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Fabian Klement
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A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
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11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogFragebogen zur steuerlichen Erfassung der GmbH: Ausfüllhilfe, Fristen & typische Fehler

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der GmbH: Ausfüllhilfe, Fristen & typische Fehler

Veröffentlicht: 13.07.2026Aktualisiert: 13.07.2026Fachlich geprüft: 13.07.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Mit der Eintragung ins Handelsregister beginnt die steuerliche Uhr zu ticken: Das Finanzamt erwartet den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der GmbH innerhalb eines Monats – und seit 2021 ausschließlich elektronisch über ELSTER. Wer das Formular falsch ausfüllt, riskiert überhöhte Vorauszahlungen oder Verzögerungen bei der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese Ausfüllhilfe führt Sie Feld für Feld durch den Prozess.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der GmbH ist gemäß § 138 Abs. 1b AO seit dem 1. Januar 2021 zwingend elektronisch über ELSTER (Mein ELSTER oder eine kompatible Steuersoftware) einzureichen. Eine PDF-Version per Post wird vom Finanzamt nicht mehr akzeptiert. Die Frist beträgt einen Monat nach Gründung bzw. Aufnahme der Tätigkeit. Kerninhalte sind Angaben zur Gewinnermittlung, geschätzte Umsätze und Gewinne für das Gründungs- und das Folgejahr sowie umsatzsteuerliche Wahlrechte.

Kein PDF mehr: Warum ELSTER Pflicht ist – und was mit der PDF-Suchintention passiert

Viele Geschäftsführer suchen noch immer nach dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung GmbH PDF, um ihn auszudrucken und per Post einzureichen. Dieser Weg ist seit dem 1. Januar 2021 rechtlich geschlossen. § 138 Abs. 1b AO schreibt die elektronische Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz vor. Die Finanzverwaltung stellt den Fragebogen ausschließlich im Mein-ELSTER-Portal (www.elster.de) bereit; ein Download als ausfüllbares PDF existiert offiziell nicht mehr.

Praxis-Hinweis

Für den Zugang zu „Mein ELSTER“ benötigt die GmbH ein eigenes Organisationszertifikat. Der Geschäftsführer kann sich alternativ mit seinem privaten ELSTER-Zertifikat einloggen und den Fragebogen für die Gesellschaft einreichen, sofern er als gesetzlicher Vertreter handelt. Steuerberatungen reichen den Fragebogen über ihre Kanzleisoftware (DATEV, Addison u. a.) ein.

Die rechtliche Grundlage ist eindeutig: § 138 Abs. 1 AO verpflichtet Steuerpflichtige, die Eröffnung eines Betriebs dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Absatz 1b konkretisiert seit 2021 die elektronische Form. Ein schriftlich eingereichter Fragebogen gilt als nicht eingereicht und kann Verspätungsfolgen auslösen.

Frist und Konsequenzen bei Versäumnis

Die Frist beträgt einen Monat nach dem steuerlich relevanten Ereignis – also nach Eintragung der GmbH ins Handelsregister oder, sofern die Tätigkeit früher aufgenommen wird, nach tatsächlichem Tätigkeitsbeginn. Für die steuerliche Erfassung UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) gelten dieselben Fristen, da die UG gesellschaftsrechtlich eine GmbH ist (§ 5a GmbHG).

Achtung: Verspätungsfolgen

Reicht die GmbH den Fragebogen zu spät ein, kann das Finanzamt die Steuernummer verzögern und Vorauszahlungen ohne belastbare Grundlage schätzen – regelmäßig zu hoch. Außerdem drohen Zwangsgelder nach § 328 AO sowie ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO.

Das Finanzamt erteilt nach Eingang des Fragebogens die steuerliche Steuernummer der GmbH (Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer) sowie die Umsatzsteuer-Nummer. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) wird separat beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragt – dazu mehr unter den umsatzsteuerlichen Wahlrechten.

Feld-für-Feld-Ausfüllhilfe für Kapitalgesellschaften

Der Fragebogen gliedert sich in ELSTER in mehrere Abschnitte. Im Folgenden werden die für Kapitalgesellschaften relevanten Felder erläutert.

Abschnitt 1: Allgemeine Angaben

Hier tragen Sie Firma (laut Handelsregister), Rechtsform (GmbH oder UG), Handelsregisternummer, Sitz der Gesellschaft sowie die Identifikationsdaten der gesetzlichen Vertreter ein. Wichtig: Die Adresse muss mit der im Handelsregister eingetragenen Geschäftsanschrift übereinstimmen; Abweichungen können zu Zuständigkeitsproblemen beim Finanzamt führen.

Abschnitt 2: Bankverbindung und SEPA-Lastschriftmandat

Tragen Sie IBAN und BIC des Geschäftskontos ein. Optional können Sie hier ein SEPA-Lastschriftmandat für Steuervorauszahlungen erteilen. Dies empfiehlt sich, um Säumniszuschläge durch vergessene Überweisungen zu vermeiden. Das Mandat gilt für alle laufenden Steuern (KSt-Vorauszahlungen, USt-Voranmeldungen, GewSt-Vorauszahlungen).

Typischer Fehler Nr. 1

Privates Konto des Geschäftsführers statt GmbH-Geschäftskonto eingetragen. Das führt zu fehlerhaften Buchungen und kann die Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen gefährden.

Abschnitt 3: Art der Tätigkeit und Gewinnermittlung

Kapitalgesellschaften ermitteln ihren Gewinn ausschließlich durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) nach § 242 HGB i. V. m. § 5 EStG. Die Option „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ ist für GmbH/UG nicht zulässig und darf im Fragebogen nicht angekreuzt werden. Wählen Sie stets „Betriebsvermögensvergleich / Bilanz“.

Das Wirtschaftsjahr der GmbH entspricht in der Regel dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist möglich, bedarf aber einer gesellschaftsvertraglichen Regelung und der Genehmigung des Finanzamts (§ 7 Abs. 4 KStG).

Abschnitt 4: Geschätzte Umsätze und Gewinne

Dieser Abschnitt ist der finanzielle Dreh- und Angelpunkt des Fragebogens – Details dazu im nächsten Kapitel.

Abschnitt 5: Umsatzsteuerliche Angaben

Hier entscheiden Sie über Versteuerungsart, Voranmeldungszeitraum und optionale Dauerfristverlängerung – ebenfalls separat aufgeführt.

Gewinn- und Umsatzschätzung: die wichtigste Stellschraube

Das Finanzamt setzt die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen auf Basis der im Fragebogen angegebenen Gewinne fest. Eine realistische Schätzung ist daher betriebswirtschaftlich entscheidend.

Praxisbeispiel: Tech-GmbH, Gründung im April

Rechenbeispiel

Eine Software-GmbH wird im April gegründet. Der Gesellschafter-Geschäftsführer erwartet im Gründungsjahr (April–Dezember, 9 Monate) einen Umsatz von 60.000 EUR und einen voraussichtlichen Gewinn von 15.000 EUR nach Geschäftsführergehalt. Im Folgejahr plant er 120.000 EUR Umsatz und 30.000 EUR Gewinn.

Körperschaftsteuer-Vorauszahlung (Folgejahr): 30.000 EUR × 15 % (KSt-Satz, § 23 Abs. 1 KStG) = 4.500 EUR ÷ 4 Quartale = 1.125 EUR/Quartal.
Solidaritätszuschlag (5,5 % auf KSt): 4.500 × 5,5 % = 247,50 EUR/Jahr = ca. 62 EUR/Quartal.
Gewerbesteuer (Hebesatz Beispielgemeinde 400 %): Steuermesszahl 3,5 % × 30.000 EUR = 1.050 EUR × 4,0 = 4.200 EUR/Jahr = 1.050 EUR/Quartal.

Trüge der Geschäftsführer stattdessen 60.000 EUR Gewinn ein, verdreifachen sich die Vorauszahlungen – mit erheblichem Liquiditätsabfluss ohne steuerliche Notwendigkeit.

Empfehlung: Schätzen Sie konservativ, aber nicht unrealistisch niedrig (Gefahr der Steuernachzahlung mit Nachzahlungszinsen nach § 233a AO). Im Zweifel sollte ein Steuerberater die Schätzung plausibilisieren.

Umsatzsteuerliche Wahlrechte im Überblick

Kleinunternehmerregelung – für GmbH praktisch irrelevant

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG greift, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 EUR nicht überstiegen hat (ab 2025 neue EU-Schwelle: Inland 25.000 EUR, EU-weit 100.000 EUR, vgl. Jahressteuergesetz 2024). Für eine GmbH ist diese Option in der Praxis nahezu nie sinnvoll: Die Gesellschaft kann keine Vorsteuer abziehen, was bei typischen Gründungsinvestitionen (Büroausstattung, IT, Beratung) zu erheblichen Mehrkosten führt. Kreuzen Sie diese Option nicht an.

Soll- vs. Ist-Versteuerung (§ 20 UStG)

Standardmäßig gilt die Sollversteuerung: Die Umsatzsteuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung erbracht wurde – unabhängig vom Zahlungseingang. Die Istversteuerung nach § 20 UStG erlaubt es, die USt erst bei Zahlungseingang abzuführen. Voraussetzung: Der Gesamtumsatz im Vorjahr übersteigt 600.000 EUR nicht (Grenze 2025; Anpassungen durch das Jahressteuergesetz 2024 prüfen). Für junge GmbH mit langen Zahlungszielen kann die Istversteuerung die Liquidität deutlich schonen – unbedingt im Fragebogen beantragen, da eine nachträgliche Umstellung aufwendig ist.

Sollversteuerung

USt entsteht bei Leistungserbringung. Sofortiger Liquiditätsabfluss. Keine Antragsvoraussetzung.

Istversteuerung (§ 20 UStG)

USt entsteht bei Zahlungseingang. Liquiditätsschonend. Antrag im Fragebogen oder gesondert. Grenze: 600.000 EUR Umsatz.

Voranmeldungszeitraum und Dauerfristverlängerung

Für Neugründer gilt im ersten Kalenderjahr und im Folgejahr grundsätzlich der monatliche Voranmeldungszeitraum (§ 18 Abs. 2 UStG). Überschreitet die USt-Zahllast 7.500 EUR/Jahr nicht, kann das Finanzamt auf den Quartalszeitraum wechseln; unterschreitet sie 1.000 EUR, kann es den Jahresrhythmus gestatten.

Die Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV verschiebt die Abgabefrist für Voranmeldungen um einen Monat. Gegenleistung: Monatszahler leisten eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-USt. Im Gründungsjahr ohne Vorjahreszahl wird die Sondervorauszahlung geschätzt. Für GmbH mit unregelmäßigem Buchungsrhythmus empfiehlt sich die Dauerfristverlängerung, um ausreichend Zeit für die Buchhaltungsauswertung zu haben.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen

Die USt-IdNr. ist für alle GmbH mit EU-Geschäftspartnern unverzichtbar. Im Fragebogen können Sie die Beantragung beim Bundeszentralamt für Steuern direkt über ELSTER anstoßen. Tun Sie dies von Anfang an – die nachträgliche Beantragung kostet Zeit und verzögert die Rechnungsstellung an EU-Kunden.

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Zu hohe Gewinnschätzung: Führt zu überhöhten KSt/GewSt-Vorauszahlungen und unnötigem Liquiditätsabfluss. Schätzen Sie realistisch anhand Ihres Businessplans.
  • Vergessene USt-IdNr.: Wer EU-Kunden beliefert oder EU-Dienstleistungen bezieht (Reverse Charge), benötigt die USt-IdNr. sofort. Nachträgliche Beantragung dauert Wochen.
  • Falsches Bankkonto: Privatkonto statt GmbH-Konto im SEPA-Mandat eingetragen. Kann steuerliche und gesellschaftsrechtliche Probleme auslösen.
  • Kleinunternehmerregelung angekreuzt: Für Kapitalgesellschaften mit Investitionsbedarf fast immer nachteilig – kein Vorsteuerabzug!
  • EÜR statt Bilanz gewählt: Für GmbH unzulässig; das Finanzamt wird den Fragebogen zurückweisen oder nachfragen.
  • Istversteuerung nicht beantragt: Nachholen ist möglich, aber aufwendig. Bei langen Zahlungszielen von Beginn an beantragen.
  • Frist übersehen: Kalenderreminder setzen – einen Monat nach HR-Eintragung. Verspätung zieht Schätzung und Zwangsmittel nach sich.

Buchungssatz-Beispiel: Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

Körperschaftsteuer-Vorauszahlung: Soll 1800 (Körperschaftsteuer) / Haben 1200 (Bank) · 1.125 EUR

Was nach dem Fragebogen kommt

Nach Eingang des Fragebogens sendet das Finanzamt in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen den Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheid über die Vorauszahlungen. Gleichzeitig erhalten Sie die steuerliche Steuernummer (Steuernummer GmbH beantragen ist damit erledigt – sie wird automatisch zugeteilt, ein separater Antrag ist nicht nötig).

Unmittelbar nach Gründung ist außerdem die Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die GmbH ist nach § 242 Abs. 1 HGB verpflichtet, zum Beginn ihres Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Für UG-Gründer finden Sie eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung in unserem Artikel zur Eröffnungsbilanz der UG.

Ab dem ersten Monat nach Gründung laufen folgende laufende Pflichten:

Pflicht Frist Rechtsgrundlage
USt-Voranmeldung (monatlich, Neugründer) 10. des Folgemonats (ggf. +1 Monat mit Dauerfristverlängerung) § 18 UStG
KSt-Vorauszahlung 10.3., 10.6., 10.9., 10.12. § 31 KStG i. V. m. § 37 EStG
GewSt-Vorauszahlung 15.2., 15.5., 15.8., 15.11. § 19 GewStG
Jahresabschluss + Körperschaftsteuererklärung 31.7. des Folgejahres (mit StB: 28./29.2. des übernächsten Jahres) § 8 KStG, § 149 AO
Offenlegung Jahresabschluss 12 Monate nach Geschäftsjahresende § 325 HGB

Tipp für Gründer

Nutzen Sie die ersten Wochen nach Gründung, um Buchhaltungsprozesse aufzusetzen, bevor die erste USt-Voranmeldung fällig wird. Mit onlinebilanz.de im Demo-Modus können Sie unverbindlich prüfen, wie laufende Buchhaltung und Jahresabschluss für Ihre GmbH aussehen – inklusive einer Kostenberechnung für Ihre konkrete Unternehmensgröße.

Zusammenfassend gilt: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der GmbH ist kein bürokratisches Randthema, sondern das Fundament der gesamten Steuerplanung im Gründungsjahr. Wer Gewinnschätzung, Versteuerungsart und SEPA-Lastschrift von Beginn an korrekt setzt, vermeidet unnötige Liquiditätsbelastungen und legt den Grundstein für eine saubere steuerliche Compliance.

1 Monat

Frist nach § 138 Abs. 1b AO

600.000 EUR

Istversteuerungsgrenze (§ 20 UStG)

25.000 EUR

Kleinunternehmergrenze Inland ab 2025

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der GmbH als PDF per Post einreichen?

Nein. Seit dem 1. Januar 2021 ist die elektronische Übermittlung über ELSTER nach § 138 Abs. 1b AO zwingend vorgeschrieben. Ein papierhafter Eingang gilt als nicht eingereicht und kann Verspätungsfolgen auslösen.

Wie lange dauert es, bis die GmbH nach Einreichung des Fragebogens ihre Steuernummer erhält?

In der Regel zwei bis vier Wochen nach vollständigem Eingang beim zuständigen Finanzamt. Bei fehlenden Angaben oder Rückfragen kann es länger dauern.

Darf eine GmbH die Kleinunternehmerregelung wählen?

Rechtlich ist es möglich, wenn die Umsatzgrenzen (Inland ab 2025: 25.000 EUR) nicht überschritten werden. Praktisch ist es für GmbH jedoch fast nie sinnvoll, da kein Vorsteuerabzug möglich ist und typische Gründungsinvestitionen erhebliche Vorsteuern erzeugen.

Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Istversteuerung bei der GmbH?

Bei der Sollversteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit Leistungserbringung; bei der Istversteuerung (§ 20 UStG) erst bei Zahlungseingang. Letztere schont die Liquidität bei langen Zahlungszielen und muss im Fragebogen beantragt werden. Grenze: 600.000 EUR Vorjahresumsatz.

Was passiert, wenn die GmbH den Fragebogen zu spät einreicht?

Das Finanzamt kann Zwangsgelder nach § 328 AO festsetzen, Vorauszahlungen schätzen und die Erteilung der Steuernummer verzögern. Das verzögert auch die Ausstellung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Muss die UG (haftungsbeschränkt) denselben Fragebogen einreichen?

Ja. Die UG ist gesellschaftsrechtlich eine GmbH (§ 5a GmbHG) und unterliegt denselben steuerlichen Anmeldepflichten. Auch für die steuerliche Erfassung der UG gilt die Einmonatsfrist und die ELSTER-Pflicht.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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