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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogFriseur Buchführung

Friseur Buchführung GmbH: Leitfaden 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchführung im Friseurgewerbe stellt besondere Anforderungen: Barverkehr, Warenverkauf, Dienstleistungen und Trinkgelder müssen sauber getrennt und GoBD-konform erfasst werden. Dieser Leitfaden zeigt Friseur-GmbHs, welche rechtlichen Pflichten gelten, wie Sie das Kassenbuch ordnungsgemäß führen und den Jahresabschluss fristgerecht erstellen und offenlegen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Friseur-GmbHs unterliegen der vollständigen Buchführungspflicht nach § 238 HGB. Besonderheiten sind der hohe Barverkehrsanteil, die GoBD-konforme Kassenbuchführung, die getrennte Erfassung von Dienstleistungen und Warenverkäufen sowie die Lohnbuchhaltung mit Trinkgeldregelungen. Der Jahresabschluss muss innerhalb von 11 Monaten (Kleinst-GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße GmbH) festgestellt und nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Warum Friseure als GmbH besondere Anforderungen an die Buchführung stellen

Friseurbetriebe, die als GmbH organisiert sind, unterliegen den vollständigen handelsrechtlichen Pflichten nach §§ 238 ff. HGB. Anders als kleine Einzelunternehmen oder Personengesellschaften müssen GmbHs unabhängig von Umsatz- und Gewinngrenzen eine doppelte Buchführung führen, einen Jahresabschluss erstellen und diesen offenlegen. Die Besonderheit im Friseurgewerbe liegt in der Kombination aus hohem Bargeldanteil, personalintensivem Geschäft, variabler Produktvielfalt und häufig mehreren Standorten.

Typische Merkmale der Friseur-Buchführung

  • Hoher Barbetrag: Viele Kunden zahlen bar, was eine tägliche Kassenbuchführung nach GoBD unverzichtbar macht.
  • Produktverkauf: Neben Dienstleistungen werden Haarpflegeprodukte verkauft, die als Warenverkauf zu erfassen sind.
  • Personalintensität: Lohnkosten machen oft 40–60 % der Gesamtkosten aus; präzise Lohnbuchführung ist Pflicht.
  • Trinkgelder: Diese sind steuerlich und buchhalterisch gesondert zu behandeln.
  • Filialstruktur: Mehrere Standorte erfordern eine zentrale oder dezentrale Kostenstellen-Buchführung.

Praxis-Tipp

Auch bei überwiegend baren Einnahmen gilt: Seit 2020 sind Registrierkassen mit TSE-Modul (Technische Sicherheitseinrichtung) Pflicht. Wer noch ohne TSE arbeitet, riskiert Schätzungen durch das Finanzamt und Bußgelder bis 25.000 Euro.

Die Anforderungen an die Buchführung sind für Friseur-GmbHs identisch mit denen anderer Kapitalgesellschaften, doch die Branchenspezifika erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der laufenden Erfassung und beim Jahresabschluss.

Welche rechtlichen Buchführungspflichten gelten für Friseur-GmbHs?

Jede GmbH ist nach § 238 Abs. 1 HGB buchführungspflichtig. Diese Pflicht ist unabhängig von der Branche und gilt vom Tag der Eintragung ins Handelsregister. Die Buchführung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) entsprechen.

Zentrale gesetzliche Grundlagen

Norm Inhalt Relevanz für Friseur-GmbH
§ 238 HGB Pflicht zur Buchführung Gilt ab Eintragung ins Handelsregister
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung von Inventar und Bilanz Jährlicher Jahresabschluss erforderlich
§ 264 HGB Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, Anhang) GmbH muss Jahresabschluss durch Geschäftsführer aufstellen
§ 325 HGB Offenlegung beim Unternehmensregister Frist: 12 Monate nach Bilanzstichtag
§ 42a GmbHG Feststellung des Jahresabschlusses durch Gesellschafterversammlung 11 Monate (Kleinstkapitalgesellschaft) bzw. 8 Monate (mittel/groß)
GoBD Ordnungsmäßigkeit digitaler Buchführung TSE-Kasse, revisionssichere Archivierung

Wichtig

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister — nicht mehr beim Bundesanzeiger. Wer die Frist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag versäumt, muss mit Ordnungsgeld nach § 335 HGB rechnen (500 bis 25.000 Euro).

Für Friseur-GmbHs bedeutet das: Laufende Buchführung nach GoB und GoBD, Jahresabschluss nach § 264 HGB, Feststellung durch die Gesellschafter nach § 42a GmbHG und Offenlegung nach § 325 HGB. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen.

Wie führt man das Kassenbuch im Friseurgewerbe GoBD-konform?

Der Barbetrag macht im Friseurgewerbe häufig mehr als 50 % des Umsatzes aus. Daher ist das Kassenbuch das zentrale Instrument der Buchführung. Seit Inkrafttreten der GoBD gelten strenge Anforderungen: Jede Bareinnahme und -ausgabe muss einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst werden.

Anforderungen an das Kassenbuch nach GoBD

  • Tägliche Erfassung aller Bareinnahmen und -ausgaben
  • Einzelaufzeichnung jeder Transaktion (keine pauschalen Tageseinnahmen ohne Beleg)
  • Verwendung einer TSE-zertifizierten Registrierkasse bei elektronischer Erfassung
  • Unveränderbarkeit der Daten (keine nachträglichen Löschungen oder Überschreibungen)
  • Revisionssichere Archivierung aller Kassendaten für 10 Jahre
  • Täglicher Kassensturz: Soll- und Ist-Bestand müssen übereinstimmen

„Viele Friseur-GmbHs unterschätzen die Bedeutung des Kassenbuches. Bei einer Betriebsprüfung ist das Kassenbuch das erste Dokument, das das Finanzamt anfordert. Fehlt die Einzelaufzeichnung oder ist die Kasse nicht TSE-zertifiziert, drohen Schätzungen und Zuschläge.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Trinkgelder richtig erfassen

Trinkgelder, die Kunden direkt an die Mitarbeiter zahlen, sind nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei, sofern sie freiwillig und ohne Rechtsanspruch gegeben werden. Sie dürfen nicht in die Umsatzerfassung der GmbH einfließen. Werden Trinkgelder jedoch über die Kasse abgerechnet (z. B. bei Kartenzahlung), müssen sie als durchlaufender Posten behandelt werden: Einnahme in Höhe des Trinkgelds, sofortige Auszahlung an den Mitarbeiter.

Trinkgeld bar an Mitarbeiter

Keine Erfassung in der Kasse der GmbH. Mitarbeiter erhält Trinkgeld direkt, GmbH hat keinen Zufluss.

Trinkgeld über Karte

Erfassung als durchlaufender Posten: Einnahme buchen, sofort als Auszahlung an Mitarbeiter erfassen.

Die korrekte Behandlung von Trinkgeldern ist sowohl umsatzsteuerlich als auch lohnsteuerlich relevant. Im Zweifelsfall sollte die Erfassung mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Wie werden Dienstleistungen und Warenverkäufe buchhalterisch getrennt?

Friseurbetriebe erbringen zwei Arten von Leistungen: Dienstleistungen (Haarschnitt, Färben, Styling) und Warenverkäufe (Shampoos, Pflegeprodukte, Stylingprodukte). Beide Bereiche sind umsatzsteuerlich und buchhalterisch getrennt zu erfassen, da sie unterschiedlichen Regelungen unterliegen.

Umsatzsteuerliche Einordnung

Leistungsart Umsatzsteuersatz Buchungsbeispiel
Dienstleistung (Haarschnitt, Färben) 19 % (Regelsteuersatz) Erlöse Friseurdienstleistung 19 % USt
Warenverkauf (Shampoo, Styling-Produkte) 19 % (Regelsteuersatz) Erlöse Warenverkauf 19 % USt
Dienstleistung an Kinder 19 % (keine Ermäßigung) Erlöse Friseurdienstleistung 19 % USt

Wichtig: Anders als bei einigen anderen Dienstleistungen (z. B. Personenbeförderung) gibt es im Friseurgewerbe keine ermäßigten Umsatzsteuersätze. Alle Dienstleistungen und Warenverkäufe unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 %.

Buchhalterische Trennung

In der Buchführung sollten Dienstleistungen und Warenverkäufe auf getrennten Erlöskonten erfasst werden. Das ermöglicht eine aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertung und erleichtert die Plausibilitätsprüfung durch das Finanzamt. Typische Kontenstruktur:

  • Erlöse Friseurdienstleistungen 19 % USt: Alle Umsätze aus Haarschnitten, Färben, Dauerwellen, Styling etc.
  • Erlöse Warenverkauf 19 % USt: Verkauf von Haarpflegeprodukten, Stylingprodukten, Accessoires
  • Wareneinsatz: Einkauf der Produkte, die weiterverkauft werden (Vorsteuerabzug beachten)

Praxis-Hinweis

Moderne Kassensysteme können Dienstleistungen und Warenverkäufe automatisch auf unterschiedlichen Erlöskonten erfassen. Bei der Auswahl der Kassensoftware sollte darauf geachtet werden, dass diese DATEV-kompatibel ist und einen automatisierten Export nach SKR 03 oder SKR 04 ermöglicht.

Welche Besonderheiten gelten bei der Lohnbuchhaltung im Friseurgewerbe?

Die Personalkosten sind im Friseurgewerbe der größte Kostenblock. Typischerweise arbeiten Friseure auf Basis von Arbeitsverträgen (Angestellte), Minijobbasis oder als freie Mitarbeiter (Stuhlmiete). Jede Beschäftigungsform hat unterschiedliche lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen.

Beschäftigungsformen im Überblick

Angestellte Friseure

Klassisches Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuer, Sozialversicherung und Urlaubsanspruch. Bruttolohn + Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

Minijobber (520-Euro-Basis)

Pauschalabgaben durch Arbeitgeber (ca. 30 %). Kein Lohnsteuerabzug, wenn Pauschsteuer gewählt. Seit 2024 liegt die Minijob-Grenze bei 538 Euro (Stand 2026 unverändert).

Stuhlmiete (freie Mitarbeiter)

Kein Arbeitsverhältnis, sondern selbstständige Tätigkeit. Keine Lohnbuchhaltung, aber Mieteinnahmen für den Saloninhaber. Risiko der Scheinselbstständigkeit prüfen!

Risiko Scheinselbstständigkeit

Die Abgrenzung zwischen freien Mitarbeitern (Stuhlmiete) und abhängig Beschäftigten ist heikel. Wer als Saloninhaber Weisungen erteilt, feste Arbeitszeiten vorgibt oder Kunden zuweist, riskiert die Einstufung als Scheinselbstständigkeit. Die Folge: Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für mehrere Jahre.

Lohnbuchhaltung und Jahresabschluss

Die Lohnbuchhaltung muss monatlich korrekt durchgeführt werden. Für die GmbH bedeutet das: Lohnsteueranmeldung bis zum 10. des Folgemonats, Sozialversicherungsmeldungen an die Krankenkassen, korrekte Verbuchung der Bruttolöhne und Arbeitgeberanteile. Zum Jahresabschluss sind Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und etwaige Sonderzahlungen zu bilden.

„Die Lohnbuchhaltung im Friseurgewerbe ist komplex. Viele Mandate kommen zu uns, weil die Lohnbuchhaltung nicht sauber geführt wurde und bei Betriebsprüfungen Nachforderungen entstanden sind. Eine saubere monatliche Lohnbuchhaltung ist die Basis für einen korrekten Jahresabschluss.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie erstellt man den Jahresabschluss für eine Friseur-GmbH?

Der Jahresabschluss einer Friseur-GmbH besteht nach § 264 Abs. 1 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Anhang verzichten. Der Jahresabschluss ist durch den Geschäftsführer aufzustellen und durch die Gesellschafterversammlung festzustellen (§ 42a GmbHG).

Ablauf der Jahresabschlusserstellung

  1. Abschluss der laufenden Buchführung: Alle Belege des Geschäftsjahres müssen erfasst, kontiert und verbucht sein.
  2. Inventur: Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag (31.12.2025). Bei Friseuren betrifft das vor allem: Warenlager (Pflegeprodukte), Kasse, Bank, offene Forderungen, Verbindlichkeiten, Anlagevermögen (Einrichtung, Geräte).
  3. Abgrenzungen und Rückstellungen: Urlaubsrückstellungen, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, zeitliche Abgrenzungen (z. B. Versicherungen).
  4. Bilanzierung des Anlagevermögens: Abschreibungen auf Einrichtung, Friseurstühle, Waschbecken, IT, etc. nach § 253 HGB.
  5. Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang: Nach HGB-Schema, unter Beachtung der Größenklasse (§ 267 HGB).
  6. Feststellung durch Gesellschafterversammlung: Binnen 11 Monaten (Kleinstkapitalgesellschaft) bzw. 8 Monaten (mittel/groß) nach § 42a GmbHG.
  7. Offenlegung beim Unternehmensregister: Binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag nach § 325 HGB.

Typische Bilanzpositionen einer Friseur-GmbH

Aktivseite Passivseite
Anlagevermögen: Einrichtung, Geräte, EDV Eigenkapital: Stammkapital, Gewinnrücklage
Umlaufvermögen: Warenlager (Pflegeprodukte) Rückstellungen: Urlaub, ausstehende Rechnungen
Forderungen: offene Kundenforderungen (selten) Verbindlichkeiten: Lieferanten, Steuer, Sozialversicherung
Kasse, Bank

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfordert fundierte Kenntnisse im Handels- und Steuerrecht. Wer den Jahresabschluss nicht selbst erstellen möchte oder kann, sollte auf die Expertise eines Steuerberaters zurückgreifen. OnlineBilanz.de bietet Friseur-GmbHs digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und direkter Betreuung durch zugelassene Steuerberater.

Welche Offenlegungspflichten und Fristen gelten für Friseur-GmbHs?

Nach § 325 HGB sind alle Kapitalgesellschaften – also auch Friseur-GmbHs – verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt seit dem Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts) am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist als Offenlegungsstelle nicht mehr zuständig.

Fristen im Überblick (Bilanzstichtag 31.12.2025)

11 Monate

Frist zur Feststellung (Kleinstkapitalgesellschaft)

8 Monate

Frist zur Feststellung (mittelgroße/große GmbH)

12 Monate

Frist zur Offenlegung (§ 325 HGB)

Konkret bedeutet das für eine Friseur-GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025:

  • Feststellung: bis 30.11.2026 (Kleinstkapitalgesellschaft) oder bis 31.08.2026 (mittel/groß)
  • Offenlegung: bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister

Ordnungsgeldverfahren

Wer die Offenlegungsfrist versäumt, erhält eine Erinnerung vom Bundesamt für Justiz. Reagiert man nicht, wird ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann aber bis 25.000 Euro betragen. Zusätzlich wird der säumige Geschäftsführer im Unternehmensregister öffentlich genannt.

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Viele Friseur-GmbHs erfüllen die Kriterien einer Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 Euro, Umsatzerlöse ≤ 700.000 Euro, ≤ 10 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt). Diese dürfen nach § 326 Abs. 1 HGB eine verkürzte Bilanz offenlegen und können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Offenlegung der GuV und des Anhangs verzichten.

Praxis-Tipp

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Steuerberater können die Offenlegung im Auftrag des Mandanten vornehmen. OnlineBilanz übernimmt die vollständige Offenlegung als Teil des Jahresabschluss-Services.

Welche Software eignet sich für die Buchführung im Friseurgewerbe?

Die Wahl der richtigen Buchhaltungssoftware ist für Friseur-GmbHs entscheidend. Moderne Systeme verbinden Kassensoftware, Warenwirtschaft, Terminverwaltung und Buchhaltung in einer Lösung. Wichtig ist, dass die Software GoBD-konform ist, eine TSE-Zertifizierung besitzt und eine Schnittstelle zum Steuerberater (z. B. DATEV) bietet.

Anforderungen an die Buchhaltungssoftware

  • TSE-Zertifizierung für Registrierkasse (Pflicht seit 2020)
  • GoBD-Konformität: Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit
  • Schnittstelle zu DATEV oder direkter Export nach SKR 03/04
  • Getrennte Erfassung von Dienstleistungen und Warenverkäufen
  • Automatische Umsatzsteuerberechnung
  • Revisionssichere Archivierung für 10 Jahre
  • Integration von Lohnbuchhaltung oder Schnittstelle zu Lohnsoftware

Typische Softwarelösungen im Friseurgewerbe

Branchenspezifische Kassensysteme

Software speziell für Friseure (z. B. Salonmeister, Treatwell POS, Shortcuts). Bieten Terminverwaltung, Kassenführung, Kundendatenbank und oft eine DATEV-Schnittstelle. Ideal für kleinere Salons mit 1–3 Standorten.

DATEV und Finanzbuchhaltung

Für größere GmbHs oder bei mehreren Filialen empfiehlt sich die Nutzung von DATEV Unternehmen Online oder DATEV Kanzlei-Rechnungswesen. Volle Integration in die Steuerkanzlei, automatisierte Monatsabschlüsse, Lohnbuchhaltung inklusive.

„Wir empfehlen unseren Friseur-Mandanten, eine branchenspezifische Kassensoftware mit DATEV-Schnittstelle zu nutzen. So können die Kassendaten automatisch in die Finanzbuchhaltung übernommen werden. Das spart Zeit und reduziert Fehlerquellen erheblich.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Die Investition in eine professionelle Software zahlt sich schnell aus: weniger manuelle Arbeit, weniger Fehler, schnellere Monatsabschlüsse und eine solide Basis für den Jahresabschluss. Wer unsicher ist, welche Lösung die richtige ist, sollte sich von seinem Steuerberater beraten lassen.

Welche häufigen Fehler passieren in der Friseur-Buchführung und wie vermeidet man sie?

In der Praxis zeigen sich bei Friseur-GmbHs immer wieder typische Fehlerquellen, die bei Betriebsprüfungen zu Problemen führen. Viele dieser Fehler lassen sich durch sorgfältige Prozesse und eine enge Zusammenarbeit mit dem Steuerberater vermeiden.

Die häufigsten Fehler im Überblick

Fehler Folgen Vermeidung
Keine TSE-zertifizierte Kasse Bußgeld bis 25.000 Euro, Schätzung der Besteuerungsgrundlagen TSE-Modul einbauen, regelmäßig prüfen
Pauschale Tageseinnahmen ohne Einzelaufzeichnung Verstoß gegen GoBD, Verwerfung der Buchführung, Schätzung Jede Transaktion einzeln erfassen, Kassenbuch täglich führen
Trinkgelder als Betriebseinnahme verbucht Umsatzsteuer auf Trinkgelder, falsche GuV Trinkgelder getrennt erfassen oder als durchlaufenden Posten buchen
Keine Trennung Dienstleistung / Warenverkauf Erschwerte Betriebsprüfung, schlechte BWA Getrennte Erlöskonten nutzen
Scheinselbstständigkeit bei Stuhlmiete Nachzahlung Sozialversicherung für mehrere Jahre Vertragsgestaltung prüfen, Weisungsfreiheit sicherstellen
Versäumte Offenlegungsfrist Ordnungsgeld 500–25.000 Euro, öffentliche Nennung Frist im Kalender notieren, Steuerberater beauftragen
Fehlende Urlaubsrückstellungen Falscher Jahresabschluss, zu hoher Gewinn Rückstellungen zum Bilanzstichtag bilden

Betriebsprüfung

Das Finanzamt prüft bei Friseurbetrieben besonders intensiv das Kassenbuch und die Bargeldströme. Eine verworfene Kassenbuchführung führt zu Schätzungen, die oft erheblich über den tatsächlichen Einnahmen liegen. Die Beweislast liegt dann beim Steuerpflichtigen.

Best Practices für eine fehlerfreie Buchführung

  • Täglicher Kassensturz: Soll- und Ist-Bestand abgleichen, Differenzen dokumentieren.
  • Monatliche Abstimmung: Konten abstimmen, offene Posten klären, Belege vollständig ablegen.
  • Regelmäßige Kommunikation mit dem Steuerberater: Monatliche Übergabe der Belege, Klärung offener Fragen.
  • Digitale Archivierung: Alle Belege revisionssicher digital archivieren (GoBD).
  • Rechtzeitige Jahresabschlussvorbereitung: Inventur vorbereiten, Rückstellungen erfassen, Belege vervollständigen.

„Wir sehen immer wieder Mandate, bei denen die Buchführung monatelang liegen geblieben ist. Das führt zu Zeitdruck beim Jahresabschluss und erhöht das Fehlerrisiko. Eine laufende, saubere Buchführung ist die Basis für einen pünktlichen und korrekten Jahresabschluss.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

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Häufig gestellte Fragen

Muss ein Einzelunternehmen im Friseurgewerbe auch eine doppelte Buchführung führen?

Nein, Einzelunternehmen sind nur dann buchführungspflichtig nach § 238 HGB, wenn sie die Schwellenwerte überschreiten (Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren). Kleinere Friseurbetriebe können eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG führen.

Wie lange müssen Kassenbücher und Belege im Friseurgewerbe aufbewahrt werden?

Kassenbücher, Belege und Buchungsunterlagen unterliegen der Aufbewahrungspflicht nach § 257 HGB und § 147 AO. Die Frist beträgt 10 Jahre für Buchungsbelege, Jahresabschlüsse und Inventare. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist.

Kann ich als Friseur-GmbH auf die Offenlegung verzichten?

Nein, jede GmbH ist nach § 325 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenzulegen. Kleinstkapitalgesellschaften können jedoch von Erleichterungen nach § 326 HGB profitieren und müssen nur die Bilanz in verkürzter Form einreichen. Ein vollständiger Verzicht ist nicht möglich.

Was passiert bei einer Betriebsprüfung, wenn das Kassenbuch nicht GoBD-konform ist?

Bei Verstößen gegen die GoBD kann das Finanzamt die Buchführung als nicht ordnungsgemäß verwerfen und eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO vornehmen. Dies führt in der Regel zu höheren Steuerforderungen. Zusätzlich drohen Zuschläge und im Extremfall der Verdacht auf Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

Wie werden Gutscheine und Bonuskarten in der Friseur-Buchführung behandelt?

Beim Verkauf eines Gutscheins entsteht zunächst eine Verbindlichkeit (erhaltene Anzahlungen). Umsatzsteuerlich und ertragsteuerlich wird der Umsatz erst bei Einlösung des Gutscheins realisiert. Die Einlösung wird dann als regulärer Umsatz gebucht, die Verbindlichkeit wird aufgelöst. Bei Bonuskarten gelten ähnliche Regelungen für die spätere Einlösung.

Welche Konsequenzen hat die verspätete Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei Nichteinhaltung der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Zudem wird die GmbH öffentlich in der Liste der säumigen Unternehmen im Unternehmensregister geführt, was geschäftsschädigend wirken kann.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jakob Röß
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Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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