Jahresabschluss Mannheim: digital
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
GmbH-Geschäftsführer in Mannheim können den Jahresabschluss digital erstellen: mit einem KI-gestützten Entwurf selbst feststellen und über die Plattform übermitteln lassen – oder gegen Aufpreis mit Prüfung und Unterschrift durch einen kooperierenden Steuerberater. OnlineBilanz bietet beides zum Festpreis ab 499,95 € netto.
Kurzantwort
GmbHs in Mannheim können ihren Jahresabschluss digital erstellen: im Basismodell selbst – mit KI-gestütztem Entwurf, eigener Prüfung, Unterzeichnung durch die Geschäftsführung (§ 245 HGB), Feststellung durch die Gesellschafter (§ 42a GmbHG) und technischer Übermittlung über die Plattform (§ 87d AO) – oder auf Wunsch gegen Aufpreis mit Prüfung, Freigabe und Unterschrift durch einen kooperierenden Steuerberater. Eine Steuerberaterpflicht besteht nicht. Zum zuständigen Finanzamt in Mannheim finden Sie eine eigene Übersicht.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist digitale Steuerberatung und wie funktioniert sie?
- Welche Vorteile bietet der digitale Jahresabschluss?
- Wie läuft der digitale Jahresabschluss ab?
- Welche Anforderungen gelten je nach Größenklasse?
- Wie funktioniert die Offenlegung 2026?
- Wie sicher sind meine Daten?
- Was kostet der Jahresabschluss?
- Wie wechsle ich von meiner bisherigen Kanzlei?
- Buchhaltungssoftware, Jahresabschluss-Software oder Steuerberater?
Was ist digitale Steuerberatung und wie funktioniert sie?
Digitale Steuerberatung bezeichnet steuerliche Leistungen über Plattform, E-Mail und Video statt Präsenzterminen. Steuerberatende Leistungen für Dritte dürfen nur die nach § 3 StBerG befugten Personen erbringen, insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Daneben gibt es Software, mit der eine GmbH ihren eigenen Jahresabschluss selbst erstellt; das ist zulässig.
Kernmerkmale
- Digitale Datenübermittlung: Buchhaltungsexport, Kontoauszüge und Verträge per verschlüsseltem Upload.
- Ortsunabhängig: Keine Bürozeiten, keine Anfahrt.
- Festpreis: Ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) im Basismodell.
- Wahlfreiheit: Selbstfeststellung oder Prüfung und Unterschrift durch einen kooperierenden Steuerberater mit Berufshaftpflicht gegen Aufpreis.
Praxis-Tipp für Mannheimer GmbHs
Die Metropolregion Rhein-Neckar ist von Mittelstand, Handel und IT-Dienstleistern geprägt. Viele dieser GmbHs buchen bereits digital, etwa in DATEV – der Export lässt sich direkt für den Jahresabschluss übernehmen.
Gerade für Kleinst- und kleine GmbHs ist der digitale Jahresabschluss eine wirtschaftliche Alternative zur Kanzlei vor Ort.
Welche Vorteile bietet der digitale Jahresabschluss?
Die Geschäftsführung muss Aufstellung, Feststellung und Offenlegung fristgerecht sicherstellen. Versäumnisse bei der Offenlegung führen zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Strukturierte digitale Abläufe helfen, diese Risiken zu vermeiden.
Klassische Kanzlei
- Terminvereinbarung, oft mit Vorlauf
- Belege per Post oder persönlich
- Rückfragen per Telefon
- Abrechnung nach StBVV oder Pauschale
- Oft inkl. laufender Betreuung
OnlineBilanz
- Upload rund um die Uhr
- Rückfragen per E-Mail oder Video
- KI-gestützter Entwurf aus Ihrem Export
- Festpreis ab 499,95 € netto
- Steuerberater-Prüfung optional
Viele Geschäftsführer pendeln zwischen Kundenterminen, Standorten und Home-Office. Der digitale Ablauf passt sich an: Unterlagen abends hochladen, Rückfragen per E-Mail klären, Preis vorab kennen.
Kostentransparenz
Sie kennen den Preis vor Beauftragung. Steuererklärungen wie die Körperschaftsteuererklärung sind nicht enthalten und werden selbst oder von einer Kanzlei erstellt.
-
Festpreis vor Beauftragung einholen
-
Leistungsumfang klären (Entwurf, Übermittlung, Vorlage Feststellungsbeschluss)
-
Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung notieren
-
Zugang zum Upload-Portal prüfen
-
Bei Steuerberater-Prüfung: Steuerberater namentlich benennen lassen
Wie läuft der digitale Jahresabschluss ab?
- Upload: Buchhaltungsexport (DATEV-Format mit SKR 03/04 oder CSV), Kontoauszüge und Verträge über das verschlüsselte Portal.
- Plausibilitätsprüfung: Die Software prüft Vollständigkeit und Plausibilität; fehlende Unterlagen werden angefordert.
- KI-gestützter Entwurf: Bilanz, GuV, Anhang und E-Bilanz-Datensatz nach § 5b EStG.
- Prüfung: Im Basismodell prüfen und entscheiden Sie selbst; im Zusatzmodell prüft und korrigiert der beauftragte Steuerberater.
- Unterzeichnung und Feststellung: Die Geschäftsführung unterzeichnet (§ 245 HGB), bei gebuchter Prüfung auch der Steuerberater; die Gesellschafter stellen fest (§ 42a GmbHG).
- Übermittlung und Offenlegung: Die E-Bilanz wird technisch übermittelt (§ 87d AO); die Offenlegung erfolgt beim Unternehmensregister (§ 325 HGB).
Fristen 2026
Für Bilanzstichtag 31.12.2025: Aufstellung bis 31.03.2026 (kleine GmbH 30.06.2026), Feststellung bis 31.08.2026 (kleine GmbH einschließlich Kleinst 30.11.2026), Offenlegung bis 31.12.2026. Bei verspäteter Offenlegung folgt ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.
Welche Anforderungen gelten je nach Größenklasse?
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|
| Kleinst (§ 267a) | ≤ 450.000 € | ≤ 900.000 € | ≤ 10 |
| Klein (§ 267 Abs. 1) | ≤ 7,5 Mio. € | ≤ 15 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) | ≤ 25 Mio. € | ≤ 50 Mio. € | ≤ 250 |
| Groß (§ 267 Abs. 3) | > 25 Mio. € | > 50 Mio. € | > 250 |
Maßgeblich sind zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen. Die meisten GmbHs in Mannheim sind klein oder Kleinstkapitalgesellschaften.
Kleinst- und kleine GmbHs
- Kein Lagebericht (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).
- Verkürzte Bilanz und GuV bei der Aufstellung (§ 266 Abs. 1 Satz 3, § 276 HGB).
- Offenlegung: Kleine GmbHs legen nur Bilanz und Anhang offen, die GuV nicht (§ 326 Abs. 1 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften können auf den Anhang verzichten, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz stehen (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB), und die Bilanz hinterlegen (§ 326 Abs. 2 HGB).
- Keine gesetzliche Abschlussprüfung.
- Feststellung binnen 11 Monaten.
Mittelgroße und große GmbHs
- Lagebericht nach § 289 HGB.
- Abschlussprüfung durch einen Abschlussprüfer (§ 316 Abs. 1 HGB) – nicht Teil des OnlineBilanz-Angebots.
- Erweiterte Offenlegung inkl. Lagebericht und Bestätigungsvermerk (Erleichterungen für mittelgroße nach § 327 HGB).
- Feststellung binnen 8 Monaten.
Wie funktioniert die Offenlegung 2026?
Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026 (§ 325 HGB).
Ablauf
- Registrierung: Einmalige Registrierung als Einreicher beim Portal des Unternehmensregisters.
- Upload: Hochladen der offenzulegenden Unterlagen in einem der vom Portal akzeptierten Formate.
- Formalprüfung und Veröffentlichung: Nach Prüfung wird der Abschluss im Unternehmensregister zugänglich gemacht.
- Nachweis: Bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.
Ordnungsgeld bei Versäumnis
Das Bundesamt für Justiz leitet von Amts wegen ein Verfahren ein: Androhung des Ordnungsgelds mit sechswöchiger Nachfrist (§ 335 HGB). Wird innerhalb der Nachfrist offengelegt, wird kein Ordnungsgeld festgesetzt; andernfalls in der Regel 2.500 bis 25.000 Euro. Das Verfahren kann wiederholt werden, bis offengelegt ist.
12
Monate Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)
6 Wochen
Nachfrist nach Androhung (§ 335 HGB)
01.08.2022
DiRUG: Offenlegung beim Unternehmensregister
Wie sicher sind meine Daten?
Jahresabschlüsse enthalten sensible Informationen. Es gelten DSGVO und BDSG; Steuerberater unterliegen zusätzlich der Verschwiegenheitspflicht nach § 57 Abs. 1 StBerG.
Technische Maßnahmen
- Verschlüsselung: TLS bei der Übertragung, verschlüsselte Speicherung.
- Rechenzentren: In Deutschland bzw. der EU, zum Beispiel ISO-27001-zertifiziert.
- Zwei-Faktor-Authentifizierung für das Portal.
- Backups: Regelmäßig und redundant.
- Zugriffsprotokollierung.
Rechtliche Einordnung
- Plattform: Für Software und Hosting wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
- Steuerberater: Verarbeitet Mandantendaten weisungsfrei (§ 11 Abs. 2 StBerG) und ist Verantwortlicher, nicht Auftragsverarbeiter.
- Aufbewahrung: Bücher und Jahresabschlüsse 10 Jahre, Buchungsbelege 8 Jahre (§ 147 AO, § 257 HGB).
OnlineBilanz: Datenschutz
Informationen zu eingesetzten Dienstleistern, Verarbeitungsorten und Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Die Verschwiegenheitspflichten eines beauftragten Steuerberaters sind von den Datenschutzpflichten des Plattformbetreibers zu unterscheiden.
Was kostet der Jahresabschluss?
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses durch einen Steuerberater gilt § 35 StBVV: ein Gebührenrahmen von 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B. Gegenstandswert ist das Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und Jahresleistung. Soweit nach Zeit abgerechnet wird, beträgt die Zeitgebühr nach § 13 StBVV 30 bis 75 Euro je angefangene halbe Stunde; Pauschalvergütungen sind nach § 14 StBVV zulässig.
| Modell | Preis | Leistung |
|---|---|---|
| OnlineBilanz Selbstfeststellung | Ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) | KI-Entwurf, E-Bilanz-Übermittlung, Vorlage Feststellungsbeschluss |
| Mit Steuerberater-Prüfung | Gegen Aufpreis | Zusätzlich Prüfung, Freigabe und Unterschrift |
| Kanzlei nach StBVV | § 35 StBVV, Zeit- oder Pauschalvergütung | Erstellung durch Steuerberater |
Nicht enthalten sind laufende Buchführung, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung, steuerliche Beratung und die gesetzliche Abschlussprüfung. Die Erklärungen 2025 sind bei eigener Abgabe bis 31.07.2026, mit Steuerberater bis 01.03.2027 abzugeben.
Vergleichen Sie Angebote nicht nur nach Preis, sondern auch nach Leistungsumfang und Verantwortlichkeiten.
Wie wechsle ich von meiner bisherigen Kanzlei?
- Vertrag prüfen: Beachten Sie die vereinbarten Kündigungsregelungen.
- OnlineBilanz beauftragen: Festpreis, Modellwahl, Upload-Zugang.
- Kündigung und Herausgabe: Kündigen Sie schriftlich und verlangen Sie die Herausgabe Ihrer Unterlagen (§ 66 StBerG). Ein Zurückbehaltungsrecht kommt nur wegen offener Honorare in Betracht.
- Datenübernahme: Laden Sie Buchhaltungsexport und Vorjahresabschluss hoch.
- Neu zuordnen: Laufende Buchhaltung, Lohn und Steuererklärungen übernehmen Sie selbst oder eine Kanzlei; erteilen Sie dieser die nötigen Vollmachten.
Laufende Fristen
Wechseln Sie möglichst nicht kurz vor Abgabefristen. Ideal ist ein Wechsel nach Abschluss laufender Erklärungen.
Unterlagen für den Wechsel
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Buchhaltungsdaten (Export aus der bisherigen Kanzlei)
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Jahresabschlüsse der letzten Jahre
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Steuerbescheide (KSt, GewSt, USt)
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Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug
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Bestehende Vollmachten
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Offene Verfahren oder Betriebsprüfungen
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Zuständigkeiten für Finanzbuchhaltung und Lohn
Buchhaltungssoftware, Jahresabschluss-Software oder Steuerberater?
Viele Geschäftsführer fragen: Reicht Software, oder brauche ich einen Steuerberater? Rechtlich ist ein Steuerberater für den Jahresabschluss nicht vorgeschrieben – die GmbH darf ihn selbst erstellen. Entscheidend ist, wer prüft und verantwortet.
Buchhaltungssoftware
- Belegerfassung und Kontierung
- Bankimport und Abgleich offener Posten
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Laufende Auswertungen
- Export, etwa im DATEV-Format
Jahresabschluss-Software (OnlineBilanz)
- KI-gestützter Entwurf von Bilanz, GuV und Anhang nach HGB
- E-Bilanz-Datensatz und technische Übermittlung (§ 87d AO)
- Vorlage für den Feststellungsbeschluss
- Selbstfeststellung durch Geschäftsführung und Gesellschafter
Steuerberater
- Prüfung, Freigabe und Unterschrift des Abschlusses – bei OnlineBilanz optional gegen Aufpreis
- Steuererklärungen und steuerliche Beratung
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt
- Berufshaftpflicht für die eigene Leistung (§ 67 StBerG)
Selbstfeststellung
- Ab 499,95 € netto
- Eigene Verantwortung
- Schnell und planbar
Mit Steuerberater-Prüfung
- Gegen Aufpreis
- Fachliche Absicherung
- Unterschrift des Steuerberaters
Kanzlei-Vollmandat
- Laufende Betreuung
- Inkl. Steuererklärungen
- Abrechnung nach StBVV
Welche Variante passt, hängt von Größe, Komplexität und Ihrem Bedarf an fachlicher Absicherung ab.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich als GmbH in Mannheim zwingend einen Steuerberater?
Nein. Eine Steuerberaterpflicht für den Jahresabschluss besteht nicht – weder vor Ort noch anderswo. Die Geschäftsführung stellt ihn auf und unterzeichnet (§ 245 HGB), die Gesellschafter stellen ihn fest (§ 42a GmbHG). Bei OnlineBilanz unterstützt ein KI-gestützter Entwurf; gegen Aufpreis prüft und unterzeichnet ein kooperierender Steuerberater.
Sind die Kosten steuerlich abziehbar?
Ja. Kosten für Software, Jahresabschluss und Steuerberatung sind Betriebsausgaben der GmbH und mindern den Gewinn für Körperschaft- und Gewerbesteuer; die Umsatzsteuer ist bei Vorsteuerabzugsberechtigung als Vorsteuer abziehbar.
Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?
Das Bundesamt für Justiz droht nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld an und setzt eine sechswöchige Nachfrist. Wird innerhalb dieser Frist offengelegt, wird kein Ordnungsgeld festgesetzt; es fallen aber Verfahrenskosten an. Andernfalls wird es in der Regel in Höhe von 2.500 bis 25.000 Euro festgesetzt.
Welche Unterlagen muss ich bereitstellen?
Den Buchhaltungsexport (zum Beispiel im DATEV-Format oder als CSV-Datei), Kontoauszüge aller Geschäftskonten, Lohnjournale, Kassenbücher, wesentliche Verträge (Darlehen, Leasing), Inventurlisten und das Anlagenverzeichnis. Checklisten im Portal helfen bei der Vollständigkeit.
Kann ich während des Geschäftsjahres wechseln?
Ja. Für den Jahresabschluss genügt der Buchhaltungsexport zum Stichtag. Laufende Buchhaltung und Steuererklärungen ordnen Sie neu zu – selbst oder bei einer Kanzlei – und stimmen die Übergabe mit der bisherigen Kanzlei ab.
Für welche Rechtsformen ist OnlineBilanz geeignet?
OnlineBilanz richtet sich an Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, Holding und GmbH & Co. KG. Einzelunternehmen und Freiberufler mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind nicht die Zielgruppe.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen nur die nach dem Steuerberatungsgesetz dazu befugten Personen und Gesellschaften, insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Stellen Sie den Abschluss selbst fest, stellen wir Software sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Beauftragen Sie Prüfung und Freigabe, erbringt ein namentlich benannter Steuerberater sämtliche Vorbehaltsaufgaben in eigener beruflicher Verantwortung. Gesetzliche Grundlagen: § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: April 2027.









Fabian Klement
Jakob Röß
Dr. Jeannine Dinnebier
