dem Geschäftsführer, operative Entscheidungen datenbasiert zu treffen — etwa bei der Preiskalkulation, Personalplanung oder Lieferantenauswahl. In der Gastronomie mit typisch niedrigen Margen (3–8 % EBIT) kann ein verbessertes Controlling den Unterschied zwischen Gewinn und Verlust ausmachen.

Hinweis

Liquiditätsvorteil durch automatisierte USt-Voranmeldung: Wer die Umsatzsteuer-Voranmeldung automatisiert und pünktlich abgibt, vermeidet Verspätungszuschläge (§ 152 AO) und Säumniszuschläge (§ 240 AO). Bei größeren Betrieben summieren sich diese vermeidbaren Kosten schnell auf mehrere hundert Euro pro Jahr.

Betriebsprüfung in der Gastronomie: Wie Software Compliance sicherstellt

Die Gastronomie gehört zu den am häufigsten geprüften Branchen in Deutschland. Das liegt an der hohen Bargeldintensität, der komplexen Umsatzsteuer-Systematik und statistischen Erfahrungswerten der Finanzverwaltung über Schwarzeinnahmen. Eine Betriebsprüfung nach § 193 AO kann sich über mehrere Monate erstrecken und sämtliche Aufzeichnungen der letzten drei bis fünf Jahre umfassen. GoBD-konforme Software ist dabei die beste Versicherung gegen Hinzuschätzungen.

Was prüft das Finanzamt konkret?

  • Kassensturzfähigkeit: Ist die Kasse täglich abgerechnet? Stimmen Z-Bons mit Tageseinnahmen überein?
  • TSE-Compliance: Ist die Technische Sicherheitseinrichtung korrekt eingebunden? Sind alle TSE-Daten archiviert?
  • DSFinV-K-Export: Kann die Kasse die Daten im Format der Finanzverwaltung exportieren?
  • Belegarchivierung: Sind alle Belege (Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Kassenbons) vollständig und unveränderbar archiviert?
  • Vollständigkeit: Gibt es Lücken in den Aufzeichnungen? Fehlen Tage oder Buchungsperioden?
  • Wareneinsatz-Plausibilität: Passt der gebuchte Wareneinsatz zu den dokumentierten Umsätzen? (Richtsatzsammlung)

Achtung

Hinzuschätzung nach § 162 AO: Wenn die Kassenführung nicht ordnungsgemäß ist, darf das Finanzamt Umsätze schätzen. Typische Methoden: Zeitreihenvergleich, Vermögenszuwachsrechnung, Richtsatz-Vergleich. Hinzuschätzungen führen regelmäßig zu fünfstelligen Nachforderungen plus 6 % Zinsen nach § 233a AO.

GoBD-Anforderungen und Zertifizierungen

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) definieren seit 2015 (Neufassung 2019), wie digitale Buchhaltung rechtssicher sein muss. Zentrale Anforderungen: Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchung, Unveränderbarkeit, Verfügbarkeit. Professionelle Gastronomie-Software sollte eine GoBD-Zertifizierung (z. B. durch IDW) nachweisen können.

  • Software ist GoBD-zertifiziert (IDW PS 880 oder vergleichbar)
  • Alle Buchungen haben Zeitstempel und sind unveränderbar protokolliert
  • Originalbelege werden revisionssicher archiviert (10 Jahre)
  • TSE-Daten werden täglich automatisch gesichert
  • Export-Schnittstellen für Betriebsprüfung (IDEA, DSFinV-K) vorhanden
  • Dokumentation der Software und aller Prozesse liegt vor

„In Betriebsprüfungen erleben wir regelmäßig, dass Gastronomen mit nicht zertifizierter Software arbeiten. Das führt fast immer zu Diskussionen mit dem Prüfer. GoBD-Zertifizierung ist kein Luxus, sondern Mindeststandard für GmbH-Betriebe.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Entscheidungshilfe: Wie Sie die richtige Software für Ihren Betrieb auswählen

Die Auswahl der passenden Gastronomie-Buchhaltungssoftware ist eine strategische Entscheidung mit langfristiger Tragweite. Ein späterer Wechsel ist aufwändig und teuer. Die folgende Systematik hilft Geschäftsführern und Buchhaltern, die richtige Lösung für ihre spezifische Situation zu identifizieren.

Entscheidungsmatrix nach Betriebsgröße

Betriebsgröße Mitarbeiter Standorte Empfohlene Lösung Priorität
Klein 1–10 1 Cloud-Buchhaltung + TSE-Kasse Kosten, Einfachheit
Mittel 10–50 1–3 Integriertes ERP mit Warenwirtschaft Integration, Controlling
Groß 50+ 3+ Enterprise-ERP + Individualisierung Skalierbarkeit, Multi-Site
Franchise variabel 5+ Zentrale ERP-Lösung mit Franchise-Modul Standardisierung, Zentrale Steuerung

Checkliste: Diese Fragen sollten Sie vor der Entscheidung klären

  • Ist die Software DATEV-kompatibel und wird sie von unserem Steuerberater akzeptiert?
  • Unterstützt die Software unser bestehendes Kassensystem oder müssen wir neue Hardware kaufen?
  • Ist eine GoBD-Zertifizierung vorhanden und wie wird diese dokumentiert?
  • Welche Schnittstellen zu Lohnsoftware, Warenwirtschaft und Online-Bestellung existieren?
  • Gibt es einen deutschen Support mit Gastronomie-Expertise?
  • Wie funktioniert die Datenmigration und wer übernimmt die Implementierung?
  • Welche laufenden Kosten entstehen (Lizenzen, Updates, Support)?
  • Ist die Software Cloud-basiert oder On-Premise — und welche Datenschutz-Zertifizierungen liegen vor?
  • Gibt es Referenzkunden vergleichbarer Größe und Konzept?
  • Wie flexibel ist die Software bei künftigem Wachstum oder Konzeptänderungen?

Hinweis

Empfehlung: Führen Sie Testinstallationen mit mindestens zwei Anbietern durch. Lassen Sie Ihr Buchaltungspersonal und Ihren Steuerberater aktiv in die Evaluierung einbeziehen. Was auf den ersten Blick günstig aussieht, kann durch versteckte Kosten (Schnittstellen, Schulung, fehlende Features) teuer werden.

Wenn Sie bei der Softwareauswahl unsicher sind oder Unterstützung bei der Integration mit Ihrem Steuerberater benötigen, bietet OnlineBilanz.de eine unverbindliche Erstberatung. Unsere Steuerberater kennen die gängigen Gastronomie-Systeme aus der täglichen Praxis und können konkrete Empfehlungen für Ihre Situation aussprechen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer in der Gastronomie auch eine TSE-Kasse einsetzen?

Ja. Die TSE-Pflicht nach § 146a AO gilt unabhängig von der Rechtsform oder Umsatzgröße für alle elektronischen Kassensysteme in der Gastronomie. Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen seit 01.01.2020 eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verwenden, sofern sie elektronische Kassen einsetzen. Ausnahme: Offene Ladenkasse ohne elektronische Aufzeichnung.

Kann ich meine Gastronomie-Buchhaltung komplett selbst machen oder brauche ich zwingend einen Steuerberater?

Rechtlich dürfen Sie Ihre Buchhaltung selbst führen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, da Gastronomie-spezifische Themen wie Trinkgeldversteuerung, Sachbezüge, Saisonarbeitskräfte und Betriebsprüfungen hohe Fehlerrisiken bergen. Viele Betriebe nutzen Software für die laufende Buchhaltung und lassen Jahresabschluss sowie Steuererklärungen vom Steuerberater erstellen.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Kassenbücher und Belege in der Gastronomie?

Nach § 147 AO müssen Kassenbücher, Kassendaten und Belege 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Digitale Aufzeichnungen müssen maschinell auswertbar und unveränderbar archiviert werden. Bei TSE-Systemen sind auch die digitalen Grundaufzeichnungen 10 Jahre vorzuhalten.

Wie funktioniert die E-Rechnungspflicht ab 2025 in der Gastronomie konkret?

Ab 01.01.2025 müssen B2B-Rechnungen nach § 14 UStG grundsätzlich elektronisch im strukturierten Format (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) ausgestellt werden. Für die Gastronomie betrifft das vor allem Catering, Eventgastronomie oder Lieferungen an Firmenkunden. Übergangsweise können bis Ende 2026 noch PDF-Rechnungen akzeptiert werden, sofern der Empfänger zustimmt. Moderne Gastronomie-Software sollte E-Rechnungsformate bereits unterstützen.

Was passiert, wenn bei einer Betriebsprüfung Fehler in der Kassenbuchführung gefunden werden?

Das Finanzamt kann bei formellen Mängeln (z. B. fehlende Tagesberichte, unplausible Kassenbestände) die Buchführung verwerfen und den Umsatz schätzen nach § 162 AO. Häufig wird ein Sicherheitszuschlag von 10–30 % auf den geschätzten Umsatz erhoben. Zusätzlich drohen Verzugszinsen nach § 233a AO (1,8 % p. a. ab 2019) sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Steuerhinterziehungsstrafen nach § 370 AO.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 146a AO (Kassensysteme und TSE-Pflicht), § 147 AO (Aufbewahrung von Unterlagen), § 14 UStG (Ausstellung von Rechnungen), § 162 AO (Schätzung von Besteuerungsgrundlagen). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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