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Datum

Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogBudgetierung GmbH

Budgetierung GmbH 2026: Anleitung & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Budgetierung ist für jede GmbH ein zentrales Instrument der Unternehmenssteuerung und Liquiditätsplanung. Sie verbindet kaufmännische Sorgfaltspflichten nach § 43 GmbHG mit der operativen Planung und schafft die Grundlage für fundierte Geschäftsentscheidungen. Bei der Budgetplanung müssen GmbHs neben den Umsatz- und Kostenprognosen auch steuerliche Belastungen berücksichtigen – insbesondere die Gewerbesteuer der GmbH beeinflusst maßgeblich die Liquiditätsplanung. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie ein rechtssicheres Budget erstellen, überwachen und optimal mit Ihrem Jahresabschluss verzahnen – dabei ist die strukturierte Vorbereitung ebenso wichtig wie später die Erstellung der E-Bilanz für die elektronische Übermittlung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Budgetierung ist für GmbH-Geschäftsführer Teil der Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG und dient der vorausschauenden Steuerung von Liquidität, Kosten und Investitionen. Ein vollständiges Budget umfasst Erfolgs-, Liquiditäts- und Investitionsplanung und wird im laufenden Geschäftsjahr durch Soll-Ist-Vergleiche überwacht. Die Verzahnung mit dem Jahresabschluss gewährleistet die Konsistenz zwischen Plan und tatsächlicher Finanzlage.

Was ist Budgetierung und warum ist sie für Ihre GmbH unverzichtbar?

Die Budgetierung ist ein systematisches Planungsinstrument, mit dem Sie als Geschäftsführer einer GmbH die erwarteten Erträge, Aufwendungen, Investitionen und Liquiditätsströme für einen definierten Zeitraum – in der Regel ein Geschäftsjahr – vorausschauend erfassen und steuern. Anders als die rückwärtsgewandte Bilanzierung nach § 242 HGB dient die Budgetierung der zukunftsorientierten Unternehmenssteuerung und ist zentraler Bestandteil der Geschäftsführerhaftung nach § 43 Abs. 1 GmbHG.

Für GmbH-Geschäftsführer ergibt sich die Pflicht zur sorgfältigen Planung aus der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsmanns. Wer keine Budgetierung durchführt, kann Liquiditätsengpässe, Insolvenztatbestände nach § 17 InsO (Überschuldung) oder § 18 InsO (Zahlungsunfähigkeit) übersehen – mit persönlicher Haftung bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen bei Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO.

Praxis-Tipp: Budgetierung und Handelsrecht

Auch wenn das HGB keine explizite Budgetierungspflicht normiert, verlangen § 41 GmbHG (Prüfung des Jahresabschlusses durch Gesellschafter) und § 90 AktG (Berichtspflicht Vorstand an Aufsichtsrat) bei größeren Gesellschaften regelmäßig eine Planzahlen-Übermittlung. Darüber hinaus erwarten Banken für Kreditlinien stets aktuelle Budgets als Bestandteil der Bonitätsprüfung.

Abgrenzung: Budgetierung vs. Bilanzierung

Merkmal Budgetierung Bilanzierung
Zeitliche Ausrichtung Zukunftsorientiert (ex ante) Vergangenheitsorientiert (ex post)
Rechtsgrundlage § 43 GmbHG (Sorgfaltspflicht) §§ 238 ff., 264 ff. HGB
Verpflichtung Faktisch (Geschäftsführerhaftung) Gesetzlich (Kaufmann i.S.d. § 238 HGB)
Adressaten Geschäftsführung, Gesellschafter, Banken Gesellschafter, Finanzamt, Öffentlichkeit (bei Offenlegung)

Rechtliche Grundlagen: Welche Vorschriften regeln die Budgetierung in der GmbH?

Im Gegensatz zur handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach §§ 238, 242, 264 HGB existiert keine explizite gesetzliche Budgetierungspflicht für kleine und mittelgroße GmbHs. Dennoch ergibt sich die Notwendigkeit einer vorausschauenden Planung mittelbar aus mehreren Rechtsnormen, die für Sie als Geschäftsführer bindend sind.

§ 43 Abs. 1 GmbHG: Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers

Nach § 43 Abs. 1 GmbHG haben Geschäftsführer bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden. Diese Sorgfaltspflicht umfasst die Pflicht zur Planung, Überwachung und Steuerung der wirtschaftlichen Entwicklung. Ohne Budget können Sie weder Abweichungen erkennen noch rechtzeitig gegensteuern – ein klarer Verstoß gegen § 43 GmbHG, der zur persönlichen Haftung führen kann.

§§ 17, 18 InsO: Insolvenzantragspflicht und Überwachung

Die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO setzt voraus, dass Sie als Geschäftsführer Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haben oder hätten haben müssen. Ohne laufende Liquiditätsplanung (Bestandteil der Budgetierung) ist eine rechtzeitige Erkennung nicht möglich. Die Rechtsprechung verlangt hier ausdrücklich ein fortlaufendes Controlling, insbesondere bei angespannter Liquidität (BGH, Urteil vom 06.06.1994, Az. II ZR 292/91).

  • § 17 InsO (Überschuldung): Vermögen deckt bestehende Verbindlichkeiten nicht mehr – nur durch Planbilanzen erkennbar.
  • § 18 InsO (Zahlungsunfähigkeit): Fällige Zahlungspflichten können nicht erfüllt werden – Liquiditätsplan ist Frühwarnsystem.
  • § 15a InsO (Antragspflicht): Geschäftsführer muss spätestens drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife Antrag stellen – ohne Budget kaum rechtzeitig erkennbar.

„Aus unserer täglichen Beratungspraxis sehen wir: Geschäftsführer, die von Anfang an eine strukturierte Budgetierung etablieren, erkennen Liquiditätsengpässe frühzeitig und können rechtzeitig gegensteuern. Das schützt nicht nur das Unternehmen, sondern auch den Geschäftsführer persönlich vor Haftungsrisiken.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Gesellschaftsvertragliche und bankvertragliche Anforderungen

Viele Gesellschaftsverträge enthalten Regelungen zur Berichtspflicht gegenüber Gesellschaftern, die regelmäßig Planzahlen verlangen. Banken fordern bei Kreditvergabe oder Kontokorrentlinien standardmäßig aktuelle Budgets, oft sogar mehrjährige Unternehmensplanungen (Business Plan). Fehlen diese, drohen Kreditkündigungen oder Zinsaufschläge.

Welche Bestandteile umfasst eine vollständige Budgetierung für die GmbH?

Eine vollständige Budgetierung besteht nicht nur aus einer einzelnen Umsatzprognose, sondern aus mehreren integrierten Teilplänen, die aufeinander abgestimmt sein müssen. Nur so entsteht ein realistisches Gesamtbild, das Sie in der Geschäftsführung als verlässliche Steuerungsgrundlage nutzen können.

1. Ertrags- und Aufwandsbudget (Gewinn- und Verlustrechnung)

Das Ertrags- und Aufwandsbudget ist das Herzstück der Budgetierung. Hier planen Sie sämtliche erwarteten Umsatzerlöse (nach § 277 HGB) sowie die zugehörigen Aufwendungen – von Materialkosten über Personalaufwand bis hin zu Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB. Das Ergebnis ist der geplante Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag.

  • Umsatzerlöse: Realistische Absatzplanung nach Produktgruppen, Regionen, Monaten
  • Materialaufwand: Einkaufspreise, Mengen, Lieferantenkonditionen
  • Personalaufwand: Gehälter, Sozialabgaben, geplante Neueinstellungen (inkl. § 3 EntgTranspG bei >200 MA)
  • Abschreibungen: Planmäßige AfA nach § 253 Abs. 3 HGB, außerplanmäßige Abschreibungen bei dauernder Wertminderung
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen: Miete, Marketing, Versicherungen, Beratungskosten

2. Liquiditätsbudget (Finanzplan)

Das Liquiditätsbudget zeigt, wann welche Zahlungen ein- und ausgehen. Es ist überlebenswichtig für die Überwachung der Zahlungsfähigkeit im Sinne des § 18 InsO. Anders als das GuV-Budget arbeitet der Liquiditätsplan mit tatsächlichen Zahlungsströmen (Cash-Flow), nicht mit periodengerechten Aufwendungen und Erträgen.

Einzahlungen

  • Zahlungseingänge aus Forderungen (inkl. Zahlungsziele)
  • Eigenkapitalzuführungen (Bareinlage § 7 Abs. 2 GmbHG)
  • Kreditauszahlungen
  • Sonstige Einnahmen (Zinsen, Verkauf Anlagevermögen)

Auszahlungen

  • Lieferantenrechnungen (inkl. Skonti, Zahlungsziele)
  • Lohn- und Gehaltszahlungen (Fälligkeit beachten)
  • Steuerzahlungen (USt-Vorauszahlungen, KSt-Vorauszahlungen § 37 KStG)
  • Kreditraten, Zinsen, Investitionen

3. Investitionsbudget

Hier erfassen Sie geplante Anschaffungen von Anlagevermögen (§ 247 Abs. 2 HGB): Maschinen, Gebäude, IT-Infrastruktur, Beteiligungen. Investitionen wirken sich direkt auf Liquidität und Abschreibungen aus – beide müssen im Gesamtbudget abgebildet sein.

4. Bilanzbudget (Planbilanz)

Die Planbilanz zeigt die erwartete Vermögens- und Kapitalstruktur zum Jahresende. Sie ist notwendig, um Überschuldung nach § 17 InsO frühzeitig zu erkennen und Eigenkapitalquoten, Verschuldungsgrad sowie Working Capital zu überwachen.

Achtung: Abweichungen kontinuierlich überwachen

Ein Budget ist kein statisches Dokument. Sie sind verpflichtet, im laufenden Geschäftsjahr regelmäßig Soll-Ist-Vergleiche durchzuführen und bei wesentlichen Abweichungen nachzusteuern. Ohne fortlaufendes Controlling verliert das Budget seinen Steuerungswert – und Sie riskieren persönliche Haftung bei Krisensituationen.

Wie erstellen Sie ein rechtssicheres Budget für Ihre GmbH?

Die Erstellung eines vollständigen Budgets erfordert eine systematische Vorgehensweise, die alle relevanten Unternehmensbereiche einbezieht und sowohl operative als auch finanzwirtschaftliche Planungen miteinander verzahnt. Nachfolgend erhalten Sie eine praxiserprobte Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Schritt 1: Analyse der Ist-Situation und Vergangenheitsdaten

Beginnen Sie mit einer fundierten Analyse der letzten zwei bis drei Geschäftsjahre: Jahresabschlüsse nach § 242 HGB, betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Liquiditätsentwicklung. Identifizieren Sie Trends, Saisonalitäten und Abweichungsursachen. Diese Vergangenheitsanalyse bildet die Basis für realistische Zukunftsprognosen.

Schritt 2: Absatz- und Umsatzplanung

Planen Sie Ihre Absatzmengen produktgruppen- oder dienstleistungsspezifisch, idealerweise monatsgenau. Berücksichtigen Sie Marktentwicklung, Wettbewerbssituation, geplante Marketingmaßnahmen und saisonale Schwankungen. Multiplizieren Sie die Absatzmengen mit realistischen Netto-Verkaufspreisen (ohne USt nach § 10 UStG).

Schritt 3: Kosten- und Aufwandsplanung

Leiten Sie aus der Umsatzplanung die variablen Kosten ab (Material, Fremdleistungen) und addieren Sie die fixen Kosten (Miete, Gehälter, Versicherungen). Beachten Sie planmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB sowie geplante Investitionen. Berücksichtigen Sie Tarifsteigerungen, Energiepreise und gesetzliche Änderungen (z. B. Mindestlohn nach MiLoG).

Schritt 4: Liquiditätsplanung

Überführen Sie die GuV-Planung in eine Zahlungsstromrechnung: Wann gehen Umsätze tatsächlich ein (Zahlungsziele beachten)? Wann sind Lieferanten zu bezahlen? Wann fallen Steuerzahlungen an (USt-Voranmeldung monatlich/vierteljährlich nach § 18 UStG, KSt-Vorauszahlung § 37 KStG)? Planen Sie ausreichende Liquiditätspuffer ein, um Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO sicher auszuschließen.

  • Ist-Analyse der letzten 2–3 Geschäftsjahre durchgeführt
  • Absatzplanung nach Produktgruppen/Monaten erstellt
  • Variable und fixe Kosten vollständig erfasst
  • Investitionen und AfA geplant
  • Liquiditätsplanung mit Zahlungszielen erstellt
  • Planbilanz zur Überwachung der Eigenkapitalquote erstellt
  • Soll-Ist-Vergleich im Controlling etabliert

„In der Praxis beobachten wir häufig, dass GmbH-Geschäftsführer zwar eine grobe Umsatzplanung vornehmen, aber die Liquiditätsplanung vernachlässigen. Gerade bei wachsenden Unternehmen führt das schnell zu Engpässen – trotz guter Auftragslage. Eine integrierte Budgetierung, die Erfolgs- und Liquiditätsplanung verknüpft, ist daher unverzichtbar. Die Finanzplanung einer GmbH muss beide Perspektiven systematisch zusammenführen, um fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie überwachen Sie Ihr Budget im laufenden Geschäftsjahr?

Ein Budget erfüllt seine Steuerungsfunktion nur dann, wenn Sie es im laufenden Geschäftsjahr kontinuierlich überwachen, Abweichungen analysieren und bei Bedarf Gegenmaßnahmen einleiten. Dieses operative Controlling ist integraler Bestandteil Ihrer Geschäftsführerpflichten nach § 43 GmbHG.

Monatlicher Soll-Ist-Vergleich

Führen Sie monatlich einen Soll-Ist-Vergleich durch: Vergleichen Sie die tatsächlichen Umsätze, Kosten und Liquidität mit den Budgetwerten. Nutzen Sie hierfür Ihre Finanzbuchhaltung (§ 238 HGB) und die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Dokumentieren Sie Abweichungen und deren Ursachen schriftlich – das ist im Haftungsfall wichtiger Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht.

Abweichungsanalyse: Plan-, Mengen- und Preisabweichungen

Unterscheiden Sie bei der Analyse zwischen verschiedenen Abweichungsursachen:

  • Mengenabweichungen: Wurden weniger Produkte verkauft oder mehr Material verbraucht als geplant?
  • Preisabweichungen: Sind Verkaufspreise niedriger oder Einkaufspreise höher als budgetiert?
  • Zeitliche Abweichungen: Sind Umsätze oder Kosten in andere Monate verschoben?
  • Strukturabweichungen: Hat sich der Produktmix verändert (z. B. mehr niedrigmargige Produkte)?

Forecast und rollierende Planung

Bei wesentlichen Abweichungen sollten Sie eine Hochrechnung (Forecast) für das Gesamtjahr erstellen: Wie entwickelt sich das Ergebnis voraussichtlich bis Jahresende? Ist mit Verlusten, Liquiditätsengpässen oder gar Überschuldung nach § 17 InsO zu rechnen? In diesem Fall müssen Sie sofort Gegenmaßnahmen einleiten und ggf. die Gesellschafter informieren.

Viele GmbHs arbeiten mit rollierenden Planungen: Quartalsweise wird das Budget für die nächsten 12 Monate aktualisiert. So bleibt die Planung stets aktuell und Sie vermeiden, dass das Jahresbudget im Laufe des Jahres seine Aussagekraft verliert.

monatlich Soll-Ist-Vergleich durchführen

jährlich Forecast aktualisieren (quartalsweise)

12

Monate rollierender Planungshorizont

Praxis-Tipp: Dokumentation für Haftungsschutz

Dokumentieren Sie alle Budgetabweichungen, Analysen und Gegenmaßnahmen schriftlich in Geschäftsführer-Protokollen oder Controlling-Berichten. Im Haftungsfall können Sie so nachweisen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG nachgekommen sind und rechtzeitig gehandelt haben.

Welche Tools und Software unterstützen Sie bei der Budgetierung?

Moderne Budgetierungs- und Controlling-Software erleichtert die Planung, Überwachung und Analyse erheblich. Sie reduziert manuelle Fehler, ermöglicht Szenario-Rechnungen und stellt aktuelle Zahlen jederzeit transparent dar. Für GmbH-Geschäftsführer ist die Wahl des richtigen Tools eine strategische Entscheidung.

Excel und Tabellenkalkulationen: Der Klassiker mit Grenzen

Viele kleine GmbHs nutzen Excel für die Budgetierung. Der Vorteil: Flexibilität, individuelle Anpassung, keine zusätzlichen Lizenzkosten. Der Nachteil: hohe Fehleranfälligkeit, aufwendige Pflege, fehlende Integration mit Finanzbuchhaltung, keine Versionskontrolle. Bei wachsenden Gesellschaften stößt Excel schnell an seine Grenzen.

Integrierte ERP- und Finanzsoftware

ERP-Systeme (z. B. SAP, Microsoft Dynamics, DATEV Unternehmen online) bieten integrierte Budgetierungs- und Controlling-Module. Diese sind direkt mit der Finanzbuchhaltung verknüpft, sodass Soll-Ist-Vergleiche automatisiert erfolgen. Die Daten sind stets konsistent und nach § 238 HGB ordnungsgemäß dokumentiert.

  • DATEV Unternehmen online: Verbreitet im Mittelstand, nahtlose Integration mit Steuerberater, Budgetierung, BWA, Liquiditätsplanung
  • SAP Business One / S/4HANA: Für mittelgroße bis große GmbHs, umfassende Planungs- und Controlling-Funktionen
  • Microsoft Dynamics 365: Cloud-basiert, skalierbar, integriert Finanz-, Produktions- und Vertriebsplanung
  • Lexware / SevDesk: Für Kleinunternehmen und UGs, einfache Budgetierung und Liquiditätsplanung

Spezialisierte Budgetierungs- und Controlling-Tools

Neben ERP-Systemen gibt es spezialisierte Cloud-Lösungen wie Prophix, Jedox, Board oder Planful. Diese bieten erweiterte Funktionen wie Szenario-Planung, Konsolidierung (bei Konzernstrukturen), Workflow-Management und automatisierte Reportings. Sie eignen sich besonders für GmbHs mit komplexen Planungsanforderungen oder mehreren Tochtergesellschaften.

Klein-GmbH / UG

Excel, Lexware, SevDesk – einfach, kostengünstig, ausreichend für überschaubare Strukturen

Mittelständische GmbH

DATEV, Microsoft Dynamics, SAP Business One – integriert, automatisiert, skalierbar

Konzern / Holdings

Jedox, Prophix, Board – Konsolidierung, Szenario-Planung, mehrstufige Budgets

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, kann gleichzeitig auf digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de setzen: Dort erhalten Sie nicht nur den Jahresabschluss nach § 264 HGB zu transparenten Festpreisen, sondern auch laufende betriebswirtschaftliche Beratung, die Ihre Budgetierung fachlich begleitet – ohne lange Wartezeiten und mit direkter Anbindung an zugelassene Steuerberater.

Unterscheidet sich die Budgetierung je nach Größenklasse der GmbH?

Ja, die Anforderungen und der Detaillierungsgrad der Budgetierung unterscheiden sich erheblich zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Das HGB differenziert die Größenklassen in § 267 HGB nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl – diese Einteilung hat auch praktische Auswirkungen auf Budgetierung und Controlling.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Es müssen mindestens zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden, damit die nächsthöhere Größenklasse gilt.

Kleine GmbH: Pragmatische Budgetierung

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB können mit einfachen, Excel-basierten Budgets arbeiten. Der Fokus liegt auf Liquiditätsplanung (zur Vermeidung von Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO) und einer groben GuV-Planung. Monatliche Soll-Ist-Vergleiche und quartalsweise Forecasts sind in der Regel ausreichend.

Mittelgroße GmbH: Strukturierte Planung mit Controlling

Mittelgroße Gesellschaften nach § 267 Abs. 2 HGB sollten eine integrierte Budgetierung mit detaillierter GuV-, Bilanz- und Liquiditätsplanung etablieren. Hier empfiehlt sich der Einsatz professioneller Software (DATEV, ERP-Systeme). Berichtspflichten gegenüber Gesellschaftern und Banken erfordern monatliche Controlling-Berichte und regelmäßige Abweichungsanalysen.

Große GmbH: Umfassende Planungs- und Berichtssysteme

Große Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 3 HGB unterliegen erweiterten Publizitätspflichten (§ 325 HGB) und oft auch gesellschaftsvertraglichen oder aktienrechtlichen Berichtspflichten (analog § 90 AktG bei Aufsichtsrat). Die Budgetierung umfasst hier mehrjährige Unternehmensplanungen, Szenario-Analysen, Konsolidierung bei Konzernstrukturen und monatliche Reporting-Pakete für Geschäftsführung, Gesellschafter und Aufsichtsgremien.

Achtung: Größenwechsel beachten

Wenn Ihre GmbH wächst und die Schwellenwerte des § 267 HGB überschreitet, müssen Sie nicht nur die Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten anpassen (z. B. Prüfungspflicht nach § 316 HGB), sondern auch Ihr Controlling-System professionalisieren. Ein Größenwechsel sollte stets Anlass sein, die Budgetierungsprozesse zu überprüfen und anzupassen.

Welche typischen Fehler sollten Sie bei der Budgetierung vermeiden?

In der Beratungspraxis begegnen uns immer wieder typische Fehlerquellen, die die Qualität und Aussagekraft der Budgetierung erheblich beeinträchtigen. Diese Fehler können im schlimmsten Fall zu Haftungsrisiken oder gar zur Insolvenz führen. Nachfolgend die häufigsten Stolpersteine – und wie Sie sie vermeiden.

1. Zu optimistische Umsatzprognosen

Geschäftsführer neigen dazu, Umsatzerwartungen zu hoch anzusetzen – sei es aus Optimismus, Druck der Gesellschafter oder Hoffnung auf neue Großkunden. Das führt zu überhöhten Kosten- und Investitionsbudgets und gefährdet die Liquidität. Planen Sie realistisch auf Basis belastbarer Vergangenheitsdaten und vorsichtiger Markteinschätzungen.

2. Vernachlässigung der Liquiditätsplanung

Viele GmbHs planen nur Umsatz und Kosten (GuV), aber nicht die tatsächlichen Zahlungsströme. Ergebnis: Die GuV zeigt einen Gewinn, aber das Konto ist leer, weil Kunden spät zahlen oder Investitionen bereits abgeflossen sind. Liquidität ist überlebenswichtig – planen Sie Zahlungsziele, Forderungsausfälle und Investitionen detailliert ein.

3. Fehlende Integration der Teilpläne

GuV-Budget, Liquiditätsplanung, Investitionsbudget und Planbilanz müssen aufeinander abgestimmt sein. Wenn z. B. eine Investition im Investitionsbudget steht, aber nicht im Liquiditätsbudget berücksichtigt wird, entstehen gefährliche Lücken. Nutzen Sie integrierte Planungstools oder prüfen Sie die Konsistenz manuell.

4. Keine laufende Überwachung und Anpassung

Ein Budget, das im Januar erstellt und dann bis Dezember nicht mehr angeschaut wird, ist wertlos. Führen Sie monatliche Soll-Ist-Vergleiche durch, analysieren Sie Abweichungen und passen Sie Ihre Planung bei Bedarf an (Rolling Forecast). Nur so erfüllt das Budget seine Steuerungsfunktion.

5. Unzureichende Dokumentation

Im Haftungsfall müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG erfüllt haben. Dazu gehört eine nachvollziehbare Dokumentation Ihrer Budgetierung, der Prämissen, der Soll-Ist-Vergleiche und der Gegenmaßnahmen. Halten Sie alles schriftlich fest – in Protokollen, Controlling-Berichten oder digitalen Systemen.

„Aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht ist eine regelmäßige Abstimmung mit dem Steuerberater sinnvoll: Wir prüfen die Planungsannahmen, weisen auf steuerliche Effekte hin (z. B. Vorauszahlungen, Abschreibungen) und helfen, realistische Szenarien zu entwickeln. So vermeiden Sie böse Überraschungen und behalten Ihre GmbH sicher im Griff.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Realistische, konservative Umsatzprognosen auf Basis belastbarer Daten
  • Detaillierte Liquiditätsplanung mit Zahlungszielen und Puffern
  • Integration aller Teilpläne (GuV, Bilanz, Liquidität, Investition)
  • Monatlicher Soll-Ist-Vergleich und quartalsweiser Forecast
  • Schriftliche Dokumentation aller Budgets, Analysen und Maßnahmen
  • Regelmäßige Abstimmung mit Steuerberater oder Controller

Wie verzahnen Sie Budgetierung und Jahresabschluss optimal?

Budgetierung und Jahresabschluss sind zwei Seiten derselben Medaille: Die Budgetierung plant voraus, der Jahresabschluss bilanziert die tatsächliche Entwicklung ab. Eine enge Verzahnung beider Instrumente schafft ein geschlossenes Steuerungs- und Kontrollsystem, das Ihre GmbH rechtssicher und wirtschaftlich führt.

Vom Budget zum Jahresabschluss: Der Controlling-Kreislauf

Der ideale Controlling-Kreislauf sieht so aus: Zu Beginn des Geschäftsjahres erstellen Sie das Budget (Planung). Im laufenden Jahr überwachen Sie die Zielerreichung (Soll-Ist-Vergleich, Forecast). Am Jahresende erstellen Sie den Jahresabschluss nach § 242, 264 HGB (Ist-Rechnung). Anschließend analysieren Sie die Abweichungen zwischen Budget und Ist – und nutzen diese Erkenntnisse als Basis für das Budget des Folgejahres.

  • Januar–Februar: Budgeterstellung für das laufende Geschäftsjahr
  • Laufend (monatlich): Soll-Ist-Vergleich, Abweichungsanalyse, ggf. Forecast-Anpassung
  • Quartalsweise: Aktualisierung des Forecasts (Rolling Forecast)
  • Nach Geschäftsjahresende: Jahresabschluss nach § 264 HGB, Aufstellung innerhalb von 3 Monaten (§ 264 Abs. 1 HGB)
  • Nach Feststellung: Abweichungsanalyse Budget vs. Ist, Lessons Learned für neues Budget

Jahresabschluss als Basis für die nächste Budgetierung

Der festgestellte Jahresabschluss liefert die wichtigsten Vergangenheitsdaten für Ihr neues Budget: Umsatzentwicklung, Kostenstruktur, Abschreibungen, Bilanzrelationen (Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad), Liquiditätsentwicklung. Analysieren Sie systematisch, welche Budgetannahmen eingetreten sind und wo es Abweichungen gab. Diese Erkenntnisse machen Ihr neues Budget realistischer und präziser.

Steuerberater einbinden: Fachliche Sicherheit und Effizienz

Viele GmbH-Geschäftsführer unterschätzen den Mehrwert einer frühzeitigen Einbindung des Steuerberaters in die Budgetierung. Steuerberater kennen nicht nur die rechtlichen Anforderungen (HGB, GmbHG, InsO), sondern haben auch den Blick auf steuerliche Optimierungen (z. B. Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG, Abschreibungswahlrechte nach § 253 HGB) und unterstützen bei der Plausibilisierung Ihrer Planungsannahmen.

Wer auf digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de setzt, erhält nicht nur den gesetzlichen Jahresabschluss zu transparenten Festpreisen, sondern auch laufende betriebswirtschaftliche Begleitung: von der Budgeterstellung über den monatlichen Soll-Ist-Vergleich bis zur Abweichungsanalyse am Jahresende – ohne lange Wartezeiten, mit direkter Anbindung an zugelassene Steuerberater.

Praxis-Tipp: Budgetierung und Offenlegung

Ihr Jahresabschluss muss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden (nicht mehr beim Bundesanzeiger, seit DiRUG 01.08.2022). Verzögerungen drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB (bis 25.000 Euro). Eine vorausschauende Budgetierung hilft, Zeitpläne einzuhalten und böse Überraschungen zu vermeiden.

Budgetierung (ex ante)

  • Zukunftsorientierte Planung
  • Steuerungsinstrument für Geschäftsführer
  • Basis für Kreditanträge, Gesellschafter-Kommunikation
  • Monatlicher Soll-Ist-Vergleich im Controlling

Jahresabschluss (ex post)

  • Vergangenheitsorientierte Bilanzierung nach HGB
  • Gesetzliche Pflicht nach § 242, 264 HGB
  • Offenlegung nach § 325 HGB beim Unternehmensregister
  • Basis für Steuererklärung und neue Budgetierung

Häufig gestellte Fragen

Ist die Budgetierung für jede GmbH gesetzlich vorgeschrieben?

Eine explizite gesetzliche Pflicht zur Budgetierung existiert nicht. Die Budgetierung ergibt sich jedoch mittelbar aus der Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG und der Pflicht zur Insolvenzantragstellung nach § 15a InsO. Wer seine Liquidität nicht plant, kann eine drohende Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig erkennen und haftet im Zweifel persönlich.

Wie oft sollte das Budget im Jahr aktualisiert werden?

In der Praxis hat sich ein rollierendes Budget bewährt: Mindestens quartalsweise sollten Sie Soll-Ist-Abweichungen analysieren und das Budget bei Bedarf anpassen. Bei starken Marktveränderungen oder Krisensituationen sind monatliche oder sogar wöchentliche Aktualisierungen der Liquiditätsplanung notwendig, um handlungsfähig zu bleiben.

Wer ist in der GmbH für die Budgetierung verantwortlich?

Die Verantwortung liegt beim Geschäftsführer, der diese Aufgabe im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG wahrnehmen muss. In der Praxis wird die operative Erstellung häufig an die Buchhaltung, den Controller oder einen externen Steuerberater delegiert. Die Letztverantwortung und Freigabe verbleibt jedoch immer beim Geschäftsführer.

Kann ich die Budgetierung komplett an meinen Steuerberater auslagern?

Die Erstellung des Budgets kann durch einen Steuerberater oder Dienstleister wie OnlineBilanz.de fachlich unterstützt oder vollständig erstellt werden. Die unternehmerische Verantwortung für die Planung, Plausibilität und laufende Überwachung bleibt jedoch beim Geschäftsführer. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Steuerberater ist daher sinnvoll.

Welche Rolle spielt die Budgetierung bei einer Gesellschafterversammlung?

In vielen GmbH-Gesellschaftsverträgen ist vorgesehen, dass der Geschäftsführer der Gesellschafterversammlung regelmäßig über die Geschäftsentwicklung berichtet. Das Budget dient dabei als Referenzrahmen für Soll-Ist-Vergleiche und zeigt, ob die Gesellschaft auf Kurs ist. Bei wesentlichen Abweichungen kann die Gesellschafterversammlung Maßnahmen beschließen oder den Geschäftsführer zur Nachsteuerung auffordern.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: GmbH-Gesetz (GmbHG), Handelsgesetzbuch (HGB), Insolvenzordnung (InsO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kontakt & häufige Fragen

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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