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13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Görlitz

Buchhaltung Görlitz 2026: Pflichten, Fristen & Kosten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Buchhaltung in Görlitz unterliegt denselben handelsrechtlichen und steuerlichen Pflichten wie bundesweit: Buchführung, Jahresabschluss, Offenlegung und Aufbewahrung. Das gilt gleichermaßen für Unternehmen in anderen deutschen Städten – so gelten etwa auch für die Buchhaltungspflichten in Eberswalde identische gesetzliche Rahmenbedingungen. Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Vorgaben nach HGB und AO, die Fristen für GmbHs und andere Unternehmen sowie die Kosten für die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater – Stand 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Unternehmen in Görlitz müssen nach § 238 HGB Bücher führen, bei GmbHs den Jahresabschluss innerhalb von 8 bzw. 11 Monaten feststellen (§ 42a GmbHG) und binnen 12 Monaten im Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Die Größenklassen nach § 267 HGB bestimmen Umfang und Prüfpflicht. Steuerberater rechnen meist nach StBVV ab; digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten Festpreise.

Welche Buchhaltungspflichten gelten für Unternehmen in Görlitz?

Für Unternehmen in Görlitz gelten dieselben handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchhaltungspflichten wie bundesweit. Die rechtliche Grundlage bildet das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie die Abgabenordnung (AO). Jeder Kaufmann im Sinne des § 238 HGB ist zur Buchführung verpflichtet – unabhängig davon, ob das Unternehmen in Görlitz, Stuttgart oder Berlin ansässig ist.

Buchführungspflicht nach Rechtsform

  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt): Kapitalgesellschaften sind immer buchführungspflichtig gemäß § 238 HGB, unabhängig von Umsatz oder Gewinn.
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Buchführungspflicht besteht, wenn die Schwellenwerte nach § 241a HGB überschritten werden (Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren).
  • Freiberufler: Keine handelsrechtliche Buchführungspflicht, jedoch steuerliche Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG und § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).

Praxis-Hinweis

Auch ohne gesetzliche Buchführungspflicht empfiehlt sich eine ordnungsgemäße Buchhaltung als Grundlage für die Finanzplanung und für Kreditgespräche mit Banken. Gerade in handwerklichen Betrieben – für die die Pflichten zur Buchführung im Handwerk besondere Relevanz haben – fordern viele Kreditinstitute inzwischen auch von kleineren Unternehmen eine professionelle Buchführung.

Die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung sind in den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) konkretisiert. Diese Vorgaben gelten bundesweit einheitlich – ob für Unternehmen in Görlitz, für die Buchhaltung in Mainz oder in jeder anderen deutschen Stadt. Stand 2026 gilt die aktualisierte GoBD-Fassung vom November 2019 mit den Ergänzungen zur elektronischen Belegarchivierung.

Welche Fristen gelten für Jahresabschluss und Offenlegung bei GmbHs in Görlitz?

Für GmbHs in Görlitz gelten bundeseinheitliche Fristen, die sich nach dem Bilanzstichtag richten. Der häufigste Bilanzstichtag ist der 31. Dezember, sodass für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) folgende Fristen im Jahr 2026 relevant sind:

Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG

Größenklasse Frist nach Bilanzstichtag Beispiel bei Stichtag 31.12.2025
Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate bis 30.11.2026
Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate bis 31.08.2026
Große GmbH (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate bis 31.08.2026

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Bei Verstoß gegen die Feststellungsfrist kann das Registergericht nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen.

Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Ordnungsgeld-Risiko

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung setzt das Bundesamt für Justiz automatisiert Ordnungsgeldverfahren in Gang. Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und richtet sich nach Unternehmensgröße und Versäumnisdauer. Geschäftsführer haften persönlich für die rechtzeitige Offenlegung.

„In der Praxis beobachten wir, dass viele Geschäftsführer die Feststellungs- und Offenlegungsfristen unterschätzen. Gerade die 8-Monats-Frist für mittelgroße GmbHs ist sportlich, wenn die Buchhaltung nicht laufend gepflegt wird. Eine digitale Koordination mit dem Steuerberater spart hier wertvolle Zeit.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie werden Unternehmen nach § 267 HGB in Größenklassen eingeteilt?

Die Einteilung in Größenklassen nach § 267 HGB bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten, Prüfungspflichten und Erleichterungen bei der Bilanzierung. Die Größenklasse wird anhand von drei Kriterien ermittelt: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Ein Unternehmen gehört einer Größenklasse an, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Schwellenwerte nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6,0 Mio. € ≤ 12,0 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20,0 Mio. € ≤ 40,0 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20,0 Mio. € > 40,0 Mio. € > 250

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von umfangreichen Erleichterungen: Sie dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB), müssen im Anhang weniger Angaben machen (§ 288 HGB) und können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erstellung eines Lageberichts verzichten (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Bei der Offenlegung genügt die Einreichung von Bilanz und Anhang – die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden (§ 326 Abs. 1 HGB).

Kleinstkapitalgesellschaften

Unternehmen, die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der folgenden Merkmale nicht überschreiten, gelten als Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB): Bilanzsumme 350.000 €, Umsatz 700.000 €, 10 Mitarbeiter. Sie profitieren von zusätzlichen Erleichterungen bei Bilanzierung und Offenlegung.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen strengeren Publizitätspflichten und sind nach § 316 HGB grundsätzlich prüfungspflichtig. Der Jahresabschluss muss durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer geprüft werden.

Buchhaltung selbst machen oder an Steuerberater delegieren?

Geschäftsführer von GmbHs in Görlitz stehen regelmäßig vor der Frage, ob sie die Buchhaltung intern abwickeln oder an einen Steuerberater übertragen. Beide Modelle haben spezifische Vor- und Nachteile, die von Unternehmensgröße, Komplexität und verfügbaren Ressourcen abhängen.

Interne Buchhaltung

Vorteile

  • Volle Kontrolle über Prozesse und Daten
  • Tagesaktuelle Auswertungen möglich
  • Keine laufenden Steuerberaterkosten für Fibu
  • Kurze Wege bei Rückfragen

Nachteile

  • Personalkosten für qualifizierte Buchhalter
  • Einarbeitungsaufwand bei Gesetzesänderungen
  • Haftungsrisiko bei Fehlern (z.B. USt-Voranmeldung)
  • Software- und Schulungskosten
  • Vertretungsregelung bei Krankheit/Urlaub erforderlich

Buchhaltung durch Steuerberater

Vorteile

  • Fachliche Expertise und Aktualität
  • Haftung liegt beim Steuerberater
  • Kein eigenes Buchführungspersonal nötig
  • Direkte Verbindung zu Jahresabschluss und Steuererklärung
  • Steueroptimierung laufend möglich

Nachteile

  • Laufende Kosten nach StBVV
  • Abhängigkeit vom Steuerberater
  • Auswertungen ggf. zeitverzögert
  • Belegübermittlung erforderlich

In der Praxis hat sich ein Hybridmodell bewährt: Die laufende Vorkontierung und Belegerfassung erfolgt intern (z.B. durch kaufmännische Angestellte oder per Software), während die monatliche Kontrolle, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Jahresabschluss vom Steuerberater durchgeführt werden. So verbindet man interne Kontrolle mit fachlicher Sicherheit.

„Die digitale Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater hat sich in den letzten Jahren stark professionalisiert. Cloudbasierte Buchhaltungssoftware ermöglicht eine nahtlose Übergabe der Belege, sodass beide Seiten jederzeit Einblick haben. Bei OnlineBilanz koordinieren wir diese Schnittstellen digital – der Mandant behält die Kontrolle, unsere Steuerberater übernehmen die fachliche Verantwortung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche digitale Buchhaltungssoftware eignet sich für Unternehmen in Görlitz?

Die Wahl der Buchhaltungssoftware ist entscheidend für effiziente Prozesse und GoBD-konforme Archivierung. Stand 2026 dominieren cloudbasierte Lösungen den Markt, die eine standortunabhängige Zusammenarbeit mit Steuerberatern ermöglichen – ein entscheidender Vorteil für Unternehmen in Görlitz, die mit Steuerberatern außerhalb der Region zusammenarbeiten möchten.

Anforderungen an GoBD-konforme Software

  • Unveränderbarkeit gebuchter Belege (Protokollierung aller Änderungen)
  • Vollständige und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle
  • Ordnungsmäßige Archivierung mit Zugriffsmöglichkeit über 10 Jahre
  • Maschinelle Auswertbarkeit für Betriebsprüfungen (GDPdU/IDEA-Schnittstelle)
  • Verfahrensdokumentation der eingesetzten Prozesse
  • Zeitnahe Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle

Marktübliche Buchhaltungslösungen 2026

Software Zielgruppe Besonderheit
DATEV Unternehmen online KMU mit Steuerberater-Anbindung Marktstandard, nahtlose DATEV-Integration
lexoffice Kleine Unternehmen, Selbstbucher Einfache Bedienung, günstig, DATEV-Export
sevDesk Freelancer bis kleine GmbH Moderne Oberfläche, Belegerfassung per App
SAP Business One / Agenda Mittelstand ab 20 Mitarbeiter ERP-Integration, Warenwirtschaft
Microsoft Dynamics 365 BC Wachsende Unternehmen Skalierbar, international einsetzbar

Für GmbHs in Görlitz, die den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen, empfiehlt sich eine Software mit direkter DATEV-Schnittstelle. Die meisten Steuerberater arbeiten mit DATEV, sodass eine nahtlose Datenübergabe ohne Medienbrüche möglich ist. Wer den Jahresabschluss digital durch Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Anfahrtswege oder Suchaufwand, findet auf OnlineBilanz.de bundesweit zugelassene Steuerberater mit transparenten Festpreisen und digitaler Abwicklung.

Digitale Belegerfassung

Stand 2026 ist die digitale Belegerfassung per Smartphone-App oder Scanner-App Standard. Die GoBD akzeptiert digitale Belege als Original, sofern diese unveränderbar archiviert werden. Papierbelege können nach Scannen und Archivierung vernichtet werden – mit Ausnahme von Belegen mit besonderer Beweisfunktion (z.B. Notarverträge).

Was kostet die Buchhaltung durch einen Steuerberater in Görlitz?

Die Kosten für steuerberaterliche Buchhaltungsleistungen richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese legt Gebührenrahmen fest, innerhalb derer der Steuerberater je nach Schwierigkeit, Umfang und Verantwortung abrechnen kann. Entscheidend ist der sogenannte Gegenstandswert, der sich aus dem Jahresumsatz des Unternehmens ableitet.

Gebührenrahmen nach StBVV für laufende Buchhaltung

Für die laufende Buchführung gilt § 33 StBVV. Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Belege pro Monat und kann zwischen 2/10 und 12/10 einer vollen Gebühr liegen. Eine volle Gebühr wird aus Tabelle A der StBVV ermittelt, basierend auf dem Gegenstandswert (= Jahresumsatz).

Jahresumsatz Gegenstandswert Volle Gebühr (Tabelle A) Typische Bandbreite/Monat (5/10 – 8/10)
100.000 € 100.000 € 342 € 171 – 274 €
250.000 € 250.000 € 579 € 290 – 463 €
500.000 € 500.000 € 979 € 490 – 783 €
1.000.000 € 1.000.000 € 1.579 € 790 – 1.263 €
2.000.000 € 2.000.000 € 2.529 € 1.265 – 2.023 €

Hinzu kommen weitere Leistungen wie Umsatzsteuer-Voranmeldungen (§ 34 StBVV: 1/10 bis 6/10 Gebühr), Lohnbuchhaltung (§ 35 StBVV: pauschal pro Arbeitnehmer) und der Jahresabschluss (§ 35 StBVV: 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr je nach Größenklasse).

Versteckte Kosten beachten

Neben den Steuerberatergebühren fallen oft Nebenkosten an: Porto, Fahrtkosten, Datev-Lizenzkosten (falls vom Mandanten getragen), Kosten für digitale Schnittstellen. Verlangen Sie vorab eine transparente Kostenaufstellung inkl. aller Nebenkosten.

„Die StBVV bietet große Spielräume. Entscheidend ist Transparenz: Mandanten sollten vorab wissen, mit welchen Kosten sie rechnen müssen. Bei OnlineBilanz arbeiten wir mit Festpreisen ohne versteckte Nebenkosten – so haben Mandanten von Anfang an Planungssicherheit.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Festpreise vs. StBVV-Abrechnung

Immer mehr Steuerberater bieten pauschale Festpreise an, die vom StBVV-Rahmen abweichen können (sog. Vergütungsvereinbarung nach § 4 Abs. 1 StBVV). Diese Pauschalpreise bieten Planungssicherheit und vermeiden Überraschungen bei der Abrechnung. Typische Festpreis-Pakete umfassen: Buchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahresabschluss und Steuererklärungen zu einem festen monatlichen oder jährlichen Preis.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Buchhaltungsbelege?

Die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist sowohl handelsrechtlich (§ 257 HGB) als auch steuerrechtlich (§ 147 AO) geregelt. Stand 2026 gelten unverändert zwei zentrale Aufbewahrungsfristen: 10 Jahre und 6 Jahre, jeweils beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte oder der Beleg entstanden ist.

10-jährige Aufbewahrungsfrist

  • Bücher und Aufzeichnungen: Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanz (§ 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB, § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO)
  • Buchungsbelege: Alle Belege, die für die Buchführung relevant sind – Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassenbelege (§ 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB, § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO)
  • Unterlagen für Zollverfahren und Verbrauchsteuern: z.B. Ausfuhranmeldungen, Lohnsteuerunterlagen

6-jährige Aufbewahrungsfrist

  • Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe: E-Mails, Faxe, Angebote, Bestellungen (§ 257 Abs. 1 Nr. 2 HGB, § 147 Abs. 1 Nr. 2 AO)
  • Kopien abgesandter Handels- und Geschäftsbriefe: Auch elektronisch versandte Dokumente (§ 257 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
  • Sonstige für die Besteuerung relevante Unterlagen: z.B. Arbeitsanweisungen, Organisationsunterlagen, Verfahrensdokumentationen nach GoBD (§ 147 Abs. 1 Nr. 5 AO)

Beginn der Aufbewahrungsfrist

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Eröffnungsbilanz oder der Jahresabschluss festgestellt oder der Beleg entstanden ist. Beispiel: Ein Beleg vom 15.03.2025 muss bis zum 31.12.2035 aufbewahrt werden (10 Jahre ab Ende 2025).

Form der Aufbewahrung: Digital oder Papier?

Nach § 257 Abs. 3 HGB und § 147 Abs. 2 AO dürfen Unterlagen auch elektronisch aufbewahrt werden, sofern die Wiedergabe bildlich mit dem Original übereinstimmt und während der Aufbewahrungsfrist jederzeit lesbar gemacht werden kann. Die GoBD konkretisiert die Anforderungen: Unveränderbarkeit, maschinelle Auswertbarkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit müssen gewährleistet sein.

Dokumenttyp Papier vernichtbar nach Scan? Besonderheit
Eingangsrechnungen (Papier) Ja Nach GoBD-konformer Archivierung vernichtbar
Eingangsrechnungen (E-Mail/PDF) Nicht anwendbar Müssen im Originalformat elektronisch archiviert werden
Verträge mit Unterschrift In der Regel ja Ausnahme: Notarverträge, Urkunden mit besonderer Beweisfunktion
Kassenbelege Ja Aber: Thermopapier verblasst – zeitnahe Digitalisierung empfohlen
Jahresabschlüsse Ja Empfohlen: Doppelte Archivierung (digital + Papier)

„Die digitale Archivierung ist heute Standard und spart nicht nur Platz, sondern auch Zeit bei Betriebsprüfungen. Entscheidend ist die revisionssichere Ablage in einem GoBD-konformen System. Unsere Steuerberater achten bei der Mandatsarbeit darauf, dass alle Belege ordnungsgemäß archiviert werden – das schützt vor Problemen bei Betriebsprüfungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie bereitet man sich auf eine Betriebsprüfung vor?

Eine Betriebsprüfung (auch: Außenprüfung) nach § 193 AO kann für Unternehmen in Görlitz jederzeit angeordnet werden. Die Finanzverwaltung prüft dabei die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die Richtigkeit der Steuererklärungen und die Einhaltung steuerlicher Pflichten. Eine gute Vorbereitung minimiert Risiken und verkürzt die Prüfungsdauer erheblich.

Typische Prüfungsintervalle

  • Kleine Unternehmen: Prüfungsrhythmus ca. alle 15-20 Jahre (risikoabhängig)
  • Mittelständische Unternehmen: Prüfungsrhythmus ca. alle 5-10 Jahre
  • Große Unternehmen und Konzerne: Anschlussprüfungen, teilweise dauerhafte Prüfpräsenz (§ 147a AO)

Die Ankündigung erfolgt schriftlich durch das zuständige Finanzamt, in der Regel 4-8 Wochen vor Prüfungsbeginn. Der Prüfungszeitraum umfasst meist die letzten 3 Jahre, kann aber bei begründetem Verdacht auf bis zu 10 Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO) ausgedehnt werden.

Checkliste: Vorbereitung auf die Betriebsprüfung

  • Vollständigkeit aller Belege für den Prüfungszeitraum sicherstellen
  • Ordnungsmäßigkeit der Buchführung prüfen (keine Lücken, keine nachträglichen Änderungen ohne Protokoll)
  • Verfahrensdokumentation nach GoBD bereithalten (falls nicht vorhanden: nachträglich erstellen)
  • Kassenführung prüfen: Ist die Kasse ordnungsgemäß geführt? Z-Bons vorhanden? TSE-konforme Kassensysteme (seit 2020)?
  • Privatentnahmen und -einlagen dokumentieren (bei Einzelunternehmen/Personengesellschaften)
  • Anlagenverzeichnis aktualisieren und mit Buchhaltung abgleichen
  • Verträge mit nahestehenden Personen (z.B. Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, Mietverträge) auf Fremdvergleich prüfen
  • Steuerberater vorab informieren und zur Prüfung hinzuziehen (§ 200 Abs. 1 AO: Recht auf Hinzuziehung eines Bevollmächtigten)

Häufige Prüfungsschwerpunkte 2026

Finanzämter setzen verstärkt auf digitale Prüfungsmethoden (IDEA, ACL). Typische Schwerpunkte: Kassenführung (Manipulationssicherheit), verdeckte Gewinnausschüttungen bei GmbHs, umsatzsteuerliche Organschaft, Reisekosten und Bewirtungsaufwendungen, private PKW-Nutzung (Fahrtenbuch), Auslandsgeschäfte und innergemeinschaftliche Lieferungen.

Rolle des Steuerberaters während der Prüfung

Der Steuerberater ist der zentrale Ansprechpartner während der Betriebsprüfung. Er kommuniziert mit dem Betriebsprüfer, bereitet Unterlagen vor, begleitet Besprechungen und verhandelt strittige Punkte. Geschäftsführer sollten sich auf das operative Geschäft konzentrieren und fachliche Diskussionen dem Steuerberater überlassen. Nach Abschluss der Prüfung wird ein Prüfungsbericht erstellt (§ 202 AO), gegen den innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch eingelegt werden kann.

„Eine Betriebsprüfung ist kein Grund zur Panik – wenn die Buchhaltung ordnungsgemäß geführt wurde. Wir empfehlen unseren Mandanten, die Prüfung als Qualitätscheck zu verstehen. In der Regel entstehen keine größeren Nachforderungen, wenn die Buchführung von Anfang an professionell aufgesetzt war.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer in Görlitz eine doppelte Buchführung machen?

Nein. Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG und Gewerbetreibende unterhalb der Schwellenwerte des § 241a HGB (Umsatz ≤ 800.000 €, Gewinn ≤ 80.000 €) dürfen eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG) führen. Eine doppelte Buchführung ist erst bei Überschreitung dieser Grenzen oder bei Eintragung ins Handelsregister verpflichtend.

Welche Unterlagen muss ich bei einer Betriebsprüfung in Görlitz vorlegen?

Sie müssen alle Bücher, Belege, Inventare, Jahresabschlüsse sowie weitere Aufzeichnungen nach § 147 AO bereitstellen – digital oder in Papierform. Dazu gehören Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankauszüge, Kassenbücher, Lohnkonten und Verträge. Seit 2020 haben Prüfer auch Zugriff auf digitale Kassensysteme (GoBD-konform).

Kann ich die Buchhaltung komplett an einen Steuerberater in Görlitz auslagern?

Ja. Steuerberater sind nach § 33 StBerG befugt, die laufende Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen zu übernehmen. Sie können Belege entweder selbst erfassen oder dem Steuerberater digital oder physisch übergeben. Plattformen wie OnlineBilanz bieten eine volldigitale Zusammenarbeit mit zugelassenen Steuerberatern zu transparenten Festpreisen.

Was passiert, wenn ich den Jahresabschluss nicht rechtzeitig offenlege?

Das Bundesamt für Justiz verhängt nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Bei wiederholter Säumnis steigt das Ordnungsgeld. Zusätzlich drohen Reputationsschäden, da die Säumnis öffentlich im Unternehmensregister vermerkt wird.

Welche Buchhaltungssoftware ist GoBD-konform?

GoBD-konform sind u. a. DATEV, Lexware, sevDesk, lexoffice und WISO Mein Büro. Entscheidend sind unveränderbare Buchungen, lückenlose Protokollierung (Audit-Trail), sichere Archivierung und Schnittstellen zur Datenextraktion. Achten Sie auf aktuelle Zertifikate oder Testate des Softwareanbieters.

Gilt die 10-jährige Aufbewahrungsfrist auch für E-Mails?

Ja, sofern die E-Mail ein Handelsbrief oder Beleg im Sinne von § 147 AO bzw. § 257 HGB ist – etwa Bestellbestätigungen, Rechnungen oder Verträge. Private E-Mails oder reine Terminabsprachen sind nicht betroffen. Die Aufbewahrung muss revisionssicher und maschinell auswertbar erfolgen (GoBD).

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), GmbH-Gesetz (GmbHG), Bundesministerium der Finanzen – GoBD. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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