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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–17 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz erstellen Potsdam

Bilanz erstellen Potsdam 2026: Pflichten & Fristen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

GmbHs in Potsdam müssen ihren Jahresabschluss nach § 242 HGB erstellen, feststellen und offenlegen. Die Feststellungsfrist beträgt 11 Monate (Kleinst-/Kleinkapitalgesellschaften) bzw. 8 Monate (mittelgroße/große GmbHs), die Offenlegungsfrist 12 Monate nach Bilanzstichtag. Verstöße führen zu Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro – eine fachgerechte Bilanzerstellung durch einen Steuerberater schützt vor Fehlern und Sanktionen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

GmbHs in Potsdam sind nach § 242 HGB zur Bilanzerstellung verpflichtet. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt die Feststellungsfrist bis 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH) und die Offenlegungsfrist bis 31.12.2026 beim Unternehmensregister. Ein Steuerberater sichert die Einhaltung aller HGB-Grundsätze und Fristen.

Welche Pflichten bestehen für GmbHs bei der Bilanzerstellung in Potsdam?

Für GmbHs mit Sitz in Potsdam gelten dieselben handelsrechtlichen Pflichten wie bundesweit: Nach § 242 HGB sind alle Kaufleute zur Aufstellung einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtet. Die GmbH als juristische Person muss zusätzlich nach § 264 HGB einen vollständigen Jahresabschluss erstellen, der je nach Größenklasse (§ 267 HGB) um einen Anhang und gegebenenfalls einen Lagebericht zu ergänzen ist.

Die Pflicht zur Bilanzerstellung entsteht unabhängig davon, ob die GmbH operativ tätig ist oder sich in einer Ruhephase befindet. Auch Vorratsgesellschaften und Holding-Strukturen müssen einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss erstellen lassen. Der Bilanzstichtag ist regelmäßig der 31.12., sofern kein abweichendes Geschäftsjahr gewählt wurde.

Größenklassen und deren Anforderungen

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer Bestandteile Jahresabschluss
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10 Bilanz, GuV (Anhang fakultativ)
Kleine GmbH ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Bilanz, GuV, Anhang
Mittelgroße GmbH ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht
Große GmbH > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, ggf. Prüfung

Hinweis

Die Größenklasse wird nach § 267 HGB ermittelt: Es müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale überschritten werden. Eine einmalige Überschreitung führt nicht automatisch zum Größenklassenwechsel.

Welche Fristen gelten 2026 für Feststellung und Offenlegung?

Für Geschäftsjahre, die am 31.12.2025 enden, gelten im Jahr 2026 verbindliche Fristen für die Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Diese Fristen sind gesetzlich normiert und können nicht beliebig verlängert werden. Eine Nichteinhaltung zieht Ordnungsgeldverfahren nach sich.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung muss binnen bestimmter Fristen nach Abschluss des Geschäftsjahres erfolgen. Für kleine GmbHs beträgt diese Frist 11 Monate, für mittelgroße und große GmbHs 8 Monate. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: kleine GmbHs müssen bis spätestens 30.11.2026 festgestellt haben, mittelgroße und große GmbHs bis 31.08.2026.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Achtung

Bei verspäteter Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Größenklasse, Dauer der Verspätung und Wiederholungsfällen. Diese Verfahren werden automatisiert eingeleitet.

11 Mon.

Feststellungsfrist kleine GmbH

8 Mon.

Feststellungsfrist mittel/groß

12 Mon.

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Welche Bilanzierungsgrundsätze gelten nach HGB?

Die handelsrechtliche Bilanzierung folgt dem Dritten Buch des HGB, insbesondere den §§ 238–263 sowie den Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften in §§ 264–289f HGB. Die Bilanz hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu entsprechen und muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln (§ 264 Abs. 2 HGB).

Fundamentale Bilanzierungsgrundsätze

  • Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB): Die Wertansätze der Schlussbilanz müssen mit denen der Eröffnungsbilanz des Folgejahres übereinstimmen.
  • Going-Concern-Prinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB): Die Bewertung erfolgt unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit.
  • Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB): Vermögensgegenstände und Schulden sind grundsätzlich einzeln zu bewerten.
  • Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB): Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen, Gewinne nur, soweit sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
  • Periodenabgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB): Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zahlungszeitpunkten dem Geschäftsjahr zuzuordnen.
  • Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB): Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beizubehalten.

Ansatz- und Bewertungsvorschriften

Vermögensgegenstände sind nach § 253 HGB grundsätzlich mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Abnutzbares Anlagevermögen ist planmäßig über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung sind außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen. Für Kapitalgesellschaften besteht bei Finanzanlagen ein Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB.

„Die korrekte Anwendung der HGB-Bilanzierungsgrundsätze erfordert fundiertes Fachwissen und ständige Aktualisierung. Besonders die Bewertung von Rückstellungen nach § 253 Abs. 2 HGB und die richtige Abgrenzung zwischen Anschaffungs- und Erhaltungsaufwand bereiten in der Praxis häufig Schwierigkeiten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Sollte die Bilanz durch einen Steuerberater erstellt werden?

Rechtlich besteht für GmbHs keine generelle Pflicht, die Bilanzerstellung einem Steuerberater zu übertragen. Nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die Erstellung von Jahresabschlüssen jedoch Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vergleichbaren Berufsgruppen vorbehalten. Die Geschäftsführung einer GmbH darf den eigenen Jahresabschluss erstellen, trägt dabei aber die volle Haftung für Fehler.

Argumente für die Steuerberater-Beauftragung

  • Rechtssicherheit: Steuerberater kennen alle aktuellen Vorschriften und Rechtsprechung, wodurch Fehler bei Ansatz, Bewertung und Ausweis minimiert werden.
  • Haftungsschutz: Bei Fehlern haftet der Steuerberater über seine Berufshaftpflichtversicherung, während die Geschäftsführung bei Eigenbearbeitung persönlich haftet.
  • Steueroptimierung: Professionelle Berater nutzen legale Gestaltungsspielräume (z. B. Wahlrechte bei Abschreibungen, Rückstellungen) zur Steuerminimierung.
  • Zeitersparnis: Die Erstellung eines HGB-konformen Jahresabschlusses bindet erhebliche Ressourcen, die alternativ in das operative Geschäft investiert werden können.
  • Prüfungssicherheit: Steuerberater-erstellte Abschlüsse werden bei Betriebsprüfungen seltener beanstandet, da formelle und materielle Korrektheit gewährleistet sind.

Kosten-Nutzen-Betrachtung

Die Vergütung für Jahresabschluss-Dienstleistungen richtet sich nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) und kann je nach Größenklasse, Komplexität und Aufwand variieren. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparente Festpreise für die Jahresabschluss-Erstellung durch zugelassene Steuerberater, wodurch Planungssicherheit entsteht und lange Wartezeiten bei lokalen Kanzleien vermieden werden.

Hinweis

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, sollte auf digitale Prozesse, transparente Preisgestaltung und schnelle Bearbeitungszeiten achten. OnlineBilanz verbindet die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit moderner Software-Unterstützung.

Wie läuft die Bilanzerstellung in der Praxis ab?

Die Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess, der mit der Vorbereitung der Buchführungsdaten beginnt und mit der Offenlegung beim Unternehmensregister endet. Die einzelnen Schritte sind aufeinander aufbauend und erfordern sorgfältige Abstimmung zwischen Buchführung, Geschäftsführung und gegebenenfalls dem beauftragten Steuerberater.

Die fünf Phasen der Jahresabschluss-Erstellung

  • Vorbereitende Buchhaltung: Abschluss der laufenden Buchführung, Kontenabstimmung, Erfassung aller Geschäftsvorfälle bis zum Bilanzstichtag
  • Inventur und Bestandsaufnahme: Körperliche Bestandsaufnahme nach § 240 HGB, Bewertung der Vorräte, Anlagenbestandsverzeichnis aktualisieren
  • Abschlussbuchungen: Zeitliche Abgrenzungen, Rückstellungsbildung, Abschreibungen, Wertberichtigungen, latente Steuern
  • Erstellung Bilanz und GuV: Aufbereitung nach dem Schema des § 266 und § 275 HGB, Erstellung des Anhangs gemäß § 284 ff. HGB
  • Feststellung und Offenlegung: Beschlussfassung durch Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG), elektronische Einreichung beim Unternehmensregister

„In der täglichen Praxis beobachten wir, dass die Vorbereitungsphase oft unterschätzt wird. Eine saubere, laufende Buchführung ist die Grundlage für eine zügige und fehlerfreie Jahresabschlusserstellung. Je besser die Belege strukturiert und die Konten gepflegt sind, desto effizienter wird der Gesamtprozess.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Prozesse nutzen

Moderne Steuerberater-Plattformen digitalisieren den gesamten Prozess: Belege werden per Upload oder automatischer Schnittstelle übermittelt, die Kommunikation erfolgt über sichere Portale, und die Freigabe des Jahresabschlusses kann digital erfolgen. Dies spart Zeit, reduziert Fehlerquellen durch Medienbrüche und ermöglicht eine transparente Nachverfolgung aller Schritte.

Gibt es regionale Besonderheiten für Potsdam und Brandenburg?

Das Handels- und Bilanzrecht ist bundeseinheitlich im HGB geregelt, sodass für GmbHs in Potsdam dieselben materiellen Anforderungen gelten wie in anderen Bundesländern. Dennoch existieren einige regionale Aspekte, die bei der Jahresabschluss-Erstellung und Offenlegung zu beachten sind, insbesondere hinsichtlich der zuständigen Behörden und Registergerichte.

Zuständige Registergerichte in Brandenburg

Für GmbHs mit Sitz in Potsdam ist das Amtsgericht Potsdam als Registergericht zuständig. Hier erfolgen die Eintragungen ins Handelsregister, hier werden Gesellschafterlisten hinterlegt (§ 40 GmbHG) und hier sind Änderungen der Geschäftsführung oder Satzung anzumelden. Die Registerakten können elektronisch über das gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) eingesehen werden.

Wirtschaftsstandort und Branchenstruktur

Potsdam als Landeshauptstadt Brandenburgs weist eine diversifizierte Wirtschaftsstruktur auf. Neben der Medienwirtschaft (Filmstadt Babelsberg) sind Softwareunternehmen, Forschungseinrichtungen und Dienstleister stark vertreten. Diese Branchen haben teilweise spezifische Bilanzierungsfragen, etwa bei der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände (§ 248 Abs. 2 HGB) oder bei der Bewertung von Filmrechten und Lizenzen.

Lokale Steuerberater-Kanzleien

In Potsdam ansässige Steuerberater kennen regionale Besonderheiten und Branchenschwerpunkte, haben jedoch oft Kapazitätsengpässe zur Hauptsaison (Januar bis März).

Digitale Steuerberater-Plattformen

Bundesweit tätige Plattformen wie OnlineBilanz bieten ortsunabhängig zugelassene Steuerberater-Leistungen mit standardisierten Prozessen und transparenten Festpreisen — ohne Wartezeiten.

Förderungen und öffentliche Programme

Brandenburg bietet verschiedene Förderprogramme für Unternehmen, etwa über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Werden öffentliche Zuschüsse oder Darlehen in Anspruch genommen, sind diese in der Bilanz korrekt abzubilden (passivischer Abgrenzungsposten oder Sonderposten nach § 247 Abs. 3 HGB). Steuerberater müssen die jeweiligen Förderrichtlinien kennen, um eine bilanzielle Fehlbehandlung zu vermeiden.

Welche Fehler sollten bei der Bilanzerstellung vermieden werden?

In der Praxis zeigen sich immer wieder typische Fehlerquellen, die zu fehlerhaften Jahresabschlüssen, Ordnungsgeldverfahren oder steuerlichen Nachteilen führen. Eine systematische Fehlerprävention durch Checklisten, Vier-Augen-Prinzip und professionelle Beratung ist daher unverzichtbar.

Typische Fehlerquellen in der Bilanzierungspraxis

  • Unvollständige Inventur: Fehlende oder ungenaue Bestandsaufnahmen führen zu falschen Wertansätzen beim Vorratsvermögen (§ 240 HGB).
  • Fehlerhafte Rückstellungsbewertung: Zu niedrige oder zu hohe Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten verletzen das Vorsichtsprinzip und können steuerlich nachteilig sein.
  • Falsche Abschreibungsmethoden: Anwendung linearer Abschreibung bei steuerrechtlich zulässiger degressiver AfA oder Fehler bei der Nutzungsdauer führen zu Bewertungsfehlern.
  • Nicht berücksichtigte Abgrenzungen: Fehlende aktive/passive Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB) verzerren das Periodenergebnis.
  • Verstoß gegen Bewertungsstetigkeit: Wechsel der Bewertungsmethoden ohne sachlichen Grund und ohne Angabe im Anhang (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
  • Verspätete Offenlegung: Nichtbeachtung der 12-Monats-Frist führt automatisch zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

Achtung

Besonders kritisch: Die fehlerhafte Bilanzierung von verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA). Unangemessene Geschäftsführer-Gehälter, private Pkw-Nutzung oder Darlehen an Gesellschafter können bei fehlerhafter Behandlung zu empfindlichen steuerlichen Nachzahlungen führen.

Qualitätssicherung durch professionelle Prozesse

Eine strukturierte Qualitätssicherung minimiert Fehlerrisiken erheblich. Dazu gehören der Einsatz von Bilanzierungssoftware mit Plausibilitätsprüfungen, die Anwendung standardisierter Checklisten und die Durchführung eines fachlichen Reviews vor Feststellung. Steuerberater nutzen dafür standardisierte Prüfroutinen und Vier-Augen-Kontrollen, um Compliance sicherzustellen.

„Fehler in der Bilanz sind nicht nur kostspielig, sondern können auch die Bonität und das Vertrauen von Banken und Geschäftspartnern beeinträchtigen. Unsere Steuerberater prüfen jeden Jahresabschluss nach einem standardisierten Qualitätsprozess, bevor er zur Feststellung freigegeben wird.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche digitalen Tools unterstützen bei der Bilanzerstellung?

Die Digitalisierung hat die Jahresabschluss-Erstellung erheblich vereinfacht und beschleunigt. Moderne Buchhaltungssoftware, Cloud-Lösungen und automatisierte Schnittstellen reduzieren manuelle Tätigkeiten, minimieren Fehlerquellen und ermöglichen eine Echtzeit-Übersicht über die finanzielle Lage. Für GmbHs in Potsdam stehen verschiedene Lösungsansätze zur Verfügung.

Software-Kategorien im Überblick

Buchhaltungssoftware

DATEV, Lexware, sevDesk: Erfassung laufender Geschäftsvorfälle, automatische Kontierung, Umsatzsteuer-Voranmeldung. Schnittstellen zum Steuerberater.

ERP-Systeme

SAP, Microsoft Dynamics: Integrierte Systeme für größere GmbHs, die Finanzbuchhaltung mit Warenwirtschaft, Produktion und Controlling verbinden.

Steuerberater-Plattformen

OnlineBilanz: Digitale End-to-End-Lösung von Belegübermittlung über Kommunikation bis zur fertigen Bilanz durch zugelassene Steuerberater — mit transparenten Festpreisen.

Vorteile der Digitalisierung

  • Automatisierung: Bankumsätze werden automatisch importiert und vorklassifiziert, Belege per OCR-Texterkennung ausgelesen.
  • Echtzeit-Transparenz: Jederzeit Zugriff auf aktuelle BWA, offene Posten und Liquiditätsprognosen.
  • Revisionssicherheit: Elektronische Archivierung nach GoBD, lückenlose Dokumentation aller Änderungen.
  • Ortsunabhängigkeit: Cloud-basierte Lösungen ermöglichen Zugriff von überall, wichtig für mobile Geschäftsführer und dezentrale Teams.
  • Schnittstellenintegration: Anbindung an Banken (PSD2), Online-Shops, Warenwirtschaft und Lohnsysteme reduziert manuelle Doppelerfassungen.

Hinweis

Bei der Auswahl digitaler Tools sollten GmbHs auf GoBD-Konformität, DSGVO-konforme Datenhaltung (Server-Standort Deutschland/EU) und die Möglichkeit zur DATEV-Schnittstelle achten. So bleibt die Zusammenarbeit mit Steuerberatern reibungslos.

Für Unternehmen, die den gesamten Prozess digital und mit festem Ansprechpartner abwickeln möchten, bieten Plattformen wie OnlineBilanz eine durchgängige Lösung: Vom Upload der Belege über die fachliche Bearbeitung durch zugelassene Steuerberater bis zur elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister — alles aus einer Hand, transparent und zu festen Preisen.

Häufig gestellte Fragen

Muss jede GmbH in Potsdam eine Bilanz erstellen lassen?

Ja. Alle GmbHs sind unabhängig von ihrer Größe nach § 242 HGB zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet. Auch Kleinst-Kapitalgesellschaften nach § 267a HGB müssen einen Jahresabschluss erstellen und offenlegen, profitieren jedoch von Erleichterungen bei Umfang und Prüfungspflicht.

Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist versäumt wird?

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Zusätzlich können weitere Ordnungsgelder für fortgesetzte Verstöße festgesetzt werden, bis der Jahresabschluss offengelegt ist.

Kann ich als Geschäftsführer die Bilanz selbst erstellen?

Rechtlich ist das möglich, sofern Sie über die notwendige Fachkenntnis verfügen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Beauftragung eines Steuerberaters, da Fehler in der Bilanzierung steuerliche und handelsrechtliche Konsequenzen haben können. Die fachliche Prüfung durch einen Steuerberater minimiert Haftungsrisiken erheblich.

Wo muss der Jahresabschluss offengelegt werden?

Seit dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Der früher genutzte Bundesanzeiger ist für die Offenlegung nicht mehr zuständig. Die elektronische Einreichung erfolgt im XBRL-Format oder als strukturiertes PDF.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die Bilanzerstellung?

Notwendig sind alle Belege und Kontoauszüge des Geschäftsjahres, Inventurlisten, Verträge (Miet-, Leasing-, Darlehensverträge), Lohn- und Gehaltsabrechnungen, offene Forderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie Angaben zu Rückstellungen. Eine vollständige digitale Buchhaltung erleichtert den Prozess erheblich.

Gibt es Förderprogramme in Brandenburg für die Digitalisierung der Buchhaltung?

Ja. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet verschiedene Förderprogramme für KMU, die auch Digitalisierungsmaßnahmen wie Buchhaltungssoftware oder digitale Prozesse umfassen können. Details und aktuelle Programme finden Sie auf www.ilb.de oder bei der IHK Potsdam.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister, Einkommensteuergesetz (EStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
Ben
KI-Steuerberater