hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar Steuer-Chat Login
OnlineBilanz
Jahresabschluss
ÜbersichtKosten & FestpreisFristenSelbst feststellenOhne SteuerberaterNach Geschäftsjahr202520242023202220212020
Software
DATEVLexwareLexware OfficesevdeskBuchhaltungsButlerDebitoorAccountableTaxfixMIKAeBilanz-PluseBilanz-OnlineCollmexTaxpoolMonkeyOfficeSyskaSimbaAgendaAddisonSage 50PapierkramorgaMAXWISO BuchhaltungScopevisioweclappJTL-WawimyebilanzAlle Programme →
Bestandteile
BilanzGewinn- und VerlustrechnungE-BilanzSteuererklärungenOffenlegung BundesanzeigerFinanzbuchhaltungLohnbuchhaltungBWA
Bilanzarten
EröffnungsbilanzBilanz zum 31.12.ZwischenbilanzLiquidationsbilanzSchlussbilanzHandelsbilanzSteuerbilanzKonzernbilanzUmwandlungsbilanzInsolvenzbilanz
Für wen
GmbHUG (haftungsbeschränkt)GmbH & Co. KGHoldingAGGbRKGOHGVerein & StiftungFreiberuflerGewerbebetriebAlle 69 Branchen
Rechner & Tools
RechtsformrechnerHolding-SteuerrechnerGmbH-AusschüttungUmsatzsteuer-RechnerKleinunternehmer-GrenzeSteuernummer-UmrechnerBehördenbrief-ÜbersetzerFirmenwertschätzungSäumniszuschlag-RechnerGmbH-AusschüttungGründungskostenRückstellungsrechnerFirmenwagenrechnerVerpflegungsmehraufwandFirmenwertschätzungVergleich DATEVVergleich LexwareVergleich LexofficeVergleich sevDesk
Hilfe & Kanzlei
SteuerberatungOnline-SteuerberaterBetriebsprüfungEinspruch FinanzamtInsolvenzberatungFirmenlöschungDas TeamKontakt & SupportAktuellesMandantenportal
hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Mo – Do 10:00 – 18:00 Uhraußerhalb: KI-Assistenz am Telefon
Steuern & Recht

Nicht recherchieren.
Direkt fragen.

Stellen Sie Ihre Frage zum Thema diesem Thema einer KI, die ausschließlich für deutsches Steuerrecht entwickelt wurde — mit Gesetzestexten, Rechtsprechung und 70.000 Stellungnahmen trainiert. Kostenlos, sofort und auf Ihren Fall zugeschnitten.

Trainiert von Steuerberatern & WirtschaftsprüfernNamentlich benannt — bei Bedarf jederzeit erreichbar.

Kostenlos anmelden & Frage klären
0 € Anmeldung, Antwort in Sekunden Steuerberater auf Wunsch zuschaltbar
Steuer-ChatLive
Was bedeutet das konkret für mein Unternehmen?
Das hängt von Ihrer Situation ab: Rechtsform, Zahlen und Ziel entscheiden über die richtige Antwort.
Antwort mit Gesetzes- und Rechtsprechungsbezug
KISteuerberaterZoomRückruf
Ihre Frage zu diesem Artikel …
EU-KI-Verordnung konform Hosting in Deutschland

Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Lübeck

Bilanz erstellen Lübeck 2026: Fristen & Kosten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Unternehmen in Lübeck, die zur Buchführung nach HGB verpflichtet sind, müssen jährlich eine Bilanz samt Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Welche Fristen bei Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten, welche Größenklassen das Gesetz unterscheidet und wie die Offenlegung im Unternehmensregister funktioniert, erfahren Sie in diesem Leitfaden. Für Unternehmen im benachbarten Schleswig-Holstein gelten dieselben gesetzlichen Vorgaben – einen entsprechenden Überblick bietet auch unser Ratgeber zum Bilanz erstellen in Neumünster.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Zur Bilanzerstellung verpflichtet sind in Lübeck alle Kaufleute nach § 238 HGB sowie alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) nach § 264 HGB. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Feststellung innerhalb von 8 bzw. 11 Monaten erfolgen, die Offenlegung im Unternehmensregister bis 31.12.2026. Verstöße führen zu Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Wer muss in Lübeck eine Bilanz erstellen?

Die Pflicht zur Bilanzerstellung in Lübeck richtet sich nicht nach dem Standort, sondern nach der Rechtsform und Größe des Unternehmens. Entscheidend sind die Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG). Während Einzelkaufleute unter bestimmten Schwellenwerten von der Bilanzierungspflicht befreit sein können (§ 241a HGB), trifft die GmbH unabhängig von Umsatz und Bilanzsumme stets die volle Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach § 264 Abs. 1 HGB.

Bilanzierungspflichtige Rechtsformen in Lübeck

  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt): Volle Bilanzierungspflicht nach § 264 HGB, unabhängig von der Größe
  • AG, SE, KGaA: Kapitalgesellschaften mit erweiterten Offenlegungspflichten
  • GmbH & Co. KG: Bilanzierungspflicht, wenn eine Kapitalgesellschaft persönlich haftende Gesellschafterin ist
  • Kaufleute (e.K., OHG, KG): Bilanzierungspflicht, sofern Schwellenwerte nach § 241a HGB überschritten werden (> 800.000 € Umsatz und > 80.000 € Jahresüberschuss)

Hinweis

Für GmbH-Geschäftsführer in Lübeck gilt: Die Bilanzierungspflicht besteht ab Eintragung ins Handelsregister. Der erste Jahresabschluss kann je nach Gründungszeitpunkt ein Rumpfwirtschaftsjahr umfassen. Bei Gründung im April 2025 endet das erste Wirtschaftsjahr beispielsweise am 31.12.2025 — die Bilanz muss dann bis 30.11.2026 festgestellt werden (§ 42a Abs. 2 GmbHG).

Für in Lübeck ansässige Unternehmen, die über das Amtsgericht Lübeck im Handelsregister eingetragen sind, gelten dieselben bundesweiten Fristen und Vorschriften. Die Zuständigkeit für die Eintragung und Überwachung liegt beim örtlichen Handelsregister, die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) zentral über das Unternehmensregister.

Gesetzliche Fristen bei Bilanzstichtag 31.12.2025

Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten präzise gesetzliche Fristen, die sich nach der Größenklasse der GmbH richten. Eine Fristversäumnis kann empfindliche Ordnungsgelder nach § 335 HGB sowie persönliche Haftungsrisiken für den Geschäftsführer zur Folge haben.

Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG

Größenklasse Frist Feststellung Frist Offenlegung Spätester Termin (Bilanzstichtag 31.12.2025)
Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate 12 Monate Feststellung bis 30.11.2026, Offenlegung bis 31.12.2026
Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate 12 Monate Feststellung bis 31.08.2026, Offenlegung bis 31.12.2026
Große GmbH (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate 12 Monate Feststellung bis 31.08.2026, Offenlegung bis 31.12.2026

Achtung

Wichtig für 2026: Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG ist zwingend. Eine Überschreitung kann zur Nichtigkeit des Gesellschafterbeschlusses führen. Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB ist unabhängig davon zu beachten — Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldverfahren zwischen 500 und 25.000 Euro.

In der Praxis bedeutet dies für Lübecker GmbHs: Die Buchhaltung muss zügig nach Jahresende abgeschlossen, die Bilanz erstellt, vom Steuerberater geprüft und von den Gesellschaftern förmlich festgestellt werden. Wer diese Prozesse erst im Oktober startet, gerät bei kleinen GmbHs schnell in Zeitnot. Eine frühzeitige Beauftragung — idealerweise bereits im ersten Quartal — sichert die Fristwahrung.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Größenklasse Ihrer GmbH bestimmt nicht nur die Feststellungsfrist, sondern auch den Umfang der Offenlegung und die Anforderungen an Prüfung und Berichterstattung. Die Schwellenwerte nach § 267 HGB gelten bundesweit einheitlich — für Lübecker Unternehmen gelten keine regionalen Besonderheiten.

Schwellenwerte für Bilanzstichtag 31.12.2025

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse (12 Monate) Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt)
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Eine GmbH gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Ein einmaliges Überschreiten führt also noch nicht automatisch zum Wechsel der Größenklasse.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Konsequenzen eines Größenklassenwechsels. Wer erstmals die Schwelle zur mittelgroßen GmbH überschreitet, muss nicht nur früher feststellen, sondern in den Folgejahren auch den Anhang deutlich erweitern und gegebenenfalls eine Kapitalflussrechnung erstellen. Eine frühzeitige Planung mit dem Steuerberater verhindert böse Überraschungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Konsequenzen der Größenklasse für Lübecker GmbHs

  • Kleine GmbH: Erleichterungen bei Bilanzgliederung (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB), verkürzte GuV (§ 276 HGB), vereinfachter Anhang, keine Prüfungspflicht (außer bei Konzernzugehörigkeit oder Satzungspflicht)
  • Mittelgroße GmbH: Vollständige Bilanz und GuV, erweiterter Anhang, keine gesetzliche Prüfungspflicht (außer bei Konzernzugehörigkeit), Feststellungsfrist 8 Monate
  • Große GmbH: Volle Offenlegung, Prüfungspflicht nach § 316 HGB, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel (§ 264 Abs. 1 HGB), Lagebericht (§ 289 HGB)

Bilanz erstellen lassen oder selber machen?

Grundsätzlich darf der Geschäftsführer die Bilanz selbst erstellen — eine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters besteht nicht. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach HGB hohe fachliche Anforderungen stellt, die weit über die laufende Buchhaltung hinausgehen. Dies gilt regional übergreifend: Auch wer die Bilanz in Nürtingen erstellen lässt, sieht sich mit denselben gesetzlichen Anforderungen konfrontiert.

Anforderungen an die Bilanzerstellung nach HGB

  • Korrekte Bilanzierung von Rückstellungen nach § 249 HGB (z. B. Urlaubsrückstellungen, Prozessrisiken, Gewährleistungen)
  • Abgrenzung von Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB und Wahlrechte bei Gemeinkosten
  • Abschreibungen nach Nutzungsdauer (§ 253 HGB), Berücksichtigung außerplanmäßiger Abschreibungen
  • Latente Steuern nach § 274 HGB bei Unterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz
  • Korrekte Behandlung von Forderungen (Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen)
  • Anhangangaben nach § 284 HGB (z. B. Haftungsverhältnisse, Angaben zu Organbezügen, Beteiligungen)

Hinweis

Selbst bei sauberer Buchhaltung in DATEV, Lexware oder anderen Systemen bleiben die Bilanzierung von Rückstellungen, die Behandlung von Rechnungsabgrenzungsposten und die Anhangangaben manuelle, fachlich anspruchsvolle Arbeiten. Eine fehlerhafte Bilanz kann im Insolvenzfall zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen (§ 43 GmbHG).

Steuerberater in Lübeck oder digitale Plattform?

Wer sich für die Beauftragung eines Steuerberaters entscheidet, hat in Lübeck grundsätzlich zwei Wege: die klassische Kanzlei vor Ort oder eine digitale Steuerberater-Plattform mit Festpreisen. Beide Modelle haben ihre Berechtigung. Klassische Kanzleien bieten persönlichen Kontakt und lokale Präsenz, digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de verbinden die fachliche Qualität zugelassener Steuerberater mit transparenten Festpreisen, kurzen Bearbeitungszeiten und digitaler Koordination. Unser Büroleiter Servet Gündogan in Stuttgart koordiniert zwischen Mandant und Steuerberater-Team — die Bilanzerstellung und rechtsverbindliche Unterzeichnung erfolgt durch unsere zugelassenen Steuerberater.

„Viele Geschäftsführer suchen nach einer Lösung ohne monatelange Wartezeiten und ohne intransparente Abrechnungen. OnlineBilanz verbindet beides: Sie erhalten Ihren Jahresabschluss von zugelassenen Steuerberatern, koordiniert über unsere digitale Plattform, mit klaren Festpreisen und ohne Überraschungen. Die fachliche Verantwortung liegt beim Steuerberater — die Abwicklung ist modern und transparent.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegung im Unternehmensregister (Stand 2026)

Nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter ist die GmbH verpflichtet, die Unterlagen fristgerecht offenzulegen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister — der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

Offenlegungspflichtige Unterlagen nach § 325 HGB

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleine GmbH Ja (verkürzt möglich) Nein (Befreiung § 326 Abs. 1) Ja (verkürzt) Nein
Mittelgroße GmbH Ja Ja Ja Nein (außer bei Prüfungspflicht)
Große GmbH Ja Ja Ja (erweitert) Ja

Die Offenlegung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen (§ 325 Abs. 1 HGB). Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Offenlegung spätestens bis 31.12.2026. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters, entweder direkt durch den Geschäftsführer oder — in der Praxis häufiger — durch den beauftragten Steuerberater.

Achtung

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis: Das Bundesamt für Justiz leitet bei verspäteter oder fehlender Offenlegung ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Die Höhe beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und richtet sich nach Größe, Verschulden und Wiederholung. Auch Geschäftsführer können persönlich in Anspruch genommen werden.

Erleichterungen für kleine GmbHs

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB können von umfangreichen Erleichterungen profitieren: Sie dürfen eine verkürzte Bilanz offenlegen (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB), sind von der Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung befreit (§ 326 Abs. 1 HGB) und müssen nur einen verkürzten Anhang einreichen. Diese Erleichterungen reduzieren die Transparenz gegenüber Wettbewerbern deutlich und sind für viele Lübecker GmbHs ein wichtiger Vorteil.

  • Jahresabschluss fristgerecht festgestellt (§ 42a GmbHG)?
  • Größenklasse korrekt ermittelt (§ 267 HGB)?
  • Offenlegungsumfang geprüft (Erleichterungen für kleine GmbH)?
  • Einreichung im Unternehmensregister vorbereitet (nicht Bundesanzeiger)?
  • Frist 31.12.2026 für Bilanzstichtag 31.12.2025 vorgemerkt?

Typische Fehler bei der Bilanzerstellung vermeiden

In der Praxis zeigen sich bei der Bilanzerstellung immer wieder dieselben Fehlerquellen — sowohl bei selbst erstellten Bilanzen als auch bei unzureichender Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Diese Fehler können zu fehlerhaften Abschlüssen, Haftungsrisiken und Problemen bei Betriebsprüfungen führen.

Häufige Fehler in der Bilanzierungspraxis

  • Fehlende oder falsche Rückstellungen: Urlaubsrückstellungen, Gewährleistungen, Prozessrisiken werden nicht oder nicht in zutreffender Höhe gebildet (§ 249 HGB)
  • Unvollständige Abgrenzungen: Rechnungsabgrenzungsposten für Versicherungen, Mieten, Leasingraten fehlen oder werden falsch periodisiert
  • Fehlerhafte Abschreibungen: AfA-Tabellen nicht beachtet, außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung unterlassen (§ 253 Abs. 3 HGB)
  • Unzureichender Anhang: Pflichtangaben nach § 284 HGB fehlen (z. B. Haftungsverhältnisse, Organbezüge, Angaben zu Gesellschafterdarlehen)
  • Verwechslung Handels- und Steuerbilanz: Steuerliche Wahlrechte (z. B. Sonderabschreibungen) werden in die Handelsbilanz übernommen, obwohl dort nicht zulässig
  • Fristversäumnisse: Feststellung und Offenlegung erfolgen zu spät, Ordnungsgeldverfahren wird eingeleitet

„Ein häufiger Fehler: Die Buchhaltung wird sauber geführt, aber die Jahresabschlussarbeiten — Rückstellungen, Abgrenzungen, Bewertungsfragen — werden unterschätzt. Wer dann im Oktober feststellt, dass die Feststellungsfrist in vier Wochen abläuft, gerät in Zeitnot. Unsere Empfehlung: Jahresabschluss frühzeitig beauftragen, am besten bereits im ersten Quartal. So bleibt Zeit für Rückfragen und Korrekturen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Vorbereitung für eine fehlerfreie Bilanz

Vollständige Unterlagen

Kontoauszüge, Kassenbuch, Rechnungen (Eingang/Ausgang), Verträge (Miete, Leasing, Darlehen), Personalunterlagen (Lohn, Urlaub), Inventurlisten

Klare Abstimmung mit Steuerberater

Frühzeitige Beauftragung, Klärung von Bewertungsfragen, Rückmeldung zu Besonderheiten (neue Verträge, Rechtsstreitigkeiten), Einhaltung interner Abstimmungsfristen

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und Warten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Die Bilanzerstellung erfolgt durch zugelassene Steuerberater, koordiniert über unsere Plattform — ohne Überraschungen und mit klaren Fristen.

Kosten für die Bilanzerstellung in Lübeck (2026)

Die Kosten für die Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses durch einen Steuerberater richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese sieht Gebührenrahmen vor, innerhalb derer der Steuerberater nach Schwierigkeit, Umfang, Zeitaufwand und Haftungsrisiko abrechnet. In der Praxis führt dies zu erheblichen Preisunterschieden — selbst innerhalb Lübecks.

Gebührenrahmen nach StBVV (Orientierung)

Leistung Gebührenrahmen Gegenstandswert Typische Spanne
Jahresabschluss (kleine GmbH) 10/10 bis 40/10 nach Tabelle C z. B. 100.000 € Bilanzsumme ca. 500 – 2.000 €
Jahresabschluss (mittelgroße GmbH) 10/10 bis 40/10 nach Tabelle C z. B. 1.000.000 € Bilanzsumme ca. 2.000 – 8.000 €
Anhang und erweiterte Arbeiten Nach Zeitaufwand (Stundensatz) individuell ca. 100 – 200 € / Stunde

Die StBVV lässt bewusst Spielräume, sodass zwei Steuerberater für dieselbe Leistung unterschiedliche Preise berechnen können. Hinzu kommen regionale Unterschiede, Kanzleigröße, Spezialisierung und individuelle Vereinbarungen. In Lübeck bewegen sich die Preise im norddeutschen Durchschnitt — Metropolregionen wie Hamburg können höhere Sätze aufweisen.

Transparente Festpreise als Alternative

Wer Planungssicherheit und transparente Preisgestaltung bevorzugt, findet in digitalen Steuerberater-Plattformen eine zeitgemäße Alternative. OnlineBilanz.de bietet Jahresabschlüsse durch zugelassene Steuerberater zu transparenten Festpreisen an — ohne versteckte Kosten, ohne Überraschungen. Die Abrechnung erfolgt nicht nach StBVV-Spielräumen, sondern nach einem klaren Preismodell, das vor Beauftragung bekannt ist. Unsere Steuerberater erstellen und unterzeichnen den Jahresabschluss rechtsverbindlich, koordiniert wird die Abwicklung durch Servet Gündogan und unser Büroteam.

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

8–11 Monate

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Hinweis

Vorsicht vor Dumpingpreisen: Ein handelsrechtlicher Jahresabschluss erfordert Fachkenntnis, Sorgfalt und Haftungsbereitschaft. Extrem niedrige Preise können auf unzureichende Prüftiefe, fehlende Anhangangaben oder unvollständige Rückstellungsbildung hindeuten. Ein fehlerhafter Abschluss kann im Ernstfall teurer werden als die eingesparten Steuerberaterkosten.

Checkliste: Jahresabschluss 2025 fristgerecht abschließen

Die fristgerechte Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses 2025 erfordert eine strukturierte Vorbereitung. Mit dieser Checkliste behalten Sie alle wesentlichen Schritte im Blick und vermeiden Fristversäumnisse, Ordnungsgelder und Haftungsrisiken.

Phase 1: Vorbereitung (Januar – März 2026)

  • Buchhaltung 2025 vollständig abgeschlossen und abgestimmt
  • Offene Posten (Debitoren, Kreditoren) geklärt und gebucht
  • Kassenbuch, Bankkonten, Kreditkarten abgestimmt
  • Inventur durchgeführt (Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen)
  • Verträge gesichtet (Miete, Leasing, Darlehen, Versicherungen)
  • Steuerberater beauftragt oder Festpreis-Angebot eingeholt (z. B. über OnlineBilanz.de)

Phase 2: Bilanzerstellung (April – August 2026)

  • Rückstellungen gebildet (Urlaub, Gewährleistung, Prozesse, Steuern)
  • Rechnungsabgrenzungsposten gebucht (Versicherungen, Mieten, Leasingraten)
  • Abschreibungen berechnet und gebucht (planmäßig und außerplanmäßig)
  • Forderungen bewertet (Einzel- und Pauschalwertberichtigungen)
  • Latente Steuern geprüft (bei Unterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz)
  • Anhang erstellt mit allen Pflichtangaben nach § 284 HGB
  • Bilanz und GuV durch Steuerberater geprüft und finalisiert

Phase 3: Feststellung (bis 31.08. bzw. 30.11.2026)

  • Gesellschafterversammlung terminiert (Frist beachten: 8 oder 11 Monate)
  • Jahresabschluss den Gesellschaftern vorgelegt
  • Gesellschafterbeschluss über Feststellung protokolliert
  • Ergebnisverwendung beschlossen (Gewinnausschüttung, Einstellung in Rücklagen)
  • Protokoll und Beschluss dokumentiert und abgelegt

Phase 4: Offenlegung (bis 31.12.2026)

  • Offenlegungsumfang geprüft (Erleichterungen für kleine GmbH?)
  • Unterlagen für Unternehmensregister aufbereitet (nicht Bundesanzeiger!)
  • Elektronische Einreichung über Unternehmensregister-Portal durchgeführt
  • Bestätigung der Offenlegung gespeichert
  • Frist 31.12.2026 eingehalten, Ordnungsgeldverfahren vermieden

„Aus der Koordination mit unseren Mandanten wissen wir: Wer frühzeitig plant und alle Unterlagen strukturiert bereitstellt, hat keine Probleme mit den Fristen. Kritisch wird es erst, wenn die Buchhaltung im August noch nicht abgeschlossen ist oder Unterlagen fehlen. Unsere Empfehlung: Jahresabschluss spätestens im zweiten Quartal beauftragen, dann bleibt genug Puffer für Rückfragen und Korrekturen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Einzelunternehmer in Lübeck freiwillig eine Bilanz erstellen?

Ja, auch Einzelunternehmer, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, können freiwillig bilanzieren. Dies kann beispielsweise bei Kreditverhandlungen mit der Bank oder bei geplanter Umwandlung in eine GmbH sinnvoll sein. Die freiwillige Bilanzierung muss jedoch formal korrekt nach HGB erfolgen und sollte dann mehrere Jahre beibehalten werden.

Welche Unterlagen benötige ich, um eine Bilanz erstellen zu lassen?

Für die Bilanzerstellung benötigen Sie sämtliche Buchhaltungsbelege (Ein- und Ausgangsrechnungen, Bankkontoauszüge, Kassenbücher), Inventurlisten zum Stichtag, Verträge (Miet-, Leasing-, Darlehensverträge), Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die Vorjahresbilanz. Zudem sind Angaben zu Abschreibungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten erforderlich.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?

Das Bundesamt für Justiz leitet bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem drohen weitere Ordnungsgelder bei fortgesetzter Nichteinreichung sowie mögliche Löschungsverfahren durch das Registergericht bei dauerhafter Pflichtverletzung.

Muss ich als Lübecker Unternehmen die Bilanz beim Finanzamt einreichen?

Die Bilanz samt Gewinn- und Verlustrechnung ist grundsätzlich Bestandteil der Steuererklärung und muss dem Finanzamt in elektronischer Form (E-Bilanz nach § 5b EStG) übermittelt werden. Dies gilt unabhängig von der handelsrechtlichen Offenlegungspflicht. Die E-Bilanz erfolgt nach amtlich vorgeschriebenem Datenschema (XBRL-Format).

Kann ich die Offenlegung beim Unternehmensregister selbst vornehmen?

Ja, die Offenlegung kann über das Online-Portal www.unternehmensregister.de selbst durchgeführt werden. Sie benötigen dazu ein ELSTER-Zertifikat oder ein anderes qualifiziertes Signaturzertifikat. Alternativ können Steuerberater oder spezialisierte Dienstleister die Offenlegung im Auftrag vornehmen. Die Gebühr für die Offenlegung beträgt derzeit je nach Größenklasse und Umfang zwischen ca. 35 und 60 Euro.

Welche Rolle spielt der Abschlussprüfer bei mittelgroßen und großen GmbHs in Lübeck?

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 316 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen. Der Prüfer erstellt einen Bestätigungsvermerk, der zusammen mit dem Jahresabschluss offenzulegen ist. Kleine Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich von der Prüfungspflicht befreit, sofern keine besonderen Vorschriften (z. B. Satzung oder Gesellschafterbeschluss) entgegenstehen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB (Buchführungspflicht), § 264 HGB (Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses), § 267 HGB (Größenklassen), § 325 HGB (Offenlegung), § 335 HGB (Ordnungsgeldverfahren), § 42a GmbHG (Feststellung des Jahresabschlusses). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Ben
Ben
KI-Assistenz