Eröffnungsbilanz Vorlage kostenlos 2026 + Muster
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Wer eine GmbH oder UG gründet oder auf die Buchführungspflicht wechselt, benötigt eine Eröffnungsbilanz nach § 242 HGB. Dieser Leitfaden erklärt Aufbau, Gliederung und Bewertungsansätze, stellt kostenlose Vorlagen und Muster vor und zeigt, wann Steuerberater-Unterstützung sinnvoll ist. Eine detaillierte Eröffnungsbilanz Vorlage mit Muster hilft Ihnen bei der praktischen Umsetzung und zeigt den formalen Aufbau übersichtlich auf. Zur ordnungsgemäßen digitalen Buchführung gehört neben der Eröffnungsbilanz auch eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation, die Ihre Prozesse nachvollziehbar dokumentiert. OnlineBilanz.de bietet digitale Jahresabschlüsse durch zugelassene Steuerberater – mit transparenten Festpreisen.
Kurzantwort
Die Eröffnungsbilanz ist die Startbilanz eines Unternehmens zu Beginn der Buchführungspflicht oder bei Gründung (§ 242 HGB). Sie gliedert Vermögen und Schulden nach § 266 HGB und bewertet zu Anschaffungskosten oder Zeitwerten. Kostenlose Vorlagen erleichtern die Struktur, doch Bewertung und Vollständigkeit sollten stets mit einem Steuerberater abgestimmt werden, um Fehler und spätere Korrekturen zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Eröffnungsbilanz und wann wird sie benötigt?
- Gesetzliche Anforderungen an die Eröffnungsbilanz nach HGB und GmbHG
- Aufbau und Gliederung: So ist die Eröffnungsbilanz strukturiert
- Bewertung in der Eröffnungsbilanz: Anschaffungskosten und Zeitwerte
- Kostenlose Vorlagen und Muster für die Eröffnungsbilanz
- Häufige Fehler und Risiken bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz
- Eröffnungsbilanz durch Steuerberater erstellen lassen: Vorteile und Ablauf
- Digitale Tools und Software für die Eröffnungsbilanz
- Checkliste: Eröffnungsbilanz bei GmbH-Gründung Schritt für Schritt
Was ist eine Eröffnungsbilanz und wann wird sie benötigt?
Die Eröffnungsbilanz ist nach § 242 HGB die erste Bilanz eines Kaufmanns bei Beginn seines Handelsgewerbes. Sie bildet den Ausgangspunkt der Buchführung und erfasst sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und das Eigenkapital zum Zeitpunkt der Geschäftseröffnung. Für GmbHs ist die Eröffnungsbilanz bereits bei Gründung zwingend erforderlich – sie dokumentiert die Einlage der Stammeinlagen und bildet die Grundlage für alle weiteren Jahresabschlüsse.
Typische Anwendungsfälle für die Eröffnungsbilanz
- Neugründung einer GmbH: Bei Eintragung ins Handelsregister gemäß § 242 Abs. 1 HGB. Die Eröffnungsbilanz zeigt die Stammeinlagen der Gesellschafter und eventuelle Sacheinlagen.
- Rechtsformwechsel: Bei Umwandlung von z.B. Einzelunternehmen in GmbH nach UmwG. Die Eröffnungsbilanz der neuen Rechtsform entspricht der Schlussbilanz der alten.
- Übergang zur Buchführungspflicht: Wenn ein bisher nicht buchführungspflichtiges Unternehmen die Schwellenwerte nach § 241a HGB überschreitet (Umsatz > 800.000 Euro, Gewinn > 80.000 Euro).
- Betriebserwerb oder Verschmelzung: Bei Übernahme eines bestehenden Betriebs mit Aktiva und Passiva.
Praxishinweis
Die Eröffnungsbilanz muss bereits bei der ersten Anmeldung zum Handelsregister vorliegen – eine nachträgliche Erstellung ist rechtlich problematisch. GmbH-Geschäftsführer sollten die Eröffnungsbilanz deshalb im Gründungsprozess frühzeitig einplanen.
Gesetzliche Anforderungen an die Eröffnungsbilanz nach HGB und GmbHG
Die Eröffnungsbilanz unterliegt denselben formalen Anforderungen wie der Jahresabschluss. Nach § 242 Abs. 1 HGB muss sie alle Vermögensgegenstände und Schulden vollständig und richtig erfassen. Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzlich die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB, insbesondere die Gliederungsschemata nach § 266 HGB für die Bilanz.
Formale Mindestanforderungen
| Anforderung | Rechtsgrundlage | Inhalt |
|---|---|---|
| Vollständigkeit | § 246 Abs. 1 HGB | Alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten |
| Bilanzgliederung | § 266 HGB | Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Schulden |
| Bewertung | §§ 252-256 HGB | Anschaffungskosten, Fortführungsprinzip, Vorsichtsprinzip |
| Bilanzklarheit | § 243 Abs. 2 HGB | Übersichtliche und vollständige Darstellung |
| Unterschrift | § 245 HGB | Gesetzlicher Vertreter (Geschäftsführer) |
Bei GmbHs kommt § 42 GmbHG hinzu: Die Geschäftsführer müssen unverzüglich nach der Eintragung ins Handelsregister die Eröffnungsbilanz aufstellen. Sie dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Kapitalaufbringung und wird von den Gesellschaftern im Rahmen der Feststellung des ersten Jahresabschlusses geprüft.
„Viele Gründer unterschätzen die rechtliche Tragweite der Eröffnungsbilanz. Sie ist nicht nur formale Pflicht, sondern beweist gegenüber Registergericht, Finanzamt und Gesellschaftern die ordnungsgemäße Kapitalausstattung. Fehler bei der Bewertung oder unvollständige Ansätze können Jahre später zu Haftungsrisiken führen.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Aufbau und Gliederung: So ist die Eröffnungsbilanz strukturiert
Die Eröffnungsbilanz folgt dem Gliederungsschema des § 266 HGB. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögensseite) und Passiva (Kapitalseite). Auf der Aktivseite wird zwischen Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden, auf der Passivseite zwischen Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.
Aktivseite: Vermögensgegenstände
Anlagevermögen
- Immaterielle Vermögensgegenstände (Software, Lizenzen)
- Sachanlagen (Grundstücke, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
- Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens)
Umlaufvermögen
- Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren)
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Kassenbestand, Bankguthaben
Passivseite: Kapital und Schulden
- Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital (Stammkapital bei GmbH, mindestens 25.000 Euro gem. § 5 Abs. 1 GmbHG), Kapitalrücklage (Agio bei Überpari-Ausgabe), Gewinnrücklagen
- Rückstellungen: Z.B. für Prozessrisiken, Gewährleistungen oder Pensionsverpflichtungen (bei Neugründung meist noch nicht relevant)
- Verbindlichkeiten: Gesellschafterdarlehen, Bankverbindlichkeiten, Lieferantenverbindlichkeiten, noch nicht eingezahlte Stammeinlagen (als Forderung gegen Gesellschafter auf der Aktivseite)
Die Bilanzsumme auf Aktiv- und Passivseite muss stets identisch sein. Bei einer GmbH-Neugründung mit reiner Bareinlage besteht die Eröffnungsbilanz häufig nur aus Bankguthaben (Aktiva) und Stammkapital (Passiva).
Bewertung in der Eröffnungsbilanz: Anschaffungskosten und Zeitwerte
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in der Eröffnungsbilanz richtet sich nach den GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) und den §§ 252 ff. HGB. Maßgeblich ist grundsätzlich der Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bei Neugründung entsprechen diese häufig den tatsächlich gezahlten Beträgen.
Bewertungsgrundsätze im Überblick
| Posten | Bewertungsmaßstab | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Bargeld, Bankguthaben | Nennwert | § 253 Abs. 1 S. 1 HGB |
| Sacheinlagen (Maschinen, PKW) | Verkehrswert/Zeitwert zum Einlagetag | § 253 Abs. 1 HGB, § 9 Abs. 1 GmbHG |
| Grundstücke, Gebäude | Anschaffungskosten (Kaufpreis + Nebenkosten) | § 255 Abs. 1 HGB |
| Immaterielle VG (Software) | Anschaffungskosten, keine Aktivierung selbst erstellter immaterieller Güter (Ausnahme: § 248 Abs. 2 HGB Entwicklungskosten) | § 248 Abs. 2, § 255 HGB |
| Verbindlichkeiten | Erfüllungsbetrag (Rückzahlungsbetrag) | § 253 Abs. 1 S. 2 HGB |
Achtung bei Sacheinlagen
Sacheinlagen müssen nach § 9 Abs. 1 GmbHG im Sachgründungsbericht bewertet werden. Eine Überbewertung kann zur Unterbilanz und zur persönlichen Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer führen. Im Zweifel ist ein Sachverständigengutachten erforderlich.
Bei Rechtsformwechsel oder Betriebsübernahme erfolgt die Bewertung in der Eröffnungsbilanz der neuen Rechtsform zu Buchwerten oder – je nach Konstellation – zu Zeitwerten. Hier sind die umwandlungssteuerlichen Vorschriften (UmwStG) zu beachten.
Kostenlose Vorlagen und Muster für die Eröffnungsbilanz
Für einfache Gründungsfälle – insbesondere GmbHs mit reiner Bareinlage und ohne komplexe Vermögensstrukturen – kann eine Eröffnungsbilanz-Vorlage hilfreich sein. Solche Muster orientieren sich am Gliederungsschema des § 266 HGB und enthalten die Mindestangaben für eine ordnungsgemäße Eröffnungsbilanz.
Was sollte eine Vorlage enthalten?
-
Überschrift mit Firma, Rechtsform, Sitz und Datum der Bilanz (z.B. ‚Eröffnungsbilanz zum 15.03.2025‘)
-
Gliederung nach § 266 HGB mit Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten
-
Spalten für Posten und Betrag in Euro
-
Platz für Unterschrift des/der Geschäftsführer(s) gem. § 245 HGB
-
Hinweis auf Anlage (Stammdatenblatt, Liste der Gesellschafter, ggf. Sachgründungsbericht)
Kostenlose Vorlagen im Excel- oder PDF-Format finden Sie auf verschiedenen Plattformen – beispielsweise bei IHKs, Gründerportalen oder im Rahmen von Buchhaltungssoftware. Achten Sie darauf, dass die Vorlage dem aktuellen HGB-Schema entspricht und für Kapitalgesellschaften geeignet ist.
Praxistipp
Eine Vorlage ersetzt keine fachliche Prüfung. Insbesondere bei Sacheinlagen, Gesellschafterdarlehen oder komplexen Gründungskonstellationen sollte die Eröffnungsbilanz durch einen Steuerberater erstellt oder mindestens gegengeprüft werden. Wer den gesamten Gründungsprozess digital und mit transparenten Festpreisen begleiten lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de Steuerberater-Leistungen speziell für GmbH-Gründungen.
„Viele Gründer laden sich eine Excel-Vorlage herunter und füllen sie selbst aus. Das funktioniert bei simplen Bareinlagen meist gut. Sobald aber Sacheinlagen, Darlehen oder Anlagevermögen ins Spiel kommen, sehen wir regelmäßig Bewertungsfehler oder unvollständige Ansätze – mit teils erheblichen steuerlichen Folgen.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Häufige Fehler und Risiken bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz
Die Eröffnungsbilanz ist Grundlage für die gesamte Buchführung – Fehler wirken sich deshalb auf alle Folgebilanzen aus. Zudem können formale oder inhaltliche Mängel zu Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Gesellschafter führen, insbesondere bei der Kapitalaufbringung nach §§ 7, 9 GmbHG.
Typische Fehlerquellen im Überblick
- Unvollständiger Vermögensansatz: Nicht alle Vermögensgegenstände oder Schulden wurden erfasst – z.B. vergessene Verbindlichkeiten aus Gründungskosten (Notar, Handelsregister) oder nicht aktivierte Anschaffungen.
- Falsche Bewertung von Sacheinlagen: Überbewertung führt zur Unterbilanz und kann als verdeckte Sacheinlage (§ 19 Abs. 4 GmbHG) oder Kapitalaufbringungsmangel (§ 9 GmbHG) gewertet werden – mit persönlicher Haftung.
- Fehlende Aktivierung von Gründungskosten: Kosten für Notar, Handelsregister, Beratung können nach § 269 HGB als Aufwand verbucht oder aktiviert werden – die Entscheidung muss jedoch konsistent sein.
- Unterschlagene Verbindlichkeiten: Insbesondere Gesellschafterdarlehen oder noch nicht beglichene Rechnungen (z.B. aus dem Gründungsprozess) müssen vollständig passiviert werden.
- Fehlende Unterschrift: Nach § 245 HGB muss die Eröffnungsbilanz vom gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) unterzeichnet werden – fehlt die Unterschrift, ist die Bilanz formell mangelhaft.
- Nicht fristgerechte Erstellung: Die Eröffnungsbilanz muss unverzüglich nach Eintragung erstellt werden – Verzögerungen können bei späteren Prüfungen (Betriebsprüfung, Registergerichte) problematisch sein.
Haftungsrisiko Kapitalaufbringung
Bei Verstößen gegen die Kapitalaufbringungsvorschriften (§§ 7, 9 GmbHG) haften Geschäftsführer und Gesellschafter persönlich. Eine fehlerhafte Eröffnungsbilanz kann als Indiz für eine Unterbilanz oder verdeckte Sacheinlage dienen und Jahre später zu Rückforderungen durch Gläubiger oder Insolvenzverwalter führen.
Eröffnungsbilanz durch Steuerberater erstellen lassen: Vorteile und Ablauf
Auch wenn einfache Eröffnungsbilanzen mit Vorlagen erstellt werden können, empfiehlt sich insbesondere bei GmbHs die Beauftragung eines Steuerberaters. Dieser prüft nicht nur die formale Richtigkeit, sondern auch die steuerliche Optimierung (z.B. Aktivierung vs. Aufwandsverrechnung von Gründungskosten) und die Einhaltung der gesellschaftsrechtlichen Vorgaben.
Leistungen des Steuerberaters bei der Eröffnungsbilanz
- Vollständige Erfassung: Sichtung aller Belege (Bankkonten, Verträge, Einlagennachweise) und Erfassung aller Aktiva und Passiva
- Rechtssichere Bewertung: Anwendung der HGB-Bewertungsvorschriften, insbesondere bei Sacheinlagen, Darlehen oder Anlagevermögen
- Prüfung der Kapitalaufbringung: Kontrolle, ob die Stammeinlagen ordnungsgemäß geleistet wurden und die Anforderungen des § 7 GmbHG erfüllt sind
- Steuerliche Optimierung: Beratung zu aktivierungsfähigen Gründungskosten, Abschreibungsoptionen und steuerlicher Organschaft
- Formale Erstellung: Gliederung nach § 266 HGB, Unterschriftsreife Aufbereitung, digitale Archivierung
Der Ablauf bei OnlineBilanz ist transparent und digital: Nach Mandatierung laden Sie alle relevanten Unterlagen (Gesellschaftsvertrag, Kontoauszüge, Kaufverträge, Sachgründungsbericht) über eine sichere Plattform hoch. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter die Zusammenarbeit mit unseren zugelassenen Steuerberatern, die die Eröffnungsbilanz fachlich prüfen, erstellen und rechtsverbindlich unterzeichnen.
ab 490 €
Festpreis Eröffnungsbilanz GmbH
48h
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
100%
Steuerberater-Qualität
„Die Eröffnungsbilanz ist kein Projekt, bei dem man sparen sollte. Sie ist die Basis für die gesamte Bilanzierungspraxis der GmbH und hat direkte Auswirkungen auf Haftung, Steuerlast und Gesellschafterbeziehungen. Unsere Steuerberater erstellen sie rechtssicher – und Mandanten wissen von Anfang an, was es kostet.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Digitale Tools und Software für die Eröffnungsbilanz
Moderne Buchhaltungssoftware unterstützt die Erstellung der Eröffnungsbilanz durch automatisierte Kontenpläne, Gliederungsvorlagen nach § 266 HGB und direkte DATEV-Schnittstellen. Auch reine Bilanzierungstools oder Excel-basierte Lösungen können für einfache Fälle ausreichen – entscheidend ist die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
Softwarelösungen im Vergleich
Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexware, sevDesk)
- ✓ Automatisierte Kontenrahmen (SKR 03/04)
- ✓ Direkte Übergabe an Steuerberater
- ✓ Geeignet für laufende Buchführung
- ✗ Erfordert Einarbeitung
- ✗ Keine Rechtssicherheit ohne Fachprüfung
Excel-Vorlagen
- ✓ Kostenlos verfügbar
- ✓ Keine Einarbeitung nötig
- ✓ Flexibel anpassbar
- ✗ Fehleranfällig bei komplexen Fällen
- ✗ Keine Prüfmechanismen
- ✗ Nicht GoBD-zertifiziert
Steuerberater-Plattformen (OnlineBilanz)
- ✓ Rechtssichere Erstellung durch StB
- ✓ Transparente Festpreise
- ✓ Digitale Abwicklung ohne Terminsuche
- ✓ Haftung durch zugelassenen Steuerberater
- ✗ Kosten höher als reine DIY-Lösung
Für GmbH-Gründungen mit Sacheinlagen, Anlagevermögen oder Gesellschafterdarlehen ist eine reine Software-Lösung ohne steuerliche Begleitung riskant. Hier sollte zumindest eine Abschlussprüfung durch einen Steuerberater erfolgen – oder die Erstellung direkt an diesen delegiert werden.
Checkliste: Eröffnungsbilanz bei GmbH-Gründung Schritt für Schritt
Die folgende Checkliste führt Geschäftsführer und Gründungsteams durch den Prozess der Eröffnungsbilanz-Erstellung – von der Vorbereitung bis zur Archivierung. Sie orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und der Praxis bei OnlineBilanz.
Phase 1: Vorbereitung und Datensammlung
-
Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug bereithalten
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Nachweise über Einzahlung der Stammeinlagen (Kontoauszüge, Einzahlungsbelege)
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Bei Sacheinlagen: Sachgründungsbericht, Bewertungsgutachten, Kaufverträge
-
Liste aller Vermögensgegenstände (Anlagevermögen, Bankguthaben, Forderungen)
-
Übersicht über Verbindlichkeiten (Gesellschafterdarlehen, Lieferantenrechnungen, Gründungskosten)
-
Belege für Gründungskosten (Notar, Handelsregister, Beratung)
Phase 2: Erstellung der Eröffnungsbilanz
-
Gliederung nach § 266 HGB aufbauen (Aktiva: Anlagevermögen, Umlaufvermögen / Passiva: Eigenkapital, Verbindlichkeiten)
-
Vermögensgegenstände zu Anschaffungskosten ansetzen (§ 253 HGB)
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Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro auf Passivseite ausweisen (§ 5 GmbHG)
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Noch nicht eingezahlte Einlagen als Forderung gegen Gesellschafter aktivieren
-
Verbindlichkeiten zum Erfüllungsbetrag passivieren (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB)
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Bilanzsumme Aktiva und Passiva auf Übereinstimmung prüfen
Phase 3: Formale Finalisierung und Archivierung
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Bilanz mit Datum der Eröffnung (i.d.R. Tag der Handelsregistereintragung) versehen
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Unterschrift des/der Geschäftsführer(s) einholen (§ 245 HGB)
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Eröffnungsbilanz zusammen mit Belegen und Anlagen archivieren (Aufbewahrungspflicht 10 Jahre, § 257 HGB)
-
Kopie an Steuerberater für Einrichtung der Buchführung übergeben
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Bei komplexen Fällen: Prüfung durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
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Eröffnungsbilanz als Grundlage für die laufende Buchführung und den ersten Jahresabschluss nutzen
Praxishinweis
Die Eröffnungsbilanz ist die Basis für den ersten Jahresabschluss. Fehler oder Unvollständigkeiten führen zu Folgefehlern in allen Abschlüssen und können bei Betriebsprüfungen zu erheblichen Nachforderungen führen. Wer rechtssicher starten möchte, sollte die Eröffnungsbilanz durch einen Steuerberater erstellen oder zumindest prüfen lassen.
Häufig gestellte Fragen
Muss die Eröffnungsbilanz beim Unternehmensregister offengelegt werden?
Nein. Die Eröffnungsbilanz ist zwar handelsrechtlich zu erstellen und zu archivieren, unterliegt aber nicht der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Offenzulegen sind nur Jahresabschlüsse (Schlussbilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht). Die Eröffnungsbilanz verbleibt im Unternehmen und wird nur bei Betriebsprüfungen oder auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt.
Kann ich die Eröffnungsbilanz nachträglich korrigieren?
Ja, Fehler in der Eröffnungsbilanz können und müssen korrigiert werden. Die Korrektur erfolgt in der Regel durch Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte im laufenden Geschäftsjahr (Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 EStG). Bei wesentlichen Fehlern ist eine Berichtigung rückwirkend erforderlich. Wichtig: Korrekturen sollten dokumentiert und mit dem Steuerberater abgestimmt werden, da sie Auswirkungen auf Gewinn und Steuerlast haben.
Welche Unterlagen benötige ich für die Erstellung der Eröffnungsbilanz?
Für die Eröffnungsbilanz benötigen Sie: Gründungsurkunde bzw. Gesellschaftsvertrag, Nachweis über Stammkapitaleinzahlung, Inventurliste aller Vermögensgegenstände (Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen, Bankguthaben), Aufstellung aller Verbindlichkeiten (Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten), Kaufverträge und Rechnungen für eingebrachte Wirtschaftsgüter sowie ggf. Bewertungsgutachten bei Sacheinlagen.
Was ist der Unterschied zwischen Eröffnungsbilanz und Gründungsbilanz?
Beide Begriffe werden häufig synonym verwendet. Präzise ist die Gründungsbilanz die Eröffnungsbilanz im Moment der Unternehmensgründung. Eine Eröffnungsbilanz kann aber auch bei Rechtsformwechsel, Übernahme oder Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Buchführungspflicht erstellt werden. Im GmbH-Kontext ist Gründungsbilanz der gebräuchliche Begriff für die erste Bilanz bei Eintragung ins Handelsregister.
Wie lange muss die Eröffnungsbilanz aufbewahrt werden?
Die Eröffnungsbilanz unterliegt den allgemeinen Aufbewahrungsfristen nach § 257 HGB und § 147 AO. Sie muss zehn Jahre aufbewahrt werden, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem sie erstellt wurde. Bei einer Gründung am 15.03.2025 endet die Aufbewahrungsfrist somit am 31.12.2035. Die Aufbewahrung kann elektronisch erfolgen, muss aber jederzeit lesbar und maschinell auswertbar sein.
Darf ich als Nicht-Buchhalter die Eröffnungsbilanz selbst erstellen?
Ja, rechtlich dürfen Sie als Geschäftsführer die Eröffnungsbilanz selbst erstellen – sie muss nicht von einem Steuerberater unterschrieben werden. Allerdings haften Sie für Fehler, insbesondere bei Bewertung und Vollständigkeit. Bei GmbH-Gründung empfiehlt sich mindestens eine abschließende Prüfung durch einen Steuerberater, um Risiken wie falsche Kapitalausweisung, fehlerhafte Bewertung oder steuerliche Nachteile zu vermeiden. OnlineBilanz.de bietet Steuerberater-geprüfte Eröffnungsbilanzen digital und zu Festpreisen an.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


