Buchhaltung Görlitz 2026: Pflichten, Fristen & Kosten
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Buchhaltung in Görlitz unterliegt denselben handelsrechtlichen und steuerlichen Pflichten wie bundesweit: Buchführung, Jahresabschluss, Offenlegung und Aufbewahrung. Das gilt gleichermaßen für Unternehmen in anderen deutschen Städten – so gelten etwa auch für die Buchhaltungspflichten in Eberswalde identische gesetzliche Rahmenbedingungen. Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Vorgaben nach HGB und AO, die Fristen für GmbHs und andere Unternehmen sowie die Kosten für die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater – Stand 2026.
Kurzantwort
Unternehmen in Görlitz müssen nach § 238 HGB Bücher führen, bei GmbHs den Jahresabschluss innerhalb von 8 bzw. 11 Monaten feststellen (§ 42a GmbHG) und binnen 12 Monaten im Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Die Größenklassen nach § 267 HGB bestimmen Umfang und Prüfpflicht. Steuerberater rechnen meist nach StBVV ab; digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten Festpreise.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Buchhaltungspflichten gelten für Unternehmen in Görlitz?
- Welche Fristen gelten für Jahresabschluss und Offenlegung bei GmbHs in Görlitz?
- Wie werden Unternehmen nach § 267 HGB in Größenklassen eingeteilt?
- Buchhaltung selbst machen oder an Steuerberater delegieren?
- Welche digitale Buchhaltungssoftware eignet sich für Unternehmen in Görlitz?
- Was kostet die Buchhaltung durch einen Steuerberater in Görlitz?
- Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Buchhaltungsbelege?
- Wie bereitet man sich auf eine Betriebsprüfung vor?
Welche Buchhaltungspflichten gelten für Unternehmen in Görlitz?
Für Unternehmen in Görlitz gelten dieselben handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchhaltungspflichten wie bundesweit. Die rechtliche Grundlage bildet das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie die Abgabenordnung (AO). Jeder Kaufmann im Sinne des § 238 HGB ist zur Buchführung verpflichtet – unabhängig davon, ob das Unternehmen in Görlitz, Stuttgart oder Berlin ansässig ist.
Buchführungspflicht nach Rechtsform
- GmbH und UG (haftungsbeschränkt): Kapitalgesellschaften sind immer buchführungspflichtig gemäß § 238 HGB, unabhängig von Umsatz oder Gewinn.
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Buchführungspflicht besteht, wenn die Schwellenwerte nach § 241a HGB überschritten werden (Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren).
- Freiberufler: Keine handelsrechtliche Buchführungspflicht, jedoch steuerliche Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG und § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).
Praxis-Hinweis
Auch ohne gesetzliche Buchführungspflicht empfiehlt sich eine ordnungsgemäße Buchhaltung als Grundlage für die Finanzplanung und für Kreditgespräche mit Banken. Gerade in handwerklichen Betrieben – für die die Pflichten zur Buchführung im Handwerk besondere Relevanz haben – fordern viele Kreditinstitute inzwischen auch von kleineren Unternehmen eine professionelle Buchführung.
Die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung sind in den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) konkretisiert. Diese Vorgaben gelten bundesweit einheitlich – ob für Unternehmen in Görlitz, für die Buchhaltung in Mainz oder in jeder anderen deutschen Stadt. Stand 2026 gilt die aktualisierte GoBD-Fassung vom November 2019 mit den Ergänzungen zur elektronischen Belegarchivierung.
Welche Fristen gelten für Jahresabschluss und Offenlegung bei GmbHs in Görlitz?
Für GmbHs in Görlitz gelten bundeseinheitliche Fristen, die sich nach dem Bilanzstichtag richten. Der häufigste Bilanzstichtag ist der 31. Dezember, sodass für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) folgende Fristen im Jahr 2026 relevant sind:
Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG
| Größenklasse | Frist nach Bilanzstichtag | Beispiel bei Stichtag 31.12.2025 |
|---|---|---|
| Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB) | 11 Monate | bis 30.11.2026 |
| Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) | 8 Monate | bis 31.08.2026 |
| Große GmbH (§ 267 Abs. 3 HGB) | 8 Monate | bis 31.08.2026 |
Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Bei Verstoß gegen die Feststellungsfrist kann das Registergericht nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen.
Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB
Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.
Ordnungsgeld-Risiko
Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung setzt das Bundesamt für Justiz automatisiert Ordnungsgeldverfahren in Gang. Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und richtet sich nach Unternehmensgröße und Versäumnisdauer. Geschäftsführer haften persönlich für die rechtzeitige Offenlegung.
„In der Praxis beobachten wir, dass viele Geschäftsführer die Feststellungs- und Offenlegungsfristen unterschätzen. Gerade die 8-Monats-Frist für mittelgroße GmbHs ist sportlich, wenn die Buchhaltung nicht laufend gepflegt wird. Eine digitale Koordination mit dem Steuerberater spart hier wertvolle Zeit.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wie werden Unternehmen nach § 267 HGB in Größenklassen eingeteilt?
Die Einteilung in Größenklassen nach § 267 HGB bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten, Prüfungspflichten und Erleichterungen bei der Bilanzierung. Die Größenklasse wird anhand von drei Kriterien ermittelt: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Ein Unternehmen gehört einer Größenklasse an, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.
Schwellenwerte nach § 267 HGB (Stand 2026)
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|
| Klein (§ 267 Abs. 1) | ≤ 6,0 Mio. € | ≤ 12,0 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) | ≤ 20,0 Mio. € | ≤ 40,0 Mio. € | ≤ 250 |
| Groß (§ 267 Abs. 3) | > 20,0 Mio. € | > 40,0 Mio. € | > 250 |
Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von umfangreichen Erleichterungen: Sie dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB), müssen im Anhang weniger Angaben machen (§ 288 HGB) und können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erstellung eines Lageberichts verzichten (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Bei der Offenlegung genügt die Einreichung von Bilanz und Anhang – die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden (§ 326 Abs. 1 HGB).
Kleinstkapitalgesellschaften
Unternehmen, die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der folgenden Merkmale nicht überschreiten, gelten als Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB): Bilanzsumme 350.000 €, Umsatz 700.000 €, 10 Mitarbeiter. Sie profitieren von zusätzlichen Erleichterungen bei Bilanzierung und Offenlegung.
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen strengeren Publizitätspflichten und sind nach § 316 HGB grundsätzlich prüfungspflichtig. Der Jahresabschluss muss durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer geprüft werden.
Buchhaltung selbst machen oder an Steuerberater delegieren?
Geschäftsführer von GmbHs in Görlitz stehen regelmäßig vor der Frage, ob sie die Buchhaltung intern abwickeln oder an einen Steuerberater übertragen. Beide Modelle haben spezifische Vor- und Nachteile, die von Unternehmensgröße, Komplexität und verfügbaren Ressourcen abhängen.
Interne Buchhaltung
Vorteile
- Volle Kontrolle über Prozesse und Daten
- Tagesaktuelle Auswertungen möglich
- Keine laufenden Steuerberaterkosten für Fibu
- Kurze Wege bei Rückfragen
Nachteile
- Personalkosten für qualifizierte Buchhalter
- Einarbeitungsaufwand bei Gesetzesänderungen
- Haftungsrisiko bei Fehlern (z.B. USt-Voranmeldung)
- Software- und Schulungskosten
- Vertretungsregelung bei Krankheit/Urlaub erforderlich
Buchhaltung durch Steuerberater
Vorteile
- Fachliche Expertise und Aktualität
- Haftung liegt beim Steuerberater
- Kein eigenes Buchführungspersonal nötig
- Direkte Verbindung zu Jahresabschluss und Steuererklärung
- Steueroptimierung laufend möglich
Nachteile
- Laufende Kosten nach StBVV
- Abhängigkeit vom Steuerberater
- Auswertungen ggf. zeitverzögert
- Belegübermittlung erforderlich
In der Praxis hat sich ein Hybridmodell bewährt: Die laufende Vorkontierung und Belegerfassung erfolgt intern (z.B. durch kaufmännische Angestellte oder per Software), während die monatliche Kontrolle, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Jahresabschluss vom Steuerberater durchgeführt werden. So verbindet man interne Kontrolle mit fachlicher Sicherheit.
„Die digitale Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater hat sich in den letzten Jahren stark professionalisiert. Cloudbasierte Buchhaltungssoftware ermöglicht eine nahtlose Übergabe der Belege, sodass beide Seiten jederzeit Einblick haben. Bei OnlineBilanz koordinieren wir diese Schnittstellen digital – der Mandant behält die Kontrolle, unsere Steuerberater übernehmen die fachliche Verantwortung.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Welche digitale Buchhaltungssoftware eignet sich für Unternehmen in Görlitz?
Die Wahl der Buchhaltungssoftware ist entscheidend für effiziente Prozesse und GoBD-konforme Archivierung. Stand 2026 dominieren cloudbasierte Lösungen den Markt, die eine standortunabhängige Zusammenarbeit mit Steuerberatern ermöglichen – ein entscheidender Vorteil für Unternehmen in Görlitz, die mit Steuerberatern außerhalb der Region zusammenarbeiten möchten.
Anforderungen an GoBD-konforme Software
-
Unveränderbarkeit gebuchter Belege (Protokollierung aller Änderungen)
-
Vollständige und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle
-
Ordnungsmäßige Archivierung mit Zugriffsmöglichkeit über 10 Jahre
-
Maschinelle Auswertbarkeit für Betriebsprüfungen (GDPdU/IDEA-Schnittstelle)
-
Verfahrensdokumentation der eingesetzten Prozesse
-
Zeitnahe Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle
Marktübliche Buchhaltungslösungen 2026
| Software | Zielgruppe | Besonderheit |
|---|---|---|
| DATEV Unternehmen online | KMU mit Steuerberater-Anbindung | Marktstandard, nahtlose DATEV-Integration |
| lexoffice | Kleine Unternehmen, Selbstbucher | Einfache Bedienung, günstig, DATEV-Export |
| sevDesk | Freelancer bis kleine GmbH | Moderne Oberfläche, Belegerfassung per App |
| SAP Business One / Agenda | Mittelstand ab 20 Mitarbeiter | ERP-Integration, Warenwirtschaft |
| Microsoft Dynamics 365 BC | Wachsende Unternehmen | Skalierbar, international einsetzbar |
Für GmbHs in Görlitz, die den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen, empfiehlt sich eine Software mit direkter DATEV-Schnittstelle. Die meisten Steuerberater arbeiten mit DATEV, sodass eine nahtlose Datenübergabe ohne Medienbrüche möglich ist. Wer den Jahresabschluss digital durch Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Anfahrtswege oder Suchaufwand, findet auf OnlineBilanz.de bundesweit zugelassene Steuerberater mit transparenten Festpreisen und digitaler Abwicklung.
Digitale Belegerfassung
Stand 2026 ist die digitale Belegerfassung per Smartphone-App oder Scanner-App Standard. Die GoBD akzeptiert digitale Belege als Original, sofern diese unveränderbar archiviert werden. Papierbelege können nach Scannen und Archivierung vernichtet werden – mit Ausnahme von Belegen mit besonderer Beweisfunktion (z.B. Notarverträge).
Was kostet die Buchhaltung durch einen Steuerberater in Görlitz?
Die Kosten für steuerberaterliche Buchhaltungsleistungen richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese legt Gebührenrahmen fest, innerhalb derer der Steuerberater je nach Schwierigkeit, Umfang und Verantwortung abrechnen kann. Entscheidend ist der sogenannte Gegenstandswert, der sich aus dem Jahresumsatz des Unternehmens ableitet.
Gebührenrahmen nach StBVV für laufende Buchhaltung
Für die laufende Buchführung gilt § 33 StBVV. Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Belege pro Monat und kann zwischen 2/10 und 12/10 einer vollen Gebühr liegen. Eine volle Gebühr wird aus Tabelle A der StBVV ermittelt, basierend auf dem Gegenstandswert (= Jahresumsatz).
| Jahresumsatz | Gegenstandswert | Volle Gebühr (Tabelle A) | Typische Bandbreite/Monat (5/10 – 8/10) |
|---|---|---|---|
| 100.000 € | 100.000 € | 342 € | 171 – 274 € |
| 250.000 € | 250.000 € | 579 € | 290 – 463 € |
| 500.000 € | 500.000 € | 979 € | 490 – 783 € |
| 1.000.000 € | 1.000.000 € | 1.579 € | 790 – 1.263 € |
| 2.000.000 € | 2.000.000 € | 2.529 € | 1.265 – 2.023 € |
Hinzu kommen weitere Leistungen wie Umsatzsteuer-Voranmeldungen (§ 34 StBVV: 1/10 bis 6/10 Gebühr), Lohnbuchhaltung (§ 35 StBVV: pauschal pro Arbeitnehmer) und der Jahresabschluss (§ 35 StBVV: 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr je nach Größenklasse).
Versteckte Kosten beachten
Neben den Steuerberatergebühren fallen oft Nebenkosten an: Porto, Fahrtkosten, Datev-Lizenzkosten (falls vom Mandanten getragen), Kosten für digitale Schnittstellen. Verlangen Sie vorab eine transparente Kostenaufstellung inkl. aller Nebenkosten.
„Die StBVV bietet große Spielräume. Entscheidend ist Transparenz: Mandanten sollten vorab wissen, mit welchen Kosten sie rechnen müssen. Bei OnlineBilanz arbeiten wir mit Festpreisen ohne versteckte Nebenkosten – so haben Mandanten von Anfang an Planungssicherheit.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Festpreise vs. StBVV-Abrechnung
Immer mehr Steuerberater bieten pauschale Festpreise an, die vom StBVV-Rahmen abweichen können (sog. Vergütungsvereinbarung nach § 4 Abs. 1 StBVV). Diese Pauschalpreise bieten Planungssicherheit und vermeiden Überraschungen bei der Abrechnung. Typische Festpreis-Pakete umfassen: Buchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahresabschluss und Steuererklärungen zu einem festen monatlichen oder jährlichen Preis.
Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Buchhaltungsbelege?
Die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist sowohl handelsrechtlich (§ 257 HGB) als auch steuerrechtlich (§ 147 AO) geregelt. Stand 2026 gelten unverändert zwei zentrale Aufbewahrungsfristen: 10 Jahre und 6 Jahre, jeweils beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte oder der Beleg entstanden ist.
10-jährige Aufbewahrungsfrist
- Bücher und Aufzeichnungen: Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanz (§ 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB, § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO)
- Buchungsbelege: Alle Belege, die für die Buchführung relevant sind – Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassenbelege (§ 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB, § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO)
- Unterlagen für Zollverfahren und Verbrauchsteuern: z.B. Ausfuhranmeldungen, Lohnsteuerunterlagen
6-jährige Aufbewahrungsfrist
- Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe: E-Mails, Faxe, Angebote, Bestellungen (§ 257 Abs. 1 Nr. 2 HGB, § 147 Abs. 1 Nr. 2 AO)
- Kopien abgesandter Handels- und Geschäftsbriefe: Auch elektronisch versandte Dokumente (§ 257 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
- Sonstige für die Besteuerung relevante Unterlagen: z.B. Arbeitsanweisungen, Organisationsunterlagen, Verfahrensdokumentationen nach GoBD (§ 147 Abs. 1 Nr. 5 AO)
Beginn der Aufbewahrungsfrist
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Eröffnungsbilanz oder der Jahresabschluss festgestellt oder der Beleg entstanden ist. Beispiel: Ein Beleg vom 15.03.2025 muss bis zum 31.12.2035 aufbewahrt werden (10 Jahre ab Ende 2025).
Form der Aufbewahrung: Digital oder Papier?
Nach § 257 Abs. 3 HGB und § 147 Abs. 2 AO dürfen Unterlagen auch elektronisch aufbewahrt werden, sofern die Wiedergabe bildlich mit dem Original übereinstimmt und während der Aufbewahrungsfrist jederzeit lesbar gemacht werden kann. Die GoBD konkretisiert die Anforderungen: Unveränderbarkeit, maschinelle Auswertbarkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit müssen gewährleistet sein.
| Dokumenttyp | Papier vernichtbar nach Scan? | Besonderheit |
|---|---|---|
| Eingangsrechnungen (Papier) | Ja | Nach GoBD-konformer Archivierung vernichtbar |
| Eingangsrechnungen (E-Mail/PDF) | Nicht anwendbar | Müssen im Originalformat elektronisch archiviert werden |
| Verträge mit Unterschrift | In der Regel ja | Ausnahme: Notarverträge, Urkunden mit besonderer Beweisfunktion |
| Kassenbelege | Ja | Aber: Thermopapier verblasst – zeitnahe Digitalisierung empfohlen |
| Jahresabschlüsse | Ja | Empfohlen: Doppelte Archivierung (digital + Papier) |
„Die digitale Archivierung ist heute Standard und spart nicht nur Platz, sondern auch Zeit bei Betriebsprüfungen. Entscheidend ist die revisionssichere Ablage in einem GoBD-konformen System. Unsere Steuerberater achten bei der Mandatsarbeit darauf, dass alle Belege ordnungsgemäß archiviert werden – das schützt vor Problemen bei Betriebsprüfungen.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wie bereitet man sich auf eine Betriebsprüfung vor?
Eine Betriebsprüfung (auch: Außenprüfung) nach § 193 AO kann für Unternehmen in Görlitz jederzeit angeordnet werden. Die Finanzverwaltung prüft dabei die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die Richtigkeit der Steuererklärungen und die Einhaltung steuerlicher Pflichten. Eine gute Vorbereitung minimiert Risiken und verkürzt die Prüfungsdauer erheblich.
Typische Prüfungsintervalle
- Kleine Unternehmen: Prüfungsrhythmus ca. alle 15-20 Jahre (risikoabhängig)
- Mittelständische Unternehmen: Prüfungsrhythmus ca. alle 5-10 Jahre
- Große Unternehmen und Konzerne: Anschlussprüfungen, teilweise dauerhafte Prüfpräsenz (§ 147a AO)
Die Ankündigung erfolgt schriftlich durch das zuständige Finanzamt, in der Regel 4-8 Wochen vor Prüfungsbeginn. Der Prüfungszeitraum umfasst meist die letzten 3 Jahre, kann aber bei begründetem Verdacht auf bis zu 10 Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO) ausgedehnt werden.
Checkliste: Vorbereitung auf die Betriebsprüfung
-
Vollständigkeit aller Belege für den Prüfungszeitraum sicherstellen
-
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung prüfen (keine Lücken, keine nachträglichen Änderungen ohne Protokoll)
-
Verfahrensdokumentation nach GoBD bereithalten (falls nicht vorhanden: nachträglich erstellen)
-
Kassenführung prüfen: Ist die Kasse ordnungsgemäß geführt? Z-Bons vorhanden? TSE-konforme Kassensysteme (seit 2020)?
-
Privatentnahmen und -einlagen dokumentieren (bei Einzelunternehmen/Personengesellschaften)
-
Anlagenverzeichnis aktualisieren und mit Buchhaltung abgleichen
-
Verträge mit nahestehenden Personen (z.B. Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, Mietverträge) auf Fremdvergleich prüfen
-
Steuerberater vorab informieren und zur Prüfung hinzuziehen (§ 200 Abs. 1 AO: Recht auf Hinzuziehung eines Bevollmächtigten)
Häufige Prüfungsschwerpunkte 2026
Finanzämter setzen verstärkt auf digitale Prüfungsmethoden (IDEA, ACL). Typische Schwerpunkte: Kassenführung (Manipulationssicherheit), verdeckte Gewinnausschüttungen bei GmbHs, umsatzsteuerliche Organschaft, Reisekosten und Bewirtungsaufwendungen, private PKW-Nutzung (Fahrtenbuch), Auslandsgeschäfte und innergemeinschaftliche Lieferungen.
Rolle des Steuerberaters während der Prüfung
Der Steuerberater ist der zentrale Ansprechpartner während der Betriebsprüfung. Er kommuniziert mit dem Betriebsprüfer, bereitet Unterlagen vor, begleitet Besprechungen und verhandelt strittige Punkte. Geschäftsführer sollten sich auf das operative Geschäft konzentrieren und fachliche Diskussionen dem Steuerberater überlassen. Nach Abschluss der Prüfung wird ein Prüfungsbericht erstellt (§ 202 AO), gegen den innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch eingelegt werden kann.
„Eine Betriebsprüfung ist kein Grund zur Panik – wenn die Buchhaltung ordnungsgemäß geführt wurde. Wir empfehlen unseren Mandanten, die Prüfung als Qualitätscheck zu verstehen. In der Regel entstehen keine größeren Nachforderungen, wenn die Buchführung von Anfang an professionell aufgesetzt war.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Häufig gestellte Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer in Görlitz eine doppelte Buchführung machen?
Nein. Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG und Gewerbetreibende unterhalb der Schwellenwerte des § 241a HGB (Umsatz ≤ 800.000 €, Gewinn ≤ 80.000 €) dürfen eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG) führen. Eine doppelte Buchführung ist erst bei Überschreitung dieser Grenzen oder bei Eintragung ins Handelsregister verpflichtend.
Welche Unterlagen muss ich bei einer Betriebsprüfung in Görlitz vorlegen?
Sie müssen alle Bücher, Belege, Inventare, Jahresabschlüsse sowie weitere Aufzeichnungen nach § 147 AO bereitstellen – digital oder in Papierform. Dazu gehören Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankauszüge, Kassenbücher, Lohnkonten und Verträge. Seit 2020 haben Prüfer auch Zugriff auf digitale Kassensysteme (GoBD-konform).
Kann ich die Buchhaltung komplett an einen Steuerberater in Görlitz auslagern?
Ja. Steuerberater sind nach § 33 StBerG befugt, die laufende Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen zu übernehmen. Sie können Belege entweder selbst erfassen oder dem Steuerberater digital oder physisch übergeben. Plattformen wie OnlineBilanz bieten eine volldigitale Zusammenarbeit mit zugelassenen Steuerberatern zu transparenten Festpreisen.
Was passiert, wenn ich den Jahresabschluss nicht rechtzeitig offenlege?
Das Bundesamt für Justiz verhängt nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Bei wiederholter Säumnis steigt das Ordnungsgeld. Zusätzlich drohen Reputationsschäden, da die Säumnis öffentlich im Unternehmensregister vermerkt wird.
Welche Buchhaltungssoftware ist GoBD-konform?
GoBD-konform sind u. a. DATEV, Lexware, sevDesk, lexoffice und WISO Mein Büro. Entscheidend sind unveränderbare Buchungen, lückenlose Protokollierung (Audit-Trail), sichere Archivierung und Schnittstellen zur Datenextraktion. Achten Sie auf aktuelle Zertifikate oder Testate des Softwareanbieters.
Gilt die 10-jährige Aufbewahrungsfrist auch für E-Mails?
Ja, sofern die E-Mail ein Handelsbrief oder Beleg im Sinne von § 147 AO bzw. § 257 HGB ist – etwa Bestellbestätigungen, Rechnungen oder Verträge. Private E-Mails oder reine Terminabsprachen sind nicht betroffen. Die Aufbewahrung muss revisionssicher und maschinell auswertbar erfolgen (GoBD).
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), GmbH-Gesetz (GmbHG), Bundesministerium der Finanzen – GoBD. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


