Finanzamt Nürnberg: Das fusionierte Amt seit 2026 – was GmbHs jetzt wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es in Nürnberg nur noch ein einziges Finanzamt. Die bisherigen Ämter Nürnberg-Nord, Nürnberg-Süd und das Zentralfinanzamt Nürnberg wurden im Rahmen der bayerischen Modellregion Mittelfranken zum einheitlichen Finanzamt Nürnberg zusammengelegt. Für GmbHs, UGs und Holdings ändert sich dabei mehr als nur der Briefkopf: Neue Zuständigkeitsregeln, eine Terminpflicht ab September 2026 und ein unveränderter Gewerbesteuer-Hebesatz von 467 % machen eine genaue Einordnung notwendig.
Kurzantwort
Das Finanzamt Nürnberg entstand zum 1. Januar 2026 durch die Fusion der Ämter Nürnberg-Nord (FA-Nr. 9240), Nürnberg-Süd (FA-Nr. 9238) und Zentralfinanzamt Nürnberg (FA-Nr. 9241). Die Körperschaftsstellen für GmbHs sind weiterhin im Dienstgebäude Thomas-Mann-Straße 50, 90471 Nürnberg, angesiedelt. Der Gewerbesteuer-Hebesatz der Stadt Nürnberg beträgt unverändert 467 %, was eine kombinierte Ertragsteuerbelastung einer GmbH von rund 32,2 % ergibt. Aktuelle Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie ausschließlich auf finanzamt-nuernberg.de.
Kontakt & Finanzamtsnummern
| Stelle | Nr. | Adresse | Telefon | Fax |
|---|---|---|---|---|
| Finanzamt Nürnberg – Hauptsitz (Dienstgebäude Sandstraße) | 9238, 9240, 9241 | Sandstraße 20, 90443 Nürnberg | 0911 248-0 | – |
| Dienstgebäude Thomas-Mann-Straße (Körperschaftsstellen) | – | Thomas-Mann-Str. 50, 90471 Nürnberg | 0911 5393-0 | 0911 5393-2000 |
| Dienstgebäude Kirchenweg | – | Kirchenweg 10, Nürnberg | 0911 3998-0 | – |
Elektronischer Kontakt läuft in Bayern über ELSTER bzw. das Kontaktformular: finanzamt-nuernberg.de/kontakt. Ab 1.9.2026 gilt in den Servicezentren grundsätzlich Terminpflicht.
Inhaltsverzeichnis
Die Fusion 2026: Was sich strukturell ändert – und was bleibt
Bayern verfolgt seit mehreren Jahren eine systematische Konsolidierung seiner Finanzverwaltung. Mittelfranken fungiert dabei als Modellregion: Aus elf bisherigen Finanzämtern werden drei leistungsfähigere Einheiten. Das Finanzamt Nürnberg ist das sichtbarste Ergebnis dieser Reform. Zum 1. Januar 2026 wurden die drei Nürnberger Ämter zu einer einzigen Behörde verschmolzen – rechtlich, organisatorisch und nach außen hin unter einem einheitlichen Namen.
Für Geschäftsführer ist es wichtig zu verstehen, was diese Fusion konkret bedeutet und was sich nicht verändert hat:
Was sich geändert hat
- Einheitlicher Behördenname: Finanzamt Nürnberg
- Wegfall der zusätzlichen Feststellungserklärung bei Wohnsitz und Betriebsstätte an verschiedenen Standorten desselben (nunmehr einheitlichen) Finanzamts
- Terminpflicht für Servicezentren ab 1. September 2026
Was unverändert bleibt
- Alle drei Finanzamts-Nummern: 9238, 9240 und 9241
- Alle drei Dienstgebäude bleiben in Betrieb
- Zuständigkeiten laut Amt vorerst unverändert
- Körperschaftsstellen in der Thomas-Mann-Straße 50
Die drei Dienstgebäude sind: Sandstraße 20, 90443 Nürnberg (Hauptsitz, ehemaliges FA Nürnberg-Süd), Kirchenweg 10, Nürnberg (ehemaliges FA Nürnberg-Nord) sowie Thomas-Mann-Straße 50, 90471 Nürnberg (ehemaliges Zentralfinanzamt Nürnberg). Alle drei Standorte sind weiterhin funktionsfähig und bearbeiten Steuerfälle. Welches Gebäude für Ihre Gesellschaft konkret zuständig ist, hängt von der Körperschaft- bzw. Steuernummer ab.
Hinweis zur Finanzamts-Nummer auf Bescheiden
Auf bestehenden Steuerbescheiden und in ELSTER-Zugängen bleiben die bisherigen Finanzamts-Nummern 9238, 9240 und 9241 gültig. Eine automatische Ummeldung ist nicht erforderlich. Prüfen Sie dennoch, ob Ihre gespeicherten Bankverbindungen und SEPA-Mandate für Steuervorauszahlungen aktuell sind. Für aktuelle Kontoverbindungen verweisen wir auf finanzamt-nuernberg.de.
Für Steuerpflichtige, die bislang sowohl beim FA Nürnberg-Nord als auch beim FA Nürnberg-Süd erfasst waren – etwa weil der Gesellschafter-Geschäftsführer im Norden wohnte und die GmbH-Betriebsstätte im Süden lag –, entfällt seit dem 1. Januar 2026 die bisher erforderliche gesonderte Feststellungserklärung. Beide Sachverhalte liegen nun im selben Amt, und die Zuständigkeit wird intern koordiniert. Dies ist eine unmittelbare Verwaltungsvereinfachung, die jedoch in der Praxis sorgfältig zu prüfen ist: Sollte in Vorjahren eine Feststellungserklärung eingereicht worden sein, ist für 2025 noch die alte Rechtslage maßgeblich.
Körperschaftsstellen im Finanzamt Nürnberg: Zuständigkeit für GmbHs und Holdings
Das frühere Zentralfinanzamt Nürnberg war schon vor der Fusion die erste Adresse für Kapitalgesellschaften in der Region. Dort waren die Körperschaftsstellen konzentriert, die für GmbHs, UGs (haftungsbeschränkt), AGs und Holdingstrukturen zuständig sind. Dieser Zentralisierungsgedanke bleibt auch nach der Fusion 2026 erhalten: Die Körperschaftsstellen des Finanzamts Nürnberg sind weiterhin im Dienstgebäude Thomas-Mann-Straße 50, 90471 Nürnberg ansässig.
Für Geschäftsführer bedeutet das in der Praxis:
- Körperschaftsteuerbescheide (§ 1 KStG) werden weiterhin von der Thomas-Mann-Straße ausgestellt.
- Gewerbesteuermessbescheide werden vom Finanzamt erlassen; die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer selbst obliegt der Stadt Nürnberg als Gemeinde (§ 16 GewStG).
- Für eine GmbH in einer Holdingstruktur gilt: Organschaft, Verlustverrechnung und Umstrukturierungen nach UmwG werden weiterhin durch die Körperschaftsstelle bearbeitet.
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen laufen ebenfalls über das Finanzamt Nürnberg; die Zuständigkeit innerhalb des Amts richtet sich nach der Steuernummer.
Wichtig für Holdinggesellschaften
Bei mehrstufigen GmbH-Strukturen (Holding + Tochtergesellschaft) können für Holding und operative Tochter unterschiedliche Steuernummern und ursprünglich unterschiedliche Finanzamts-Nummern vergeben worden sein – beide fallen nun unter das einheitliche Finanzamt Nürnberg. Die konkreten Zuständigkeiten innerhalb des Amts bleiben vorerst unverändert. Klären Sie bei Neustrukturierungen die intern zuständige Stelle über finanzamt-nuernberg.de oder via ELSTER-Kontaktformular.
Neue Terminpflicht ab 1. September 2026
Eine organisatorische Neuerung, die GmbH-Geschäftsführer und deren Steuerberater konkret betrifft: Ab dem 1. September 2026 ist für die Servicezentren des Finanzamts Nürnberg grundsätzlich eine Terminvereinbarung erforderlich. Spontane Vorsprachen ohne vorherige Anmeldung werden dann in der Regel nicht mehr möglich sein.
Termine können auf zwei Wegen vereinbart werden:
- Online über ELSTER: Im ELSTER-Portal (Mein ELSTER) ist eine Terminbuchungsfunktion für bayerische Finanzämter integriert.
- Telefonisch: Die aktuellen Rufnummern der Servicezentren finden Sie auf finanzamt-nuernberg.de – wir geben im Text bewusst keine Telefonnummern an, da sich diese im Zuge der Fusion ändern können.
Eine Ausnahme gilt für den langen Behördentag: An diesem Tag bleibt die Möglichkeit einer Vorsprache ohne Termin erhalten. Den genauen Wochentag und aktuelle Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der offiziellen Website des Amts.
Wichtig für die Praxis
Elektronischer Kontakt mit dem Finanzamt Nürnberg ist ausschließlich über ELSTER oder das offizielle Kontaktformular möglich. Bayern veröffentlicht keine direkten E-Mail-Adressen für Finanzämter. Das Versenden von Erklärungen, Anträgen oder Korrespondenz per E-Mail ist daher nicht rechtssicher und wird vom Amt nicht als Eingang gewertet. Nutzen Sie für fristwahrende Eingaben ausschließlich ELSTER oder den Postweg mit Einschreiben.
Steuernummer für eine neue GmbH beim Finanzamt Nürnberg beantragen
Die Neugründung einer GmbH in Nürnberg erfordert nach der notariellen Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister die steuerliche Erfassung beim Finanzamt. Das Verfahren hat sich durch die Fusion nicht grundlegend verändert, aber es gibt Präzisierungen, die Gründer kennen sollten.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Für Kapitalgesellschaften ist der amtliche Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Körperschaften (GmbH, UG, AG) einzureichen. Dieser erfasst unter anderem:
- Gesellschaftsform, Sitz, Geschäftsanschrift und Beginn der Tätigkeit
- Angaben zum Wirtschaftsjahr (Kalender- oder abweichendes Wirtschaftsjahr)
- Voraussichtlicher Jahresumsatz (relevant für USt-Voranmeldungsrhythmus, § 18 Abs. 2 UStG)
- Angaben zu Gesellschaftern und Geschäftsführern
- Bankverbindung für Steuererstattungen
- Antrag auf Dauerfristverlängerung für Voranmeldungen (optional)
Der Fragebogen wird über Mein ELSTER (elster.de) elektronisch übermittelt. Eine Papiereinsendung ist zwar technisch noch möglich, wird aber von der Finanzverwaltung nicht mehr empfohlen. Nach Eingang vergibt das Finanzamt Nürnberg eine Steuernummer im Format 9238/…, 9240/… oder 9241/…, abhängig davon, welcher interne Bereich zuständig ist.
Praxishinweis: Vorab-Steuernummer für Bankkonten
Viele Banken verlangen bei der Eröffnung eines Geschäftskontos für eine frisch gegründete GmbH bereits eine Steuernummer oder zumindest den Nachweis der Antragsstellung. Das Finanzamt Nürnberg kann auf begründeten Antrag eine vorläufige Steuernummer vergeben. Sprechen Sie dies frühzeitig über das ELSTER-Kontaktformular oder nach Terminvereinbarung ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz 467 % – Einordnung und Rechenbeispiel für eine Nürnberger GmbH
Der Gewerbesteuer-Hebesatz der Stadt Nürnberg beträgt 467 % – unverändert seit dem 1. Januar 2018. Ein häufig zitierter Wert von 467 % ist veraltet und galt bis Ende 2017. Für alle Bemessungszeiträume ab 2018 ist ausschließlich der Satz von 467 % maßgeblich.
Ausführliche Hintergründe zum Hebesatz und seiner bundesweiten Einordnung finden Sie in unserem Spezialartikel zum Gewerbesteuer-Hebesatz Nürnberg. Hier fokussieren wir uns auf die Auswirkungen für die GmbH-Besteuerung.
Rechenbeispiel: Steuerbelastung einer Nürnberger GmbH
Angenommen, eine GmbH mit Sitz in Nürnberg erzielt im Veranlagungszeitraum 2026 einen steuerlichen Gewinn von 200.000 EUR (vor Steuern).
Wichtiger Hinweis: § 4 Abs. 5b EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG
Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 ist die Gewerbesteuer keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr (§ 4 Abs. 5b EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG). Die Bemessungsgrundlage für Körperschaft- und Gewerbesteuer ist daher identisch (vereinfachend, ohne Hinzurechnungen/Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG).
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Gewinn vor Steuern | – | 200.000 EUR |
| Körperschaftsteuer (15 %) | 200.000 × 15 % | 30.000 EUR |
| Solidaritätszuschlag (5,5 % auf KSt) | 30.000 × 5,5 % | 1.650 EUR |
| Gewerbesteuermessbetrag (3,5 %) | 200.000 × 3,5 % | 7.000 EUR |
| Gewerbesteuer (Hebesatz 467 %) | 7.000 × 467 % | 32.690 EUR |
| Gesamtsteuerbelastung | 30.000 + 1.650 + 32.690 | 64.340 EUR |
| Effektive Gesamtbelastung | 64.340 / 200.000 | ca. 32,2 % |
Der Gewerbesteueranteil allein beläuft sich auf rund 16,35 % des Gewinns (32.690 / 200.000). Das ist ein Wert, der bei Standortentscheidungen und beim Vergleich mit Gemeinden geringeren Hebesatzes – insbesondere im Umland – eine erhebliche Rolle spielt. Zum Vergleich: Der bundesgesetzliche Mindest-Hebesatz beträgt derzeit 200 %; er wird laut Kabinettsbeschluss vom Januar 2026 ab 2027 auf 280 % angehoben. Nürnberg liegt mit 467 % deutlich oberhalb dieses Mindestsatzes.
Buchungssatz: Gewerbesteuerrückstellung GmbH (vereinfacht)
Soll: Gewerbesteueraufwand (GuV) 32.690 EUR
Haben: Gewerbesteuerrückstellung (Bilanz) 32.690 EUR
Hinweis: Nach § 249 Abs. 1 HGB ist für die voraussichtliche Gewerbesteuerschuld eine Rückstellung zu bilden, soweit noch kein Bescheid vorliegt.
Möchten Sie Ihre individuelle Steuerbelastung für verschiedene Gewinnszenarien berechnen? Unser Kostenrechner auf onlinebilanz.de gibt Ihnen schnell einen Überblick.
Fristen und Abgabepflichten: Was GmbH-Geschäftsführer im Blick behalten müssen
Die Fusion ändert nichts an den gesetzlichen Fristen für Steuererklärungen. GmbHs in Nürnberg sind nach den allgemeinen Regelungen der Abgabenordnung verpflichtet, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung fristgerecht einzureichen.
- Körperschaftsteuererklärung (§ 31 KStG i.V.m. §§ 149 ff. AO): Grundfrist 31. Juli des Folgejahres; mit Steuerberater regelmäßig verlängert
- Gewerbesteuererklärung: Gleiche Fristen wie Körperschaftsteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung: Grundfrist 31. Juli; die Voranmeldungspflicht richtet sich nach § 18 Abs. 2 UStG
- Jahresabschluss / Offenlegung: Nach § 325 HGB spätestens 12 Monate nach Abschlussstichtag beim Bundesanzeiger
- Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen: Fällig jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 31 KStG i.V.m. § 37 EStG)
Eine detaillierte Übersicht aller relevanten Abgabefristen für den aktuellen Veranlagungszeitraum – inklusive der verlängerten Fristen bei Steuerberatermandaten – finden Sie in unserem Artikel zu den Abgabefristen für Steuererklärungen mit Steuerberater.
Verspätungszuschläge nach § 152 AO
Seit der Reform des § 152 AO sind Verspätungszuschläge bei nicht fristgerechter Abgabe grundsätzlich zwingend festzusetzen – ein Ermessen des Finanzamts besteht nur noch in Ausnahmefällen. Der Zuschlag beträgt mindestens 25 EUR pro angefangenem Monat der Verspätung. Bei GmbHs mit höheren Steuerschulden kann der Zuschlag auf bis zu 0,25 % der festgesetzten Steuer steigen. Nutzen Sie die verlängerten Fristen über einen Steuerberater konsequent.
Fazit: Das Finanzamt Nürnberg als Ansprechpartner für GmbHs nach der Fusion
Die Fusion zum einheitlichen Finanzamt Nürnberg zum 1. Januar 2026 ist für GmbH-Geschäftsführer in erster Linie eine administrative Weichenstellung, die in der täglichen Steuerpraxis weniger Reibung erzeugen soll. Die Kernzuständigkeiten – insbesondere die Körperschaftsstellen in der Thomas-Mann-Straße 50 – bleiben erhalten. Die Finanzamts-Nummern 9238, 9240 und 9241 sind weiterhin gültig.
Handlungsbedarf besteht konkret in drei Bereichen: Erstens sollten Gesellschaften prüfen, ob durch die Fusion eine bisher erforderliche Feststellungserklärung entfällt. Zweitens muss die Terminpflicht ab dem 1. September 2026 in die Kommunikationsroutinen mit dem Amt einbezogen werden – spontane Vorsprachen sind dann nicht mehr der Regelweg. Drittens bleibt der Gewerbesteuer-Hebesatz von 467 % ein zentraler Standortfaktor, der bei Gewinnausschüttungsplanungen, Gesellschafterdarlehen und Holdingstrukturen stets einzukalkulieren ist.
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467 %
Gewerbesteuer-Hebesatz Nürnberg seit 2018
32,2 %
Kombinierte GmbH-Steuerbelastung in Nürnberg
3
Fusionierte Finanzämter (Nord, Süd, Zentral)
Häufig gestellte Fragen
Welche Steuernummer hat das Finanzamt Nürnberg nach der Fusion?
Die bisherigen Finanzamts-Nummern 9238 (ehem. Nürnberg-Süd), 9240 (ehem. Nürnberg-Nord) und 9241 (ehem. Zentralfinanzamt Nürnberg) bleiben nach der Fusion zum 1. Januar 2026 alle drei gültig. Eine Ummeldung ist nicht erforderlich.
Wo sitzen die Körperschaftsstellen des Finanzamts Nürnberg für GmbHs?
Die Körperschaftsstellen – zuständig für GmbHs, UGs und Holdings – sind weiterhin im Dienstgebäude Thomas-Mann-Straße 50, 90471 Nürnberg, angesiedelt (ehemaliges Zentralfinanzamt Nürnberg).
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Nürnberg?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz der Stadt Nürnberg beträgt seit dem 1. Januar 2018 unverändert 467 %. Ein häufig genannter Wert von 467 % ist veraltet und galt nur bis Ende 2017.
Wie beantrage ich eine Steuernummer für eine neue GmbH beim Finanzamt Nürnberg?
Neue GmbHs reichen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Körperschaften über das ELSTER-Portal (Mein ELSTER) beim Finanzamt Nürnberg ein. Eine Papiereinsendung ist technisch möglich, aber nicht empfohlen. Das Amt vergibt anschließend eine Steuernummer mit dem Präfix 9238, 9240 oder 9241.
Ab wann braucht man für das Finanzamt Nürnberg einen Termin?
Ab dem 1. September 2026 ist für die Servicezentren des Finanzamts Nürnberg grundsätzlich eine Terminvereinbarung erforderlich – online über ELSTER oder telefonisch. Eine Ausnahme gilt für den langen Behördentag; aktuelle Zeiten finden Sie auf finanzamt-nuernberg.de.
Kann ich das Finanzamt Nürnberg per E-Mail kontaktieren?
Nein. Bayern veröffentlicht keine E-Mail-Adressen für Finanzämter. Elektronischer Kontakt ist ausschließlich über das ELSTER-Portal oder das offizielle Kontaktformular auf finanzamt-nuernberg.de möglich.
Über Autor
Autor
Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: August 2026.





