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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Nürnberg

Bilanz erstellen Nürnberg 2026: Pflichten & Fristen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Nürnberger Kapitalgesellschaften müssen jährlich eine Bilanz erstellen und beim Unternehmensregister offenlegen. Dieser Leitfaden erklärt alle gesetzlichen Pflichten, Fristen und Größenklassen für 2026 – von der Bilanzerstellung über die Feststellung bis zur fristgerechten Offenlegung. Erfahren Sie, wann ein Steuerberater sinnvoll ist und welche Kosten anfallen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

In Nürnberg müssen alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) nach § 242 HGB eine Bilanz erstellen. Die Feststellung erfolgt innerhalb von 8 bzw. 11 Monaten nach § 42a GmbHG, die Offenlegung beim Unternehmensregister spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Wer muss in Nürnberg eine Bilanz erstellen?

Die Pflicht zur Bilanzerstellung richtet sich nicht nach dem Sitz des Unternehmens, sondern nach bundeseinheitlichen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. In Nürnberg ansässige Unternehmen unterliegen denselben Regelungen wie in München, Berlin oder Hamburg. Entscheidend sind die Rechtsform, die Größenklasse nach § 267 HGB und die Art der Tätigkeit.

Bilanzierungspflichtige Rechtsformen

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG): Immer bilanzierungspflichtig nach § 242 HGB, unabhängig von Umsatz oder Gewinn
  • Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG): Bilanzierungspflichtig als Kaufleute nach § 238 HGB
  • Eingetragene Kaufleute (e.K.): Bilanzierungspflichtig, sofern nicht die Schwellenwerte des § 241a HGB unterschritten werden
  • Freiberufler und Kleingewerbetreibende: In der Regel Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, keine Bilanzpflicht

Praxis-Hinweis

Viele Nürnberger GmbHs im Mittelstand unterschätzen den Zeitaufwand für die Bilanzerstellung. Wer den Jahresabschluss erstmalig in Eigenregie plant, sollte mindestens 40–60 Arbeitsstunden einkalkulieren — bei komplexeren Sachverhalten deutlich mehr.

Neben der handelsrechtlichen Bilanzpflicht besteht für GmbHs auch die Verpflichtung zur Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG sowie zur Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Diese Fristen sind unabhängig vom Standort bundesweit einheitlich.

Gesetzliche Fristen für Bilanz und Offenlegung 2026

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten in Nürnberg wie bundesweit klare gesetzliche Fristen. Die Nichteinhaltung führt zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB, die das Bundesamt für Justiz von Amts wegen einleitet — auch ohne vorherige Mahnung.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Größenklasse Feststellungsfrist Stichtag für Bilanz 2025
Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate 31.08.2026
Große GmbH (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Unabhängig von der Größenklasse müssen alle GmbHs den festgestellten Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Für den Stichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Ordnungsgeldrisiko

Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz prüft automatisiert und leitet Verfahren ohne Vorwarnung ein. Auch nachträgliche Offenlegung befreit nicht vom Ordnungsgeld.

„In der Praxis beobachten wir, dass viele Nürnberger GmbHs erst nach Erhalt des Ordnungsgeldbescheids aktiv werden. Dabei lässt sich das Risiko durch frühzeitige Planung vollständig vermeiden. Wer den Jahresabschluss bereits im ersten Quartal in Auftrag gibt, hat ausreichend Puffer für Rückfragen und Korrekturen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen nach HGB für Nürnberger Unternehmen

Die Größenklasse einer GmbH bestimmt den Umfang der Bilanzierungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten. Sie wird nach § 267 HGB anhand von drei Merkmalen ermittelt: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Mindestens zwei der drei Schwellenwerte müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Schwellenwerte 2026 nach § 267 HGB

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Auswirkungen auf Bilanzierung und Offenlegung

  • Kleine GmbH: Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB (verkürzte Bilanz), Offenlegung von Bilanz und Anhang, keine GuV-Offenlegung bei Nutzung von § 326 HGB
  • Mittelgroße GmbH: Vollständige Bilanz nach § 266 HGB, Offenlegung von Bilanz, GuV und Anhang, keine Prüfungspflicht außer bei Sonderfällen
  • Große GmbH: Prüfungspflicht nach § 316 HGB, erweiterte Anhangangaben nach § 285 HGB, vollständige Offenlegung inklusive Lagebericht

Größenklassenwechsel

Wächst eine kleine GmbH über die Schwellenwerte hinaus, tritt die neue Größenklasse erst ein, wenn die Schwellen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen überschritten werden. Dies schützt vor kurzfristigen Schwankungen und gibt Zeit zur Anpassung der Prozesse.

Bilanz selbst erstellen oder Steuerberater beauftragen?

Die Erstellung einer handelsrechtlichen Bilanz erfordert fundierte Kenntnisse in Rechnungslegung, Bilanzsteuerrecht und aktueller Rechtsprechung. GmbH-Geschäftsführer stehen regelmäßig vor der Frage, ob sie den Jahresabschluss intern erstellen oder an einen Steuerberater delegieren.

Voraussetzungen für die Eigenerstellung

  • Fundierte Kenntnisse in Bilanzierung nach HGB (§§ 238–263 HGB)
  • Aktuelle Software zur Buchführung und Jahresabschlusserstellung
  • Zeitressourcen im Umfang von 40–100 Stunden (je nach Komplexität)
  • Kenntnis der Bewertungsvorschriften (§§ 252–256a HGB)
  • Sicherheit bei latenten Steuern, Rückstellungen und Abgrenzungen
  • Interne Kontrolle und Vier-Augen-Prinzip zur Fehlervermeidung

In der Praxis scheitert die Eigenerstellung häufig nicht am grundsätzlichen Verständnis, sondern an Spezialfragen: Bewertung unfertiger Arbeiten, Bildung von Rückstellungen nach § 249 HGB, Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände nach § 248 Abs. 2 HGB oder korrekte Abgrenzung von Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB.

Vorteile der Steuerberater-Beauftragung

Rechtssicherheit

Steuerberater haften nach § 323 HGB (analog) für fehlerhafte Jahresabschlüsse. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden ab.

Zeitersparnis

Geschäftsführer können sich auf operative Aufgaben konzentrieren, während der StB den Jahresabschluss parallel erstellt.

„Bei der Bilanzerstellung geht es nicht nur um die technische Buchung, sondern um steuerliche Gestaltungsspielräume, die Geschäftsführer oft nicht kennen. Ein Steuerberater optimiert beispielsweise Abschreibungen, Rückstellungen und Bewertungswahlrechte — das spart oft mehr Steuern, als das Honorar kostet.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen in Nürnberg, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Die Abwicklung erfolgt vollständig digital, die fachliche Verantwortung liegt bei zugelassenen Steuerberatern.

Bilanzierungspflichten einer Nürnberger GmbH

Jede GmbH — unabhängig von Größe, Umsatz oder Standort — ist nach § 242 HGB verpflichtet, zum Ende eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser besteht für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB). Große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Bestandteile des Jahresabschlusses

Bestandteil Rechtsgrundlage Pflicht für
Bilanz § 266 HGB Alle GmbHs
Gewinn- und Verlustrechnung § 275 HGB Alle GmbHs
Anhang § 284 HGB (kleine), § 285 HGB (mittel/groß) Alle GmbHs
Lagebericht § 289 HGB Nur große GmbHs
Eigenkapitalspiegel § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB (freiwillig) Optional

Aufstellungsgrundsätze nach HGB

Die Bilanz ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. § 243 HGB verlangt, dass der Jahresabschluss klar und übersichtlich ist. § 246 HGB regelt die Vollständigkeit: Sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge sind zu erfassen. Ausnahmen bestehen nur bei ausdrücklichen gesetzlichen Aktivierungs- oder Passivierungsverboten.

  • Bilanzierungsverbote: § 248 Abs. 1 HGB (Gründungskosten), § 248 Abs. 2 HGB (selbst geschaffene Marken)
  • Bilanzierungswahlrechte: § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB (selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände), § 274a HGB (latente Steuern bei kleinen GmbHs)
  • Bewertungswahlrechte: § 253 Abs. 3 HGB (planmäßige Abschreibung), § 253 Abs. 4 HGB (außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung)

Steuerliche vs. handelsrechtliche Bilanz

Die Handelsbilanz nach HGB ist Grundlage für die Steuerbilanz nach § 5 Abs. 1 EStG (Maßgeblichkeitsprinzip). Abweichungen ergeben sich durch steuerliche Sondervorschriften, z. B. bei Abschreibungen (§ 7 EStG), Rückstellungen (§ 5 Abs. 4a EStG) oder der Bewertung von Umlaufvermögen.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle — Einreichungen erfolgen elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de. Die Offenlegungspflicht gilt für alle Kapitalgesellschaften nach § 325 HGB, unabhängig von der Größenklasse.

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen Erleichterungen
Kleine GmbH Bilanz, Anhang § 326 HGB: Keine GuV-Offenlegung erforderlich
Mittelgroße GmbH Bilanz, GuV, Anhang § 327 HGB: Verkürzte GuV möglich
Große GmbH Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk Keine Erleichterungen

Technischer Ablauf der Offenlegung

  1. Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung feststellen (§ 42a GmbHG)
  2. Einreichung im strukturierten XBRL-Format oder als PDF über das Unternehmensregister-Portal
  3. Authentifizierung über ELSTER-Zertifikat oder De-Mail
  4. Prüfung durch das Betreiberunternehmen (in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen)
  5. Veröffentlichung im Unternehmensregister, öffentlich einsehbar

XBRL-Pflicht für große und mittelgroße GmbHs

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen Bilanz und GuV im elektronischen XBRL-Format einreichen (§ 325 Abs. 2a HGB). Kleine GmbHs dürfen weiterhin PDF-Dateien nutzen. Die XBRL-Konvertierung erfordert spezielle Software oder Dienstleister.

Viele Steuerberater übernehmen die Offenlegung als Teil der Jahresabschluss-Dienstleistung. Wer den Jahresabschluss über OnlineBilanz erstellen lässt, erhält die Offenlegung inklusive — unsere Steuerberater prüfen den Umfang, bereiten die Daten auf und reichen beim Unternehmensregister fristgerecht ein.

Kosten für Bilanzerstellung in Nürnberg

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder nach individueller Honorarvereinbarung. In Nürnberg wie bundesweit variieren die Preise je nach Kanzleigröße, Komplexität und Leistungsumfang.

Gebührenrahmen nach StBVV

Nach § 35 StBVV berechnet sich die Gebühr für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach dem Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder der Jahresumsatz). Die Tabelle C der StBVV sieht einen Gebührenrahmen von 10/10 bis 40/10 vor. Bei einem Gegenstandswert von 500.000 Euro liegt die Mittelgebühr (25/10) bei ca. 1.340 Euro (netto).

800 – 3.500 €

Typisches Honorar kleine GmbH (netto)

2.000 – 8.000 €

Typisches Honorar mittelgroße GmbH (netto)

ab 5.000 €

Typisches Honorar große GmbH (netto)

Einflussfaktoren auf die Kosten

  • Qualität der Buchhaltung: Je sauberer die laufende Buchführung, desto weniger Nacharbeiten und Korrekturen
  • Komplexität: Anzahl der Buchungskonten, Geschäftsvorfälle, Tochtergesellschaften, internationale Sachverhalte
  • Sonderthemen: Bewertung von Beteiligungen, Rückstellungen für Prozessrisiken, Währungsumrechnung, latente Steuern
  • Zeitdruck: Express-Zuschläge bei kurzfristigen Aufträgen kurz vor Fristablauf
  • Zusatzleistungen: Offenlegung, Steuererklärungen, Bescheinigungen, Gesellschafterversammlung

„Viele Mandanten vergleichen nur das Honorar, nicht aber die Qualität. Ein günstiger Jahresabschluss mit Fehlern bei Rückstellungen oder Abschreibungen kann in einer Betriebsprüfung schnell fünfstellige Steuernachzahlungen auslösen. Investition in einen sauberen Jahresabschluss lohnt sich immer.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

OnlineBilanz bietet transparente Festpreise für die Jahresabschlusserstellung durch zugelassene Steuerberater — ohne versteckte Kosten, ohne Stundensätze, ohne Überraschungen. Die digitale Abwicklung reduziert den Aufwand, die Preisgestaltung bleibt kalkulierbar.

Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung

In der Praxis zeigen sich bei der Bilanzerstellung — insbesondere in Eigenregie — wiederkehrende Fehlerquellen. Diese führen nicht nur zu Zeitverlust durch Korrekturen, sondern können auch steuerliche Nachteile oder Haftungsrisiken nach sich ziehen.

Typische Bilanzierungsfehler

Fehler Rechtsfolge Vermeidung
Nichtbeachtung von Aktivierungsverboten (§ 248 HGB) Jahresabschluss nichtig, Gewinnausschüttung anfechtbar Checkliste für immaterielle VG führen
Falsche Bewertung von Rückstellungen (§ 253 HGB) Gewinnverzerrung, Steuernachzahlung Gutachten einholen, Erfahrungswerte dokumentieren
Fehlerhafte Abgrenzung (§ 250 HGB) Periodenverschiebung, Verstoß gegen Realisationsprinzip Monatsabgrenzungen laufend buchen
Unterlassene Abschreibung dauerhaft geminderter Werte (§ 253 Abs. 3 HGB) Überbewertung, Verstoß gegen Vorsichtsprinzip Jährliche Werthaltigkeitsprüfung durchführen
Unvollständige Anhangangaben (§§ 284, 285 HGB) Ordnungsgeld nach § 335 HGB Muster-Anhang verwenden, StB prüfen lassen

Organisatorische Fehler

  • Zu späte Beauftragung des Steuerberaters — keine Zeit für Rückfragen und Korrekturen
  • Unvollständige Unterlagen — fehlende Verträge, Inventurlisten oder Bankbestätigungen
  • Fehlende Abstimmung zwischen Buchhaltung und Steuerberater
  • Keine Dokumentation von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB: Bewertungsstetigkeit)
  • Verzicht auf Vier-Augen-Prinzip bei Eigenerstellung

Haftungsrisiko für Geschäftsführer

Nach § 43 Abs. 1 GmbHG haften Geschäftsführer bei Pflichtverletzung persönlich. Dazu zählt auch die fehlerhafte Bilanzerstellung, wenn dadurch Gewinnausschüttungen zu Unrecht erfolgen oder Steuernachzahlungen entstehen. Die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns verlangt fachkundige Unterstützung bei komplexen Sachverhalten.

Wer Fehlerquellen minimieren möchte, sollte frühzeitig professionelle Unterstützung einbinden. OnlineBilanz vermittelt den Kontakt zu erfahrenen Steuerberatern, die den Jahresabschluss rechtssicher erstellen — mit transparenten Festpreisen und digitaler Abwicklung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Nürnberger Einzelunternehmer freiwillig bilanzieren?

Ja, nach § 241a HGB können Sie als Einzelkaufmann freiwillig zur doppelten Buchführung und Bilanzierung wechseln, auch wenn Sie unter den Schwellenwerten liegen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie Kredite beantragen oder das Unternehmen wachsen soll. Die Entscheidung sollten Sie mit Ihrem Steuerberater abstimmen.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist in Nürnberg verpasse?

Das Bundesamt für Justiz erlässt nach § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro erreichen. Nach Zahlung bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – Sie müssen also zusätzlich noch die Bilanz nachreichen.

Muss ich als Nürnberger UG (haftungsbeschränkt) auch eine Bilanz erstellen?

Ja, die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH und unterliegt denselben Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten nach §§ 242, 264, 325 HGB. Auch für UGs gelten die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG sowie die 12-Monats-Offenlegungsfrist.

Welche Software empfiehlt sich für die Bilanzerstellung in Nürnberg?

Gängige Buchhaltungs- und Bilanzsoftware wie DATEV, Lexware, sevDesk oder DATEV Unternehmen online werden häufig eingesetzt. Welche Software am besten passt, hängt von Unternehmensgröße, Branche und Steuerberater-Anbindung ab. Viele Steuerberater arbeiten DATEV-basiert, was den Datenaustausch erleichtert.

Kann ich für mehrere Geschäftsjahre nachträglich Bilanzen erstellen lassen?

Ja, das ist möglich und bei Versäumnissen sogar notwendig. Allerdings drohen für jedes versäumte Jahr separate Ordnungsgelder. Zudem können Steuerfestsetzungen nachträglich korrigiert werden. Lassen Sie sich umgehend von einem Steuerberater beraten, um Altlasten aufzuarbeiten und weitere Sanktionen zu vermeiden.

Gibt es in Nürnberg lokale Besonderheiten bei der Bilanzerstellung?

Nein, die Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten sind bundesweit einheitlich im HGB geregelt. Nürnberger Unternehmen unterliegen denselben Vorschriften wie Firmen in München, Berlin oder Hamburg. Lokale Unterschiede gibt es lediglich bei der Wahl des Steuerberaters und ggf. bei Förderungen oder Beratungsangeboten der IHK Nürnberg.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
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Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

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Wer prüft den Abschluss fachlich?

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Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

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Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

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Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

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Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

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Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
Ben
KI-Steuerberater