Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Baugewerbe

Buchhaltung Baugewerbe 2026: Pflichten & Praxis

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchhaltung im Bauunternehmen stellt besondere Anforderungen: unfertigen Bauleistungen, baustellenbezogene Abrechnung und strenge Dokumentationspflichten prägen den Alltag. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, welche gesetzlichen Pflichten für Bauunternehmen gelten, wie Sie Ihre Baubuchhaltung rechtskonform organisieren und welche Fristen Sie einhalten müssen – Stand 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Buchhaltung im Baugewerbe unterscheidet sich durch projektbezogene Erfassung, Bewertung unfertiger Bauleistungen nach § 255 HGB und strenge Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt. Bau-GmbHs unterliegen der vollen Buchführungspflicht nach § 238 HGB, müssen den Jahresabschluss innerhalb von 11 bzw. 8 Monaten feststellen (§ 42a GmbHG) und innerhalb von 12 Monaten offenlegen (§ 325 HGB). Spezialisierte Kontenrahmen wie DATEV SKR 03/04 mit Bau-Erweiterungen und digitale Werkzeuge erleichtern die Praxis erheblich.

Was unterscheidet die Buchhaltung im Baugewerbe von anderen Branchen?

Die Buchhaltung im Baugewerbe weist erhebliche branchenspezifische Besonderheiten auf, die weit über die klassische kaufmännische Buchführung hinausgehen. Während ein Einzelhändler oder Dienstleister in der Regel kurze Geschäftsprozesse und überschaubare Projekte hat, erstrecken sich Bauprojekte oft über mehrere Monate oder Jahre – mit entsprechenden Auswirkungen auf Bilanzierung, Forderungsmanagement und Steuerrecht.

Langfristige Projekte und Teilabnahmen

Im Baugewerbe erfolgt die Leistungserbringung üblicherweise projektbezogen und über einen längeren Zeitraum. Nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Realisationsprinzip) darf Umsatz grundsätzlich erst bei Lieferung oder Leistungserbringung erfasst werden. Bei langfristigen Bauaufträgen kann jedoch die Percentage-of-Completion-Methode (PoC) nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB in Verbindung mit IAS 11 bzw. IFRS 15 angewandt werden, um den Fertigstellungsgrad anteilig zu erfassen. Zudem sind Abschlagsrechnungen nach VOB/B üblich, die als erhaltene Anzahlungen gemäß § 266 Abs. 3 C.3. HGB passiviert werden müssen, bis die Leistung erbracht ist.

Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 13 UStG)

Viele Bauunternehmen können die Ist-Versteuerung nach § 20 UStG nutzen, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 800.000 Euro nicht überschritten hat. Damit wird die Umsatzsteuer erst bei tatsächlichem Zahlungseingang fällig – ein entscheidender Liquiditätsvorteil bei langen Zahlungszielen und Sicherheitseinbehalten. Zudem unterliegen Bauleistungen nach § 13b UStG dem Reverse-Charge-Verfahren, wenn der Leistungsempfänger ebenfalls Bauunternehmer ist. Das erfordert präzise Prüfung und korrekte Rechnungsstellung.

Praxis-Tipp: Reverse Charge richtig anwenden

Ob § 13b UStG greift, hängt von der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und der Art der Bauleistung ab. In der Praxis empfiehlt sich ein strukturiertes Freigabeverfahren für Ausgangsrechnungen, um fehlerhafte USt-Ausweisung und Haftungsrisiken zu vermeiden. Dokumentieren Sie stets die Unternehmereigenschaft des Auftraggebers.

Welche Buchführungspflichten gelten für Bauunternehmen in der Rechtsform GmbH?

Jede GmbH im Baugewerbe ist unabhängig von ihrer Größe nach § 238 HGB zur Buchführung und nach § 242 HGB zur Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz und GuV) verpflichtet. Diese originäre Buchführungspflicht besteht kraft Rechtsform, nicht erst ab bestimmten Größenkriterien. Darüber hinaus müssen Bauunternehmen, die als Kapitalgesellschaft firmieren, den Jahresabschluss gemäß § 325 HGB beim Betreiber des Unternehmensregisters offenlegen – seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Größenklassen und erweiterte Pflichten

Nach § 267 HGB werden Kapitalgesellschaften in drei Größenklassen eingeteilt. Für Bauunternehmen gilt dabei (Stand 2026):

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 16 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 25 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Mittelgroße und große Bau-GmbHs müssen zusätzlich einen Anhang (§ 264 HGB) und bei Großunternehmen einen Lagebericht (§ 264 Abs. 1 HGB) erstellen. Zudem ist ein gesetzlicher Abschlussprüfer hinzuzuziehen (§ 316 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften können von Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 HGB Gebrauch machen.

„In der Praxis sehen wir bei Bau-GmbHs häufig Unsicherheit, welche Größenklasse greift und ob zwei von drei Kriterien überschritten sein müssen. Entscheidend ist: Die Überschreitung muss an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen vorliegen. Wer digital arbeitet, kann diese Schwellenwerte laufend im Blick behalten und rechtzeitig reagieren.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welcher Kontenrahmen eignet sich für die Baubuchhaltung?

Für Bauunternehmen hat sich in Deutschland der Kontenrahmen BKR 87 (Bau-Kontenrahmen 87) des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie als branchenspezifischer Standard etabliert. Er ist auf die Anforderungen der Bauwirtschaft zugeschnitten und bildet die typischen Geschäftsvorfälle – von Materialaufwand über Nachunternehmerleistungen bis hin zu Baustellengemeinkosten – strukturiert ab. Alternativ kann auch der allgemeine SKR 03 oder SKR 04 (DATEV-Standardkontenrahmen) verwendet werden, insbesondere bei kleineren Betrieben oder gemischten Geschäftsmodellen.

Aufbau und Systematik des BKR 87

Der BKR 87 gliedert sich nach dem Abschlussgliederungsprinzip und orientiert sich an § 266 HGB. Charakteristisch sind separate Kontenklassen für Baustellen, unfertigen Bauleistungen, Abschlagsrechnungen und Anzahlungen. Folgende Struktur ist typisch:

  • Klasse 0: Anlagevermögen (Baumaschinen, Fahrzeuge, Schalungen, Software)
  • Klasse 1: Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, liquide Mittel)
  • Klasse 2: Eigenkapital und Rückstellungen
  • Klasse 3: Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzung
  • Klasse 4: Betriebliche Erträge (Bauleistungen, Erlöse nach Bauarten)
  • Klasse 5–7: Aufwendungen nach Kostenarten (Material, Löhne, Fremdleistungen, Baustellengemeinkosten)
  • Klasse 8: Sonstige Erträge und Aufwendungen
  • Klasse 9: Abschlusskonten

Digitale Buchhaltungssoftware mit BKR 87

Moderne Buchhaltungsprogramme wie DATEV, Lexware oder sevDesk bieten Vorlagen für den BKR 87. Wer eine GmbH im Baugewerbe führt und den Jahresabschluss von einem Steuerberater erstellen lässt, sollte sicherstellen, dass die verwendete Software den BKR 87 vollständig unterstützt oder der Kontenrahmen entsprechend angepasst wird.

Wie werden unfertigen Bauleistungen in der Bilanz bewertet?

Unfertigen Bauleistungen stellen im Baugewerbe einen zentralen Bilanzposten dar. Nach § 266 Abs. 2 B.I.1. HGB werden sie im Umlaufvermögen unter Vorräte ausgewiesen. Sie umfassen alle angefangenen, aber noch nicht abgerechneten Bauprojekte – also Arbeiten, die bereits begonnen, aber zum Bilanzstichtag noch nicht abgenommen wurden. Die Bewertung erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 252 ff. HGB, insbesondere dem Vorsichtsprinzip und dem Realisationsprinzip.

Bewertung zu Herstellungskosten

Unfertigen Bauleistungen sind gemäß § 255 Abs. 2 HGB mit den Herstellungskosten zu bewerten. Dazu zählen alle Einzelkosten (Material, Fertigungslöhne, Nachunternehmerleistungen) sowie angemessene Teile der Gemeinkosten (z. B. Baustelleneinrichtung, Gerätekosten, anteilige Verwaltungskosten). Nicht einbezogen werden dürfen Vertriebskosten und unangemessene Gemeinkosten (§ 255 Abs. 2 Satz 3 HGB). In der Praxis werden häufig Kalkulationssätze aus der Angebotskalkulation herangezogen, sofern diese mit der tatsächlichen Kostenstruktur übereinstimmen.

Abschlagsrechnungen und Verrechnung

Wurden bereits Abschlagsrechnungen nach § 632a BGB gestellt, so sind diese gemäß § 266 Abs. 3 C.3. HGB als erhaltene Anzahlungen auf der Passivseite auszuweisen. Die unfertigen Bauleistungen sind dann auf der Aktivseite mit den Herstellungskosten und die erhaltenen Anzahlungen auf der Passivseite mit dem Bruttobetrag (inkl. USt bei Ist-Versteuerung bzw. ohne USt bei Soll-Versteuerung) anzusetzen. Ein Ausweis des Saldos ist nach HGB unzulässig – Brutto-Ausweis ist zwingend.

Vorsicht: Drohverlustrückstellung bei erkennbaren Verlusten

Zeichnet sich ab, dass die Gesamtkosten eines Bauauftrags die vereinbarten Erlöse übersteigen, muss gemäß § 249 Abs. 1 HGB eine Drohverlustrückstellung gebildet werden. Das gilt auch für noch nicht begonnene Projekte. Die Rückstellung umfasst den negativen Saldo aus erwartetem Erlös und voraussichtlichen Gesamtkosten. Ignorierten Sie diese Pflicht nicht – sie ist prüfungsrelevant und steuerwirksam.

„Die korrekte Bewertung unfertigen Bauleistungen ist eine der größten Herausforderungen bei Bauunternehmen. Oft fehlt eine belastbare Nachkalkulation, oder Abschlagsrechnungen werden nicht sauber mit den tatsächlichen Kosten abgeglichen. Wer hier unsauber arbeitet, riskiert fehlerhafte Jahresabschlüsse und steuerliche Nachteile. Eine professionelle Begleitung durch einen Steuerberater zahlt sich hier besonders aus.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Worauf achtet das Finanzamt bei Betriebsprüfungen im Baugewerbe besonders?

Bauunternehmen stehen aufgrund branchenspezifischer Risiken – insbesondere Schwarzarbeit, Scheinselbständigkeit und Umsatzsteuerhinterziehung – im Fokus der Finanzverwaltung. Betriebsprüfungen erfolgen häufiger und gründlicher als in anderen Branchen. Die Prüfer konzentrieren sich dabei auf mehrere Schwerpunkte, die typischerweise mit hohen Nachzahlungsrisiken verbunden sind.

Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG

Die korrekte Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens wird fast immer geprüft. Häufige Fehlerquellen: falsche Einschätzung der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers, fehlende oder unzureichende Nachweise, unklare Leistungsbeschreibungen. Bei fehlerhafter Rechnung kann sowohl der leistende als auch der empfangende Unternehmer in Haftung genommen werden (§ 14c Abs. 1, § 25d UStG).

Lohnsteuer-Nachschau und Scheinselbständigkeit

Die Abgrenzung zwischen selbständigen Subunternehmern und abhängig Beschäftigten wird intensiv geprüft. Werden Nachunternehmer fälschlicherweise als Selbständige behandelt, drohen Sozialversicherungs- und Lohnsteuernachforderungen über mehrere Jahre. Entscheidend sind nach § 7 Abs. 1 SGB IV die tatsächlichen Verhältnisse, nicht formale Verträge. Kriterien: Weisungsgebundenheit, Eingliederung, Arbeitsmittel, unternehmerisches Risiko.

Sachliche und zeitliche Zuordnung von Aufwendungen

Das Finanzamt prüft, ob Materialaufwand, Fremdleistungen und Löhne korrekt den jeweiligen Projekten und Wirtschaftsjahren zugeordnet wurden. Bei falscher Periodisierung drohen Gewinnkorrekturen. Insbesondere bei Jahresübergang ist sorgfältig zu prüfen, welche Kosten noch dem alten bzw. schon dem neuen Wirtschaftsjahr zuzuordnen sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).

  • Alle Ausgangsrechnungen auf korrekte Anwendung von § 13b UStG prüfen
  • Nachweise zur Unternehmereigenschaft der Auftraggeber dokumentieren und archivieren
  • Verträge mit Nachunternehmern auf Scheinselbständigkeit prüfen lassen
  • Barzahlungen vermeiden; wenn unvermeidbar, lückenlos dokumentieren
  • Arbeitszeitnachweise und Bautagebücher führen und aufbewahren
  • Alle Belege digital archivieren (GoBD-konform, § 147 AO, § 257 HGB)
  • Regelmäßige interne Kontrolle der unfertigen Bauleistungen und Abschlagsrechnungen

Praxis-Tipp: Vorbereitende Selbstprüfung

Viele Beanstandungen lassen sich vermeiden, wenn Sie vor einer angekündigten Betriebsprüfung eine interne oder externe Vorprüfung durchführen lassen. Steuerberater, die auf das Baugewerbe spezialisiert sind, kennen die typischen Stolpersteine und können kritische Sachverhalte im Vorfeld aufarbeiten oder rechtssicher darstellen.

Wie können Bauunternehmen ihre Buchhaltung digitalisieren?

Die Digitalisierung der Buchhaltung bringt im Baugewerbe erhebliche Effizienzgewinne: schnellere Belegerfassung, weniger Fehler, bessere Liquiditätsplanung und jederzeit aktuelle Auswertungen. Zudem erfüllen digitale Systeme die Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) deutlich einfacher als papierbasierte Prozesse.

Cloud-Buchhaltung und mobile Belegerfassung

Moderne Cloud-Buchhaltungssoftware ermöglicht es, Belege direkt von der Baustelle per Smartphone-App zu fotografieren und hochzuladen. Die Software erkennt per OCR automatisch Rechnungsdaten, ordnet Belege dem richtigen Projekt zu und bucht diese vor. Das spart Zeit, verhindert Belegverluste und sorgt für eine lückenlose Dokumentation. Gängige Lösungen wie DATEV Unternehmen online, Lexware, sevDesk oder spezielle Bausoftware (z. B. 123erfasst, NEVARIS) bieten entsprechende Module.

Schnittstellen zur Bausoftware

Viele Bauunternehmen arbeiten mit spezialisierter Bausoftware für Kalkulation, Aufmaß, Abrechnung und Projektverwaltung (z. B. RIB iTWO, NEVARIS, MS-Projekt). Idealerweise sollte die Buchhaltungssoftware per Schnittstelle direkt mit der Bausoftware verbunden sein, sodass Projektkosten, Abschlagsrechnungen und Erlöse automatisch übergeben werden. Das vermeidet Doppelerfassungen und Übertragungsfehler.

Vorteile digitaler Buchhaltung

  • Echtzeit-Überblick über Liquidität und offene Posten
  • Automatische Belegerfassung und OCR-Erkennung
  • GoBD-konforme Archivierung ohne Papier
  • Ortsunabhängiger Zugriff für Geschäftsführer und Steuerberater
  • Schnellere Monats- und Jahresabschlüsse

Herausforderungen und Lösungen

  • Schulung der Mitarbeiter (ggf. externe Workshops)
  • Datenmigration aus Altsystemen (durch Steuerberater oder IT-Dienstleister)
  • Schnittstellen zu Bausoftware prüfen und einrichten
  • DSGVO-konforme Speicherung und Zugriffsrechte
  • Regelmäßige Backups und Notfallkonzept

Wer die Buchhaltung digitalisieren möchte, sollte frühzeitig den Steuerberater einbinden. Viele Kanzleien bieten heute digitale Mandantenportale, über die Belege hochgeladen, Auswertungen abgerufen und der Jahresabschluss digital koordiniert wird. Plattformen wie OnlineBilanz.de verbinden moderne Software mit der Fachexpertise zugelassener Steuerberater – transparent, ohne Wartezeiten und zu Festpreisen.

Welche Fristen gelten für Jahresabschluss und Offenlegung bei Bau-GmbHs?

Für Bau-GmbHs gelten dieselben gesetzlichen Fristen wie für andere Kapitalgesellschaften. Entscheidend ist, dass diese Fristen strikt eingehalten werden – Verstöße können zu Ordnungsgeldern und persönlicher Haftung der Geschäftsführung führen. Im Jahr 2026 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen:

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern festgestellt werden. Nach § 42a Abs. 2 GmbHG gilt:

  • Kleine Kapitalgesellschaften: Feststellung innerhalb von 11 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres (für 31.12.2025 also bis spätestens 30.11.2026)
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: Feststellung innerhalb von 8 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres (für 31.12.2025 also bis spätestens 31.08.2026)

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Offenlegung

Wer die Offenlegungsfrist versäumt, muss mit einem Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB rechnen. Das Bundesamt für Justiz fordert zunächst zur Offenlegung auf und verhängt bei Nichtbefolgung ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Bei wiederholter Pflichtverletzung können weitere Ordnungsgelder folgen. Zudem kann die Geschäftsführung persönlich haftbar gemacht werden.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a GmbHG)

12 Monate

Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Verstoß (§ 335 HGB)

„In der Praxis beobachten wir oft, dass Geschäftsführer die Feststellungsfrist nicht im Blick haben. Sie denken: ‚Der Steuerberater macht das schon.‘ Doch die Feststellung ist Sache der Gesellschafterversammlung, nicht des Steuerberaters. Wer sich unsicher ist, sollte frühzeitig handeln: Jahresabschluss erstellen lassen, Gesellschafterversammlung einberufen, Beschluss fassen, offenlegen. Wir koordinieren diesen Prozess bei OnlineBilanz digital und termingerecht.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wann lohnt sich ein spezialisierter Steuerberater für Bauunternehmen?

Die Buchhaltung und Bilanzierung im Baugewerbe stellt besondere Anforderungen: langfristige Projektabrechnung, komplexe Umsatzsteuerfragen (§ 13b UStG), unfertigen Bauleistungen, Drohverlustrückstellungen, Betriebsprüfungsrisiken. Ein allgemein tätiger Steuerberater kann diese Themen zwar grundsätzlich bearbeiten, doch in der Praxis zeigt sich: Branchenspezialisierung spart Zeit, Geld und Nerven.

Typische Beratungsfelder im Baugewerbe

  • Korrekte Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens: Vermeidung von Haftungsrisiken und Nachzahlungen
  • Bewertung unfertigen Bauleistungen und Anzahlungen: Sicherstellung korrekter Bilanzierung nach § 255, § 266 HGB
  • Drohverlustrückstellungen: Rechtzeitige Identifikation von Verlustprojekten und steueroptimierende Gestaltung
  • Scheinselbständigkeit und Lohnsteuer-Nachschau: Rechtssichere Gestaltung von Subunternehmerverträgen
  • Betriebsprüfung: Vorbereitung, Begleitung und Vertretung gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern
  • Liquiditätsplanung und Projektcontrolling: Frühwarnsysteme bei Liquiditätsengpässen
  • Digitale Buchhaltung und GoBD-Konformität: Einrichtung und Optimierung digitaler Prozesse

Digitale Steuerberatung als moderne Alternative

Traditionelle Steuerberaterkanzleien sind oft regional begrenzt, haben Kapazitätsengpässe und arbeiten mit intransparenten Honorarmodellen. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten eine moderne Alternative: Zugelassene Steuerberater erstellen den Jahresabschluss zu transparenten Festpreisen, koordiniert über eine digitale Plattform. Der Vorteil: keine Wartezeiten, klare Kosten, professionelle Qualität – ohne dass Sie auf die fachliche Expertise und rechtliche Absicherung eines Steuerberaters verzichten müssen.

So funktioniert OnlineBilanz für Bauunternehmen

Sie laden Ihre Buchhaltungsdaten und Belege über das Mandantenportal hoch. Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, koordiniert den Prozess mit unserem Steuerberater-Team. Die Steuerberater erstellen Ihren Jahresabschluss, prüfen ihn fachlich und unterzeichnen rechtsverbindlich. Sie erhalten Ihren fertigen Jahresabschluss digital – termingerecht und ohne Überraschungen beim Honorar.

Ob klassische Kanzlei oder digitale Plattform: Entscheidend ist, dass der Steuerberater die Besonderheiten des Baugewerbes kennt, proaktiv berät und moderne Tools nutzt. Wer als GmbH-Geschäftsführer im Baugewerbe langfristig erfolgreich sein will, sollte die Buchhaltung und den Jahresabschluss nicht als lästige Pflicht, sondern als strategisches Steuerungsinstrument verstehen – und sich dabei professionell unterstützen lassen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ein Einzelunternehmen im Baugewerbe Bücher führen?

Ein Einzelunternehmen im Baugewerbe ist buchführungspflichtig, wenn es die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreitet: Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Unterhalb dieser Grenzen genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Allerdings führen viele Bauunternehmen bereits freiwillig Bücher, um bessere Controlling-Möglichkeiten zu haben.

Wie lange müssen Bauunternehmen Belege aufbewahren?

Bauunternehmen müssen Belege, Rechnungen, Verträge und sonstige Geschäftsunterlagen gemäß § 147 AO grundsätzlich 10 Jahre aufbewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Für empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie für sonstige Unterlagen gilt teilweise eine kürzere Frist von 6 Jahren. Bei Bauprojekten empfiehlt sich jedoch eine 10-jährige Aufbewahrung aller projektbezogenen Dokumente.

Was ist der Unterschied zwischen SKR 03 und SKR 04 für Bauunternehmen?

SKR 03 ist prozessorientiert nach dem Abschlussgliederungsprinzip aufgebaut (Bilanz und GuV), während SKR 04 prozessorientiert nach dem Prozessgliederungsprinzip strukturiert ist. Für Bauunternehmen eignen sich beide Kontenrahmen mit entsprechenden Bau-Erweiterungen. SKR 03 wird häufiger verwendet, da er näher an der Bilanzgliederung orientiert ist. Die Wahl hängt meist von der bestehenden Praxis im Unternehmen und der verwendeten Software ab.

Welche Umsatzsteuerpflichten gelten bei Bauleistungen?

Bei Bauleistungen an andere Unternehmer gilt seit 2014 das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG: Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer, nicht der leistende Bauunternehmer. Voraussetzung ist, dass beide Parteien Unternehmer sind und der Empfänger selbst Bauleistungen erbringt. Zudem besteht eine Freistellungsbescheinigung-Pflicht nach § 48b EStG für den Steuerabzug. Private Auftraggeber erhalten Rechnungen mit regulärer Umsatzsteuer. Diese Regelungen erfordern besondere Sorgfalt in der Rechnungsstellung.

Wie wirkt sich die Teilgewinnrealisierung auf die Steuerlast aus?

Die Teilgewinnrealisierung nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Realisationsprinzip) ermöglicht es, bei langfristigen Bauaufträgen anteilige Gewinne bereits während der Projektlaufzeit zu erfassen, wenn der Auftragsausgang hinreichend sicher ist. Dies kann die Steuerlast in frühen Jahren erhöhen, führt aber zu einer gleichmäßigeren Ergebnisdarstellung über mehrere Perioden. Wichtig ist eine saubere Dokumentation des Fertigstellungsgrads und der Kostenkalkulation. Vorsichtige Unternehmen wählen oft die Completed-Contract-Methode und weisen Gewinne erst bei Fertigstellung aus.

Welche Software eignet sich für kleine Bauunternehmen?

Für kleine Bauunternehmen eignen sich cloudbasierte Lösungen wie DATEV Unternehmen online, lexoffice oder sevDesk mit Bau-Erweiterungen. Diese bieten Funktionen wie projektbezogene Erfassung, mobile Belegerfassung auf der Baustelle, Stundenzettel-Integration und Schnittstellen zum Steuerberater. Wichtig sind eine GoBD-konforme Archivierung, einfache Bedienung und Skalierbarkeit. Viele Anbieter bieten spezielle Baugewerbe-Pakete mit vorkonfigurierten Konten und Auswertungen an. Die Investition amortisiert sich meist schnell durch Zeitersparnis und weniger Fehler.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), Einkommensteuergesetz (EStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz