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OnlineBilanzBlogBWA erstellen DATEV

BWA erstellen DATEV 2026: Anleitung & Praxis-Tipps

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) aus DATEV ist ein unverzichtbares Controlling-Instrument für Unternehmer, Geschäftsführer und Steuerberater. Sie zeigt monatlich die wirtschaftliche Entwicklung und bildet die Grundlage für fundierte Entscheidungen, Bankgespräche und Kreditanträge. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie eine BWA mit DATEV erstellen, richtig lesen und optimal nutzen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) ist ein monatliches Controlling-Instrument, das aus der laufenden Finanzbuchhaltung generiert wird. In DATEV erstellen Sie eine BWA über das Menü „Auswertungen“ nach vorheriger Buchführung und Kontenpflege. Die Standard-BWA nach DATEV-Schema 01 zeigt Umsatz, Kosten, Rohertrag und vorläufiges Ergebnis – und ist damit wesentlich aktueller als der Jahresabschluss.

Was ist eine BWA und wozu dient sie?

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist ein unterjähriges Instrument zur kurzfristigen Erfolgsrechnung und Liquiditätssteuerung. Anders als der Jahresabschluss nach § 242 HGB, der einmal jährlich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dokumentiert, liefert die BWA monatlich oder quartalsweise aktuelle Zahlen aus der laufenden Finanzbuchhaltung. Sie ist damit das wichtigste Frühwarnsystem für GmbH-Geschäftsführer, um Umsatzentwicklung, Kostenstrukturen und Liquidität zeitnah zu überwachen.

Rechtlich ist die BWA für die meisten Unternehmen nicht verpflichtend — sie ist kein Teil der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Dennoch verlangen Banken sie regelmäßig im Rahmen von Kreditverträgen (Covenant-Klauseln), und Geschäftsführer benötigen sie zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten nach § 43 GmbHG. Eine regelmäßige BWA-Erstellung gehört daher zum Standard des unternehmerischen Controllings.

Typische Einsatzgebiete der BWA

  • Unterjähriges Controlling: Monatliche Überwachung von Umsatz, Kosten, Rohgewinn und betrieblichem Ergebnis.
  • Liquiditätsplanung: Früherkennung von Zahlungsengpässen und Steuerung der Zahlungsströme.
  • Bankengespräche: Nachweis der wirtschaftlichen Lage bei Kreditanträgen oder Prolongationen.
  • Gesellschafterinformation: Transparente Berichterstattung an Gesellschafter und Beiräte.
  • Steuerliche Vorauszahlungen: Grundlage für die Kalkulation von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen.

Praxishinweis

Die BWA ist kein Ersatz für den Jahresabschluss. Sie basiert auf vorläufigen Buchungen, enthält oft keine Abgrenzungen oder Rückstellungen und ist nicht geprüft. Für die verbindliche Feststellung des Jahresergebnisses ist nach § 242 HGB der Jahresabschluss — idealerweise erstellt durch einen Steuerberater — maßgeblich.

BWA erstellen mit DATEV: Schritt-für-Schritt-Anleitung

DATEV ist die meistgenutzte Buchhaltungssoftware in deutschen Steuerkanzleien und Unternehmen. Die Erstellung einer BWA in DATEV erfolgt vollautomatisch auf Basis der erfassten Finanzbuchführung. Entscheidend ist, dass die laufende Buchführung ordnungsgemäß nach § 239 HGB geführt wird — nur dann liefert die BWA verlässliche Steuerungsinformationen.

Voraussetzungen für eine aussagekräftige BWA

  • Aktuelle Buchführung: Alle Belege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankauszüge, Kasse) müssen zeitnah — idealerweise monatlich — erfasst sein.
  • Korrekte Kontierung: Die Buchungen müssen auf die richtigen Konten des DATEV-Kontenrahmens (SKR 03 oder SKR 04) erfolgen.
  • Vollständige Stammdaten: Debitoren, Kreditoren, Kostenstellen und Kostenträger müssen gepflegt sein.
  • Prüfung der Salden: Offene Posten, Bankkonten und Kassenbestände sollten regelmäßig abgestimmt werden.

Ablauf der BWA-Erstellung in DATEV

  1. DATEV Kanzlei-Rechnungswesen oder Unternehmen online öffnen: Zugang zur Finanzbuchhaltung herstellen.
  2. Buchführung abschließen: Den gewünschten Monat in der laufenden Buchführung abschließen (Menü: Auswertungen → Monatsabschluss).
  3. BWA abrufen: Im Menü Auswertungen die gewünschte BWA-Form auswählen (z. B. BWA 01, BWA 51, Bewegungsbilanz).
  4. Zeitraum definieren: Einzelmonat, kumuliert seit Jahresbeginn oder Vergleichszeitraum (Vorjahr) einstellen.
  5. Ausgabeformat wählen: PDF, Excel oder direkt im DATEV-Portal anzeigen lassen.
  6. BWA prüfen: Plausibilität der Zahlen kontrollieren, insbesondere außergewöhnliche Positionen oder Sprungwerte.

„Viele Mandanten erhalten die BWA monatlich automatisch aus der Kanzlei — ohne selbst buchen zu müssen. Entscheidend ist aber, dass Belege zeitnah übermittelt werden. Wer digitale Belegfreigabe nutzt, hat seine BWA oft schon am 10. des Folgemonats vorliegen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche BWA-Formen gibt es in DATEV?

DATEV bietet verschiedene standardisierte BWA-Formulare, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Die Wahl der richtigen BWA hängt von Branche, Unternehmensgröße und Informationsbedarf ab. Am häufigsten werden die BWA 01 (kurzfristige Erfolgsrechnung) und die BWA 51 (Kapitalflussrechnung) eingesetzt.

Die wichtigsten BWA-Formen im Überblick

BWA-Form Schwerpunkt Typische Nutzer
BWA 01 Kurzfristige Erfolgsrechnung (Umsatz, Kosten, Betriebsergebnis) Standard für GmbH, Handels- und Dienstleistungsunternehmen
BWA 02 Gesamtkostenverfahren nach HGB-Gliederung Industrieunternehmen, größere GmbH
BWA 04 Auswertung nach Kostenstellen Unternehmen mit differenziertem Controlling
BWA 20 Liquiditätsbericht (Ein- und Auszahlungen) Unternehmen mit Liquiditätsengpässen
BWA 51 Bewegungsbilanz (Kapitalflussrechnung) Finanzierungscontrolling, Bankenberichterstattung
BWA 231 Branchen-BWA für Gastronomie Restaurants, Hotels, Catering

Die BWA 01 gliedert die Erfolgsrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten: Umsatzerlöse, Wareneinsatz, Rohgewinn, Personalkosten, sonstige Kosten, neutrales Ergebnis und vorläufiges Ergebnis. Sie ist die meistverwendete Form und eignet sich für fast alle Branchen.

Tipp für Geschäftsführer

Nutzen Sie parallel zur BWA 01 auch die Summen- und Saldenliste (SuSa) sowie die Offene-Posten-Liste (OPOS). Diese Auswertungen geben Aufschluss über Forderungen, Verbindlichkeiten und Liquiditätsrisiken und ergänzen die BWA ideal.

BWA richtig lesen und interpretieren

Eine BWA ist nur dann steuerungsrelevant, wenn die Kennzahlen richtig interpretiert werden. Viele Geschäftsführer erhalten monatlich ihre BWA, nutzen sie aber nicht aktiv. Dabei liefert die BWA wertvolle Hinweise auf Ertrags- und Liquiditätsentwicklung — vorausgesetzt, man weiß, worauf es ankommt.

Die wichtigsten Kennzahlen in der BWA

Umsatzerlöse

Vergleich zum Vormonat und Vorjahr zeigt Wachstums- oder Rückgangstrends. Saisonale Schwankungen sollten eingerechnet werden.

Rohgewinn / Rohertrag

Umsatz abzüglich Wareneinsatz. Eine sinkende Rohgewinnmarge deutet auf Preis- oder Einkaufsprobleme hin.

Typische Fehlerquellen und Stolpersteine

  • Fehlende Abgrenzungen: Einmalige Zahlungen (z. B. Versicherungsprämien) verzerren das Monatsergebnis, wenn sie nicht abgegrenzt werden.
  • Nicht gebuchte Rückstellungen: Urlaubsrückstellungen, Tantiemen oder Steuerrückstellungen fehlen in der BWA meist — das Ergebnis erscheint besser als es ist.
  • Privatentnahmen: Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften sind Privatentnahmen oft als Kosten gebucht, die das Ergebnis verzerren.
  • Umsatzsteuerzahlungen: Hohe USt-Zahlungen belasten die Liquidität, erscheinen aber nicht im Betriebsergebnis.

„Die BWA ist eine Momentaufnahme der Buchführung, keine geprüfte Bilanz. Rückstellungen, Abschreibungen oder Bewertungskorrekturen erfolgen oft erst im Jahresabschluss. Wer die BWA ernst nimmt, sollte regelmäßig mit dem Steuerberater über die Zahlen sprechen — nicht nur einmal im Jahr.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

BWA für Bankgespräche und Kreditanträge

Banken und Sparkassen verlangen im Rahmen von Kreditvergaben regelmäßig aktuelle BWAs — meist für die letzten drei bis sechs Monate. Die BWA dient der Bank als Frühindikator für die wirtschaftliche Entwicklung und als Grundlage für das Rating nach Basel III. Eine plausible, zeitnahe und vollständige BWA verbessert die Kreditkonditionen erheblich.

Was Banken in der BWA prüfen

  • Kontinuität der Umsatzentwicklung (keine plötzlichen Einbrüche)
  • Positive operative Ergebnisse (vorläufiges Ergebnis sollte positiv sein)
  • Verhältnis Eigenkapital zu Fremdkapital (Eigenkapitalquote)
  • Plausibilität der Kostenstruktur (keine ungewöhnlichen Ausreißer)
  • Aktualität der BWA (nicht älter als zwei Monate)
  • Vollständigkeit (SuSa, OPOS und Anlagenspiegel sollten beiliegen)

Kreditinstitute erwarten üblicherweise die BWA 01 sowie die Summen- und Saldenliste. Bei größeren Finanzierungen kommen häufig noch die Bewegungsbilanz (BWA 51) und eine Liquiditätsvorschau hinzu. Wer diese Unterlagen professionell aufbereitet und kommentiert vorlegt, signalisiert kaufmännische Kompetenz und erhöht die Chancen auf günstigere Konditionen.

Achtung bei negativen Ergebnissen

Eine BWA mit mehreren Verlustmonaten löst bei Banken Nachfragen aus. Bereiten Sie sich auf Erläuterungen vor: Saisonale Schwankungen, Investitionen, Sondereffekte. Kommentieren Sie die Zahlen schriftlich oder lassen Sie diese durch Ihren Steuerberater professionell aufbereiten.

Wer keine eigene Buchhaltung führt oder unsicher ist, ob die BWA banktauglich ist, kann die Erstellung und Plausibilisierung durch einen Steuerberater vornehmen lassen. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen — von der laufenden Buchführung bis zur bankfertigen BWA.

Unterschied zwischen BWA und Jahresabschluss

BWA und Jahresabschluss verfolgen unterschiedliche Ziele und unterliegen verschiedenen rechtlichen Anforderungen. Während die BWA ein internes Controlling-Instrument ist, ist der Jahresabschluss nach § 242 HGB eine gesetzliche Pflicht für Kaufleute und Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss ist abschlusspflichtig, muss festgestellt werden (§ 42a GmbHG) und ist bei der GmbH offenlegungspflichtig (§ 325 HGB).

Die wesentlichen Unterschiede im Überblick

Kriterium BWA Jahresabschluss
Rechtsgrundlage Keine (freiwillig) § 242 HGB (Pflicht)
Erstellungsrhythmus Monatlich oder quartalsweise Jährlich
Buchungsstand Vorläufig, laufende Buchführung Abgeschlossen, mit Inventur und Abgrenzungen
Rückstellungen Meist nicht enthalten Pflicht nach § 249 HGB
Abschreibungen Oft pauschal oder fehlend Planmäßig nach § 253 HGB
Prüfung Keine Ggf. Pflichtprüfung nach § 316 HGB
Offenlegung Nein Ja, beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)
Rechtsverbindlichkeit Interne Steuerung Rechtsverbindlich, Grundlage für Steuererklärung

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Abs. 3 HGB). Bei Kapitalgesellschaften kommt der Anhang hinzu (§ 264 Abs. 1 HGB), bei mittelgroßen und großen GmbHs zusätzlich der Lagebericht (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Der Jahresabschluss muss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG festgestellt und innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB offengelegt werden — Stand 2026 ausschließlich beim Unternehmensregister.

Praxishinweis

Die BWA ist kein Ersatz für den Jahresabschluss. Wer nur die BWA führt, erfüllt seine handelsrechtlichen Pflichten nicht. Der Jahresabschluss muss von einem fachkundigen Ersteller (idealerweise Steuerberater) erstellt und von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden.

Häufige Fehler bei der BWA-Erstellung vermeiden

Auch wenn die BWA technisch automatisch aus der Buchführung generiert wird, schleichen sich in der Praxis regelmäßig Fehler ein, die die Aussagekraft erheblich mindern. Eine fehlerhafte BWA führt zu Fehlentscheidungen im Controlling und kann im Bankgespräch Misstrauen auslösen. Die folgenden Punkte sollten Sie unbedingt vermeiden.

Top 7 der häufigsten Fehlerquellen

  1. Verspätete Belegerfassung: Wer Belege erst quartalsweise erfasst, erhält keine steuerungsrelevante BWA. Ziel: monatlicher Abschluss bis spätestens 15. des Folgemonats.
  2. Fehlbuchungen auf falsche Konten: Privatentnahmen auf Betriebsausgaben oder Investitionen als Kosten gebucht verfälschen das Ergebnis erheblich.
  3. Keine Kontenabstimmung: Bankkonten, Kasse, Debitoren und Kreditoren müssen monatlich abgestimmt werden. Differenzen weisen auf Buchungsfehler hin.
  4. Fehlende Abgrenzungen: Versicherungen, Mieten, Leasingraten sollten monatlich abgegrenzt werden, sonst verzerren Einmalzahlungen das Monatsergebnis.
  5. Unvollständige Kostenstellen: Wer Kostenstellen nutzt, muss alle Buchungen zuordnen — sonst landen Kosten auf ‚Allgemein‘ und die Auswertung wird wertlos.
  6. Keine Plausibilitätsprüfung: Sprunghaft steigende oder fallende Werte sollten hinterfragt werden. Oft stecken Buchungsfehler dahinter.
  7. Fehlende Dokumentation: Wer nicht dokumentiert, warum ein Monat vom Vorjahr abweicht, verliert im Bankgespräch die Glaubwürdigkeit.

„Wir sehen immer wieder BWAs, in denen Investitionen komplett als Kosten gebucht wurden — das Ergebnis ist dann scheinbar katastrophal, obwohl nur die Kontierung falsch war. Eine fachliche Kontrolle durch den Steuerberater spart hier viel Ärger mit der Bank und sorgt für korrekte Steuerungsinformationen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer unsicher ist, ob die eigene BWA korrekt erstellt wird, sollte die Buchführung durch einen Steuerberater prüfen lassen. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen — von der laufenden Buchhaltung bis zur professionellen BWA-Erstellung und Plausibilisierung.

Digitale Tools und Schnittstellen zu DATEV

Die Digitalisierung der Buchhaltung hat in den letzten Jahren enorm an Fahrt gewonnen. DATEV bietet zahlreiche Schnittstellen und Cloud-Lösungen, die den Belegfluss automatisieren, die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erleichtern und die BWA-Erstellung beschleunigen. Wer diese Tools konsequent nutzt, spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und erhält schneller aussagekräftige Zahlen.

Die wichtigsten digitalen Lösungen rund um DATEV

DATEV Unternehmen online

Cloud-Plattform für den digitalen Belegaustausch. Mandanten laden Belege hoch, der Steuerberater bucht — die BWA ist automatisch aktuell.

DATEV OCR-Belegscan

Automatische Texterkennung auf Rechnungen. Rechnungsdaten werden vorerfasst, Buchungsvorschläge generiert — spart erheblich Zeit.

Banking-Schnittstellen

Automatischer Import von Bankauszügen ins DATEV-System. Zahlungen werden automatisch mit offenen Posten abgeglichen.

Besonders effizient ist die Kombination aus DATEV Unternehmen online für den Belegaustausch und DATEV SmartExperts für die mobile Erfassung. So können Geschäftsführer und Mitarbeiter Belege sofort digitalisieren, der Steuerberater bucht zeitnah, und die BWA steht wenige Tage nach Monatsende zur Verfügung.

Hinweis zur GoBD-Konformität

Wer Belege digital archiviert, muss die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) beachten. DATEV-Lösungen sind standardmäßig GoBD-konform, sofern die Prozesse korrekt eingerichtet sind. Ihr Steuerberater berät Sie hierzu.

Für Unternehmen, die keine eigene Buchhaltung führen möchten, bieten spezialisierte Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de eine digitale End-to-End-Lösung: Belegupload, Buchführung, BWA und Jahresabschluss aus einer Hand — mit transparenten Festpreisen und ohne lange Wartezeiten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine BWA auch rückwirkend für vergangene Monate erstellen?

Ja, in DATEV können Sie BWAs für jeden bereits gebuchten Monat nachträglich erstellen oder erneut abrufen. Voraussetzung ist, dass die Finanzbuchhaltung für den entsprechenden Zeitraum vollständig und korrekt gebucht wurde. Rückwirkende BWAs sind besonders hilfreich für Zeitreihenvergleiche oder nachträgliche Analysen.

Benötige ich eine DATEV-Lizenz, um selbst eine BWA zu erstellen?

Ja, für die Erstellung einer BWA benötigen Sie Zugriff auf DATEV-Software wie DATEV Rechnungswesen oder DATEV Unternehmen online. Viele Mandanten erhalten ihre BWA direkt vom Steuerberater, der die Buchhaltung führt und die BWA monatlich oder quartalsweise zur Verfügung stellt. Alternativ können Sie mit digitalen Schnittstellen und Buchhaltungssoftware arbeiten, die DATEV-Export Kompatibel sind.

Wie oft sollte ich als Unternehmer eine BWA erstellen lassen?

Empfohlen wird eine monatliche BWA-Erstellung, um zeitnah auf Veränderungen reagieren zu können. Kleinere Unternehmen erstellen oft quartalsweise eine BWA, größere Gesellschaften und kreditfinanzierte Betriebe sollten monatlich auswerten. Banken verlangen bei laufenden Kreditlinien häufig monatliche oder quartalsweise BWAs als Nachweis der wirtschaftlichen Entwicklung.

Was kostet die BWA-Erstellung durch den Steuerberater?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert ab. Bei laufender Finanzbuchhaltung ist die BWA-Erstellung meist in der monatlichen Buchhaltungsgebühr enthalten. Einzelne BWA-Abrufe können je nach Aufwand zwischen 20 und 100 Euro kosten. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten transparente Festpreise für Buchhaltung und BWA.

Kann ich die BWA individuell anpassen oder eigene Kennzahlen ergänzen?

Ja, DATEV bietet neben den Standard-Schemata (01–09) auch die Möglichkeit, individuelle BWA-Formen zu konfigurieren. Sie können eigene Kostengruppen, Kennzahlen und Vergleichswerte hinterlegen. Viele Steuerberater erstellen für Mandanten branchenspezifische oder individualisierte BWAs, die exakt auf die Controlling-Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind.

Muss die BWA geprüft oder testiert werden?

Nein, die BWA ist eine unterjährige betriebswirtschaftliche Auswertung ohne gesetzliche Prüfpflicht. Sie wird nicht testiert und unterliegt keiner externen Revision. Allerdings sollte die zugrunde liegende Buchhaltung korrekt und vollständig sein, damit die BWA verlässliche Aussagen liefert. Banken und Investoren erwarten eine plausible, nachvollziehbare BWA – bei Unstimmigkeiten kann die Kreditwürdigkeit leiden.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Steuerberatergebührenverordnung (StBVV), Bundesanzeiger, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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