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offengelegt
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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogEÜR-Vorlage Excel

EÜR-Vorlage Excel 2026: Aufbau, Anforderungen & Tipps

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung für Freiberufler und Kleingewerbetreibende. Viele setzen auf eine EÜR-Vorlage in Excel, um Einnahmen und Ausgaben selbst zu erfassen. Wer sich für eine EÜR-Vorlage als Excel- oder PDF-Muster interessiert, sollte die Pflichtangaben und rechtlichen Anforderungen kennen. Dieser Beitrag zeigt, welche rechtlichen Anforderungen 2026 gelten, wann Excel nicht mehr ausreicht – und wann die Umstellung auf Bilanzierung Pflicht wird.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ermöglicht die einfache Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Eine Excel-Vorlage kann für kleine Betriebe mit überschaubaren Geschäftsvorfällen ausreichen, sofern die Aufzeichnungspflichten nach § 146 AO eingehalten werden. Ab bestimmten Umsatz- oder Gewinngrenzen sowie bei Eintragung ins Handelsregister wird jedoch die Buchführungspflicht nach § 238 HGB ausgelöst – dann ist eine Bilanzierung erforderlich.

Was ist eine EÜR und wer darf sie nutzen?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, die Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt. Anders als bei der Bilanzierung erfolgt die Gewinnermittlung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Entscheidend ist der tatsächliche Zeitpunkt des Geldflusses, nicht die wirtschaftliche Verursachung.

Zur EÜR berechtigt sind nach § 4 Abs. 3 EStG grundsätzlich alle Gewerbetreibenden und Selbstständige, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Das betrifft insbesondere Einzelunternehmer und Personengesellschaften unterhalb der Buchführungsgrenzen des § 141 AO (Umsatz bis 800.000 Euro oder Gewinn bis 80.000 Euro pro Jahr, Stand 2026).

Wichtig für GmbH-Geschäftsführer

Eine GmbH ist gemäß § 6 Abs. 1 HGB kraft Rechtsform stets buchführungspflichtig und muss einen Jahresabschluss nach §§ 242 ff. HGB erstellen. Die EÜR ist für Kapitalgesellschaften wie die GmbH, UG oder AG grundsätzlich nicht zulässig. Die Recherche nach einer EÜR-Vorlage für Excel ist in diesem Fall der falsche Weg — die GmbH benötigt eine ordnungsgemäße Bilanz samt Gewinn- und Verlustrechnung.

Wer als GmbH-Geschäftsführer dennoch nach einer EÜR-Vorlage sucht, verwechselt möglicherweise die Pflichten oder plant eine Neugründung als Einzelunternehmen. Für die GmbH selbst ist stets ein vollständiger Jahresabschluss erforderlich, der die handelsrechtlichen Vorschriften erfüllt und durch einen Steuerberater geprüft und unterzeichnet werden sollte.

EÜR-Vorlage Excel: Aufbau und Inhalt

Eine professionelle EÜR-Vorlage in Excel gliedert sich in mehrere Bereiche, die systematisch alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben erfassen. Der Aufbau orientiert sich am amtlichen Vordruck Anlage EÜR, die seit 2017 verpflichtend elektronisch via ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden muss. Wer darüber hinaus eine laufende Ergebnisübersicht benötigt, findet in einer strukturierten BWA-Vorlage ein ergänzendes Instrument zur unterjährigen Auswertung der Einnahmen und Ausgaben.

Wesentliche Bestandteile der EÜR-Vorlage

Bereich Inhalt Hinweis
Betriebseinnahmen Umsatzerlöse, vereinnahmte USt, sonstige Erlöse Nach Zufluss, nicht nach Rechnungsdatum
Betriebsausgaben Wareneinkauf, Personal, Miete, Abschreibungen, Zinsen, Versicherungen, etc. Nach Abfluss, Belege erforderlich
Umsatzsteuer-Voranmeldung Gezahlte und erhaltene USt Nur bei Ist-Versteuerung identisch mit Zahlungsfluss
Abschreibungen (AfA) Lineare oder degressive AfA auf Anlagevermögen Berechnung nach § 7 EStG
Investitionsabzugsbetrag IAB nach § 7g EStG Optional, bei geplanten Investitionen
Privatentnahmen/-einlagen Bewegungen zwischen Betriebs- und Privatvermögen Neutral für Gewinn, aber wichtig für Liquidität

Die Excel-Vorlage sollte für jede Kategorie separate Tabellenblätter oder Bereiche vorsehen und Formeln zur automatischen Summierung enthalten. Wichtig ist die Nachvollziehbarkeit: Jede Einnahme und Ausgabe muss mit Datum, Beleg und Konto dokumentiert werden.

Praxis-Tipp

Moderne EÜR-Vorlagen enthalten oft integrierte Plausibilitätsprüfungen, die auf fehlende Belegnummern oder ungewöhnliche Beträge hinweisen. Solche Automatismen helfen, Fehler vor der Abgabe zu erkennen und Zeit bei der Prüfung zu sparen.

Rechtliche Anforderungen und Aufbewahrungspflicht

Auch wenn die EÜR eine vereinfachte Gewinnermittlung darstellt, unterliegt sie strengen rechtlichen Anforderungen. Die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen richtet sich nach § 146 AO und den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).

Pflichten nach GoBD und § 146 AO

  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden.
  • Richtigkeit: Die Aufzeichnungen müssen den Tatsachen entsprechen und durch Belege nachweisbar sein.
  • Zeitgerechte Erfassung: Einnahmen und Ausgaben sind zeitnah zu buchen, idealerweise binnen 10 Tagen.
  • Unveränderbarkeit: Nachträgliche Änderungen müssen dokumentiert werden (Versionierung, Protokollierung).
  • Aufbewahrung: Die EÜR und alle Belege sind gemäß § 147 Abs. 1 AO 10 Jahre aufzubewahren.

Für Excel-Vorlagen bedeutet das konkret: Änderungen an Formeln oder Einträgen sollten versioniert werden, und die Datei muss revisionssicher archiviert werden. Bei einer Betriebsprüfung muss das Finanzamt die Möglichkeit haben, die Daten nachzuvollziehen und maschinell auszuwerten (§ 147 Abs. 6 AO — Z3-Zugriff).

„In der Praxis sehen wir häufig, dass Excel-Vorlagen nachträglich manuell korrigiert werden, ohne dass die ursprüngliche Version erhalten bleibt. Das kann bei einer Betriebsprüfung zu erheblichen Problemen führen. Wer regelmäßig Änderungen vornimmt, sollte jede Version mit Datum speichern oder besser auf professionelle Buchhaltungssoftware mit automatischer Versionierung umsteigen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Achtung bei digitaler Archivierung

Excel-Dateien gelten steuerlich nur dann als ordnungsgemäß aufbewahrt, wenn sie unverändert und jederzeit lesbar bleiben. Cloud-Speicher wie Dropbox oder Google Drive sind zulässig, sofern die Dateihistorie nachvollziehbar ist und der Zugriff im Prüfungsfall gewährleistet werden kann.

Vor- und Nachteile einer Excel-Vorlage für die EÜR

Excel ist für viele Selbstständige und kleine Gewerbetreibende das bevorzugte Werkzeug für die EÜR — vor allem wegen der niedrigen Einstiegshürde und der hohen Flexibilität. Besonders bei wiederkehrenden Aufgaben wie Abschreibungen lässt sich Excel gut mit vorbereiteten Vorlagen kombinieren, etwa mit einer Abschreibungstabelle als PDF oder Excel-Vorlage. Dennoch bringt die Excel-Lösung auch strukturelle Grenzen mit sich, die gerade bei wachsender Geschäftstätigkeit oder steigender Komplexität zum Problem werden können.

Vorteile

  • Geringe oder keine Kosten (Software meist vorhanden)
  • Hohe Flexibilität: individuelle Anpassung möglich
  • Keine Einarbeitung in Buchhaltungssoftware nötig
  • Offline nutzbar, keine Abhängigkeit von Anbietern
  • Formeln und Auswertungen frei gestaltbar

Nachteile

  • Fehleranfälligkeit durch manuelle Eingabe
  • Keine automatische ELSTER-Schnittstelle
  • Schwierige Einhaltung der GoBD (Versionierung, Unveränderbarkeit)
  • Keine integrierte Belegverwaltung
  • Fehlende Plausibilitätsprüfungen und Warn-Hinweise
  • Zeitaufwand für Pflege und Kontrolle deutlich höher

Besonders kritisch wird es, wenn mehrere Personen an der Datei arbeiten oder wenn im Laufe des Jahres nachträgliche Korrekturen vorgenommen werden. Excel-Dateien bieten von Haus aus keine Protokollierung, wer wann welche Änderung vorgenommen hat. Das kann bei einer Betriebsprüfung zu Nachfragen und im schlimmsten Fall zu Hinzuschätzungen führen.

Praxis-Tipp

Wer sich für eine Excel-Vorlage entscheidet, sollte mindestens monatliche Backups anlegen und jede Version mit Datum und Monat kennzeichnen (z. B. EÜR_2025_Januar.xlsx, EÜR_2025_Februar.xlsx). So bleibt die Änderungshistorie nachvollziehbar.

Wann eine professionelle Lösung sinnvoll ist

Eine Excel-Vorlage kann für Kleinstunternehmer mit wenigen Geschäftsvorfällen pro Monat ausreichen. Doch spätestens ab einem gewissen Umsatz- oder Komplexitätsniveau stößt die manuelle Erfassung an Grenzen — sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich.

Typische Szenarien für den Umstieg

  • Mehr als 50 Geschäftsvorfälle pro Monat
  • Mehrere Bankkonten oder Kreditkarten
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich oder vierteljährlich
  • Notwendigkeit einer laufenden BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung)
  • Zusammenarbeit mit einem Steuerberater
  • Vorbereitung auf Wachstum oder Umstellung auf Bilanzierung (z. B. vor Überschreiten der Grenzen nach § 141 AO)

Professionelle Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV, Lexware, sevDesk) bietet neben der automatischen Belegerfassung auch ELSTER-Integration, GoBD-konforme Archivierung und Schnittstellen zum Steuerberater. Der Zeitgewinn und die Fehlerreduktion rechtfertigen in den meisten Fällen die laufenden Kosten von 10 bis 30 Euro pro Monat.

„Viele Mandanten starten mit Excel und wechseln nach dem ersten Jahr auf eine Software. Der Grund: Der Zeitaufwand für manuelle Abstimmungen, Belegsuche und Fehlerkorrektur übersteigt schnell den Nutzen der vermeintlichen Kostenersparnis. Wer von Anfang an auf eine strukturierte Lösung setzt, spart langfristig Zeit und Nerven.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer die EÜR durch einen Steuerberater erstellen oder zumindest prüfen lassen möchte, findet bei Plattformen wie OnlineBilanz digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Die Zusammenarbeit erfolgt rein digital, ohne Wartezeiten, und der Steuerberater übernimmt die fachliche Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung.

Häufige Fehler bei der EÜR-Erstellung mit Excel

Die Praxis zeigt: Selbst erfahrene Unternehmer machen bei der manuellen EÜR-Erstellung in Excel immer wieder typische Fehler, die bei einer Betriebsprüfung zu Beanstandungen führen können. Einige dieser Fehler lassen sich durch Kontrolle und strukturierte Vorlagen vermeiden, andere erfordern fachliche Begleitung.

Die sechs häufigsten Fehlerquellen

  1. Falsche Zuordnung zum Zu-/Abflussjahr: Entscheidend ist nicht das Rechnungsdatum, sondern der Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungseingangs oder -ausgangs. Rechnungen aus Dezember 2025, die erst im Januar 2026 bezahlt werden, gehören ins Jahr 2026.
  2. Vermischung von Privat und Betrieb: Private Ausgaben dürfen nicht als Betriebsausgaben erfasst werden. Umgekehrt müssen Privatentnahmen sauber dokumentiert werden, um steuerlich korrekt zu sein.
  3. Vergessene Abschreibungen: Anschaffungen über 800 Euro netto (GWG-Grenze 2024–2027 nach § 6 Abs. 2 EStG) müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden und dürfen nicht sofort als Betriebsausgabe erfasst werden.
  4. Umsatzsteuer-Fehler: Bei Ist-Versteuerung muss die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Zahlung gebucht werden, nicht zum Rechnungsdatum. Viele Excel-Vorlagen unterscheiden hier nicht sauber.
  5. Fehlende Belege: Jede Buchung muss durch einen Beleg nachweisbar sein. Fehlende oder unleserliche Belege führen bei einer Prüfung zur Nichtanerkennung der Ausgabe.
  6. Unvollständige Erfassung: Gerade Kleinbeträge (Parkgebühren, Porto, Bewirtung) werden oft vergessen oder nicht dokumentiert. Das summiert sich im Jahr und mindert den Gewinn unnötig.

Achtung: Schätzungsbefugnis des Finanzamts

Sind die Aufzeichnungen lückenhaft oder nicht nachvollziehbar, kann das Finanzamt gemäß § 162 AO den Gewinn schätzen. Das führt in der Regel zu einer höheren Steuerlast, als wenn die EÜR ordnungsgemäß geführt worden wäre. Eine professionelle Prüfung durch einen Steuerberater kann solche Risiken minimieren.

Wer unsicher ist, ob die eigene EÜR den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sollte sie vor Abgabe durch einen Steuerberater prüfen lassen. Die Kosten für diese Durchsicht sind überschaubar und können spätere Nachforderungen und Ordnungsgelder verhindern.

ELSTER-Übermittlung und Fristen

Seit 2017 ist die elektronische Übermittlung der Anlage EÜR über das ELSTER-Portal verpflichtend (§ 60 Abs. 4 EStDV). Das bedeutet: Eine reine Excel-Datei kann nicht mehr per Post oder E-Mail ans Finanzamt geschickt werden. Die Daten müssen strukturiert im XML-Format über ELSTER eingereicht werden.

Für die Übermittlung gibt es zwei Wege: Entweder die manuelle Eingabe im ELSTER-Formular oder der Export aus einer Buchhaltungssoftware, die eine direkte ELSTER-Schnittstelle bietet. Excel-Vorlagen ohne ELSTER-Anbindung erfordern das manuelle Abtippen aller Summen ins ELSTER-Portal — ein zeitraubender und fehleranfälliger Prozess.

Wichtige Fristen für die EÜR 2025

Stichtag / Ereignis Frist Rechtsgrundlage
Bilanzstichtag 31.12.2025 Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr
Einkommensteuererklärung (ohne StB) 31.07.2026 § 149 Abs. 2 AO
Einkommensteuererklärung (mit StB) 30.04.2027 § 149 Abs. 3 AO (verlängerte Frist)
Umsatzsteuer-Jahreserklärung (ohne StB) 31.07.2026 § 149 Abs. 2 AO
Umsatzsteuer-Jahreserklärung (mit StB) 30.04.2027 § 149 Abs. 3 AO

Praxis-Tipp

Wer die EÜR durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert automatisch von der verlängerten Abgabefrist bis Ende April des Folgejahres. Das verschafft mehr Zeit für die Belegsammlung und Abstimmung und reduziert den Stress in den ersten Monaten des neuen Jahres.

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt Verspätungszuschläge nach § 152 AO festsetzen. Diese betragen 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Wer ohne Steuerberater arbeitet und die Frist absehbar nicht einhalten kann, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen.

EÜR vs. Bilanzierung: Wann muss umgestellt werden?

Die Entscheidung zwischen EÜR und Bilanzierung ist nicht frei wählbar, sondern richtet sich nach gesetzlichen Schwellenwerten und der Rechtsform. Sobald bestimmte Grenzen überschritten werden oder eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, UG) gegründet wird, endet die Berechtigung zur vereinfachten Gewinnermittlung.

Buchführungspflicht nach § 141 AO

Gewerbetreibende sind gemäß § 141 AO zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren folgende Grenzen überschreiten:

  • Umsatz: mehr als 800.000 Euro pro Jahr (Stand 2026)
  • Gewinn: mehr als 80.000 Euro pro Jahr (Stand 2026)

Freiberufler sind von der Buchführungspflicht nach § 141 AO befreit und können grundsätzlich bei der EÜR bleiben, solange sie nicht freiwillig auf die Bilanzierung umstellen.

Buchführungspflicht kraft Rechtsform

Unabhängig von Umsatz und Gewinn sind alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gemäß § 6 Abs. 1 HGB sowie Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) nach § 238 HGB buchführungspflichtig. Für diese Rechtsformen ist die EÜR ausgeschlossen. Sie müssen einen vollständigen Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und — je nach Größenklasse — Anhang und Lagebericht erstellen (§§ 242, 264 HGB).

800.000 €

Umsatzgrenze § 141 AO (2026)

80.000 €

Gewinngrenze § 141 AO (2026)

§ 6 HGB

Buchführungspflicht GmbH

„Die Umstellung von EÜR auf Bilanzierung ist für viele Unternehmer ein großer Schritt. Sie erfordert nicht nur eine neue Software, sondern auch ein anderes Verständnis der Gewinnermittlung: Statt Zu- und Abfluss zählt nun das Prinzip der Periodenabgrenzung. Wir empfehlen, die Umstellung frühzeitig zu planen und nicht erst im laufenden Jahr zu reagieren, wenn die Grenzen bereits überschritten sind.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer die Umstellung auf die Bilanzierung vor sich hat oder bereits als GmbH buchführungspflichtig ist, findet bei OnlineBilanz digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet — ohne lange Wartezeiten und mit voller fachlicher Verantwortung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine kostenlose EÜR-Vorlage vom Finanzamt verwenden?

Das Finanzamt stellt keine eigene Excel-Vorlage zur Verfügung, bietet jedoch die Anlage EÜR als offizielles Formular über ELSTER an. Dieses muss elektronisch übermittelt werden. Für die laufende Erfassung während des Jahres können Sie eine eigene oder frei verfügbare Excel-Vorlage nutzen, die Daten müssen jedoch am Jahresende in die offizielle Anlage EÜR übertragen werden.

Muss ich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG auch eine EÜR abgeben?

Ja, auch Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind zur Gewinnermittlung verpflichtet, sofern sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielen. Die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG ist dabei die einfachste zulässige Form. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Einkommensteuer.

Kann ich die EÜR nachträglich korrigieren, wenn mir Fehler auffallen?

Ja, Korrekturen sind möglich und sollten unverzüglich vorgenommen werden. Bei bereits eingereichten Steuererklärungen erfolgt die Korrektur über eine berichtigte Anlage EÜR via ELSTER. Wichtig ist, dass Sie die Änderungen dokumentieren und die korrigierten Unterlagen aufbewahren. Bei wesentlichen Fehlern kann das Finanzamt den Steuerbescheid ändern oder aufheben.

Wie behandle ich private Kfz-Nutzung in der EÜR?

Bei betrieblicher Nutzung eines Fahrzeugs mit privater Mitbenutzung müssen Sie den privaten Nutzungsanteil als Betriebseinnahme erfassen. Dies erfolgt entweder nach der 1-%-Regelung (monatlich 1 % des Bruttolistenpreises) oder durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Die Wahl der Methode muss für das gesamte Wirtschaftsjahr beibehalten werden und sollte in der Excel-Vorlage konsequent abgebildet sein.

Brauche ich für die EÜR eine spezielle Buchhaltungssoftware?

Nein, eine spezielle Buchhaltungssoftware ist für die EÜR nicht zwingend erforderlich. Gerade bei überschaubaren Geschäftsvorfällen kann eine strukturierte Excel-Vorlage ausreichen. Mit zunehmender Komplexität oder Belegzahl wird jedoch eine professionelle Software oder die Unterstützung durch einen Steuerberater empfehlenswert, um Fehler zu vermeiden und Zeit zu sparen.

Was passiert, wenn ich die Abgabefrist für die EÜR verpasse?

Bei Fristversäumnis kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen – mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat der Verspätung. Zusätzlich können Zwangsgelder angedroht werden. Wird die EÜR gar nicht abgegeben, kann das Finanzamt den Gewinn schätzen, was oft nachteilig ausfällt. Bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Abgabefrist in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 4 EStG – Gewinnermittlung, § 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 147 AO – Aufbewahrungsfristen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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